Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Allgemeines

Rz. 158 Nach § 1922 BGB ist der Nachlass auf den Erben übergegangen, unabhängig davon, ob der Erbe den Nachlass in seinem Bestand und Umfang kennt. Um Besitz von den einzelnen Gegenständen ergreifen zu können, muss der Erbe wissen, was im Einzelnen zum Nachlass gehört. Deshalb gewährt das Gesetz dem Erben einen Auskunftsanspruch gegen denjenigen, der die Erbschaft in Besitz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Verwirkung

Rz. 72 Wartet der Berechtigte mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs sehr lange zu, kann sich der Auskunftsschuldner in Ausnahmefällen darauf einrichten, dass die Ansprüche gar nicht mehr verfolgt werden. In sehr engen Grenzen kann dies eine Verwirkung des Anspruchs wegen eines Verstoßes gegen § 242 BGB zur Folge haben.[91] Zeit- und Umstandsmoment müssen immer kumula...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 10. Der Auskunftsgläubiger

Rz. 163 Da dem Erben der Erbschaftsanspruch zusteht, ist er auch Inhaber des Auskunftsanspruchs gegen den Erbschaftsbesitzer. Der Auskunftsanspruch gehört zum Nachlass; bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann jeder den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, allerdings nach § 2039 BGB nur Leistung an alle Miterben verlangen. Ist Testamentsvollstr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Zurückbehaltungsrecht

Rz. 62 "Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er … [grundsätzlich] die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird" (§ 273 Abs. 1 BGB). Für den Auskunftspflichtigen gibt es diese Möglichkeit im Erbrecht aber selbst dann nicht, wenn der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / c) Auskunftspflicht

Rz. 196 Daneben ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet, dem Erben auf Verlangen Auskunft über "den Stand der Geschäfte" zu erteilen. Diese Pflicht endet, wo das Schikaneverbot (z.B. tägliche Sachstandsanfragen) oder § 242 BGB (z.B. Missverhältnis zwischen Interesse des Erben und Aufwand für den Testamentsvollstrecker) entgegenstehen.[224] Bei der Definition der Grenzen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Allgemeines

Rz. 158 Der Nachlass geht mit dem Erbfall auf den Erben über, unabhängig davon, ob dieser den Nachlass in seinem Bestand und Umfang kennt, § 1922 BGB. Um Risiken in Bezug auf die Haftung abschätzen und den Besitz von den zum Nachlass gehörigen Gegenständen ergreifen zu können, muss der Erbe wissen, was zum Nachlass gehört. Deshalb gewährt das Gesetz ihm einen Auskunftsanspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Die Pflichtteilsklage / 1. Allgemeines

Rz. 14 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte zunächst nur Auskunftsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann aber grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden.[14] Rz. 15 Schwierigkeiten besteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Inhalt der Auskunft

a) Erbschaftliche Geschäfte Rz. 180 Der Hausgenosse hat Auskunft darüber zu erteilen, ob und welche erbschaftlichen Geschäfte i.S.v. § 1959 Abs. 1 BGB er geführt hat. Darunter fällt jedwedes Tätigwerden mit Bezug auf den Nachlass einschließlich tatsächlicher Handlungen.[202] Ist der Hausgenosse als Beauftragter oder Geschäftsführer tätig geworden, so kann zugleich eine Auskun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Umfang des Nachlasses

Rz. 8 Höchstpersönliche Rechte des Erblassers sind nicht vererblich (bspw. Namensrechte, die Vorstandseigenschaft bei einer Aktiengesellschaft, Dienst- und Arbeitsverpflichtungen). Rz. 9 Für die Erben ist es von entscheidender Bedeutung, so schnell wie möglich Kenntnis vom Umfang und der Art der Zusammensetzung des Nachlasses zu erlangen. Diese Frage ist zuallererst bedeutend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 4. Auskunftsschuldner

a) Fälle des § 2027 Abs. 1 BGB Rz. 167 Nach § 2027 Abs. 1 BGB ist auskunftspflichtig, wer aufgrund eines ihm nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer). Wer als Miterbe ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht beansprucht, kann Erbschaftsbesitzer hinsichtlich der Differenz sein.[190] Nicht zur Auskunft verpflichtet ist dagegen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 4. Auskunftsschuldner

