Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.4.1 Rufbereitschaft

Rz. 19 Unter Rufbereitschaft wird nach ständiger Rechtsprechung die Verpflichtung des Arbeitnehmers verstanden, sich zu Hause oder an einem anderen Ort seiner Wahl bereitzuhalten, um auf Anforderung des Arbeitgebers die Arbeit zeitnah aufnehmen zu können. Erforderlich ist es, dass der Arbeitnehmer seine ständige Erreichbarkeit sicherstellt.[1] Die vom BAG übernommene Rechtspr...mehr

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Kündigung / 5.5.2 Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Kündigungsschutz besteht, wenn bei Zugang der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft offenkundig ist[1] oder die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. deren Gleichstellung nachgewiesen (§ 173 Abs. 3 SGB IX) ist oder die Schwerbehinderteneigenschaft zwar zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nicht nachgewiesen ist, jedoch ihre Feststellung spätestens 3 Wochen vor Zugang der Kün...mehr

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Kündigung / 6.6.4 Beurteilungszeitpunkt der Sozialwidrigkeit der Kündigung

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sozialwidrigkeit ist der Zugang der Kündigungserklärung.[1] Es kommt nur darauf an, dass die Kündigungsgründe zu diesem Zeitpunkt objektiv vorlagen. Ereignisse, die noch vor dem Zugang der Kündigung stattgefunden haben, sind bei der Bewertung, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, zu berücksichtigen; Ereignisse nach Zugang der Kündig...mehr

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Kündigung / 9.2 Erste Voraussetzung: außer- oder innerbetriebliche Umstände

Betriebsbedingte Gründe können auf außer- oder innerbetrieblichen Ursachen beruhen.[1] Außerbetriebliche Ursachen sind dem Arbeitgeber als Rahmendaten seines unternehmerischen Handelns vorgegeben. Dazu zählen z. B. rückläufige Nachfrage nach den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens, Auftragsrückgang durch Hinzutreten von Mitbewerbern, Energie-/Rohstoffmangel, deutlich...mehr

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Kündigung / 23.2 Umfang und Form der Mitteilungspflicht

Eine wirksame Anhörung liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat alle die Kündigung begründenden Tatsachen so vollständig mitteilt, dass der Betriebsrat ohne eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, nach Abwägung der Kündigungsgründe eine ordnungsgemäße Stellungnahme abzugeben. Praxis-Tipp Teilen Sie dem Betriebsrat alle zum Zeitpunkt der Kündigung bekannte...mehr

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Kündigung / 13.7 Personalrats-/Betriebsratsbeteiligung bei außerordentlicher Kündigung mit Auslauffrist

Die Betriebs- bzw. Personalratsbeteiligung bei einer außerordentlichen Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer muss grundsätzlich wie bei einer ordentlichen Kündigung erfolgen.[1] Stellt das Gesetz für die Mitwirkung des Betriebs- oder Personalrats bei der ordentlichen Kündigung schärfere Anforderungen auf als bei der a...mehr

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Kündigung / 9.6.3 Auswahl nach sozialen Merkmalen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG)

Unter denjenigen, die im Kreis der sozialen Auswahl übrig bleiben, ist der zu entlassen, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG lautet seit dem 1.1.2004: "Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Au...mehr

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Kündigung / 7.2 Arbeitserlaubnis, Berufsausübungserlaubnis etc.

