Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Schrifttum 1. Kommentare: Göhler, Kommentar, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 18. Aufl. 2021; Gassner/Seith, HK-OWiG, 2. Aufl. 2020; Krenberger/Krumm, Ordnungswidrigkeitengesetz, 6. Aufl. 2020; Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl. 2018 (zit.: Bearbeiter in KK); Rebmann/Roth/Herrmann, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Loseblatt. 2. Zum Bußgeldver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff (§ 386 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 31 [Autor/Stand] In § 386 Abs. 1 Satz 2 AO wird der Kreis der für die Verfolgung einer Steuerstraftat zuständigen FinB abschließend bestimmt. Es sind dies das HZA (§ 1 Nr. 3 FVG), das FA (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 FVG), das Bundeszentralamt für Steuern (§ 1 Nr. 2 FVG) und die Familienkasse (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG). Der für das Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO gelte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.2.1 Antrag des Arbeitgebers

Rz. 42 Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers. Der Antrag ist Verfahrensvoraussetzung der Pauschalierung; liegt kein Antrag des Arbeitgebers vor, so kann eine Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG nicht durchgeführt werden.[1] Das FA kann also nicht, etwa anlässlich einer LSt-Außenprüfung, von sich aus die Pauschalierung durchführen. Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.3 Pauschalierung bei Nacherhebung von LSt (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist die Pauschalierung zulässig, wenn in einer größeren Zahl von Fällen LSt nachzuerheben ist, weil der Arbeitgeber die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat. Dieser Pauschalierungstatbestand hat seinen wesentlichen Anwendungsbereich bei einer LSt-Außenprüfung, wenn Fehler im LSt-Abzug festgestellt werden. Die Anwendung der Vorschri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 7 Anwendung von Pauschalierungsgrundsätzen bei Erhebung individueller LSt

Rz. 64 Bei einer Nachforderung von LSt (z. B. aufgrund einer LSt-Außenprüfung) kann die LSt nicht pauschaliert werden, wenn kein Pauschalierungsantrag des Arbeitgebers vorliegt oder der Arbeitgeber keine Übernahmeerklärung abgegeben hat. Grundsätzlich hat das FA in einem solchen Fall den Nachforderungsbetrag auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse des einzelnen Arbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Festsetzung der pauschalen LSt

Rz. 58 Die pauschale LSt wird i. d. R. durch LSt-Anmeldung des Arbeitgebers festgesetzt. Die LSt-Anmeldung steht nach § 168 S. 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Unterlässt der Arbeitgeber die LSt-Anmeldung oder berechnet er die pauschale LSt falsch, so kann die pauschale LSt nicht durch einen Haftungsbescheid nachgefordert werden. Das FA mu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.3 Übernahmeerklärung des Arbeitgebers

Rz. 52 Nach § 40 Abs. 3 EStG ist Folge der Pauschalierung, dass der Arbeitgeber die pauschale LSt übernimmt (Rz. 55). Diese Übernahme hat der Arbeitgeber zu erklären (Übernahmeerklärung); sie gehört zu den Voraussetzungen der Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 und 2 EStG sowie nach § 40a EStG und § 40b EStG. Die Übernahmeerklärung stellt die Erklärung des Arbeitgebers dar, dass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sanktionen

Rz. 44 Verstöße gegen die sich aus § 18b UStG ergebenden Pflichten stellen keine (isolierte) Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG oder den weiteren Bußgeldvorschriften der AO (§§ 377ff. AO) dar[1]. Insbesondere in den einzeln aufgezählten Tatbeständen des "umsatzsteuerlichen Ordnungswidrigkeitstatbestands" des § 26a Abs. 2 UStG fehlt eine entsprechende Sanktionsregelung, wie s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG

Rz. 31 Durch die Neufassung des § 18b UStG mWv 1.1.2010 wurden die Erklärungspflichten der Unternehmer dahingehend erweitert, dass auch die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, vom leistenden Unternehmer im...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / II. Der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Angaben in Fahrtenbüchern

Im Fahrtenbuch sind Informationen über Mandanten wie Namen und Anschrift enthalten. Diese Informationen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht z.B. gem. § 43a Abs. 2 BRAO. Diese Verschwiegenheitspflicht sowie ein entsprechendes Auskunftsverweigerungsrecht gelten auch gegenüber Finanzämtern gem. § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO. Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ist gem. § 2...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / II. Sachverhalt

