Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 40 Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) vom 15.5.1986 enthält besondere Befristungsregelungen, durch die der Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Beschäftigung approbierter Ärzte zum Zweck der Weiterbildung erleichtert werden soll.[1] Das Gesetz sollte ursprünglich am 31.12.1997 außer Kraft treten. Dies wurde vom Gese...mehr

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Freiberuflersozietät/Partne... / 1.5 Apparate- und Laborgemeinschaft

Darunter versteht man den Zusammenschluss mehrerer Freiberufler zur gemeinsamen Nutzung von Räumen, Apparaten, Geräten und zur Beschäftigung des entsprechenden Hilfspersonals. Im Allgemeinen leisten die Freiberufler gleich hohe Einlagen, die der zentralen Beschaffung der erforderlichen Apparate und Geräte dienen. Die Freiberufler sind dann am Gesellschaftsvermögen in jeweils...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.2 Anwendungsbereich des Gesetzes

Rz. 41 Das Gesetz gilt für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit approbierten Ärzten in der Weiterbildung, deren Arbeitsverhältnisse nicht unter den Geltungsbereich des WissZeitVG fallen (§ 1 Abs. 4 ÄArbVtrG). Das ÄArbVtrG ist daher nicht anzuwenden auf die Weiterbildung von Ärzten an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen i. S. v. § 5 WissZeitVG, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / Zusammenfassung

Begriff Die Motive für die Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät sind vielfältig. Eine Freiberufler-Sozietät oder Gemeinschaftspraxis ermöglicht eine Spezialisierung der Partner, den kollegialen Meinungs- und Erfahrungsaustausch, eine bessere Kapitalausstattung, eine bessere Ausstattung mit Personal und technischen Hilfsmitteln sowie eine bessere Versorgungsmöglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten / 2.3.2 Besondere betriebliche oder berufliche Zwecke des Mieters

Aufwendungen des Mieters für Einbauten oder Umbauten können zur Entstehung materieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens führen, wenn diese selbstständige Wirtschaftsgüter sind. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Ein- oder Umbauten unmittelbar den besonderen betrieblichen oder beruflichen Zwecken des Mieters dienen und in diesem Sinne in einem von der eigentlichen ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.6.1 Befristungshöchstdauer

Rz. 49 § 1 Abs. 3 Satz 1 ÄArbVtrG bestimmt – abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG – eine Höchstbefristungsdauer von 8 Jahren für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung. Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 ÄArbVtrG kann zum Zwecke des Erwerbs einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder des an die Weiterbildung zum Facharzt anschließenden Er...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.6 Befristungsdauer

3.2.6.1 Befristungshöchstdauer Rz. 49 § 1 Abs. 3 Satz 1 ÄArbVtrG bestimmt – abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG – eine Höchstbefristungsdauer von 8 Jahren für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung. Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 ÄArbVtrG kann zum Zwecke des Erwerbs einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder des an die Weiterbildung ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.3 Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften

3.2.3.1 § 14 Abs. 1 und Abs. 2 TzBfG Rz. 42 Nach § 1 Abs. 5 ÄArbVtrG haben die Befristungsregelungen in § 1 Abs. 1–4 ÄArbVtrG Vorrang vor den allgemeinen befristungsrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen; diese sind nur anzuwenden, soweit sie den Regelungen in § 1 Abs. 1–4 ÄArbVtrG nicht widersprechen. Dies gilt auch für die Vorschriften des TzBfG. Die Weiterbildung eines A...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.3.2 Schriftform

Rz. 44 Für die Befristung des Arbeitsvertrags nach § 1 ÄArbVtrG gilt das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG.[1] Danach muss nur die Befristung als solche schriftlich vereinbart werden, nicht jedoch der Befristungsgrund der Weiterbildung. Insoweit enthält das ÄArbVtrG – anders als das WissZeitVG – kein Zitiergebot. § 2 Abs. 4 WissZeitVG gilt nicht entsprechend.[2]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.4 Art der Befristung

