Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.6 Werbungskosten

Rz. 43 Werbungskosten sind in § 9 Abs. 1 EStG legaldefiniert. Danach sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei Anwendung des § 16 AStG kann auch auf diese Definition Bezug genommen werden.[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.2 Fremdüblichkeit dem Grunde nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 244 Dreistufiger Fremdvergleichstest: In § 1 Abs. 3d Satz 1 AStG leitet mit einer deutlichen Aussage ein: "Es entspricht nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, wenn ein aus einer grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe resultierender Aufwand die Einkünfte des Steuerpflichtigen gemindert hat [...]". Das Hauptziel dieser g...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5.3 Einengung der Bandbreite (§ 1 Abs. 3a S. 2 AStG)

Rz. 184 Einengung der Bandbreite aufgrund Vergleichbarkeitsunterschiede: Die Bandbreite ist einzuengen, sofern auch nach der Anwendung von Abs. 3 Satz 6, also nach der Vornahme von Anpassungsrechnungen, noch Unterschiede in der Vergleichbarkeit der Werte verbleiben. Dies geschieht nach Satz 2 vorrangig durch das Aussortieren weniger vergleichbarer Werte. Wenn solche in gering...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 6 Angemessenheit des Anpassungsbetrags (§ 1a S. 5 AStG)

Rz. 76 Angemessenheit der Anpassung Der Gesetzgeber versteht unter einer "angemessenen Anpassung" eine Anpassung an die tatsächliche (nachträglich festgestellte) Gewinnentwicklung als zutreffenden Fremdvergleichspreis.[1] Angemessen ist sonach gem. § 1a S. 5 AStG eine Anpassung, die dem Unterschiedsbetrag zwischen dem ursprünglich angesetzten Verrechnungspreis und dem unter Zu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.6 Finanzierung von DEMPE-Funktionen (§ 1 Abs. 3c S. 5 AStG)

Rz. 238 Satz 5 stellt klar, dass die bloße Finanzierung der (DEMPE-)Aktivitäten keinen Anspruch auf die aus dem immateriellen Wert resultierenden Erträge (z. B. Lizenzen) begründet, sondern lediglich angemessen vergütet wird. D.h. die bloße Bereitstellung von Finanzmitteln stellt keine DEMPE-Funktion dar. Wer also ausschließlich die Finanzierung von Entwicklung, Erhalt oder ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.3 Beteiligung am Gewinn oder Liquiditätserlös (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b) AStG)

Rz. 113 Gemäß Nr. 1b gilt eine Person dem Steuerpflichtigen auch dann als nahestehend, wenn diese Person gegenüber dem Steuerpflichtigen (Variante 1) oder umgekehrt der Steuerpflichtige gegenüber dieser Person (Variante 2) einen Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses besitzt. Diese Regelung wurde durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. J...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.7 Beherrschender Einfluss einer dritten Person (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. c) AStG)

Rz. 117 Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. c AStG wird eine Person als einem Steuerpflichtigen nahestehend betrachtet, wenn eine dritte Person sowohl auf die Person als auch auf den Steuerpflichtigen unmittelbar oder mitelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. c dehnt § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 damit auf Dreieckskonstellationen aus.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.6 Anpassung des § 1 AStG durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz

Rz. 14 Das Zollkodex-Anpassungsgesetz vom 22. Dezember 2014[1] brachte sprachliche Klarstellungen und Erweiterungen für § 1 Abs. 4 AStG. Es wird darauf hingewiesen, dass die betreffenden Aktivitäten vom Steuerpflichtigen oder einer nahestehenden Person ausgeführt werden. Des Weiteren soll bei der hypothetischen Prüfung einer möglichen Anwendung bestimmter Einkommensteuergese...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 5 Bestimmung des Fremdvergleichspreises (§ 1a S. 4 AStG)

