Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 3 Zeitlicher Wirkungsbereich der Beendigungsvereinbarung

Grundsatz: Zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis zulässigerweise mit Wirkung für die Zukunft aufheben können. Eine zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist von allen Beteiligten zu akzeptieren. So sind insbesondere die Sozialversicherungsträger ab dem von den P...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 11 Gleichbehandlung bei Abfindungszahlungen

Wird ein Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung geschlossen, ist das Verhältnis des Abfindungsanspruchs zu etwaigen Ansprüchen aus einem Sozialplan zu klären. Dabei geht es u. a. um die Frage, ob eine Herausnahme von aus betrieblichen Gründen per Aufhebungsvertrag ausgeschiedenen Arbeitnehmern aus dem Sozialplan möglich ist. Dies ist regelmäßig zu verne...mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte... / 1 Voraussetzungen des Abfindungsanspruchs

Nach dem Gesetzeswortlaut des § 1a KSchG setzt der Abfindungsanspruch folgende Tatbestandsmerkmale kumulativ voraus: Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, Hinweis des Arbeitgebers im Kündigungsschreiben, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 5 Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs

Grundsätzlich ist der Abfindungsanspruch, wie jede andere Forderung auch, vererblich. Die Vererblichkeit setzt die Fälligkeit des Anspruchs voraus. Streitig ist, ob das Erleben des Auflösungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer Voraussetzung für das Entstehen und damit die Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs ist. Fehlt es hier an einer – empfehlenswe...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 9 Abfindung und Anspruch auf Sozialplanleistungen

Zunächst stellt sich die Frage nach der sachlichen und persönlichen Reichweite eines Sozialplans. Für das Bestehen eines Sozialplananspruchs kommt es entscheidend darauf an, wann der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber veranlasst worden ist. Nach Auffassung des BAG gilt Folgendes: Scheidet ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung aufgrund eines Aufhebungsver...mehr

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Abfindung: Auflösungsantrag... / 3 Antrag des Arbeitgebers

Stellt dagegen der Arbeitgeber einen Antrag auf Auflösung, so muss er konkrete Tatsachen beweisen, aus denen hervorgeht, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich sein wird. Diese können im prozessualen wie im außerprozessualen Verhalten des Arbeitnehmers liegen. An diese Gründe werden im Interesse eines wirksamen Bestandsschutzes erhöhte A...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 6 Neuer Beendigungstatbestand

Ähnliche Probleme wie bei der Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs stellen sich dann, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Termin durch einen neuen Beendigungstatbestand (z. B. außerordentliche Kündigung) beendet wird. Praxis-Beispiel Neuer Beendigungstatbestand Im Aufhebungsvertrag ist vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zum Ende des Jahre...mehr

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Abfindung: Auflösungsantrag... / 2 Antrag des Arbeitnehmers

Dieses kommt auf Antrag des Arbeitnehmers in Betracht, wenn der Arbeitgeber eine sozialwidrige Kündigung ausgesprochen hat, dem Arbeitnehmer aber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus mit der Kündigung zusammenhängenden Gründen nicht mehr zuzumuten ist. Sozialwidrig ist die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG dann, wenn diese ohne personen-[1], betriebs-[2] oder verhalten...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 13 Abfindung und Arbeitslosengeldanspruch

Wird das Arbeitsverhältnis beendet und dem Arbeitnehmer eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (im Folgenden "Entlassungsentschädigung") gezahlt, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Beendigung ohne Einhaltung der Frist erfolgt, die der fristgemäßen Kündigung durch den Arbeitgeber entspricht.[1] Die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigungsfrist ...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 7 Tarifliche Ausschlussfrist

Ausschlussfristen[1] können auch Abfindungsansprüche erfassen. Ob ein Abfindungsanspruch einer tariflichen Ausschlussfrist unterfällt, hängt zunächst von dem Inhalt der zugrunde liegenden Tarifnorm ab. Tarifliche Verfallklauseln können einmal auf tarifliche Ansprüche oder sonstige, einzeln aufgeführte Forderungen beschränkt sein. In der Praxis haben sich jedoch Klauseln durc...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.3 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG

Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG): Der Begriff des Arbeitnehmers wird durch § 5 ArbGG bestimmt. Arbeitnehmer sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, Heimarbeiter und gleichgestellte arbeitnehmerähnliche Personen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Handelsvertr...mehr

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Abfindung: Auflösungsantrag... / Zusammenfassung

Überblick Angesichts einer arbeitsgerichtlichen Streitigkeit um die Wirksamkeit einer Kündigung erscheint oftmals eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsvertragsparteien nicht mehr möglich. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber dem Richter die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag einer der beiden Arbeitsvertragsparteien durch Urteil das Arbeitsverhältnis gegen Z...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Inhalt des Gebots fairen Verhandelns

Rz. 445 Das vom BAG (vgl. BAG v. 7.2.2019 – 6 AZR 75/18, juris) neu entwickelte und mit BAG-Urteil (v. 24.2.2022 – 6 AZR 333/21, juris) bestätigte Gebot fairen Verhandelns schützt – unterhalb der Schwelle der von §§ 105, 119 ff. BGB erfassten Willensmängel – die Entscheidungsfreiheit bei Vertragsverhandlungen. Es geht um das Gebot eines Mindestmaßes an Fairness im Vorfeld de...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 10 Insolvenzrechtliche Behandlung des Abfindungsanspruchs

Die insolvenzrechtliche Einordnung von Abfindungsansprüchen richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung. Eine Bevorrechtigung kommt demnach grundsätzlich nicht in Betracht. Vor einer Insolvenzeröffnung vertraglich oder tarifvertraglich begründete Abfindungsansprüche sind daher einfache Insolvenzforderungen.[1] Um eine sonstige Masseverbindlichkeit[2] ...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2 Sachliche Zuständigkeit

Zu unterscheiden ist zwischen dem Urteilsverfahren für Klagen in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und dem Beschlussverfahren in Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsangelegenheiten. Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ergibt sich für das Urteilsverfahren in individual-arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nach § 2 ArbGG. Für das Beschlussverfahren in bestimmten kollektiv...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 12 Abfindung und Karenzentschädigung

Eine erhöhte Abfindungszahlung ersetzt keine unbedingte Zusage einer Karenzentschädigung i. S. d. § 74 HGB. Manipulationen sind hier nicht möglich. Es kann also nicht vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer gegen eine bestimmte, erhöhte Abfindungssumme ausscheidet und dafür auf eine ihm ansonsten zustehende Karenzentschädigung verzichtet. Hier ist der Arbeitnehmer nicht geh...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.3.5 Arbeitspapiere

Die Arbeitsgerichte sind für alle bürgerlichen, nicht aber öffentlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten über Arbeitspapiere zuständig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 e) ArbGG). Arbeitspapiere sind sämtliche Papiere und Bescheinigungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erteilen hat. Hierher gehören Streitigkeiten über die Herausgabe der Arbeitspapiere. Für Streitigkeiten auf Ausfüllung...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 1 Fälligkeit der Abfindung

Im Grundsatz gilt § 271 Abs. 1 BGB: Der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung wird mangels abweichender Abreden sofort fällig. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit und um Folgestreitigkeiten zu vermeiden, ist jedoch eine Fälligkeitsabrede zu empfehlen. Nach der Regelung des § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG hat der Arbeitnehmer im Fall der Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung d...mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte... / Zusammenfassung

Überblick Seit dem 1.1.2004 besteht für einen betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist ein Abfindungsanspruch, sofern dieser innerhalb der 3-Wochenfrist keine Kündigungsschutzklage erhoben und der Arbeitgeber zuvor in der Kündigungserklärung einen entsprechenden Hinweis gegeben hat. Dieser Beitrag informiert über die Voraussetzungen und Höhe...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.1 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen, § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Der Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit in § 2 ArbGG entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit des § 13 GVG. Eine solche liegt vor, wenn die Pa...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Rechtsfolgen unbilliger Weisungen

