Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

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FF 01/2021, Fortschreibung ... / Aus den Gründen

Gründe:I. [1] Die Antragstellerin ist die im Juni 2011 geborene Tochter des Antragsgegners. Sie begehrt vom Antragsgegner im Wege des Stufenantrags Auskunft zu seinem Einkommen und Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die 2010 geschlossene Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter wurde im Februar 2014 rechtskräftig geschieden. Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Ant...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Rechtsfolgen der Verletzung der Konkurrenzklausel

Rz. 877 Verletzungen des Wettbewerbsverbots führen zu einem Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers, der im Klageweg oder über eine einstweilige Verfügung (siehe unten Rdn 900) geltend gemacht werden kann.[1841] Hiermit verbunden ist ein Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf Auskunft über den Namen des neuen Arbeitgebers, dessen Geschäftszweck sowie Art und Umfang der neuen Bes...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Interessenausgleich mit Namensliste, § 1 Abs. 5 KSchG

Rz. 944 Gelingt es dem Arbeitgeber, sich mit dem Betriebsrat im Rahmen der Interessenausgleichsverhandlungen auf eine Namensliste zu einigen, in der die zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich bezeichnet sind, hat dies für ihn den großen Vorteil, dass gem. § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG vermutet wird, dass die aufgrund der Namensliste ausgesprochenen Kündigungen durch dringende betrie...mehr

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ZErb 01/2021, Zu den Anford... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien streiten um die Erfüllung der Auskunftspflicht durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zur Berechnung eines im Wege der Stufenklage geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Kläger ist der Sohn des am 13.6.2016 in H. verstorbenen F. M. (Erblasser). Die Beklagte ist die Ehefrau des Erblassers und dessen Alleinerbin. Nachdem die Beklagte auf Auf...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einschaltung Dritter

Rz. 37 Häufig beauftragen Arbeitgeber Dritte – z.B. die Bundesagentur für Arbeit, eine Werbeagentur oder einen Personalberater – mit der Gestaltung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen. Unterlaufen solchen Dritten diskriminierungsrelevante Fehler, so stellt sich zunächst die materiell rechtliche Frage der Zurechnung sowie ferner unter prozessualem Blickwinkel die Frage v...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 6. Vorvertragliches Verhältnis

Rz. 64 Mit der Kontaktaufnahme zum Zwecke von Vertragsverhandlungen begründen die verhandelnden Parteien ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem wechselseitige Treuepflichten (insbes. Auskunfts- und Rücksichtnahmepflichten) resultieren. Im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung hat der Gesetzgeber das zuvor aus den Grundsätzen der c.i.c. abgeleitete vorvertragliche Schuldv...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 646 Muster 1a.29: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Muster 1a.29: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und H...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener Aufklärung

Rz. 332 Unterlassene, unzutreffende und nur scheinbar vollständige oder sonst irreführende Auskünfte führen nicht zur Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages.[599] Vielmehr ist der Arbeitgeber bei Verletzung seiner Hinweis- und Auskunftspflichten zu Schadensersatz nach § 280 BGB verpflichtet.[600] In der Praxis hat sich deshalb die Aufnahme eines Hinweises in den Aufhebungsver...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 1. Voraussetzungen und Anwendungsbereich

Wird in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Endentscheidung die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung ausgesprochen, kann zur Durchsetzung dieser Verpflichtung gegen den Verpflichteten ein Zwangsgeld festgesetzt werden (§ 35 Abs. 1 S. 1 FamFG). Voraussetzung für die Festsetzung ist daher stets eine gerichtliche Anordnung über die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.2 Auskunftspflicht für den Beteiligten

Rz. 14 Das Auskunftsverweigerungsrecht erfordert, dass die Auskunftsperson nicht in das Verwaltungsverfahren einbezogen ist, sondern als "andere Person" i. S. v. § 93 AO an einem fremden Verfahren mitwirken soll.[1] Diese Situation ist nicht gegeben, wenn die Auskunftsperson zugleich für den angehörigen Beteiligten über dessen steuerliche Verhältnisse Auskunftspflichten zu e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.2 Form und Inhalt der Belehrung

Rz. 19 Diese Belehrung hat vor der Auskunftserteilung mündlich oder schriftlich zu erfolgen. Der Angehörige muss zu einem möglichen Angehörigenverhältnis zum Beteiligten – diesen hat die Finanzbehörde zu benennen – befragt werden. Ferner muss die Bedeutung der Auskunftsverweigerung erläutert werden, um dem Berechtigten eine freie Entscheidung über sein Verweigerungsrecht zu ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.5 Belehrung