Rz. 45 Nach § 1 Abs. 2 Halbs. 2 ÄArbVtrG muss die Befristung kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Das Befristungsdatum muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich genannt sein oder es muss sich aufgrund der Angaben im Arbeitsvertrag anhand eines Kalenders zweifelsfrei feststellen lassen. Deshalb kann eine Befristung nach § 1 ÄArbVtrG nur in Form einer Zeitbefristung, nicht a...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.8 Prozessuales

Rz. 57 Die Unwirksamkeit einer nach § 1 ÄArbVtrG vereinbarten Befristung ist mit einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG innerhalb der dort vorgesehenen 3-wöchigen Klagefrist geltend zu machen. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Befristung trägt der Arbeitgeber. Will der Arbeitnehmer die Überschreitung der Höchs...mehr

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Freiberuflersozietät/Partne... / 5 Apparate- und Laborgemeinschaften

Die Tätigkeit solcher Gemeinschaften besteht normalerweise darin, medizinische Einrichtungen und Apparate zentral zu beschaffen und den Mitgliedern für deren Praxen zur Verfügung zu stellen. Ferner werden durch die Laborgemeinschaften für die Mitglieder Labor- und Röntgenuntersuchungen sowie weitere medizinische Leistungen durchgeführt. Hierzu kann die Labor- oder Apparatege...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.1 Überblick

Rz. 39 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Befristungen finden sich in § 21 BEEG, den Vorschriften des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG), § 8 Abs. 3 ATG, § 1 Abs. 4 ArbPlSchG, § 21 BBiG, § 41 Satz 2 und Satz 3 SGB VI, § 6 PflegeZG sowie § 2 Abs. 3 FPfZG. Hinsichtlich der Befr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Kaskoversicheru... / 6.1 Unfall im Privatbereich: Keine Betriebseinnahmen durch Versicherungsentschädigung

Ereignet sich ein Unfall mit einem Firmen-Pkw in der Privatsphäre, führt die Zahlung einer Versicherungsentschädigung nicht zu Betriebseinnahmen. Das hat der BFH mit den Urteilen vom 18.4.2007[1] und vom 15.11.2011[2] so entschieden. Im Fall des Urteils vom 18.4.2007 besuchte ein selbstständiger Arzt mit seinem zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw einen Weihnachtsmarkt. Als er...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.2 Meldepflichten des Versicherten, wenn der Arzt bzw. die Einrichtung die Arbeitsunfähigkeit nicht elektronisch an die Krankenkasse übermitteln muss

Rz. 25 Der Versicherte hat seine Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse innerhalb von einer Woche zu melden, wenn sein Arzt bzw. die von ihm aufgesuchte Einrichtung nicht am elektronischen Mitteilungsverfahren nach § 295 teilnimmt (vgl. auch Rz. 29). § 49 Abs. 1 Nr. 5 hat deshalb Wirkung bei allen bis zum 31.12.2020 ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und darüber hin...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.3 Besonderheit: Elektronisches Mitteilungsverfahren (ab 1.1.2021)

Rz. 29 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 ruht der Anspruch auf Krankengeld wegen einer verspäteten Meldung der Arbeitsunfähigkeit nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeitsdaten vom Vertragsarzt etc. im elektronischen Verfahren nach § 295 Abs. 1 Satz 10 an die Krankenkasse gemeldet werden (eAU). Die eAU ist eine AU-Bescheinigung, die per Datensatz an die Krankenkasse übermittelt wird. Dieses ...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.2 Definition "hinzugetretene Krankheit"

Rz. 17 Eine "hinzugetretene Krankheit" i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 2 liegt dann vor, wenn zeitgleich mit dem Vorliegen oder Wiedervorliegen einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden ersten Erkrankung unabhängig von dieser Krankheit zugleich eine weitere Krankheit die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten bedingt. Es reicht insoweit aus, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten von mindes...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.1 Überblick

Rz. 24 Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden. Meldet der Versicherte die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb von einer Woche nach ihrem Beginn, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt (§ 49 Abs. 1 Nr. 5). Dadurch will der Gesetzgeber Leistungsmissbräuchen entgegentreten. Die...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.5 Abs. 2 – Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs

Rz. 25 Gemäß § 48 Abs. 2 lebt der Anspruch auf Krankengeld nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder auf. Diese Vorschrift soll verhindern, dass der längerfristig oder auf Dauer arbeitsunfähig erkrankte Versicherte mit Beginn einer jeden neuen Blockfrist wieder für 78 Wochen Krankengeld beanspruchen kann. Das Wort "Wiederaufleben" i. S. d. § 48 Abs. 2 bedeutet, dass ein Kra...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.10 Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigungen (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 32 Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) wurde § 49 Abs. 1 durch die heutige Nr. 8 erweitert: Danach ruht der Anspruch auf Krankengeld solange, bis die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nach § 46 Satz 3 ärztlich festgestellt wurde. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/6337 v. 7.12.2018, S. 93) handelt es s...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 2.1 Einzelne Berufe

Berater Erbringt ein Berater im Auftrag seines Vertragspartners Beratungsleistungen gegenüber einem Dritten, so folgt die Notwendigkeit der zeitlichen Abstimmung mit dem Dritten aus der Beratungsaufgabe und nicht aus einem arbeitgeberseitigen Weisungsrecht. Auch die Kontrolle der erbrachten Leistungen und die Aufforderung, die Leistungen innerhalb vorgegebener Frist gegenüber...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 2.1 Betriebsausgabenabzug

Zu den Betriebsausgaben gehören wie erwähnt auch die Aufwendungen von Sponsoren zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder ...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Doktortitel

Die Kosten für den Erwerb eines Doktortitels stellen regelmäßig Werbungskosten dar.[1] Dies kann auch beim Erwerb eines Titels einer ausländischen Universität gelten.[2] Ausnahmen bilden die Kosten für einen gekauften Doktortitel sowie bei einer Promotion am Ende des Berufslebens.[3] Deshalb konnte auch ein Zahnarzt, der einen Gastprofessorentitel an einer ungarischen Universi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Pflichten des Arztes.

Rn 208 Die Pflichten des Arztes werden hier in chronologischer Reihenfolge dargestellt. IRd Deliktshaftung stellen sie sich als Ausprägung der Verkehrspflichten (Berufspflichten) dar. Sie sind immer wieder neu durch die Rspr zu konkretisieren, die sich dabei auf ärztlichen Sachverstand, insb auf Gutachten (die krit zu würdigen sind, BGHZ 172, 254 Rz 20; NJW 08, 2846 Rz 21 mw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Selbstbestimmungsaufklärung.

Rn 210 Die im Arzthaftungsrecht wichtigste Form der Aufklärung ist die Selbstbestimmungsaufklärung über Möglichkeiten und Wirkungen der Behandlung (Diagnose, Behandlungsmethoden und -alternativen, Verlauf, Risiken) als Grundlage für die Einwilligung des Patienten aufgrund einer Abwägung zwischen Chancen und Risiken der Behandlung (grundl BGHZ 29, 176, 180 mwN; weiterhin zB B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beweislast.

Rn 219 Die größte Bedeutung der von der Rspr entwickelten Regeln zur Arzthaftung liegt – wie bei der Produkthaftung – im Beweisrecht, insb bei den Modifikationen der Beweislast. Grds hat der Patient das Vorliegen einer Pflichtverletzung des Arztes sowie einer Körper- oder Gesundheitsverletzung, die Kausalität zwischen beiden (Bsp für eine besonders weitgehende Zurechnung sog...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1358 BGB – Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge.

Gesetzestext (1) Kann ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen (vertretener Ehegatte), ist der andere Ehegatte (vertretender Ehegatte) berechtigt, für den vertretenen Ehegattenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Errichtung im Interesse des Anspruchstellers (§ 810 Alt 1).

Rn 6 Die Urkunde ist im eigenen Interesse des Anspruchstellers errichtet, wenn die Urkunde zumindest auch dazu bestimmt ist, ihm als Beweismittel zu dienen oder sonst seine rechtlichen Beziehungen zu fördern (BGH MDR 71, 574; Ddorf NJW-RR 96, 1464, 1466 [OLG Düsseldorf 15.09.1995 - 7 U 119/94]; Staud/Marburger Rz 12). Entscheidend kommt es nicht auf den Urkundsinhalt, sonder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Besondere Qualifikation des Sachverständigen, Abs 6.

