Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007(BT-Drucks. 16/6290)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Regierungsentwurf (Änderungen) v. 25.10.1991 (BT-Drucks. 12/1368)

Zu Artikel 13 Nr. 4 (Außensteuergesetz) In Artikel 13 wird die Nummer 4b wie folgt gefasst: „4b. Nach § 15 wird folgender § 15 a eingefügt: § 15 a Ausländische Rechtsträger und Betriebsstätten mit Kapitalanlagefunktion (1) wie Regierungsentwurf (2) Ausländischer Rechtsträger mit Kapitalanlagefunktion ist eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, an deren Kapital...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006(BT-Drucks. 16/2710)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 7.6.2000(BT-Drucks. 14/3554)

Artikel 9 Änderung des Außensteuergesetzes 4. In § 10 Abs. 6 Satz 1 wird die Angabe „120.000 Deutsche Mark” durch die Angabe „62.000 Euro” ersetzt. Begründung – (Auszug) Zu Artikel 9 (Außensteuergesetz) Zu den Nummern 1 bis 4 (§§ 2, 7, 9 und 10) Die DM-Beträge werden nach dem amtlichen Umrechnungskurs umgerechnet und auf Grund der hohen Ausgangsbeträge idR auf volle tausend Euro ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf und Entwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen v. 2.12.2002(BT-Drucks. 15/119)

Artikel 12 Änderung des Außensteuergesetzes 4. In § 10 werden die Absätze 5 bis 7 aufgehoben. Begründung – (Auszug) Zu Artikel 12 (Außensteuergesetz) Zu Nummer 4 (§ 10 Abs. 5 bis 7 – aufgehoben –) Die Hinzurechnungsbesteuerung ist eine Abwehrmaßnahme gegen die ungerechtfertigte Steuerausweichung in niedrig besteuernde Gebiete oder in Länder mit Steuerpräferenzen für Ausländer. § ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537)

Zu § 10 AStG Die Änderungen enthalten Verbesserungen steuertechnischer Art. Der einfacheren Handhabung dient es, daß nach der Neufassung von Absatz 1 bei der Berechnung des Hinzurechnungsbetrages Steuern der Gesellschaft im Jahre ihrer Zahlung vom Einkommen (bei Verlust in diesem Jahr im Wege des Verlustvortrages auch in den fünf folgenden Jahren) abzusetzen sind. Aus entspr...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 26.4.2017 (BT-Drucks. 18/12128)

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes [unverändert]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 14.10.2000(BT-Drucks. 14/4277)

Artikel 9 Änderung des Außensteuergesetzes 4. unverändertmehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2007 (BT-Drucks. 16/6981)

Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzes 5. unverändertmehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Bericht des Finanzausschusses v. 8.11.2001(BT-Drucks. 14/7344)

Zu Artikel 5 (Außensteuergesetz) Zu Nummer 4 (§ 10) Zu Buchstabe b (Absatz 3 Satz 4) Redaktionelle Änderung. Zu Buchstabe c (Absatz 6) Redaktionelle Änderung. Zu Buchstabe d (Absatz 7) Die Ergänzung berücksichtigt, dass infolge des Wegfalls des § 8 Abs. 2 die Regelung auch dann gilt, wenn die finanzierten ausländischen Gesellschaften oder Betriebsstätten Einkünfte im Sinne des § 8 ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Unterrichtung durch die Bundesregierung – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 12.10.2016 (BT-Drucks. 18/9956)

16. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 (§§ 7 und 9 GewStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in Artikel 11 Nummer 2 und 4 vorgesehenen Änderungen ausreichen, um die in der Praxis vermehrt auftretenden (Gewerbesteuer-) Vermeidungsmodelle durch Zwischenschaltung ausländischer Personengesellschaften zielgenau zu erfassen. Begründung: In mehreren ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

(1) Der nach § 7 Abs. 1 zu versteuernde Teil der Einkünfte ist bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit dem Betrag, der sich nach Abzug der Steuern ergibt, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diesen Einkünften sowie von dem diesen Einkünften zugrundeliegenden Vermögen erhoben worden sind, anzusetzen (Hinzurechnungsbetrag). Ergibt sich ein negativer Betrag, so...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

