Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 1. Form

Rz. 101 Was die Form und den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren anbelangt, bestimmt § 38 FamFG, dass durch Beschluss zu entscheiden ist. § 38 FamFG Entscheidung durch Beschluss (1) Das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit durch die Entscheidung der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (Endentscheidung). Für Regi...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Internationale Erbrecht beschäftigt sich mit Erbfällen mit Auslandsbezug.[1] Geschätzt 450.000 grenzüberschreitende Erbfälle mit einem geschätzten Vermögen von mehr als 120 Mrd. EUR fallen allen EU-weit jährlich an. Gründe hierfür sind die gestiegene Mobilität der Menschen wie des Kapitals. Es gibt immer mehr Ehen mit einem ausländischen Ehepartner, Familienmitglie...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / IV. Anfechtungsfrist

Rz. 31 Die Anfechtung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen, § 1954 Abs. 1 BGB . Sie beginnt regelmäßig mit Kenntnis des Anfechtungsgrundes zu laufen. Im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder hielt sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausla...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / C. Ausschlagungsfrist

Rz. 15 Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, § 1944 Abs. 1 BGB . Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält, § 1944 Abs. 3 BGB . Voraussetzung für den Fristlauf ist die Kenntnis vom Anfall und Berufungsgrund, § 1944 Abs. 2 BGB. Ist d...mehr

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Anhang / Anhang 7 Testamentsregisterverordnung

Rz. 7 Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters (Testamentsregister-Verordnung - ZTRV) vom 11. Juli 2011, BGBl. I 1386 § 1 Inhalt des Registers Die Registerbehörde nimmt folgende Verwahrangaben in das Zentrale Testamentsregister auf:mehr

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§ 10 Nachlassverwaltung / 2. Muster: Jahresbericht des Nachlassverwalters

Rz. 22 Muster 10.10: Jahresbericht des Nachlassverwalters Muster 10.10: Jahresbericht des Nachlassverwalters An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassverfahren _________________________ In der Anlage überreichen wir:mehr

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Jansen, SGB VI § 296 Beginn... / 2.1 Beginn der Leistung

Rz. 2 Der Leistungsbeginn war gemäß § 243 Abs. 1 Satz 3 i.d.F. bis zum 31.7.2004 in 4 Jahrgangsstufen pauschal festgelegt worden. Diese Stufeneinleitung ist wegen Zeitablaufs entbehrlich geworden. Die Anspruchsberechtigung trat immer erst zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Jahrgang, dem die Mutter angehört, die Leistung für Kindererziehung erhalten kann.mehr

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Jansen, SGB VI § 298 Durchf... / 2.2 Personenstandsdaten des Kindes

Rz. 3 Für das Kind sind folgende Daten grundsätzlich nachzuweisen: Vornamen, Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr der Geburt) und Geburtsort. An den Nachweis dieser Daten stellt das Gesetz konkrete Anforderungen. Er ist durch Vorlage einer Personenstandsurkunde oder einer sonstigen öffentlichen Urkunde zu führen. Rz. 4 Personenstandsurkunden, durch die sowohl Vorname, Geburtsdatum und ...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 11. Rechtsmittel

Rz. 60 Gegen die Entscheidungen des Nachlassgerichts in Verfahren im Zusammenhang mit dem ENZ ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft, § 43 IntErbRVG. Für das Beschwerdeverfahren gelten die Vorschriften des FamFG. Jedoch ist § 61 FamFG ausdrücklich nicht anzuwenden, d.h. es ist hier keine Wertgrenze zu beachten. Einzulegen ist die Beschwerde entsprechend der Regelu...mehr

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Jansen, SGB VI § 296 Beginn... / 2.2 Ende der Leistung

Rz. 5 Die Leistung endet mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen wirksam weggefallen sind (z.B. weil die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt). Die Regelung entspricht § 100 Abs. 3. Rz. 6 Im Todesfall ist die Kindererziehungsleistung für den Sterbemonat in voller Höhe zu zahlen. Insoweit erfolgt eine Regelung wie in § 102 Abs. ...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / IV. Internationale Zuständigkeit