Rz. 546 Nach einer Entscheidung des 5. Senats des BAG aus dem Jahre 2012 muss der Arbeitnehmer eine Weisung des Arbeitgebers, die nicht aus sonstigen Gründen unwirksam ist, zunächst befolgen. Wegen der das Arbeitsverhältnis prägenden Weisungsgebundenheit sei der Arbeitnehmer an die durch die Ausübung des Direktionsrechts erfolgte Konkretisierung des Inhalts der Arbeitsleistu...mehr

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Abfindung: Aufhebungsvertra... / 2 Höhe der Abfindung

Während § 10 KSchG für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Arbeitsgerichts – und ebenso § 1a Abs. 2 KSchG für die Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung – bestimmte Vorgaben für die Bemessung einer Abfindung festsetzt, bestehen solche für die einvernehmliche Aufhebung[1] des Arbeitsverhältnisses nicht. Die Parteien sind also grundsätzlich frei, höhere...mehr

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Abfindung: Aufhebungsvertra... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Gerade vor diesem Hintergrund werden häufig auch Kündigungsschutzprozesse vorrangig mit dem Ziel geführt, einen Abfindung...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.3.2 Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses

Von § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG erfasst werden alle Streitigkeiten über die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht oder bestanden hat, sowie über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Anders wiederum bei einer fristlosen Kündigung: Gegen sie kann sich auch der freie Mitarbeiter mit Erfolg wehren, wenn das Unternehmen keinen ausreichenden Grund hierfür hat. Daher muss hier de...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 454 Ausgangspunkt der juristischen Diskussion zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der betrieblichen Altersversorgung war neben verschiedenen Entscheidungen zur Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten (EuGH v. 13.5.1986 – Rs. 170/84 – Bilka, NJW 1986, 3020; BAG v. 6.4.1982 – 3 AZR 134/79, NJW 1982, 2013; BAG v. 14.10.1986 – 3 AZR 66/83, NZA 1987, 4...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 1.1 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Wesentliches Instrument aufseiten des Gesetzgebers war die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 2006 (im Folgenden AGG). Das AGG hat zum Ziel, Diskriminierungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, der zugeschriebenen "Rasse", des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern be...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 1.3 Maßregelungsverbot und der Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben

Aktuell wird in den, auch öffentlich, geführten Diskussionen häufig das Wort "Machtmissbrauch" in einem Atemzug mit dem Thema Diskriminierung im Arbeitsleben genannt. Machtmissbrauch ist kein juristischer Begriff. Die dahinter liegenden Sachverhalte beschreiben im hier relevanten Zusammenhang Situationen, in denen Unternehmen bzw. Führungskräfte rechtliche Möglichkeiten sach...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierungsfreie Unter... / 2.6 Arbeitsentgelt

Eine Ausprägung von Diskriminierung kann die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern darstellen. Noch immer bestehen innerhalb von Unternehmen oftmals erhebliche Unterschiede in der Bezahlung von Männern und Frauen für die gleiche Leistung. Um ein diskriminierungsfreies Entgeltsystem zu schaffen, ist es unerlässlich, bei der Lohndifferenzierung einheitliche, transparente ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierungsfreie Unter... / 2.5.1 Diskriminierungsfreie Stellenausschreibungen

Nach § 11 AGG sind Unternehmen verpflichtet, eine Stellenausschreibung benachteiligungsfrei zu formulieren.[1] Dies bedeutet, dass eine Benachteiligung der Bewerbenden aufgrund der in § 1 AGG genannten Gründe ausgeschlossen sein muss. Ein Verstoß gegen das AGG liegt vor, wenn die Stellenanzeige nach einem Merkmal des § 1 AGG differenziert.[2] Unternehmen haben folglich genau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierungsfreie Unter... / 2.2 Betriebskultur und Implementierung eines Verhaltenskodex

Eine Arbeitsorganisation ohne jegliche Form der Diskriminierung sollte bereits als Unternehmensleitbild fest verankert sein. Eine Kultur der Vielfalt und Gleichberechtigung vermittelt nach innen und nach außen ein Bild der Offenheit, Wertschätzung, des Vertrauens und der Solidarität. Nur ein unumstößliches und klares Bekenntnis zur Diskriminierungsfreiheit kann sich als Leit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 1 Betriebsrisikolehre