7. Gesetzesleitsatz: Zuzurechnen sind die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft nach Abzug darauf lastender Steuern. Der Hinzurechnungsbetrag ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Aus dem Ziel, den Steuerpflichtigen so zu behandeln, als hätte er die Beträge direkt vereinnahmt, ist zu prüfen, wieweit auch Steuervergünstigung...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 5.11.2003(BT-Drucks. 15/1896)

Artikel 4 Änderung des Außensteuergesetzes 2. § 10 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte sind in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln; für die Ermittlung der Einkünfte aus Anteilen an einem inländischen oder ausländischen Investmentvermögen sind die Vorschriften des Investmen...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

(1) Der nach § 7 Abs. 1 zu versteuernde Teil der Einkünfte ist bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit dem Betrag, der sich nach Abzug der Steuern ergibt, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diesen Einkünften sowie von dem diesen Einkünften zugrundeliegenden Vermögen erhoben worden sind, anzusetzen (Hinzurechnungsbetrag). Ergibt sich ein negativer Betrag, so...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 8.11.2006(BT-Drucks. 16/3315)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

(1) Der nach § 7 Abs. 1 zu versteuernde Teil der Einkünfte ist bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit dem Betrag anzusetzen, der sich nach Abzug der Steuern ergibt, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diesen Einkünften erhoben worden sind (Hinzurechnungsbetrag). Ergibt sich ein negativer Betrag, so entfällt die Hinzurechnung. (2) Der Hinzurechnungsbetrag ge...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 mit Änderungsvorschlägen(BT-Drucks. 14/7343)

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes 4. § 10 wird wie folgt geändert: a) unverändert b) In Absatz 3 Satz 4 werden nach den Wörtern „oder einer inländischen Betriebsstätte anknüpfen” und dem anschließenden Komma die Wörter „die Vorschriften des § 8 b Abs. 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes” und ein Komma eingefügt. c) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Absatz 5 gilt n...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / Inhaltsverzeichnis

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. KabE v. 30.6.1971

(1) Die nach § 7 Abs. 1 steuerpflichtigen Einkünfte sind bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit dem Betrag, der sich nach Abzug der Steuern ergibt, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diesen Einkünften sowie von dem diesen Einkünften zugrundeliegenden Vermögen erhoben worden sind, anzusetzen (Hinzurechnungsbetrag). Ergibt sich ein negativer Betrag, so entfä...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Stellungnahme des Bundesrates v. 9.7.2010 (BR-Drucks. 318/10 [Beschluss])

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Bericht des Finanzausschusses v. 9.11.2006(BT-Drucks. 16/3369)

Begründung – (Auszug) Zu Nummer 2 (§ 10 Abs. 3 Satz 4) Diese Ergänzung ist eine Folgeänderung, die sich aus der Einfügung eines § 8 Abs. 1 Nr. 10 AStG ergibt. Danach sind die Vorschriften des UmwStG nicht anzuwenden, soweit Einkünfte infolge von Entstrickungstatbeständen nach § 8 Abs. 1 Nr. 10 AStG hinzurechnungspflichtig sind.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesbeschluss des Bundestages v. 8.11.2007(BR-Drucks. 747/07)

Der Bundestag hat in seiner 123. Sitzung am 8. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 16/6981, 16/7036 – von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) – Drucksachen 16/6290, 16/6739 – in beigefügter Fassung angenommen. [keine Änderungen zu § 10 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 5.11.2010 (BR-Drucks. 679/10)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 28. Oktober 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 17/3449, 17/3549 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) – Drucksachen 17/2249, 17/2823 – in beigefügter Fassung angenommen. [keine Änderungen zu § 10 AStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 11.3.2016(BR-Drucks. 119/16)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 7.4.2016(BT-Drucks. 18/8045)

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Anhaltspunkte für das Vorliegen begründeter Zweifel

Rz. 99 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat Anhaltspunkte formuliert, in welchen Fällen vom Vorliegen begründeter Zweifel auszugehen ist.[2] Die beispielhafte Aufzählung der maßgebenden Anhaltspunkte wirft zwar weitere Fragen auf. Dennoch wird erkennbar, wie die Finanzverwaltung grundsätzlich mit dieser Frage umgehen will. Rz. 100 [Autor/Stand] R B 199.1 Abs. 6 ErbStR 2011 [...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Shared Service Center: Maßg... / 3.2 Servicekalkulation

