Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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ZErb 04/2021, Zum Auftragsv... / 2 Gründe

II. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen, da er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats du...mehr

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AGS 04/2021, Beginn der Ver... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Argumentation des BGH Die Argumente des BGH überzeugen mich nicht vollends. Auch einer zweitinstanzlichen gerichtlichen Kostenentscheidung lässt sich nicht immer entnehmen, ob diese ganz oder teilweise eine Bestätigung oder Aufrechterhaltung des bisherigen Prozessergebnisses aussprechen will. Die zweitinstanzliche Kostengrundentscheidung kann ihre Grundlage nämlich in ...mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / 1. Kostengrundentscheidung

Die Festsetzung der Einigungsgebühr gegen den Prozessgegner – dies gilt für die für die Vertretung des Mandanten im Rechtsstreit daneben anfallenden weiteren Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei ebenso – erfordert gem. § 103 Abs. 1 ZPO einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel, der die Kostentragung des Gegners regelt. Ein solcher zur Festsetzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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AGS 04/2021, Schuldner der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Der Stand der Rechtsprechung zum Kostenschuldner Das VG Meiningen hat sich zu Recht der Auffassung angeschlossen, die allein den Rechtsanwalt als Antragsteller der Aktenübersendung treffende Kostenschuld für die Aktenversendungspauschale gelte auch im Verwaltungsprozess. Diese Auffassung vertreten bspw. der VGH Baden-Württemberg (RVGreport 2016, 276 [Hansens] = Justiz 2016...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / III. Überlegungen des Rechtsanwalts

Zahlt Rechtsanwalt B die von der Justizkasse angeforderte Aktenversendungspauschale, so kann er von dem Beklagten nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV i.V.m. §§ 675, 670 BGB Ersatz der ihm insoweit entstandenen Aufwendungen verlangen. Dabei kann sich der Beklagte nicht auf die Auswirkungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe berufen, da diese nur für die von dem Beklagten selbst gesc...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger der Angeklagten. Der ist vom AG am 16.3.2020 verurteilt worden. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 18.3.2020 zuungunsten des Angeklagten Berufung eingelegt, ohne diese zu begründen. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils nahm die Staatsanwaltschaft ihre Berufung mit Schreiben vom 8.5.2020 zurück. Das AG hat der...mehr

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AGS 04/2021, Einigungsgebüh... / I. Sachverhalt

In dem vor dem LG Neuruppin geführten Rechtsstreit hatte der Kläger gegen die Beklagte mehrere Forderungen geltend gemacht. In diesem Rechtsstreit war u.a. die Passivlegitimation der Beklagten und eine mögliche Verjährung eines Teils der geltend gemachten Forderungen umstritten. Per E-Mail führten die Prozessbevollmächtigten der Beteiligten Vergleichsverhandlungen. Aus dem E...mehr

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AGS 04/2021, Rahmengebühren... / I. Sachverhalt

Dem Betroffenen ist im Bußgeldverfahren vorgeworfen worden, beim Abbiegen in ein Grundstück einen Unfall verursacht zu haben. Deswegen ist gegen ihn in einem Bußgeldbescheid eine Geldbuße von 100,00 EUR festgesetzt und angekündigt worden, bei Rechtskraft ein Punkt im FAER eingetragen werde. Der Verteidiger hat Einspruch eingelegt und Einstellung des Verfahrens angeregt. Das ...mehr

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zfs 04/2021, Beginn der Ver... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [6] Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. [7] 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in JurBüro 2018, 358 abgedr. ist, hat im Wesentlichen ausgeführt: Der Kl. habe hinsichtlich des erstinstanzlichen Teilbetrags i.H.v. 6.942,75 EUR nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO Anspruch au...mehr

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AGS 04/2021, Beginn der Ver... / I. Sachverhalt

Das LG Weiden i. d. OPf. hatte die Beklagte durch Endurteil vom 4.10.2016 u.a. (anteilig) zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Mit dem am 10.11.2016 beim LG eingegangenen Kostenausgleichungsantrag hat der Kläger für die erste Instanz auszugleichende Kosten i.H.v. 7.560,90 EUR angemeldet und einen entsprechenden Verzinsungsantrag gestellt. Die Beklagte hat geg...mehr

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zfs 04/2021, Beginn der Ver... / Sachverhalt

Das LG Weiden i.d. OPf. hatte die Bekl. durch Endurteil vom 4.10.2016 u.a. (anteilig) zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Mit dem am 10.11.2016 beim LG eingegangenen Kostenausgleichungsantrag hat der Kl. für die erste Instanz auszugleichende Kosten i.H.v. 7.560,90 EUR angemeldet und einen entsprechenden Verzinsungsantrag gestellt. Die Bekl. hat gegen das lan...mehr

