Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abschließende Entscheidung.

Rn 3 Das Beschwerdegericht hat gem I 1 grds eine eigene abschließende Entscheidung zu treffen, also die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen oder in der Sache zu bescheiden. Bindung an den Verfahrensgegenstand s § 65 Rn 2. Kosten: Rn 6. Rechtsbehelfsbelehrung: § 39.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 5 Erhoben wird eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr 1624 KV. Der Wert ist nach § 3 auf einen Teil der Hauptsache zu schätzen (München OLGR 07, 189 = SchiedsVZ 07, 280 [OLG München 10.01.2007 - 34 SchH 08/06] – hier 1/3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gespaltene Festsetzung.

Rn 22 Bei rechtlichem Interesse, etwa wegen unterschiedlicher anwaltlicher Vertretung von Streitgenossen, ist für die außergerichtlichen Kosten eine getrennte Wertfestsetzung geboten; im selbstständigen Beweisverfahren kommt es insoweit auf die Beteiligung der Ag an den Streitpunkten an, wobei sie im Zweifel an allen beteiligt sind (BGH JurBüro 08, 369).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Investitionsverpflichtung.

Rn 172 Nach § 3 ist das Interesse des Berechtigten, nicht der Aufwand des Verpflichteten maßgeblich (Hamm JurBüro 94, 555; Ddorf RPfleger 94, 520). Inzidentantrag § 717 II 2, Zinsen und Kosten sind als Nebenforderungen nicht zu berücksichtigen (BGHZ 38, 237). Jagdrecht s § 9 Rn 4. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz § 51a GKG: Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist von der Summe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wertvorschriften.

Rn 44 Der Verfahrenswert ist nach §§ 45, 46 FamGKG zu bestimmen. Wird eine Kindschaftssache im Scheidungsverbund bearbeitet, gilt § 44 II 1 FamGKG. Das einstweilige Anordnungsverfahren ist gem § 41 S 2 idR mit dem hälftigen Wert der entsprechenden Hauptsache zu bewerten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kostenschiedsspruch nach § 1057 II 2.

Rn 10 Hat das Schiedsgericht über die Kosten des Schiedsverfahrens in einem gesonderten Schiedsspruch nach § 1057 II 2 entschieden, ist dieser Schiedsspruch für vollstreckbar zu erklären. Für das Verfahren gelten insoweit keine Besonderheiten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift beschreibt die Kosten des Umsetzungsverfahrens. Diese gehören nicht zu den allgemeinen Prozesskosten iSd §§ 91 ff ZPO, sondern werden vom Gericht gesondert vorläufig festgesetzt (§ 18 I) und stets vollständig vom Unternehmer getragen (§ 20 II).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 28 Streitwert: §§ 23 RVG ff der Wert der Hauptsache. 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3500 und 0,5 Terminsgebühr nach VV 3513. Für das Rechtsbeschwerdeverfahren Verfahrensgebühr 1,0 nach VV 3502.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 15 Die Anzeige nach Abs 1 löst eine Gebühr nach VV 3309, 3310 aus. Die Anzeige ist ggü dem folgenden Verfahren keine besondere Angelegenheit (§ 19 II Nr 4 RVG). Für das Erinnerungsverfahren entsteht eine 0,5 Gebühr nach VV 3500. Zur Kostenerstattung s Rn 9.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

1. Überblick. Rn 31 Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO sind außergerichtliche Tätigkeiten, da es sich bei den Schiedsgerichten nicht um staatliche Gerichte handelt. Einschlägig wären daher an sich die Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Das Gesetz enthält jedoch in § 36 I Nr 1 RVG eine gesonderte Regelung, die die Gebühren nach Teil 2 VV RVG ausschließt (Vorbem 2 I V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 18 Auch insoweit ist die Tätigkeit im Berichtigungsverfahren durch die Verfahrensgebühr (VV 3100) gedeckt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 48a In Verfahren nach § 1061 entspricht der Streitwert dem Wert der zu vollstreckenden Forderungen (BGH 29.3.18 – I ZB 12/17 juris, Rz 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsgebühren.

