Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Beherrschender Einfluss durch einen nicht wesentlich beteiligten Anteilseigner

Tz. 403 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ein nicht wes beteiligter AE steht nach § 8a Abs 3 S 3, 1. Alternative KStG dem wes beteiligten AE gleich, wenn er allein einen beherrschenden Einfluss auf die Kap-Ges ausübt (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 13). Auch iRd § 8a Abs 3 S 3 KStG ist nach Ansicht der Fin-Verw hinsichtlich des Begriffs des beherrschenden Einf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.1 Rückgriff

Tz. 242 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die in § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG gewählte Formulierung "zurückgreifen kann" ist unpräzise. Unstreitig ist, dass bereits das Bestehen eines Rückgriffsanspruchs ausreicht; der Dritte muss den Anspruch nicht tats geltend machen. GlA s Kröner (in E & Y, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 261 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Eine Umqualifizierung von Darlehenszinsen in vGA durch § 8a KStG erfolgt nur anteilig (s Janssen, RIW 1998, 312, mwNachw)mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Fremdkapitalüberlassung an die Personengesellschaft, an der die Kapitalgesellschaft zu mehr als 25% beteiligt ist

Tz. 471 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 5KStG nF ist nur dann einschlägig, wenn die Kap-Ges (gemeint ist wohl eine Kap-Ges iSd § 8a Abs 1 S 1 KStG nF, dh eine unbeschr oder beschr stpfl Kap-Ges, s Tz 137 ff) zu mehr als 25% an der Pers-Ges beteiligt ist und wenn das FK der Pers-Ges selbst überlassen wird. Wegen eines Beispiels, in dem die an der Pers-Ges beteiligte Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Erfassung aller nahe stehenden Personen durch das sog Korb II-Gesetz

Tz. 215 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes erfasst alle nahe stehenden Personen. Dabei ist unerheblich, ob der AE oder die nahe stehende Person Inl oder Ausl ist. Voraussetzung für die Anwendung des § 8a Abs 1 S 2 KStG ist - wie bei § 8a KStG aF auch (s Tz 210) -, dass der FK-Geber einem wes beteiligten AE nahe steht. Wegen Einzelheiten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Allgemeines

Tz. 470 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a Abs 5 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes gelten die Abs 1 bis 4 entspr, wenn das FK einer Pers-Ges überlassen wird, an der die Kap-Ges allein oder zusammen mit ihr nahe stehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 25% beteiligt ist. Nach § 8a Abs 5 S 2 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes gilt in die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer

Tz. 267 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Im Geltungsbereich des § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG war umstr, ob § 8a KStG aF auch die Pflicht zur Einbehaltung von KapSt auslöst, da § 8a Abs 1 S 1 KStG aF nur eine gesetzliche Fiktion der vGA enthielt. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 76) war für eine vGA iSd § 8a KStG aF auch KapSt ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.6 Beschränkung der Anwendung des § 8a KStG auf die Gesellschaftsebene

Tz. 280a Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wassermeyer (DStR 2004, 749) geht nunmehr nicht mehr von der Vorteilsverbrauchstheorie (s Tz 278) aus, sondern er will die Wirkungen des § 8a KStG nF auf die Einkommenserhöhung bei der die Vergütungen leistenden Kap-Ges beschränken. Bei dieser Auslegung kommt es - wie bereits im Grundfall des § 8a KStG nF (s Tz 269) - zu einer echten Doppel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2.8 Patronatserklärungen

Tz. 255 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 21) fasst sowohl harte als auch weiche Patronatserklärungen unter den Anwendungsbereich des § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 Alt 2 KStG. Prinz (in H/H/R, § 8a KStG Rn 133) will den Anwendungsbereich des § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 Alt 2 KStG auf harte Patronatserklärungen reduzieren. So au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

§ 8a KStG idF des StandOG: Bader, Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch nichtanrechnungsberechtigte Gesellschafter (§ 8a KStG), NWB F 4, 3975; Bareis, Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Nichtanrechnungsberechtigten, RIW 1994, 141; Bullinger, Stliche Fragen von Gesellschafterdarlehen an der GmbH, DStR 1993, 225; Cattelaens, Änderungen des KStG durch das FKPG und das StandOG, W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.7 Eigene Rechtsauffassung

Tz. 281 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Weder die Einlagetheorie noch die Verbrauchstheorie haben eine gesetzliche Grundlage (s Tz 143). UE ist somit die Theorie anzuwenden, die dem Sinn und Zweck der Vorschrift am ehesten entspr. Dabei muss die Beantwortung der Frage unabhängig davon erfolgen, ob der AE, die nahe stehende Person bzw der rückgriffsgesicherte Dritte im Inl oder im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.2 Fremdkapitalgewährung durch eine nahe stehende Person

