Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.4.1 Allgemeines

Rz. 230 Mit der Möglichkeit, bestimmte Kosten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzuziehen, wird das Stichtagsprinzip partiell zugunsten des Bereicherungsprinzips durchbrochen, da diese Kosten teilweise erst nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung entstehen. Durch die Beschränkung auf Kosten, die unmittelbar mit dem Erwerb in Zusammenhang stehen, wird diese Abweichung begrenzt. N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Behandlung von Prozesskosten nach früherer Rspr des BFH

Rn. 136 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Derjenige, der sich bewusst in eine bestimmte Situation begibt und die damit verbundenen Folgen in Kauf nimmt, kann sich – man denke an den Fall der Tilgung von freiwillig eingegangenen Schulden – dann nicht auf deren Zwangsläufigkeit berufen. Allerdings galt für unvermeidliche und unmittelbare Ehescheidungskosten (wozu auch die Kosten eines...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Reisenebenkosten

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Hinzurechnungen

Rz. 10 Ausführungen zu ausgewählten Punkten: A) § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a BewG: Bei der Berechnung des vereinfachten Ertragswerts sind nur die normalen Absetzungen für Abnutzung gewinnmindernd zu berücksichtigen. Sonderabschreibungen dürfen sich nicht auf den vereinfachten Ertragswert auswirken. Hiervon betroffen sind beispielsweise auch die Sonderabschreibungen für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verursachung durch den StPfl

Rn. 135 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Zweifelhaft ist die Zwangsläufigkeit einer rechtlichen Verpflichtung, wenn der StPfl diese durch sein Verhalten ausgelöst hat, ohne dazu durch außerhalb seiner freien Willensbestimmung liegende Umstände veranlasst oder gezwungen zu sein (s Rn 130). Hier wird man Zwangsläufigkeit jedenfalls dann nicht mehr annehmen können, wenn das Verhalten...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse

Rz. 19 Aus dem Bewertungsverfahren resultiert bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur das Erfordernis, auf jeder Ebene und für jede noch so geringwertige Beteiligung eine separate Bewertung vorzunehmen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ist die gestaffelte Bewertung stets durchzuführen. Es ist immer auf der untersten Ebene mit der Bewertung anzufangen. Rz. 20 Die Wert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachweisregelung in § 33 Abs 4 EStG/§ 64 Abs 1 EStDV

Rn. 36 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 In Reaktion auf diese neue Rspr wurde § 33 EStG geändert. § 33 EStG erhielt mit dem StVereinfG v 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) einen neuen Abs 4, der die Bundesregierung ermächtigte, durch Rechts-VO mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten des Nachweises ag und zwangsläufiger Aufwendungen zu bestimmen. In Erfüllung dieser Ermächtigun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Beteiligungen

Rz. 16 Nach § 200 Abs. 3 BewG sind Beteiligungen an PersG bzw. Anteile an KapG, die ein zu bewertendes Unternehmen hält, neben dem Ertragswert mit dem eigenständig zu ermittelnden gemeinen Wert anzusetzen. Die Berücksichtigung nach § 200 Abs. 3 BewG kommt nur in Betracht, wenn die Beteiligungen an PersG bzw. Anteile an KapG nicht bereits zum nicht betriebsnotwendigem Vermöge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 105 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aus der reichhaltigen Rspr zu diesem in Einzelheiten noch klärungsbedürftigen Fragenkreis: BFH DB 1958, 595 betreffend die Tilgung von Schulden im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung zwischen geschiedenen Ehegatten; BFH BStBl III 1958, 290 betreffend die Bezahlung von Schulden, die den Erben als solchen treffen; BFH HFR 1961, 148; BFH BSt...mehr

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AGS 06/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit der (Vernehmungs-)Terminsgebühr der Nrn. 4102, 4103 VV und stellt die jüngste Rspr. ausführlich dar (S. 241). Videoverhandlungen nehmen seit der Corona-Pandemie in erheblichem Umfang zu. Das LSG Essen (S. 251) hat jetzt entschieden, dass der Vorbereitungsaufwand solcher Termine gebührenerhöhend berücksichtigt werden kann. Der erhöhte Um...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Übernachtungen im Inland

