Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Öffentliche Urkunde über eine Erklärung.

Rn 21 Die Beweisregeln über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden finden sich in den §§ 415, 417 und 418. § 415 betrifft Urkunden über Erklärungen, die vor der Behörde oder der Urkundsperson von einer dritten Person abgegeben wurden, nicht dagegen Zeugnisse der Behörde oder Urkundsperson selbst. Eine Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle verlangt persönliche Anwesenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine Präklusion.

Rn 13 Das Zwischenurteil entscheidet nur über die vom Zeugen vorgebrachten Gründe, die ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht verleihen sollen (Hamm FamRZ 99, 939, 940). Er ist nicht gehindert, erneut das Zeugnis zu verweigern unter Berufung auf nunmehr neue Tatsachen, die unter einem anderen Aspekt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu begründen geeignet sind. Verspätung darf dem Zeu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisantrag.

Rn 39 Unter Geltung des Verhandlungsgrundsatzes ist es grds Sache der beweisbelasteten Partei, Beweis anzutreten (vgl BVerfG NJW 94, 1210, 1211 [BVerfG 29.12.1993 - 2 BvR 65/93]), dh dem Gericht anzubieten, eine bestimmte Behauptung durch ein bestimmtes Beweismittel festzustellen (Laumen MDR 20, 145 ff). Außer dem Zeugenbeweis kann das Gericht allerdings alle anderen Beweism...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Eröffnetes Verfahren

Rz. 21 Mit dem Eröffnungsbeschluss (vgl. Muster unter Rdn 149) geht die Verfügungsbefugnis und damit die Arbeitgeberfunktion automatisch auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO), es sei denn, die Eigenverwaltung wäre angeordnet. In diesem Fall hat der Verwalter nur eine Überwachungsfunktion mit eingeschränkten Befugnissen.[30] Gleichzeitig geht die Zuständigkeit des Richt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / j) Einstweiliges Anordnungsverfahren, §§ 331 ff.

Rn 30 In besonders eilbedürftigen Krisensituationen ist die vorläufige Unterbringung im Wege der einstweiligen Anordnung möglich. Gem § 51 III gelten für das einstweilige Anordnungsverfahren die für das Verfahren in der Hauptsache anzuwendenden Vorschriften. § 167 I 1 verweist insoweit auf die §§ 331 ff. Gem § 313 II ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung neben dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erfüllungseinwand.

Rn 12 Ein Erfüllungseinwand des Schuldners ist vom Prozessgericht im Rahmen des Verfahrens nach § 888 zu berücksichtigen (inzw unstr, vgl nur BGH NJW-RR 13, 1336 f [BGH 06.06.2013 - I ZB 56/12], NJW-RR 11, 470, 471 [BGH 20.01.2011 - I ZB 67/09]; BAG 18.12.12 – 3 AZB 73/12, Rz 25; Saarbr ZEV 14, 170; Ddorf FGPrax 17, 118 [BGH 21.02.2017 - II ZB 16/15], Rz 18; LAG Köln BB 17, ...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Endabrechnung

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Endabrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom _________________________. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Angelegenheit nach der Erhebung der Kündigungsschutzklage zwischenzeitlich im Interesse Ihres Versicherungsnehmers durch den Abschluss eines geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weigerung ohne Grund.

Rn 2 Gibt der Zeuge für die Verweigerung des Zeugnisses oder der Eidesleistung keinen oder lediglich einen mit Rücksicht auf die gesetzliche Wertung der §§ 383 f abwegigen Grund an (Frankf NJW-RR 12, 832 [OLG Karlsruhe 19.03.2012 - 2 WF 3/12], Rz 2), so ist gegen ihn gem § 390 zu verfahren.mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XIII. Rechtsfolgenbeispiele der Beendigung des Dienstvertrags von Vorstand/Geschäftsführer