Rz. 10 Für den in § 102 AO genannten Personenkreis ist – ebenso wie in § 53 StPO – eine Belehrung über das Verweigerungsrecht nicht vorgeschrieben.[1] Diese Personen haben sich über ihre berufsbedingten Rechte selbst zu informieren. Die Finanzbehörde braucht insoweit nur im Rahmen der allgemeinen Auskunftspflicht nach § 89 S. 2 AO tätig zu werden. Eine Belehrung ist jedoch ni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3.2 Geschützte Berufsgruppen

Rz. 21 Zu dem durch § 102 AO geschützten Personenkreis zählen: Verteidiger im Strafverfahren.[1] Rz. 22 Rechtsanwälte, Patentanwälte, soweit sie als solche zugelassen sind[2], in Bezug auf ein bestimmtes Mandatsverhältnis. Angestellte Anwälte (Syndici), die Kenntnis der Tatsachen nicht aufgrund des besonderen freiberuflichen Mandatsverhältnisses erlangt haben, Prozessagenten[3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 101 AO gewährt Angehörigen [1] eines Beteiligten ein Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht. Diese Regelung soll eine Interessenkollision infolge der familiären Bindung vermeiden.[2] Im Grundsatz ist damit der Konflikt zwischen dem staatlichen Interesse an der Sachverhaltsaufklärung und dem privaten Interesse an der Achtung der schutzwürdigen Vertrauenssphäre für Ange...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Mitwirkungsverweigerung des Beteiligten

Rz. 14 Die Beteiligten oder die für sie nach §§ 34, 35 AO Auskunftspflichtigen haben grundsätzlich kein Recht, die Mitwirkung und Auskunft zu verweigern.[1] Sie können sich nicht auf Berufs- oder Geschäftsgeheimnisse bzw. auf vertragliche Absprachen mit Dritten (s. Rz. 5) berufen.[2] Selbst gesetzeswidrige Handlungen sind zu offenbaren.[3] Dies folgt aus der in § 90 AO normi...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskunftspflicht bei Leistung von Insolvenzgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Abs. 1 und 2 der Vorschrift wurden durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch wurde die Vorschri...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.2 Auskunftspflicht nach Abs. 2

Rz. 14 Der Insolvenzverwalter kann kraft seines Amtes nicht die der Agentur für Arbeit eingeräumten Durchsetzungsrechte für ein Auskunftsverlangen nutzen, insbesondere keine Verwaltungsakte erlassen oder das Sozialgericht anrufen. Er hat jedoch denselben Anspruch auf Auskünfte, wie sie nach Abs. 1 der Agentur für Arbeit zustehen. Auch die Auskunftspflicht gegenüber dem Insol...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.1 Auskunftspflicht nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht. Die Regelung ergänzt § 315 und § 402. Die dort geregelten allgemeinen Auskunftspflichten Dritter mit dem datenschutzrechtlichen Rahmen greift beim Insolvenzgeld nicht, weil es sich dabei nicht um eine laufende Leistung handelt. Insoweit bedarf es einer eigenständigen Normierung. Rz. 6 Grundsätzlich ist auch der...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2 Auskunftspflichten

2.2.1 Auskunftspflicht nach Abs. 1 Rz. 5 Abs. 1 enthält eine öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht. Die Regelung ergänzt § 315 und § 402. Die dort geregelten allgemeinen Auskunftspflichten Dritter mit dem datenschutzrechtlichen Rahmen greift beim Insolvenzgeld nicht, weil es sich dabei nicht um eine laufende Leistung handelt. Insoweit bedarf es einer eigenständigen Normierun...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Eine Auskunftspflicht nach Abs. 1 und 2 besteht nur, soweit die begehrten Auskünfte für die Durchführung des Insolvenzgeldverfahrens einschl. des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (Abs. 1) bzw. zur Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung (Abs. 2) erforderlich sind. Der Begriff der Erforderlichkeit ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnommen. Im Spannungsfel...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Abs. 1 und 2 der Vorschrift wurden durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch wurde die Vorschrift zugleich geschle...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsatz Rz. 3 Eine Auskunftspflicht nach Abs. 1 und 2 besteht nur, soweit die begehrten Auskünfte für die Durchführung des Insolvenzgeldverfahrens einschl. des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (Abs. 1) bzw. zur Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung (Abs. 2) erforderlich sind. Der Begriff der Erforderlichkeit ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnommen. Im...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt eine umfassende öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit (Abs. 1) und dem Insolvenzverwalter (Abs. 2). Sie verfolgt den Zweck, das Insolvenzgeldverfahren zu unterstützen, indem die für das Insolvenzgeldverfahren notwendigen Informationen beschafft werden können. Grundsätzlich werden alle Personen zur Auskunft verpf...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / IV. Auskunftsanspruch des Nacherben gegen den Vorerben bezüglich der Anlage freier Geldmittel