Rn 26 Da der Kostenausspruch erst im Endurteil erfolgt, stellen sich Grund- und Betragsverfahren als ein einheitlicher Rechtszug dar; wie § 302 Rn 18.mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / I. Allgemeines

Rz. 37 Meinungsverschiedenheiten kann es nicht nur wegen der grundsätzlichen Eintrittsverpflichtung des Versicherers geben, sondern auch zum Anfall der abzurechnenden Gebühren, dem Grunde und der Höhe nach, ergeben sich zuweilen Diskussionen. Grundtenor ist dabei die von den Versicherern gesehene Verpflichtung des Versicherungsnehmers, die Kosten im Schadenfall möglichst ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 21 Das Verfahren nach § 321a gehört zum Rechtszug, § 19 I Nr 5 RVG. Bei singulärer Tätigkeit im Rügeverfahren fällt eine Gebühr von 0,5 an (VV 3300).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 5 ¼ der vollen Gebühr für die Eintragung und Löschung der Zwangshypothek (§§ 84 III, 62, 63 I KostO).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 18 Der mit dem Vorbehaltsurteil endende Teil des Verfahrens und das Nachverfahren sind gebührenrechtlich einheitlich zu beurteilen (§ 35 GKG). Keine Urteilsgebühren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 5 Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel werden keine Gebühren erhoben. Im Falle einer Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel gelten die Gebühren wie in einem erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Schlussrechnung dient der Klärung der gem § 20 II vom Unternehmer zu tragenden Kosten des Umsetzungsverfahrens.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 12 EuBVO – Allgemeine Bestimmungen über die Erledigung eines Ersuchens.

Gesetzestext (1) Das ersuchte Gericht erledigt das Ersuchen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Ersuchens. (2) Das ersuchte Gericht erledigt das Ersuchen nach Maßgabe seines nationalen Rechts. (3) Das ersuchende Gericht kann unter Verwendung des Formblatts A in Anhang I beantragen, dass das Ersuchen nach einer besonderen Form erledigt wird, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 57 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27). Wird nur die Stellungnahme zu einem Antrag nach § 769 abgegeben, entsteht bereits die volle Verfahrensgebühr, selbst, wenn die Vollstreckungsgegenklage noch nicht zugestellt ist (Kobl JurBüro 16, 413 = AGS 16, 390).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsverhältnisse

Rn. 184 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Auch bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten u zwischen Eltern u Kindern gelten grundsätzlich die allg in R 4.8 EStR 2012 aufgestellten Regeln. Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft u gehört der luf Betrieb zum Gesamtgut, kann ein an einen Ehegatten gezahlter Arbeitslohn nicht als BA berücksichtigt werden, weil die Ehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 8 Urteilsgebühren fallen nicht an, auch nicht bei einem Ergänzungsurteil (§ 321).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO O

Obergutachten selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 25 Oberstes Landesgericht 8 EGGVG 1; 9 EGZPO 1 Obhut 158 FamFG 22 Obhutsperson Trennung 158 FamFG 22 objektive Klagenhäufung erfolgloses Angriffs- und Verteidigungsmittel 96 ZPO 23 Obligatorischer Einzelrichter 348a ZPO 1 Rechtsmittel 348a ZPO 5 Übernahme durch Kammer 348a ZPO 4 Übertragung 348a ZPO 1 obligatorisches Güteverfahren 15...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Arbeitnehmerfragebogen

Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Arbeitnehmerfragebogen Kündigungsschutz Persönliche Daten Arbeitnehmer Name: _________________________ Anschrift: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Mobiltelefon): _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Familienstand: _________________________ Grad der Behinderung, g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kostenentscheidung.