Fehlt für einen ausländischen Arbeitnehmer die nach § 18 AufenthG erforderliche Arbeitserlaubnis, so besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Dies rechtfertigt im Regelfall eine ordentliche Kündigung, es sei denn, dass bei objektiver Beurteilung in absehbarer Zeit mit der Erteilung einer Erlaubnis zu rechnen ist.[1] Der Arbeitgeber hat ggf. einen ausländischen Arbeitne...mehr

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Kündigung / 14.3.3 Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, die Leistung anzubieten. Praxis-Beispiel Der wegen alkoholbedingten Entzugs der Fahrerlaubnis fristlos gekündigte Busfahrer der Stadt A kommt am Morgen nach der Übergabe der Kündigungserklärung pünktlich zum vorgesehenen Schichtbeginn und bietet an, den Bus auf der eingeplanten Strecke zu fahren. Hier fehlt es an der Leistungsfähigkeit d...mehr

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Kündigung / 11.3 Abmahnung

Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer, der wegen eines vertragswidrigen Verhaltens gekündigt werden soll, zunächst abzumahnen. Verletzt hingegen der Beschäftigte in besonders gravierender Art und Weise seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kommt ausnahmsweise eine außerordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung infrage, wenn der Arbeitnehmer selbst erkennen musste[1], ...mehr

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Kündigung / 5.1.2 Kenntnis des Arbeitgebers

Das Kündigungsverbot setzt voraus, dass dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm binnen 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Worauf die Kenntnis beruht – z. B. Attest, eigene Wahrnehmung, zufällige Information durch Arbeitskollegen – ist unerheblich. Der eigenen Kenntnis des Arbeitgebers steht gleich die Kenntnis von ...mehr

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Kündigung / 7.7 Krankheit

Krankheit ist der wichtigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Die Krankheit als solche ist kein Kündigungsgrund. Entscheidend sind auch nicht die derzeitigen Auswirkungen einer Krankheit auf den Betrieb. Maßgeblich sind vielmehr die betrieblichen und wirtschaftlichen Störungen infolge der zukünftig zu erwartenden krankheitsbedingten Ausfallzeiten. Vor Ausspruch der Kün...mehr

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Kündigung / 15.3.2 Bezahlung

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer hinsichtlich Jahressonderzahlung, Krankenentgelt, aber auch Lohnerhöhungen für die Dauer der Weiterbeschäftigung voll in den Betrieb eingegliedert. Hinsichtlich der Bezahlung stellt sich die Situation je nach Ergebnis des Kündigungsschutzprozesses unterschiedlich dar. Bei Unwirksamkeit der Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf alle vert...mehr

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Kündigung / 20.5 Auflösungsgrund

Allein der Antrag einer der dazu Berechtigten genügt nicht, um durch Urteil das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Es bedarf eines Auflösungsgrunds. Der Auflösungsgrund des Arbeitnehmers muss darin liegen, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Der Umstand, dass eine sozial nicht gerechtfertigte Kündigung ausgesprochen wurde, reicht dafür nicht aus....mehr

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Kündigung / 11.7.3 Beteiligung des Personalrats

Die Betriebs- bzw. Personalratsbeteiligung bei einer außerordentlichen Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer muss grundsätzlich wie bei einer ordentlichen Kündigung erfolgen.[1]mehr

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Kündigung / 11.7.1 Tarifliche Unkündbarkeit

Für den öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 2 TVöD Tarifgebiet West) ist dieser Bereich immer noch einer der wichtigsten Anwendungsfälle der sozialen Auslauffrist. Dabei wiederum wird dem Bereich der personenbedingten, krankheitsbedingten Kündigung die größte Relevanz zukommen. Bejaht vom LAG Rheinland-Pfalz für den Fall einer Alkoholkrankheit (ordentlich unkündbar + 70 MdE).[1] Nu...mehr

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Kündigung / 9.7 Auskunfts- und Mitteilungspflicht

Im Prozess hat der gekündigte Arbeitnehmer die Fehler der sozialen Auswahl darzulegen und zu beweisen (§ 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG). Der Arbeitnehmer hat also, obgleich dies für ihn äußerst unangenehm ist, substanziiert die Namen und Sozialdaten weniger schutzbedürftiger Arbeitnehmer zu benennen, die an seiner Stelle hätten gekündigt werden müssen.[1] Sind dem Arbeitnehmer diese ...mehr

