Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.4 Organisatorische Weisungsgebundenheit

Rz. 67 Ein weiteres Merkmal, das in der Rechtsprechung des BAG in Betracht gezogen wurde zur Bestimmung, ob eine persönliche Abhängigkeit gegeben ist, ist der Umfang der Einbindung des Dienstverpflichteten in die betrieblichen Organisationsstrukturen. Ist der Dienstverpflichtete auf die betrieblichen Mittel des Arbeitgebers zur Erbringung seiner Dienste angewiesen, beispiels...mehr

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Kündigung / 5.8 Betriebsbeauftragte

Unter dem Begriff "Betriebsbeauftragte" werden Beauftragte verstanden, die vom Arbeitgeber aus ganz unterschiedlichen Gründen zur Einhaltung und Kontrolle rechtlicher Vorschriften bestellt werden müssen. Betroffen sind die Bereiche der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und des datenrechtlichen Persönlichkeitsschutzes. Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die Bestellung und Abb...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.3 Ruhepause

Rz. 27 Ruhepausen[1] sind nach § 2 Abs. 1 Satz 1 nicht von der Arbeitszeit erfasst. Darunter fallen im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechungen, in denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen oder für eine solche bereitzuhalten hat und frei darüber bestimmen kann, wie er den Zeitraum nutzt.[2] Lediglich im Bergbau unter Tage zählen diese zur Arbeitszeit, § 2 Abs...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.6 Weitere Kriterien

Rz. 69 Weitere Kriterien, die zur Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft herangezogen werden, sind beispielsweise die Verpflichtung zur höchstpersönlichen Leistungserbringung. Werden durch den Mitarbeiter regelmäßig andere Personen zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzt, schließt dies in der Regel ein Arbeitnehmerverhältnis aus.[1] Auch wird teilweise auf die Übernahme...mehr

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Kündigung / 14.3.2 Angebot der Arbeitsleistung

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer die Leistung so anbieten, wie er sie zu bewirken hat (§ 294 BGB). Er muss persönlich, zur rechten Zeit, am rechten Ort in der richtigen Art und Weise genau die von ihm vertraglich geschuldete Leistung anbieten. Praxis-Beispiel Dem Fahrer des städtischen Busses wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach der fristlosen Kündigung schickt er 3 Tage ...mehr

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Kündigung / 23.5 Anhörung bei Änderungskündigung

Bei der Betriebsratsanhörung ist zu beachten, dass die Änderungskündigung 2 Mitwirkungsrechte auslöst, nämlich einmal die Beteiligung bei der Kündigung (§ 102 BetrVG bzw. § 103 BetrVG bei Betriebsräten) und die Anhörung zu einer Versetzung (§ 99 BetrVG). Widerspricht der Betriebsrat der Kündigung, erklärt aber keine Zustimmungsverweigerung zur beabsichtigten Versetzung, ergeb...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.2 Folgen bei Verstoß gegen das ArbZG

Rz. 44 Überschreitet ein Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit bei verschiedenen Arbeitgebern die zulässige Höchstarbeitszeit ist für die jeweiligen Arbeitgeber von Belang, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Die Schutzgesetze des ArbZG sind gesetzliche Verbote i. S. d. § 134 BGB. Damit sind die Rechtsgeschäfte, vorliegend also der Abschluss des Arbeitsvertrags, die gegen ...mehr

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Kündigung / 14.3.4 Rechtsfolge des Annahmeverzugs

Der Arbeitnehmer hat für die Dauer des Annahmeverzugs einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist nicht zur Nachleistung seiner Arbeit verpflichtet. Der Anspruch besteht in Höhe der vereinbarten Vergütung, also auf das üblicherweise erzielte Gehalt (Lohn). Somit sind alle Bestandteile des Entgelts zu berücksichtigen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf...mehr

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Kündigung / 5.5.3 Entscheidung des Integrationsamtes

