Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Überentnahme bei Entnahme eines vor 1999 zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a EStG sind auch Entnahmen von Wirtschaftsgütern zu berücksichtigen, die bereits vor der Einführung der Vorschrift in den Betrieb eingelegt worden sind. 2. Die Ausnahmeregelung in § 52 Abs. 11 Satz 3 EStG ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar. 3. Bringt ein Einzelunternehmer seinen Betrieb zum Buchwert in eine...mehr

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Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz Säumniszuschläge sind wegen sachlicher Unbilligkeit bei Aufhebung der Steuerfestsetzung zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen, diese aber - obwohl möglich und geboten - abgelehnt worden ist. Sachverhalt Das Finanzamt setzte gegenüber dem Kläger aufgrund einer Betriebsprüfung Körpersc...mehr

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Schätzung der Einnahmen bei einem Taxiunternehmer

Leitsatz Werden die Schichtzettel bei einem Taxiunternehmen nicht aufbewahrt, kann es zu einer Schätzung von Einnahmen kommen. Sachverhalt Klägerin war eine Gesellschaft, die Taxis betrieb. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde sie zunächst erklärungsgemäß veranlagt. Aufgrund einer Anzeige eines ehemaligen Fahrers kam es zur Durchführung einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Hierbei ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.21.3.1 Allgemein

Rz. 132 Rechtslage ab 1.1.2017: Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] wird mit m. w. V. 1.1.2017 in § 93c AO eine grundlegende Regelung für Datenübermittlungen an Dritte eingefügt. § 93c AO regelt mit Ende Februar des Folgejahres einen einheitlichen Übermittlungstermin (Abs. 1 Nr. 1), legt die zu übermittelnden Daten fest (Abs. 1 Nr. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 31 Auch vGA unterliegen als sonstige Bezüge aus Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 116ff.) dem KapESt-Abzug.[1] Sie werden i. d. R. allerdings erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung aufgedeckt; deshalb hat die die vGA bewirkende Körperschaft im Zeitpunkt des Zufließens der vGA hierauf regelmäßig keine Ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.3.1 Allgemein

Rz. 182d Rechtslage ab 1.1.2017: Zum 1.1.2017 kommt es durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] zur Einfügung des § 93c AO, der grundlegend sog. "Datenübermittlungen an Dritte" regelt. § 93c AO regelt einen einheitlichen Übermittlungstermin (Abs. 1 Nr. 1), legt die zu übermittelnden Daten fest (Abs. 1 Nr. 2), normiert eine Informationspfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.2 Interbankenbefreiung (S. 2)

Rz. 169 § 43 Abs. 2 S. 2 EStG verbietet den KapESt-Abzug, was jedoch nichts daran ändert, dass die Kapitalerträge beim Gläubiger zu den stpfl. Einnahmen gehören. Rz. 170 Das bisher in Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b S. 4 enthaltene Bankenprivileg wird auf alle im Rahmen des UntStReformG 2008 eingeführten KapESt-Tatbestände (Rz. 176) ausgeweitet. Der KapESt-Abzug ist nicht vorzune...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG aufgezählt sind; hier nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen auch nicht dem Steuerabzug. Rz. 1a Durch Gesetz v. 25.7.1988 [1] wurde eine "kleine KapESt" auf alle übrigen Kapitalerträge, insbesondere Zinserträge nach § 20 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.3.2 Zu übermittelnde Daten, Frist, Empfänger

Rz. 182f Nach § 43 Abs. 2 S. 7 EStG i. V. m. § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO sind von der auszahlenden Stelle – betreffend Besteuerungszeiträume nach 2016 (Rz. 182e) – folgende Daten zu übermitteln: Konto- und Depotbezeichnung oder die sonstige Kennzeichnung des Geschäftsvorgangs (§ 43 Abs. 2 S. 7 EStG), den Namen, die Anschrift, das Ordnungsmerkmal und die Kontaktdaten der mitteilungsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.21.3.2 Zu übermittelnde Daten, Termin, Empfänger

Rz. 133 Nach § 43 Abs. 1 S. 6 EStG sind von der auszahlenden Stelle – betreffend Besteuerungszeiträume nach 2016 (§ 43 Rz. 132a) – folgende Daten an das Betriebsstätten-FA zu übermitteln: Bezeichnung der auszahlenden Stelle (§ 43 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 EStG), das zuständige Betriebsstättenfinanzamt (§ 43 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 EStG), das übertragene Wirtschaftsgut, den Übertragungszeitpu...mehr