Rz. 149 Schuldner des Auskunftsanspruchs können die ausgleichpflichtigen Miterben in einer Erbengemeinschaft oder nicht erbende pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge gegenüber anderen hiernach berechtigten Abkömmlingen sein.[172]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 8. Formulierungsbeispiel: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage

Rz. 157 Formulierungsbeispiel: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage An das Landgericht (…) Az. (…) In dem Rechtsstreit der (…) – Beklagte/Widerklägerin – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Kläger/Widerbeklagter – Prozessbevollmächtigter: (…) wegen Zustimmung zur Erbteilung, Auskunft und eidesstattlicher Versicherung zeige ich an, dass ich die rechtlichen Interessen der Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 4. Unterhaltsrechtliche Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 24 Auch wenn der nach der Ehescheidung noch unterhaltspflichtige Ehegatte verstirbt, endet ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des überlebenden früheren Ehepartners nicht. Vielmehr ist die Unterhaltsschuld eine echte Nachlassverbindlichkeit. Verpflichtet werden die Erben des bisherigen Unterhaltsschuldners, § 1586b BGB. Einzige Voraussetzung ist, dass auf Seiten des Bere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Güterrechtliche Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 19 In den Fällen des § 1371 Abs. 2 BGB hat der überlebende Ehegatte gegen die Erben des anderen nach § 1379 BGB einen Anspruch auf Auskunft über den stichtagsgenauen Bestand des Anfangs- und Endvermögens des Erblassers. Geschuldet wird die Vorlage eines geordneten Bestandsverzeichnisses i.S.v. § 260 BGB. Das Anfangsvermögen bestimmt sich nach § 1374 BGB, wobei während de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Prozessuales

a) Örtliche Zuständigkeit Rz. 172 Die Klage auf Auskunft nach § 2027 Abs. 1 BGB kann am besonderen Gerichtsstand der Erbschaft, also am letzten allgemeinen Gerichtsstand des Erblassers, erhoben werden, § 27 ZPO. Für Auskunftsansprüche nach § 2027 Abs. 2 BGB ist dies allerdings umstritten.[197] In jedem Fall ist der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten nach §§ 12, 13 ZPO geg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Sonstige Spezifika der Auskunftserfüllung

Rz. 60 Leistungsort für die Auskunftserteilung ist der Ort, an dem die Leistungshandlung des Hauptanspruchs vorzunehmen ist.[77] Erfüllungsort ist dann der Wohnsitz des Schuldners (§ 269 Abs. 1 BGB).[78] Rz. 61 Die Auskunft ist unverzüglich i.S.d. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB zu erteilen, und zwar unter Berücksichtigung von Umfang und Schwierigkeit der begehrten Auskunft. In Betrach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Auskunftsgläubiger

Rz. 184 Auskunftsberechtigt ist in diesen Fällen der Erbe. Bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann jeder den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, nach § 2039 BGB allerdings nur als Leistung an alle Miterben.[207] Rz. 185 Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist der Anspruch vom Testamentsvollstrecker geltend zu machen, §§ 2211 f. BGB. Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Erbteilung

Rz. 140 Bei der Nachlassauseinandersetzung sind bestimmte Vorempfänge auszugleichen, die der Erblasser zu Lebzeiten seinen Abkömmlingen gewährt hat, §§ 2050–2053 BGB. Eine Ausgleichung setzt voraus, dass alle Beteiligten sämtliche relevanten Zuwendungen kennen. § 2057 BGB gewährt jedem Miterben insoweit vorbereitend einen Anspruch auf Auskunft über ausgleichungspflichtige Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / c) Auskunftserteilung als Anerkenntnis

Rz. 69 Erkennt ein Schuldner einen Anspruch an, beginnt eine nicht verstrichene Verjährungsfrist in voller Länge nochmals zu laufen (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Anerkenntnis in diesem Sinne meint "jedes tatsächliche Verhalten gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein des Schuldners von dem Bestehen des gegen ihn erhobenen Anspruchs – wenigstens dem Grunde nach – kla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Der Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 2 BGB

Rz. 165 Die Definition des Erbschaftsbesitzers nach § 2018 BGB und damit des Schuldners des Auskunftsanspruchs ist eindeutig. Dem Erben muss ein Auskunftsanspruch aber auch gegen andere Besitzer von Erbschaftsgegenständen zustehen, damit er den Nachlass in Besitz nehmen kann. Diese Lücke schließt § 2027 Abs. 2 BGB. Danach hat der Erbe den Auskunftsanspruch auch gegen denjenig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / b) Fälle des § 2027 Abs. 2 BGB