Bei einer ordentlichen Kündigung entscheidet das Integrationsamt nach schriftlichem Antrag (§ 170 SGB IX), unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Arbeitsagentur, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und nach Anhörung des Betroffenen nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Ermessen wirkt eingeschränkt nach § 172 SGB IX. Danach hat es bei Betriebsstilllegung die Zustimmun...mehr

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Kündigung / 11.12 Arbeitnehmerkündigung

Auch ein Arbeitnehmer, der ohne Einhaltung der Fristen kündigen möchte, bedarf eines wichtigen Grunds. Die verlängerten Kündigungsfristen des § 34 Abs. 1 TVöD, gelten auch für die Arbeitnehmerkündigung. Es ist daher dem Arbeitnehmer grundsätzlich zuzumuten, diese Fristen einzuhalten. So reicht alleine ein finanziell attraktives Angebot eines anderen Arbeitgebers als wichtiger ...mehr

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Kündigung / 22.1 Mitwirkung bei ordentlicher Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber hat die Personalvertretung ein Recht auf Mitwirkung (§ 85 Abs. 1 BPersVG). Dies bedeutet, dass die Dienststelle die Kündigung erst aussprechen darf, nachdem der Personalrat Gelegenheit erhalten hat, Einwendungen gegen die Kündigung zu erheben und diese mit ihr zu erörtern. Eine Kündigung vor Abschluss des Mitwirkungsverfah...mehr

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Kündigung / 3.2.1 Allgemeines

Die Erklärung muss den Beendigungswillen eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck bringen. Es ist nicht zwingend geboten, das Wort "Kündigung" zu verwenden, indessen dringend zu empfehlen, um jegliches Missverständnis zu vermeiden. Der Kündigende muss auch deutlich machen, ob das Arbeitsverhältnis ordentlich oder außerordentlich aufgelöst wird. Dies kann z. B. mit den Worten "...mehr

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Kündigung / 22.7 Folgen fehlerhafter Beteiligung

Der Gesetzgeber hat an die fehlerhafte Beteiligung der Personalvertretung eine schwerwiegende Sanktion geknüpft: "Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Personalrat nicht beteiligt worden ist." (§ 85 Abs. 3BPersVG und § 86 Satz 4 BPersVG).[1] Die Vorschrift gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Kündigungen. Sie findet Anwendung, falls der Personalrat über...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.5 Fremdnützigkeit der überlassenen Arbeitsleistung

Rz. 68 Die Fremdnützigkeit der Arbeitsleistung ist nach Ansicht des BAG ebenfalls Indiz für das Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft. Fremdnützig ist die Arbeitsleistung dann, wenn der Mitarbeiter diese nicht nach selbstgesetzten Zielen eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko am Markt einsetzen kann. Vielmehr muss er darauf angewiesen sein, dem Unternehmen seine Arbeitsl...mehr

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Kündigung / 20.3.1 Ordentliche Kündigung

Das Gericht kann dann durch Urteil das Arbeitsverhältnis auflösen, wenn es feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Unwirksamkeit der Kündigung muss jedoch – zumindest auch – auf der Sozialwidrigkeit beruhen[1] (vgl. Allgemeiner Kündigungsschutz). Das heißt, dass im Fall einer Kündigung, die nur aufgrund Formfehlers, beispielsweise der fehlenden Vollmacht des Kündig...mehr

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Kündigung / 3.6.3 Sonderfall: Abwesenheit des Kündigungsempfängers von seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort

Ist der Arbeitnehmer im Urlaub, im Krankenhaus, in Kur oder in Haft, so geht ein an die Wohnungsanschrift gerichtetes Kündigungsschreiben gleichwohl mit Einwurf in den Briefkasten zu, auch wenn dem Arbeitgeber die Abwesenheit oder gar die Urlaubsadresse bekannt ist.[1] Maßgeblich ist eben, dass der Arbeitnehmer nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge von dem Schreiben Kenntnis ...mehr

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Kündigung / 7.3 Haft des Arbeitnehmers

