Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 27.10.2010 (BT-Drucks. 17/3449)

Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes 3. unverändertmehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 (BT-Drucks. 14/7343)

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes 9. unverändert.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Stellungnahme des Bundesrates zum StÄndG 1992 v. 25.10.1991(BT-Drucks. 12/1368)

47. Zu Artikel 13 Nr. 4 b (§ 15 a AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Gesetzentwurf wie folgt geändert werden sollte: In Artikel 13 wird die Nummer 4 b wie folgt gefaßt: „4 b. Nach § 15 wird folgender § 15 a eingefügt: § 15 a Ausländische Rechtsträger und Betriebsstätten mit Kapitalanlagefunktionen (1) wie Regierungsentwurf (2) Auslä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7–18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet. Nicht erwähnt sind § 1, §§ 2–5 und § 6. Aus der Erwäh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Jahressteuergesetz (JStG 2008)

Rz. 11 [Autor/Stand] Anpassung der Hinzurechnungsbesteuerung an die Rspr. des EuGH. Mit Urteil v. 12.9.2006[2] hat der EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes" das dt. System der Hinzurechnungsbesteuerung als mit dem EU-Recht nicht vollständig vereinbar angesehen. Die mit der Hinzurechnungsbesteuerung verbundene Einschränkung der Niederlassungsfreiheit sei nur zur Missbra...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zum EU-Recht

a) § 20 Abs. 1 und EU-Recht Rz. 50 [Autor/Stand] Grundproblem. § 20 Abs. 1 besagt, dass nach dt. innerstaatlichen Recht die DBA beim Bezug von Einkünften i.S. der §§ 7–18 AStG keine Anwendung finden. Damit werden bestimmte im Ausland realisierte Sachverhalte anders besteuert als gleichartige, die im Inland realisiert werden. Unionsrechtlich berührt dies sowohl die Niederlassu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 119 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Man muss zunächst festhalten, dass § 20 Abs. 2 mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun hat. Die Vorschrift regelt die Besteuerung von bestimmten ausländischen Betriebsstätteneinkünften im Inland. Sie ist nur auf unbeschränkt Stpfl. anwendbar, wobei unbeschränkt einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen gleich behan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Wortlautkommentierung

a) Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 129 [Autor/Stand] Ausländische Betriebsstätteneinkünfte. § 20 Abs. 2 ist nur auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte anwendbar. Insoweit kommt es auf den Betriebsstättenbegriff des § 12 AO an. Der Betriebsstättenbegriff der DBA ist nur insoweit von Bedeutung, als sich die Steuerbefreiung aus einem DBA ergeben muss. Insoweit stellt sich die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Steueränderungsgesetz (StÄndG) 1992

Rz. 1 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 20 ist durch Art. 17 Nr. 9 des StÄndG 1992[2] in das AStG eingefügt worden. Die ursprüngliche Anwendungsvorschrift des § 20 wurde gleichzeitig zum § 21. § 20 i.d.F. des StÄndG 1992 war gem. § 21 Abs. 7 erstmals für Veranlagungs- und Erhebungszeiträume anzuwenden, für die Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter i.S. des § 10 Abs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. § 7 Satz 9 GewStG

Rz. 221 [Autor/Stand] "Satz 8 ist nicht anzuwenden." Nach § 7 Satz 9 GewStG findet § 7 Satz 7 GewStG keine Anwendung, wenn die ausländische Betriebsstätte in der EU oder im EWR belegen ist und der Nachweis geführt wird, dass in der ausländische Betriebsstätte eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird. Die Regelung wirkt sich nur auf die Gewerbesteuer aus. Sowe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. § 7 Satz 7 GewStG

Rz. 210 [Autor/Stand] Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 AStG. § 7 Satz 7 GewStG ist gem. § 36 Abs. 1 GewStG erstmals für den Erhebungszeitraum 2016 anzuwenden. Die Formulierung des § 7 Satz 7 GewStG ist schief. Sie geht viel zu weit und entspricht nicht den Absichten des Gesetzgebers. Es bedarf deshalb einer teleologisch reduzierten Auslegung. Im Kern geht es darum, die An...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gegenäußerung der Bundesregierung v. 5.11.1991 zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 12/1466)