Rz. 19 Die deutschen Nachlassgerichte sind für Maßnahmen der Nachlasssicherung zuständig, wenn eine allgemeine Zuständigkeit nach Art. 4 ff. EuErbVO gegeben ist, also insbesondere, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt des Todes im Inland hatte.[20] Die Mittel der Nachlasssicherung richten sich dabei nach deutschem Recht.[21] Ungeklärt sind die Komp...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 8. Erteilung

Rz. 49 Die Entscheidung über den Antrag erfolgt bei Stattgabe durch Ausstellung des ENZ, § 39 Abs. 1 S. 1 IntErbRVG, die Ablehnung durch Beschluss, § 39 Abs. 1 S. 2 IntErbRVG. Im Unterschied zum nationalen deutschen Erbscheinsverfahren ist für die Erteilung des ENZ kein Feststellungsbeschluss vorgesehen. § 352e FamFG kommt hier nicht zur Anwendung, so dass ein Feststellungsbe...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Muster: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein

Rz. 39 Muster 8.12: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein Muster 8.12: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein Urkundenrolle Nr. _________________________/_________________________ Geschehen am _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________ Beim Notariat _________________________ Erscheint heute Frau _________________________ Die Ers...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / D. Form der Ausschlagung

Rz. 18 Die Ausschlagung hat dem Nachlassgericht gegenüber zu erfolgen; sie ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben, § 1945 Abs. 1 und 2 BGB i.V.m. § 128 BGB, §§ 39, 40 BeurkG. Funktionell zuständig für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 1 lit. f RPflG . Hält sich der Erbe im Ausland auf...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 17 Muster 8.4: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge Muster 8.4: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag _________________________ In ihrem Namen beantrage ich in der Nachlasssache _________________________ die ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / a) Muster: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge

Rz. 16 Muster 8.3: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge Muster 8.3: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung von _________________________ an. In ihrem Namen be...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / III. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 18 Der Nachlasspfleger wird vom Rechtspfleger ernannt, §§ 3 Nr. 2 lit. c, 16 Abs. 1 Nr. 1 RPflG. Handelt es sich um den Nachlass eines Ausländers, ist der Nachlassrichter für die Anordnung der Nachlasspflegschaft zuständig, §§ 16 Abs. 1 Nr. 1, 14 Abs. 1 Nr. 4 RPflG.[19]mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / bb) Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO

Rz. 23 Anders als nach bisherigem deutschem Recht wird dem Erblasser gestattet, das für die Rechtsnachfolge von Todes wegen maßgebende Recht in den Grenzen des Art. 22 EuErbVO zu wählen. Die wirksame Rechtswahl verdrängt Art. 21 EuErbVO. Hierbei handelt es sich um eine Sachnormverweisung, wie sich aus Art. 34 Abs. 2 EuErbVO ergibt. Rz. 24 Mit der Anknüpfung an den letzten gew...mehr

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Internationale Zustellung: Was tun, wenn Post vom ausländischen Gericht kommt?

Zusammenfassung Das Auslandsgeschäft eröffnet Unternehmen den Zugang zu neuen Märkten. Kommt es aber zu Rechtsstreitigkeiten mit dem ausländischen Geschäftspartner oder Kunden, sollten Unternehmen gut vorbereitet sein und schnell reagieren. Was ist zu tun, wenn Post von einem ausländischen Gericht kommt und einem deutschen Unternehmen die Klage des ausländischen Geschäftspar...mehr

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Insolvenzgefahren: Erkennen... / 6.5 Trendforschung

Mittels einer Trendforschung können Entwicklungen erkannt werden, die sich erst mittelfristig auf die Liquidität auswirken werden. Größere Unternehmen verfügen zu diesem Zweck über Marktforschungsabteilungen oder beauftragen Marktforschungsunternehmen. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist dies aufgrund der hohen Kosten meist nicht möglich. Allerdings müssen auch kleiner...mehr

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Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