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Kein Fremdvergleich bei Arbeitsverhältnissen zwischen (nahestehenden) fremden Dritten

Leitsatz Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, sind auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten nicht anzuwenden, auch wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben. Sachverhalt Der Kläger (K) betreibt ein Ingenieurbüro. Als einzige Bürokraft beschäftigte er ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 3. Hemmung der Festsetzungsfrist

Rz. 570 Im Einzelfall kann der Ablauf der Frist gehemmt oder hinausgeschoben sein (§ 171 AO). Bei einer vorübergehenden Hemmung oder beim Hinausschieben kann der Ablauf auch während des Kalenderjahres erfolgen. Rz. 571 Eine Ablaufhemmung kommt in Betracht,mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / b) Steuerliche Pflichten und Rechte des Nachlasspflegers

Rz. 624 Für jede Steuer muss geprüft werden, welche steuerlichen Pflichten und Rechte den Nachlasspfleger betreffen, wobei differenziert werden kann zwischen:mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 1. Steuererklärungspflichten des Erblassers

Rz. 502 Der Erblasser dürfte regelmäßig verpflichtet gewesen sein, Einkommensteuererklärungen abzugeben. Es ist aber auch denkbar, dass er als Inhaber eines Gewerbebetriebs Gewerbesteuer – oder als Unternehmer i.S.d. UStG Umsatzsteuererklärungen abgeben musste. Weiterhin ist es denkbar, dass der Erblasser vor seinem Tod selbst Erbe geworden ist und daher vom verstorbenen Erb...mehr

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Betriebliche Veranlassung und Abzinsung von Angehörigendarlehen

Leitsatz Werden Ansprüche von Angehörigen des Betriebsinhabers über Jahre hinweg ohne vertragliche Grundlage stehen gelassen, liegt mangels Fremdüblichkeit kein betrieblich veranlasstes Darlehensverhältnis vor. Ein nicht betrieblich veranlasstes Angehörigendarlehen unterliegt nicht dem Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Sachverhalt Der Kläger betrieb ein Einzelunterne...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4 Anpassung an die Bilanzansätze der Betriebsprüfung

Rz. 241 Die Anpassung der Handels- und Steuerbilanz an die Ergebnisse einer Betriebsprüfung führt zu einem Problem, das technisch über eine außerbilanzielle Korrektur gelöst wird. Der Spannungsbogen, aus dem sich das Zusammentreffen von bilanzieller Anpassung und außerbilanzieller Korrektur ergibt, hat seine Ursache zum einen im Bilanzzusammenhang (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) un...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4.1 Anpassung der Steuerbilanz

Rz. 242 Die Steuerbilanz, die auf den Zeitraum einer Betriebsprüfung folgt, ist den Ergebnissen der Betriebsprüfung anzupassen. Dies ergibt sich aus dem Bilanzzusammenhang, § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Die Anpassung muss ergebnisneutral erfolgen, da die Mehr- oder Minderergebnisse der Prüfung bereits in der Steuerfestsetzung für den geprüften Zeitraum erfasst wurden. Technisch is...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.3 Systembedingte Korrekturen aufgrund der doppelten Buchführung/Verbot von direkten Buchungen in das Kapital

Rz. 19 Ein Grund für außerbilanzielle Korrekturen ergibt sich aus dem System der doppelten Buchführung. Außer in den Fällen der Einlage und Entnahme bzw. Gewinnausschüttung sind Buchungen direkt in das Eigenkapitalkonto unzulässig. Wirkt sich ein Vorgang auf das Eigenkapital aus und liegt keine Einlage, Entnahme oder Gewinnausschüttung vor, ist eine Buchung über ein Ertrags-...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4.2 Anpassung der Handelsbilanz

Rz. 244 Es ist die Berichtigung und Änderung der Handelsbilanz zu unterscheiden: Die Berichtigung der Handelsbilanz setzt einen handelsbilanziellen Fehler voraus. Ein Verstoß gegen eine Bilanzierungsvorschrift, die nur für die Steuerbilanz gilt, rechtfertigt keine Anpassung der Handelsbilanz. Eine Anpassung der Handelsbilanz ist auch dann nicht vorzunehmen, wenn die Finanzve...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.1 Wirkung der Korrektur