Die Servicekalkulation (Ermittlung der Stückherstellkosten je Service auf Basis Stückliste/Arbeitsplan zu Planressourcenkosten) erfüllt folgende Zwecke: Kostenplanung der Leistungen. Transparente Kostendarstellung und Dokumentation. Verfahrenswahl der Leistungserstellung. Kostenvorgabe für die Services (→ "target costing") Ansätze zur Kostenoptimierung in den Prozessen. Grundlage ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2017, Die Stiftung a... / d) Familienstiftungen mit Sitz im Ausland

Familienstiftungen mit Sitz im Ausland unterliegen hinsichtlich ihres Inlandsvermögens nicht der beschränkten Steuerpflicht des § 2 ErbStG und damit auch nicht der Erbersatzsteuer.[42] Auch sind sie nur beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Grundlage der Besteuerung ist die Summe aller inländischen Einkünfte. Wenn die ausländische Stiftung durch einen inländischen Stiftung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 47 ff. Zum LSt-Abzug bei beschränkt steuerpflichtigen ArbN > Ausländische Arbeitnehmer im Inland Rz 4 ff, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 21 ff. Zur Ermittlung der LSt auf > Sonstige Bezüge, die bei einem ehemaligen ArbN nach Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht einzubehalten ist, gehört der während der Zei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung auf ein der Tochtergesellschaft gewährtes Darlehen?

Leitsatz Die Teilwertabschreibung auf ein einer polnischen Tochtergesellschaft gewährtes Darlehen ist nicht außerbilanziell gem. § 1 AStG hinzuzurechnen. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Um in den polnischen Markt einzusteigen, gründeten die Gesellschafter in Polen die E GmbH. Die Klägerin hat der E GmbH Darlehen gewährt. Da sich das wirtschaftliche Engagement...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG – Keine Berücksichtigung fiktiver Veräußerungsverluste

Leitsatz § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG ist auch nach den Modifikationen durch das SEStEG dahin auszulegen, dass er nur für die Fälle auf § 17 EStG verweist, in denen der gemeine Wert der Anteile zu dem für die Besteuerung maßgebenden Zeitpunkt die Anschaffungskosten übersteigt (Anschluss an das Senatsurteil vom 28. Februar 1990, I R 43/86, BFHE 160, 180, BStBl II 1990, 615). Normen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG ­steuerfreie Gewinnausschüttungen

Leitsatz Das in § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot ist auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären. Normenkette § 8b Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 KStG, § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG, § 18 AStG Sachverhalt Die klagende GmbH ist an einer schweizerischen AG zu 100 % beteiligt. Insoweit setzte das FA...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn gemeinsam mit Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Kfm. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Literaturverzeichnis Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Außensteuerreformgesetz

Rz. 1 [Autor/Stand] Das AStG [2] bildet den Art. 1 des AStRefG.[3] § 8 darf in gewissem Sinne als die zentrale Vorschrift der §§ 7–14 angesehen werden, weil sie die der Hinzurechnung unterliegenden Einkünfte im Detail umschreibt und damit die Spreu vom Weizen trennt. Im 1. RefE war der heutige § 8 auf § 8 und § 9 aufgeteilt. Dennoch wurde die Gesamtkonzeption des § 8 von Anfa...mehr

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Anhang 4: Schachtelprivilegregelungen in Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes (§ 1 AStG)

... und dies nur insoweit, als der Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1) beachtet worden ist. Rz. 571 [Autor/Stand] Gesetzesbegründung. Selbst wenn nach den vorangestellten Ausführungen die betreffenden Einkünfte durch eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit erzielt werden, soll deren Zuordnung zu dieser Tätigkeit nach § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbs. 2 gleichwohl nur insoweit möglich s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Bruttoerträge aus aktiven Tätigkeiten

Literatur GOCKE, Der Begriff "Bruttoerträge" im Außensteuerrecht, BB 1973, 887; MEILICKE, Der Begriff der Bruttoerträge im Außensteuerrecht, FR 1985, 318. ... und ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten bezieht... Rz. 621 [Autor/Stand] Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten. § 8 Abs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) Nachweis tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit aa) Nachweis

