Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.3 Immaterielle Werte (§ 1 Abs. 3c S. 2 AStG)

Rz. 227 Immaterielle Werte sind seit Umsetzung des AbzStEntModG in § 1 Abs. 3c S. 2 AStG gesetzlich definiert. Diese gesetzliche Legaldefinition im AStG orientiert sich dabei eng an die internationale Definition der OECD.[1] Rz. 228 Immaterielle Werte sind gem. § 1 Abs. 3c S. 2 AStG Vermögenswerte, die 1.) weder materielle Wirtschaftsgüter oder Beteiligungen noch Finanzanlagen...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.2 Anzeigepflicht bei nur teilweise Eingreifen des § 8 Abs. 2 AStG

Rz. 920 Die Anzeigepflicht kommt nur zur Anwendung soweit die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG erfüllt sind. Die Erleichterung von der Erklärungspflicht gilt nur für Sachverhalte, in denen die ausländische Gesellschaft ihren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in einem EU- oder EWR-Staat hat. In allen anderen Fällen ist eine Feststellungserklärung abzugeben.[1] Erzielt die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.4 Rückausnahme: Geschäftsbetrieb und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 185 Das Gesetz sieht von den beiden Ausnahmetatbeständen für konzerninterne Handelstätigkeiten eine Rückausnahme vor. Diese ist erfüllt, wenn die ausländische Gesellschaft einen für derartige Handelsgeschäfte in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unterhält und die Tätigkeiten im Zusammenhang mit de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 21 AStG war – durch seine grundlegende Überarbeitung durch das ATADUmsG[1] – in 5 Abs. gegliedert, die allesamt im Grundsatz den zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften des AStG betreffen. Die Vorschrift wurde seit Einführung des ATADUmsG um 3 Abs. erweitert. Neben der Lösung zeitlicher Anwendungsfragen enthalten die Vorschriften punktuell aber auch materielle As...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.2 Entrichtung einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer im Ausland auf das erweiterte Inlandsvermögen

Rz. 129 Ausgangspunkt der Vergleichsrechnung i. S. d. Abs. 2 ist eine Steuer, die für Teile des Erwerbs i. S. v. § 4 AStG, also für das nach § 4 AStG steuerpflichtige erweiterte Inlandsvermögen, im Ausland zu entrichten ist. Es sind nur solche Steuern zu berücksichtigen, die der deutschen Erbschaftsteuer entsprechen. Die in § 21 ErbStG geltenden Grundsätze sind entsprechend ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 195 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG stellt auch die Erbringung von "Dienstleistungen" eine aktive Tätigkeit dar. Ebenso wie in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wird dieser Grundsatz von zwei Ausnahmen flankiert, von denen aber – insoweit anders als in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG – nur eine mit einer Rückausnahme verknüpft ist. Dienstleistungen sind entgeltliche Tätigkeiten jeder Art zur Befri...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.4 Unentgeltliche Übertragungen auf nicht unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 138 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG knüpft an "die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person". Der Tatbestand erfasst grenzüberschreitende Schenkungen und Erbfälle, durch die Anteile i. S. v. § 17 EStG ins Ausland übergehen und dadurch der deutsche Besteuerungszugriff gefährdet ist. Rz. 139 Unentgeltliche Übertragun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.2 Effektivbelastung von weniger als 15 %

Rz. 430 Gem. § 8 Abs. 5 S. 1 AStG liegt eine Niedrigbesteuerung grds. dann vor, wenn die nach § 10 Abs. 3 EStG ermittelten Einkünfte, für die die Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, einer Belastung mit Ertragsteuern von weniger als 15 % unterliegen. Die Norm basiert somit auf einer Division der auf die passiven Einkünfte erhobenen Ertragsteuern durch die nach § 10 Abs. 3 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.10.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 295 § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus "Umwandlungen" unter den Aktivkatalog des § 8 Abs. 1 AStG. Das Vorliegen einer "Umwandlung" ist somit zentrales Tatbestandsmerkmal des Aktivtatbestands. Was eine "Umwandlung" ist, ist durch Auslegung zu bestimmen. Es gilt hierbei ein steuerrechtliches Begriffsverständnis. Da sowohl die Gesetzesbegründung[...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.3 Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 S. Nr. 1)