Freiberufler A ist als Kommanditist an der B-KG und an der C-KG beteiligt. In seiner Einkommensteuererklärung 2014, die er im Juni 2015 abgegeben hat, erklärte er den Gewinnanteil an der B-KG mit 20.000 EUR und den Gewinnanteil an der C-KG mit 30.000 EUR. Das FA veranlagte erklärungsgemäß. Bei Durchführung der Veranlagung lagen dem FA ESt4B-Mitteilungen über einen Gewinnante...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / IV. Ergebnis und Ausblick

Wenn der Privatanteil der Pkw-Nutzung eines zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Steuerbürgers nicht nach der pauschalen Regelung (1-%-Regelung), sondern nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden soll, muss zunächst ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden. Bereits das Verlangen des FA, ein nicht neutralisiertes Fahrtenbuch vorzulegen, ist ein nichtiger Verwalt...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Leerverkäufe

Mit sog. Cum-Ex-Aktiengeschäften werden Profite aus der unberechtigten Geltendmachung nicht einbehaltener KapESt nebst SolZ generiert und über den Abschluss von Kurssicherungsgeschäften unter den Beteiligten verteilt. Dabei verkaufte der Veräußerer in zeitlicher Nähe zum Tag der Hauptversammlung, aber noch vor dessen Ablauf, Aktien mit Dividendenanspruch ("Cum-Aktie"), die e...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Konkurrenz zwischen Steuerhinterziehung und Betrug

Die Vorschrift des § 263 Abs. 5 StGB wird von § 370 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO verdrängt. Es entspricht dem historischen Willen des Gesetzgebers, dass vom Vorrang der Steuerhinterziehung auszugehen ist (vgl. BGH v. 1.2.1989 – 3 StR 179/88, BGHSt 36, 100 = NJW 1989, 1619; v. 3.11.1989 – 3 StR 245/89, wistra 1990, 58; v. 23.3.1994 – 5 StR 91/94, wistra 1994, 194). Auch die E...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 7. Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (§ 261 StPO)

Im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig, wenn zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist (vgl. BGH v. 28.10.2020 – 1 StR 158/20, AO-StB 2021, 293; 20.12.2016 – 1 StR 505/16, HFR 2016, 970 = StraFo 2017, 254; v. 6.4.2016 – 1 StR...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.10.1 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (Dreifünftelbelegung)

Rz. 39 Weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist, dass der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat (Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2). Durch diese Anspruchsvoraussetzung, die bereits 1984 durch das Haushaltsbegleitgesetz in die en...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2021 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Außenprüfung

Leitsatz Eine gemeinsame koordinierte steuerliche Außenprüfung ist zulässig, wenn eine solche voraussichtlich erforderlich ist. Sachverhalt Antragsteller sind deutsche Tochtergesellschaften einer europaweit tätigen Unternehmensgruppe. Die Konzernleitung befindet sich in Luxemburg. Dorthin werden unter anderem aufgrund vertraglicher Beziehungen im Rahmen eines Franchisevertrag...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 8. Betriebsprüfung

a) Zuständigkeit des FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung In NRW werden sämtliche Konzernbetriebe eines Konzerns aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Sachnähe durch ein- und dasselbe FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung steuerlich geprüft. Zur Auslegung des Konzernbegriffs ist mangels Regelung in der AO oder im FVG auf §§ 15 ff. AktG zurückzugreifen. §§ 15 ff. Ak...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Rückstellungen für hinterzogene Steuerbeträge

Rückstellungen für die drohende Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen aus von ihm hinterzogenen Steuern dürfen erst zu dem Stichtag gebildet werden, zu dem der Steuerpflichtige aufgrund eines hinreichend konkreten Sachverhalts ernsthaft mit einer quantifizierbaren Steuernachforderung rechnen muss; also frühestens dann, wenn – im Falle einer Außenprüfung – der Prüfer eine bes...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) BP: Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten

Das FA hatte gegenüber der klagenden GmbH eine BP angeordnet. In der Prüfungsanordnung teilte es dazu mit, dass die Stadt, in der die klagende GmbH ihren Sitz hat, von ihrem Recht auf Teilnahme an der BP durch einen Gemeindebediensteten nach § 21 FVG Gebrauch mache. Die klagende GmbH sieht in der Teilnahme des Gemeindebediensteten die Gefahr einer Verletzung des Steuergeheimn...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Zuständigkeit des FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung

In NRW werden sämtliche Konzernbetriebe eines Konzerns aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Sachnähe durch ein- und dasselbe FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung steuerlich geprüft. Zur Auslegung des Konzernbegriffs ist mangels Regelung in der AO oder im FVG auf §§ 15 ff. AktG zurückzugreifen. §§ 15 ff. AktG sind nicht nur auf Aktiengesellschaften, sondern auf sämt...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr

Für die Bildung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten genügt bei einem Klein- bzw. Kleinstbetrieb – ohne das Hinzutreten weiterer Umstände – weder eine erst Jahre nach dem Bilanzstichtag durchgeführte Betriebsprüfung noch der Umstand, dass die Steuerbescheide der Streitjahre unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen. Für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuern ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einbringungsgeborener GmbH-Anteile

Wird ein einbringungsgeborener GmbH-Anteil i.R.d. sog. Managermodells ohne Teilhabe an den stillen Reserven erworben und zugleich vereinbart, dass die Veräußerung des GmbH-Anteils beim Ausscheiden aus der Gesellschaft zu dem den ursprünglichen Anschaffungskosten entsprechenden Nennwert zu erfolgen hat, so schließt dies die Entstehung nachträglicher Anschaffungskosten aufgrun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Wertverknüpfung, Begriff der übergegangenen Wirtschaftsgüter (Abs. 1 S. 1)

Rz. 6 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 UmwStG gilt steuerlich das Prinzip der Wertverknüpfung: Die übernehmende Körperschaft hat das übergegangene Vermögen (Rz. 7) zwingend mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz (Übertragungsbilanz) der übertragenden Körperschaft nach § 11 Abs. 1 oder 2 UmwStG ausgewiesenen (Buch-, Zwischen oder gemeinen) Wert zu übernehmen. Dies gilt bei auch einer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Kosten für den Vermögensübergang

Rz. 60 Die Kosten der übernehmenden Körperschaft für den Vermögensübergang sind in die Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG einzubeziehen und damit steuerlich nicht abzugsfähig (bzw. nur zu 5 % im Fall von Abs. 2 S. 2). Der Begriff ist nicht legaldefiniert und seine Reichweite im Einzelnen umstritten (Rz. 61a ff.). Weitgehend unbestritten wird im ...mehr

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Vorsteuerabzug: Weitergabe von Sportbekleidung an Vereine

Leitsatz Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten geltend machen. Sachverhalt Der Kläger betreibt eine Fahrschule und hatte in den Streitjahren 2014 bis 2016 Sportbekleidung mit dem Werbeaufdruck "Fahrschule X" erworben. Die...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1 Betriebsprüfungen durch die KSK und die DRV

Sowohl die KSK also auch die DRV übernehmen die Erfassung und Prüfung der abgabepflichtigen Verwerter. Dadurch kam es in der Vergangenheit zu einer differierenden Verwaltungspraxis beider Behörden auch hinsichtlich des Kunstbegriffs. Dies soll künftig durch eine durch § 28p Abs. 4 SGB IV vorgegebene enge Abstimmung und eine neu eingerichtete Arbeitsgruppe vermieden werden. Di...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.2 Ort der Prüfung und Ankündigung

Es gibt gem. § 1 Abs. 2 KSVG-BÜVO zwei Möglichkeiten der Überprüfung: eine schriftliche Überprüfung, eine Außenprüfung im Unternehmen. Bei einer schriftlichen Prüfung fordern KSK bzw. DRV die zu prüfenden Unterlagen beim Unternehmen an und prüfen diese an ihrem Amtssitz. Eine Außenprüfung findet dagegen im Unternehmen selbst oder auch an einem anderen Ort statt, beispielsweise i...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.4 Praktische Durchführung der Prüfung

Auch die praktische Durchführung einer Prüfung ist gesetzlich festgelegt. Die Regelung der §§ 10, 11 KSVG-BÜVO lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: die Prüfer der KSK müssen sich ausweisen, die Außenprüfung im Unternehmen erfolgt während der Betriebszeiten, der Abgabepflichtige hat einen geeigneten Raum oder Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, ebenso sind erforderliche H...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3 Auskünfte und vorzulegende Unterlagen