Der Arbeitgeber trägt das Risiko von Betriebsstörungen.[1] Er muss in allen Fällen, in denen er die zur Arbeit bereiten Arbeitnehmer aufgrund von Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann, Lohn und Gehalt weiterzahlen. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber den Betrieb und die betriebliche Gestaltung organisiert, leitet, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht. Es i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 13.4 Einzelfälle

Krankheit Krankheit ist nicht grundsätzlich als wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB ungeeignet.[1] Allerdings muss der Prüfungsmaßstab den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die nach § 626 Abs. 1 BGB an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind. Danach kann die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses ger...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.3 Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Hinweis Die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist nicht zu verwechseln mit der Probezeit, auch wenn sie durchaus die Funktion einer Erprobung des Arbeitnehmers hat. Die Wartezeit betrifft die Frage, ob der Arbeitge...mehr

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Kündigung / 9.3 Zweite Voraussetzung: Unternehmerentscheidung

Ausgangspunkt der betrieblichen Maßnahmen, die kausal zu einem Wegfall des Beschäftigungsverhältnisses führen, ist stets eine Unternehmerentscheidung. Der Unternehmer darf grundsätzlich frei über die Zielsetzung sowie die organisatorische und technische Ausgestaltung seines Betriebs entscheiden. Insbesondere steht es ihm frei, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, ...mehr

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Kündigung / 9.6.1 In die Auswahl einzubeziehende Arbeitnehmer

Die Sozialauswahl ist betriebs- und nicht unternehmens- oder gar konzernbezogen. Arbeitnehmer eines anderen Betriebs sind also nicht einzubeziehen. Andererseits sind alle austauschbaren vergleichbaren Arbeitnehmer des ganzen Betriebs/der ganzen Dienststelle einzubeziehen. Eine Beschränkung auf eine Betriebsabteilung oder einen Teilbereich einer Dienststelle ist unzulässig. Zu...mehr

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Kündigung / 7.7.1 Erste Stufe: Negative Gesundheitsprognose

Häufige Kurzerkrankungen Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit stellen ein Indiz dafür dar, dass auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen in bisherigem Umfang zu rechnen ist. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Krankheit ausgeheilt ist[1], da insoweit eine negative Prognose ausscheidet. Da der Arbeitgeber die Art der Erkrankungen des Arbeitnehmers im Regelfall nicht k...mehr

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Kündigung / 9.10 Maßgeblicher Kündigungszeitpunkt – Wiedereinstellungspflicht

Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung. Danach kommt eine Kündigung in Betracht, wenn bei Ausspruch der Kündigung aufgrund einer vernünftigen betriebswirtschaftlichen Prognose davon auszugehen ist, dass zum Zeitpunkt des Kündigungstermins eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht mehr besteht.[1] Dam...mehr

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Kündigung / 11.8 Frist zur Kündigungserklärung

Das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes enthält nach der Ablösung des BAT keine eigene Regelung zur außerordentlichen Kündigung mehr. In § 34 Abs. 2 TVöD wird im Zusammenhang mit der Unkündbarkeit im Tarifgebiet West der fristgerechten Kündigung aus Abs. 1 die Kündigung aus "wichtigem Grund" gegenübergestellt. Weitere Hinweise zu einer außerordentlichen Kündigung und insbes...mehr

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Kündigung / 6.4.2 Regelmäßige Beschäftigtenzahl

Des Weiteren müssen im Betrieb/in der Dienststelle i. d. R. mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden, damit das KSchG Anwendung findet. Dies bedeutet konkret, dass ein Arbeitnehmer – auch wenn er langjährig beschäftigt ist – keinen allgemeinen Schutz gegen eine ordentliche Kündigung hat, wenn die Gesamtzahl der Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) i. d. R. nicht mehr als 10 ...mehr

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Kündigung / 8.6 Tendenzbetriebe/Religionsgesellschaften