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Kündigung / 11.13.1 Verdachtskündigung als Kündigungsgrund

Nicht nur eine nachgewiesene besonders schwere Vertragsverletzung kann ein "an sich zur fristlosen Kündigung geeigneter Grund" sein, sondern auch der erhebliche, nicht ausräumbare Verdacht einer solchen besonders schweren Vertragsverletzung. Systematisch betrachtet stellt auch der erhebliche Verdacht einer besonders schweren Vertragsverletzung einen an sich zur fristlosen Kü...mehr

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Kündigung / 23.3 Fehlende oder fehlerhafte Anhörung

Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ist absolut unwirksam (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Die hierauf beruhende Unwirksamkeit der Kündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb der 3–Wochen–Klagefrist gemäß § 4 KSchG und in jedem Verfahren arbeitsgerichtlich geltend machen. Fehler im Anhörungsverfahren führen dann zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn diese Mänge...mehr

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Kündigung / 25.1 Außerordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS/AfNS

Die Mitarbeit beim MfS/AfNS der DDR lässt grundsätzlich die Ungeeignetheit für eine Tätigkeit in einer demokratisch legitimierten und rechtsstaatlich verfassten Verwaltung vermuten. Daher enthält der Einigungsvertrag a. a. O. folgende Bestimmung: „Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer gegen die Grundsätze d...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5.1 Aufgrund Arbeitszeitgestaltung (Abs. 5 Nr. 1)

Rz. 75 Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 sind Arbeitnehmer, die normalerweise aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben. Nachtarbeit in Wechselschicht wird durch einen Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitszeitgestaltung dann geleistet, wenn sein Arbeitseinsatz auf einen bereits im Vorhinein feststehenden Plan erfolgt[1], etwa ein...mehr

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Kündigung / 11.13.9 Verdachtskündigung und Strafverfahren

Wenn der AG den Verdacht nicht selbst aufklären kann oder will, darf er mit der Kündigung bis zum Abschluss eines Strafverfahrens warten und dann, vorausgesetzt es kommt zu einer Verurteilung, mit dem Grund einer strafrechtlichen Verurteilung kündigen.[1] Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen strafbarer Handlung bzw. wegen Verdachts einer strafbaren Handlung, so fü...mehr

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Kündigung / 5.2 Elternzeit

Der Kündigungsschutz des § 17 MuSchG wird in § 18 BEEG ausgedehnt auf die Dauer der Elternzeit. Das Kündigungsverbot beginnt mit dem Antrag auf Elternzeit, frühestens aber 8 Wochen vor dessen Beginn. Voraussetzung ist ein formwirksames (schriftliches) Elternzeitverlangen.[1] Wird Elternzeit ab der Geburt des Kindes begehrt, ist der voraussichtliche Entbindungstermin maßgebli...mehr

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Kündigung / 9.9 Betriebsbedingte Kündigung bei Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Dringende betriebliche Gründe können grundsätzlich nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Nach allgemeinem Arbeitsrecht kommt jedoch in Ausnahmefällen auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses absolut unzumutbar erscheint, wie z. B. bei einer Betriebsstilllegung[1] oder dauerhaftem Wegfall eines Arbeitsplatzes ohne...mehr

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Kündigung / 9.6 Fünfte Voraussetzung: Sozialauswahl

Ist eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, kann der Arbeitgeber nicht frei entscheiden, wem er kündigt. Vielmehr muss er (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG) der Person kündigen, die sozial am wenigsten schutzwürdig ist, wobei er allerdings bei der Abwägung der unterschiedlichen Beurteilungskriterien gegeneinander einen gewissen Beurteilungsspielraum ha...mehr

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Kündigung / 11.13.4 Anhörung des Arbeitnehmers

Die Anhörung des Arbeitnehmers ist regelmäßig keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer Kündigung. Anders ist es jedoch bei dem Ausspruch einer Verdachtskündigung. Hier verlangt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor dem Ausspruch der Verdachtskündigung mit dem Verdacht und den belastenden Momenten konkre...mehr

