Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / 1.1 Einkommensteuer

In die Gruppe der Heilberufe fallen sog. Katalogberufe und diesen ähnliche Berufe. Grundsätzlich werden mit diesen Berufen einkommensteuerlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt.[1] Wird ein sog. Katalogberuf (Arzt, Zahnarzt usw.) ausgeübt, ist die Zuordnung zu dieser Gruppe eindeutig. Der Berufsträger muss aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.3 Verhältnis zu anderen Maßnahmen

Rz. 6 Die Festsetzung eines VZ wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Abgabe der Steuererklärung bereits mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld erzwungen worden ist (s. hierzu auch Rz. 11). Allerdings ist die kumulierende Wirkung beider Zwangsmittel bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Höhe des VZ (s. Rz. 51) von Bedeutung, damit insbesondere das Verbot ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.4.1 Überblick

Der BFH lässt allerdings nach der sog. Dokumentations-Rechtsprechung [1] einen Gegenbeweis hinischtlich der vorgenannten Grundsätze der Verlustzuordnung zu. Hierbei muss nach BFH im Rahmen einer Beweislastumkehr der Steuerpflichtige die Ursachen darlegen. Hinzu kommen ab 2003 die Vorgaben der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung.[2] Dies sind: § 2 Abs. 4 GAufzV: Bei wesentlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.4.6 Verluste durch Veränderung der Marktverhältnisse

Eine "Teileliminierung" eines Verlustes ist auch bei einer nicht absehbaren Veränderung der Marktverhältnisse anzuerkennen. Zu denken ist hierbei z. B. an außerordentliche Kosten durch Verdrängungswettbewerb, Preisverfall, Marktsättigung oder Konkurrenzabwehr. Die Betriebsprüfung fordert diesbezüglich, dass eine nachprüfbare Darlegung erfolgt und Preiszugeständnisse von frem...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zum Aufteilungsgebot beim ermäßigten Steuersatz bei unselbstständiger Nebenleistung zur Beherbergung (hier: Parkplätze)

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind Art. 24 Abs. 1 sowie Art. 98 Abs. 1 und 2 i.V.m. Anhang III Kategorie 12 der Richtlinie 2006/112/EG dahin gehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG entgegenstehen, durch die ein Mitgliedstaat von der von ihm vorgesehenen Steu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zum Aufteilungsgebot beim ermäßigten Steuersatz bei unselbstständiger Nebenleistung zur Beherbergung (hier: Parkplätze, Fitness- und Wellnesseinrichtungen, W-LAN)

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind Art. 24 Abs. 1 sowie Art. 98 Abs. 1 und 2 i.V.m. Anhang III Kategorie 12 der Richtlinie 2006/112/EG dahin gehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG entgegenstehen, durch die ein Mitgliedstaat von der von ihm vorgesehenen Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen aus Arbeitsv... / 12.2 Bekanntwerden durch Außenprüfung

Wird der Sachverhalt, aus dem sich Lohnsteuernachzahlungen ergeben, dem Finanzamt erst durch eine Außenprüfung bekannt, ist nach Auffassung des BFH eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen. Für den Zeitpunkt der Bilanzierung der Rückstellung ist maßgebend, wann der Unternehmer mit der Inanspruchnahme als Haftender ernsthaft rechnen musste.[1] Praxis-Beis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 1.1 Überblick über das Beratungsfeld

Kontinuität ist gut. Sie verhilft zu einem entspannten Arbeiten und stärkt das Vertrauen der Kunden einer Steuerkanzlei in ihren Steuerberater und sein Team. Das gilt für die von fast jeder Kanzlei erbrachten Leistungen, wie die Erbringung von Steuerberatungsleistungen, die Finanzbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung (und Personalabrechnung), die Aufstellung von Jahresabschlüssen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.2 Beitragseinzug (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt die entsprechende Geltung der Vorschriften zu Meldepflichten des Arbeitgebers und dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Dritter Abschnitt des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches, §§ 28a ff. SGB IV) und der Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 8, Abs. 2 und 4 SGB IV. Zuständige Einzugsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / 4 Rückstellungen von Prozess- und Steuerberaterkosten

