Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.2 Grundlagen

Rz. 245 Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher, sog. gegenseitiger Austauschvertrag zwischen 2 gleichberechtigten Personen, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, abhängige, fremdbestimmte oder unselbstständige Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers verpflichtet. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Die Arbeit dient also nicht der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.3 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsaufgabe bei besonderer Härte

Rz. 699 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b regelt eine Sperrzeitdauer von 6 Wochen, wenn eine Sperrzeit mit Regeldauer von 12 Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeuten würde, unte...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.1 Überblick

Rz. 130 Das Ende des Arbeitsverhältnisses kann durch Kündigung, Aufhebungs- bzw. Auflösungsvertrag, Befristung/Zeitablauf, gerichtliche Entscheidung sowie einigen Sondertatbeständen (Tod, Ernennung zum Beamten, Wegfall der Geschäftsgrundlage u. a.) herbeigeführt werden. Dagegen führen Krankheit oder Erwerbsminderung, Arbeitskampf, Betriebsübergang und weitere besondere Ereig...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Geschehensablauf Hinweise auf eine Auflösungsvereinbarung ergeb...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.1 Aufhebungsvertrag

Rz. 167 Es entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit nach § 311 BGB, dass die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer als Arbeitsvertragsparteien ihr jeweiliges durch Arbeitsvertrag begründetes Arbeitsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen für die Zukunft beenden können. Das Arbeitsverhältnis wird im Falle des Aufhebungsvertrages durch vertragliche Vereinbarung been...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.1 Überblick

Rz. 243 Das arbeitsvertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers als Anlass für eine arbeitgeberseitige Kündigung, durch die Beschäftigungslosigkeit und somit Arbeitslosigkeit herbeigeführt wird, stellt die zweite Variante des Sperrzeittatbestandes Arbeitsaufgabe dar. Weitere Voraussetzung für den Tatbestand ist, dass durch das arbeitsvertragswidrige Verhalten die Arbeitslosig...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.2 Arbeitsaufgabe bei Kündigung und anderen einseitigen Erklärungen durch den Arbeitnehmer

Rz. 139 Ein klassischer Fall der Arbeitsaufgabe i. S. v. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ist die Eigenkündigung zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, die zum Eintritt von Arbeitslosigkeit führt. Darum handelt es sich stets bei der Kündigung eines laufenden Arbeitsvertrages, auf dem das Beschäftigungsverhältnis beruht, nicht aber bei einem Nichtantritt einer von der Agentur für Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.1 Überblick

Rz. 305 Verhaltensbedingte Kündigungen resultieren aus kündigungsrelevantem Verhalten des Arbeitnehmers, das ist ein von seinem Willen gesteuertes Handeln, durch das arbeitsvertragliche Pflichten verletzt werden. Der verhaltensbedingte Kündigungsgrund wird im Gesetz nicht definiert. Anders als bei einem personenbedingten Kündigungsgrund will der Arbeitnehmer sich nicht seine...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.3 Personenbedingte Kündigung

Rz. 295 Die Abgrenzung von personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen ist oftmals schwierig. Bei verhaltensbedingten Kündigungen liegt eine willensgesteuerte Verhaltensweise des Arbeitnehmers vor (der Arbeitnehmer kann, will aber nicht). Bei einer personenbedingten Kündigung dagegen liegt der Grund in einem nicht steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, d. h., er ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 1.1 Anwendung der Sozialklausel

Diese doppelte Absicherung des Wohnraummieters führt in der Praxis erfahrungsgemäß dazu, dass die Instanzgerichte bestrebt sind, durch verstärkte Anwendung der Sozialklausel einen Ausgleich zu schaffen, wenn die Obergerichte die Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters reduzieren.[1] Die Sozialklausel gilt auch bei der außerordentlichen Künd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 3.3 Schätzung des Gerichts

Das Gericht hat dabei den voraussichtlichen Zeitraum, in dem ein Härtegrund bestehen wird, abzuschätzen und seiner Entscheidung zugrunde zu legen.[1] Schwierigkeiten bei der Schätzung können eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit nicht begründen. Nur wenn ungewiss ist, wann voraussichtlich die Umstände wegfallen, aufgrund derer die Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 3.1 Gleichwertigkeit der Interessen

Bei Gleichwertigkeit der Interessen muss die Abwägung zugunsten des Eigentümers ausfallen, da der verfassungsgemäß garantierte Schutz des Eigentums ausgehöhlt werden würde, wollte man der Sozialpflichtigkeit eine größere Bedeutung als dem Eigentumsrecht einräumen.[1] Einer Abwägung bedarf es nicht, wenn zugleich ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 4 Änderung des Vertragsgegenstands durch Gerichtsentscheid