Rn 40 Abweichend von § 321 I 4 enthält § 167 VI besondere Bestimmungen zu den Anforderungen, die an die Qualifikation des Sachverständigen zu stellen sind. Nach Abs 6 S 1 soll der ärztliche Sachverständige sowohl in den Verfahren nach § 151 Nr 6 als auch in den Verfahren nach § 151 Nr 7 nicht nur Arzt für Psychiatrie, sondern Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psych...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Normzweck.

Rn 1 Mit § 1828 (entspricht § 1901b aF) wird der dialogische Prozess zwischen dem behandelnden Arzt, dem Betreuer und ggf weiteren Personen im Gesetz verankert (LG München FamRZ 17, 1716). I befasst sich mit den Aufgaben von Arzt und Betreuer im Fall einer Einwilligungsunfähigkeit des Patienten. II bezieht sich auf die Feststellung des Patientenwillens nach § 1827 I u II. In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 75 Der Patient trägt zunächst die Beweislast für das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers, wobei ihm im Einzelfall Beweiserleichterungen in Form des Anscheinsbeweises zugutekommen können (Müller NJW 97, 3049, 3052; s dazu auch oben Rn 42). Erforderlich ist insoweit der Nachweis, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertragsbeziehungen bei Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften oä.

Rn 5 Sofern sich mehrere Ärzte zur gemeinsamen Ausübung ihrer Tätigkeit zusammengeschlossen haben, stehen dem Patienten ggf mehrere potentielle Vertragspartner ggü (zu den verschiedenen Formen ärztlicher Tätigkeitsausübung Laufs/Kern/Rehborn/Rehborn § 22). Hier gilt es nach der Art des jeweiligen Zusammenschlusses zu differenzieren. Bspw hat bei einer Organisationsgemeinscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1631d BGB – Beschneidung des männlichen Kindes.

Gesetzestext (1) 1Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. 2Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II.

Rn 5 Sofern und soweit beide Eltern Inhaber der gesetzlichen Vertretungsmacht sind, können sie gem I 2 Hs 1 das Kind nur gemeinsam aktiv vertreten. Deshalb ist eine Rechtshandlung nur dann wirksam, wenn sie beide Eltern vornehmen. Eine Bevollmächtigung, die im Einzelfall auch stillschweigend erfolgen kann, ist aber zulässig (BGH FamRZ 20, 1171); ebenso gelten die Grundsätze ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Standard der Behandlung.

Rn 8 Der Behandelnde schuldet dem Patienten nach § 276 vertraglich wie deliktisch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. Die Bestimmung dieses Standards, der neben der Art und Weise der Behandlung ua auch organisatorische und personelle Planungen umfasst, richtet sich weitgehend nach dem medizinischen Standard des jeweiligen Fachgebietes (BGH NJW 87, 1479, 1480 [BGH 10.02.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Freiberufler.

Rn 46 Neben der Bildung von Partnerschaften nach dem PartGG sowie von GmbHs schließen sich Angehörige freier Berufe, insb Ärzte und Rechtsanwälte, auch zu Gesellschaften bürgerlichen Rechts zusammen. Der Zusammenschluss mehrerer Ärzte zu einer GbR in Form von Gemeinschaftspraxen ist von bloß organisatorischen Zweckbündnissen abzugrenzen. Die Abgrenzung erfolgt nach der Wille...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 42 Im Arzthaftungsrecht ist der Anwendungsbereich des Anscheinsbeweises eher eingeschränkt, weil nicht ohne weiteres aus dem Misslingen einer ärztlichen Behandlung auf ein Verschulden des Arztes geschlossen werden kann (vgl Laumen FS Jaeger 14, 71, 74). Ein Anscheinsbeweis ist jedoch zu bejahen, wenn die medizinische Behandlung zu einem Schaden geführt hat, der typischerw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 20 Ist lediglich die Vermittlung der Leistungen Dritter geschuldet – etwa bei der Kommission, der Spedition oder bei der Tätigkeit als Handelsvertreter – sind diese Dritten keine Erfüllungsgehilfen des Schuldners (Huber Leistungsstörungen I 681 f). Das kann anders sein, wenn ein Fall institutionalisierten Zusammenwirkens von Vermittler und Leistungserbringer vorliegt (s B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Die Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten.