Bilanzierungspflichtige Unternehmer müssen im Zusammenhang mit bestimmten Rechts- und Beratungskosten Rückstellungen bilden. Bei einem schwebenden Prozess ist eine Rückstellung für Prozesskosten zu passivieren. Die auf die Prozesskosten anfallende Mehrwertsteuer wird nicht in die Berechnung der Rückstellung einbezogen. Bei der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 14 Auskunft, Haftung, Außenprüfung

Bei Zweifelsfragen zu den Regelungen des 5. VermBG erteilt das zuständige Finanzamt verbindliche Auskünfte darüber, wie im einzelnen Fall die Vorschriften über vermögenswirksame Leistungen anzuwenden sind. Für den Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig, für die Anlageinstitute das für deren Besteuerung zuständige Finanzamt.[1] Um Fehler der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 5 Außenprüfungen

Für die Betriebsprüfungen der Künstlersozialkasse gelten die Überwachungsvorschriften des § 35 KSVG und die Bestimmungen der KSVG-BÜVO. Mit den Außenprüfungen beschäftigen sich die §§ 9 bis 11 KSVG-BÜVO. Wichtig Beseitigung festgestellter Mängel Die Geprüften haben die bei der Prüfung festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben. Die Künstlersozialkasse/DRV kann ihnen hierzu e...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / Zusammenfassung

Überblick Die Betriebsprüfungen finden ihren Sinn und Zweck darin, die Rechte der Arbeitnehmer (sozialversicherungsrechtliche Ansprüche), der Arbeitgeber (Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen) und der gesetzlichen Sozialversicherung (Sicherung des Generationenvertrags) zu schützen bzw. zu gewährleisten. Bei der Durchführung berücksichtigen die Rentenversicherungsträger ve...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 6 Prüfgebiete bei Betriebsprüfungen

Die Betriebsprüfungen erstrecken sich über die gesamten Entgeltunterlagen des Betriebs einschließlich des gesamten betrieblichen Rechnungswesens. Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden auch die Versicherungsverhältnisse der freiwillig oder privat krankenversicherten Arbeitnehmer zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Zahlung der Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.4 Entscheidungen im Rahmen der Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen berechtigt und verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsbeitrag und der Künstlersozialabgabe sowie den Meldepflichten stehenden Sachverhalte zu prüfen, zu beurteilen und zu entscheiden. Sie erlassen die entsprechenden Bescheide einschließlich der Widerspruchsbescheide und sind vor d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Erhebung v... / 1 Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Betriebsprüfungen Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Umlagepflicht nach dem AAG. Ferner erlassen die Rentenversicherungsträger auch die Verwaltungsakte zur Künstlersozialabgabepflicht, zur Höhe der Künstlersozialabgabe u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 16 Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) vereinfacht dem Arbeitgeber oder Steuerberater die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsprüfung. Sie wird im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber optional durchgeführt. Die Teilnahme an der euBP ist verpflichtend. Dies gilt jedoch nur für die Entgeltdaten. Die Daten aus der Finanzbuchhaltung können nur im Einvernehmen mit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.1 Entscheidungen außerhalb von Betriebsprüfungen durch die Einzugsstelle

Für verbindliche Entscheidungen in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen in Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen sind außerhalb von Betriebsprüfungen ausschließlich die Krankenkassen zuständig.[1] Dies gilt auch, wenn nur die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe zu einem Zweig der Sozialversicherung zu entscheiden ist.[2] Verbindliche Entscheidungen ...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1 Zuständigkeit für Betriebsprüfung

