Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Verkehrswertermittlung eines Mietwohngrundstücks

Leitsatz Bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines Mietwohngrundstücken ist das Ertragswertverfahren anzuwenden, jedoch kein Zuschlag für eine künftige Aufteilung in Eigentumswohnungen vorzunehmen. Sachverhalt Eine GbR erwarb 1997 ein mit Mietwohnungen bebautes Grundstück. In 2007 wurden 94% der GbR-Anteile an eine Familienstiftung veräußert. Destinäre der Stiftung waren die...mehr

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Umsatzsteuerpflicht einer Gebrauchtwagengarantie

Leitsatz Bieten Kfz-Händler mit dem Fahrzeugverkauf rückversicherte Reparaturgarantien an, liegt eine einheitliche, insgesamt steuerpflichtige Leistung vor. Sachverhalt Die Klägerin betreibt ein Autohaus, das beim Verkauf eines Kfz den Käufern anbietet, eine erweiterte Gebrauchtwagengarantie gegen gesondert berechnetes Entgelt abzuschließen. Die rückversicherte Garantiezusage...mehr

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Häusliches Arbeitszimmer eines Selbstständigen

Leitsatz 1. Nicht jeder nur in den Abendstunden oder an Wochenenden nutzbare Schreibtischarbeitsplatz in einem Praxisraum steht zwangsläufig als ein "an­derer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur Verfügung. 2. Die Feststellung, ob ein selbständig Tätiger einen Arbeitsplatz in seiner Praxis in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlic...mehr

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Gewerbliche Tätigkeit eines Übersetzungsbüros

Leitsatz Eine Personengesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge nicht nur Übersetzungen in Sprachen liefert, die ihre Gesellschafter beherrschen, sondern – durch Zukauf von Fremdübersetzungen – regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang auch in anderen Sprachen, ist gewerblich tätig. Normenkette § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 3 Nr. 1 ...mehr

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Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Änderung nach § 173 AO

Leitsatz 1. Liegen die Voraussetzungen für eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO) und für eine Feststellung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte (§ 180 Abs. 5 Nr. 1 AO) vor, können beide Feststellungen miteinander verbunden werden. Eine Nachholung der Feststellung gemäß...mehr

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Einführung / 1.6 Typische Risikosachverhalte aus Betriebsprüfungen

Steuerliche Betriebsprüfungen betreffen in Deutschland fast jedes Unternehmen, wobei größere Unternehmen häufiger geprüft werden als kleinere Unternehmen. Eine aktuelle PwC Studie[1] fasst die Beobachtungen von über 200 deutschen Unternehmen wie folgt zusammen: Häufigster Prüfungszeitraum ist derzeit 2008 bis 2012 Eine deutliche Mehrheit der Unternehmen bestätigt, dass die Bet...mehr

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VP-Dokumentation / 1.1 Dokumentationsvorschriften, Sanktionen

Ob und inwieweit ist die Erstellung einer VP-Dokumentation für ein deutsches Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben? Seit dem 1. Januar 2003 verpflichtet der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation. Geregelt ist dies in § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO). Die generelle Aufzeichnungspflicht fordert bei Geschäftsbeziehungen mit auslän...mehr

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Einführung / 1.1 Doppelbesteuerung

Im Rahmen einer Umfrage der EU-Kommission[1] im Januar 2011 wurden zahlreiche europäische Unternehmen nach den Ursachen von Doppelbesteuerung befragt. Die folgende Grafik zeigt zum einen die breite Streuung der Ursachen einer Doppelbesteuerung. Sie zeigt aber auch, dass (unangemessene) steuerliche Verrechnungspreise mit Abstand die häufigsten Doppelbesteuerungsfälle auslösen...mehr

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VP-Dokumentation / 4 Praxisbericht VP-Dokumentation

Ziel Das Ziel der U AG ist es darzustellen, dass der Fremdvergleichsgrundsatz bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen eingehalten wird. Dadurch sollen zum einen die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen Ländern erfüllt werden, in denen die Unternehmensgruppe konzernintern (grenzüberschreitend oder intranational) tätig ist. Weiterhin können a...mehr

