Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Das Ausnehmen vom Hinzurechnungsbetrag (Rechtsfolge)

Rz. 45 [Autor/Stand] Sachliche Steuerbefreiung. Der Ausdruck "sind vom Hinzurechnungsbetrag auszunehmen" wurde schon vor der Neufassung des § 11 in § 13 aF verwendet. Es spricht eine Vermutung dafür, dass er in § 11 nicht anders als in § 13 aF ausgelegt werden kann. Er wird i.S. von "ausnehmen von der Besteuerung" auch im sog. Methodenartikel der DBA verwendet.[2] In § 13 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Ausschüttung der Zwischeneinkünfte aus Tätigkeiten i.S. des § 7 Abs. 6a

Rz. 54 [Autor/Stand] Sinn und Zweck. Der Sinn der Vorschrift ist nur insoweit (bedingt) nachvollziehbar, als sie sich zwangsläufig auch noch auf die Wirtschaftsjahre vor 2001 auswirkt. Soweit man die Vorschrift zukunftsbezogen betrachtet, widerspricht sie dem neuen System der Hinzurechnungsbesteuerung. Dies mögen die folgenden zwei Beispiele belegen. Beispiel 1 Die unbeschrän...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Kürzung des Hinzurechnungsbetrages um ausgeschüttete Gewinnanteile (in den Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft 1972–2002 geltende Fassung)

Rz. 61 [Autor/Stand] Einordnung des § 11 aF in die §§ 7–14 aF/"Quasi-Ausschüttung". § 11 aF trug dem Gedanken Rechnung, dass damals wie heute die Hinzurechnungsbesteuerung in ihrer Rechtsfolge als "quasi-Ausschüttung" ausgestattet war. Nach § 7 Abs. 1, § 10 Abs. 2 aF wurden die Gewinne ausl. Gesellschaften den unbeschränkt stpfl. Anteilseignern anteilig zu einem Zeitpunkt zu...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages v. 20.2.2003 (BT-Drucks. 15/481)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Annahme der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses durch den Bundestag am 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses v. 10.4.2003 (BT-Drucks. 15/841)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 27.11.2008 (BT-Drucks. 16/11108)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Ablehnung des Gesetzesentwurfs durch den Bundesrat v. 20.12.2002 (BR-Drucks. 866/02)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Annahme der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 14.3.2003 (BR-Drucks. 120/03)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung v. 17.3.2003 (BT-Drucks. 15/612)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 10. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 41. Sitzung am 11. April 2003 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG) – Drucksachen 15/841 – angenommen. [keine Änderungen zu § 11 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / VI. Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen v. 28.5.2007 (BGBl. I 2007, 914)

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinne aus der Herabsetzung des Kapitals einer anderen ausländischen Gesellschaft

Rz. 42 [Autor/Stand] Gesellschaftsrechtliche Herabsetzung des gezeichneten Kapitals. Gewinne, die eine ausl. Obergesellschaft aus der gesellschaftsrechtlichen Herabsetzung des gezeichneten Kapitals einer anderen ausl. Gesellschaft (Untergesellschaft) erzielt, sind der dritte Vorgang (vgl. Anm. 29), der die Rechtsfolge des § 11 auszulösen geeignet ist. Ein entsprechender Gewi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Außensteuergesetz

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das Außensteuergesetz (AStG) will ungerechtfertigte Steuervorteile unter Ausnutzung des internationalen Steuergefälles verhindern. Es enthält deshalb Maßnahmen gegen die Steuerflucht in > Steueroasenländer. Zur Verfassungsmäßigkeit vgl BVerfG vom 14.05.1986 (BStBl 1986 II, 628). Zur Anwendung des AStG vgl ua BMF vom 14.05.2004, BStBl 2004 I, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abgrenzung der Einkommensbesteuerung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Dem international geltenden Territorialitätsprinzip folgend besteuert Deutschland die auf seinem Staatsgebiet ansässigen Personen. Deshalb unterliegen alle natürlichen Personen, die im > Inland einen > Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben, mit ihren gesamten aus dem Inland und dem Ausland stammenden Einkünften, dem sog Welteink...mehr