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch laufenden Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für die Zeit ab März 2021 gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist Vater seines am 29.1.2004 geborenen Sohnes T. und seiner am 27.3.2006 geborenen Tochter L., die aus der geschiedenen Ehe mit de...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kostenerstattung bei Anwaltswechsel Ob die – höheren – Gebühren und ggfs. auch Auslagen eines Rechtsanwalts dann erstattungsfähig sind, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Rechtsanwalt nach neuem Vergütungsrecht abrechnen kann, ist umstritten. Nach einer Auffassung können die – höheren – Kosten des neuen Rechtsanwalts unter Anwendung des neuen Gebührenre...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3 Kostenüberschuss

Rz. 39 Die weitere Voraussetzung des Überschusses der Kosten über die Einnahmen bedeutet eine dauerhafte Unrentabilität, wobei ein einmaliger Einnahmenüberschuss unschädlich ist. Zu den Einnahmen zählen bspw. Miet- oder Pachtzahlungen, der Mietwert der eigenen Wohnung, Eintrittsgelder oder sonstige tatsächlich erzielte Entgelte. Kosten sind bspw. Aufwendungen zur Instandhaltu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verlorener Aufwand

Rn. 104 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Trotz der Erlangung eines Gegenwerts findet § 33 EStG auf solche Aufwendungen Anwendung, die der Beseitigung von Schäden an einem Vermögensgegenstand dienen (sog verlorener Aufwand), sofern der Vermögensgegenstand lebensnotwendig ist und die Aufwendungen angemessen sind. Der BFH hat diese Einschränkung befürwortet (vgl BFH BStBl II 1995, 10...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Allgemeines

Rz. 141 Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der sog. Universalsukzession. Der Erbe setzt die Rechts- und Pflichtverhältnisse des Erblassers grundsätzlich mit demselben rechtlichen Inhalt fort, er tritt voll an die Stelle des Erblassers (s. Marotzke in Staudinger, § 1922 BGB Rn. 45). Insoweit ist die Formulierung in § 1967 Abs. 1 BGB, dass der Erbe (nur) für die Nachlass...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 6.1.1 Einkünftequalifikation

Rz. 117 Die rechtsfähige Stiftung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG (und die nicht rechtsfähige Stiftung nach Nr. 5) erfüllen im Gegensatz zu den KapG nicht ausschließlich den Tatbestand der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Fiktion aller Einkünfte als gewerbliche Einkünfte, die § 8 Abs. 2 KStG für Körperschaften vorsieht, findet auf Stiftungen keine Anwendung (vgl. Demuth, KÖSDI 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 200 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die ESt wird beim Vorliegen einer ag Belastung dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem StPfl zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte (bis 1974 Einkommen) abgezogen wird, § 33 Abs 1 EStG aE. Rn. 201 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Regelung unterstreicht nach Auffassung des BFH den Billigkeitscharakt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. KapVerm iSd § 4k Abs 1 S 1 EStG

Rn. 46 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ausweislich des Wortlauts von § 4k Abs 1 S 1 EStG wird die Abzugsfähigkeit für steuerliche Zwecke von "Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von KapVerm […]" insoweit versagt. Der Begriff "Kapitalvermögen" wird jedoch von § 4k EStG nicht weiter definiert. Aufgrund einer fehlenden spezialgesetzlichen Definition ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine oder niedrige Besteuerung

Rn. 61 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ausweislich der Gesetzesmaterialien ist für den Umfang der Nicht- bzw vergünstigten Besteuerung und damit der Besteuerungsinkongruenz die Besteuerung der Erträge maßgeblich, welche sich im Staat des Vergütungsgläubigers bei einer dem deutschen Recht entsprechenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung ergeben würde. Bei einer Steuerverg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 150 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Tatsächliche Gründe, die die ag Aufwendungen als zwangsläufig erscheinen lassen, sind ebenfalls nur solche, die den StPfl zu diesen Aufwendungen zwingen, insbesondere Krankheitskosten (BFH BFH/NV 2009, 149 mwN). Es gehören alle für den StPfl unabwendbaren Ereignisse hierher, wie zB Katastrophen durch Brand, Unwetter, Krieg, auch strafbare H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abweichende steuerliche Behandlung des StPfl oder der schuldrechtlichen Beziehungen (§ 4k Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 77 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Mit § 4k Abs 2 S 1 EStG wird eine weitere Fallkonstellation einer D/NI-Inkongruenz erfasst und somit Art 9 Abs 2 Buchst a ATAD iVm Art 2 Abs 9 Unterabs 1 Buchst e und f ATAD umgesetzt. Rn. 78 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des BA-Abzugs nach § 4k Abs 1 EStG vorliegen, sind Aufwendungen au...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Originärer Bewertungsmaßstab (§ 9 Abs. 1 BewG)

