Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul L – Die Sachpfändung und die Verwertung

Rz. 61 Obwohl noch immer vielfach beauftragt, ist die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher ohne jede praktische Bedeutung im Hinblick auf die Erzielung von Vollstreckungserfolgen. Nur in rund 0,1 % aller beauftragten Sachpfändungen kommt es tatsächlich zum Zugriff auf im Gewahrsam des Schuldners befindliche körperliche Sachen, § 808 ZPO. Der Erfolg der Gerichtsvollziehe...mehr

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Geschäftswagen / 3.1.2 Fahrtenbuchregelung

Ermittelt der Unternehmer ertragsteuerlich den Privatnutzungsanteil durch ein ordnungsgemäßes [1] Fahrtenbuch [2], ist von diesem Wert auch umsatzsteuerlich auszugehen. In die Bemessungsgrundlage sind jedoch diejenigen Ausgaben nicht einzubeziehen, für die der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug hatte (z. B. Kfz-Versicherung und -Steuer; Absetzung für Abnutzung, wenn das Fahrzeu...mehr

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Geschäftswagen / 3.2 Zu nicht mehr als 50 % betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

Wird das Fahrzeug zu nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt, ist die Anwendung der 1 %-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ausgeschlossen; der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG für ertragsteuerliche Zwecke ermittelte Nutzungsanteil grundsätzlich auch umsatzsteuerlich zugrunde zu legen [1]: Der derartig ermittelte geschätzte private Nutzungsanteil wird auf die vorsteuerbe...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIII. Modul J – Der Verhaftungsauftrag

Rz. 58 Auf den Erlass des Haftbefehls kann, muss aber nicht, die Verhaftung des Schuldners erfolgen. Für die Verhaftung zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft ist wiederum der Gerichtsvollzieher zuständig. Die Beauftragung erfolgt im Modul J. Hierzu ist unter Bezugnahme auf das Modul B der zu verhaftende Schuldner zu bezeichnen. Dabei wird auf die Angaben im Modul B ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIV. Modul K – Die Vorpfändung

Rz. 59 Schon vor der Pfändung einer Geldforderung nach §§ 829 ff. ZPO, die mit den Formularen der Anlagen 4, 5 und 7 oder 8 ZVFV zu beantragen ist, kann der Gläubiger aufgrund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner nach § 845 Abs. 1 ZPO die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, mit der Aufforderung an de...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.5 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Vom zuständigen Landesministerium gezahlte Eingliederungsbeihilfe für behinderte Menschen als Betriebskostenerstattung in Form von Tageskostensätzen sind Betriebseinnahmen und keine Investitionszuschüsse. Das gilt auch dann, wenn die Eingliederungsbeihilfe in den Bescheiden des Ministeriums als zweckgebundene Zuschüsse für die Erweiterung der Behindertenwerkstatt bezeichnet ...mehr

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Geschäftswagen / 4 Nichtwirtschaftliche Nutzung i. e. S. (z. B. bei Vereinen und juristischen Personen)

Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S. sind alle nichtunternehmerischen Tätigkeiten, die nicht unternehmensfremd (privat) sind, z. B.:[1] unentgeltliche Tätigkeiten eines Vereins, die aus ideellen Vereinszwecken verfolgt werden, hoheitliche Tätigkeiten juristischer Personen des öffentlichen Rechts, bloßes Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligun...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul D – Die Anlagen

Rz. 33 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch automatisierte Verarbeitung zu schaffen, ist das Formular nach Anlage 1 ZVFV schon aufgrund einer – möglicherweise überregulierten – Zwangsvollstreck...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Zustellkosten bei mehreren Schuldnern und/oder Drittschuldnern

Rz. 189 Die Kosten für den Erlass des Pfändungsbeschlusses oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses fallen dem Schuldner zur Last und werden zugleich mit den sonstigen geltend gemachten Forderungen beigetrieben (§ 788 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO). Es handelt sich dabei um die Gerichtskosten und etwaige Kosten von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern (siehe Forderungsauf...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Angaben zu den Gerichtskosten