Welcher Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für die Prüfung zuständig ist, regelt das Gesetz nicht. Da der Arbeitgeber jeweils nur von einem Rentenversicherungsträger geprüft werden darf, sind diese dazu verpflichtet, sich darüber abzustimmen, wer von ihnen welchen Arbeitgeber prüft. Hat ein Arbeitgeber mehrere Beschäftigungsbetriebe, wird er insgesamt geprüft.[1] ...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 8 Beitragsnacherhebung aufgrund von Betriebsprüfungen

Als durchführende Stelle für die Betriebsprüfungen beim Arbeitgeber obliegt es den Rentenversicherungsträgern, die ordnungsgemäße Berücksichtigung des Arbeitsentgelts unter Anwendung des Entstehungsprinzips sowie des Zuflussprinzips bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge zu prüfen. Gelangt der Rentenversicherungsträger dabei zu der Erkenntnis, dass fiktive Entgelte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rentenversicherungsträger

Zusammenfassung Überblick Die Betriebsprüfungen finden ihren Sinn und Zweck darin, die Rechte der Arbeitnehmer (sozialversicherungsrechtliche Ansprüche), der Arbeitgeber (Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen) und der gesetzlichen Sozialversicherung (Sicherung des Generationenvertrags) zu schützen bzw. zu gewährleisten. Bei der Durchführung berücksichtigen die Rentenversich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.2 Statusentscheidungen

Die Beteiligten (Auftraggeber/Arbeitgeber bzw. Auftragnehmer/Arbeitnehmer) können schriftlich eine Statusfeststellung beantragen, ob eine Beschäftigung vorliegt. Hierfür ist bundesweit die Clearingstelle der DRV Bund zuständig. Das Statusanfrageverfahren ist nur außerhalb von Betriebsprüfungen zulässig. Hat der Rentenversicherungsträger zum Zeitpunkt der Statusanfrage bereits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 11 Prüfung der Künstlersozialabgabe

11.1 Zuständigkeit der Rentenversicherung Die Rentenversicherungsträger prüfen im Rahmen der Prüfung nach § 28p SGB IV auch die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch den Arbeitgeber.[1] Sie sind folglich für diese Prüfung nur zuständig, sofe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 18 Adressat des Widerspruchs

Adressat eines Widerspruchs gegen einen Bescheid des Rentenversicherungsträgers ist nicht die Einzugsstelle, sondern der Rentenversicherungsträger. Ein Widerspruch des Arbeitgebers hat hinsichtlich der Zahlung der Beiträge keine aufschiebende Wirkung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2 Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status

7.2.1 Entscheidungen außerhalb von Betriebsprüfungen durch die Einzugsstelle Für verbindliche Entscheidungen in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen in Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen sind außerhalb von Betriebsprüfungen ausschließlich die Krankenkassen zuständig.[1] Dies gilt auch, wenn nur die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe zu einem Zwei...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung von Säumniszuschlägen

Zusammenfassung Überblick Werden fällige Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge bzw. auf die Künstlersozialabgabe im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Vergangenheit festgestellt, so ist vom prüfenden Rentenversicherungsträger auch über die Erhebung von Säumniszuschlägen zu entscheiden. Aber: Wann werden Säumniszuschläge erhoben und wann nicht? Säumniszuschläge sind nur da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1.1 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung

Im Verhältnis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurde die Zuständigkeit bezüglich der Betriebsprüfungen ausgehend von der jedem Arbeitgeber durch die Agentur für Arbeit vergebenen Endziffer der Betriebsnummer (BBNR) geregelt. Welcher Regionalträger örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz der Lohn- und Gehaltsabrechnungsstelle des Arbeitgebers.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 2 Feststellung von Versicherungspflicht durch eine Betriebsprüfung

Soweit ein vom Arbeitgeber zunächst als geringfügig entlohnt beurteiltes Beschäftigungsverhältnis im Zuge einer Betriebsprüfung nachträglich als sozialversicherungspflichtig eingestuft wird, ergeben sich hierdurch eine ganze Reihe von Konsequenzen. Der Rentenversicherungsträger wird im Regelfall per Bescheid Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung festst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsabzug: Nachträglich... / 7 Nacherhebung von Beiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

