Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 9.6.2000 (BT-Drucks. 14/3640)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 18.10.2007 (BT-Drucks. 16/6739)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Empfehlung des Finanzausschusses v. 20.9.2001 (BR-Drucks. 638/1/01)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 (BT-Drucks. 14/7343, 44)

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. AußensteuerreformG v. 8.9.1972

Rz. 1 [Autor/Stand] Ursprüngliche Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschrift bestand nur aus zwei Absätzen. Es liegt in der Natur des § 18 als reine Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschrift, die den Stpfl. nicht materiell-rechtlich belastet, dass die Bestimmung im Gesetzgebungsverfahren des AußensteuerreformG[2] nur geringfügiges Interesse und dementsprechend geringe Änderunge...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.3 Nachschaltung weiterer ausländischer Gesellschaften

Sind mehrere Untergesellschaften einander nachgeschaltet, so vollzieht sich die Zurechnung nach § 14 Abs. 1 und 3 AStG in der letzten logischen Sekunde des jeweiligen Wirtschaftsjahrs der untersten nachgeschalteten Untergesellschaft durch alle vorgeschalteten Untergesellschaften hindurch bis zur Obergesellschaft. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn bei abweichendem Wirt...mehr

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zerb 11/2016, Erbersatzsteu... / 6. Fazit

Die Revisionsentscheidung des BFH (Az. II R 26/16) bleibt mit Spannung abzuwarten. Die Beratungspraxis sollte derzeit vorsorglich davon ausgehen, dass das Vermögen von (inländischen) Familienstiftungen stets der Erbersatzsteuer unterliegt. Dagegen unterliegt das Vermögen von (ausländischen) Familienstiftungen (z. B. einer österreichischen Privatstiftung oder einer liechtenst...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.6 Steuerfreie Veräußerungsgewinne (§ 3 Nr. 41 Buchstabe b EStG)

18.1.6.1 Veräußerungsgewinne sind steuerfrei, soweit für das Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem sie bezogen werden, oder für die vorausgegangenen sieben Kalenderjahre oder Wirtschaftsjahre aus einer Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge der Einkommensteuer unterlegen haben, § 11 Abs. 1 und 2 AStG aF nicht anzuwenden war, der Steuerp...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.3 Nachschaltung weiterer ausländischer Gesellschaften

Sind mehrere Untergesellschaften einander nachgeschaltet, so vollzieht sich die Zurechnung nach § 14 Abs. 1 und 3 AStG in der letzten logischen Sekunde des jeweiligen Wirtschaftsjahres der untersten nachgeschalteten Untergesellschaft durch alle vorgeschalteten Untergesellschaften hindurch bis zur Obergesellschaft. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn bei abweichendem Wir...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.3 Erklärung über die gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung

18.3.1 Jeder der an der ausländischen Gesellschaft beteiligten unbeschränkt Steuerpflichtigen und erweitert beschränkt Steuerpflichtigen ist zur Abgabe einer Erklärung für die gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung verpflichtet. Diese Verpflichtung kann durch Abgabe einer gemeinsamen Erklärung erfüllt werden. 18.3.2 Die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung erfolgt i...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / a) Erklärungsvordruck

Der Erklärungsvordruck fragt die für das Feststellungsverfahren notwendigen Merkmale ab. Da bisher noch keine Erfahrungen über Ermittlung von Einkünften ausländischer Gesellschaften aus passivem Erwerb vorliegen, sind hierfür keine ausgedehnten Fragen vorgesehen; der Steuerpflichtige soll in schwierigen Fällen (vor allem bei gemischten Gesellschaften) eine Anlage ASt 1 B 1 z...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Beteiligung mehrerer unbeschränkt Steuerpflichtiger

Rz. 190 [Autor/Stand] Allgemeines. Eine gesonderte Feststellung erfolgt nach § 179 Abs. 2 Satz 2 AO "einheitlich", wenn dies gesetzlich bestimmt ist oder wenn der Gegenstand der Feststellung mehreren Personen (dh. einer Personenmehrheit) zuzurechnen ist. In diesen Fällen hat die gesonderte Feststellung den Betroffenen gegenüber einheitlich (dh. in der Sache identisch [2] ) zu ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. StBereinG 1985 v. 14.12.1984