Rn 11 Die Erledigung erstreckt sich weder in der Ausgangs- noch in der Rechtsmittelinstanz auf die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren bleibt trotz Erledigung in der Hauptsache im Kostenpunkt rechtshängig; gem § 113 I 2 findet § 239 ZPO Anwendung, sodass das Verfahren insoweit bis zur Aufnahme durch die Erben des verstorbenen Ehegatten unterbrochen ist (Prütting/Helms/Helms...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / II. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen das Berufungsurteil

1. Revision Rz. 150 Das Rechtsmittel gegen ein streitiges Endurteil des Berufungsgerichts ist die in §§ 72 ff. ArbGG geregelte Revision. Es handelt sich in der Arbeitsgerichtsbarkeit um eine reine, vom Streitwert unabhängige, Zulassungsrevision. Gem. §§ 72 Abs. 1 S. 2, 64 Abs. 3a ArbGG ist die Zulassung der Revision in den Tenor des Berufungsurteils aufzunehmen. Rz. 151 Zulass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nach Ablauf der zweiwöchigen Fristen wird von dem Gericht ein Teilungsplan angefertigt. (2) Der Betrag der Kosten des Verfahrens ist von dem Bestand der Masse vorweg in Abzug zu bringen. (3) 1Die Forderung eines Gläubigers, der bis zur Anfertigung des Teilungsplanes der an ihn gerichteten Aufforderung nicht nachgekommen ist, wird nach der Anzeige und deren Unterlagen bere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 20 Das Verfahren ist gebührenfrei und wird durch die Gebühren im Hauptsacheverfahren mit abgegolten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

Rn 2 Es muss ein Titel vorliegen, der sich gegen den Erben richtet. § 780 I gilt für jede gegenständliche Beschränkung der Erbenhaftung, somit die Nachlassverwaltung gem § 1975 BGB, das Nachlassinsolvenzverfahren gem § 1975 BGB, die Ausschließung von Gläubigern gem §§ 1973, 1974 BGB, die Erschöpfungseinrede gem § 1989 BGB, die Dürftigkeitseinrede gem § 1990 BGB sowie das Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite.

Rn 6 Rechtsnachfolger des Gläubigers sind dessen Allein- oder Miterben ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft nach §§ 1922 I, 1942 I BGB (nicht erst bei deren Annahme). Freilich kann die Rechtsnachfolge erst ab dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft nachgewiesen werden. Miterben ist aufgrund ihrer gemeinschaftlichen Berechtigung nach §§ 2032, 2039 BGB vor der Auseinande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 47 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 186 GVG – [Hör- oder sprachbehinderte Personen].

Gesetzestext (1) 1Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. 2Für die mündliche und schriftliche Verständigung hat das Gericht die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. 3Die hör- oder sprachbehindert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Umsatzsteuer.

Rn 62 Die Umsatzsteuer ist erstattungsfähig, sofern die Partei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. S hierzu § 104 I 2.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gebühren.

Rn 6 Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 1 Ziff 1130 ff, 1140, Hauptabschn 2 Ziff 1213 ff, 1216, 1225 ff, 1228 f, Hauptabschn 3 Ziff 1316 ff, 1319, 1325 ff, 1328; bei Zurückverweisung gem § 31 FamGKG kein neuer Gebührenanfall. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 2 Unterabschn 2; bei Zurückverweisung gem § 21 I RVG erneuter Gebührenanfall. Verfahrenswert: § 40 FamGKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kontoumwandlung.

Rn 22 Nach Abs 7 S 2 kann der Kunde jederzeit verlangen, also auch länger als vier Wochen nach einer Pfändung (BVerfG NJW 14, 3771 Rz 9), dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dabei handelt es sich um einen durchsetzbaren Rechtsanspruch des Kunden (BGHZ 195, 298 Rz 28). Das Pfändungsschutzkonto kann auch vorsorglich eingerichtet werden, unabhängig davon, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verurteilung zur Zahlung an den Sachwalter.

Rn 3 Neben den geschätzten Kosten des Umsetzungsverfahrens (Abs 1 Nr 3) ist der Beklagte auch dahingehend zu verurteilen, einen kollektiven Gesamtbetrag zu Händen des gem § 23 noch zu bestellenden Sachwalters zu zahlen (Abs 2), aus dem die Zahlungen an die Verbraucher im Umsetzungsverfahren bestritten werden sollen. An dieser Stelle ist der kollektive Gesamtbetrag nun gem § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Forderung.