Rz. 72 Mit der Beendigung des Anstellungsverhältnisses hat das (ehemalige) Organ keinen Anspruch mehr auf Bezüge für eine aktive Tätigkeit.[90] Ggf. bestehen Ansprüche auf Versorgungsbezüge. Der Vorstand/Geschäftsführer hat gem. §§ 675 ff., 259 BGB sämtliche Geschäftsunterlagen herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 47 AVAG – Abweichungen von § 24.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, zu dem der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts die Vollstreckungsklausel erteilt hat, ist abweichend von § 24 Absatz 1 auf Antrag des Berechtigten nur im Rahmen einer gerichtlichen Anordnung nach § 45 oder § 22 Absatz 2 und 3 fortzusetzen. Eines besonderen Zeugnisses des Urkundsbeamten der Geschäftsstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 82 Brüssel IIb-VO – Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat.

Gesetzestext (1) Erwägt ein Gericht oder eine zuständige Behörde die Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat, so holt es/sie vorher die Zustimmung der zuständigen Behörde jenes anderen Mitgliedstaats ein. Zu diesem Zweck übermittelt die Zentrale Behörde des ersuchenden Mitgliedstaats der Zentralen Behörde des ersuchten Mitgliedstaats, in dem das Kind unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 42 AVAG – Abweichungen von § 24.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, zu dem der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts die Vollstreckungsklausel erteilt hat, ist abweichend von § 24 Absatz 1 auf Antrag des Berechtigten nur im Rahmen einer gerichtlichen Anordnung nach § 40 oder § 22 Absatz 2 und 3 fortzusetzen. Eines besonderen Zeugnisses des Urkundsbeamten der Geschäftsstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Abmahnung Interesse des Arbeitnehmers an Entfernung aus der Personalakte, idR Bruttomonatsverdienst (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 987), bei mehreren für die folgenden nur noch Bruchteil hiervon, aus Addition Gesamtwert zu bilden (LAG Berlin MDR 03, 1021). Änderungsvereinbarung Obergrenze Vierteljahresverdienst analog § 42 II 1 GKG (LAG Nürnberg JurBüro 06, 146); Einstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. § 383 I Nr 2, 2a.

Rn 11 Berechtigt, das Zeugnis zu verweigern, sind der Ehegatte sowie der Lebenspartner, jeweils auch dann, wenn die Ehe oder Partnerschaft nicht mehr besteht, nicht aber der nichteheliche Lebensgefährte (Musielak/Voit/Huber § 383 Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht, das eine Sicherheitsleistung des Gläubigers angeordnet oder zugelassen hat, ordnet auf Antrag die Rückgabe der Sicherheit an, wenn ein Zeugnis über die Rechtskraft des für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils vorgelegt wird. 2Ist die Sicherheit durch eine Bürgschaft bewirkt worden, so ordnet das Gericht das Erlöschen der Bürgschaft an. (2) § 109 Abs. 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Außer- und innerbetriebliche Gründe

Rz. 66 Dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen, können sich nach der Rspr. des BAG[140] aus außerbetrieblichen wie auch aus innerbetrieblichen Umständen ergeben. Diese Unterscheidung wird vorgenommen, um die Kündigungsgründe systematisch zu erfassen und ist für die Darlegungs- und Beweislast bedeutsam.[141] Rz. 67 Z...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / d) Vereidigung von Zeugen als Ausnahme

Rz. 134 § 58 Abs. 2 ArbGG, wonach Zeugen und Sachverständige nur zu beeidigen sind, wenn die Kammer dies im Hinblick auf die Bedeutung des Zeugnisses für die Entscheidung für notwendig erachtet, gilt ebenfalls für das Berufungsverfahren. Die Norm wird so ausgelegt, dass eine Beeidigung z.B. immer dann ausscheidet, wenn die Kammer die Entscheidung nicht auf die Zeugenaussage ...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 7. Checkliste: Kündigung durch Ausbildungsbetrieb nach Ende der Probezeit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 18 Öffentlich beglaubigte Urkunden sind nach § 129 BGB Schriftstücke mit notariell beglaubigter Unterschrift oder notariell beglaubigtem Handzeichen. Bei der öffentlich beglaubigten Urkunde müssen Urkunde und Beglaubigung unterschieden werden. Öffentliche Urkunde ist allein der Beglaubigungsvermerk (BGH NJW 80, 1047, 1048 [BGH 16.11.1979 - V ZR 93/77]; MDR 20, 757, 758 [B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 46 AVAG – Abweichungen von § 23.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, den der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts mit der Vollstreckungsklausel versehen hat, ist auf Antrag des Berechtigten auch dann über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortzusetzen (§ 23 Absatz 1), wenn eine gerichtliche Anordnung nach § 45 Absatz 1 Nummer 1 oder § 22 Absatz 2 und 3 vorgelegt wird und die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Funktion.