Rz. 5 Die außerbilanziellen Korrekturen können sich erhöhend oder mindernd auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken. Eine außerbilanzielle Hinzurechnung findet insbesondere bei den nicht abziehbaren Betriebsausgaben Anwendung (z. B. § 4 Abs. 5 EStG, § 10 KStG) und führt zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns. Außerbilanzielle Kürzungen reduzieren den steuerpflicht...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233a AO

Leitsatz Für die Anwendung des § 233a AO sind die Ursachen und Begleitumstände im Einzelfall grundsätzlich unbeachtlich. Insbesondere ist ein Verschulden des Finanzamts oder des Steuerpflichtigen irrelevant. Sachverhalt Das Finanzamt führte bei der Steuerpflichtigen eine steuerliche Betriebsprüfung für die Umsatzsteuer der Jahre 2004 bis 2007 durch. Es stellte fest, dass bei ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Exkurs: Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und Außenprüfung

Rz. 270 [Autor/Stand] Keine Außenprüfung "bei der Zwischengesellschaft". Nach § 193 Abs. 1 und 2 AO ist eine Außenprüfung nur bei "Steuerpflichtigen" möglich. Die Zwischengesellschaften i.S. des §§ 7 ff. sind als solche idR keine Stpfl. i.S. des § 193 AO.[2] Sie können es nur sein, wenn und soweit sie selbst beschränkt steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Ist diese Vorausset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Betriebsprüfung, Steuerfahndung

Wird ein Inlandsbeteiligter geprüft, so ist in aller Regel auch die gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellung der Besteuerungsgrundlage nach § 18 AStG in die Prüfung einzubeziehen. Bei Verdacht von Steuerhinterziehung gilt für das Fahndungsverfahren Entsprechendes. Stellt die Betriebsprüfung oder die Steuerfahndung von sich aus bisher nicht erfaßte Beteiligungen an Zwis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schrifttumsverzeichnis

Das allgemeine Schrifttumsverzeichnis enthält eine Auswahl von Werken mit paragrafenübergreifender Relevanz. Spezielleres Schrifttum ist in den jeweiligen Kommentierungen nachgewiesen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Anwendung der Vorschriften der AO/FGO (Satz 3)

Rz. 220 [Autor/Stand] Allgemeines. § 18 Abs. 1 Satz 3 erklärt ausdrücklich die §§ 179 ff. AO sowie die Vorschriften der FGO über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für entsprechend anwendbar. a) Vorschriften der AO Rz. 221 [Autor/Stand] Regelungen der Abgabenordnung. Soweit sich aus § 18 Abs. 2 und Abs. 3 nichts Abweichendes ergibt, sind für Feststellungsbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zuständiges Finanzamt bei gesonderter Feststellung (Satz 1)

Rz. 300 [Autor/Stand] Allgemeines. § 18 Abs. 2 enthält eine Vorschrift über die örtliche Zuständigkeit der FÄ für Zwecke der Durchführung der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18. Dabei ist allerdings zu beachten, dass in einigen Bundesländern zentrale Zuständigkeiten eingerichtet worden sind. Dies gilt insbesondere für die Bundesländer Bayern[2], Baden-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Besteuerungsgrundlagen (Satz 1)

a) Begriff der Besteuerungsgrundlagen Rz. 120 [Autor/Stand] Fehlende Legaldefinition im Außensteuergesetz. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 sind "Besteuerungsgrundlagen" festzustellen. Die Vorschrift definiert den Begriff der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen ebenso wenig wie § 157 Abs. 2 AO oder § 179 Abs. 1 AO. Auf den ersten Blick liegt es nahe, die in § 199 Abs. 1 AO für Zwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Erklärungspflichtige Person (Satz 1)

a) Abgabe durch jeden Beteiligten (Halbsatz 1) Rz. 400 [Autor/Stand] Jeder. Die gesetzliche Erklärungspflicht trifft jeden unbeschränkt (und erweitert beschränkt) Stpfl. Es handelt sich nicht um eine Gesamtschuld in dem Sinne, dass durch die Erklärung eines beteiligten Stpfl. auch die Erklärungspflichten der anderen erfüllt würden. § 181 Abs. 2 Satz 3 AO wird insoweit durch §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / I. Überblick über die Zuständigkeiten

Bei der Durchführung des Außensteuergesetzes sind folgende Fallgruppen und Zuständigkeiten zu unterscheiden:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.15 Erstattungen nach § 11 Abs. 2 und 3 AStG