Rz. 144 Über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gem. § 829 Abs. 1, §§ 835, 839, 846–848, 857, 858, 886–888 oder § 890 ZPO soll nach § 12 Abs. 6 GKG erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren und der Auslagen für die Zustellung entschieden werden. Dies gilt allerdings nach § 12 Abs. 6 S. 2 GKG nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Han...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Weitere Anlagen und deren Übermittlung

Rz. 159 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch für eine automatisierte Verarbeitung zu schaffen, sind die Formulare nach Anlage 4 ZVFV und die Beschlussvorlage nach Anlage 5 ZVFV schon aufgrund e...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.1 Betrieblicher Zuschussgeber

Zuschüsse aus privaten Mitteln können beim Zuschussgeber zur Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts führen[1], wenn der Zuschuss als Gegenleistung für die erlangten immateriellen Rechte anzusehen ist. Entsteht kein Wirtschaftsgut, liegt eine Ausgabe vor, die entweder – ausnahmsweise – in eine aktive Rechnungsabgrenzung [2] einzustellen oder – im Regelfall – sofort als ...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.1.3 Besonderheiten bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Zuschüsse, die ganz oder zum Teil zurückgefordert werden können, sind im Zeitpunkt des Rückerhalts als Betriebseinnahmen zu erfassen. Zuschüsse, die im Voraus für eine Nutzungsüberlassung über einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren gewährt werden, können gleichmäßig auf den Zeitraum verteilt werden, für den die Ausgabe geleistet wird.[1]mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul C – Der Vollstreckungstitel

Rz. 23 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden. Werden mehr als ein Vo...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / III. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Rz. 35 § 3 Abs. 1 ZVFV begründet zunächst ein Verbot von Abweichungen von den Formularen, um also dann in den Abs. 1–3 einen Erlaubnisvorbehalt zu konstituieren. Für die Frage, ob eine Abweichung vorliegt, ist allein die im Bundesgesetzblatt jeweils letzte veröffentlichte Fassung maßgeblich.[18] § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZVFV verweist dabei auf die enumerativ aufgezählten Änderungen i...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IX. Versicherungen

Rz. 169 Die ZPO sieht in unterschiedlichen Kontexten vor, dass der Antragsteller eine Versicherung abgeben kann. Diese Versicherungen finden ihre Aufnahme im Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 zur ZVFV, obwohl sie nicht nur gegenüber dem Vollstreckungsorgan, sondern zumindest auch gegenüber dem Drittschuld...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Angabe der Hauptforderung

Rz. 250 Anzugeben ist bei der Vollstreckung gewöhnlicher Geldforderungenmehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul E – Die Versicherungen

Rz. 43 Die Zivilprozessordnung sieht in unterschiedlichen Kontexten vor, dass der Antragsteller eine Versicherung abgeben kann. Diese Versicherungen finden ihre Aufnahme im Modul E des Vollstreckungsauftrags an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1 ZVFV). Die freie Zeile zeigt dabei, dass die Aufzählung der Versicherungen nicht abschließend ist. Rz. 44 Modul E sieht dabei zunächst...mehr

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Geschäftswagen / 3 Unternehmensfremde (private) Nutzung eines vollständig dem Unternehmen zugeordneten Geschäftswagens durch den Unternehmer (oder seine Angehörigen)

Benutzt der Unternehmer ein voll dem Unternehmen zugeordnetes Fahrzeug auch nichtunternehmerisch (privat), erhält er aus der Anschaffung und den laufenden Betriebskosten den vollen Vorsteuerabzug (mit Ausnahme der nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer, z. B. Ärzte, Bausparkassen und Versicherungsvertreter). Der Begriff des Fahrzeugs umfasst auch Elektrofahrräder, die...mehr

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Geschäftswagen / 6 Überlassung Geschäftswagen an freie Mitarbeiter

Oft erhalten als freie Mitarbeiter beschäftigte Handelsvertreter von ihren Auftraggebern (statt einer Kostenerstattung auf Kilometerbasis) ein Fahrzeug kostenfrei zur Nutzung überlassen. Insoweit erhält der Auftraggeber aus der Anschaffung und aus den laufenden Betriebskosten den vollen Vorsteuerabzug, soweit er selbst zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsum­sätze tätigt...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IX. Anpassung von Text und Texteingabefeldern innerhalb von Rahmen