Rz. 169 Der Auskunftsanspruch steht dem Erben weitergehend auch gegen sonstige Besitzer von Erbschaftsgegenständen zu, § 2027 Abs. 2 BGB. Auskunftsschuldner ist hiernach, wer "ohne Erbschaftsbesitzer zu sein, eine Sache aus dem Nachlass in Besitz nimmt, bevor der Erbe den Besitz tatsächlich ergriffen hat". Rz. 170 Auskunftspflichtig ist selbst derjenige, der den Erbschaftsgeg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / a) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 172 Die Klage auf Auskunft nach § 2027 Abs. 1 BGB kann am besonderen Gerichtsstand der Erbschaft, also am letzten allgemeinen Gerichtsstand des Erblassers, erhoben werden, § 27 ZPO. Für Auskunftsansprüche nach § 2027 Abs. 2 BGB ist dies allerdings umstritten.[197] In jedem Fall ist der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten nach §§ 12, 13 ZPO gegeben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Auskunftsgläubiger

Rz. 164 Inhaber des Erbschaftsanspruchs ist der Erbe, § 2018 BGB. § 2027 BGB bereitet diesen Hauptanspruch vor. Damit ist der wahre Erbe zugleich Berechtigter des Auskunftsanspruchs gegen den Erbschaftsbesitzer. Gibt es mehrere Miterben in Erbengemeinschaft, kann jeder einzelne den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, allerdings nach § 2039 S. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Wissenserklärung

Rz. 47 Im Fokus steht immer die Weitergabe von Wissen, wobei sich Umfang und Qualität jeweils nach den Umständen des Einzelfalls richten, wie z.B. der Bezifferung einer Geldforderung oder der Bezeichnung herauszugebender Gegenstände. Einer lediglich verneinenden Erklärung kommt deshalb nur ausnahmsweise Auskunftsqualität zu.[57]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 6. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 155 Wegen einer möglichen Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verweist § 2057 S. 2 BGB auf eine entsprechende Anwendung der allgemeinen Vorschriften der §§ 260, 261 BGB. Eine Ergänzung einer erteilten Auskunft kommt dagegen auch in den Fällen des § 2057 BGB nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Auskunftspflicht als nicht erfüllt angesehen werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Allgemeines

Rz. 179 Wer sich im Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befand, hat oftmals Kenntnisse und Verfügungsmöglichkeiten über Erbschaftsgegenstände.[201] Aufgrund der besonderen räumlichen Beziehung sind diese Personen verpflichtet, Auskunft zu erteilen übermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / c) Eidesstattliche Versicherung nach § 2028 Abs. 2 BGB

Rz. 183 Kann der Erbe substantiiert darlegen und erforderlichenfalls beweisen, dass Grund zur Annahme besteht, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt worden ist, muss der Auskunftspflichtige die Vollständigkeit der in der Auskunft gemachten Angaben an Eides statt zu versichern.[206] Gegenstand der Versicherung ist die Vollständigkeit der Angaben, nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Verjährungsfrist

Rz. 63 Für die erbrechtlichen Ansprüche im 5. Buch des BGB ist seit 2010 die bis dahin geltende grundsätzlich 30-jährige Sonderverjährung nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. entfallen. Seither gilt ganz überwiegend die dreijährige Regelverjährung (§§ 195, 199 BGB). Rz. 64 Abweichend hiervon gilt eine 30-jährige Verjährungsfrist nachmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / b) Hemmung der Verjährung

Rz. 67 Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 203–211 BGB wird die Verjährung gehemmt. Die Hemmung der Verjährung (§ 209 BGB) endet bei Erteilung der erforderlichen Auskunft, weil es allein in der Hand des Klägers liegt, die Betragsstufe zu beziffern und damit dem Verfahren Fortgang zu geben.[84] Rz. 68 Der praktisch wichtigste Fall der Verjährungshemmung ist die Ablaufhemm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das Mandantengespräch / VI. Vorempfänge und Schenkungen als fiktives Vermögen