Rn 1 § 706 I regelt die Erteilung eines Zeugnisses über die Rechtskraft. Rechtskraftzeugnisse sind öffentliche Urkunden nach § 415 und erbringen mit der Beweiswirkung des § 418 den Nachweis, dass die Entscheidung, um die es geht, innerhalb der Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist nicht angefochten wurde und daher formelle Rechtskraft eingetreten ist. Sie treffen dagegen weder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 41 AVAG – Abweichungen von § 23.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, den der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts mit der Vollstreckungsklausel versehen hat, ist auf Antrag des Berechtigten auch dann über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortzusetzen (§ 23 Absatz 1), wenn eine gerichtliche Anordnung nach § 40 Absatz 1 Nummer 1 oder § 22 Absatz 2 und 3 vorgelegt wird und die d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Begriff der Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sowohl im nationalen Recht als auch im Unionsrecht findet sich keine Definition von "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin". Nach der Rechtsprechung des EuGH fallen unter den Begriff der "ärztlichen Heilbehandlungen" ebenso wie der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Beha...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / A. Einführung

Rz. 1 Der einstweilige Rechtsschutz ist für die arbeitsgerichtliche Praxis von erheblicher Bedeutung. Was für den Zivilprozess gilt, trifft auf das Verfahren vor den Arbeitsgerichten gleichermaßen zu, obwohl hier das Beschleunigungsgebot der §§ 9 Abs. 1, 56, 61a ArbGG gilt: Die häufig lange Dauer gerade der I. Instanz ist mit der Gefahr verbunden, dass bis zu ihrem Abschluss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausnahmen.

Rn 2 Die Beeidigung hat zu unterbleiben in den in § 393 geregelten Fällen. Desweiteren ist die Beeidigung unstatthaft, wenn beide Parteien hierauf verzichten (§ 391 aE). Diese Ausnahme gilt freilich nicht in denjenigen Verfahren, in denen der Untersuchungsgrundsatz herrscht, in denen es also auf das prozessuale Verhalten der Parteien grds nicht ankommt (Musielak/Voit/Huber §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte (Abs 4).

Rn 8 Die Regelung entspricht § 643 III 1 ZPO aF und stellt klar, dass die in Abs 1 Nr 1–5 genannten Adressaten der gerichtlichen Anordnung Folge leisten müssen und sich wegen des vorrangigen Unterhaltsinteresses (BGH FamRZ 14, 1542; MDR 05, 267) nicht auf ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht berufen können. Gleiches gilt für eine vertraglich vereinbarte Verschwiegenhe...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / V. Zeugnisklausel

Rz. 16 Der Zeugnisanspruch sollte im Rahmen des Abwicklungs- und Aufhebungsvertrags unbedingt mit geregelt werden, jedenfalls im Hinblick auf die zumeist strittige Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers sowie dessen Führungsverhalten. Solange die Parteien sich in Abwicklungs- oder Aufhebungsvertragsverhandlungen befinden, ist der Arbeitgeber zumeist auch noch dazu bereit, in...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Kündigungsbefugnis

Rz. 76 Wie bereits bei Rdn 21 geschildert, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis gem. § 80 InsO auf den Insolvenzverwalter über, der damit auch vollumfänglich in die Arbeitgeberstellung einrückt. Ihn treffen daher auch alle Rechte und Pflichten des insoweit verdrängten Vertragsarbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, einschließlich des Rechts zur K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrenseinleitung.