Rz. 43 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ZVFV ist es zulässig, den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder, der sich innerhalb von Rahmen befindet, insgesamt oder teilweise mehrfach zu verwenden oder teilweise wegzulassen oder auch insgesamt einschließlich des dazugehörigen Rahmens und der insoweit betroffenen Modulbezeichnung wegzulassen. Es handelt sich, bezogen auf di...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Haupt- und Nebenanträge

Rz. 149 Notwendiger Hauptantrag ist der Erlass des beizufügenden Beschlusses für einen Pfändungsbeschluss oder einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Maßgabe der Anlage 5 zur ZVFV. Da der Text außerhalb eines Rahmens steht, ist er nicht veränderlich und zwingend. Innerhalb des Formulars können sodann zusätzliche Anträge gestellt werden. Das lässt die Option unberührt,...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Hauptforderung in Variationen

Rz. 237 Anzugeben ist bei der Vollstreckung gewöhnlicher Geldforderungenmehr

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Geschäftswagen / Zusammenfassung

Begriff Der Inhaber bzw. Gesellschafter eines Personenunternehmens (Einzelfirma, Personengesellschaft) muss die auf Privatfahrten entfallenden Kosten des Betriebsfahrzeugs dem Gewinn hinzurechnen. Für die Bemessung dieses sog. Privatanteils enthält das EStG ein Wahlrecht zwischen einer Pauschalmethode (1 %-Regelung) und einem Einzelnachweis (Fahrtenbuchmethode). Wird das Fahr...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul D Teil 2 – Die Durchsuchung zur Unzeit

Rz. 137 Die Ermächtigung zur Durchsuchung der im Modul D näher bezeichneten Örtlichkeit begründet grundsätzlich nur eine Durchsuchung zu Tagzeit, d.h. zwischen 6:00 Uhr morgens und 21:00 Uhr abends. Insbesondere die Durchsuchung bei erwerbstätigen Schuldnern, deren Agieren darüber hinaus die rein tatsächliche Vollstreckungshinderung[36] zum Ziel hat (Verweigerung der Durchsuc...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul M – Herausgabeanordnungen

Rz. 211 Modul M nimmt die Herausgabeanordnungen im Kontext der Forderungspfändung auf. Sie richten sich primär, aber nicht ausschließlich, an den Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO. Der Schuldner ist danach verpflichtet, dem Gläubiger nicht nur die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen, sondern ihm auch die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszu...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XXI. Modul S – Privilegierte Pfändung bei vorsätzlich unerlaubter Handlung

Rz. 227 Viele Forderungen in der Zwangsvollstreckung stammen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung auch, wenn sie als vertraglicher Zahlungsanspruch tituliert werden. Hinweis Besonders häufig ist hier der Eingehungsbetrug bei Onlinegeschäften zu sehen, der die Forderung (auch) aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB begründet oder die Leistungserschleichung, di...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Titel, Klausel, Zustellung und deren Übermittlung

Rz. 155 Wie im Rahmen aller Vollstreckungsanträge geht der Verordnungsgeber nicht davon aus, dass stets alle notwendigen Angaben in den Formularen gemacht werden können. Er will nur möglichst viele Angaben dort sehen. Auch der Antrag auf Erlass eine Pfändungsbeschlusses oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sieht deshalb vor, dem Vollstreckungsantrag weitere Anlagen be...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XI. Modul H – Die Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 51 Modul H vereinigt in sich die Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO wie nach § 802d ZPO einschließlich der weiteren verfahrensrechtlichen Vorgaben nach § 802f ZPO. Der Gläubiger muss in der ersten Zeile differenzieren, ob er außerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO eine originäre Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ohne weitere Voraussetzungen beantrag...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.1.2 Als Betriebsausgaben abziehbarer Zuschuss