Rz. 84 Das Landgericht Berlin hat einen im Recht der Vor- und Nacherbschaft nicht unbedeutenden Auskunftsanspruch des Nacherben gegen den Vorerben auf der Grundlage von § 242 BGB zugesprochen und damit in richterlicher Rechtsfortbildung die Zahl der dem Nacherben gegen den Vorerben zustehenden Auskunftsansprüche erweitert.[83] Es ging um die Auskunft des Nacherben über die m...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / I. Abstammung als Vorfrage des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts

Rz. 11 Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen Verwandten ist der Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über seine eigene Abstammung von besonderer Bedeutung. Dieser Auskunftsanspruch des Kindes gegen seine Mutter auf Benennung seines Vaters ergibt sich nach der Rechtsprechung des BVerfG aus seinem allgemeinen Per...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Auskunftsersuchen an die Presse

Schrifttum: Fehn, Auskunftsansprüche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei anonymer Werbung in den Medien, AfP 2006, 431; Gehm, Zur Zulässigkeit von Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung, ZWH 2016, 393; Meyerhoff, Die Bekämpfung von Schwarzarbeit – Eine systematische Darstellung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes für die Praxis, NWB 2006, 827; Vahle, Sammelauskunftser...mehr

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ZErb 11/2020, Zum Umfang vo... / 2 Gründe:

II. Die Berufung hat teilweise Erfolg. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig, insbesondere liegt die Beschwer der Beklagten bei mehr als 500 EUR, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. (…) 2. Die Berufung erweist sich auch als zum Teil begründet. Die Kläger haben allerdings nur im nachfolgend skizzierten Umfang Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung als Pflichtteilsberechtigte, § 2314 Abs. 1 S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Ergänzender Hinweis: Nr. 42, 138–143 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 42, 138 ff.). Rz. 103 [Autor/Stand] Im Rahmen ihrer strafrechtlichen Ermittlungen kann die FinB von allen öffentlichen Behörden, z.B. durch Herausgabe von Unterlagen oder durch Zeugenvernehmung, Auskunft verlangen (§ 161 Satz 1 StPO, §§ 386, 399 Abs. 1 AO). Die Auskunft ist aber unzulässig, wenn die oberste Di...mehr

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Schweiz / II. Rechtsfolgen

Rz. 142 Mit Ausnahme der Kindesbelange (siehe Rdn 143 ff.) und des Vermögensrechts (siehe Rdn 146) orientieren sich auch die Rechtsfolgen [226] der eingetragenen Partnerschaft an den Bestimmungen des Eherechts: Eingetragene Paare sind wie Ehepaare verpflichtet, einander Beistand zu leisten und aufeinander Rücksicht zu nehmen (Art. 12 PartG). Sie sorgen gemeinsam für den gebüh...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Gesetzlicher und vertraglicher Güterstand

Rz. 226 Der Regelungsbereich des Güterstatuts ist in den Güterrechtsverordnungen in Art. 27 positiv und in Art. 1 Abs. 2 negativ definiert. Dem Güterstatut unterliegen die Sonderordnung für das Vermögen von Mann und Frau aufgrund der Ehe und die Abwicklung dieser Sonderordnung.[305] Dazu gehören beispielsweise die Fragen, in welchem gesetzlichen Güterstand die Eheleute leben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Das Interesse an der zutreffenden Ermittlung des für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalts und die daraus resultierende grundsätzliche Auskunfts- und Vorlagepflicht von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen (s. Rz. 1) muss jedoch hinter das öffentliche Interesse an der Verschwiegenheit staatlicher Organe zurücktreten, wenn eine entsprechende gesetzliche Vorsc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.3.3 Entschädigungspflicht Vorlagepflichtiger