Rz. 132 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG ist erfüllt, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet. Die Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" richten sich nach §§ 8, 9 AO.[1] Dieser – nach altem Recht (§ 6 Abs. 1 S. 1 AStG a. F.) – (Grund-)Tatbestand betrifft folglich den physischen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.5 Ausnahme für Outsourcing (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 380 Gem. § 8 Abs. 2 S. 5 AStG gelten die Sätze 1 bis 3 nicht, "wenn die Gesellschaft ihre wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend durch Dritte besorgen lässt". Die Substanzausnahme soll in diesen Fällen nicht zu Anwendung kommen[1], was im Ergebnis stets in einer Hinzurechnungsbesteuerung mündet. Die Finanzverwaltung wendet die Vorschrift nicht auf konzerninter...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.4 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b)

Rz. 235 § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b AStG sieht für Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken eine Ausnahme von deren Einordnung als aktive Einkünfte vor. Der Begriff "Grundstück" umfasst nach zutreffender h.A. auch Gebäude und Gebäudeteile.[1] Die Reichweite der Norm sollte sich nach dessen Sinn und Zweck auch auf grundstücksgleiche Rechte erstrecken,[2] ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.10.4 Rückausnahme: abstrakte und konkrete Buchwertfortführung

Rz. 315 § 8 Abs. 1 Nr. 9 Hs. 2 AStG sieht sodann eine Rückausnahme vor, bei deren Erfüllung die Umwandlung unter den Aktivtatbestand fällt. Die Rückausnahme ist erfüllt, wenn die Umwandlung im Inland ungeachtet des § 1 Abs. 4 UmwStG zu Buchwerten hätte erfolgen können (abstrakte Buchwertfortführung) und im Ausland tatsächlich zu Buchwerten erfolgt ist (konkrete Buchwertfortf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.4 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Rz. 76 § 4 Abs. 1 AStG wirkt ausschließlich "bei Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Erbschaftsteuergesetzes". Folglich wird die beschränkte Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht zum Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG. Liegt infolge eines inländischen Erwerbers unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor, ist der Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG nich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 170 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG stellt der "Handel" eine grds. aktive Tätigkeit dar. Der Tatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wurde durch das ATADUmsG lediglich geringfügig geändert.[1] Der Begriff "Handel" ist im Gesetz nicht definiert. Wie sich aus dem Gesetzeszusammenhang ergibt, betrifft die Handelstätigkeit jedoch die Verschaffung der Verfügungsmacht (s. Rz. 181) von...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.2 Fälle des unentgeltlichen Erwerbs (§ 6 Abs. 2 S. 2 und 3)

Rz. 208 § 6 Abs. 2 S. 2 und 3 AStG regeln den persönlichen Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung in Fällen, in denen der Stpfl. die Anteile unentgeltlich erworben hat. Dies betrifft Erwerbe auf Grundlage eines Testaments, Vermächtnisses, Erbvertrags oder einer Schenkung.[1] Im Fall eines teilentgeltlichen Erwerbs von Anteilen ist der Erwerb in einen entgeltlichen und ein ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.3 Tatsächliche Erhebung der Steuer

Rz. 159 § 12 Abs. 1 S. 1 AStG sieht die Anrechnung von Steuern, die "auf die dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte tatsächlich erhoben worden sind", vor. Nach § 218 AO setzt die Erhebung regelmäßig die Festsetzung der Steuer durch einen Steuerbescheid voraus.[1] Auch eine aufgrund einer Steueranmeldung entrichtete Steuer erfüllt diese Voraussetzung.[2] In den Fäll...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.3.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 135 § 8 Abs. 1 Nr. 2 AStG betrifft Einkünfte aus der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sachen, der Erzeugung von Energie sowie dem Aufsuchen und der Gewinnung von Bodenschätzen. Die genannten Tätigkeiten werden auch als industrielle Tätigkeiten zusammengefasst.[1] Eine Abgrenzung zwischen den Tätigkeiten ist nicht erforderlich, weil alle ausnahmslos...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.6.1 Verfassungsrecht

Rz. 65 § 8 AStG verstößt m. E. nicht gegen Verfassungsrecht.[1] Vereinzelt wird geltend gemacht, der Katalog in § 8 Abs. 1 AStG begegne mangels Erfassung neuer Geschäftsmodelle Bedenken und sei verfassungskonform auszulegen.[2] Der BFH hatte jüngst erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Niedrigsteuergrenze von 25 %,[3] die sich durch deren Herabsenkung auf 15 % a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.8.1 Hintergrund

Rz. 81 Durch das MinBestRL-UmsG wurden in § 6 Abs. 5 AStG und § 18 Abs. 3 AStG die Abgabe der Mitteilungen bzw. Steuererklärungen oder Anzeigen auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck durch eine elektronische Übermittlung auf amtlich vorgeschriebenem Datensatz über eine amtlich bestimmte Schnittstelle ersetzt.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 6.2 Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3b S. 1 AStG)