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Einführung / 1.2 Zinsnachzahlungen

Die meisten Finanzverwaltungen setzen Zinsen auf die nachzuzahlenden Mehrsteuern fest. Häufig endet der Zinslauf erst bei Erlass des Steuerbescheids, der erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung erlassen wird. In Deutschland beträgt der Nachzahlungszinssatz derzeit 6% p. a. auf die Mehrsteuern. Dazu folgendes Beispiel: Beispiel: Zinsnachzahlungen Im Rahmen einer Betriebsprüfu...mehr

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Einführung / 1.3 Strafzuschläge

Kommt es in einer Betriebsprüfung zu VP-Anpassungen, so erheben die meisten Staaten zusätzlich zur „normalen” Mehrsteuer (auf den Betrag der VP-Anpassung) Strafzuschläge, teilweise in Abhängigkeit davon, ob eine verwertbare VP-Dokumentation vorliegt. Dieser Strafzuschlag bemisst sich entweder als Prozentsatz der Mehrsteuern oder als Prozentsatz der VP-Anpassung. Letztere San...mehr

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Einführung / 1.5.5 Zusammenfassung

Die aktuelle BEPS -Diskussion in den Medien zeigt, dass Teile der Öffentlichkeit, zumindest Journalisten und Finanzverwaltungen, vermeintliche VP-induzierte Gewinnverschiebungen bei multinationalen Großkonzernen sehr genau beobachten. Insbesondere die Konzerne Starbucks, Google und Amazon sind in 2013 sehr stark an den Pranger gestellt worden, da diese in einzelnen Staaten a...mehr

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VP-Dokumentation / Zusammenfassung

In diesem Kapitel wird das Thema Erstellung einer VP-Dokumentation erläutert.[1] Abb. 76: Verrechnungspreiszyklus – Compliance Das Thema VP-Dokumentation ist außerordentlich umfangreich und es „feierte” in Deutschland in 2013 bereits sein „zehnjähriges Jubiläum”. Insofern liegen umfassende Erfahrungen und Erläuterungen von Seiten der Finanzverwaltungen, der Unternehmen und der...mehr

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VP-Dokumentation / 2.3 Country-by-Country-Reporting

Nun kommen wir zu einem Thema bzw. zu einer Begrifflichkeit, die in 2015 wohl sehr hohe Chancen auf den Titel des (steuerlichen) Unworts des Jahres hätte. Es handelt sich um ein sehr aktuelles praxisrelevantes Thema, das erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben könnte: Es geht um die Ausgestaltung der relativ harmlos anmutenden Maßnahme Nr. 13 „Überprüfung der Verrechnu...mehr

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VP-Dokumentation / 2 Aus internationaler Sicht

Mittlerweile haben fast alle Industriestaaten VP-Dokumentationsvorschriften eingeführt und die meisten sanktionieren das Nichtvorhandensein oder die Unverwertbarkeit von VP-Dokumentationen. Eine umfangreiche Übersicht in der Anlage 2[1] beantwortet folgende Fragen für 84 Staaten: VP-Dokumentation 1.1. Gibt es grundsätzlich keine VP-Dokumentationsvorschriften? 1.2. Muss die VP-D...mehr

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Einführung / 1.5.3 Wesentliche Inhalte aus VP-Sicht

Die offizielle Zusammenfassung der OECD eines jeden Aktionspunktes ergibt sich aus Anlage 3. Die OECD BEPS Papiere sind sehr umfangreich und sie schlagen eine Vielzahl von sehr unterschiedlichen und auch unterschiedlich fristigen Gegen-Maßnahmen vor. Insgesamt sind die OECD Veröffentlichungen von einem starken Misstrauen gegenüber Unternehmen und Beratern geprägt. Es muss an ...mehr

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Einführung / Zusammenfassung