Rz. 12 Nach der zum 30.6.2013 in Kraft getretenen Änderung der AO sind nunmehr auch Vorlagepflichtige [1] unter näheren Voraussetzungen entschädigungsberechtigt. Insoweit gelten nunmehr die für die Auskunftspflicht geltenden Grundsätze entsprechend. Für die Vorlage von Urkunden[2] besteht in entsprechender Anwendung des § 24 JGEV ein Anspruch auf Entschädigung für die nach de...mehr

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Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift differenziert zwischen den Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer, die nach Abs. 1 und 2 auf Bundesebene einen Vertrag schließen können und den gesetzlichen Verpflichtungen der einzelnen pharmazeutischen Unternehmer, Daten zu liefern (Abs. 4) bzw. auf den Arzneimittelpackungen das Arzneimittelkennzeichen nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 in maschin...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.22 Rahmenempfehlungen zur Sicherung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung (Abs. 8)

Rz. 19 Nach Abs. 8 der Vorschrift war der GKV-Spitzenverband verpflichtet, bis zum 30.6.2017 Rahmenempfehlungen zur Sicherung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung abzugeben, in denen insbesondere Regelungen zum Umfang der Stichprobenprüfungen in den jeweiligen Produktbereichen, zu möglichen weiteren Überwachungsinstrumenten und darüber getroffen werden, wann Auffälligke...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.13 Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Qualität der Hilfsmittelversorgung (Abs. 8)

Rz. 10 Mit Abs. 5b (a. F., jetzt Abs. 8) war der GKV-Spitzenverband verpflichtet worden, bis zum 30.6.2017 Rahmenempfehlungen zu Sicherung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung abzugeben. Diese Rahmenempfehlungen sollten sich gemäß Abs. 8 Satz 2 insbesondere auf Regelungen zum Umfang der Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen in den jeweiligen Produktbereichen beziehen...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

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Versorgungsausgleich / 4 Auskunftspflichten und Verfahren

4.1 Ermittlung der Anrechte Zur Ermittlung der Anrechte sind die Versorgungsträger gegenüber dem Gericht mitteilungspflichtig. Auch die Ehegatten müssen dem Gericht die erforderlichen Auskünfte erteilen (§ 220 Abs. 1 FamFG). Das Familiengericht kann über Grund und Höhe der Anrechte bei den Beteiligten und den Versorgungsträgern Auskunft einholen. Die Beteiligten haben auf ger...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.2 Amtsverfahren

Das Verfahren über den Wertausgleich und, wenn die Voraussetzungen bereits erfüllt sind, über die Ausgleichsansprüche nach der Scheidung ist ein Amtsverfahren (§ 26 FamFG).[1] Es wird regelmäßig als Folgesache im Verbund mit dem Scheidungsverfahren (§§ 137 Abs. 2 Satz 2, 270 Abs. 1 FamFG) durchgeführt. Die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens ist nur zulässig, wenn...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.1 Ermittlung der Anrechte

Zur Ermittlung der Anrechte sind die Versorgungsträger gegenüber dem Gericht mitteilungspflichtig. Auch die Ehegatten müssen dem Gericht die erforderlichen Auskünfte erteilen (§ 220 Abs. 1 FamFG). Das Familiengericht kann über Grund und Höhe der Anrechte bei den Beteiligten und den Versorgungsträgern Auskunft einholen. Die Beteiligten haben auf gerichtliche Anordnung auch ge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Auskunftspflicht

Rn 3 Die Vorschrift stellt klar, dass den Schuldner bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren grundsätzlich dieselben Auskunfts- und Mitwirkungspflichten treffen, wie im eröffneten Insolvenzverfahren. Voraussetzung ist insoweit, dass ein zulässiger Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben ist (§§ 14 Abs. 1; 15; 18 Abs. 3; 305).[5] In diesem Augenblick entstehen die ...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 3. Auskunftspflicht eines beherrschenden GmbH-Gesellschafters

Grundsätzlich können zwar von GmbH-Gesellschaftern nur Angaben über die Höhe der Ausschüttung verlangt werden, da diese allein eine unterhaltsrechtliche Einnahme darstellt. Bei Gesellschaftern, die zwar nicht alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer sind, aber aufgrund der Quote ihrer Beteiligung oder ihrer Position die Geschäfte der Gesellschaft oder die Gewinnausschütt...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / III. Unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht

Die Durchsetzung der Auskunftsverpflichtung im Unterhaltsrecht lässt manchen Auskunftsberechtigten und Verfahrensbevollmächtigte verzweifeln, ist doch die Praxis davon gelkennzeichnet, dass Auskunftspflichtige sich dem Verlangen vielfach in jedweder Weise entgegenstellen. Bis die erforderlichen Auskünfte und Belege vorliegen, vergeht viel Zeit. Dabei hebt die Rechtsprechung ...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 2. Auskunftsverpflichtung des volljährigen Kindes

Die Auskunftsverpflichtung des volljährigen Kindes gegenüber einem unterhaltspflichtigen Elternteil beruht – wie insgesamt im Verwandtenunterhalt – auf § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB und erfasst nicht nur eigene Einkünfte und Vermögen des volljährigen Kindes selbst, sondern auch Einkünfte und Vermögen des Elternteils, in dessen Haushalt es lebt. Die Auskunft erstreckt sich auch auf ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Literatur

Rn 17 Grub, Die Stellung des Schuldners im Insolvenzverfahren in: Kölner Schrift, 1. Aufl., S. 671 ff.; Pape, Änderungen im Eröffnungsverfahren durch das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens, NZI 2007, 425 ff.; Uhlenbruck, Die Mitwirkungspflichten des Schuldners oder Schuldnervertreters im Insolvenzeröffnungsverfahren, ZInsO 1999, 493 ff.; Vallender, Die Auskunft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Grundlagen der Prognoseentscheidung

Rn 12 Die Basis für die Prognose des Gerichts bildet der außergerichtliche Einigungsversuch. Dieser muss für einen zulässigen Verbraucherinsolvenzantrag gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 vorgelegt werden (vgl. die Kommentierung bei § 305 Rn. 45). Daneben muss der Schuldner die wesentlichen Gründe für das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs angeben (vgl. die K...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 2. Teilauskünfte

§ 260 Abs. 1 BGB stellt das Erfordernis auf, die Auskunft in der Form eines Verzeichnisses zu erteilen. Die Auskunftsverpflichtung wird aber nicht nur durch die Vorlage eines einzigen lückenlosen Gesamtverzeichnisses erfüllt; vielmehr genügt auch eine Mehrheit von Teilauskünften, vorausgesetzt, dass sie nicht zusammenhanglos nebeneinanderstehen, sondern nach dem erklärten Wi...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 4. Auskunft bei Erklärung unbegrenzter Leistungsfähigkeit zum Kindesunterhalt

In einem vom KG entschiedenen Fall ging es um ein Abänderungsverfahren, in dem die minderjährige Tochter von ihrem Vater Unterhalt oberhalb der Tabellensätze der DT geltend machen wollte. Im Verfahren begehrte sie u.a. auch Auskunft zu dessen Einkommen. Der Vater erklärte, "wirtschaftlich absolut in der Lage [zu sein], alle berechtigten Kindesunterhaltsansprüche (…) zu leist...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 1. Inhalt der Auskunft

Die unterhaltsrechtlich geschuldete Auskunft ist nach §§ 1605 Abs. 1, 259, 269 BGB zu erteilen. Sie hat die systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Angaben zu umfassen, die notwendig sind, um dem Auskunftsberechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand eine Berechnung seiner Unterhaltsansprüche zu ermöglichen. Die geforderte systematische Zusammenstellung des Einkom...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Während bis zur Einführung der Insolvenzordnung die Auskunftspflichten des Schuldners nur für das eröffnete Verfahren gesetzlich geregelt waren (§ 100 KO) und es dem Schuldner nur bei einem Eigenantrag oblag, ein Gläubiger- und ein Schuldnerverzeichnis sowie eine Vermögensübersicht einzureichen, war der Bestand und der Umfang von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten hins...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die in § 315 AO getroffenen Regelungen waren zu Zeiten der Geltung der RAO in §§ 361, 365 RAO normiert.[1] Die Wirkungen des zivilprozessualen Gegenstücks der Einziehungsverfügung, des Überweisungsbeschlusses, sind in §§ 836ff. ZPO geregelt.[2] Zur Einziehung von Forderungen s. auch allgemein Abschn. 41ff. VollstrA.[3] Die Bestimmung stellt die Wirkungen einer Einziehu...mehr