Rz. 74 Verrechnungspreisbestimmung Um die Abweichung zu ermitteln, ist nach § 1a S. 4 AStG für die Ermittlung des Verrechnungspreises auf Grundlage der ex-post Betrachtung von denselben Grundsätzen auszugehen wie ursprünglich für die Ermittlung des Verrechnungspreises auf Grundlage der Gewinnerwartungen. D.h. die ursprünglichen (Berechnungs-)Parameter (Kapitalisierungszinssät...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.7 Anpassung des § 1 AStG durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATAD-UmsG)

Rz. 15 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATADUmsG), das am 25. Juni 2021 veröffentlicht wurde[1], wurde die Definition der Nahestehenden in Absatz 2 präzisiert und erweitert. Die Änderungen durch das ATADUmsG sind gemäß § 21 Abs. 1 AStG für den Veranlagungszeitraum bzw. Erhebungszeitraum 2022 anzuwenden. Hinweis Für die Anwendung des § 4k Abs...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 Gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG ist § 13 AStG in der am 1.7.2021 geltenden Fassung erstmals für den Veranlagungs-/Erhebungszeitraum anzuwenden, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem nach dem 31.12.2021 beginnenden Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind. Erstmals kommt die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung in § 13 AStG für den Vera...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.3 Von der Haftung umfasstes Vermögen

Rz. 90 Die Haftung betrifft nur das Vermögen, das den nach Abs. 1 zuzurechnenden Einkünfte zugrunde liegt. Da gem. § 5 Abs. 1 AStG Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft zugerechnet werden, kann nur solches Vermögen der ausländischen Gesellschaft von der Haftung erfasst sein, das zum Zeitpunkt der Einkünfteerzielung in deren Eigentum stand.[1] Wurden Einkünfte von mehrer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.2 Ausschluss der Anrechnung bei Erstattungsanspruch im Ausland (Abs. 1 S. 2)

Rz. 255 § 12 Abs. 1 S. 2 AStG regelt eine Begrenzung der Anrechnung für Fälle des § 8 Abs. 5 S. 2 AStG, wenn der Zwischengesellschaft, dem Stpfl. oder einer anderen Gesellschaft, an der der Stpfl. unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, im Falle einer Gewinnausschüttung im Ansässigkeitsstaat der Zwischengesellschaft Ansprüche zustehen, die über eine gemeinsame Belastungsbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.4.2 § 42 AO

Rz. 16 § 15 AStG ist Ausdruck des Unbehagens des deutschen Gesetzgebers gegenüber ausländischen Stiftungen und soll Missbrauch verhindern (s. o.). In den Randbereichen geht die Vorschrift aber über die Missbrauchsvermeidung hinaus und erfasst auch Sachverhalte, in denen es gar nicht zur Steuer- oder Kapitalflucht kommt.[1] Ein wesentlicher Unterschied ist im Verhältnis zu § ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 280 § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG regelt die Einordnung von Gewinnen (einschließlich Verlusten[1]) aus "der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Gesellschaft sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetzung ihres Kapitals" als aktive Einkünfte. Es geht insgesamt um Gewinne, die eine ausländische Gesellschaft i. S. v. § 7 Abs. 1 AStG aus Anteilen an einer anderen Gesellschaf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5.2.1 Ermöglichung des Steuerabzugs durch ATAD-RL?

Rz. 90 Fraglich ist, ob Art. 8 Abs. 7 ATAD-RL den Steuerabzug, wie ihn § 10 Abs. 1 S. 2 AStG a. F. vorsah, erlaubt.[1] Art. 8 Abs. 7 S. 1 ATAD-RL sieht den zwar "Abzug von der Steuerschuld des Stpfl." vor. Nach Satz 2 richtet sich das Verfahren jedoch nach nationalem Recht. Bei wortgetreuer Auslegung könnte man mit Teilen der Lit. zu dem Ergebnis kommen, dass wie im alten Rec...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2.2 Geschäftsbeziehung