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Kündigung / 6.6.5 Praxisfragen

Auch, aber nicht nur im Zusammenhang mit Ausfallzeiten durch Krankheit stellt sich die Frage, ob eine Verlängerung der Probezeit möglich ist. Maßgebliche Vorschrift ist hier § 1 Abs. 1 KSchG, der die Wartezeit regelt. Die Wartefrist beträgt 6 Monate. Die (längste) Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB beträgt ebenfalls 6 Monate. Im Bereich TVöD/TV-L ergibt sich aus dem Tarifvertrag...mehr

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Kündigung / 11.13.8 Einhaltung der 2-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB

Auch für die Verdachtskündigung gilt, dass diese innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes dem Arbeitnehmer gegenüber ausgesprochen, genauer zugegangen sein muss. Da der Kündigungsgrund hier der dringende Verdacht der schweren Vertragsverletzung ist, beginnt die Ausschlussfrist dann, wenn der Kündigungsberechtigte von den Umständen, die den dringenden V...mehr

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Kündigung / 9.4 Dritte Voraussetzung: Wegfall des Arbeitsplatzes

Die Umsetzung der auf außerbetrieblichen oder innerbetrieblichen Ursachen beruhenden Unternehmerentscheidung muss zum Wegfall des Arbeitsplatzes führen. Dabei ist nicht auf einen bestimmten, räumlich fixierten Arbeitsplatz, sondern auf die Arbeitsmenge insgesamt abzustellen. Entscheidend ist, dass nach Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung ein Überhang an Arbeitskräft...mehr

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Kündigung / 3.6.4 Wohnungswechsel/Zugangsvereitelung

Gibt der Arbeitnehmer seine Wohnung auf, geht ein an die alte Wohnungsanschrift gerichtetes Kündigungsschreiben erst dann zu, wenn es unter der neuen Anschrift in den Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt. Die Verzögerung geht zulasten des Arbeitgebers. War allerdings der Arbeitnehmer durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag verpflichtet, einen Wohnungsw...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.3 Bereitschaftsdienst

Rz. 12 Eine weitere Erscheinungsform der Arbeit ist der Bereitschaftsdienst. Dabei muss sich der Arbeitnehmer für einen Einsatz jederzeit bereithalten bzw., soweit erforderlich, seine Arbeit unverzüglich wiederaufnehmen können. Zudem besteht eine Ortsvorgabe/-begrenzung außerhalb des privat frei wählbaren Ortsumfelds.[1] Seit 1.1.2004 zählt der Bereitschaftsdienst ebenfalls zu...mehr

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Kündigung / 13.1 Unkündbare Beschäftigte – Bedeutung und Voraussetzungen

"Unkündbarkeit" bedeutet den Ausschluss der ordentlichen Kündigung seitens des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer seinerseits kann auch nach Eintritt seiner Unkündbarkeit ordentlich kündigen. Für seine Kündigung gilt die Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres (§ 34 Abs. 1 TVöD). Dem Arbeitgeber verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem...mehr

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Kündigung / 13.3 Ausschlussfrist von 2 Wochen

Auch die außerordentliche Kündigung nach § 34 Abs. 2 TVöD hat innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen zu erfolgen (vgl. Punkt 11 Außerordentliche Kündigung). Die Frist beginnt mit Kenntnis des Kündigungsberechtigten von den maßgeblichen Tatsachen. Handelt es sich allerdings bei dem Kündigungsgrund um einen Dauertatbestand, so genügt es, dass dieser Dauertatbestand z. B....mehr

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Kündigung / 5.1.4 Sonstige Auswirkungen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses

Das Kündigungsverbot richtet sich nur an den Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerin selbst kann kündigen. Hat die Arbeitnehmerin in Unkenntnis ihrer Schwangerschaft einen Aufhebungsvertrag geschlossen oder selbst gekündigt, steht ihr kein Anfechtungsrecht zu.[1] Das Kündigungsverbot hat auch keine Auswirkung auf befristete Arbeitsverträge. Auch mit schwangeren Frauen können daher be...mehr

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Kündigung / 7.6 Arbeitsverweigerung aus Gewissenskonflikt

Ist einem Arbeitnehmer aus einer Gewissensnot heraus nicht zuzumuten, die an sich vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen (z. B. Teilnahme an einem Forschungsprojekt der Pharmaindustrie, Kontakt mit Alkohol), so stellt die Weigerung, derartige Tätigkeiten zu verrichten, keine Arbeitsverweigerung dar, ergibt sich hieraus eine Einschränkung des Direktionsrechts des Arbei...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.6 Betriebsratstätigkeit

Rz. 42 Betriebsratstätigkeit von Betriebsratsmitgliedern zählt nicht als Arbeitszeit i. S. d. § 2 ArbZG.[1] Damit gelten für Betriebsratsmitglieder die tägliche Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG), die Regelungen zu den Ruhepausen (§ 4 ArbZG) und die Ruhezeit von 11 Stunden (§ 5 ArbZG) nicht. Dennoch will das BAG die Wertung des § 5 ArbZG im Rahmen des § 37 Abs. 2, 3 BetrVG berück...mehr

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Kündigung / 7.1 Alkohol- und Drogensucht

Bei Trunk- oder Drogensucht handelt es sich um eine Krankheit. Es gelten daher die Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung (vgl. unter 7.6). Diese Suchterkrankung als solche ist kein Kündigungsgrund, sondern die daraus entstehenden Folgen für das Arbeitsverhältnis wie z. B. Fehlzeiten, fehlende Einsetzbarkeit unter den konkreten betrieblichen Bedingungen (alkoholkranker...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 62 Der Dienstverpflichtete muss seine Dienstleistung im Dienst eines anderen erbringen. Dies dient der Abgrenzung von der Selbstständigkeit und dem freien Dienstvertrag. Erforderlich dafür, dass der Arbeitnehmer "im Dienste eines anderen" tätig wird, ist ein gewisser Grad an persönlicher Abhängigkeit.[1] Insofern kann § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB herangezogen werden, der einen...mehr

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Kündigung / 5.7 Wehrdienst, Zivildienst, Eignungsübung

Da der Wehr- und Zivildienst nur ausgesetzt, aber nicht aufgehoben ist, behalten die gesetzlichen Regelungen über den besonderen Schutz der Arbeitnehmer weiterhin Gültigkeit. Die Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung von mehr als 3 Tagen oder zum Zivildienst führt nicht zum Erlöschen, sondern zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (§ 1 Abs. 1 ArbP/SchG, § 78 ZDG). N...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.2 Arbeitsbereitschaft

Rz. 6 Einen Unterfall der Vollarbeit stellt die Arbeitsbereitschaft dar. Wie sich bereits aus § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG ergibt, zählt sie kraft Gesetz zur Arbeitszeit. Arbeitsbereitschaft liegt begrifflich dann vor, wenn vom Arbeitnehmer eine wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung verlangt wird.[1] Die Belastung während der Arbeitsbereitschaft ist gegenüber der Belastung ...mehr

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Kündigung / 7 Personenbedingte Kündigung

Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften des Arbeitnehmers beruhen. Hierzu zählen unter anderem: Erkrankungen, die die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers erheblich herabsetzen und/oder zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, Abnahme der Leistungsfähigkeit durch fortgeschrittenes Alter sowie mangelnde körperliche oder g...mehr

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Kündigung / 18.2 Suspendierung durch Arbeitgeber