Ob eine Inhaftierung einen Grund für eine personenbedingte Kündigung darstellt, hängt von der Dauer, Art bzw. auch dem Ausmaß der betrieblichen Auswirkungen ab.[1] Die Inhaftierung des Arbeitnehmers ist dann ein personenbedingter Kündigungsgrund, wenn sie voraussichtlich länger als 2 Jahre andauern wird.[2] Ist sie voraussichtlich kürzer, hat der Arbeitgeber ggf. wieder zumu...mehr

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Kündigung / 5.1.1 Beginn des Kündigungsverbots

Schwangerschaft ist die Zeit von der Einnistung der befruchteten Eizelle (Nidation) bis zur Entbindung, einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch. Bei künstlicher Befruchtung beginnt der Kündigungsschutz, wenn die befruchteten Samenzellen in die Gebärmutter eingepflanzt worden sind.[1] Dieses Kündigungsverbot gilt auch während der Probezeit und während der ersten 6...mehr

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Kündigung / 17.3 Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers zum Aufsuchen der Agentur für Arbeit

Da der Arbeitnehmer nunmehr unverzüglich nach Kenntnis der bevorstehenden Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit aufsuchen muss, stellt sich die Frage, ob er dies während der Arbeitszeit erledigen kann und ob der Arbeitgeber diese Zeit zu vergüten hat. Ein Anspruch auf angemessene Freistellung zur Stellensuche ergibt sich aus § 629 BGB. § 629 BGB findet auch bei einem TVöD-A...mehr

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Kündigung / 7.7.6 Taktische Hinweise zum Kündigungsschutzprozess

Zu Unrecht wird der Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung häufig aus Unkenntnis über ihre Voraussetzungen oder im Hinblick auf die Risiken eines Kündigungsschutzprozesses unterlassen. Insbesondere die Risiken im Kündigungsschutzprozess lassen sich deutlich verringern, wenn folgende Hinweise beherzigt werden: Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements: Bei...mehr

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Kündigung / 7.7.3 Dritte Stufe: Interessenabwägung

Im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung ist zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls vom Arbeitgeber noch hinzunehmen sind oder ein solches Ausmaß erreicht haben, dass sie ihm nicht mehr zuzumuten sind.[1] Aufseiten des Arbeitgebers sind insbesondere zu berücksichtigen: das Ausmaß der Auswirkungen der Fehlzeiten auf den Betrieb. ...mehr

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Kündigung / 7.4 Eheschließung

Die Verheiratung stellt grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar. Bei kirchlichen Institutionen kann allerdings bei Verheiratung eines Geschiedenen aufgrund der zu beachtenden kirchlichen Maßstäbe die Eignung für die kirchliche Arbeit infrage gestellt sein. Auch hier liegt aber kein "absoluter" Kündigungsgrund vor, sondern es ist eine einzelfallbezogene Interessenabwägung er...mehr

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Kündigung / 5.5.4 Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Vor Ausspruch der Kündigung ist nicht nur der Betriebs- bzw. Personalrat ordnungsgemäß zu beteiligten, sondern nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX auch die Schwerbehindertenvertretung. Die unterlassene Beteiligung war bisher folgenlos; zwar konnte die Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX verlangen, die Durchführung oder Vollziehung der Maßnahme auszusetzen...mehr

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Kündigung / 12.3 Annahme

Bei vorbehaltloser Annahme des Angebots wird das Arbeitsverhältnis unter den abgeänderten Bedingungen fortgeführt, ab dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung nach dem Angebot in Kraft treten soll. Die Annahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, z. B. durch widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit unter den geänderten Arbeitsbedingungen.[1]mehr

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Kündigung / 12.5 Sozialwidrigkeit

Eine Änderungskündigung kommt sowohl bei einer personen-, verhaltens- wie auch betriebsbedingten Kündigung in Betracht. Die Anforderungen an den jeweiligen Kündigungsgrund unterscheiden sich nicht von denen einer Beendigungskündigung. Die Änderung muss aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen nicht zu vermeiden sein und zudem muss die Änderung der Arbeitsbed...mehr