Von entscheidender Bedeutung ist hier das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Es ermöglicht den Kirchen, in den Schranken des für alle geltenden Gesetzes den kirchlichen Dienst nach ihrem Selbstverständnis zu regeln und die spezifischen Obliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer verbindlich festzulegen. Dabei haben die Arbeitsgerichte die vorgegebenen kirchlichen Maßstäbe für di...mehr

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Kündigung / 9.5 Vierte Voraussetzung: Dringlichkeit

Die Kündigung muss dringlich sein, d. h. nicht durch andere mildere Maßnahmen vermieden werden können. Als derartige mildere Maßnahmen kommen u. a. in Betracht: Arbeitsstreckung Bei einem dauerhaften Arbeitsmangel ist der Arbeitgeber hierzu nicht verpflichtet, da dies tendenziell zu einer Unwirtschaftlichkeit des gesamten Betriebs führt. Abbau von Überstunden Der Arbeitgeber hat...mehr

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Kündigung / 13.2 Vorliegen eines wichtigen Grunds

Angesichts des Ausschlusses einer ordentlichen Kündigung stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen trotzdem aus verhaltensbedingten, personenbedingten oder betriebsbedingten Gründen gekündigt werden kann. Nach nahezu einhelliger Auffassung ist ein völliger Ausschluss des Rechts zur Kündigung – auch einer außerordentlichen – unzulässig.[1] Das in §§ 314, 626...mehr

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Kündigung / 7.5 Eignung, Leistungsmängel

Fehlende Eignung (der Arbeitnehmer will, kann aber nicht), wie z. B. mangelnde Berufskenntnisse[1], zu geringe Arbeitsleistung[2], unzureichende Einarbeitung[3] oder unzureichende Deutschkenntnisse[4], vermag eine Kündigung unter bestimmten engen Voraussetzungen sozial zu rechtfertigen. Insbesondere der Kündigungsgrund der Minderleistung – sei es in qualitativer Hinsicht (der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.2 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Rz. 24 Die Arbeit beginnt mit der Aufnahme der tatsächlichen Arbeitsleistung oder dem Anbieten der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitgeber[1], sodass diesem die Arbeitskraft des Arbeitnehmers zur Verfügung steht, auch wenn der Arbeitgeber davon keinen Gebrauch macht. Dementsprechend gehören auch betrieblich verursachte Wartezeiten zur Arbeitszeit i...mehr

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Kündigung / 7.7.2 Zweite Stufe: Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen

Der Kündigungsgrund ist nicht die Krankheit, auch nicht die krankheitsbedingte Ausfallzeit, sondern die daraus entstehenden betrieblichen Belastungen für den Arbeitgeber. Die aufgrund der negativen Gesundheitsprognose prognostizierten Fehlzeiten vermögen eine krankheitsbedingte Kündigung nur zu rechtfertigen, wenn sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen I...mehr

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Kündigung / 3.4 Kündigungsberechtigte Personen

Das Recht zur Kündigung steht dem Arbeitgeber zu. Bei juristischen Personen wird dieses Recht durch ihren gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Aufseiten des Arbeitgebers kann die Kündigung durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Die Vollmacht kann formlos erteilt werden. Jedoch kann der Arbeitnehmer die Kündigung zurückweisen, wenn ihm bei Ausspruch der Kündigung keine ...mehr

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Kündigung / 6.4.1 Begriff des Betriebs und der Verwaltung

Zur Auslegung des Betriebsbegriffs können zunächst die allgemeinen Grundsätze herangezogen werden, wie sie insbesondere im Bereich des Betriebsverfassungsrechts entwickelt worden sind. Unter dem Begriff des Betriebs ist nach allgemein anerkannter Auffassung zu verstehen: "Die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mithil...mehr

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Kündigung / 22.2.1 Einleitung des Verfahrens

Will die Dienststelle eine ordentliche Kündigung aussprechen, so muss sie dem Personalrat ihre Kündigungsabsicht mitteilen und eine Erörterung der Angelegenheit anbieten (§ 81 Abs. 1 BPersVG). Zuständig aufseiten der Dienststelle ist grundsätzlich der Dienststellenleiter, im Fall der Verhinderung sein ständiger Vertreter (vgl. § 8 BPersVG). Die Mitteilung ist dem Personalrat...mehr