Rz. 45 Als Geschäftsbeziehung sind alle Vorgänge zwischen einem Unternehmen und seinen ausländischen Geschäftspartnern zu fassen, soweit sie nicht auf gesellschaftsrechtlichen oder privaten Beziehungen beruhen. Ein Gesellschaftsverhältnis ist keine geschäftliche Beziehung. Die Geschäftsbeziehung muss aufseiten des ausländischen Geschäftspartners nicht Teil eines Betriebes se...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.1 Allgemeines

Rz. 1120 Im Zurechnungsbescheid sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 15 AStG gesondert und ggf. einheitlich festzustellen. Auch für Zwecke der Anwendung des § 15 AStG wird festgestellt, ob, was, wem und wann zugerechnet wird. Dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 18 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Im Einzelnen werden insbesondere folgende Besteuerungsgrundlagen im Zu...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.8 Gesonderte Feststellung bei erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 383 Durch den Verweis in § 5 Abs. 3 AStG findet § 18 AStG entsprechend Anwendung, wenn ein erweitert beschränkt Stpfl. an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 AStG beteiligt ist.[1] Auch in diesem Fällen hat eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 5 AStG zu erfolgen.[2] Rz. 384 Der Feststellungsbescheid ist an den erweitert...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.3 Zeit der Entstehung der Steuer

Rz. 74 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG muss ausweislich des Gesetzeswortlauts in § 4 Abs. 1 AStG "zur Zeit der Entstehung der Steuer" anzuwenden gewesen sein. Die in § 4 Abs. 1 AStG angesprochene Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht gem. § 9 ErbStG grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers oder mit der Ausführung der Schenkung. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG wirkt dagegen grundsätzlich für e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.3.1 Entstehung und Änderungen vor Inkrafttreten des ATAD-UmsG

Rz. 15 Die Vorschrift ist auf die Gesetzesleitsätze vom 17.12.1970[1] zurückzuführen und wurde bisher mehrfach adjustiert. Die Grundstruktur (die ersten vier Absätze) blieb seither im Wesentlichen erhalten, da es sich bei § 10 AStG nicht um eine in die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung eingreifende Vorschrift, sondern vielmehr um eine technische Vorschrift zur...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund der Regelung

Rz. 183 Die Wegzugsbesteuerung setzt – jedenfalls außerhalb des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – keine Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrechts voraus und kann – bei Vorliegen einer "Beschränkung" auch in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – mit einem fortbestehenden deutschen Besteuerungsrecht einhergehen.[1] Dies kann sowohl Fälle der fortbestehenden unbeschränkten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.1.1 Einkünfteermittlung der Zwischengesellschaft

Die Schätzung bezieht sich auf die Ermittlung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist. § 17 Abs. 2 AStG betrifft nach seinem Wortlaut nur die Fälle ausländischer Zwischengesellschaften und kann somit weder bei § 5 AStG noch bei § 15 AStG Anwendung finden. Auch im Rahmen des § 1 AStG ist die Vorschrift unanwendbar.[1] Andere steuerliche K...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 39 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegen § 17 Abs. 1 AStG nicht, da dieser lediglich die Mitwirkungspflichten bzw. Offenbarungs- und Vorlagepflichten für die von ihm verfolgten Zwecke in legitimer Weise konkretisiert.[1] Die Norm stellt sich als Verfahrensvorschrift dar, mit der kein ungerechtfertigter Eingriff in die grundrechtlich geschützten Rechtspositionen d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2.3 Ausländische Gesellschaft/Person/Personengesellschaft

Rz. 48 Die Geschäftsbeziehungen können zu einer ausländischen Gesellschaft oder einer im Ausland ansässigen Person oder Personengesellschaft bestehen. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um nahestehende Personen (z. B. i. S. d. § 1 Abs. 2 oder § 7 AStG) handelt.[1] Eine ausländische Gesellschaft ist eine solche nach § 7 Abs. 1 AStG, ohne dass sie Zwischengesellschaft ist...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 907 In Fällen, in denen der Stpfl. nach § 8 Abs. 2 AStG geltend macht, dass die Hinzurechnungsbesteuerung unterbleibt, besteht nach neuem Recht grundsätzlich keine Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung.[1] Vielmehr hat der Stpfl. in diesen Fällen nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG bei dem zuständigen FA lediglich eine Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.2 Verspätete Entrichtung der Jahresraten (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1)