Strittig ist, ob im Zuge der Änderung der Vertragsbedingungen auch eine Änderung des Mietgegenstands durch Gerichtsentscheid zulässig ist (z. B. Herausgabe bestimmter Räume). Überwiegend wird dies bejaht.[1] Zulässig sind jedenfalls Änderungen, die den Kern des Mietverhältnisses nicht berühren. Praxis-Beispiel Zulässige Vertragsänderungen Übernahme von Nebenpflichten, geringfü...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsraummiete / 4.5 Ende des Mietverhältnisses durch Kündigung oder Vertragsablauf

Unbefristete Mietverhältnisse enden durch Kündigung, befristete Mietverhältnisse durch Vertragsablauf. Bei unbefristeten Mietverhältnissen ist eine ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig, d. h. erst nach rund 6 Monaten.[1] Allerdings können die Parteien abweichende Vereinbarungen treffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bergmannsversorgungsschein / 3 Sonstige Sonderrechte

Die Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen haben außer Ansprüchen auf Hausbrand[1], Wohnungsfürsorge vor allem einen erweiterten Kündigungsschutz und Anspruch auf Anrechnung von Bergbauzeiten.[2] Der Anspruch auf Hausbrand besteht jedoch nur gegenüber dem letzten Bergbauarbeitgeber – davon werden Kohlebergbaubetriebe ohne Untertagearbeit nicht erfasst.[3] Eine Kündigung ist...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 7 Kündigung und Kündigungsschutz

Das arbeitsrechtliche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet auf Heimarbeiter keine Anwendung. Die Unwirksamkeit einer Kündigung kann sich deshalb nur den Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (insbesondere das AGG) oder den Maßstab der Sittenwidrigkeit[1] stützen. Anwendbar sind die arbeitsrechtlichen Spezialregelungen nach § 7 ArbPlSchG, § 210 SGB IX, § 17 Abs. 1 MuSchG, §§...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / 3 Inhalt der Treuepflicht

Die Treuepflicht ist in erster Linie eine Unterlassungspflicht, aber auch eine Pflicht zum Handeln. Zu den Unterlassungspflichten gehören z. B.: die Verschwiegenheitspflicht, diese ist jedoch auch häufig schon spezialgesetzlich geregelt[1], die Verpflichtung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Äußerungen zu unterlassen, die den Ruf des Unternehmens oder seinen Kre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beleidigung als "dümmliche ... / 3 Das Problem

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses, d. h. ein Kündigungsgrund, liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Die ordentliche Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zu einer außeror...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wasserschaden – Fristlose K... / 1 Leitsatz

Lässt ein Mieter über mehrere Stunden Wasser im Badezimmer austreten, ohne die Feuerwehr oder den Vermieter über dessen Notfallnummer hierüber zu informieren, rechtfertigt dieses Verhalten eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Kündigung trotz unhal... / 3 Das Problem

Erstattet der Mieter leichtfertig Strafanzeige gegen den Vermieter wegen eines behaupteten Betrugs, ohne dass Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Verhalten des Vermieters bestehen (z. B. bei Berechnung der Miete), kann eine fristlose Kündigung des Vermieters nach § 543 Abs. 1 BGB wegen der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter zulässig sein (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.4 Andere Fälle mit zwingendem öffentlichen Interesse

Rz. 124 Ein zwingendes öffentliches Interesse an einem Offenbaren oder Verwerten kann auch in anderen Fällen bestehen, die den Beispielsfällen in Abs. 4 Nr. 5 vergleichbar sind. Da sich die Beispielsfälle intensiv mit dem öffentlichen Interesse an einer Abwehr erheblicher Gefahren für die Allgemeinheit, bzw. der Verhinderung erheblicher Straftaten und deren Strafverfolgung b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafe / 2 Inhalt

Vertragsstrafenvereinbarungen müssen den allgemeinen Grundsätzen der Bestimmtheit und Klarheit entsprechen. In einer Strafabrede muss nicht nur die zu leistende Strafe bzw. der Strafrahmen als Rechtsfolge klar festgelegt, sondern auch die sie auslösende Pflichtverletzung ihrem Inhalt nach so eindeutig bezeichnet sein, dass sich der Versprechende in seinem Verhalten darauf ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minderjährige Arbeitnehmer / 1.1 Fehlende Zustimmung

Geht ein Minderjähriger ohne die erforderliche Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters oder des Vormundschaftsgerichts ein Arbeitsverhältnis ein, hängt die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags von der nachträglichen Zustimmung (Genehmigung) ab. Genehmigt der gesetzliche Vertreter den Arbeitsvertrag, wird dieser von Anfang an wirksam.[1] Erteilt der gesetzliche Vertreter die Gene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prokurist / 3 Widerruf der Prokura