Im Teil A dieses Buchs ist bereits erläutert worden, welche Bedeutung VP aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht haben und welche Zielkonflikte resultieren können. Um sich diese bewusst zu machen, um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln die zur Reduzierung von VP-Risiken und zur Etablierung von effizienten Prozessen führen, ist der sog. VP-Zyklus entwickelt wor...mehr

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Einführung / 1.4 Strafrechtliche Verfahren

In vielen Staaten gilt, dass die unterlassene, nicht rechtzeitige oder unvollständige Anmeldung von Steuern bei Leichtfertigkeit als Steuerverkürzung und bei Vorsatz als Steuerhinterziehung geahndet wird. Die leichtfertige Steuerverkürzung kann ein Bußgeld von bis zu EUR 50.000 je Tat nach sich ziehen, die Steuerhinterziehung als Vorsatztat empfindliche Geld- und Haftstrafen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ii) Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Tz. 47 Die Grundsätze der Bilanzidentität und der Bilanzkontinuität dienen der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen verschiedener Geschäftsjahre. Das ermöglicht – wie dargestellt – die periodengerechte Abgrenzung. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist Ausprägung des Grundsatzes der materiellen Bilanzkontinuität ­(Kapitel 4 Tz. 110). Zu ihm gehört auch das Prinzip der ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / bb) Rechts- und Steuerberatungsleistungen (Nr. 2)

Tz. 119 Nach den Bestimmungen des § 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB ist ein Wirtschaftsprüfer von der Prüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse ausgeschlossen, wenn er in dem zu prüfenden Geschäftsjahr neben der Prüfungstätigkeit über das Aufzeigen von Gestaltungsalternativen hinausgehende und sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in dem z...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / a) Überblick

Tz. 40 Die Vorschrift des § 239 HGB konkretisiert die Anforderungen an die Dokumentation der nach § 238 HGB zu führenden Handelsbücher und sonstiger Aufzeichnungen und enthält damit kodifizierte formelle GoB. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dieser Regelung einen Ausgleich der Interessen an einer effizienten und rationellen Buchführung einerseits und einer umfassenden Buchfü...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / 1. Begriffsverständnis

Tz. 59 Das Handelsrecht enthält keine Vorschriften zur Berichtigung und Änderung von Jahresabschlüssen. Ausgehend von dem Befund, dass die Bilanzierungsregeln des HGB Rechtsnormen und daher grds. einzuhalten sind (vgl. Tz. 6), spricht einiges dafür, dass Bilanzansätze korrigiert werden müssen, wenn sie fehlerhaft sind. Dies hätte mitunter praktisch erhebliche Konsequenzen. A...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / d) Elektronische Buchführung

Tz. 47 Die Buchführung in elektronischer Form ("auf Datenträger") ist nach Abs. 4 Satz 1 als zulässig anerkannt, sofern sie den GoB entspricht.[58] Für die steuerliche GuV besteht gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG unter den dort genannten Voraussetzungen sogar eine Pflicht zur elektronischen Einreichung (E-Bilanz).[59] Zu berücksichtigen ist, dass die elektronische Buchführung an...mehr

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Zahlungskarten im Stadion: Pfandgeld unterliegt der Umsatzsteuer

Leitsatz Die Überlassung einer Zahlungskarte gegen "Pfand" ist eine Lieferung, wenn der Karteninhaber nach Übergabe uneingeschränkt über die Karte verfügen kann. Sachverhalt Die Klägerin überließ in den Streitjahren 2008 bis 2013 den Besuchern insbesondere von Fußballstadien elektronische Zahlungskarten zur bargeldlosen Zahlung von Speisen und Getränken. Nach den AGB wurde di...mehr

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Bildungsleistungen eines gemeinnützigen Vereins

Leitsatz Die von einem als gemeinnützig anerkannten privaten Verein im Rahmen seines defizitären Zweckbetriebs erbrachten Fort- und Weiterbildungsleistungen sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei - ein Vorsteuerabzug ist insoweit ausgeschlossen. Sachverhalt Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.2 Zeitlicher Zusammenhang mit der Außenprüfung