Rz. 371 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn die Jahresrate nicht fristgemäß entrichtet wird (zu den Fristen s. Rz. 357). Schädlich ist bereits eine geringfügige Fristüberschreitung.[1] Eine Bagatellregelung vergleichbar zu § 240 Abs. 3 S. 1 AO existiert nicht. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG ist damit auch deutlich schärfe...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.3 Anrechenbare Steuern

Rz. 226 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens sind nach § 18 Abs. 1 S. 1 AStG auch die nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern gesondert festzustellen. i Die von der ausländischen Gesellschaft entrichteten Steuern vom Einkommen i. S. d. § 12 Abs. 1 AStG werden betragsmäßig festgestellt.[1] Zudem ist eine nach § 21 Abs. 4 S. 3 AStG nach den Regelungen des alten Rechts anrechenbar...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 25 Die Vorschriften in §§ 2, 4 und 5 AStG sind allesamt nicht abkommensüberschreibend (kein Treaty Override) und stehen damit grundsätzlich unter dem Vorbehalt sich aus einem DBA ergebender Schranken. Für Zwecke des § 4 AStG ist allerdings zwischen DBA im Bereich der Ertragsteuern und solchen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu differenzieren. Rz. 26 DBA im B...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 43 Die Vorschrift des § 17 Abs. 1 AStG ist unionsrechtskonform. § 17 Abs. 1 AStG nimmt Bezug auf die allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung. Ein Stpfl. mit Auslandsbeziehungen unterliegt weitergehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten als ein Stpfl. mit Geschäftsfeld im Inland. In der Fassung ab dem 1.1.2022[1] ist von einer zufälligen Inländerbeherrschung nicht mehr aus...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.1 Überblick

Rz. 122 § 4 Abs. 2 AStG enthält eine Ausnahme von der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG. Demnach kommt § 4 Abs. 1 AStG nicht zur Anwendung, wenn für das erweiterte Inlandsvermögen die Entrichtung einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer im Ausland i. H. v. mindestens 30 % der deutschen Erbschaftsteuer, die bei Anwendung des...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.1 Entsprechende Anwendung von § 34c Abs. 1 EStG und § 26 Abs. 1, 2 S. 1 KStG

Rz. 343 § 12 Abs. 3 AStG sieht, wie dessen Abs. 2 im alten Recht, klarstellend die entsprechende Anwendung der Anrechnungsvorschriften des EStG und des KStG vor. Bei dem Verweis auf § 34c Abs. 1 EStG und § 26 Abs. 1, 2 S. 1 KStG handelt es sich um einen Rechtsfolgenverweis ("bei der Anrechnung").[1] Lediglich für die Durchführung der Anrechnung wird auf § 34c Abs. 1 EStG und...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.4 Funktionsanalyse (§ 1 Abs. 5 S. 3 AStG)

Rz. 318 Allgemeines: Two Step Approach: Der Ausgangspunkt der Betriebsstättengewinnkorrektur ist der sog. "Two Step Approach", wie er sowohl von der OECD als auch in § 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 AStG festgelegt wird. Der Grundgedanke besteht darin, das zivilrechtliche Einheitsunternehmen "aufzuteilen" in a) das Unternehmen im Ansässigkeitsstaat (Stammhaus) und b) in die Betriebsst...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.1 Entfallen der Wegzugssteuer