Rz. 36 Der Erblasser und sein evtl. vorverstorbener Ehegatte[12] können sowohl Abkömmlingen als auch dem Ehegatten oder fremden Dritten Vermögenswerte lebzeitig zugewendet haben. Vorempfänge, die dann möglicherweise nach den §§ 2050 ff. BGB ausgleichungspflichtig sind, können nur Abkömmlinge erhalten, wohingegen es bei ergänzungspflichtigen Schenkungen (§§ 2325 ff. BGB) zunä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Inhalt der Auskunft

Rz. 159 § 2027 BGB begründet die Verpflichtung, Auskunft zu gebenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Formulierungsbeispiel: Auskunftsklage gegen Hausgenossen

Rz. 188 Formulierungsbeispiel: Auskunftsklage gegen Hausgenossen An das Landgericht (…) Klage des (…) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte mit den Anträgen, wie folgt für Recht zu erkennen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 7. Formulierungsbeispiel: Stufenantrag gegen Erbschaftsbesitzer (Auskunft und Herausgabe)

Rz. 177 Formulierungsbeispiel: Stufenantrag gegen Erbschaftsbesitzer (Auskunft und Herausgabe) An das Landgericht (…) Klage des (…) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagter – wegen Auskunft und Herausgabe Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen den Beklagten und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / b) Verbleib von Erbschaftsgegenständen

Rz. 181 Auskunft ist nicht nur über den örtlichen Verbleib, sondern auch über den wirtschaftlichen Verbleib von Nachlassgegenständen zu erteilen. Anzugeben ist zudem, ob und welche Surrogate hierfür in den Nachlass gelangt sind.[203] Rz. 182 Über den strengen Wortlaut des § 2028 BGB hinaus bezieht sich die Auskunftspflicht auch auf Gegenstände, die vor dem Tod des Erblassers ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Auskunftsgläubiger

Rz. 146 Gläubiger des Anspruchs ist jeder Miterbe, der zum Kreis der Ausgleichsberechtigten gehört. Der Anspruch ist ein Individualanspruch, kann also von jedem berechtigten Miterben unabhängig von der Zustimmung oder der Mitwirkung der anderen Miterben geltend gemacht werden.[168] Rz. 147 Der gesetzlichen Ausgleichungspflicht unterliegen insoweitmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Prozessuales

Rz. 150 Im Klagantrag ist allgemein die Verpflichtung des Beklagten geltend zu machen, Auskunft über die auszugleichenden Zuwendungen zu erteilen.[173] Rz. 151 Hinweis Im Verhältnis zwischen Miterben sollte der Auskunftsantrag isoliert oder nur gemeinsam mit dem Antrag auf Verpflichtung zur eidesstattlichen Versicherung gestellt werden. Wird der Auskunftsantrag als Teil einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / c) Sonstiges

Rz. 174 Die Zwangsvollstreckung der zur Auskunft verpflichtenden Entscheidung erfolgt nach § 888 ZPO (Zwangsgeld, Zwangshaft). Rz. 175 Liegen die Voraussetzungen im Übrigen vor, muss der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung mit dem Inhalt abgeben, dass er den "Bestand und Verbleib von Nachlassgegenständen so vollständig angegeben habe, wie er dazu imstande gewesen sei"....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 6. Formulierungsbeispiel: Isolierter Auskunftsantrag gegen Erbschaftsbesitzer

Rz. 176 Formulierungsbeispiel: Isolierter Auskunftsantrag gegen Erbschaftsbesitzer An das Landgericht (…) Klage der (…) – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagter – wegen Auskunft Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage gegen den Beklagten und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / a) Erbschaftliche Geschäfte

Rz. 180 Der Hausgenosse hat Auskunft darüber zu erteilen, ob und welche erbschaftlichen Geschäfte i.S.v. § 1959 Abs. 1 BGB er geführt hat. Darunter fällt jedwedes Tätigwerden mit Bezug auf den Nachlass einschließlich tatsächlicher Handlungen.[202] Ist der Hausgenosse als Beauftragter oder Geschäftsführer tätig geworden, so kann zugleich eine Auskunftspflicht nach §§ 681, 666...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / IV. Wiederholter Zwangsmittelantrag

Rz. 131 Dem Auskunftsgläubiger steht es frei, seinen Antrag auf Festsetzung eines Zwangsmittels zu wiederholen, wenn er meint, der titulierte Auskunftsanspruch sei noch nicht erfüllt und er könne weitergehende Auskunftserteilung fordern. Rz. 132 Eine neuerliche Festsetzung von Zwangsmitteln kommt in Betracht, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung überhaupt noch nicht nachge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Form