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Gewerbesteuerliche Kürzung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 1 AStG

Leitsatz Ist im Gewinn aus Gewerbebetrieb ein Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG enthalten, ist dieser bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG zu kürzen. Dies führt zu einer Gleichbehandlung ausländischer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten. Sachverhalt Eine GmbH hatte ausländische Tochterkapitalgesellschaften in den Niederlanden, Luxemburg und in d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der Einkunftsquelle auf Rechtsnachfolger

Leitsatz 1. Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung hat sich die Überschussprognose auch bei unentgeltlicher Übertragung einer Einkunftsquelle (hier: Kapitalanlage) regelmäßig an der Nutzung des Vermögensgegenstandes durch den Steuerpflichtigen zu orientieren. Nur ausnahmsweise kann auch die Nutzung durch einen (unentgeltlichen) Rechtsnachfolger berücksichtigt werden. 2....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Die Vorschrift des § 4i EStG schränkt den Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4 EStG ein. Sie tritt dabei neben Beschränkungen durch andere Vorschriften (z. B. § 4 Abs. 4a, § 4 Abs. 5, § 4h EStG). Dabei ist die jeweils weitergehende Beschränkung maßgeblich, sodass § 4i EStG neben diese Vorschriften tritt und einen Betriebsausgabenabzug weitergehend einschränken kann.[1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.3 Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten ausländischer nahestehender Personen, Abs. 3 S. 3

Rz. 89 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist S. 3 an Abs. 3 angefügt und damit die Schätzungsbefugnis und der Maßstab der Schätzung auf Fälle ausgedehnt worden, in denen nicht der Stpfl., sondern eine ihm nahestehende ausländische Person die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Die Regelung knüpft gedanklich an § 1 Abs. 1 S. 2 AStG an, wonach fingiert wird, dass der Stpfl. bei der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, SolzG § 2 Abgabepflicht

Rz. 1 § 2 SolZG bestimmt das Steuersubjekt des SolZ. Stpfl. sind alle beschr. und unbeschränkt stpfl. natürlichen Personen i. S. d. § 1 EStG sowie alle nach § 1 und § 2 KStG unbeschränkt und beschr. stpfl. KSt-Subjekte; zur Definition der KSt-Subjekte vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1–6 KStG.[1] Der persönliche Geltungsbereich des SolZG erfasst also sowohl die unbeschränkte als auch die ...mehr

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Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c KStG

Kommentar Das BMF hat in einem 21-seitigen Schreiben zu den Regelungen der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften Stellung bezogen. Damit liegt zu der 2008 eingeführten Norm des § 8c KStG nun endlich ein Anwendungsschreiben vor. Schnellübersicht Das BMF-Schreiben befasst sich vor allem mit den folgenden Themen: Anwendungsbereich des § 8c KStG, schädlicher Beteiligungserwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.3 Ansatz der historischen Anschaffungskosten in den Fällen des § 6 Abs 3 AStG (§ 17 Abs 2 S 4 EStG)

Tz. 267 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 2 S 4 EStG ist in den Fällen des § 6 Abs 3 AStG die Vorschrift des § 17 Abs 2 S 3 EStG nicht anzuwenden, so dass in diesen Fällen die historischen AK und nicht der gW im (Wieder-)Zuzugszeitpunkt anzusetzen sind. § 6 Abs 3 AStG regelt den Wegfall der St nach § 6 Abs 1 AStG für den Wiederzuzugsfall. Ebenfalls hierzu s Benecke/Schn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 1 EStG gehört der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kap-Ges (mind 1 %; vor Inkrafttreten des StSenkG: mind 10 %; bis zum VZ 1998: mehr als 25 % – mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) zu den Eink aus Gew. Nach § 17 Abs 7 EStG gilt dies auch für Genossenschaftsanteile. In den Fällen des § 17 Abs 6 EStG (An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.2 Ansatz des "Wegzugswerts" (§ 17 Abs 2 S 3 EStG)