Zu Nr. 47 und 48 (Artikel 13 Nummern 4 b und 5 a – neu – § 15 a und 18 AStG) Der Entwurf eines § 15 a AStG wird zur Zeit grundlegend überarbeitet mit dem Ziel, unangemessene Steuerverlagerungen zu vermeiden, ohne nichtbeabsichtigte Nebenwirkungen auf andere Sachverhalte zu entfalten. Bei der Erarbeitung eines neuen Regelungsentwurfs werden die Anregungen des Bundesrates von d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 43 [Autor/Stand] Unzulässiger Besteuerungsumfang. Die Besteuerung des Veräußerungs- oder Entnahmegewinns gem. § 50 i Abs. 1 Satz 1 im Zeitpunkt des realisierenden Vorgangs führt grundsätzlich nicht zu einer Diskriminierung von EU-Ausländern im Vergleich zu Inländern. Denn es werden auch die Gewinne von Inländern im Verkaufs- bzw. Entnahmezeitpunkt besteuert. Europarechtl...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesbeschluss des Bundestages v. 8.11.2007 (BR-Drucks. 747/07)

Der Bundestag hat in seiner 123. Sitzung am 8. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 16/6981, 16/7036 – von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) – Drucksachen 16/6290, 16/6739 – in beigefügter Fassung angenommen. [keine Änderungen zu § 20 AStG]mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG)

Rz. 5 [Autor/Stand] Einfügung von § 20 Abs. 2 Satz 2 aus Gründen der Gleichstellung von Tochtergesellschaft und Betriebsstätte. Mit dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz ergänzte der Gesetzgeber § 20 Abs. 2 um einen weiteren Satz 2. Legislatorisches Ziel war die Gleichstellung von solchen ausländischen Tochterkapitalgesellschaften und ausländischen Betriebsstätten, di...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP v. 27.3.1995 (BT-Drucks. 13/901)

[keine Änderungsvorschläge bezüglich § 20 AStG]mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. § 7 Satz 8 GewStG

Rz. 216 [Autor/Stand] "Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG". Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 haben mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun (vgl. Anm. 119). Ziel des § 7 Satz 8 GewStG ist die Schließung einer vermeintlichen Besteuerungslücke.[2] Es geht um Rechtsfolgen, wie sie sich aus dem Mitunternehmerkonzept des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ergeben können. E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt und Telos

a) Norminhalt Rz. 4 [Autor/Stand] Anwendung nur auf im DBA-Ausland ansässige Stpfl. Die Vorschrift ist in zwei Absätze unterteilt und nur auf natürliche und juristische Personen anwendbar, die in einem ausländischen Staat im steuerlichen Sinne ansässig sind, mit dem Deutschland ein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen hat. Rz. 5 [Autor/Stand] Zeitpunktabhängige S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Jahressteuergesetz (JStG 1997) v. 20.12.1996

Rz. 4 [Autor/Stand] Aufhebung von § 20 Abs. 3 a.F. als Folge der Abschaffung der Vermögensteuer. Das BVerfG[2] hat in seinem sog. "Vermögensteuerbeschluss" v. 22.6.1995 die Vermögensteuer (zumindest teilweise) für verfassungswidrig erklärt. Als Folge dieses Beschlusses und der fehlenden Einigung über eine verfassungsmäßige Vermögensteuer wird ab dem Veranlagungszeitraum 1997...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 5.11.2010 (BR-Drucks. 679/10)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 28. Oktober 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 17/3449, 17/3549 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) – Drucksachen 17/2249, 17/2823 – in beigefügter Fassung angenommen. [keine Änderungen zu § 20 AStG]mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 16.5.2003

Rz. 10 [Autor/Stand] Neukonzeption des § 20 Abs. 2. Im StVergAbG v. 16.5.2003[2] erfuhr § 20 Abs. 2 eine völlige Neukonzeption. Während die Vorschrift vorher Zwischeneinkünfte betraf, die einer potenziellen Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen sollten, bezieht sie sich seit dem 1.1.2003 auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte, die gerade nicht der Hinzurechnungsbesteuerun...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / Inhaltsverzeichnis

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsfolgen

a) Zwangsrealisation der stillen Reserven im inkriminierten Einbringungsvermögen Rz. 159 [Autor/Stand] Wirtschaftsgutbezogener Ansatz von gemeinen Werten. Die Bewertung der eingebrachten Wirtschaftsgüter mit deren gemeinen Werten nach § 50i Abs. 2 ist lex specialis zu der Bewertung nach § 20 UmwStG. § 50i Abs. 2 suspendiert den Buch- bzw. Zwischenwertansatz aber nur selektiv ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Rückwirkung von § 50 i Abs. 2 (§ 52 Abs. 48 Satz 4)