Tz. 284 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wegen der stlichen Behandlung in den Fällen, in denen ein nur mittelbar beteiligter AE (FK-Gewährung in gerader Linie) das FK gewährt, s Tz 143 und s Tz 281. Tz. 285 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die aus der Anwendung des § 8a KStG resultierende vGA kann uE stlich nur dem unmittelbaren AE zugerechnet werden (s Tz 143 und Schr des BMF v 20.05.1999...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Der Anteilseigner ist Inländer und die das Fremdkapital empfangende Kapitalgesellschaft ist im Inland steuerpflichtig

Tz. 269 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Inl AE werden erstmals nach In-Kraft-Treten des sog Korb-II-Gesetzes von der Regelung des § 8a KStG erfasst. Bei diesen erfolgt insoweit, als sie auch Empfänger der Vergütungen iSd § 8a KStG sind, uE eine Umqualifizierung der Vergütung in eine vGA (s Tz 264). GlA s Frotscher (DStR 2004, 377, 379 und 754); Körner (IStR 2004, 217, 228); IDW (F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.4 "... von einem fremden Dritten ..."

Tz. 195 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 kann sich die Kap-Ges der Umqualifizierung der FK-Vergütung in eine vGA entziehen, wenn sie den Gegenbeweis führen kann, dass sie dieses FK bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten hätte erhalten können. "Fremder Dritter" kann nur eine Person sein, die weder AE noch eine diesem nahe stehende Person ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.3 Fremdkapitalgewährung durch einen rückgriffsgesicherten Dritten

Tz. 288 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 UE sind aus den in Tz 283 angeführten Gründen (s Tz 283) die Rechtsfolgen des § 8a KStG auf die Ebene der FK-Nehmerin, dh auf die Einkommenserhöhung beschränkt. Die Zurechnung eines Beteiligungsertrags nach § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG bei dem unmittelbaren AE erfolgt uE nicht. Wegen der KapSt s Tz 268. GlA s Wassermeyer (DStR 2004, 749). AA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 207 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Um Umgehungsmöglichkeiten des Grundtatbestands zu vermeiden, erweitert § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG den Personenkreis der FK-Geber. Es werden Gestaltungen einbezogen, in denen die Fremdfinanzierung durch Nichtgesellschafter erfolgt, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.5 Spezielle Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2, 1. Alternative KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3, 1. Alternative KStG idF des UntStFG

Tz. 224 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 KStG treten die allgemeinen Rechtsfolgen des Abs 1 S 1 ein, dh die dort in den Nrn 1 und 2 idF des StandOG bzw in der Nr 2 idF des StSenkG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes geregelten EK-/FK-Relationen gelten auch hier. Abzustellen ist dabei, da der Nahe stehende selbst nicht an der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählter Literaturhinweis:

Grotherr, Anwendungsgrundsätze und Zweifelsfragen der neuen Freigrenze iHv 250 000 EUR bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung, BB 2004, 411. Tz. 121 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Durch das sog Korb II-Gesetz wurde eine Freigrenze iHv 250 000 EUR in § 8 a Abs 1 S 1 KStG eingefügt, wodurch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Anwendungsbereich des § 8a Abs 1 KStG ausgenommen w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 228 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG, der ebenfalls Umgehungen des Grundtatbestands vermeiden soll, kann auch eine stliche Umqualifizierung von FK-Vergütungen erfolgen, wenn die Kap-Ges das FK von einem Dritten erhalten hat, der auf den AE oder auf eine die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Verhältnis zu § 42 AO

Tz. 34 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 8a KStG schränkt die Finanzierung von Kap-Ges durch AE für Fälle ein, die als missbräuchlich angesehen werden, weil dadurch der Grundsatz der Besteuerung inl Gewinne bedroht wird. § 8a KStG kodifiziert die Missbrauchstatbestände und ermöglicht somit erst die wirksame Einschränkung des stlichen Missbrauchs einer Gesellschafter-Fremdfinanzier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.8.1 Begriff des ergebnisunabhängig vergüteten Fremdkapitals