..., nachweisen, ... Rz. 456 [Autor/Stand] Umkehr der Darlegungs- und Beweislast. Das Gesetz ordnet an, dass der Steuerpflichtige und nicht die Finanzverwaltung den Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit führen muss. Dies entspricht im Grundsatz der maßgeblichen Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes", wonach der für eine verhältnismäßige...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausländische Gesellschaft keine Zwischengesellschaft

(2) Eine ausländische Gesellschaft ist nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer anderen ausländischen Gesellschaft , ... Rz. 605 [Autor/Stand] Ober- und Untergesellschaft. Die in § 8 Abs. 2 aF zunächst angesprochene ausländische Gesellschaft war die die Beteiligungserträge empfangende, dh. die Obergesellschaft. Sie musste eine solche iS von § 7 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Funktionsholding

... oder 2. die ausländische Gesellschaft die Beteiligung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit eigenen unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten hält ... Rz. 652 [Autor/Stand] Funktionsholding. Die Fälle des § 8 Abs. 2 Nr. 2 aF wurden kurz als "Funktionsholding" im Gegensatz zur "Landesholding" des 8 Abs. 2 Nr. 1 aF bezeichnet.[2] Mit der ausländischen Gesellschaft ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Einkünfte aus Finanzierungstätigkeit – Abs. 1 Nr. 7 (ausschließlich Einkünfte aus aktivem Erwerb ohne Ausnahmevorschrift)

Rz. 241 [Autor/Stand] Finanzierungstätigkeit und Einkünfte aus Kapitalvermögen. § 8 Abs. 1 Nr. 7 ist funktional als Ausschnitt aus den Einkünften aus Kapitalvermögen zu verstehen, woraus im Umkehrschluss gefolgert werden kann, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft aus Kapitalvermögen generell passiv i.S. der Hinzurechnungsbesteuerung sind, soweit die Einkünfte nich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / g) Verluste

Rz. 349 [Autor/Stand] § 8 Nr. 9 Halbs. 3 betrifft die Berücksichtigung von Beteiligungsveräußerungsverlusten innerhalb der Hinzurechnungsbesteuerung. Erzielt eine ausländische Gesellschaft einen Verlust aus der Veräußerung eines Anteils an einer ihr nachgelagerten Gesellschaft, so haben die Steuerinländer ein Interesse daran, diese Verluste mit anderen Zwischeneinkünften aus...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 400 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte im Überblick. In § 8 Abs. 2 war ursprünglich die Regelung zur sog. "Landes- und Funktionsholding" enthalten (vgl. dazu Anm. 601 ff.). Diese Regelung war mit Aufnahme von § 8 Abs. 1 Nr. 8 und 9 durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz[2] obsolet geworden und ist entsprechend für Wirtschaftsjahre beginnend mit dem 1.1.2001 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114 [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. 4 und nicht den Handel...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 31 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1–9 bzw. unter § 7 Abs. 6 a (früher § 10 Abs. 6 Satz 2 aF). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) passiv oder als passiv mit ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten – Abs. 1 Nr. 5 (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen)

Rz. 171 [Autor/Stand] Allgemeines. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten sind grundsätzlich unschädlich i.S. der Hinzurechnungsbesteuerung. Wie schon zuvor in Nr. 4 erfährt dieser Grundsatz durch eine komplizierte Ausnahmeregelung wesentliche Durchbrechungen. Der Begriff der Dienstleistung ist als solcher dem System des deutschen Einkommensteuerrechts unbekannt. Dienstlei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 11. Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften – Abs. 1 Nr. 8 (Einkünfte ausschließlich aus aktivem Erwerb)

Rz. 281 [Autor/Stand] Neuregelung durch UntStFG. § 8 Abs. 1 Nr. 8 ist durch das UntStFG[2] neu eingefügt worden. Die Vorschrift ist erstmals auf Beteiligungserträge anzuwenden, die eine ausländische Zwischengesellschaft in einem Wirtschaftsjahr erzielt, das nach dem 31.12.2000 begonnen hat (§ 21 Abs. 7 Satz 4). Für Beteiligungserträge, die in einem früheren Wirtschaftsjahr e...mehr