Rn 8 Die Forderung ist betragsmäßig anzugeben, aufgeteilt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten. a) Hauptforderung. Rn 9 Als Hauptforderung ist die Forderung einzutragen, wegen der der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt. b) Zinsen. Rn 10 Kapitalisierte Zinsen können nur eingetragen werden, wenn sie im Titel betragsmäßig ausgewiesen sind (Nürnbg Rpfleger 14, 585 [OLG Nür...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 9 Mangels spezieller Regelungen – im Gegensatz zur BRAGO – gelten die Gebühren eines gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahrens – also die Gebühren nach Nr 3100 ff VV RVG (Vorbem 3.1 I VV RVG).mehr

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AGS 04/2024, Erstattung der... / Leitsatz

Trägt im Innenverhältnis ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Streitgenosse alleine die gesamten Kosten, so kann auch für die weiteren Streitgenossen keine Umsatzsteuer festgesetzt werden. OLG Hamburg, Beschl. v. 22.11.2023 – 4 W 94/23mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 29a In Verfahren nach § 1060 ist der Streitwert nach dem Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich etwaigem Feststellungsausspruch sowie dem Wert von Widerklage oder Hilfsaufrechnung zu bestimmen (BGH 16.5.19 – I ZB 46/18 juris Rz 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Oberlandesgericht erlässt auf Grund mündlicher Verhandlung den Musterentscheid durch Beschluss. Die Beigeladenen müssen nicht im Rubrum des Musterentscheids bezeichnet werden. Der Musterentscheid wird den Beteiligten und den Anmeldern zugestellt. Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. § 11 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Über die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Übernachtungskosten der Partei.

Rn 60 Übernachtungskosten der Partei können erstattungsfähig sein. Das gilt insb dann, wenn eine An- und Abreise am Terminstag nicht möglich ist, also wenn die Partei bereits am Vortag anreisen muss, um rechtzeitig zum Termin zu erscheinen oder wenn die Partei keine Gelegenheit mehr hat, nach dem Termin noch am selben Tage nachhause zu kommen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Der Tenor soll die Entscheidung so vollständig enthalten, wie es die Lage gestattet (R/S/G § 60 Rz 19). Der Tenor folgt regelmäßig der Dreiteilung nach Ausspruch zur Sache, zu den Kosten und zur Vollstreckbarkeit. Beim Vorbehaltsurteil sollte der Vorbehalt dem Sachausspruch folgen (§ 302 Rn 11). Die Berufungszulassung schließt die Urteilsformel ab; einer Nichtzulassung ...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / b) Eigenbemühungen

Rz. 14 § 138 Abs. 1 Nr. 2 SGB III setzt voraus, dass sich der Arbeitnehmer bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Hierzu hat der Arbeitslose gemäß § 138 Abs. 4 S. 1 SGB III alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen, zu denen die im nicht abschließenden ("insbesondere") Katalog des § 138 Abs. 4 S. 2 Nr. 1–3 SGB III aufgezählten Maßnahmen zählen. Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:mehr

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AGS 04/2024, Keine Anrechnu... / III. Keine Pflicht zur früheren Klageerhebung

Soweit die Beklagte der Auffassung ist, die Klägerin hätte den Klageauftrag früher erteilen müssen, um Kosten und Gebühren möglichst gering zu halten, greift dies nicht, zumal es die Beklagte selbst war, die durch jahrelange Verschleppung der Regulierung berechtigter Ansprüche diese – aus ihrer Sicht vermeidbaren – Mehrkosten selbst veranlasst hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 11 In Verfahren über den Antrag auf Aufhebung (Abs 2) werden die Gebühren gesondert erhoben (Vorbem 1.4.1 S 1 KV).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prüfungsreihenfolge und Entscheidungsvarianten.

Rn 16 Aus der Prüfungsreihenfolge des Gerichts ergeben sich die möglichen Entscheidungsinhalte. Die Regelung ist an die § 341 ff (Einspruch gegen das VU) angelehnt. Zunächst ist die Zulässigkeit der Rüge nach Maßgabe von Statthaftigkeit, Form und Frist zu prüfen (Abs 4 S 1). Ist sie unzulässig, so ist die Rüge als unzulässig zu verwerfen (Abs 4 S 2), also zB wenn die angegrif...mehr