Ob bei einer schriftlichen Prüfung oder bei einer Außenprüfung im Unternehmen, in jedem Fall sind eine Reihe von Auskünften zu erteilen und eine Vielzahl von Unterlagen vorzulegen. § 7 KSVG-BÜVO nennt folgende Unterlagen: die Aufzeichnungen nach § 28 KSVG, Verträge über künstlerische bzw. publizistische Leistungen, zum Rechnungswesen gehörende Unterlagen, Meldungen an andere Soz...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rechtsschutz

Zusammenfassung Die KSK berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe zunächst anhand der jährlichen Meldungen, die sie von dem jeweiligen Unternehmen bekommt, ohne das Zustandekommen der Meldung zu kontrollieren. Daher obliegt es gem. § 35 KSVG der KSK auch, die "rechtzeitige und vollständige Entrichtung (...) der Künstlersozialabgabe" zu überwachen. Hierfür müssen alle abgabe...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3.2 Verträge mit den Künstlern bzw. Publizisten

Ferner sind die Verträge vorzulegen, die über künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen abgeschlossen worden sind. Die KSK zählt hierzu in ihrer Informationsschrift Nr. 18 auch alle Abrechnungsunterlagen, wie beispielsweise: Quittungen, Rechnungen und Gutschriften, die mit der Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen zusammenhängen....mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3.6 Grenzen der Vorlagepflicht

Die Unterlagen müssen gem. § 7 KSVG-BÜVO nur vorgelegt werden, "soweit" dies für die Feststellung der Abgabepflicht und der Höhe der Abgabeschuld (oder für die Feststellung der Versicherungspflicht eines selbstständigen Künstlers bzw. der Höhe der Beiträge und Beitragszuschüsse) erforderlich ist. Was hinsichtlich dieser Punkte keine Aufklärung bieten kann, muss der KSK auch ...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3.1 Aufzeichnungen nach § 28 KSVG

Vorzulegen sind die Aufzeichnungen, die gem. der Aufzeichnungspflicht des § 28 KSVG angefertigt werden (siehe Kapitel 4 "Verwaltungsverfahren und jährliche Entgeltmeldung").mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3.3 Unterlagen aus dem Rechnungswesen

Alle zum Rechnungswesen gehörenden Geschäftsbücher und sonstigen Unterlagen sind vorzulegen, die Eintragungen enthalten oder enthalten können über die Vertragsbeziehungen, die zur Inanspruchnahme von künstlerischen oder publizistischen Werken oder Leistungen geführt haben, die dafür gezahlten Entgelte. Die KSK zählt hierzu: Sach- und Personenkonten, Kostenrechnungen, Gewinn- und V...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.1 Gegenstand der Prüfung

Die Überprüfung bezieht sich gem. § 2 KSVG-BÜVO auf alle Zitat (...) tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die maßgebend sind für die Feststellung der Versicherungspflicht, der Höhe der Beiträge und der Beitragszuschüsse (Beitragsgrundlagen), der Abgabepflicht und der Höhe der Künstlersozialabgabe (Abgabegrundlagen). Im Mittelpunkt einer Betriebsprüfung steht die Kontrolle ...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.3 Rücknahme eines Abgabebescheids

Jede Sorgfalt und Kontrolle vermag fehlerhafte Angaben oder Berechnungen im Einzelfall durch das abgabepflichtige Unternehmen oder die KSK bzw. DRV nicht auszuschließen. Deshalb soll der Verwaltung nach der gesetzlichen Regelung die Möglichkeit bleiben, einen inhaltlich unrichtigen Verwaltungsakt unter bestimmten Bedingungen auch nach Ablauf der Widerspruchs- und der Klagefr...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / Zusammenfassung

Die KSK berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe zunächst anhand der jährlichen Meldungen, die sie von dem jeweiligen Unternehmen bekommt, ohne das Zustandekommen der Meldung zu kontrollieren. Daher obliegt es gem. § 35 KSVG der KSK auch, die "rechtzeitige und vollständige Entrichtung (...) der Künstlersozialabgabe" zu überwachen. Hierfür müssen alle abgabepflichtigen Unt...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3.4 Meldungen an andere Sozialversicherungsträger