Der häufigste Grund für ein Erlöschen der Prokura ist der Widerruf. Dieser kann jederzeit erfolgen und wirkt sich nicht auf das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis aus[1], d. h. auch bei Widerruf der Prokura besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fort. Umgekehrt erlischt aber mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch die Prokura. Der Angestellte kann zur außerorden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 3.2.1 Beendigung von Verträgen durch Kündigung

Für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, z. B. Miet-, Arbeits-, Leasing-, Kreditverträge, aber auch Gesellschaftsverträge, besteht meist ein Kündigungsrecht. Diese Verträge können dann durch eine ordentliche bzw. fristlose Kündigung beendet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rücktritt vom Mietvertrag / 2 Rücktritt nach Überlassung der Mietsache

Nach Überlassung der Mietsache kann das Mietverhältnis durch Kündigung beendet werden. Ein vereinbartes Rücktrittsrecht ist in ein Recht zur Ausübung der fristlosen Kündigung umzudeuten. Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung mit der Rückwirkung des § 142 Abs. 1 BGB möglich.[1] Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum kann si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Wegen des Grundsatzes, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind, kann ein Aufhebungsvertrag nachträglich nur eingeschränkt beseitigt werden. In Betracht kommen eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags, etwa wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nach § 123 BGB, eine Stör...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 5 Gebot des fairen Verhandelns

Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Nach Auffassung des BAG ist dieses Gebot eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Sie wird verletzt, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.1 Arglistige Täuschung, widerrechtliche Drohung

In bestimmten Fällen kann sich der Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag lösen, wenn er vom Arbeitgeber widerrechtlich bedroht oder arglistig getäuscht worden ist. Die in der Rechtsprechung häufigste Fallgruppe stellt die Androhung einer (unbegründeten) Kündigung dar.[1] Daneben kann aber auch bei anderen Sachverhalten ein entsprechender Anfechtungstatbestand gegeben sein, z. B....mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.2 Vereinbarung eines Überlegungs- und Widerrufsvorbehalts

Ein spezielles gesetzliches Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht für Aufhebungsverträge gibt es nicht. Zwar gelten Arbeitnehmer als "Verbraucher" i. S. v. § 13 BGB und Arbeitgeber als "Unternehmer" i. S. v. § 14 BGB.[1] Eine Aufhebungsvereinbarung, die im Betrieb geschlossen wird, etwa am Arbeitsplatz oder im Personalbüro, stellt jedoch kein Haustürgeschäft i. S. v. § 312b Abs...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.5 Anfechtungsfrist

Bei einer Anfechtung wegen Irrtums muss die Anfechtung nach § 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern, d. h. unverzüglich, erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Wie lang danach die Frist konkret zu bemessen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. In jedem Fall steht dem Anfechtungsberechtigten eine angemessene Überl...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 3 Zeitlicher Wirkungsbereich der Beendigungsvereinbarung

Grundsatz: Zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis zulässigerweise mit Wirkung für die Zukunft aufheben können. Eine zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist von allen Beteiligten zu akzeptieren. So sind insbesondere die Sozialversicherungsträger ab dem von den P...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 13. Außerordentliche Kündigung während Freistellung

Rz. 137 Während der Freistellungszeit ist eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausgeschlossen. Dies gilt auch für die in einer Aufhebungsvereinbarung vereinbarte Freistellung bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Verdacht einer schwerwiegenden strafbaren Handlung ist grds. Auch dann geeignet, dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbe...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Zustimmungsverfahren für eine außerordentliche Kündigung

Rz. 1151 Auch die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Hierfür gilt die Sonderregelung des § 174 SGB IX. Rz. 1152 Für die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insb. § 140 BGB. Allerdings hat der Arbeitgeber für diesen Fal...mehr

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§ 29 Kündigung / d) Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine Suspendierung mit sofortiger Wirkung

Rz. 315 Das Gleiche gilt für die Umdeutung einer außerordentlichen fristlosen Kündigung in die Erklärung der (sofortigen) Suspendierung. Das Problem mag sich für die Dauer der Kündigungsfrist stellen, wenn eine fristlose Kündigung sich als unwirksam, die vorsorglich ausgesprochene ordentliche Kündigung dagegen als wirksam erweist. Denkbar ist ferner, dass der Arbeitgeber eine...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Besonderheiten bei der fristlosen Kündigung

Rz. 402 Nach Maßgabe des § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses b...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Außerordentliche Kündigung

Rz. 981 Die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes ist für die Dauer der Mitgliedschaft in dem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium als außerordentliche Kündigung zulässig, allerdings dann nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich, § 15 Abs. 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG. Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes stets der vorherigen Zust...mehr

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§ 29 Kündigung / IV. Außerordentliche Kündigung

Rz. 199 Mit der außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet. Die außerordentliche Kündigung ist daher i.d.R. eine fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung. Für eine wirksame außerordentliche Kündigung ist gem. § 626 BGB ein "wichtiger Grund" erforderlich. Das Gesetz kennt ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Außerordentliche Kündigung

Rz. 937 Nach dem Ablauf der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbildenden nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist dann ausgeschlossen (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Rz. 938 Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss unter Angabe der Kündigungsgründe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a.

Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, ist nur zulässig, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile (vgl. zu dem Abwägungsprozess grundlegend BGH v. 9.11.1992 – II ZR 234/91, DB 1993, 218 = WM 1992, 2142, 2143 f.) die Fortsetzung des Geschäftsführerverhältn...mehr

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§ 29 Kündigung / II. Zustimmung bei außerordentlichen Kündigungen nach § 103 BetrVG

1. Allgemeines Rz. 162 § 103 BetrVG dient dem Zweck, den Schutz der Betriebsverfassungsorgane auch ggü. außerordentlichen Kündigungen sicherzustellen. Er ergänzt und erweitert im Zusammenhang mit den §§ 15 ff. KSchG den Kündigungsschutz über den bei der ordentlichen Kündigung bestehenden Schutz hinaus. Damit sollen die Träger der Betriebsverfassungsorgane, Wahlbewerber und Mi...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Umdeutung einer ordentlichen Kündigung in eine außerordentliche Kündigung

Rz. 299 Eine ordentliche Kündigung kann im Fall ihrer Unwirksamkeit grds. nicht in eine außerordentliche Kündigung umgedeutet werden, weil die Umdeutung zu keiner rechtlich weiter gehenden Folge führen darf (BAG v. 12.9.1974, AP TVAL II § 44 Rn 1; BAG v. 14.10.1975, DB 1976, 104). Das BAG hat indes offengelassen, ob eine ordentliche Kündigung in eine außerordentliche Kündigu...mehr

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§ 29 Kündigung / jj) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich außerordentlicher Kündigungen

Rz. 126 Ungeachtet der Frage, ob ein solcher überhaupt zu den "Gründen für die Kündigung" i.S.v. § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG gehören kann, muss ein Arbeitgeber, der außerordentlich fristlos kündigen möchte, dem Betriebsrat jedenfalls nicht mitteilen, dass dem Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsschutz zukommt, der zwar eine ordentliche Kündigung weitgehend ausschließt, die Möglich...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Umdeutung einer fristlosen Kündigung in eine Nichtfortsetzungserklärung

Rz. 318 Die Umdeutung einer fristlosen Eigenkündigung des Arbeitnehmers in die Erklärung nach § 12 S. 1 KSchG wird ebenfalls an der auch dann noch weiter reichenden belastenden Folge des § 12 S. 4 KSchG scheitern.mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Außerordentliche Kündigung durch den Geschäftsführer

Rz. 294 Für den GmbH-Geschäftsführer seinerseits können erhebliche Verstöße, die der GmbH zuzurechnen sind, wie beispielsweise die erhebliche Beschneidung des Aufgabenbereichs des GF (vgl. BGH v. 6.3.2012 – II ZR 76/11, DB 2012, 1037 = NJW 2012, 1656), einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen (a.o. Eigenkündigung). Ggf. haftet die GmbH für den Verdienstausf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH

(1) Erfordernis des wichtigen Grundes (a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BG...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Außerordentliche Kündigung des Vorstandsmitglieds nach Abberufung (Eigenkündigung)

Rz. 703 Alternativ zu § 615 BGB besteht für das abberufene Vorstandsmitglied die Möglichkeit, seinerseits eine außerordentliche Eigenkündigung aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB auszusprechen, weil die AG die Erbringung der geschuldeten Dienste durch die Abberufung unmöglich gemacht hat (vgl. BGH v. 28.10.2002, NZA 2002, 1324 = DB 2002, 2273: Eigenkündigung). Die fristlose E...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Kündigung trotz Kündigungsausschluss

Rz. 1191 Ist durch eine arbeitsvertragliche, tarifvertragliche oder in einer Betriebsvereinbarung enthaltene Unkündbarkeitsvereinbarung die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, so ist eine dennoch ausgesprochene Kündigung unwirksam (Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigungsschutz, Rn 206). Möglich bleibt nur die außerordentliche Kündigung, die allerdings nur bei Vorliegen eines w...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verdachtskündigung

Rz. 273 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG v. 31.1.2019 – 2 AZR 426/18, Rn 20; BAG v. 18.6.2015 – 2 AZR 256/14, Rn 20). Der Verdacht kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers bedi...mehr