Rz. 30 Die verbindliche Zusage kann nur im Anschluss an eine Außenprüfung erteilt werden. "Außenprüfung" ist jede Prüfung i. S. d. §§ 193ff. AO, also auch die Lohnsteueraußenprüfung.[1] Keine Außenprüfung i. d. S. ist die Steuerfahndung, § 208 AO, und die USt-Nachschau, § 27b UStG. Der Begriff "im Anschluss" soll den zeitlichen Zusammenhang mit der Außenprüfung wahren. Der A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.4 Zuständigkeit

Rz. 38 Zuständig für die Erteilung der Zusage ist die für die Auswertung der Feststellungen der Außenprüfung zuständige Stelle.[1] Bei der veranlagenden Außenprüfung ist dies der Prüfer bzw. sein Sachgebietsleiter, sonst die Veranlagungsabteilung.[2] Ist die Außenprüfung ohne die Steuerfestsetzung auf ein besonderes Prüfungsfinanzamt übertragen, bleibt die für die Steuerfest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.1 Antrag

Rz. 26 Die verbindliche Zusage aufgrund einer Außenprüfung dient dazu, dem Stpfl. Sicherheit über die Behandlung eines künftig zu verwirklichenden Sachverhalts zu geben. Sie basiert auf den Prüfungen der für den Prüfungszeitraum verwirklichten Sachverhalte, wird aber nicht über die Folgerungen erteilt, die aus den Prüfungsfeststellungen für die geprüften Zeiträume gezogen we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Bindung der Finanzverwaltung

Rz. 1 Die Finanzverwaltung entscheidet über den Steueranspruch grundsätzlich bei der Veranlagung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum. Dieser Entscheidung werden nur die Verhältnisse dieses Veranlagungszeitraums zugrunde gelegt, sie entfaltet Bindungswirkung auch nur für den zeitlichen Regelungsbereich[1], d. h. den entschiedenen Steuerfall und den jeweiligen Veranlagungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4 Bedeutung für den Steuerpflichtigen

Rz. 33 Voraussetzung ist weiter, dass die Kenntnis der künftigen steuerlichen Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen des Stpfl. von Bedeutung ist (Zusageinteresse). Diese Voraussetzung soll lediglich missbräuchliche Anträge verhindern; bei ihrer Prüfung ist daher großzügig zu verfahren. Die Erteilung einer Zusage wird etwa abgelehnt werden können, wenn bereits feststeht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 206 Bindungswirkung

Rz. 1 Eine verbindliche Zusage, die nicht nach § 125 AO nichtig ist, ist für die Besteuerung bindend, auch wenn sie dem materiellen Recht widerspricht.[1] Die Zusage enthält die Ansicht der Finanzverwaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem der Erteilung der Zusage. Die Finanzbehörde verpflichtet sich durch die Zusage, den Stpfl. entsprechend dieser Ansicht in einem spätere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Rechtsmittel

Rz. 42 Gegen eine verbindliche Zusage und gegen die Versagung einer verbindlichen Zusage ist der Einspruch gegeben. Nach erfolglosem Einspruch ist im Fall der Versagung der Zusage die Verpflichtungsklage gegeben.[1] Rz. 43 Wird eine Zusage erteilt, die eine für den Stpfl. ungünstige Ansicht vertritt, so ist in dem Rechtsstreit nicht nur die Frage, ob eine Zusage erteilt werde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Zum Steuerabzug von Trinkgeldern

Rz. 27 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Von Trinkgeldern, auf die ein Rechtsanspruch besteht (> Rz 2, 12), muss der ArbG den LSt-Abzug vornehmen (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG). Einen besonderen Freibetrag gibt es nicht. Wurde der individuelle LSt-Abzug versäumt, kommt eine Nacherhebung durch > Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs 1 EStG in Betracht. Auch dieser Teil des besteuert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Festsetzung und Auszahlung des Anspruchs (§ 37 Abs 5 S 3ff KStG)