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AGS 04/2021, Schuldner der ... / I. Sachverhalt

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers beantragte in dem vor dem VG Weimar geführten asylrechtlichen Klageverfahren Einsicht in die Verwaltungsvorgänge der damaligen Beklagten durch Übersendung der Akten in seine Kanzleiräume. Das AG Weimar hat diesem Antrag entsprochen. Daraufhin setzte der Kostenbeamte des VG gegen den Prozessbevollmächtigten des Klägers die Aktenversendun...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / Leitsatz

Die Erstattung nach der Differenzmethode erfordert, dass der Verteidiger sowohl die Auslagen insgesamt als auch den "fiktiven" erstattungsfähigen Teil im Rahmen seiner Kompetenz nach § 14 RVG bestimmt. Die Differenztheorie gilt auch dann, wenn weitere Tatvorwürfe vor Erhebung der Anklage nach § 170 Abs. 2 StPO oder nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt wurden. LG Köln, Beschl. v....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Abstrakter Belastungsvergleich (Nr. 1)

„... 1. die Belastung durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer ...” Rz. 163 [Autor/Stand] Einkommensteuer im ausländischen Gebiet. Das eine Element des Vergleichs ist die im fraglichen ausländischen Gebiet "erhobene Einkommensteuer". Eine Steuer ist eine Einkommensteuer, wenn das Einkommen als Bemessungsgrundlage dient. Der Vergleich des Wortsinnes mit § ...mehr

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zfs 04/2021, Beginn der Ver... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich in der Streitfrage der wohl überwiegenden Auffassung in Rspr. und Lit. angeschlossen, seine Argumente überzeugen jedoch nicht durchgehend. Auch einer zweitinstanzlichen gerichtlichen Kostenentscheidung lässt sich nicht immer entnehmen, ob diese ganz oder teilweise eine Bestätigung oder Aufrechterhaltung des bisherigen Prozessergebnisses aussprechen will. Die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6.2 Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

Rn 21a Für die Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens selbst kann der Insolvenzverwalter keine Prozesskostenhilfe beantragen. Etwas anderes gilt für Prozesse, die der Verwalter im Rahmen der Verfahrensabwicklung führen will, wobei sich insoweit die Anwendbarkeit der §§ 114 ff. ZPO nicht über die Verweisung gem. § 4, sondern unmittelbar aus der ZPO ergibt, da diese "Masse...mehr

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AGS 04/2021, Beginn der Ver... / II. Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung von Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Dieser muss gem. § 103 Abs. 1 ZPO eine zumindest vorläufig vollstreckbare Kostengrundentscheidung enthalten. Ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Korrespondierender Besteuerungstatbestand

"..., es sei denn, die Dividenden sind bei der Ermittlung des Gewinns der ausschüttenden Gesellschaft abgezogen worden." Rz. 104 [Autor/Stand] Allgemeines. Die Ausnahmeregelung (s. Rz. 101) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens (s. Rz. 4) noch um einen korrespondierenden Besteuerungstatbestand ergänzt, falls die Dividenden (s. Rz. 102) im anderen Staat abzugsfähig sind, ...mehr

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FF 04/2021, Ablehnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Antragstellerin hat unter dem 29.8.2019 auf Trennungsunterhalt in Höhe von 450 EUR angetragen. Sie betreut nach Trennung der Eheleute die stark sehbehinderte gemeinsame Tochter, die in Pflegegrad III eingestuft ist. Dafür erhält sie monatlich 554 EUR Pflegegeld. Die Antragstellerin hat bei der Unterhaltsberechnung ein Gehalt von 1.100 EUR miteingestellt, beru...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / II. Volle Terminsgebühr ist angefallen

Für den Beklagtenvertreter ist eine Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV angefallen, da er an dem gerichtlichen Termin teilgenommen hat. Darauf, dass das Gericht über die Kosten auch ohne mündliche Verhandlung hätte entscheiden können (§ 128 Abs. 4 ZPO) kommt es nicht an. Soweit lediglich noch über die Kosten zu entscheiden ist, kann das Gericht ohne mündliche Verhand...mehr

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FoVo 04/2021, Berliner Räum... / II. Die Lösung