Rz. 9 Als Regelfall der Bewertung nennt § 9 Abs. 1 BewG den gemeinen Wert (originärer Bewertungsmaßstab). Dieser ist mit dem Verkehrswert (Marktwert; vgl. auch § 198 BewG i. V. m. § 199 BauGB) gleichzusetzen (vgl. z. B. BFH vom 24.11.2005, BFH/NV 2006, 744), also mit dem Wert, den ein Vermögenswert im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen könnte. Rz. 10 § 9 BewG ist nicht nu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sonderausgaben-Pauschbetrag

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Nach § 10c Satz 1 EStG beträgt der Sonderausgaben-Pauschbetrag bei Einzelveranlagung 36 EUR und bei Zusammenveranlagung 72 EUR (s. § 10c Satz 2 EStG). Er wird für Sonderausgaben i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 9 sowie Abs. 1a und § 10b EStG (Spenden/Mitgliedsbeiträge, Anhang 10) gewährt, wenn nicht höhere Aufwendungen geltend gemacht werden. I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. § 35a EStG

Rn. 28 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen, die durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs 3 EStG nicht als ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, sind nicht iSv § 35a Abs 5 EStG als ag Belastungen berücksichtigt worden. Für diese Aufwendungen ist eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG mithin zulässig (BFH BStBl II 2021, 476). Rn. 29 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Keine Vermögensbelastung

Rn. 83 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Rspr des BFH und die hM erkannten früher grds nur solche Aufwendungen als ag Belastung an, die üblicherweise aus dem Einkommen, nicht aus dem Vermögen gezahlt wurden (vgl BFH BStBl III 1959, 383; BStBl II 1984, 106). Ob sie tatsächlich aus dem Einkommen finanziert wurden, war dagegen nach Auffassung des BFH unerheblich, BFH BStBl III 196...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 120 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Erhält der StPfl vollen oder teilweisen (einkommensteuerfreien) Ersatz seiner Aufwendungen, so ist das zu berücksichtigen, gleichgültig, ob er einen Rechtsanspruch auf den Ersatz hat (zB nach § 670 BGB) oder eine freiwillige Beihilfe erhält. Schenkung der Mittel ist dagegen unbeachtlich (BFH BStBl II 1972, 177). Der StPfl kann insoweit nich...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.3.2 Ermittlung der anrechenbaren Steuer (§ 6 Abs. 3 Satz 2 ErbStG)

Rz. 65 Ausgangsgröße für die Ermittlung der anrechenbaren Steuer ist die gegen den Vorerben festgesetzte Steuer. Diese ist um die auf die tatsächliche Bereicherung des Vorerben entfallende Steuer zu kürzen. Die tatsächliche Bereicherung des Vorerben besteht in den gezogenen Nutzungen sowie – im Fall des befreiten Vorerben – in der von ihm entnommenen bzw. der ihm verbleibend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Spätere und frühere Erstattungen

Rn. 123 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Da es auf die tatsächliche und endgültige Belastung ankommt, sind auch Erstattungen anzurechnen, die in einem früheren oder erst in einem späteren VZ geleistet wurden bzw werden. § 33 EStG fordert eine endgültige Belastung, sodass eine vorübergehende Belastung ausscheidet (BFH BStBl II 1999, 766; BFH/NV 2009, 568; Brockmeyer, DStZ 1998, 216...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nahestehende Vergütungsgläubiger und -schuldner