Rz. 204 Nach § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG sind folgende Voraussetzungen für eine Funktionsverlagerung erforderlich: Ein verlagerndes Unternehmen überträgt oder überlässt einem übernehmenden Unternehmen Wirtschaftsgüter oder sonstige Vorteile, zusammen mit den zugehörigen Chancen und Risiken, so dass das übernehmende Unternehmen eine Funktion ausüben kann, die zuvor vom verlagernden ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.3 Entsprechende Anwendung der Vorschriften der AO und der FGO

Rz. 1230 Für das Feststellungsverfahren nach § 18 Abs. 4 AStG gelten die Vorschriften der AO und der FGO mit Ausnahme von § 180 Abs. 3 AO entsprechend (§ 18 Abs. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 S. 4 AStG, s. dazu Rz. 514 ff.).[1] Rz. 1231–1239 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.3 Ausländische Gesellschaft

Rz. 62 Die ausländische Gesellschaft wird in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG legaldefiniert. Für Zwecke des § 13 AStG stimmt das Begriffsverständnis mit dem in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG überein. Anders als in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG wird die ausländische Gesellschaft jedoch im Anwendungsbereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung als Kapitalanlagegesellschaft bezeichnet; so auch die amtl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.6.2 Unionsrecht

Rz. 40 Die Unionsrechtskonformität des § 5 AStG beschränkt sich nach hier vertretener Auffassung auf die (Nicht-)Anerkennung der ausländischen Gesellschaft, weil § 5 AStG keine anderen Rechtsfolgen nach sich zieht. Sie hängt folglich ganz maßgeblich mit der Anwendung des Gegenbeweises nach § 8 Abs. 2 AStG zusammen.[1] Im Ergebnis dürfte die Unionsrechtskonformität des § 5 ASt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.1 Grundtatbestand der regulären Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 72 Tatbestandsseitig fordert § 9 AStG, dass die Voraussetzungen der regulären Hinzurechnungsbesteuerung in persönlicher und sachlicher Hinsicht erfüllt sind. Dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 7 Abs. 1 AStG [1] D.h. an der ausländischen Gesellschaft muss ein Stpfl. i. S. d. § 7 AStG beteiligt sein und die ausländische Gesellschaft muss niedrigbesteuerte, passive Einkü...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.1 Keine Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei Stpfl.

Rz. 106 § 9 AStG ordnet rechtsfolgenseitig an, dass "[…] Einkünfte […], für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen […]" sind. Wird sowohl die relative als auch die absolute Freigrenze unterschritten, sind die Zwischeneinkünfte bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags außer Ansatz zu lassen, d. h. nicht anzusetzen. Dies führt im...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.2.1 Tatbestand

Rz. 80 § 5 Abs. 1 S. 2 AStG weist als einzige Tatbestandsvoraussetzung das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 auf. Mithin arbeitet die Norm mithilfe eines Rechtsgrundverweises. Dies entspricht der in § 4 Abs. 1 AStG verwendeten Regelungstechnik, wo ein Rechtsgrundverweis auf § 2 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt. Maßgebend für die Erfüllung des Tatbestands ist der Zeitpunkt d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 41 § 12 AStG geht nach 20 Abs. 1 AStG den Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in DBA vor.[1] § 12 AStG findet somit unabhängig von den Regelungen in dem jeweils einschlägigen DBA und der dort vorgesehenen Methode zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der passiven Einkünfte Anwendung.[2] Rz. 42–44 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 21 In persönlicher Hinsicht knüpft § 9 AStG an den Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG an. Die Vorschrift richtet sich an i. d. R. unbeschränkt Stpfl., d. h. sowohl natürliche als auch juristische Personen, die unmittelbar oder mittelbar an der ausländischen Zwischengesellschaft beteiligt sind. Auch beschränkt Stpfl. können unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 4 AStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.4 Andere Lasten

Rz. 41 Andere Lasten sind solche Lasten, die keine Schulden sind. Unter Lasten sind alle Verpflichtungen zu einer Leistung zu verstehen. Andere Lasten sind somit alle Verpflichtungen zu einer nicht nur einmaligen Leistung, namentlich Rentenverpflichtungen, Rückstellungen mit Schuldcharakter und sonstige Lasten.[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 9.4 Regelbeispiele von funktions- und risikoarmen (Finanzierungs-)Dienstleistungen (§ 1 Abs. 3e S. 2 AStG)