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Kündigung / 8.2 Stufe 2: Vorliegen einer Abmahnung

Die Kündigung kommt nur als letztes Mittel in Betracht. Vorher muss der Arbeitnehmer im Allgemeinen abgemahnt werden, um ihm hierdurch Gelegenheit zu geben, sein Verhalten zu ändern und so seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Die Erwartung, dass der Beschäftigte nach einer Abmahnung sein Verhalten ändert und zukünftig keine weiteren Pflichtverletzungen zu erwarten sind, ist der M...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.1 Fachliche Weisungsgebundenheit

Rz. 64 Ein Indiz für das Bestehen einer persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers ist die Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung. Da diese aber auch im Rahmen eines Werkvertrags vorliegen kann, wie § 645 Abs. 1 BGB aufzeigt, muss dies in der Gewichtung des Merkmals entsprechend Niederschlag finden. Darüber hinaus muss auch beachtet werden, dass für Dienste...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1.2 Verpflichtung zur Dienstleistung

Rz. 61 Ferner erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer zur Dienstleistung verpflichtet ist, mithin zur Tätigkeit und nicht zur Erbringung eines Erfolges.[1] Damit erfolgt eine Abgrenzung des Arbeitsvertrags i. S. d. § 611a BGB zum Werkvertrag nach § 631 BGB.mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.4 Ruhezeit

Rz. 18 Zur Ruhezeit i. S. d. § 5 ArbZG, und damit nicht zur Arbeitszeit, werden die Rufbereitschaft und die Freizeit gerechnet. Die Ruhezeit selbst ist im ArbZG nicht definiert.[1] Ruhezeit meint die Zeit zwischen dem Ende der täglichen Arbeit und deren Wiederbeginn am nächsten Arbeitstag.[2] 2.1.1.4.1 Rufbereitschaft Rz. 19 Unter Rufbereitschaft wird nach ständiger Rechtsprech...mehr

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Kündigung / 15.5.1 Vor einem Urteil der 1. Instanz

Vor einem Urteil der ersten Instanz sieht der Große Senat in der Regel ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers daran, den Arbeitnehmer nicht beschäftigen zu müssen. Ausnahmen hiervon hält der Große Senat für möglich, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Dies wird die seltensten Fälle erfassen. Offensichtlich ist nach Ansicht des Großen Senats ein sehr anspru...mehr

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Kündigung / 3.3 Ort und Zeit

Die Kündigung darf grundsätzlich an jedem Ort und zu jeder Zeit erfolgen, auch während einer Erkrankung, an einem Samstag, Sonntag oder gar einem Feiertag (z. B. Zugang einer Kündigung am 24.12.).[1] Unwirksam ist lediglich eine Kündigung zur Unzeit. Das ist der Fall, wenn der Kündigende die Kündigung zu einem Zeitpunkt ausspricht, durch den er massiv die persönliche Würde d...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1 Arbeitszeit (Abs. 1)

Rz. 2 Der Begriff der Arbeitszeit i. S. d. Gesetzes ist von dem der vertraglichen Arbeitszeit, der etwa für vergütungsrechtliche Fragen relevant wird, zu unterscheiden. Arbeitszeit i. S. d. Gesetzes ist ausschließlich nach arbeitsschutzrechtlichen Maßstäben zu bestimmen.[1] Rz. 3 Die Arbeitszeit nach § 2 Abs. 1 ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepaus...mehr

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Kündigung / 7.7.4 Fehlende Versetzungsmöglichkeiten