Rz. 3 [Autor/Stand] Anfügung von Absatz 3. Durch StBereinG v. 14.12.1984[2] wurde die Erklärungspflicht für die der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden unbeschränkt und erweitert beschränkt Stpfl. eingeführt. Der Gesetzgeber hat erst 13 Jahre nach Inkrafttreten des AStG festgestellt, dass die Verpflichtung zur Abgabe von Feststellungserklärungen als Grundlage für den na...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 50 [Autor/Stand] Absatz 1. § 18 Abs. 1 enthält als Grundsatz, dass die für die Besteuerung nach §§ 7–14 maßgeblichen Grundlagen gesondert und bei mehreren Steuerinländern auch einheitlich festzustellen sind. Aus dem Gedanken der Vereinfachung und Zentralisierung ist die Bestimmung zu begrüßen. Sie bewirkt, dass die sich aus dem AStG ergebenden Probleme gegenüber den an e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. JStG 2008 v. 20.12.2007

Rz. 6 [Autor/Stand] Erklärungspflicht trotz EG-rechtlich gebotenem Gegenbeweis nach § 8 Abs. 2. Als Folge der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes" hat der deutsche Gesetzgeber durch JStG 2008[2] in § 8 Abs. 2 die Möglichkeit geschaffen, für bestimmte Einkünfte den Nachweis zu führen, dass diese das Ergebnis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigke...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 100 [Autor/Stand] Abschichtung des Besteuerungsverfahrens. § 18 Abs. 1 Satz 1 sieht die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–14 sowie für die Anwendung von § 3 Nr. 41 EStG vor. Die Vorschrift stellt eine Ausnahme von dem in § 157 Abs. 2 AO niedergelegten Grundsatz dar, dass die sog. Besteuerungsgrundlagen einen unselbständigen Bes...mehr

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EuGH-Vorlage: Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter im Drittstaatenfall

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Art. 57 Abs. 1 EG (jetzt: Art. 64 Abs. 1 AEUV) dahin auszulegen, dass eine zum 31. Dezember 1993 im Zusammenhang mit Direktinvestitionen bestehende Beschränkung des Kapitalverkehrs mit dritten Ländern durch einen Mitgliedstaat auch dann nicht von Art. 56 EG (je...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Doppelstöckige Personengesellschaft – Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II eines im Ausland ansässigen Gesellschafters

Leitsatz 1. Die Gleichstellung des mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligten Gesellschafters mit dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG bezieht sich nicht nur auf Sondervergütungen und das Sonderbetriebsvermögen I, sondern auch auf das Sonderbetriebsvermögen II. 2. Negative Einkünfte des Organträgers i.S...mehr

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zerb 10/2016, Brexit und EW... / V. Rechtsfolgen für Deutschland

In Deutschland bleibt erst einmal alles so, wie es ist. Deutschland ist also weiterhin verpflichtet, die Grundfreiheiten des EWR-Abkommens gegenüber Großbritannien zu beachten,[22] und für seine Gerichte gelten die Vorlagemöglichkeiten und Vorlagepflichten nach Art. 267 AEUV unverändert auch für das EWR-Abkommen.[23] Für englische Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland ...mehr

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Wegzugsbesteuerung (Kapital... / 2.2 Erleichterungen

§ 6 Abs. 3 und 4 AStG enthalten Maßnahmen zur Vermeidung von Besteuerungshärten, die dadurch ausgelöst werden, dass dem Stpfl. zum Zeitpunkt des Wegzugs keine gesonderten Erträge (= Veräußerungserlöse) zufließen, die zur Finanzierung der Steuerbelastung verwendet werden können.[1] Aus Gründen der sachlichen Billigkeit kann eine Milderung der Besteuerungsfolgen geboten sein, ...mehr

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Wegzugsbesteuerung (Kapital... / 2.1 Tatbestandsvoraussetzungen

§ 6 AStG knüpft in seinem Grundtatbestand an das Ausscheiden einer natürlichen Person aus der unbeschränkten Steuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland an und löst als Rechtsfolge die Konsequenzen des § 17 EStG, also die Besteuerung der in den Anteilen an einer Kapitalgesellschaft enthaltenen stillen Reserven, aus, ohne dass tatsächlich veräußert wird. Aufgrund der hier...mehr

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Wegzugsbesteuerung (Kapital... / 3 Beratungshinweise

Um eine Erfassung der genannten Fälle des Beteiligungsübergangs vornehmen zu können, sieht § 54 Abs. 4 EStDV für Notare eine besondere Meldepflicht vor. Sie haben Verfügungen über Kapitalgesellschaftsbeteiligungen durch nicht nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt Stpfl. bei dem FA anzuzeigen, das nach § 19 AO vor der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht für die Besteuerun...mehr

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ABC des internationalen Steuerrechts

Abfindungen (Arbeitnehmer) Abgeltungswirkung Aktivitätsklausel (DBA) Andere Einkünfte Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Arbeitgeber (inländischer, ausländischer) Arbeitnehmer-Entsendung Arbeitnehmer (LSt) Arbeitnehmer-Überlassung Aufsichtsratsmitglieder (DBA/Steuerabzug) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Auslandstätigk...mehr