Tz. 264 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 17 Abs 2 S 3 EStG sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht die historischen AK, sondern der "Wegzugswert" in dem ausl Staat, höchstens jedoch der gW zu Grunde zu legen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Allgemeines

Tz. 545 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der durch das SEStEG eingefügte Abs 5 enthält Regelungen zur Besteuerung nach § 17 EStG, wenn eine Kap-Ges ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung ins Ausl verlegt und dadurch das dt Besteuerungsrecht an den Anteilen eingeschr oder ausgeschlossen wird:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Anzeigepflichten gegenüber dem für die Besteuerung des Anteilseigners zuständigen Finanzamt (§ 54 Abs 4 EStDV)

Tz. 124 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der durch das SEStEG neu eingefügte § 54 Abs 4 EStDV enthält für den Fall der Verfügung über Anteile an Kap-Ges eine zusätzliche Anzeigepflicht an das FA des AE, dh es muss bereits dem Grunde nach eine Anzeigepflicht nach § 54 Abs 1 EStDV vorliegen. War der über die Anteile verfügende AE oder in dem Fall des unentgeltlichen Erwerbs der Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Rechtsfolgen

Tz. 565 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Liegen die in § 17 Abs 6 Nr 1 und 2 EStG genannten Voraussetzungen vor (s Tz 562 ff), gelten die Anteile – ohne zeitliche Befristung – als solche iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG. Durch die Gleichstellungsfiktion mit Anteilen iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG sind uE auch alle Vorschriften, die auf Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG verweisen, auf Anteile iSd § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Ein beschränkt Steuerpflichtiger veräußert Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 126 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG gilt für unbeschr Stpfl ebenso wie für beschr Stpfl. Bei beschr stpfl Veräußerern sind VG nur dann nach § 17 EStG (über § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG) stpfl, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Breidenbach, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges: Die Stellung des § 17 EStG im System der Doppelbesteuerung, DB 1965, 1454; Münch, Die Besteuerung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges – Die Problematik im geltenden Außen-St-Recht, AWD 1965, 228; Bellstedt, Veräußerung wes Beteiligungen nicht mehr beschr stpfl? DB 1971, 937; Telkamp, Ist die Konzeption der "Gewinnverwirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.3 Wertsteigerungen in der Zeit vor dem Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 138 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der BFH hat entschieden (s Urt des BFH v 30.03.1993, BFH/NV 1993, 597 und v 19.03.1996, BStBl II 1996, 312), dass § 17 EStG grds den gesamten Wertzuwachs zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Beteiligung erfasst (wegen Einzelheiten s Tz 216 und s Tz 250 ff). Zur Begr führt der BFH nicht nur den Wortlaut des § 17 Abs 2 S 1 EStG an,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.1 Allgemeines

Tz. 263 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 17 EStG erfasst grds den gesamten Wertzuwachs zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Beteiligung. Tritt ein AE durch Zuzug aus dem Ausl in das Inl in die unbeschr StPflicht ein, sind zuvor entstandene Wertzuwächse einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung in gleicher Weise stlich zu erfassen wie Wertzuwächse in der Zeit der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 571 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des SEStEG stellten Genossenschaftsanteile keine Anteile iSd § 17 Abs 1 EStG dar (s Tz 167). Nach § 17 Abs 7 EStG gelten nach Inkrafttreten des SEStEG auch Anteile an einer Genossenschaft einschl der Europäischen Genossenschaft (SCE) als Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG. Dh § 17 Abs 1 S 1 EStG erfasst nicht nur Anteile an Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.1 Allgemeines

Tz. 90 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Übergang von WG aus dem PV in ein BV oder aus einem BV in ein anderes BV wirft generell Fragen zur Aufdeckung der stillen Reserven sowie auf der übernehmenden Seite Fragen nach dem Wertansatz der Zugänge auf. Das gilt insbes für stverhaftete Beteiligungen iSv § 17 EStG, da diese – anders als alle übrigen WGmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.4 Die teilentgeltliche Übertragung