Leitsatz 1. Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG. 2. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit. Normenkette § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Satz 2 Buchst. b, § 21 ErbStG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 63 Abs. 1 AEUV, Art. 2 EGFreizügAbk Schweiz Sachverhal...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Verfassungskonforme Auslegung von § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG i.d.F. des UntStVereinfG

Streitig ist die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung der Neuregelung des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG i.d.F. des UntStVereinfG 2013. Verfassungskonform einschränkende Auslegung: Die Beschränkung der doppelten Berücksichtigung von Verlusten eines Organträgers oder einer Organgesellschaft im In- und Ausland gem. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG i.d.F. des UntStVereinfG 2...mehr

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Nachhaltigkeits-Kommunikati... / 5.2 Nachkommastellen der monatlichen Entgeltabrechnung spenden

Auch die Belegschaft kann an den Spendenaktionen aktiv beteiligt werden. Eine solche Möglichkeit ist das Abschneiden der Cent-Beträge, also der Nachkommastellen in der monatlichen Entgeltabrechnung. In einigen Unternehmen kann z. B. bei den Entgeltabrechnungen – wie etwa auch bei einzelnen Discountern – "aufgerundet" oder können die Nachkommabeträge gespendet werden. Die Ide...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4 Rückwirkung bei grenzüberschreitender Umwandlung (§ 2 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 116 Unterliegt bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung einer der beteiligten Rechtsträger dem deutschen Recht, greift für ihn die Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 UmwStG ein. Das gilt auch, wenn übernehmender Rechtsträger eine in Deutschland ansässige Personengesellschaft oder natürliche Person ist. Bei einer Personengesellschaft erfasst die Rückwirkung nach § 2 Abs. 2 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 131 Der persönliche und räumliche Geltungsbereich der Regelung ist, anders als für die §§ 3–19 UmwStG, nicht in jedem Fall auf Gesellschaften und Personen des EU- und EWR-Raums beschränkt. Es gilt eine differenzierende Regelung. Grundsätzlich muss in allen Einbringungsfällen des § 1 Abs. 3 UmwStG übernehmender Rechtsträger eine Gesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäfts...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 UmwStG und AStG

Rz. 68 Werden ausl. Gesellschaften im Ausland steuerfrei umgewandelt, kann sich allein aus der Steuerfreiheit der Umwandlungsgewinne eine aus deutscher Sicht "niedrige Besteuerung" ergeben und damit die Anwendung der §§ 7ff. AStG auslösen. Dies schließt § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG aus. Danach sind im Ausland steuerfreie oder niedrig besteuerte Umwandlungsgewinne (Übertragungs- und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 In- und ausländische Umwandlungen

Rz. 75 Eine inl. Umwandlung liegt vor, wenn der übertragende und der übernehmende Rechtsträger ihren Sitz i. S. d. § 1 Abs. 1 UmwG im Inland haben.[1] Diesen "Sitz" definiert das anzuwendende Gesellschaftsstatut. Eine inl. Umwandlung liegt daher vor, wenn der übernehmende und der übertragende Rechtsträger nach deutschem Gesellschaftsrecht gegründet worden sind und damit ihre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.4 Aufbau des UmwStG

Rz. 20 Das UmwStG ist in den Allgemeinen Teil mit den §§ 1, 2 UmwStG sowie in 2 deutlich voneinander getrennte Bereiche zur Regelung der einzelnen Umwandlungsarten eingeteilt. Die §§ 3–19 sowie § 25 UmwStG richten sich in starkem Maße nach dem UmwG (Umwandlungen im eigentlichen Sinne), während die Einbringungen der §§ 20–24 UmwStG keine unmittelbare Entsprechung im Unternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer / 4 Ausnahmen von der Bauabzugsbesteuerung

Freistellungsbescheinigungen sind die Regel Liegt dem Auftraggeber eine im Zeitpunkt der Zahlung gültige Freistellungsbescheinigung vor, besteht keine Steuerabzugsverpflichtung. Die Freistellungsbescheinigung des für den Auftragnehmer zuständigen Finanzamtes muss mit Steuernummer, Sicherungsnummer, Gültigkeitsdauer und Dienststellensiegel versehen sein. Es ist zu empfehlen, d...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.3 Einlegungsfrist (Abs. 1)