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Remittance Basis Taxation –... / 3 Praxisfragen

Die DBA sehen für Einkünfte, die einer "Remittance Basis Taxation" unterliegen, häufig vor, dass eine Reduktion der Quellensteuer oder Freistellung von Einkünften auch nur für die überwiesenen Einkünfte anwendbar ist.[1] Im Ergebnis soll damit verhindert werden, dass unbesteuerte Einkünfte entstehen. Diese Klauseln sind aber regelmäßig nur dann anwendbar, wenn die fehlende B...mehr

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Erweitert beschränkte Steue... / 2 Inhalt

Voraussetzung für eine erweitert beschr. Steuerpflicht ist gem. § 2 Abs. 1 AStG, dass eine natürliche Person ihren Wohnsitz (vgl. "Wohnsitz") und ihren gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. "Gewöhnlicher Aufenthalt") in Deutschland aufgegeben hat. Zunächst ist daher zu prüfen, ob durch den Umzug in das Ausland tatsächlich die unbeschränkte Steuerpflicht (vgl. "Unbeschränkte Steuerpf...mehr

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Wegzugsbesteuerung (Kapital... / 1 Systematische Einordnung

Verlegen bisher in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt Stpfl. ihren Wohnsitz (vgl. "Wohnsitz") und ihren gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. "Gewöhnlicher Aufenthalt") in das Ausland und scheiden sie damit aus der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht aus, so verändert sich auch die Ansässigkeit (vgl. "Ansässigkeit") nach Abkommensrecht. Sind Anteile an einer Kapitalgesel...mehr

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Land- und Forstwirtschaft –... / 3 Praxisfragen

Denkbar ist, dass bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft die Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung, §§ 7ff. AStG, erfüllt sind. Möglich ist auch, dass ausl. Verluste aus einer land- und forstwirtschaftlichen Betätigung im Rahmen der inländischen Besteuerung geltend gemacht werden sollen. (vgl. "Verluste, ausländische"). Ferner kann sich die Frage stellen, ob im Au...mehr

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Ansässigkeit – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Die Ansässigkeit ist in Art. 4 OECD MA geregelt und ist damit ein Begriff aus dem Abkommensrecht. Nur wenn der Stpfl. in einem der Vertragsstaaten ansässig ist, kann er sich auf das DBA berufen. Im nationalen Steuerrecht wird für die unbeschränkte Steuerpflicht nicht auf die Ansässigkeit, sondern auf einen Wohnsitz (vgl. "Wohnsitz") oder gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. "Gewöhn...mehr

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Erweitert beschränkte Steue... / 1 Systematische Einordnung

Die erweitert beschr. Steuerpflicht gem. § 2 AStG ist eine Sonderform der beschr. Steuerpflicht, wenn der Stpfl. aus der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland ausgeschieden ist. Sie greift ein, wenn ein Deutscher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland in ein niedrig besteuerndes Gebiet verlegt, aber we...mehr

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Ansässigkeit – ABC IntStR / 2 Inhalt

Gem. Art. 4 Art. 1 OECD-MA ist ein Stpfl. in einem Vertragsstaat ansässig, wenn er aufgrund seines Wohnsitzes, ständigen Aufenthalts, Orts der Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals in diesem Staat unbeschränkt stpfl. ist. Erforderlich ist damit ein ortsbezogenes Merkmal, das zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führt. Für natürliche Personen richtet sich di...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 1. Grundlagen

Die Besteuerung von ausländischen Betriebsstätten unterscheidet sich in erheblichem Maße von der Besteuerung ausländischer Tochter-Kapitalgesellschaften, sodass diese Entscheidung zu Beginn des Auslandsengagements getroffen werden muss. Dieser Beitrag befasst sich mit der Steuerbelastung einer deutschen Kapitalgesellschaft, die sich in einem ausländischen Staat, mit dem Deuts...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 4.1 Abgrenzung der Besteuerungsrechte für ausgeschüttete Gewinne, Zinsen und Lizenzgebühren

Da eine ausländische Tochter-Kapitalgesellschaft selbst steuerpflichtig ist, unterliegt der von ihr erzielte Gewinn der ausländischen Körperschaftsteuer. Bei Gewinnthesaurierung fällt grundsätzlich keine deutsche Steuer an (Ausnahme § 8 AStG). Die inländische Mutterkapitalgesellschaft wird mit ihren Einkünften von der ausländischen Tochterkapitalgesellschaft (Dividenden, Zins...mehr