Wie bei jeder Kündigung ist auch die krankheitsbedingte Kündigung nur dann zulässig, wenn kein milderes Mittel zur Vermeidung der Kündigung zur Verfügung steht. Das ist hier vor allem die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes. Entspricht dieser der vertraglich geschuldeten Tätigkeit, kann und muss ihn der Arbeitgeber durch Ausübung des Weisungsrechts zuweisen, ansonsten dur...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 59 Der Arbeitnehmer muss aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags für den Arbeitgeber tätig werden. Dieses Kriterium dient der Unterscheidung zu Rechtsverhältnissen, in denen Dienstleistungen aufgrund anderer als privatrechtlicher Verpflichtung erbracht werden, etwa öffentlich-rechtlicher, sodass das ArbZG beispielsweise auf Beamte oder Richter keine Anwendung findet. R...mehr

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Kündigung / 15.3.4 Stellung in der Dienststelle

Der Arbeitnehmer, der aufgrund des Weiterbeschäftigungsanspruchs im Betrieb verbleibt, wird, obwohl das alte Beschäftigungsverhältnis nicht fortgesetzt wird, nicht eingestellt. Also ergibt sich kein Mitbestimmungsrecht.[1] Werden aber durch einen Vergleich im Kündigungsschutzprozess geringerwertige Tätigkeiten übertragen, so liegt eine Herabgruppierung vor, die erst nach Bet...mehr

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Kündigung / 5.5.1 Zeitliche Geltung

Der Sonderkündigungsschutz findet keine Anwendung, soweit eine der in § 173 SGB IX angeführten Ausnahmen greift. Die wichtigste Ausnahme enthält § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX. Eine Kündigung oder sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der ersten 6 Monate bedarf keiner Zustimmung. Unter Umständen kommt allerdings wie bei § 1 KSchG bei einem engen Zusammenhang eine Z...mehr

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Kündigung / 11.13.7 Anhörung der Arbeitnehmervertretung

Da die Verdachtskündigung und die Tatkündigung 2 unterschiedliche Kündigungsgründe sind, ist im Rahmen der Anhörung der Arbeitnehmervertretung zu dem jeweiligen Kündigungsgrund auch danach zu differenzieren. Will der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung aussprechen, so kann er dies nur, wenn er zuvor die Arbeitnehmervertretung gerade zum Kündigungsgrund des Verdachts einer sc...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1.2 Gesundheitsschutz durch besondere Regelungen

Rz. 55 Ist außerdem sichergestellt, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird, ist ein Ausgleich – abweichend von § 7 Abs. 1 Nr. 1a – nicht erforderlich. Diese Sicherstellung muss durch "besondere Regelungen" erfolgen, die von den Tarifvertragsparteien aufzustellen sind. Allgemeine Vorgaben des Arbeitsschutzrechts, wie etwa die Erstellung einer Gefährdungsanal...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.3 Abweichung nach Abs. 2 Nr. 3

Rz. 46 Die Abweichungen, die § 7 Abs. 2 Nr. 3 tarifvertraglich oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ermöglicht, sind beschränkt auf Betriebe, die der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen dienen. Darunter fallen insbesondere Krankenhäuser und andere Einrichtungen der Pflege und Betreuung, z. B. Altersheime, Jugendheime, Einrichtun...mehr

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Kündigung / 8.1 Stufe 1: Vorliegen einer Pflichtverletzung

Die Pflichtwidrigkeiten können bestehen in Verletzungen der arbeitsvertraglichen Leistungsverpflichtung, in Verstößen gegen die betriebliche Ordnung, in Störungen im personellen Vertrauensbereich, in Verletzungen von arbeitsvertraglichen Nebenpflichten sowie auch in Ausnahmefällen in einem Fehlverhalten im außerdienstlichen Bereich. Im letzteren Fall muss jedoch ein konkrete...mehr

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Kündigung / 23.1 Anhörungspflicht

Der Betriebsrat ist vor jeder ordentlichen wie außerordentlichen Kündigung zu hören (§ 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Auch vor jeder Änderungskündigung ist der Betriebsrat zwingend zu hören, selbst wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos annimmt.[1] Führt die Änderungskündigung zugleich zu einer Versetzung, ist daneben noch das Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 Betr...mehr

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Kündigung / 6.2 Persönlicher Geltungsbereich des KSchG