Rz. 57 Falls nicht ausnahmsweise anders geregelt, kann die Auskunft formlos erteilt werden. Die Auskunftserteilung ist dann auch mündlich möglich.[70] Eine schriftliche Auskunft bedarf keiner persönlichen Unterschrift des Pflichtigen und kann überdies durch einen Boten, z.B. einen Rechtsanwalt, an den Gläubiger übermittelt werden.[71] Rz. 58 Eine eigene und schriftlich verkör...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 4. Auskunftsschuldner

Rz. 187 Auskunftspflichtig ist jeder, der sich zur Zeit des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden hat. Eine allgemeine Definition von "häuslicher Gemeinschaft" gibt es nicht. Wesentlich ist, ob im Einzelfall davon auszugehen ist, dass Kenntnisse über die Vermögensangelegenheiten des Erblassers erworben wurden und Gelegenheit bestand, erbschaftliche G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / a) Fälle des § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 167 Nach § 2027 Abs. 1 BGB ist auskunftspflichtig, wer aufgrund eines ihm nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer). Wer als Miterbe ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht beansprucht, kann Erbschaftsbesitzer hinsichtlich der Differenz sein.[190] Nicht zur Auskunft verpflichtet ist dagegen, wer sich nur eines Erbrechts ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / b) Hemmung der Verjährung

Rz. 173 Auch für § 2027 BGB gilt, dass die Auskunftsklage allein nicht zur Hemmung der Verjährung des Hauptanspruchs führt.[198] Häufig ist daher eine Stufenklage nach § 254 BGB zu überlegen, bei der der Herausgabeanspruch zunächst in unkonkreter Form zu stellen ist. Die Leistungsstufe hemmt die Verjährung dann insoweit, als später die Leistung (hier die herauszugebenden Geg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / a) Allgemeines

Rz. 11 Nicht die biologische Abstammung eines Kindes ist entscheidend für seine Qualifizierung als Abkömmling i.S.d. §§ 1924, 2303 BGB. Tatsächlich folgt das Erbrecht in dieser Frage dem Familienrecht in Gestalt der §§ 1589 ff. BGB.[20] Dies gilt auch für die zur Klärung der verwandtschaftlichen Beziehungen maßgeblichen Auskunftsansprüche.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (3) Beweislast bei gemischter Schenkung

Rz. 409 Behauptet der Kläger, ein entgeltliches Rechtsgeschäft beinhalte wegen seiner besonderen rechtlichen Ausgestaltung eine ausgleichungspflichtige Zuwendung, so trägt er dafür die Beweislast.[450]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / aa) Allgemeines

Rz. 400 Damit die Auseinandersetzung ordnungsgemäß vorgenommen werden kann, gewährt § 2057 BGB einen Anspruch auf Auskunft über ausgleichungspflichtige Vorempfänge (Ausstattungen, §§ 2050 Abs. 1, 1624 BGB; Schenkungen, §§ 2050 Abs. 3, 516 BGB; Zuschüsse zum Einkommen, § 2050 Abs. 2 BGB; Aufwendungen für die Berufsausbildung, § 2050 Abs. 2 BGB).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / bb) Auskunft über Surrogate und Nutzungen

Rz. 160 Mit der Auskunftspflicht bezüglich des Verbleibs von Erbschaftsgegenständen einschließlich der Surrogate (§ 2019 BGB) und der gezogenen Nutzungen (§ 2020 BGB) kommt die Auskunftspflicht einer Rechenschaftspflicht sehr nahe.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Inhalt der Auskunft

aa) Umfassender Auskunftsanspruch Rz. 159 Der Erbschaftsbesitzer ist nach § 2027 Abs. 1 BGB verpflichtet,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / gg) Prozessuales

(1) Urkundenvorlage durch Dritte Rz. 407 Nach § 142 ZPO kann das Gericht – ggf. unter Fristsetzung – von Amts wegen die Vorlage von Urkunden nicht nur durch die Parteien, sondern auch durch Dritte anordnen, sofern dem Dritten dies zumutbar ist und er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Zwangsmittel stehen gegenüber dem Dritten wie gegenüber einem Zeugen zur Verfügung. Bei Erb...mehr