Rn 3 Wird Beweis nicht vAw, sondern – wie üblich (§ 373 Rn 3) – auf Antrag einer Partei erhoben, so kommt es zu einem Verfahren gem § 387 nur auf Antrag einer Partei. In der Regel wird dies der Beweisführer sein, der den Zeugen benannt hat und der das von jenem behauptete Zeugnisverweigerungsrecht nicht anerkennt. Rügt der Beweisführer die Zeugnisverweigerung dagegen nicht, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Ladung der Zeugen ist von der Geschäftsstelle unter Bezugnahme auf den Beweisbeschluss auszufertigen und von Amts wegen mitzuteilen. 2Sie wird, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet, formlos übermittelt. (2) Die Ladung muss enthalten:mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / III. Checkliste: Aufhebungsvertrag mit Auszubildendem nach Ende der Probezeit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Dieselben Gründe, die einen Zeugen berechtigen, das Zeugnis zu verweigern, berechtigen einen Sachverständigen zur Verweigerung des Gutachtens. 2Das Gericht kann auch aus anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens entbinden. (2) 1Für die Vernehmung eines Richters, Beamten oder einer anderen Person des öffentlichen Dienstes ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zwangsmaßnahmen bei erstmaliger Weigerung.

Rn 5 Im Fall der erstmaligen Verweigerung des Zeugnisses oder der Eidesleistung entsprechen die zu verhängenden Ordnungsmittel denen, die als Reaktion des Gerichts gem § 380 I auf unberechtigtes erstmaliges Ausbleiben vorgesehen sind (§ 380 Rn 7). Es sind also – auch ohne Antrag einer Partei – die durch die Weigerung entstehenden Kosten dem Zeugen aufzuerlegen und es ist geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gegen die Festsetzung von Ordnungsmitteln durch den beauftragten oder ersuchten Richter steht die Beschwerde nach § 181 GVG offen. Gegen andere Entscheidungen ist zunächst Erinnerung zum Prozessgericht nach § 573 I einzulegen. Gegen Entscheidungen des Prozessgerichts 1. Instanz über die Erinnerung kann dann sofortige Beschwerde erhoben werden, § 573 II. Das Zwischenurte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erstgericht.

Rn 9 Ist die Berufung erledigt, so sind die Akten an das Gericht 1. Instanz zurückzusenden (§ 541 II), wo sie bis zum Ende der Aufbewahrungspflicht verbleiben. Erledigt ist die Berufung mit dem Eintritt der (formellen) Rechtskraft, dh mit dem Ablauf der zur Einlegung der Revision bestimmten Frist (§ 705) oder dem Wirksamwerden einer das Berufungsverfahren beendenden Parteiha...mehr

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AGS 04/2024, Fragen und Lös... / II. Kostenerstattung

Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten der obsiegenden Partei gehören gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO zu den kraft Gesetzes erstattungsfähigen Kosten. Es gibt hier keinen Anlass, ausnahmsweise die Notwendigkeit einzelner Tätigkeiten des Rechtsanwalts zu prüfen. Dies gilt auch für den Umstand, dass die Ehefrau des Klägers erst in dem Termin zur mündliche...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 76 Die Einigungsgebühr ist eine Wertgebühr gem. § 13 RVG, die grundsätzlich in jeder Angelegenheit, d.h. auch bei außergerichtlicher Tätigkeit anfallen kann und die in Nr. 1000 VV geregelt ist. Sie kann nach der durch das Kostenänderungsgesetz 2021 geänderten, klarstellenden Vorbemerkung 1 auch neben einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG entstehen, nicht aber neben...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / J. Abwicklungsvertrag

Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 19.2: Abwicklungsvertrag Zwischen _________________________ GmbH, – Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Arbeitnehmer – wird Folgendes vereinbart: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Klageverzicht Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen bestehen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensarten.