Geschützt werden nur Arbeitnehmer, also nicht Handelsvertreter, Heimarbeiter, freie Mitarbeiter, Richter, Soldaten und Beamte. Erbringt jedoch ein Beamter Arbeitsleistungen im Rahmen einer Nebentätigkeit, die ein Arbeitsverhältnis darstellt, unterliegt er insoweit dem Kündigungsschutz.[1] Auszubildende, Anlernlinge, Volontäre und Praktikanten (§§ 1, 26 BBiG) unterliegen dem ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.6.1 Schichtarbeit

Rz. 83 Schichtarbeit liegt nach ständiger Rechtsprechung dann vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum erfüllt wird, als die wirkliche Arbeitszeit eines einzelnen Arbeitnehmers dauert und die daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein übli...mehr

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Kündigung / 4.4 Nichtwahrung der Frist

Wird die Kündigungsfrist nicht gewahrt, ist danach zu unterscheiden, ob sich die Kündigung genau auf das angegebene Datum beziehen soll oder ob der Arbeitgeber eine Kündigung zum zulässigen Zeitpunkt aussprechen wollte. Das ist durch Auslegung zu ermitteln. Ist eine ordentliche Kündigung ohne weiteren Zusatz zu einem bestimmten Datum erklärt worden, steht das Bestimmtheitsgeb...mehr

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Kündigung / 12.1 Ziel

Eine Änderungskündigung zielt auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen, die durch Ausübung des Direktionsrechts oder mangels Zustimmung des Arbeitnehmers zu einer einvernehmlichen Vertragsänderung nicht erreicht werden kann. Sie ist daher ein Gestaltungsmittel zur einseitigen Abänderung der vereinbarten Arbeitsbedingungen wie z. B. Art der Tätigkeit, Eingruppierung, Vergütun...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Arbeitnehmer, Abs. 2

Rz. 57 In § 2 Abs. 2 werden Arbeitnehmer als Arbeiter und Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten definiert. Von der Berufsbildung ist nach § 1 BBiG die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung erfasst. Die vorgenommene Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte ist für das Arbeitsrecht irre...mehr

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Kündigung / 11.13.3 Ein an sich zur fristlosen Kündigung geeigneter Vertragsverstoß

Die Verdachtskündigung ist jedoch beschränkt auf solche Vertragsverstöße, die – wären sie nachweisbar – einen an sich zur fristlosen Kündigung geeigneten Grund darstellen würden. Eine ordentliche Verdachtskündigung aus "minderschweren Gründen" lehnt das Bundesarbeitsgericht zu Recht ab. Wegen des Verdachts einer schweren Vertragsverletzung kann nur dann eine ordentliche Künd...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.2 Zeitliche Weisungsgebundenheit

Rz. 65 In Anlehnung an § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB ist zur Bestimmung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, auch die zeitliche Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers als Merkmal heranzuziehen.[1] Das BAG verneint in der Regel eine Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Dienstverpflichtete in der Einteilung seiner Zeit frei ist.[2] Allerdings entfaltet auch dieses Merkmal lediglich Indiz...mehr

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Kündigung / 17.2 Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Meldepflicht

Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III obliegt dem Arbeitgeber eine Hinweispflicht gegenüber dem Arbeitnehmer auf die Verpflichtung zur frühzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit nach § 38 Abs. 1 SGB III. Die Regelung ist als "Soll-Vorschrift" gestaltet. Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen ein unterbliebener Hinweis haben kann. Auch wenn es sich lediglich um ein...mehr

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Kündigung / 3.6.1 Zugang unter Anwesenden

Unter Anwesenden ist die schriftliche Kündigungserklärung zugegangen, wenn der Empfänger sie im Original tatsächlich entgegennehmen kann. Sie muss zumindest vorübergehend in seine Verfügungsgewalt gelangen, braucht ihm aber nicht auf Dauer überlassen zu werden.[1] Die Übergabe einer Kopie bei bloßer Einsichtnahme in das Original genügt nicht der Schriftform nach § 623 BGB. V...mehr