Wird anlässlich einer Betriebsprüfung festgestellt, dass keine oder zu wenig Beiträge für einen oder mehrere Versicherte abgeführt worden sind, werden die vorher zu wenig berechneten Beiträge nachberechnet. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht berechtigt, die möglicherweise zu wenig einbehaltenen Arbeitnehmeranteile für andere als die letzten 3 Lohn- oder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.4 Folgen der Verletzung der Aufzeichnungs-, Nachweis- und Mitwirkungspflichten

Verletzt der Arbeitgeber seine Aufzeichnungs-, Nachweis- oder Mitwirkungspflichten, so können daraus weitreichende Folgen eintreten:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15 Mitwirkungspflichten

Um dem Prüfer eine ordnungsgemäße Prüfung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, angemessene Prüfhilfen zu leisten und zur Verfügung zu stellen. Er hat die Aufzeichnungen nach §§ 8 und 9 der BVV so zu führen, dass bei einer Prüfung innerhalb angemessener Zeit ein Überblick über die formelle und sachliche Richtigkeit der Entgeltabrechnung gewährleistet ist. Er muss ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.3 Mindestumfang der arbeitsrechtlichen Nachweispflichten

Die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen[1] eines Arbeitsverhältnisses ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen[2]. Hierzu gehört u. a. auch die Vereinbarung über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitszeit und die Vereinbarung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen. Achtung Bede...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.3 Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Die Betriebsprüfung umfasst auch die Berechnung der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Nachforderungen von Umlagebeiträgen werden nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz zugunsten der Krankenkasse vorgenommen, die nach § 2 Abs. 1 AAG die Erstattung vorzunehmen hat.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1.2 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV Knappschaft-Bahn-See) prüft die Sonderbereiche der knappschaftlich rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer[1] der seemännisch Beschäftigten, einschließlich der See-Unfallversicherung, Unternehmen der Binnenschifffahrt und der Bahnversicherung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 10.1 Ursachen unwirksamer Insolvenzsicherungsmaßnahmen

Wird bei der Betriebsprüfung festgestellt, dass für Wertguthaben entweder keine Vorkehrungen zum Insolvenzschutz getroffen worden sind, die gewählten Sicherungsmittel nicht geeignet sind, die Sicherungsmittel in ihrem Umfang das Wertguthaben um mehr als 30 % unterschreiten oder die vereinbarte Sicherung nicht den im Wertguthaben enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfas...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.3 Leistungsrechtliche Bindung der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist an die von der Clearingstelle der DRV Bund mittels rechtskräftigem Verwaltungsakt getroffenen Entscheidungen leistungsrechtlich gebunden.[1] Sie ist für Entscheidungen zur Beurteilung der Versicherungspflicht/-freiheit von Beschäftigungen nicht zuständig. Dies gilt auch für Entscheidungen im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV(GR v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.1 Beitragsnachforderung

Wird bei einer Betriebsprüfung eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte, die Unkenntnis unverschuldet ist, ihm auch Kenntnis oder Verschulden einer anderen Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 11.1 Zuständigkeit der Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger prüfen im Rahmen der Prüfung nach § 28p SGB IV auch die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch den Arbeitgeber.[1] Sie sind folglich für diese Prüfung nur zuständig, sofern Arbeitgeber auch abhängig Beschäftigte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 9 Prüfung der Meldungen

Mit der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist auch ein ordentliches Meldeverfahren verbunden. Da sich die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungsträger aus den abgegebenen Entgeltmeldungen errechnen, ist die richtige und vollständige Abgabe aller Meldungen zu prüfen. Dabei wird auch festgestellt, mit welchem Abrechnungsprogramm Meldungen erstattet werden, ob es ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1.3 Landwirtschaftliche Krankenkassen