Sofort abziehbare Betriebsausgaben sind in folgenden Fällen anzunehmen: Beteiligung eines Baustoffhändlers und Fuhrunternehmers an den Kosten des Ausbaus der zu seinem Betriebsgrundstück führenden öffentlichen Straße [1]; im Jahr 1965 hatte der BFH noch entschieden, ein einmaliger Wegebeitrag (Zuschuss), den ein gewerbliches Unternehmen an eine Gemeinde bezahlt, damit diese di...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Die Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 71 Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Gerichtsvollzieher beantragen,mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Modul C – Der oder die Vollstreckungstitel

Rz. 180 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen und abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner, die in allen Formularen gleich sind, folgen in Modul C die Angaben zu dem oder den Vollstreckungstiteln. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / A. Zielsetzung des Verordnungsgebers

Rz. 1 Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XII. Modul I – Der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

Rz. 55 Verweigert der Schuldner die Abnahme der Vermögensauskunft, in dem er den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder zwar erscheint, aber dann die Abgabe der Vermögensauskunft ohne anerkannten sachlichen Grund verweigert, wird er nach § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die Handlungsoptionen des Gläubigers liege...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVI. Modul M – Die Aufenthaltsermittlung des Schuldners

Rz. 67 Modul M fußt auf der Regelung des § 755 ZPO, die eine Grundlage für die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher bildet. Während § 755 Abs. 1 ZPO die für die Praxis wenig relevante Abfrage beim Einwohnermeldeamt regelt, erlaubt es § 755 Abs. 2 ZPO, über eine Abfrage des Gerichtsvollziehers auf die sehr viel attraktiveren Datenbanken d...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Zusatzanträge

Rz. 100 Innerhalb des Formulars können sodann zusätzliche Anträge gestellt werden. Diese können auf eine örtliche und zeitliche Beschränkung oder Anordnungen im Hinblick auf Dritte bezogen sein, die sich ggf. in den Räumlichkeiten aufhalten. Rz. 101 Ausfertigungen des Beschlusses werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt (§ 317 Abs. 2 S. 1 ZPO). Wird ein solcher Ant...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Mehrfache Nutzungspflicht bei den Forderungsaufstellungen

Rz. 27 Die Forderungsaufstellungen waren bereits in der Vergangenheit das größte Problem der eingeführten Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015. Während die GVFV 2015 diese immerhin schon als Anlage kannte, war sie nach der ZVFV 2012 in den Beschlussentwurf für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (dort S. 3) integriert. In der Sache korrespondierten die Forderu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Essen auf Rädern" als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Aufwendungen für "Essen auf Rädern" sind nicht außergewöhnlich und zwangsläufig im Sinne von § 33 Abs. 1 EStG, wenn sie nicht unmittelbar zur Heilung aufgewendet werden, sondern als Folgekosten einer Krankheit gelegentlich entstehen. Die grundsätzliche Berücksichtigung derartiger mittelbarer Kosten einer Erkrankung würde zu einer nicht vertretbaren steuerlichen Berü...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.9 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen

Rz. 65 IFRIC 22 regelt die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen, wie z. B. Umsatzgeschäften oder Beschaffung von Materialien, bei welchen der Bilanzierende entweder im Voraus Gegenleistungen erhalten und hierfür eine nicht monetäre Verbindlichkeit erfasst hat bzw. im Voraus Gegenleistungen erbracht und dementsprechend einen nicht monetären Vermögenswert, z. B. Vertragsv...mehr

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Erstanwendung IFRS / 2.2 Retrospektive Anwendung der IFRS-Vorschriften

Rz. 6 Die allgemeine Regel für die Umstellung von nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS enthält IFRS 1.7. Der erstmals aufgestellte IFRS-Abschluss hat hinsichtlich der Bilanzierung 2 Grundsätzen zu genügen: Stetigkeit der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für alle im ersten IFRS-Abschluss dargestellten Berichtsperioden. Damit schließt IFRS 1 insbesondere ein...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.2.2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 11 Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung hat entsprechend § 275 Abs. 2 HGB oder § 275 Abs. 3 HGB i. V. m. § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB zu erfolgen. D. h., es ist nur eine Darstellung in Staffelform möglich. Es besteht hier für die bilanzierende Genossenschaft ein Wahlrecht zwischen Gesamt- und Umsatzkostenverfahren bei der Gewinn- und Verlustrechnung. Hier ist ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.3 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Tochterunternehmens