Rn 6 Als gerichtliche Verfahren kommen auch solche nach FamFG (§ 113 I), InsO, ArbGG (§§ 46 II, 80 II), VwGO (§ 98), SGG, StPO (§§ 72 ff) usw in Betracht, nicht jedoch Verfahren vor ausländischen Gerichten (aA MüKoZPO/Zimmermann § 411a Rz 2). Seit der Neufassung durch das 2. JuMoG können außerdem von der Staatsanwaltschaft eingeholte Gutachten (§ 161a StPO) verwertet werden,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 9 AVAG – Vollstreckungsklausel.

Gesetzestext (1) Auf Grund des Beschlusses nach § 8 Absatz 1 erteilt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel in folgender Form: ›Vollstreckungsklausel nach § 4 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes. Gemäß dem Beschluss des … (Bezeichnung des Gerichts und des Beschlusses) ist die Zwangsvollstreckung aus … (Bezeichnung des Titels) zugun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Zeuge, der das Zeugnis verweigert, hat vor dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle oder in diesem Termin die Tatsachen, auf die er die Weigerung gründet, anzugeben und glaubhaft zu machen. (2) Zur Glaubhaftmachung genügt in den Fällen des § 383 Nr. 4, 6 die mit Berufung auf einen geleisteten Diensteid abgegebene V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Begriff und Funktion des Beweises.

Rn 2 Das Gericht darf eine schlüssige, aber streitige Behauptung nur dann seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn es von der Wahrheit dieser Behauptung überzeugt ist. Die Wahrheitsfindung geschieht durch Beweisführung der Parteien und Beweiserhebung durch das Gericht. Es handelt sich um einen Vorgang, der dem Richter die Überzeugung von der Wahrheit (oder Unwahrheit) einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 7 Die Darlegungs- und Beweislast folgt den allg Grundsätzen (vgl § 12 Rn 10). Bei Heranziehung dieser Grundsätze löst sich auch die vermeintliche Streitfrage auf, von wem die Aufhebung des Wohnsitzes bewiesen werden muss (vgl dazu St/J/Roth Rz 7). In die Darlegungs- und Beweislast des Klägers fallen alle Tatsachen, welche die Begründung und das Behalten eines Wohnsitzes b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren zur Erteilung.

Rn 2 Das Rechtskraftzeugnis wird nur auf Antrag erteilt. Ausnahmsweise erfolgt die Erteilung in Ehe- und Abstammungssachen vAw (S 3). Antragsberechtigt ist jeder am Verfahren Beteiligte oder Beschwerdeberechtigte. Zuständig zur Erteilung ist die Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs, also der Urkundsbeamte. Voraussetzung ist die formelle Rechtskraft, deren Eintr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die gerichtliche Entscheidung.

Rn 25 Liegen die Voraussetzungen für die Regelung eines Umgangs vor, ist dieser konkret zu regeln. Anderenfalls ist der Umgangsantrag zurückzuweisen (BGH FamRZ 17, 1668; Frankf FamRZ 19, 37; 13, 1994). Wegen der Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 1686a BGB Bezug genommen – vgl zB Staud/Dürbeck § 1686a BGB Rz 17 ff. Rn 26 Der Anspruch auf Auskunftserteilung bezieht s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Verfahren nach § 151 Nummer 6 sind die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 1 und 2, in Verfahren nach § 151 Nummer 7 die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 4 geltenden Vorschriften anzuwenden. An die Stelle des Verfahrenspflegers tritt der Verfahrensbeistand. Die Bestellung eines Verfahrensbeistands ist stets erforderlich. (2) Ist für eine Kindschaftssa...mehr

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / A. Einführung

Rz. 1 Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bestehen zwischen den Parteien verschiedene Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzprozess Gegenstand von Auseinandersetzungen sein können. Wenn also im Folgenden von "Nebenansprüchen" die Rede ist, sind hiermit nicht Nebenansprüche im zivilprozessualen Sinne gemeint, sondern Ansprüche, die Arbe...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.4: Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – außergerichtliche Tätigkeit Sehr geehrte Damen und Herren, anwaltlich versichern wir ordnungsgemäße Bevollmächtigung durch Ihren Versicherungsnehmer Frau/Herrn _________________________. Ihr Versicherungsnehmer hat uns mir der Wahrnehmung seiner recht...mehr