Rn. 6 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Weitere Tatbestandsvoraussetzung der Lizenzschranke ist, dass der Zitat "Gläubiger eine dem Schuldner nahestehende Person im Sinne des § 1 Absatz 2 des Außensteuergesetzes" ist (§ 4j Abs 1 S 1 EStG). Nicht erfasst werden somit insb Aufwendungen für Rechteüberlassungen von fremden Dritten. Im Fokus der Lizenzschranke stehen vielmehr ausschließlic...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.5.9 Abzugsverbot für Auflagen (Abs. 9)

Rz. 290 Grds. sind Auflagen als Erbfallschulden gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG abzugsfähig. Abs. 9 macht hierfür eine Ausnahme für Schulden, die dem Beschwerten selbst zugutekommen. Dies ist dann der Fall, wenn die Auflage Maßnahmen betrifft, die der Erhaltung oder Verbesserung des vererbten, vermachten oder geschenkten Gegenstands dienen (s. BFH vom 28.06.1995, BStBl II 1995...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 130 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen erwachsen dem StPfl zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann oder soweit sie den Umständen nach zwangsläufig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen, § 33 Abs 2 S 1 EStG. Im Allgemeinen muss der StPfl aufgrund gewichtiger objektiver Umstände zu den...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Für die Entscheidung über die – nach § 149 Abs. 2 Satz 1 FGO statthafte – Erinnerung ist der Senat zuständig. [6] 1. Eine Zuständigkeit des Einzelrichters ist nicht gegeben. Gemäß § 149 Abs. 4 FGO entscheidet über die Erinnerung das Gericht. Dies ist der Senat, gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 FGO in der Besetzung von drei Richtern. § 149 FGO enthält keine Regelung, die d...mehr

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AGS 06/2022, Miete für Anmi... / III. Bedeutung für die Praxis

Gerade in Verwaltungsstreitsachen mit relativ vielen Beteiligten können mündliche Verhandlungen dann nicht in den im Gerichtsgebäude befindlichen Sitzungssälen durchgeführt werden, wenn deren Kapazität coronabedingt eingeschränkt ist. Mit klaren Worten hat das OVG Lüneburg darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall die von der Gerichtsverwaltung für die Anmietung von Räu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.4.7 Pauschbetrag

Rz. 253 Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG kann für die in Satz 1 ErbStG aufgeführten Kosten ein Pauschbetrag von 10.300 EUR gewährt werden. Es handelt sich um eine Vereinfachungsregelung, die voraussetzt, dass entsprechende Kosten auch entstanden sind, ein Nachweis ist nicht erforderlich (s. BFH vom 21.01.2005, BFH/NV 2005, 1092). Werden Einzelkosten nachgewiesen, die un...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Einordnun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche anlässlich eines Erbfalls. Klägerin ist die Tochter des Erblassers aus erster Ehe, die Beklagte seine zweite Ehefrau. Der am 3.9.2018 verstorbene Erblasser hinterließ insgesamt drei Testamente. Es handelt sich hierbei um zwei handschriftliche Testamente aus dem Jahr 2006 und 2008 sowie ein in amtliche Verwahrung gegebenes no...mehr

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AGS 06/2022, Berücksichtigu... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Klageverfahren wandte sich die Klägerin gegen einen Aufhebungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II). Die Streitsache wurde im Verfahren per Videoverhandlung erörtert, nachdem ein früher terminierter Erörterungstermin zuvor aufgehoben worden war. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rspr-Änderung des BFH

Rn. 100a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der BFH änderte jedoch seine Rspr hierzu in neueren Entscheidungen (BFH BStBl II 2010, 280; 2011, 1012; BFH/NV 2011, 1691). So stehe behinderungsbedingter Mehraufwand bei den Baumaßnahmen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtums...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Bewertungsgrundsatz: Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten

Tz. 27 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Seit dem Inkrafttreten von IFRS 13, der standardübergreifend die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden zum beizulegenden Zeitwert regelt, sind in IAS 41 nur noch einzelne, IFRS 13 ergänzende Bewertungsregeln enthalten. Entsprechend wird im Hinblick auf detaillierte Ausführungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf die in diesem W...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.12.5 Nachlassverbindlichkeit