Rz. 270 Der in § 1 Abs. 3e Satz 2 AStG bestimmte sachliche Geltungsbereich erstreckt sich insbes. auf sog. Treasury-Funktionen innerhalb von multinationalen Unternehmensgruppen, wie auch in Rz. 10.39 ff. der OECD-VPL 2022 näher ausgeführt. Es werden dabei die typischen (Routine-)Dienstleistungen in Bezug auf das Management von Finanzmitteln für die interne und externe Finanz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.2 Beherrschungskriterien

Rz. 421 Gem. § 7 Abs. 2 AStG liegt eine Beherrschung vor, wenn dem Stpfl. allein oder zusammen mit ihm nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 3 AStG n. F.) unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch, Liquidationserlös zustehen. Rz. 422 Die Kriterien (Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch und Li...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus dem "Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten" in den Aktivkatalog. Ferner gilt die Norm für Einkünfte aus dem Betrieb von Finanzunternehmen i. S. d. KWG, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.1.4 Problem des Abstellens auf "Zwischeneinkünfte" der ausländischen Gesellschaft

Rz. 79 Fraglich ist, welche Auswirkungen sich auf die relative Freigrenze ergeben, wenn an der ausländischen Zwischengesellschaft auch Personen beteiligt sind, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen. Praxis-Beispiel An der ausländischen Zwischengesellschaft ist der unbeschränkt steuerpflichtige A zu 60 % und der Steuerausländer B zu 40 % beteiligt. Die ausländisc...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.4 Hinzurechnungskorrekturvolumen

Rz. 235 Das am Schluss eines Vz verbleibende Hinzurechnungskorrekturvolumen ist gem. § 11 Abs. 3 S. 1 AStG für jeden Stpfl. gesondert festzustellen. Die Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG und die Veräußerungsgewinne nach § 11 Abs. 4 AStG sind dagegen nicht Feststellungsgegenstand.[1] Rz. 236 Der Bestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens darf gem. § 11 Abs. 3 S. 3 AStG nicht n...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.2 Grundlagenbescheid

Rz. 306 Der Hinzurechnungsbescheid ist als Grundlagenbescheid bindend für die Folgebescheide, insbesondere die Einkommen-/Körperschaftsteuerveranlagung des Beteiligten.[1] Insoweit ist § 182 Abs. 1 S. 1 AO über den Verweis in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG entsprechend anzuwenden.[2] Rz. 307 Inhalt und Umfang der Bindungswirkung des Feststellungsbescheids bestimmt sich auch im Anwendu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.1 Definition Hinzurechnungsbetrag

Rz. 125 Der Begriff "Hinzurechnungsbetrag" erfährt in § 10 Abs. 1 S. 1 AStG eine Legaldefinition.[1] Danach sind die bei dem Steuerpflichtigen nach § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtigen Einkünfte bei diesem als Hinzurechnungsbetrag anzusetzen. Durch den Verweis auf § 7 Abs. 1 AStG wird verdeutlicht, aus welchen Einkünften sich der Hinzurechnungsbetrag ermittelt. Es handelt sich ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 25 Der Gesetzeszweck des § 6 AStG liegt in erster Linie in der Sicherstellung des deutschen Besteuerungssubstrats für Kapitalgesellschaftsanteile in Wegzugsfällen.[1] Dabei geht es nicht zwingend um steuerlich motivierte Wegzüge. Die Norm knüpft zwar ebenfalls an den Wohnsitzwechsel an, stellt aber – anders als § 2 AStG – nicht auf eine niedrige Besteuerung im Zuzugsstaat...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6.3 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 45 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln die Aufteilung des Steuersubstrats und nicht die verfahrensrechtliche Steuererhebung. Wie der einzelne Staat die Erhebung dieser Steuern durchführt, betrifft nicht mehr den Anwendungsbereich des jeweiligen DBA. Einen Verstoß gegen das Abkommensrecht kann § 17 Abs. 1 AStG schon tatbestandlich nicht darstellen.[1] Rz. 46 Vereinbaru...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.2 Rechtsfolge

Rz. 61 In der Rechtsfolge verweist § 16 Abs. 1 AStG ausschließlich auf § 160 Abs. 1 AO, wonach Absetzungen insoweit nicht vorgenommen werden dürfen, als der Stpfl. die vom FA verlangten Angaben nicht (hinreichend) macht. Daraus folgt, dass dem Stpfl. ein echtes Wahlrecht zusteht, ob er seinen Offenlegungspflichten nachkommt oder ob er die Rechtsfolge von § 160 S. 1 AO in Kau...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.4 Verfahren