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ZErb 06/2016, Zur Anwendbar... / 3. Zur Europarechtswidrigkeit des § 15 Abs. 2 ErbStG

In der Literatur besteht nicht erst seit dem Abschluss des DBA D-FL, sondern bereits seit mittlerweile mindestens 15 Jahren[10], weitgehend Einigkeit, dass die Beschränkung der Gewährung des genannten Erbschaftsteuerklassenprivilegs auf Familienstiftungserrichtungen im Inland eine europarechtlich unzulässige, nicht rechtfertigungsfähige Diskriminierung darstellt, die vorlieg...mehr

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ZErb 06/2016, Zur Anwendbar... / 1. Einführung

Der vorliegende Beitrag hat ein Beispielszenario vor Augen, nach welchem ein in Deutschland ansässiger Stifter, etwa zum Zwecke der Asset Protection oder zur sachgerechten Gestaltung einer Unternehmensnachfolge, grenzüberschreitend eine privatnützige Familienstiftung im Fürstentum Liechtenstein mit einem Erstwidmungsbetrag von 12.000.000 EUR errichten möchte. Der Stifter ist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Emigranten

Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Zu Auswanderern > Ausland, > Außensteuergesetz, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Auswanderung , > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbürgerung .mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Dem Anteilseigner nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG

Tz. 216 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG verweist wegen des Begriffs der nahe stehenden Person auf § 1 Abs 2 AStG. Allerdings sind die beiden Regelungen hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenze nicht sauber aufeinander abgestimmt (§ 1 Abs 2 AStG: mindestens 25%; § 8a Abs 1 S 2 bz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Eine dem Anteilseigner nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG bzw ein rückgriffsgesicherter Dritter ist Fremdkapitalgeber

4.5.2.1 Vermeidung einer Doppelbesteuerung 4.5.2.1.1 Allgemeines Tz. 275 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In den Fällen, in denen der Kap-Ges das FK nicht unmittelbar von ihrem AE gewährt wird, sondern von einer dem AE nahe stehenden Person bzw von einem rückgriffsgesicherten Dritten, stellt sich die Frage, ob die Anwendung des § 8a KStG bei einer zusammengefassten Betrachtung aller ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Fremdfinanzierung durch eine dem Anteilseigner nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG

3.3.2.1 Zur Anrechnungsberechtigung des Anteilseigners selbst (§ 8a Abs 1 S 2 Alternative 1 KStG idF des StandOG) Tz. 208 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Der Grundtatbestand des § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG erfasst nur die Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer unbeschr stpfl Kap-Ges durch einen nicht zur KSt-Anrechnung berechtigten AE ( s Tz 144 ). Abs 1 S 2 erweitert den G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3.2 Fremdkapitalgewährung durch iSd § 8a Abs 3 KStG wesentlich beteiligte Anteilseigner, durch iSd § 1 Abs 2 AStG dem Anteilseigner nahe stehende Personen oder durch rückgriffsberechtigte Dritte

Tz. 481 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 UE können die Eigenschaft als AE, das Nahestehen und die Rückgriffsberechtigung nur im Verhältnis zu der Kap-Ges geprüft werden. Ansonsten würden uU Fallkonstellationen erfasst, in denen der oa Personenkreis zwar im Verhältnis zu der Pers-Ges die Voraussetzungen des § 8a Abs 1 und 3 KStG nF erfüllen würde, nicht jedoch im Verhältnis zu der K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhältnis zum Außensteuerrecht

Tz. 38 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Eine Konkurrenz zum AStG ist denkbar, wenn die Refinanzierung über eine ausl Person erfolgt, die einem inl AE nahe steht. Diese Fälle können sowohl zur Anwendung des § 8a KStG (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 19) als auch zur Hinzurechnungsbesteuerung gem §§ 7-14 AStG führen. Prinz (in H/H/R, § 8a KStG Rn 24) spricht sic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Veräußerer der Beteiligung sowie Geber des Fremdkapitals gehören zu dem von § 8a Abs 1 KStG erfassten Personenkreis (§ 8a Abs 6 S 1 Nr 2 KStG)

Tz. 503 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 8a Abs 6 S 1 KStG ist, dass der Veräußerer der Beteiligung sowie der Geber des FK der zu einem Zeitpunkt im Wj wes beteiligte AE der fremdfinanzierten Kap-Ges, eine dem wes beteiligten AE nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein rückgriffsgesicherter Dritter ist. Tz. 504 Stand: EL 61 – ET:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Zur Anrechnungsberechtigung des Anteilseigners selbst (§ 8a Abs 1 S 2 Alternative 1 KStG idF des StandOG)