Tz. 181 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Für FK, für das eine in einem Bruchteil des (Fremd-)Kap bemessene Vergütung vereinbart ist, enthält die Nr 2 des § 8a Abs 1 S 1 KStG eine Reihe von Sonderregelungen, die es bei dem unter die Nr 1 fallenden FK nicht gibt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 497 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 8a Abs 6 S 1 KStG sind Vergütungen für der Kap-Ges überlassenes FK stets vGA (dh ohne Gewährung der Freigrenze iHv 250 000 EUR, ohne safe haven und ohne Möglichkeit eines Entlastungsbeweises bei ergebnisunabhängig vergütetem FK), wenn das FK für den Erwerb einer Kap-Ges-Beteiligung aufgenommen wurde und der Veräußerer und der Geber de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.3 Verbrauchstheorie in den Fällen der Fremdkapitalgewährung durch nahe stehende Personen

Tz. 278 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Einen anderen Lösungsansatz zur Vermeidung der sonst drohenden Doppelbesteuerung wählt Wassermeyer (DStR 2003, 2056). SE wirkt § 8a KStG nF nur im Verhältnis zwischen der FK-Nehmerin und deren unmittelbarem AE. GlA s Neumann/Stimpel (GmbHR 2004, 392, 395); Golücke/Franz (GmbHR 2004, 708, 709) und Schnorberger (GmbHR 2004, 790). Dabei geht Wa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4.2 Der Regelungsinhalt des § 8a KStG idF des StandOG

Tz. 16 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a KStG idF des StandOG gelten Vergütungen, die ein iSd des Abs 3 wes beteiligter nicht anrechnungsberechtigter AE, eine nicht anrechnungsberechtigte dem AE nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein rückgriffsberechtigter Dritter für die Überlassung von FK an eine unbeschr stpfl Kap-Ges erhalten hat, als vGA, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Definition als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8a Abs 1 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 264 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die von § 8a KStG erfassten Zinsen werden in eine vGA umqualifiziert. § 8a KStG aF enthielt für die von § 8a KStG erfassten Vergütungen lediglich eine vGA-Fiktion. Hierzu s Tz 263. § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes enthält nunmehr die Formulierung, dass die oa Vergütungen vGA "sind". Damit soll sichergestellt werden, dass die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.10 Gegenbeweis bei Mittelaufnahmen durch Kreditinstitute zur Finanzierung von Geschäften iSd § 1 KWG bei ergebnisunabhängig vergütetem Fremdkapital

Tz. 201 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wenn die in § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 1 KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Vergütungen, die auf das den safe haven übersteigende Gesellschafter-FK entfallen, in eine vGA umzudeuten, es sei denn, es handelt sich um Mittelaufnahmen durch Kreditinstitute zur Finanzierung von Geschäften iSd § 1 KWG (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG idF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Tatbestandsvoraussetzungen (§ 8a Abs 6 S 2 KStG)

Tz. 513 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Der S 1 des § 8a Abs 6 KStG ist nach § 8a Abs 6 S 2 KStG entspr anzuwenden, wenn die Kap-Beteiligung von einer der Kap-Ges nachgeordneten Pers-Ges erworben wird. Die Kap-Ges muss an der die Kap-Beteiligung erwerbenden Pers-Ges allein oder zusammen mit ihr nahe stehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 25% b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Prinz, Gegenthesen zum AE-Begriff von Wassermeyer, IStR 1995, 378; Wassermeyer, Der AE-Begriff des § 8a KStG, IStR 1995, 105; Wassermeyer, Replik zu Prinz, IStR 1995, 380. Tz. 143 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG regelt Rechtsfolgen für den Fall der FK-Überlassung durch den AE an seine Kap-Ges; er enthält jedoch keine Legaldefinition des AE-Begriffs. AE kann sowohl eine natü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.1 Allgemeines

Tz. 275 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In den Fällen, in denen der Kap-Ges das FK nicht unmittelbar von ihrem AE gewährt wird, sondern von einer dem AE nahe stehenden Person bzw von einem rückgriffsgesicherten Dritten, stellt sich die Frage, ob die Anwendung des § 8a KStG bei einer zusammengefassten Betrachtung aller Beteiligten zu einer nicht zu rechtfertigenden Doppelbesteuerun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.3 Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht der Kapitalgesellschaft (§ 8a Abs 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 137 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG nF erfasst jede Kap-Ges als Empfängerin des FK. Anders als von § 8a KStG aF (s Tz 133 ff) werden von § 8a Abs 1 KStG nF daher sowohl unbeschr als auch beschr stpfl Kap-Ges als Empfängerin des FK erfasst. Ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 15.07.2004, BStBl I 2004, 593, Rn 3; Mensching/Bauer, BB 2003, 2429, 2430; Prinz/Ley, FR 2003, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Abgrenzung der Steuerpflicht