Rz. 39 [Autor/Stand] Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach dem 31.12.2013. Im Jahr 2014 wurde § 50 i im Zuge des KroatienAnpG[2] um einen zweiten Absatz angereichert, der eine Zwangsbesteuerung der in den von § 50 i erfassten Wirtschaftsgütern und Anteilen ruhenden stillen Reserven bei bestimmten Umwandlungs- und Einbringungsvorgängen, bei steuerneutralen Überführungs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Rechtsfolge

Rz. 159 [Autor/Stand] Zusammenwirken der Absätze 1 und 2. Man darf die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 nicht für sich betrachten, sondern man muss die Rechtsfolge des § 20 Abs. 1 mit in die Überlegungen einbeziehen, soweit sie sich auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte bezieht. Die Rechtsfolge des § 20 Abs. 1 besteht in der Anordnung, dass § 20 Abs. 2 durch die DBA nicht ber...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Durch Art. 16 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.16[2] wurde zwar nicht das AStG geändert. Es wurde jedoch § 7 GewStG um 3 Sätze ergänzt. Die Ergänzungen betreffen die Zuordnung eines Hinzurechnungsbetrags zu den inländischen Betriebsstätt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens und Anteile i.S. des § 17 EStG (Satz 1)

Rz. 61 [Autor/Stand] Gegenstand der Übertragung oder Überführung. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 1 müssen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i.S. des § 17 EStG auf die Personengesellschaft übertragen oder überführt werden. Damit ist § 50 i mit Ausnahme der Anteile i.S. des § 17 EStG nicht auf sonstige Wirtschaftsgüter des Privatvermögens anzuwenden, die Gegenstand ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50i EStG Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm. und Steuerberater Dr. Bernhard Liekenbrock, Köln Literaturverzeichnis Benz/Böhmer, Das BMF-Schreiben zu § 50 i Abs. 2 EStG, DStR 2016, 145; Bilitewski/Schifferdecker, Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen in Drittstaaten, Ubg 2013, 559; Bodden, Die Neuregelungen des § 50 i EStG durch d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 67 [Autor/Stand] Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 EStG. § 50 i erfasst nur Übertragungen oder Überführungen in das Betriebsvermögen einer gewerblich infizierten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 1) oder einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2). Der Gesetzgeber sieht insb. in diesen Fällen sein Besteuerungsrecht gefährdet (Anm. 8 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Rückwirkung von § 50 i Abs. 1 Satz 1 (§ 52 Abs. 48 Satz 1)

Rz. 16 [Autor/Stand] Rückwirkende Gesetzesänderung durch AmtshilfeRLUmsG. § 50 i Abs. 1 Satz 1 verhindert nach hier vertretener Auffassung (1.) die Entstrickung von Wirtschaftsgütern und Anteilen i.S. des § 17 EStG, die vor dem 29.6.2013 ohne Besteuerung der stillen Reserven in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 bzw. eines Besitzunternehmens...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / I. Außensteuergesetz v. 8.9.1972(BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450)

1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 7. Gesetzesleitsatz: Zuzurechnen sind die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft nach Abzug darauf lastender Steuern. Der Hinzurechnungsbetrag ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Aus dem Ziel, den Steuerpflichtigen so zu behandeln, als hätte er die Beträge direkt vereinnahmt, i...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 8.6.2016(BT-Drucks. 18/8739)

Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 2. § 10 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: "Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte sind in entsprechender Anwendung der Vors...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 16.5.2000 mit Änderungsvorschlägen(BT-Drucks. 14/3366)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 10 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „Der Hinzurechnungsbetrag gilt unmittelbar nach Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft als zugeflossen. Die Steuer auf den Hinzurechnungsbetrag beträgt 25 vom Hundert; sie ist der tariflichen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer hinzuzurechnen. Auf den Hinzu...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 7.9.1993(BT-Drucks. 12/5630)

Artikel 10 Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Teilsatz angefügt: „für die Ermittlung der Einkünfte aus Anteilen an einem inländischen Sondervermögen im Sinne des § 6 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften oder an einem vergleichbaren, ausländischem Recht unte...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 19.9.2003(BT-Drucks. 15/1553)