Was bedeutet Berliner Räumung? Ist das Mietverhältnis gekündigt, muss der Vermieter – insbesondere bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges – seinen Räumungsanspruch schnell rechtshängig machen und titulieren. Ist der Räumungsanspruch sodann tituliert, bietet die sogenannte Berliner Räumung dem Gläubiger ein komfortables Vorgehen in der Zwangsvollstreckung. Diese zunächst nu...mehr

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FoVo 04/2021, Nachweis der ... / 1 Die Entscheidung

Inkassovergütung im Mahnverfahren bestritten Die Mahnverfahrensvergütung über 21 EUR hat die Klägerin nicht ausreichend glaubhaft gemacht, nachdem sie bestritten worden ist. Bei den Kosten i.S.v. § 4 Abs. 4 RDGEG in der bis zum 30.9.2021 noch geltenden Fassung handelt es sich nicht um gesetzliche Gebühren. Vielmehr wird durch diese Vorschrift lediglich geregelt, bis zu welchem...mehr

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FoVo 04/2021, Der Vollstreckungsantrag bei der Berliner Räumung und mögliche Anträge wegen Zahlungsansprüchen

In dieser Ausgabe haben wir die Vorteile der Berliner Räumung dargestellt (FoVo 2021, 61). Die nachfolgende Arbeitshilfe soll den korrespondierenden Vollstreckungsantrag für die Räumung an die Hand geben. Je nach der Ausgestaltung des Räumungstitels kann es weiterer Ergänzungen bedürfen. Hinweis Der Vollstreckungsantrag bei der Räumungsvollstreckung ist nicht formgebunden. Es...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / III. Differenztheorie auch bei (Teil-)Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO im Ermittlungsverfahren

Entgegen der Ansicht des Verteidigers komme die Differenztheorie im vorliegenden Fall hinsichtlich der zuvor genannten Gebühren zur Anwendung. Differenztheorie (oder eine Quotelung, dies stehe im pflichtgemäßen Ermessen des Rechtspflegers) komme immer dann zum Tragen, wenn unterschiedliche Entscheidungen innerhalb eines Verfahrens unterschiedliche Kostenträger nach sich zieh...mehr

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AGS 04/2021, Umsatzsteuerfr... / III. Keine Umsatzsteuerpflicht bei Verbraucher-Mandanten mit Wohnsitz außerhalb der EU

Insoweit ist aber wiederum zu berücksichtigen, dass zwei Kläger ihren Wohnsitz in Khartum (Sudan) haben. Damit haben sie ihren Wohnsitz außerhalb des Gebietes der Europäischen Union. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Tätigkeit des Anwalts insoweit umsatzsteuerfrei ist. Zwar hat der Anwalt seine Leistung faktisch in Deutschland erbracht. Insoweit gilt jedoch § 3a Abs. 4 S...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 2. Lösung zu Fall 1 – Abwandlung

Für den Anfall und die Höhe der 1,3-Verfahrensgebühr und der 1,2-Terminsgebühr gelten die vorstehenden Ausführungen zum Ausgangsfall ebenso. Hinsichtlich der 1,0-Einigungsgebühr ergeben sich hier folgende Besonderheiten. Die bloße Abgabe der Prozesserklärung, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, löst bei den Rechtsanwälten noch keine Einigungsgebühr aus. Vorliegen...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Am 31.7.2019 beantragte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls gegen den Beschuldigten. Mit Verfügung vom 8.8.2019 sandte der Strafrichter die Akte vom AG an die Staatsanwaltschaft zurück mit dem Hinweis, dass die bisher durchgeführten Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht einer Straftat begründen würden. Am 18.9.2019 ging bei der Staatsanwaltschaft die...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / II. Differenztheorie setzt Gebührenbestimmung des Verteidigers voraus

Das LG führt aus: Von den geltend gemachten Gebühren seien die Grundgebühr Nr. 4100 VV, die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV und die Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV dem Verteidiger nicht zu erstatten, da er – trotz Aufforderung und mehrfacher Stellungnahme der Bezirksrevisorin – anhand der Differenztheorie keine Gebührenbestimmung zur Gesamtverteidigervergüt...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / II. Kostenschuldner

Gem. § 28 Abs. 2 GKG schuldet die Aktenversendungspauschale nur derjenige, der die Versendung der Akte beantragt hat. Dies ist allein Rechtsanwalt B, auch wenn die Aktenübersendung im Interesse des Mandanten zwecks Einholung der Informationen erfolgt ist.[4] Folglich gilt für die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG KV nicht die (einstweilige) Befreiung des Beklagten ...mehr