Die landwirtschaftlichen Krankenkassen sind für die Prüfung der bei ihnen versicherten mitarbeitenden Familienangehörigen in landwirtschaftlichen Betrieben zuständig.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 10.2 Nachträglicher Nachweis eines ausreichenden Insolvenzschutzes

Der Rentenversicherungsträger weist im Prüfbescheid den auf das gesamte Wertguthaben zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus, der im Fall der Auflösung des Wertguthabens im Störfall vom Arbeitgeber zu zahlen wäre. Weist der Arbeitgeber innerhalb von 2 Monaten einen ausreichenden Insolvenzschutz nach, gilt die Wertguthabenvereinbarung von Anfang an als wirksam gesch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 4 Ankündigung der Prüfung

Die Prüfankündigung wird sowohl an den Arbeitgeber als auch an die Abrechnungsstelle (z. B. Steuerberater) zugestellt. Hinweis Die Prüfankündigung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt Anders als im Steuerrecht, wo die Prüfungsanordnung nach § 196 AO einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt darstellt, ist die Ankündigung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV kein Verwaltungsa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 5 Prüfzeiträume – Nachforderungszeiträume – Verjährung

Die Betriebsprüfungen erstrecken sich in der Regel auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Künstlersozialabgabe, die noch nicht von der Verjährung des § 25 Abs. 1 SGB IV betroffen sind.[1] Wichtig Verjährungsfrist muss beachtet werden Die Verjährung von Beitragsansprüchen gemäß § 25 SGB IV muss von den Rentenversicherungsträgern von Amts wegen beachtet werden. Die Verjährun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 1 Zuständigkeit der Hauptzollämter

Die Betriebsprüfungen werden vom Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter durchgeführt. Aufgaben der FKS werden in den Sachgebieten E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und F (Ahndung) wahrgenommen. Die Prüfer tragen meist Dienstkleidung und weisen sich durch Dienstmarke oder Dienstausweise aus. Unterstützt werden die Mitarbeiter der Zollverwaltung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5.1 Berechnungszeitraum

Die Rentenversicherungsträger berechnen Säumniszuschläge ausgehend vom Fälligkeitstag ab dem Monat der Säumnis bis zum Zeitpunkt der Schlussbesprechung. Für Zeiträume danach werden weder vom Rentenversicherungsträger noch von der Einzugsstelle Säumniszuschläge erhoben, es sei denn, der Arbeitgeber hat das im Bescheid festgesetzte Zahlungsziel nicht eingehalten.[1] Praxis-Beis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.1 Prüfschwerpunkte des Beitragsrechts

Die Prüfung der Beitragsberechnung umfasst insbesondere zeitliche Zuordnung der erzielten Arbeitsentgelte zu den einzelnen Beschäftigungsmonaten[1] Behandlung von laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt geschuldete Arbeitsentgelte unter Einhaltung arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen, insbesondere Einhaltung der Mindestlohn-Verordnungen, der Regelungen des Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 9.1 Meldeverfahren zur Unfallversicherung

Für jeden unfallversicherten Beschäftigten ist zusätzlich zur Entgeltmeldung eine UV-Jahresmeldung (Grund "92") zu erstatten.[1] Dies gilt auch für ausschließlich in der Unfallversicherung Versicherte (Personengruppe "190"). Geprüft wird die Vollständigkeit der UV-Jahresmeldungen aller Arbeitnehmer und ob die Angaben in der UV-Jahresmeldung korrekt sind.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15.3 Arbeitnehmerbefragungen

Arbeitnehmerbefragungen können erforderlich werden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung geklärt werden müssen. Der Beschäftigte hat auf Verlangen dem Versicherungsträger Auskunft zu erteilen sowie alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen[1] über die Art und Dauer seiner Beschäftigungen, die hierbei erzielten Arbeitsentgel...mehr