Rz. 110 Aus verfahrensrechtlicher Sicht ist Folgendes zu beachten: Über die Feststellung der relativen gesellschaftsbezogenen Freigrenze ist im Rahmen der gesonderten Feststellung gem. § 18 Abs. 1 AStG zu entscheiden. Sollte die relative Freigrenze unterschritten sein, ist für das den Feststellungsbescheid erlassende FA nicht zwangsläufig ersichtlich, ob auch die absolute ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.4 Höhe der Mindestbelastung (Vergleichsrechnung)

Rz. 139 Das für Zwecke der Ausnahmeregelung erforderliche Mindestbesteuerungsniveau beträgt 30 %. Entspricht die im Ausland zu entrichtende Steuer mindestens 30 % der hypothetischen inländischen Steuer, so kann der Nachweis geführt werden. Bereits ein geringfügiges Unterschreiten der Grenze führt allerdings zu einer Versagung der Ausnahmeregelung und damit zu mitunter deutli...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 6 Die Freigrenzenregelung bei gemischten Einkünften gem. § 9 AStG existiert bereits seit Inkrafttreten des AStG im Jahr 1972. Die Vorschrift des § 9 AStG ist "angelehnt" an die US-Vorschrift Sec. 954b, 3 A IRC.[1] Gleichwohl war eine entsprechende Regelung im 1. Referentenentwurf vom 23.12.1970 (noch) nicht enthalten. Der 2. Referentenentwurf von Mitte März 1971 sah zunä...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.6 Eigenhändige Unterschrift / Ausnahme von elektronischer Übermittlung (Abs. 3 S. 6)

Rz. 1085 § 18 Abs. 3 S. 6 AStG i. d. F. des ATADUmsG regelt das Unterschriftenerfordernis. Der Stpfl. oder sein gesetzlicher Vertreter i. S. d. § 34 AO haben die Feststellungserklärung bzw. Anzeige eigenhändig zu unterschreiben.[1] Eigenhändige Unterschrift setzt die höchstpersönliche Kennzeichnung des Vordrucks mit dem eigenen Namen durch den Stpfl. voraus.[2] § 150 Abs. 3 ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.3 Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte und einheitliche Feststellung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 689 Sind mehrere Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, richtet sich die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 18 Abs. 2 S. 2 AStG.[1] In diesem Falle ist grundsätzlich das FA örtlich zuständig, das nach Satz 1 für den Stpfl. zuständig ist, dem die höchste Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft zuzuordnen ist. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 46 Verfassungsrechtliche Bedenken konkret gegen § 4 AStG werden kaum erhoben. Soweit allerdings der in § 4 AStG verankerte Verweis auf die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ein Abstellen auf die Staatsangehörigkeit nach sich zieht, soll sich daraus ein Verfassungsverstoß herleiten lassen, weil auch Angehörige anderer Staaten aus dem In- ins Ausland verz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.4 Verhältnis zu § 95 AO

Rz. 24 In Bezug auf den materiellen Gehalt ist § 16 Abs. 2 AStG im Verhältnis zu § 95 AO lex specialis. Denn nach § 16 Abs. 2 AStG wird nicht nur die Wahrheit versichert, sondern auch die Vollständigkeit der Angaben sowie die Nichtkenntnis bestimmter Tatsachen.[1] Eine Versicherung an Eides statt kann nur in Bezug auf die in § 16 Abs. 2 AStG genannten materiell-rechtlichen V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.4 Verfahren

Rz. 95 Nach im Schrifttum vorherrschender Auffassung handelt es sich bei der Haftung gem. § 5 Abs. 2 AStG nicht um eine Sachhaftung i. S. d. § 76 AO.[1] Die Haftung ist in dem Verfahren nach § 191 AO durch Haftungsbescheid geltend zu machen. Haftungsschuldner ist die ausländische Gesellschaft, deren Vermögen den zugerechneten Einkünften zugrunde liegt.[2] Rz. 96–99 einstweilen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.1.1 Stifter

Rz. 31 Die Stiftereigenschaft ist funktional, d. h. steuerlich zu verstehen und nicht unter Verengung auf die ursprüngliche Errichtung der Stiftung. Somit ist als Stifter nicht nur die Person zu verstehen, für deren Rechnung das Stiftungsgeschäft abgeschlossen worden ist, sondern auch solche, die in der Art des Stifters Vermögen auf die Stiftung überträgt, bzw. der das Stift...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.1.4 Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht

Rz. 443 Die wesentliche Rechtsfolge der Nicht-Erfüllung der Mitteilungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG wird im Fälligwerden der "gesamten" Wegzugssteuer gesehen.[1] Nach hier vertretener Auffassung kann dies nur in Ausnahmefällen Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht sein, wobei aus Vorsichtsgründen eine Mitteilung auch bei Widerrufstatbeständen nach § 6 ...mehr