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AGS 04/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hansens (S. 145) mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Terminsgebühr für den Anwalt auch dann anfallen kann, wenn er alleine eine Besprechung mit dem Richter führt. In einem weiteren Aufsatzbeitrag befasst sich Hansens (S. 146) mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Einigungsgebühr im Falle der Erledigung der Hauptsach...mehr

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AGS 04/2021, Übergangsrecht / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hatte im Februar 2019 ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Beigeladen worden war die H GmbH & Co KG, vertreten durch Rechtsanwalt G. Mit Schreiben vom 25.1.2021 bestellte sich Rechtsanwalt F für die D GmbH & Co. KG und zeigte deren Vertretung an. Er wies darauf hin, dass die H GmbH & Co KG von der E-GmbH im Rahmen eines "share deals" übernommen und in d...mehr

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AGS 04/2021, Gegenstandswer... / III. Gegenstandswert der Terminsgebühr

1. Grundsatz Dies hat nach den weiteren Ausführungen des OLG Brandenburg zur Folge, dass für die Terminsgebühr grds. der Streitwert der Hauptsache maßgeblich ist. Dies gelte auch dann, wenn nach Aufruf der Sache in der mündlichen Verhandlung die Klage teilweise zurückgenommen werde (s. OLG Frankfurt AGS 2020, 504 = RVGreport 2020, 225 [Hansens]). Demgegenüber seien die von de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Kostentragung gem. Abs. 3

Rn 40 Wird die Forderung des Gläubigers nach Antragstellung erfüllt, so hat der Schuldner die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn der Antrag als unbegründet abgewiesen wird.[64] Dem Insolvenzgericht kommt dabei kein Ermessen zu. Es hat dem Schuldner bei Vorliegen der Prämissen Satz 1 die Kosten aufzuerlegen. Rn 41 Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insol...mehr

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AGS 04/2021, Einigungsgebüh... / II. Anfall der Einigungsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anlage zu Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Ist über den Gegenstand der Einigung ein gerichtliches Verfahren anhängig, fällt diese Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV mit einem Gebührensatz vo...mehr

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AGS 04/2021, von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Die Kostenfestsetzung

Von Kurt von Eicken, Heinrich Hellstab, Josef Dörndorfer, Ingeborg Asperger. 24. Aufl., 2021. Luchterhand Verlag. 513 S., 169,00 EUR Das mittlerweile schon in 24. Auflage Standardwerk zur Kostenfestsetzung enthält eine praxisgerechte Gesamtdarstellung des Kosten- und des Vergütungsfestsetzungsverfahrens in allen Gerichtszweigen. Dabei folgt die Darstellung den Anforderungen d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Hintergrund: Neufassung der Zugangsvoraussetzungen zur (vorläufigen) Eigenverwaltung durch das SanInsFoG

Rn 1 Durch das SanInsFoG wurde das Recht der (vorläufigen) Eigenverwaltung in weiten Teilen neu gefasst. Das SanInsFoG setzt mit den Änderungen weitgehend die Empfehlungen der Studie zur Evaluation des ESUG um. Die Studie hatte insbesondere empfohlen, den Zugang zum (vorläufigen) Eigenverwaltungsverfahren neu zu regeln.[1] Die neuen Zugangsvoraussetzungen verfolgen dabei zwe...mehr

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AGS 04/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Neue Regeln für die Erbringung von Inkassodienstleistungen für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister, FoVo 2020, 221 In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit den Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht auf die Anwaltschaft. Der Autor weist darauf hin, dass Ziel des Gesetzes die Gleichstellung von Rec...mehr

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AGS 04/2021, Gegenstandswer... / Leitsatz

Für die Berechnung der Terminsgebühr ist grundsätzlich der Streitwert der Hauptsache maßgeblich, auch wenn der Kläger seine Klage nach Aufruf der Sache in der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise zurückgenommen hat. Hat der Kläger hingegen seine Klage vor der mündlichen Verhandlung einseitig für teilweise in der Hauptsache erledigt erklärt, ist mit Eingang dieser Erledi...mehr

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FoVo 04/2021, Berliner Räum... / I. Die Frage aus der FoVo-Sprechstunde

Räumungsvollstreckung mit Hindernissen Unsere Leserin hat folgenden Fall unterbreitet: "Unser Mandant hatte einen Räumungstitel betreffend ein als Gewerbe (Büros) genutztes Haus nebst Grundstück und ließ das Haus im Rahmen einer Berliner Räumung räumen. Dummerweise stehen auf dem Grundstück unendlich viele Gegenstände: von einem alten Auto über einen Bagger bis hin zu Betonpl...mehr