Rn 64 Entlastend wirken kann weiter die Berufung des Schädigers darauf, er hätte die schädigende Handlung anders als unrechtmäßig auch rechtmäßig vornehmen dürfen: Vor einem Eingriff, der ohne ärztlichen Behandlungsfehler zu einem Schaden geführt hat, möge der Patient nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sein. Der auf Schadensersatz belangte Arzt macht geltend, der Patient ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kausalität.

Rn 221 Bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers nimmt die Rspr für die Kausalität zwischen Pflicht- und Rechtsgutverletzung eine Beweislastumkehr vor, sofern der Fehler geeignet war, eine derartige Rechtsgutverletzung herbeizuführen, wobei die Möglichkeit von Mitursächlichkeit genügt (dazu insb BGHZ 159, 48, 55 f mN zur früheren Rspr; NJW 05, 427, 428; 2072, 2073; BGHZ ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Was ist überhaupt Tax Compliance?

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Begriff der Tax Compliance meint eigentlich eine Selbstverständlichkeit, nämlich die Gewährleistung der Einhaltung steuerrechtlicher Normen. Die Begrifflichkeit selbst stammt aus dem angelsächsischen Rechts- und Kulturkreis. Dieser ist von dem Gedanken geprägt, die dem Staat zur Verfügung stehenden Mittel und Ressourcen dadurch zu schonen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Konkludent.

Rn 10 Die Befreiung von der Schweigepflicht ist auch konkludent möglich. Eine derartige Befreiung ist stets anzunehmen, wenn die vertrauensgebende Partei den Zeugen benennt, wenn also etwa ein Patient seinen Arzt oder ein Mandant seinen Rechtsanwalt als Zeugen benennt (Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 8). Wirft ein Versicherer einem verstorbenen Versicherungsnehmer vor, er habe ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einrede der Persönlichen Unzumutbarkeit (§ 275 III).

Rn 29 § 275 III gibt dem Schuldner eine weitere, ebenfalls als Einrede ausgestaltete Verteidigungsmöglichkeit, wenn eine persönliche Naturalerfüllung in Abwägung mit dem Gläubigerinteresse unzumutbar ist (Ausn: § 327l II 3, s Rn 18). Grundvoraussetzung ist, dass der Schuldner die Leistung persönlich zu erbringen hat (BGH BeckRS 16, 17022 Rz 17 (Auskunftsanspruch, der durch a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Erscheinungsformen.

Rn 99 Unter Beweisvereitelung wird ein Verhalten verstanden, durch das eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert, oder indem sie zumindest fahrlässig die Aufklärung eines bereits eingetretenen Schadensereignisses unterlässt, um dad...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Absehen von der Genehmigungspflicht.

Rn 6 Auf die Einholung einer Genehmigung durch das BtG darf verzichtet werden, wenn mit dem Aufschub wahrscheinlich Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen verbunden wäre (I 2). Die Genehmigung braucht nicht nachgeholt zu werden (Jürgens/Marschner § 1904 aF Rz 12). Eine ggf notwendige Einwilligung des Betreuers in die Durchführung der ärztlichen Maßnahme bleibt erforderlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 15 Vorausgesetzt ist entweder die positive Kenntnis des Behandelnden von der nicht vollständigen Kostenübernahme oder das Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte, die auf diesen Umstand hinweisen können. Hinreichende Anhaltspunkte liegen vor, wenn begründete Zweifel an der Kostenübernahme bestehen (str, Spickhoff MedR 15, 845, 850). III findet auf gesetzlich wie privat Vers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Untersuchung und Diagnosestellung.

Rn 209 Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten umfassend zu untersuchen und eine Diagnose zu stellen. Ein deliktsrechtlich relevanter Behandlungsfehler liegt aber nicht bei jeder objektiv unrichtigen Diagnose, sondern nur unter besonderen Umständen vor, zB beim Unterlassen einer notwendigen Befunderhebung (s zB BGH NJW 61, 2203, 2204; BGHZ 85, 212, 217 f; 99, 391, 398 f; 13...mehr