Rz. 193 Bei einem Erwerb von Todes wegen kann der Freibetrag nicht gewährt werden, wenn insoweit ein Abzug als Nachlassverbindlichkeit vorzunehmen ist. § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ist gegenüber § 10 Abs. 5 ErbStG (Abzug von Nachlassverbindlichkeiten – s. § 10 Rn. 160) nachrangig (s. R E 13.5 Abs. 2 Satz 2 ErbStR). Mit dem Ansatz des Freibetrags sind sämtliche damit zusammenhänge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inkongruente steuerliche Qualifikation des KapVerm

Rn. 49 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Grundfall einer abweichenden steuerlichen Qualifikation des KapVerm umfasst insbesondere die abweichende Einordnung eines Finanzinstruments als EK und FK (hybrides Finanzinstrument). Ausweislich der Gesetzesmaterialien wird diesbezüglich exemplarisch Bezug auf Hybridanleihen und Genussrechtsinstrumente genommen. Darüber hinaus werden von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 11 Abs 2 EStG

Rn. 23 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Maßgeblich für die Berücksichtigung der ag Belastungen sind grundsätzlich die nach § 11 Abs 2 EStG im VZ verausgabten Aufwendungen.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ermittlung des Ergebnisses

Tz. 21 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Werden Finanzierungsmischformen, wie zB Wandelschuldverschreibungen, von einem Unternehmen in Anspruch genommen, kann sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien durch einseitige Willenserklärungen einzelner Gläubiger verändern. So verbriefen zB Wandelschuldverschreibungen dem Gläubiger das Recht, innerhalb einer vorgegebenen Frist und einem vora...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 61 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach hier vertretener Ansicht und hM (BFH BStBl II 1968, 406; 1992, 290; 1992, 293; 2001, 338; 2018, 230; K. Heger in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 33 EStG Rz 51, März 2021; Arndt in K/S/M, § 33 Rz C 36) folgt aus § 33 Abs 2 S 2 EStG, dass Aufwendungen, die ihrer Natur nach zu den SA, BA oder WK gehören, nicht als ag Belastungen be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 133 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Rechtliche Gründe können auf Gesetz (zB gesetzliche Unterhalts- oder Schadensersatzansprüche), auf VA (zB Anordnung einer Altlastenbeseitigung) oder auf Vertrag beruhen (vgl Arndt in K/S/M, § 33 EStG Rz C 3; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 34, 40. Aufl; Mellinghoff in Kirchhof/Seer, § 33 EStG Rz 34, 20. Aufl). Solche rechtlichen Gründe ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Regelungsgehalt im Überblick

Rn. 10 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das neue BA-Abzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen in Form des § 4k EStG ist Teil der steuerlichen Gewinnermittlung und versagt bei dessen Anwendung den BA-Abzug für steuerliche Zwecke. Rn. 11 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Rahmen des § 4k EStG wird grds zwischen den nachfolgenden Besteuerungsinkongruenzen unterschieden: Deduction/No-Inclus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 3 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Da Lizenzaufwendungen nach der Vorschrift des § 4j EStG unter bestimmten Voraussetzungen und zudem unter Durchbrechung des Trennungsprinzips nicht mehr (in voller Höhe) steuerlich mindernd geltend gemacht werden können, ist die Verfassungsmäßigkeit der Norm zu bezweifeln. ME verstößt die Lizenzschranke gegen das objektive Nettoprinzip als Aus...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bereinigung des Ausgangswertes

Rz. 7 Der Ausgangswert (Bilanzgewinn) ist bewertungsrechtlich ggf. noch zu bereinigen, um nur solche Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen zuzulassen, die durch den "gewöhnlichen" Betrieb verursacht werden. Damit wird der Ausgangswert des einzelnen Betriebsergebnisses hinsichtlich solcher Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen korrigiert, die einmalig sind oder ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.1 Übernachtungen im Ausland

Tz. 84 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Bei Übernachtungen im Ausland im Rahmen einer längerfristigen Auswärtstätigkeit gelten die bisherigen Grundsätze zur beruflichen Veranlassung und Notwendigkeit der entstandenen Aufwendungen unverändert weiter. Die Höchstgrenze von 1 000 EUR gilt hier nicht (s. BMF vom 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228 Rz. 124).mehr