Rz. 243 Rechtsfolge des § 6 Abs. 3 S. 1 AStG ist das Entfallen der Wegzugssteuer. Die Wegzugssteuer entfällt mit Rückwirkung.[1] Die rechtzeitige Rückkehr stellt ein rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO dar.[2] Der Steuerpflichtige wird im Ergebnis so gestellt, als sei er nie weggezogen. Rz. 244 Das Entfallen der Wegzugssteuer dem Grunde nach ist von dem E...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.5 Verzinsung der zu Unrecht ausgesetzten Raten (§ 6 Abs. 4 S. 8)

Rz. 422 Gem. § 6 Abs. 4 S. 8 AStG sind für die Dauer des gewährten Zahlungsaufschubs Zinsen in entsprechender Anwendung des § 234 AO zu erheben, soweit der Steueranspruch nicht nach § 6 Abs. 3 AStG entfällt und der Steuerpflichtige auf die Leistung von Jahresraten verzichtet hat. Abweichend von § 6 Abs. 4 S. 4 AStG wird werden im Kontext der Sonderregelung folglich Stundungs...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.2.3 Gesellschaft

Rz. 64 Das Merkmal bezieht sich auf die ausländische Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1, § 13 AStG und ist wie dort auszulegen. Maßgeblich ist die Beherrschung der ausländischen Gesellschaft durch den unbeschränkt Stpfl.[1] Die Auskunftspflicht bezieht sich nicht auf § 15 AStG, da Stiftungen und sonstiges Zweckvermögen keine Gesellschaften sind. Ein Bezug auf § 5 AStG sch...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.11 Gesonderte Feststellung für Gewerbesteuerzwecke

Rz. 427 Nach § 7 S. 7 GewStG ist der Hinzurechnungsbetrag bei einer im Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehaltenen Beteiligung als Teil des Gewerbeertrags, der auf die inländische Betriebsstätte des Unternehmers entfällt, zu behandeln und unterliegt der Gewerbesteuer.[1] Der Feststellungsbescheid nach § 18 AStG ist folglich in diesen Fällen Grundlagenbescheid für den G...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.1 Verhältnis der Wegzugstatbestände

Rz. 124 § 6 Abs. 1 S. 1 AStG enthält 3 Wegzugstatbestände. Im Gegensatz zu § 6 Abs. 1 AStG a. F. sind 2 Wegzugstatbestände aus dem Gesetzeswortlaut gestrichen worden, weil diese regelmäßig unter § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG n. F. fallen sollen.[1] Der in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthaltene Wegzugstatbestand gilt nur "vorbehaltlich" der Nrn. 1 und 2. Es handelt sich bei der V...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 6 § 18 AStG befindet sich bereits seit der Einführung des AStG[1] im Jahr 1972 im Gesetz.[2] Rz. 7 Durch das StBerG 1985[3] wurde die Erklärungspflicht in Abs. 3 eingeführt.[4] Die Erstreckung des Feststellungsverfahrens auf § 3 Nr. 41 EStG a. F. erfolgte im UntStFG 2001.[5] Rz. 8 Die Ausdehnung der Erklärungspflicht auf diejenigen Fälle, in denen der Stpfl. unter Berufung ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.4 Ausnahme: Streubesitzbeteiligung (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b)

Rz. 270 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b AStG besteht auch für solche Bezüge eine Ausnahme von der Einordnung unter den Aktivkatalog, die bei der ausländischen Gesellschaft nach § 8b Abs. 4 KStG zu berücksichtigen wären, wenn diese unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig wäre. Die Norm soll die Aushebelung des § 8b Abs. 4 KStG durch Errichtung einer Auslandsholding versagen....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.1.1 Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1