Rz. 3 Die in den §§ 8–14 AO umschriebenen Begriffe sind vor allem für das Vorliegen einer Steuerpflicht nach den einzelnen Steuergesetzen von Bedeutung. Die Begriffe dienen insbesondere für die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht einiger Steuerarten. Die unbeschränkte ESt-Pflicht[1] und die unbeschränkte VSt-Pflicht natürlicher Personen[2] e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 30. OFD Rheinland, Vfg. v. 9.11.2011 – S 130 - St 123 (05/2008), juris (Aktivitätsklauseln [aktualisiert am 9.11.2011])

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 24.8.1998 – S 2293 A - 55 - St II 2a/25, StEK EStG § 34 c Nr. 194 = RIW 1999, 313 (Zur Anrechnung ausländischer Steuern)

Bei Prüfungen der Rechnungshöfe sowie bei Ressortprüfungen wird häufig festgestellt, dass die Vorschriften über die Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften unzutreffend angewendet werden. Es wird deshalb gebeten, insbesondere folgendes zu beachten: 1. Allgemeines 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Vorschrift des § 34 c EStG gilt grundsätzlich nur für unbeschränkt St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 § 42 AO, § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. bis VZ 2011

Nach § 42 AO, der allgemeinen steuerlichen Grundregel zu Missbrauchsbekämpfung, werden rechtliche Gestaltungen, die den wirtschaftlichen Vorgängen nicht angemessen sind, steuerlich nicht anerkannt. Die ständige Rechtsprechung des BFH sieht den Missbrauchstatbestand dann als erfüllt an, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die unangemessen ist, um das angestrebte Zie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

Leitsatz Wendet eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft einen Vermögensvorteil zu und sind an beiden Gesellschaften dieselben Personen beteiligt, so ist darin eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung der ersten Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner zu sehen, die ihrerseits das zugewendete Wirtschaftsgut in die zweite Kapitalgesellschaft (verdeckt) ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Prüfungsbericht

Rz. 1 Nach Durchführung der Schlussbesprechung hat der Außenprüfer einen Prüfungsbericht zu erstellen, in dem das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird. In dem Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen, nicht dagegen der nach der Prüfung zu zahlende Steuerbetrag. Rz. 2 Der Prüfungsbericht erfüllt folgende Funk...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Namensnutzung im Konzern

Leitsatz Eine Namensnutzung im Konzern begründet keine Geschäftsbeziehung i.S.d. § 1 Abs. 4 AStG a.F., die den Ansatz eines Korrekturbetrags i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG a.F. rechtfertigt. Normenkette § 1 Abs. 1 und Abs. 4 AStG Sachverhalt Der Kläger erzielte gewerbliche Einkünfte, u.a. im Rahmen einer Betriebsaufspaltung aus der Verpachtung von Betriebsvermögen an die B.K. GmbH, di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Veräußererbedingter Wegfall der Steuerbefreiung (S. 4)

Rz. 12 Die Steuerbefreiung entfällt ebenfalls rückwirkend durch, dem Veräußerer zuzurechnende, Umstände. Eine Frist ist hierbei nicht ausdrücklich genannt. Da S. 4, wie das Wort "auch" zeigt, S. 3 ergänzt, muss der Tatbestand m. E. auch innerhalb der 4-Jahresfrist bzw. 5-Jahresfrist liegen. Schädlich ist es, wenn der veräußerte Grund und Boden oder das veräußerte Gebäude an ...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / c) Systematische Auslegung

Eine Stiftung wird im Zivilrecht definiert als mit Rechtsfähigkeit ausgestaltete Einrichtung.[67] Dagegen umfasst der Begriff Vermögensmasse nicht rechtsfähige Konstrukte. Die hier zu beurteilende Stiftung liechtensteinischen Rechts hat grundsätzlich im dortigen Stiftungsrecht eine Rechtspersönlichkeit.[68] Der Begriff der Vermögensmasse – gerade auch in Abgrenzung zur Stiftun...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / e) Widersprüchlichkeit der Argumentation der Finanzverwaltung

Die beschriebene und offenbar zumindest in Nordrhein-Westfalen auch auf Ministeriumsebene vertretene[73] Rechtsauffassung ist neu und stellt eine Abwendung von der bisherigen Verwaltungspraxis dar, nach welcher Stiftungsleistungen von Auslandsstiftungen bislang nicht von einer (zusätzlichen) Schenkungsteuer, sondern ausschließlich von der Einkommensteuer erfasst werden.[74] D...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / c) Europarechtswidrigkeit