Tz. 74 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch den Beschl des GrS des BFH (s Beschl des BFH v 05.07.1990, BStBl II 1990, 847) hat die frühere Unterscheidung zwischen Schenkung unter Auflage (hM: voll unentgeltlicher Erwerb) und gemischter Schenkung (Aufspaltung in einen voll entgeltlichen und in einen voll unentgeltlichen Teil) an Bedeutung verloren. Die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 05....mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 20 Bestimmungen über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, BonnVors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für SteuerrechtProf. Dr. Jens Schönfeld, BonnHonorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz 1, StuB...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) v. 1.11.1991 (BT-Drucks. 12/1506) – Auszug

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zu Vorschriften des AStG

Rz. 51 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 6 AStG. Die Anwendung von § 50 i und § 6 AStG schließen einander aus. Während § 6 AStG den Wegzug von ehemals unbeschränkt Stpfl. regelt, die in ihrem Privatvermögen Anteile an einer Kapitalgesellschaft i.S. des § 17 EStG halten, werden von § 50 i solche Stpfl. erfasst, die über ein inländisches Betriebsvermögen verfügen, in dem sich ggf....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 13

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Erster Referentenentwurf v. 13.8.1991 zu § 15 a AStG

"Zurechnungsregelung" Änderung des Außensteuergesetzes (2) In Artikel 13 wird nach der Nummer 3 folgende Nummer 4 eingefügt: „3. Nach § 15 wird folgender § 15 a eingefügt: (1) Vermögen und Einkommen eines Rechtsträgers, der Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hat (ausländischer Rechtsträger), wird den Anteilsinhabern, sofern sie unbeschränk...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Regierungsentwurf (BT-Drucks. 12/1108) – Auszug

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 978), wird wie folgt geändert: 4. Die Überschrift vor § 15 wird wi...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Formulierungshilfe des BMF v. 5.11.1991 – Auszug

1. Änderung Artikel 13 wird wie folgt gefaßt: Artikel 13 Änderung der Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage 1 Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 978), wird wie folgt...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 21.6.2010(BT-Drucks. 17/2249)

Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes 2. Dem § 20 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: "Das gilt nicht, soweit in der ausländischen Betriebsstätte Einkünfte anfallen, die nach § 8 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig wären." Begründung – (Auszug) Zu Artikel 7 (AStG) Zu Nummer 2 (§ 20 Absatz 2 Satz 2 – neu) § 20 Absatz 1 und 2 AStG geht auf den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzes 10. § 20 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: "(2) Fallen Einkünfte in der ausländischen Betriebsstätte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen an und wären sie ungeachtet des § 8 Abs. 2 als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft wäre, ist insoweit die Doppelbesteuerung nicht durch Freiste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung und zweiter Bericht des Finanzausschusses zum JStG 1997 (BT-Drucks. 13/4839, 13/5951, 13/5952)

Artikel 13 c Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 20 Abs. 3 wird mit Wirkung zum 1. Januar 1997 aufgehoben. Begründung – (Auszug) Zu Artikel 13 c (AStG) Es handelt sich um Folgeänderungen aufgrund der Nichterhebung der Vermögensteuer.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 10.9.2001 (BT-Drucks. 14/6882)

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes 9. Dem § 20 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: "Soweit die Einkünfte aus Finanzierungstätigkeiten im Sinne des § 10 Abs. 7 stammen, gilt Satz 1 nur für 60 vom Hundert dieser Einkünfte." Begründung – (Auszug) Zu Artikel 5 (Außensteuergesetz) Zu Nummer 9 (§ 20 Abs. 2) Durch § 20 Abs. 2 in der gegenwärtigen Fassung werden ausländische Betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 10.1.2003 (BT-Drucks. 15/119, 15/287)

Artikel 12 Änderung des Außensteuergesetzes 7. § 20 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: "(2) Fallen Einkünfte in der ausländischen Betriebsstätte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen an und wären sie als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft wäre, ist insoweit die Doppelbesteuerung nicht durch Freistellung, sondern durch Anrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2007 (BT-Drucks. 16/6981)

Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzes 10. unverändert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 19.2.2003 (BT-Drucks. 15/480)

Artikel 12 Änderung des Außensteuergesetzes 7. unverändert.mehr