18.15.1 Der nach § 11 Abs. 2 AStG zu erstattende Steuerbetrag wird im Bescheid für den Veranlagungszeitraum festgesetzt, in dem der Ausschüttungsüberschuß entstanden ist. 18.15.2 Der zu erstattende Betrag wird wie folgt ermittelt: 1. Das für die Feststellung im Sinn des § 18 AStG zuständige Finanzamt (Feststellungsfinanzamt) stellt in seinem Bescheid fest, zu welchen Vomtausen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Zur weiteren Entwicklung des Lohnsteuerrechts

Rz. 7 Stand: EL 102 – ET: 04/2014 Das seit über 90 Jahren angewandte Steuerabzugsverfahren hat sich bewährt. Wenn auch die sich wandelnden wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Verhältnisse Anpassungen und Korrekturen notwendig gemacht haben, so ist doch das System im Kern unverändert geblieben. Seine Handhabung hat sich bei den ArbG, den ArbN und den Finanzbeh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnsteuer-Anerkenntnis

Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Stellt das FA fest, zB bei einer > Außenprüfung, dass es LSt nachfordern muss, erlässt es idR einen Haftungsbescheid. Stattdessen kann der ArbG seine Zahlungsverpflichtung auf einem Vordruck schriftlich anerkennen. Das Anerkenntnis (§ 42d Abs 4 Satz 1 Nr 2 EStG) steht einer Steueranmeldung (> Lohnsteuer-Anmeldung) und damit einer Steuerfestsetzung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen

Leitsatz 1. Auch strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, können Erwerbsaufwendungen begründen (Anschluss an das Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641). 2. Die Annahme von Erwerbsaufwendungen setzt allerdings auch in diesen Fällen voraus, dass die – die Aufwendungen auslösende...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grenzen einer Wissensprüfung zum Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten

Leitsatz Eine erfolgreich bestandene Wissensprüfung führt nur dann zur Anerkennung einer freiberufsähnlichen Tätigkeit, wenn sie den Rückschluss auf den Kenntnisstand des Steuerpflichtigen in früheren Jahren zulässt; ob insoweit Zweifel bestehen, hat die Tatsacheninstanz unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Normenkette § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, § 15 A...mehr

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Steuerbefreiung, innergemeinschaftliches Verbringen, fehlende Aufzeichnung der USt-IdNr. des Verbringers

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG München ging es mit Blick auf das EuGH-Urteil vom 27.9.2012[1] noch einmal um die konkrete Frage nach der Funktion der USt-IdNr. für Zwecke der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Das FG München wollte wissen: Erlauben die Art. 22 Abs. 8 und Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 und Buchst. d der 6. E...mehr

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Übersehen einer Einzahlung in die Kapitalrücklage als offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz Eine offenbare Unrichtigkeit liegt (auch) vor, wenn das Finanzamt das steuerliche Einlagekonto erklärungsgemäß mit Null feststellt, obwohl den eingereichten Unterlagen zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass eine Einzahlung in die Kapitalrücklage geleistet worden ist. Sachverhalt Die Klägerin - eine GmbH - wies in der Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlich...mehr

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Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Arrestanordnung

Leitsatz Auch wenn sich eine Arrestanordnung mit dem Eintritt der Vollstreckbarkeit der zugrunde liegenden Bescheide schon vor Klageerhebung erledigt, kann das für eine zulässige Fortsetzungsklage erforderliche Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zu bejahen sein. Sachverhalt Eine GmbH (Klägerin) begehrte im Einspruchsverfahren die...mehr

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Aussetzung des Verfahrens – Bescheinigung über Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen – Remonstration des FA

Leitsatz 1. Die Aussetzung des Verfahrens kommt nicht mehr in Betracht, wenn das Verwaltungsverfahren, von dessen Ausgang die Entscheidung des Rechtsstreits abhängt, abgeschlossen ist. Das ist der Fall, wenn die zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren, in dem das vorgreifliche Rechtsverhältnis festzustellen ist, durch bestandskräftig gewordenen Verwaltungsakt abgeschloss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2.3 Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen

Rz. 23 Die Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen hängt vom jeweiligen Einzelsteuergesetz ab, sie ist für jede Steuerart gesondert zu beurteilen. Allgemein gilt: Eine Personengesellschaft ist für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Beste...mehr

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Entnahme von Aktien aus dem notwendigen Betriebsvermögen eines Kursmaklers möglich