Österreich ist EU-Mitglied; Liechtenstein ist Vertragsstaat im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Damit gelten für Österreich und Liechtenstein uneingeschränkt die Europäischen Grundfreiheiten, darunter die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit. Die Besteuerung einer Stiftungsleistung z. B. einer liechtensteinischen, aber auch einer österre...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / c) Sachverhaltsmässige Abgrenzung im Falle von Familienstiftungen

Bei der Errichtung einer steuerrechtlich intransparenten[12] Auslandsstiftung unter Lebenden und auf den Tod und den "Betrieb" lagen und liegen die Dinge komplett anders, insbesondere lagen und liegen keine Besteuerungslücken im Vergleich zu der Besteuerung einer deutschen Familienstiftung vor. Wird eine Stiftung unwiderruflich im EU-Ausland (z. B. Österreich) oder EWR-Auslan...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / b) Transparenzfiktion – Verfahrensrecht

Die Abgrenzung, ob eine Stiftung transparent oder intransparent ist, hat auch Bedeutung im Verfahrensrecht und ggf. Steuerstrafrecht. Eine transparente Stiftung kann Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht bei Dotierung der Stiftung, sondern nur später, zumeist bei Tod des Stifters, auslösen. Eine intransparente Stiftung kann ggf. zweimal, nämlich bei Dotierung und bei Ausschüt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Die Höhe des Hinzurechnungsbetrags (§ 10 AStG)

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Nichtanwendung von § 11 Abs 1 und 2 AStG 1993

Tz. 17 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die StBefreiung nach § 3 Nr. 41 Buchst a EStG setzt, um eine doppelte Steuerbefreiung zu verhindern, die Nichtanwendung des § 11 Abs 1 und 2 AStG 1993 voraus. Nach § 11 Abs 1 und 2 AStG 1993 führte einer spätere GA zur nachträglichen Verringerung des Hinzurechnungsbetrags. Soweit eine solche erfolgt ist, ist § 3 Nr. 41 Buchst a EStG nicht anz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG

Tz. 34 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Rechtsfolge: Besteuerung der ausl Eink der ausl Zwischengesellschaft (sog Hinzurechnungsbetrag) bei dem inl AE entspr seiner Beteiligung.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Anrechnung einer ausländischen Quellensteuer (§ 12 Abs 3 AStG)

Tz. 24 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 12 Abs 3 AStG werden St von den nach § 3 Nr 41 EStG stbefreiten GA auf Antrag im VZ des Anfallens der zu Grunde liegenden Zwischen-Eink als Hinzurechnungsbetrag in entspr Anwendung des § 34c Abs 1 und 2 EStG angerechnet oder abgezogen. Das gilt danach auch dann, wenn der St-Bescheid für diesen VZ bereits bestandskräftig ist. Ohne eine S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 ... soweit aus der Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge (§ 10 Abs 2 AStG) der Einkommensteuer unterlegen haben

Tz. 9 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Anwendung des § 3 Nr 41 Buchst a EStG setzt voraus, dass bei dem Stpfl für das Kj oder Wj, in dem die GA bezogen werden oder für die vorangegangenen sieben Kj oder Wj aus einer Beteiligung an ders ausl Gesellschaft ein Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs 2 AStG der EStG unterlegen hat. Eine ausl Gesellschaft iSd § 3 Nr 41 EStG ist parallel z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 ... soweit aus der Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge (§ 10 Abs 2 AStG) der Einkommensteuer unterlegen haben

Tz. 29 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Gewinne iSd § 3 Nr 41 Buchst b EStG sind nur insoweit stfrei, als Hinzurechnungsbeträge aus einer Beteiligung an derselben ausl Gesellschaft für das Kj oder das Wj, in dem sie bezogen werden, oder für die vorangegangenen sieben Kj oder Wj der ESt unterlegen haben, § 11 Abs 1 und 2 AStG nicht anwendbar war und der Stpfl dies nachweist (daz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Exkurs: Die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG

Ausgewählter Literaturhinweis: Wegen der Kommmentierung des AStG s F/W/B/S, Außen-St-Recht. 7.1 Die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG Tz. 34 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Rechtsfolge: Besteuerung der ausl Eink der ausl Zwischengesellschaft (sog Hinzurechnungsbetrag) bei dem inl AE entspr seiner Beteiligung. 7.2 Die Höhe des Hinzurechnungsbetrags (§ ...mehr