Rz. 9 Die Frist für die Einlegung der Revision beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils, sofern hierin die Revision zugelassen worden ist; andernfalls beginnt sie mit Zustellung des Beschlusses, mit dem das BSG die Revision oder das SG die Sprungrevision zugelassen hat. Die Frist ist nach § 64 zu berechnen. Sie läuft für jeden Beteiligten gesondert. Die Einlegung...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 4 Beschwerdebegründungsfrist

Rz. 10 Die Beschwerdebegründungsfrist beträgt zwei Monate nach Zustellung des vollständigen Urteils an den Beschwerdeführer, im Ausland vier Monate (vgl. BSGE 40 S. 4, 41). Es handelt sich um eine von der Einlegungsfrist unabhängige, selbständige Zwei-Monatsfrist, deren Lauf grundsätzlich auch dann mit der Zustellung des angegriffenen Urteils beginnt, wenn die Frist zur Einl...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 7.2 Beginn einer Steuerbefreiung (Abs. 6 S. 1 und 2)

Rz. 67 § 13 Abs. 6 S. 1 KStG schreibt vor, dass bei Beginn einer Steuerbefreiung § 17 EStG auch ohne Veräußerung anzuwenden ist, wenn die übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift in dem Zeitpunkt erfüllt sind, in dem die Steuerpflicht endet. Für Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG a. F. bzw. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG fehlt eine entsprechende Bestimmung. Rz. 68 Der Eintritt ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3 Ausschluss der Verlustnutzung bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 2)

Rz. 161 Nach S. 2 können Verluste, die der übertragende Rechtsträger während des Rückwirkungszeitraums erleidet, nicht mit Gewinnen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden, es sei denn, die Verrechnung wäre auch ohne Rückwirkung möglich gewesen. Betroffen sind alle Besteuerungsgrundlagen, die S. 1 unter dem Begriff "Verlustnutzung" zusammenfasst; hierzu Rz. 133. Du...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Anschaffungsdaten bei Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel von einem ausländischen Institut (Rz. 193)

Die Ausführungen in Rz. 193 wurden teilweise überarbeitet. Nach dem Wortlaut des § 43a Abs. 2 Satz 5 EStG kann der Stpfl. den Nachweis der Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen von einem ausländischen Institut mit Sitz innerhalb der EU/des EWR oder in den Staaten/Gebieten Luxemburg, Österreich, Schweizerische Eidgenossenschaft, Fürstentum Liechtenstein, Republik San Marino, Fürsten...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage und Verluste gem. § 43a Abs. 2 Satz 6 und 7 EStG (Rz. 194)

Die Korrektur des Kapitalertrags nach Anwendung einer Ersatzbemessungsgrundlage erfolgt grundsätzlich i.R.d. Veranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG. Der Stpfl. hat hierbei die entspr. Unterlagen vorzulegen, die zur Korrektur der steuerlichen Daten dieses Geschäftsvorfalls dienen. Das Beispiel 2 im Anwendungsschreiben wurde unter Berücksichtigung der Regelungen in Rz. 59 zur Verä...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Depotübertrag mit Gläubigerwechsel – Unentgeltliche Depotüberträge (Rz. 166)

Von einer Veräußerung von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG ist nicht auszugehen, wenn der Stpfl. unter Benennung der gesetzlich geforderten Daten der auszahlenden Stelle mitteilt, dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt. Sofern bei einer Übertragung eines Depots die erforderlichen Daten, die den Übertragenden und den Depotempfänger betreffen, berechti...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 9. Anrechnung ausländischer Steuern bei ausländischen Investmenterträgen (Rz. 148 neu)

Die durch das BMF-Schreiben v. 3.6.2021 – IV C 1 -S 2252/19/10003 :002, BStBl. I 2021, 723 (i.E. s. EStB 2021, 429 [Anemüller]) eingefügte Rz. 148a zur Anrechnung ausländischer Steuern bei ausländischen Investmenterträgen wird in der Neufassung des Anwendungsschreibens als Rz. 148 ausgewiesen. Nach § 32d Abs. 5 Satz 1 EStG sind höchstens 25 % der ausländischen Steuer auf den ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.1 Zeitlicher Umfang