Tz. 208 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Der Grundtatbestand des § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG erfasst nur die Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer unbeschr stpfl Kap-Ges durch einen nicht zur KSt-Anrechnung berechtigten AE ( s Tz 144 ). Abs 1 S 2 erweitert den Grundtatbestand auf FK-Gewährungen durch dem AE nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG, die ihrerseits nicht zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Die Vergütung ist bei der dem Anteilseigner nahe stehenden Person nicht im Inland iR einer Veranlagung steuerpflichtig (§ 8a Abs 1 S 3 KStG idF des StSenkG bzw idF des UntStFG)

Tz. 211 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Regelung des § 8a Abs 1 S 3 KStG idF des StSenkG, die den von § 8a KStG betroffenen Kreis der FK-Geber auf nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG und rückgriffsgesicherte Dritte erweitert, war bisher in Abs 1 S 2 KStG 1999 enthalten. In S 3 wurde durch das StSenkG das Merkmal "Vergütungen an nicht anrechnungsberechtigte nahe stehende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.4 Person des Rückgriffsverpflichteten iSd § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des sog Korb II-Gesetzes

Tz. 239 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes erfasst alle Fälle, in denen der FK-Geber ein Dritter ist, der auf den AE (s Tz 143 und 153 ff) bzw auf eine diesem nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG (s Tz 216 ff) zurückgreifen kann. Ob der rückgriffsgesicherte Dritte, der AE oder die nahe stehende Person im Inl stpfl ist, ist unerheblich. Nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.5 Anwendung der Verbrauchstheorie bei der Darlehensgewährung durch sog rückgriffsberechtigte Dritte

Tz. 280 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In dem vorstehenden Beispiel ist wegen der fehlenden gesellschaftsrechtlichen Verbindung zwischen der MG und der Bank eine Gegenkorrektur (bei der MG und der Bank) in Form einer verdeckten Einlage nicht möglich (s Rödder/Schumacher, DStR 2003, 1725, 1732 und 2056, 2058). In diesen Fällen gehen sowohl Rödder/Schumacher (DStR 2003, 1725 und 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.7.2 Der Regelungsinhalt des § 8a KStG

Tz. 24 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 8a KStG werden Vergütungen, die ein (inl oder ausl) wes beteiligter AE, eine (inl oder ausl) nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein (inl oder ausl) rückgriffsgesicherter Dritter für die nicht nur kurzfristige Überlassung von FK an eine (unbeschr oder beschr stpfl) Kap-Ges erhält, bei Überschreiten der Freigrenze (250 000 EUR)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1 Vermeidung einer Doppelbesteuerung

4.5.2.1.1 Allgemeines Tz. 275 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In den Fällen, in denen der Kap-Ges das FK nicht unmittelbar von ihrem AE gewährt wird, sondern von einer dem AE nahe stehenden Person bzw von einem rückgriffsgesicherten Dritten, stellt sich die Frage, ob die Anwendung des § 8a KStG bei einer zusammengefassten Betrachtung aller Beteiligten zu einer nicht zu rechtfertige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.4 Unterschiedliche steuerliche Auswirkungen von Einlage- und Verbrauchstheorie

Tz. 279 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Im Grundfall der Darlehensgewährung durch eine dem AE nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG führen, wenn alle Beteiligte inl Kap-Ges sind, beide Lösungsvorschläge "unter dem Strich" zum betragsmäßig gleichen Ergebnis. Bei dem einzelnen Beteiligten sind die Auswirkungen jedoch unterschiedlich:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.2 Einlagetheorie in den Fällen der Fremdkapitalgewährung durch nahe stehende Personen

Tz. 276 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Rödder/Schumacher (DStR 2003, 1725, 1731 und 2057; DStR 2004, 758) wollen, um nicht zu rechtfertigende Doppelbelastungen zu vermeiden, wie bei einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG korrespondierend zur vGA der FK-Nehmerin an den AE eine verdeckte Einlage des AE in die FK-Geberin hinsichtlich der Vergütung iSd § 8a KStG annehmen. Da iE § 8a KStG n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.2 Folgen der Abgrenzung von erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Vergütungen

Tz. 156 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die beiden in den in § 8a KStG Nrn 1 und 2 des Abs 1 S 1 genannten Vergütungsalternativen schließen sich gegenseitig aus. Dh ein Gesellschafterdarlehen, bei dem ergebnisunabhängige und ergebnisunabhängige Vergütungsmerkmale zusammentreffen, kann nur entweder der Nr 1 oder der Nr 2 des Abs 1 S 1 zugeordnet werden. Die Vergütungsvereinbarungen...mehr