Artikel 4 Änderung des Außensteuergesetzes 2. § 10 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte sind in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln; für die Ermittlung der Einkünfte aus Anteilen an einem inländischen oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des § 1 Nr. 1 des Investme...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Bericht der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. 19.4.2001(Beilage zu Finanz-Rundschau 11/2001)

D. Außensteuerrecht I. Einführung 1. Zielsetzung des Außensteuerrechts Innerhalb der Reform der Unternehmensbesteuerung kommt der Fortentwicklung des Außensteuerrechts eine wichtige Aufgabe zu. Das Ziel ist ein Doppeltes. Die äußeren Grenzen des deutschen Steuerzugriffs müssen so festgelegt werden, dass die wachsende weltwirtschaftliche Verflechtung Deutschlands und seine Einbi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 7.11.1991(BT-Drucks. 12/1506)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes 3. Dem § 10 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) „Absatz 5 gilt nicht, soweit im Hinzurechnungsbetrag Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter enthalten sind und die ausländische Zwischengesellschaft überwiegend derartige Einkünfte erzielt. Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter sind Einkünfte der ausländischen Zwischenge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf und Entwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen v. 15.2.2000(BT-Drucks. 14/2683)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Auf den Hinzurechnungsbetrag sind § 3 Nr. 40 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes und § 8 b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes nicht anzuwenden. b) Absatz 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter sind Einkünfte der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Regierungsentwurf v. 10.9.2001(BT-Drucks. 14/6882)

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes 4. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Hinzurechnungsbetrag gehört zu den Einkünften im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes und gilt unmittelbar nach Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft als zugeflossen. Gehören Anteile an der ausländischen Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 5.3.1993(BT-Drucks. 12/4487)

Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes 2. § 10 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte sind in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Eine Gewinnermittlung entsprechend den Grundsätzen des § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes steht einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 25.5.1993(BT-Drucks. 12/6078)

Artikel 10 Änderung des Außensteuergesetzes a) unverändert b) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Absatz 5 gilt nicht, soweit im Hinzurechnungsbetrag Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter enthalten sind und die ihnen zugrunde liegenden Bruttoerträge mehr als zehn vom Hundert der den gesamten Zwischeneinkünften zugrundeliegenden Bruttoerträge der ausländischen Zwischeng...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.9.2016 BT-Drucks. 18/9536)

Artikel 11 Änderung des Gewerbesteuergesetzes 2. Dem § 7 werden die folgenden Sätze angefügt: "Hinzurechnungsbeträge im Sinne des § 10 Absatz 1 des Außensteuergesetzes sind Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen. Einkünfte im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 des Außensteuergesetzes gelten als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt; das gilt auch, wenn ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses v. 5.11.2003(BT-Drucks. 15/1944)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 6.9.1991(BR-Drucks. 522/91)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes 4. b) Nach § 15 wird folgender § 15 a eingefügt: „§ 15 a Ausländische Rechtsträger und Betriebsstätten mit Kapitalanlagefunktion (1) Vermögen und Einkommen eines Rechtsträgers mit Kapitalanlagefunktion, der Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hat (ausländischer Rechtsträger), wird den Anteilsinhabe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 20.2.2017BT-Drucks. 18/11233)

Artikel 2 Änderung des Außensteuergesetzes § 10 Absatz 3 Satz 4 des Außensteuergesetzes vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1730) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: "Steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder einer ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Unterrichtung durch die Bundesregierung – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 4.5.2016(BT-Drucks. 18/8345)

30. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht. Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werden müss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 27.10.2010/28.10.2010 (BT-Drucks. 17/3449, 17/3549)

Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes Zu Nummer 2 (§ 10 Absatz 1 Satz 3 – neu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses v. 4.7.2000(BT-Drucks. 14/3760)

Zu Artikel 13 (Änderung des Außensteuergesetzes) Artikel 13 wird wie folgt geändert: 2. Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „ 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Hinzurechnungsbetrag gilt unmittelbar nach Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft als zugeflossen. Die Steuer auf den Hinzurechnungsbetrag beträgt 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Empfehlungen der Ausschüsse v. 11.4.2016(BR-Drucks. 119/1/16)

35. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht. Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werden müssen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Stellungnahme des Bundesrates v. 22.4.2016(BR-Drucks. 119/16 [B])

30. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht. Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werden müssen.mehr