Rz. 78 Die Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB ist als Aufwandsrückstellung wegen Fehlens einer Verpflichtung i. S. d. IAS 37.15 nach IFRS nicht ansatzfähig. Da die Rückstellung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG steuerlich abzugsfähig ist,[1] entsteht durch die Eliminierung der Aufwandsrückstellung in der IFRS-Eröffnungsbilanz eine passive latente Steuerdifferenz, die ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.5 Angabepflichten im ersten IFRS-Konzernabschluss

Rz. 83 Im ersten offengelegten IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2022 ist u. a. gem. IFRS 1.24a (i) eine Abstimmung des Eigenkapitals zum Übergangsstichtag zur IFRS-Eröffnungsbilanz (1.1.2021) zu veröffentlichen. Diese Abstimmung hat folgende Gestalt:mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.2 Funktion

Rz. 8 Kein allgemeingültiges steuerliches Begriffsverständnis Zwar findet der Funktionsbegriff in vielen Bereichen des Steuerrechts Verwendung.[1] Ein allgemein gültiges Begriffsverständnis fehlt gleichwohl. Vielmehr ist der Funktionsbegriff von jeweils unterschiedlichen Begriffsinhalten geprägt.[2] Mangels einer Legaldefinition boten bisher die Verlautbarungen der Finanzverwa...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.3 Berücksichtigung von Steuern im Rahmen der Bewertung

Rz. 44 Periodische Besteuerungseffekte Gemäß § 2 Abs. 1 FVerlV sind Steuereffekte zu berücksichtigen und deshalb finanzielle Überschüsse nach Steuern maßgeblich. Zudem verweist die Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 3 Satz 7 AStG ausdrücklich darauf, dass auch Steuereffekte zu berücksichtigen sind, weil diese bewertungsrelevant seien.[1] Im Hinblick auf die Eliminierung der Steuer...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.1 Sachverhalt

Rz. 70 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das M...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.1 Bewertungsobjekt: Transferpaket

Rz. 33 Rechtsfolge Transferpaketbewertung Gemäß § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG ist der Einigungsbereich auf der Grundlage des „Transferpaketes“ zu bestimmen, wenn für die Verlagerung der Funktion als Ganzes (Transferpaket) keine Vergleichswerte festgestellt werden können. In diesem Fall ist für die Verrechnungspreisbestimmung ein hypothetischer Fremdvergleich nach § 1 Abs. 3 Satz 7 ...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.2 Ermittlung der zu diskontierenden Zahlungsströme

Rz. 41 Maßgebliche Überschussgröße Die Bewertung von Transferpaketen setzt in einem ersten Schritt die Isolierung und Prognose der auf das Transferpaket zukünftig entfallenden Gewinne voraus. Nach den Regelungen der FVerlV (§ 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 4 Satz 1 FVerlV) bezieht sich die maßgebliche Überschussgröße auf „finanzielle Überschüsse“. Na...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.6 Die Ermittlung des Kapitalisierungszeitraums

Rz. 58 Grundsatz: Ewige Rente Der Isolierung der auf das Transferpaket entfallenden Gewinne und der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes schließt sich die Bestimmung des Zeitraums an, über den die Gewinne zu kapitalisieren sind (Kapitalisierungszeitraum). Gemäß § 5 FVerlV ist grundsätzlich "ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen". Nach der vorhergeh...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.6 Finanzinstrumente

Rz. 50 Im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten enthält IFRS 1 folgende Wahlrechte beim Übergang: zusammengesetzte Finanzinstrumente, Designation von bislang bereits angesetzten Finanzinstrumenten, Ausbuchungsregeln nach IFRS 9,[1] Ersteinbuchung von Finanzinstrumenten zum Fair Value, Wahlrecht zur prospektiven Anwendung der Übergangsvorschriften des IFRIC 19 zur Umwandlung von fin...mehr