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 4 KStG ist bei Steuerpflichtigen, die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Der Ausdruck "regelmäßig" ist nicht in seinem eigentlichen Wortsinn zu verstehen, weil dann Fälle der Umstellung des Wirtschaftsjahrs nicht hierunter fallen wü...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.1 Dringende betriebliche Erfordernisse

Außerbetriebliche und innerbetriebliche Gründe Die im betrieblichen Bereich liegenden Umstände sind nur dann geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen, wenn sie als "dringende betriebliche Erfordernisse" i. S. d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG anzusehen sind. Das Gesetz enthält keine Definition der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Die Rechtsprechung war...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Anwesenheit deutscher Beamter im Ausland

Rz. 1087 [Autor/Stand] Deutsche Ermittlungsbeamte (Steufa, Staatsanwälte) und Richter dürfen im Ausland[2] keine Amtshandlungen vornehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Amtshandlungen im Ausland mit Genehmigung des jeweiligen ausländischen Staates anwesend sein. Die Teilnahme einer deutschen Richterin oder Beamtin oder eines deutschen Richters oder Beamten an Amtsha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Wohnsitz im Ausland

Rz. 609 [Autor/Stand] Allein der Umstand, dass jemand, ob Deutscher oder Ausländer, einen weiteren oder seinen ausschließlichen Wohnsitz im Ausland hat, begründet für sich genommen ohne weitere Anhaltspunkte, die die Annahme einer reellen Fluchtgefahr rechtfertigen, (noch) nicht die Anordnung der Untersuchungshaft.[2] Dies gilt insbesondere für EU-Ausländer, da andernfalls e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 16. Beweisanträge auf Vernehmung im Ausland befindlicher Zeugen

Rz. 1230 [Autor/Stand] In Fällen des Internationalen Steuerstrafrechts sind zunehmend Beweisanträge auf Ladung und/oder Vernehmung eines im Ausland befindlichen Zeugen Gegenstand der Hauptverhandlung[2]. Was entsprechende Beweisanträge betrifft, gelten die allgemeinen Anforderungen (vgl. zum Ganzen § 385 Rz. 674 ff., § 392 Rz. 491 ff.) Beispiel Für die Frage, welchem der beid...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Voraussetzungen des Auskunftsverkehrs

a) Erforderlichkeit eines Informationsaustausches Rz. 840 [Autor/Stand] Ein zentrales Tatbestandsmerkmal der einen Auskunftsverkehr rechtfertigenden Normen stellt das – in verschiedenen Ausprägungen existierende – Kriterium der Erforderlichkeit der beabsichtigten Auskunft dar. Die Frage der "Erforderlichkeit" bzw. der "voraussichtlichen Erheblichkeit" stellt bei Auskünften au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtshilfe

Schrifttum: Ahlbrecht/Schlei, Verteidigung gegen und mit Rechtshilfe, StraFo 2013, 265; Binder, Rechtshilfe durch die Schweiz bei Steuerhinterziehung mittels einer falschen Einnahmeüberschussrechnung, wistra 2000, 254; Böse, Die Verwertung im Ausland gewonnener Beweismittel im deutschen Strafrecht, ZStW 114 (2002), 148; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Kein Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit

Rn. 38 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG sieht bei Leistenden, die aus dem Ausland kommen, eine Gefährdung der zu sichernden Steueransprüche darin, dass der Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nicht erbracht wird. Das hierfür benötigte Formular ist dem von der FinVerw entwickelten Frag...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuständiges FA

Rn. 27 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung erfolgt an das FA, das für den Leistenden zuständig ist. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 48a Abs 1 S 1 EStG, ist aber aus dem Zusammenhang mit § 48a Abs 1 S 2 EStG (Abführungspflicht an das für den Leistenden zuständige FA) ableitbar (vgl Tz 65, 97 BMF BStBl I 2022, 1229). Für den Leistungsempfänger kann diese Reg...mehr