Tz. 113 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach § 37 Abs 5 S 3 KStG wird der Anspruch für den gesamten Auszahlungszeitraum – antragsunabhängig – festgesetzt. Diese Festsetzung wird durch gesonderten Bescheid des FA (außerhalb der üblichen St-Bescheide) erfolgen. Festgesetzt werden nicht die einzelnen Jahresraten, sondern der gesamte Auszahlungsanspruch. Das Gesetz äußert sich nicht zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Erstmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens (§ 37 Abs 1 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach § 37 Abs 1 KStG ist auf das Ende des Wj, das dem Wj der Schlussgliederung folgt, also idR auf den 31.12.2001 (bei abw Wj 2000/2001: auf den Schluss des abw Wj 2001/2002 bzw in dem [s § 34 KStG Tz 9] unter dem zweiten Punkt genannten Fall zum Schluss des letzten vor dem 01.01.2003 endenden Wj) das KSt-Guthaben erstmals zu ermitteln. Ist da...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Treu und Glauben

Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB) stammende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das öffentliche Recht. Er besagt, dass alle Beteiligten, also das FA, der Stpfl und als Haftende in Betracht kommende Personen wie zB der ArbG und selbst die Gerichte (vgl BFH 241, 206 = BStBl 2013 II, 669) sich so verhalten müssen, wie es die billige Rü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Spätere Änderung des Anspruchs auf Auszahlung (§ 37 Abs 6 KStG)

Tz. 119 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Wird der Bescheid über die Festsetzung des Auszahlungsanspruchs aufgehoben oder geändert, zB als Folgewirkung eines Bp-Mehr- oder Minderergebnisses für VZ vor 2007, wird der Auszahlungsbetrag angepasst. Tz. 120 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Bei einer Änderung des Anspruchs auf Auszahlung des KSt-Guthabens innerhalb des Auszahlungszeitraums 2008 b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2.2 Bindung durch konkludentes Handeln

Rz. 6 Eine Bindung der Finanzverwaltung kann sich, außerhalb einer Zusage, auch aus einem bestimmten Verhalten der Finanzbehörde ergeben. Das ist dann der Fall, wenn es die Grundsätze von Treu und Glauben gebieten, dass sich die Finanzbehörde nicht mit dem eigenen früheren Verhalten in Widerspruch setzt, auf das der Stpfl. vertraut hat und vertrauen durfte.[1] Ein solcher Fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 5.5 Übergang zur Außenprüfung (Abs. 4)

Rz. 27 Zur Abgrenzung der Steueraufsicht in besonderen Fällen gegenüber der Außenprüfung vgl. Vor §§ 209–217 AO Rz. 5. § 210 Abs. 4 AO lässt einen Übergang von der Steueraufsicht zur Außenprüfung nach §§ 193ff. AO zu, wenn die Feststellungen im Rahmen der Nachschau hierfür einen konkreten Anlass bieten. Die Vorschrift macht deutlich, dass die Steueraufsicht eine Außenprüfung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 210ff. AO regeln die Befugnisse der Finanzbehörden zur Durchführung der in § 209 AO umschriebenen besonderen Steueraufsicht und die Pflichten des von einer Maßnahme der Steueraufsicht Betroffenen. Die besondere Steueraufsicht dient der laufenden Kontrolle des Umgangs mit abgabenpflichtigen Waren, außerhalb eines einzelnen Besteuerungsverfahrens und außerhalb einer A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3 Bedeutung und Zweck

Rz. 6 Die Zielsetzung der Steueraufsicht liegt in der Sicherung der gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Steuern, wie sie in § 85 und § 1 Abs. 1 S. 2 ZollVG festgeschrieben ist, und in der Sicherung der Einhaltung der gemeinschaftsrechtlich oder nationalrechtlich geregelten Verbote und Beschränkungen, § 1 Abs. 3 ZollVG.[1] Die Steueraufsicht wird unabhängig von dem Best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ergänzt die mit den Befugnissen der Finanzbehörden aus § 210 AO korrespondierenden passiven Duldungspflichten, um aktive steuerliche Mitwirkungs- und Hilfspflichten der von Steueraufsichtsmaßnahmen Betroffenen. Die Pflichten entsprechen weitgehend den Mitwirkungspflichten des Stpfl. im Rahmen einer Außenprüfung nach § 200 AO. Daneben gelten die allgemein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 5.1 Nachschau während der Geschäfts- und Arbeitszeiten (Abs. 1)