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zfs 04/2021, Rückerstattung... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde gegen den Beschl. des VG [VG Göttingen, Beschl. v. 15.9.2020 – 1 A 237/20], mit dem es die Rechtssache nach § 17a Abs. 2 S. 1 GVG an das AG als das für Bußgeldsachen zuständige Gericht verwiesen hat, ist im Ergebnis unbegründet." Der Kl. führt, anders als vom VG offenbar missverstanden, allerdings keinen Rechtsbehelf i.S.v. § 62 Abs. 1 S. 1 OWiG gegen die str...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Preisabweichung / 3 Erfassung und Verrechnung von Preisabweichungen auf Basis von Verrechnungspreisen

Um die innerbetriebliche Kostenkontrolle von störenden Preisschwankungen der Beschaffungsmärkte freizuhalten und geplante relevante Kosten bestimmen zu können, werden im System der flexiblen Plankostenrechnung die von außen bezogenen Produktionsfaktoren mit geplanten Verrechnungspreisen bewertet.[1] Die Preisabweichungen ergeben sich dann durch folgende Rechnung:[2]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft macht. 2Der Antrag wird nicht allein dadurch unzulässig, dass die Forderung erfüllt wird. (2) Ist der Antrag zulässig, so hat das Insolvenzgericht den Schuldner zu hören. (3) Wird die For...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Entscheidung in der Sache Die Entscheidung ist zutreffend. Wird lediglich ein Kostenantrag gestellt, entsteht dennoch die volle 1,2-Terminsgebühr, allerdings lediglich aus dem Wert der Kosten. Beispiel Vor dem Termin nimmt der Kläger die Klage i.H.v. 25.000,00 EUR zurück. Das Gericht hebt den Termin nicht auf. Der Kläger erscheint nicht. Der Beklagte beantragt daraufhin, de...mehr

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AGS 04/2021, Fälligkeit; Un... / II. Gebührenanfall

1. Gesetzliche Regelung Der BGH hatte in den drei Verfahren III ZB 16 bis 18/20 durch Beschl. v. 20.8.2020 die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Senatsbeschluss vom 18.6.2020 auf seine Kosten verworfen. Für das Verfahren über diese Anhörungsrüge (§ 321a ZPO) ist nach Nr. 1700 GKG KV in jedem der drei Verfahren jeweils eine Festbetragsgebühr i.H.v. 60 EUR angefallen. ...mehr

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ZErb 04/2021, Zur Kosteners... / 1 Tatbestand

I. Mit Beschl. v. 7.11.2017 hat das Nachlassgericht entschieden, dass der von den Beteiligten zu 1 bis 3 gestellte Erbscheinsantrag "kostenpflichtig" zurückgewiesen werde. Ausführungen zu der Kostenentscheidung finden sich in den Gründen des Beschlusses nicht. Die gegen den Beschluss des Nachlassgerichts gerichtete Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 hat der Senat mit Besch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Inländische Girosammelverwahrung u. a. (Satz 1)

Rz. 38 [Autor/Stand] Nur Aktien und Genussscheine in bestimmter Verwahrform. Die zusätzlichen Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG gelten durch die Bezugnahme des Satzes 1 auf § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG – vorbehaltlich der Erweiterung des Anwendungsbereichs durch Satz 2 (s. dazu Rz. 43 f.) – nur für Einkünfte aus Aktien und beteiligungsähnlichen Genussscheinen (s. R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Steuerhöchstbetrag (Abs. 6)

Rz. 341 [Autor/Stand] Funktion. § 2 Abs. 6 sieht eine Obergrenze der durch die erweiterte Einkommensteuerpflicht ausgelösten, zusätzlichen Einkommensteuerbelastung vor. Die durch § 2 ausgelöste zusätzliche Steuerbelastung soll das nicht überschreiten, was sich bei unbeschränkter Steuerpflicht ergeben hätte. Dies entspricht der Tendenz des Gesetzes, den Ausgewanderten in der ...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / b) Ehegattengesellschaft

Auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg[33] wird, obwohl sie zu einer BGB-Außengesellschaft ergangen ist (Ehegattenanwaltssozietät), hingewiesen, weil sie Gelegenheit gibt, einen wichtigen Unterschied zur Innengesellschaft aufzuzeigen. Die Ehegattensozien waren bereits geschieden und die Sozietät zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gekündigt. Die Gesellschaft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrunds

Rn 27 Als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung hat der Gläubiger das Vorliegen des Eröffnungsgrunds glaubhaft zu machen, d.h. die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung für den Fall, dass es sich beim Schuldner um eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit handelt, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, so...mehr