Dieser Begriff findet Verwendung im Zusammenhang mit der Aussperrung. Durch die Aussperrung tritt nicht nur Suspendierung der Arbeitspflicht, sondern auch der Entgeltzahlungspflicht ein.[1] Dies trifft auch die Arbeitnehmer, die an sich gerade einen Anspruch auf Entgelt ohne Arbeit wegen Krankheit, Betriebsratstätigkeit, Mutterschutzfristen, gesetzlichem Feiertag hätten. Dies...mehr

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Kündigung / 11.7.2 Sonderkündigungsschutz

Ein weiterer Anwendungsfall können Beschäftigte mit Sonderkündigungsschutz sein, z. B. Personalratsmitglieder, Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen[1], Datenschutzbeauftragter. Die Beschäftigten, die in den Mitbestimmungsorganen tätig sind, genießen Sonderkündigungsschutz während der Amtszeit, i. d. R. auch noch für eine gewisse Dauer danach. Die Regelungen sind bei Bu...mehr

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Kündigung / 9.6.2 Herausnahme Einzelner aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG)

"In die soziale Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt." Dies entspricht der früheren gesetzlichen Regelung vom 1.10.1996 bis 1.1.1999. Nach der bisher...mehr

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Kündigung / 11.1 Besonderer Kündigungsschutz

In einigen gesetzlich oder (tarif)vertraglich besonders geregelten Fällen ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Es bleibt nur eine Kündigung aus wichtigem Grunde (vgl. Punkt 11.1 Besonderer Kündigungsschutz). Wichtigster Anwendungsfall: unkündbare Beschäftigte (vgl. Punkt 13 Unkündbare Beschäftigte) nach § 34 Abs. 2 TVöD. Bei diesem Personenkreis kommt sowohl die pers...mehr

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Kündigung / 3.6 Zugang der Kündigung

Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Kündigungsgegner zugeht. Eine Kündigung kann auch an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag zugehen. Beachten Sie, dass bei einem Einwurf in den Briefkasten das Schreiben erst am nächsten Werktag zugeht, da erst zu diesem Zeitpunkt mit einer Leerung des Briefkastens gerechnet werden kann. Der Zugang ist maßgebend für die Prüfung und...mehr

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Kündigung / 8.3 Stufe 3: Interessenabwägung

Bei der auch hier erforderlichen umfassenden Interessenabwägung sind keine so strengen Anforderungen zu stellen wie bei einer personenbedingten Kündigung. Sie muss im Ergebnis die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen. Hierbei gilt ein objektiver Maßstab. Maßgebend ist, ob ein ruhig und verständig urteilender Arbeitgeber dieses Verhalten als Kündigungs...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.4.1 Reisezeiten

Rz. 33 Bei den Reisezeiten ist weiter zu differenzieren. Rz. 34 Besteht die vertraglich geschuldete Hauptleistung des Arbeitnehmers in der Überwindung einer Entfernung, erbringt er Vollarbeit durch das Steuern des Fahrzeugs. Damit liegt Arbeitszeit i. S. d. ArbZG vor. Praxis-Beispiel Fernfahrer, Busfahrer, Taxifahrer Besteht der Zweck des Arbeitsverhältnisses im Steuern von Fah...mehr

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Kündigung / 12.4 Annahme unter Vorbehalt

Dieser Teilbereich ist in § 2 KSchG geregelt. Danach kann der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist. Diesen Vorbehalt muss der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erklären. Da die Kündigungsfristen nach § 34 T...mehr

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Kündigung / 18.1 Suspendierung durch Arbeitnehmer

Das Arbeitsverhältnis kann zeitweise suspendiert werden. Diese Fallgestaltung nimmt die Rechtsprechung an, wenn der Arbeitnehmer an einem Arbeitskampf teilnimmt. Es reicht aber nicht die Ausrufung eines Streiks aus. Die Suspendierung tritt erst durch die Erklärung des Arbeitnehmers, er werde teilnehmen ein.[1] Diese Erklärung kann aber auch konkludent erfolgen. In der Regel wi...mehr