Rz. 12 Die Nachschau besteht in dem Betreten von Grundstücken und Räumen von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben und denen ein der Steueraufsicht unterliegender Sachverhalt zuzurechnen ist, um potenziell besteuerungsrelevante Prüfungen vorzunehmen oder sonstige Feststellungen zu treffen. Das Nachschaurecht besteht nur während der Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 8.1.2 Regelungscharakter

Rz. 48 Verwaltungsakte i. d. S. sind Maßnahmen der Finanzbehörde im Verwaltungsverfahren [1] mit einem auf einer Willensentscheidung beruhenden Regelungscharakter.[2] Nach der Rspr. sind Verwaltungsakte z. B. auch: die Anrechnungsverfügung bei der Abrechnung eines Steuerbescheids nach § 36 Abs. 2 EStG, § 31 KStG, § 20 Abs. 1 GewStG [3]; die Arbeitgeberbescheinigung im Kindergeldv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.3 Maßnahmen bei der Verwaltung der Abgaben

Rz. 19 Nach § 347 Abs. 2 S. 1 AO sind Abgabenangelegenheiten alle mit der Verwaltung der Abgabe durch die Finanzbehörde zusammenhängenden Angelegenheiten. Auch hier handelt es sich um die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften.[1] Mit der Verwaltung der Abgaben zusammenhängende Angelegenheiten sind alle Maßnahmen, die der Durchsetzung des abgabenrechtlichen Anspruchs[2] o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 9.2.6 Gerechtfertigte Verzögerung

Rz. 79 Die angemessene Entscheidungsfrist [1] läuft nicht ab, wenn die Behörde für die Verzögerung der Sachentscheidung einen zureichenden Grund hat und dies dem Einspruchsführer auch mitgeteilt[2] hat. Zureichender Grund ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. Ob für das Fehlen der Entscheidung ein rechtfertigender Grund vorlie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.5.1 Grundlagen

Rz. 30 Nach § 347 Abs. 3 AO ist das Einspruchsverfahren nicht gegeben gegen Maßnahmen der Finanzbehörde im Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerstraftaten[1] oder Steuerordnungswidrigkeiten.[2] Diese Bestimmung hat lediglich deklaratorischen Charakter, da der Finanzrechtsweg bereits aufgrund anderer abweichender gesetzlicher Regelungen ausgeschlossen ist. Zu beachten ist, ...mehr

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Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro‐ ­und Elektronikgerätegesetz

Leitsatz 1. Rückstellungen für Verpflichtungen, ab dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachte Energiesparlampen zu entsorgen, können erst gebildet werden, wenn sich diese Pflichten durch den Erlass einer Abholanordnung nach § 16 Abs. 5 ElektroG hinreichend konkretisiert haben. 2. Für die Verpflichtung zur Entsorgung von vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachten Energiesparl...mehr

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Korrektur bestandskräftiger Bescheide aufgrund neuer Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen

Leitsatz 1. Weder ein Benennungsverlangen i.S. des § 160 AO noch die (fehlende) Antwort hierauf begründen die Tatbestandsvoraussetzungen einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO oder nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (Anschluss an BFH-Urteil vom 9. März 2016, X R 9/13, BFHE 253, 299, BStBl II 2016, 815). 2. Wird dem FA aufgrund eines nach Bestandskraft eines Einkommensteuerb...mehr

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Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung im Rahmen einer Außenprüfung

Leitsatz Eine für beide Seiten bindende Verständigung ist bei Beteiligung eines zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugten Amtsträgers auch im Rahmen einer Außenprüfung möglich. Sachverhalt Im Streitfall ging es um ein von der Außenprüfung geprüftes Asia - Restaurant, in deren Verlauf festgestellt wurde, dass der Steuerpflichtige seine Registrierkasse manipuliert ha...mehr