Leitsatz 1. Werden einem selbstständigen Kursmakler Anteile einer AG zur Erfüllung seiner Courtageforderung übertragen, gelangen die Anteile im Erwerbszeitpunkt in das Betriebsvermögen. Ihre spätere Entnahme ist dadurch nicht ausgeschlossen. 2. Die Entnahme erfordert eine unmissverständliche, von einem Entnahmewillen getragene Entnahmehandlung und darüber hinaus, dass der Ste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zufluss von Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag nach Vertragsänderung

Leitsatz 1. Wird ein Lebensversicherungsvertrag vor Ablauf der Versicherungslaufzeit durch Änderung von Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer geändert, ohne dass eine solche Vertragsänderung von vornherein vertraglich vereinbart war oder einem Vertragspartner bereits im ursprünglichen Vertrag eine Option auf eine Änderung der Vertragsbest...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfteerzielungsabsicht bei einem länger leerstehenden Objekt wegen ungeklärter Eigentumsfragen

Leitsatz Die ursprünglich vorhandene Einkünfteerzielungsabsicht des Erwerbers einer Eigentumswohnung entfällt nicht, wenn das Objekt nach mehrjähriger Vermietungszeit aufgrund festgestellter gravierender Baumängel leer steht, eine Sanierung aber wegen ungeklärter Eigentumsfragen erst nach 8 Jahren beginnt, sofern der Steuerpflichtige als Teil einer Eigentümergemeinschaft all...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen

Leitsatz Die Anschaffungskosten einer durch Kaufvertrag bzw. Werklieferungsvertrag erworbenen Windkraftanlage können erst ab dem Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abgeschrieben werden. Das wirtschaftliche Eigentum an einer Windkraftanlage geht erst im Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Erwerber/Besteller über. Normenkette § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO, §...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vom Betriebsprüfer gebildete Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung ist bei erfolgreichem Einspruch im Jahr der Bildung zu korrigieren

Leitsatz Wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung vom Betriebsprüfer aufgrund seiner Feststellungen eine Rückstellung für Steuernachforderungen gebildet, die nicht auf einer Steuerhinterziehung beruhen, ist dies zulässig. Mindern sich die Steuernachforderungen später im Rahmen eines Einspruchsverfahrens, hat die Korrektur im Jahr der Rückstellungsbildung und nicht im Jahr der E...mehr

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Rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich

Sachverhalt Die Senatex GmbH - ein deutsches Unternehmen - hatte aus Gutschriften und Rechnungen den Vorsteuerabzug vorgenommen, obwohl die Abrechnungen keine Steuernummer oder USt-IdNrn. der leistenden Unternehmer enthielten. In einer Betriebsprüfung wurde dies bemängelt und der Vorsteuerabzug für den Zeitraum der Vorlage der nicht ordnungsgemäßen Rechnungen versagt. Noch w...mehr

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Keine Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids für den Verlustfeststellungsbescheid – Ende der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft

Leitsatz Der Gewerbesteuermessbescheid des Erhebungszeitraums, auf dessen Ende der vortragsfähige Fehlbetrag nach § 10a GewStG gesondert festzustellen ist, ist für den Verlustfeststellungsbescheid dieses Erhebungszeitraums kein Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO, soweit das Merkmal der sachlichen Steuerpflicht für die Beurteilung des Merkmals der Unternehmensidenti...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

Leitsatz 1. Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch eine vom Geschäftsführer des Arbeitgebers beherrschte GmbH kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert. 2. Die materiell-rechtlichen Anforderungen an den Veranlassungszusammenhang zwischen Vorteil und Dienstverhältn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung des geldwerten Vorteils aus dem Erwerb von Aktien im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms

Leitsatz 1. Der gemäß § 11 Abs. 2 BewG zu ermittelnde gemeine Wert nicht börsennotierter Aktien ist vorrangig aus der Wertbestätigung am Markt abzuleiten, also von dem Preis, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr tatsächlich erzielt wurde. 2. Bei nicht börsennotierten Aktien kann der gemeine Wert grundsätzlich vom Wert der börsennotierten gattungsgleichen...mehr

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Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Leitsatz Für eine ordnungsgemäße Buchführung kommt der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Buchungen zentrale Bedeutung zu. Sachverhalt Antragstellerin war eine GmbH, die ein Restaurant betreibt. Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung traf der Prüfer neben einigen ertragsteuerlichen Feststellungen, die hier nicht weiter dargestellt werden, auch die Feststellung, dass die Buc...mehr