Folgende Meldungen des geprüften Unternehmens an andere Sozialversicherungsträger sind vorzulegen: die Meldung bei Beginn und bei Ende einer versicherungspflichtigen, abhängigen Beschäftigung (Meldung nach § 28a Abs.  1 Nr. 1 und 2 SGB IV), die Jahresmeldung nach § 28a Abs.  2 SGB IV, also die Meldung jedes am 31. Dezember des Vorjahres abhängig Beschäftigten, die Kontrollmeldu...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.5 Prüfbericht und Mängelbeseitigung

Nach dem Abschluss der Prüfung hält die KSK Umfang und Ergebnis der Prüfung in einem Prüfbericht fest, § 12 KSVG-BÜVO. Das Ergebnis der Prüfung muss dem Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Prüfung schriftlich mitgeteilt werden. Inhaltlich beschreibt der Bericht die Prüfungsfeststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, § 12 Abs.  2 KSVG-BÜVO....mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.3.5 Zu erteilende Auskünfte

Über die Vorlage der oben aufgeführten Unterlagen hinaus ist im Rahmen der Überprüfung Auskunft zu erteilen über die Abgabe- und die Beitragsgrundlagen. Gemäß § 8 KSVG-BÜVO fallen hierunter insbesondere: Namen, Künstlernamen oder Pseudonyme sowie die Anschriften der Personen, an die sie Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt haben, die Art...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.1 Form und Frist

Die Anforderungen an Form und Frist des Widerspruchs regelt § 84 SGG: Zitat (1) Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist beträgt bei Bekanntmachung im Ausland drei Monate. Der Widerspruch muss also b...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1 Widerspruch

Einem Prozess vor dem Sozialgericht geht zwingend das Widerspruchsverfahren voraus. Denn durch den Widerspruch soll die Verwaltung selbst die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Dazu wurden bei der KSK spezielle Ausschüsse eingerichtet, die über einen Widerspruch entscheiden und die paritätisch mit Vertretern der Verwerter- und der ...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2 Rechtsschutz

Die rechtsverbindlichen Entscheidungen der KSK und der DRV ergehen in Verwaltungsakten und damit durch eine förmliche Regelung, gegen die Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Neben den förmlichen und fristgebundenen Rechtmitteln Widerspruch und Klage steht aber auch bei eingetretener Bestandskraft eines Bescheids auch die Möglichkeit eines Antrags nach § 44 SGB X auf Neuentsch...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.1.2 Schriftform

Der Widerspruch muss schriftlich bei der KSK erhoben werden (oder zur Niederschrift bei der Behörde). Schriftform heißt: unterschriebener schriftlicher Brief oder Telefax. Die Schriftform ist nicht eingehalten, wenn der Widerspruch nur telefonisch oder per E-Mail eingelegt wird. Der Widerspruch muss keine inhaltliche Begründung aufweisen. Er muss auch nicht als "Widerspruch" ...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.2 Klage vor dem Sozialgericht

Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren kann das betroffene Unternehmen Klage vor dem Sozialgericht erheben. Das oben erläuterte Widerspruchsverfahren ist aber in jedem Fall durchzuführen – ohne vorheriges Widerspruchsverfahren ist eine Klage in der Regel unzulässig! Auch für die Klageerhebung sind Anforderungen an Form und Frist zu beachten. Die Klage ist schriftlich un...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.4 Antrag auf Neuentscheidung nach § 44 SGB X

Die Rücknahme eines rechtswidrigen und bestandskräftigen Bescheids kann im Sozialversicherungsrecht sehr einfach durch den betroffenen Verwerter erfolgen. Anders als Widerspruch und Klage ist dieser Antrag nicht fristgebunden – wenn die Frist für einen Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid bereits abgelaufen ist, kann zwar kein Widerspruch mehr eingelegt werden, aber ...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.2 Die Entscheidung der KSK/DRV

Die Entscheidung der KSK oder DRV über einen Widerspruch liegt zunächst beim jeweiligen Sachbearbeiter und, wenn dieser bei seiner Entscheidung bleibt und dem Widerspruch nicht abhilft, beim Widerspruchsausschuss. Jeder Widerspruchsausschuss der KSK besteht aus drei Mitgliedern: jeweils einem Vertreter der KSK, der Verwerter und der Versicherten. Ein solcher Widerspruchsauss...mehr