Rz. 160 Auf Tatbestandsebene verweist § 4 Abs. 1 AStG im Wesentlichen auf die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG. Folglich besteht ein Gestaltungsansatz zur Abwendung des § 4 Abs. 1 AStG darin, die Voraussetzungen des § 2 AStG bereits nicht zu erfüllen. Rz. 161 Speziell für Zwecke des § 4 Abs. 1 AStG, der anders als § 2 Abs. 1 S. 1 AStG auf die ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 46 § 18 Abs. 1–3 AStG richten sich an die Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 S. 1 AStG [1] Erfasst sind somit die unmittelbar oder mittelbar beteiligten unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Beteiligten einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG sowie unbeschränkt steuerpflichtige unmittelbare oder mittelbare Anteilseigner einer Zwischengese...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Die Norm des § 20 AStG hat zwei Zwecke: Einerseits soll die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung, der Zurechnungsbesteuerung, der Verfahrensvorschriften und der Umschaltklausel sichergestellt werden (§ 20 Abs. 1 Halbs. 1 sowie Halbs. 2 i. V. m. Abs. 2 AStG). Andererseits zielt sie auf die Einschränkung der abkommensrechtlichen Freistellungsmethode (§ 20 Abs. 2 AStG)...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.6.2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 50 § 4 AStG begegnen unionsrechtliche Bedenken. Die Vorschrift steht in Verdacht, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit zu verstoßen. Zwar hat der EuGH in einer Entscheidung zum niederländischen Recht eine Regelung als mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar gehalten, nach der ein Stpfl. nach dem Wegzug für einen Zeitraum von 10 Jahren weiterhin so der Erbschaftsteuer unte...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 70 § 18 AStG ist nach § 21 Abs. 4 S. 1 AStG erstmals für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Vz und für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzugerechnet werden, die in einem Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft entstanden sind, das nach dem 31.12.2021 beginnt, anzuwenden.[1] Praxis-Beispiel Erstmalige Anwendung des ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.2 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (§ 5 Abs. 3, § 18 Abs. 1)

Rz. 103 Durch den Verweis auf § 18 AStG ergibt sich eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, die bei mehreren Beteiligten i. S. d. § 2 AStG einheitlich vorzunehmen ist.[1] Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 5 AStG sind insbesondere die zuzurechnenden Einkünfte und die zuzurechnenden Vermögenswerte.[2] Bejaht man mit der FinVerw aber die Möglichkeit der Anrechnu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.7 Keine entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 S. 4 EStG

Rz. 396 § 34c Abs. 1 S. 4 EStG findet bei der Anrechnung nach § 12 AStG keine Anwendung.[1] Dem steht der Wortlaut des § 12 Abs. 1 AStG entgegen. Hiernach ist die Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, vorgesehen. Die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags ist abschließend in § 10 Abs. 3 AStG geregelt, sodass kein Raum...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2 Definitionen der Zwischeneinkünfte (Abs. 1)

Rz. 100 § 8 Abs. 1 AStG normiert den sachlichen Tatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Anknüpfend an die Gesetzesformulierung in § 7 Abs. 1 AStG definiert § 8 Abs. 1 AStG die "Einkünfte, für die diese Gesellschaft Zwischengesellschaft ist". Der Norm kommt damit ganz zentrale Bedeutung im System der §§ 7ff. AStG zu.[2] Derlei "Zwischeneinkünfte" liegen vor, wenn 2 Tatbe...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 80 DBA enthalten regelmäßig keine Regelungen zum Verfahrensrecht, insbesondere zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens. Die verfahrensrechtliche Umsetzung der Bestimmungen eines DBA bleibt den Vertragsstaaten durch ihr nationales Recht überlassen.[1] Aus der Anwendung des § 18 AStG an sich können somit keine Konflikte mit dem Abkommensrecht entstehen. Solche können n...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.4 Zuständiges FA (§ 5 Abs. 3, § 18 Abs. 2)

Rz. 107 Aufgrund des umfassenden Verweises auf § 18 richtet sich die Zuständigkeit des FA nach § 18 Abs. 2 AStG. Nach der in § 18 Abs. 2 S. 1 AStG enthaltenen Grundregel ist das FA zuständig, das auch für die Ermittlung der aus der Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft bezogenen Einkünfte zuständig ist. Während sich für unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 AStG aus diese...mehr