Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.3 Heilung von Fehlern bei der Anzeige durch die Entscheidung der Arbeitsverwaltung?

Rz. 14 Eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige wird durch einen bestandskräftigen Bescheid nach § 18 Abs. 1 und 2, § 20 KSchG nicht geheilt.[1] Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt der Arbeitsverwaltung nach § 18 i. V. m. § 20 KSchG nicht gehindert, im Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige anzunehmen. ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Allgemeine Wirkung der Sperrfrist

Rz. 7 Seit der Junk-Entscheidung des EuGH[1] bedeutet die Sperrzeit, dass die rechtliche Beendigungswirkung der arbeitgeberseitigen Kündigung bzw. der sonstigen vom Arbeitgeber veranlassten Beendigungshandlung (z. B. Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Aufhebungsvertrag) nicht in der Sperrfrist eintreten darf[2]. Solange die Sperrfrist läuft, ist die Beendigungswirkung der vom...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Freifrist (Abs. 4)

Rz. 20 Die in § 18 Abs. 4 geregelte Freifrist von 90 Tagen schließt sich unmittelbar an das Ende der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG an. Nach der gesetzlichen Regelung bedarf es einer erneuten Massenentlassungsanzeige, wenn die Entlassungen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem sie nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG zulässig sind, "durchgeführt" werden. W...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für den Fall anzeigepflichtiger Entlassungen nach § 17 Abs. 1 KSchG regelt die Vorschrift, zu welchem Zeitpunkt nach Eingang der ordnungsgemäßen Massenentlassungsanzeige die Entlassungen wirksam werden. Das Gesetzesverständnis hat sich im Hinblick auf die Junk-Entscheidung des EuGH völlig gewandelt [1] und ist wieder Gegenstand neuer Diskussionen über das Rechtsfolgesys...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.7 Sonderstellung von Betriebsratsmitgliedern

Den einzelnen Betriebsratsmitgliedern sind für ihr Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber Grenzen gesetzt. So verbietet § 78 Abs. 2 BetrVG die Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihres Amts. Nicht jeder faktische Vorteil ist jedoch davon erfasst. So ist die Verhandlungsposition eines Betriebsratsmitglieds im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses be...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.4 Negativattest der Arbeitsverwaltung

Rz. 15 Dieselben Grundsätze müssen konsequenterweise auch beim sog. Negativattest gelten. Hat die Arbeitsverwaltung irrtümlich angenommen, die beabsichtigten Entlassungen seien nicht anzeigepflichtig, und hat sie dem Arbeitgeber ein entsprechendes Negativattest erteilt, so kann sich der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess dennoch darauf berufen, es habe eine nach § 17 KS...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Verwaltungsakt

Rz. 12 Die Abkürzung der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 KSchG ist ein begünstigender Verwaltungsakt [1] mit privatrechtsgestaltender Wirkung[2]. Es gelten die Regelungen der §§ 31 ff. SGB X. Die Entscheidung der Arbeitsverwaltung wird mit Bekanntgabe an den Arbeitgeber wirksam (§§ 39 Abs. 1 Satz 1, 37 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Der zu entlassende Arbeitnehmer ist zwar mittelbar von d...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Begriff der Ruhepause

Rz. 1 Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält keine Legaldefinition des Begriffs der "Ruhepause". Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[1] sind Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitrechts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen. Es muss sich um im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in den...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.3 Dauer und Lage der Ruhepausen

Rz. 10 Die Mindestdauer der Pausen ist entsprechend der Dauer der Arbeitszeit gestaffelt: Sie beträgt 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden.[1] Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden muss folglich keine Ruhepause gewährt werden. Die gesetzlich vorgesehenen Mindestruhepausen gelten für a...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.4 Festlegung der Ruhepausen

Rz. 15 Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Ruhepausen täglich sichergestellt sind.[1] Dabei hat der Arbeitgeber diese Pflicht erfüllt, wenn er eine Pausenregelung schafft, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, die Ruhepause zu nehmen. Eine Pausenregelung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn den Arbeitnehmern zwar gestattet wird, Pausen zu nehm...mehr

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Sachbezüge / 1 Vereinbarung

Nach der gesetzlichen Definition ist ein Sachbezug jede Leistung, die der Arbeitgeber als Gegenleistung für die Arbeitsleistung in anderer Form als in Geld erbringt[1]. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind Sachbezüge "Entgelte, die nicht in Bargeld, sondern in Form von Naturalien bestehen". Im Arbeitsrecht werden die Sachbezüge daher auch Naturallohn genannt. Sachleistung und ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 18 Der Betriebsrat hat im Hinblick auf Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Das Mitbestimmungsrecht umfasst zunächst Beginn und Ende der Ruhepausen i. S. d. § 4 sowie deren Dauer.[1] Es erfasst auch die Frage, ob die Arbeit an einem Arbeitstag zusammenhängend oder in mehreren Teilabschnitt...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Straf- und Bußgeldvorschriften/Rechtsschutz

Rz. 22 Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG). § 23 Abs. 1 ArbZG stellt besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten unter Strafe, wenn nämlich der Arbeitgeber vorsätzlich handelt und dadurch Gesundheit oder Arb...mehr

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Incentive / 1 Formen von Incentives

Jedes Unternehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter für die Unternehmensziele zu begeistern. Mitarbeiter, die die Unternehmensziele aktiv leben, sind hochmotiviert und erbringen regelmäßig eine überdurchschnittliche Leistung. Incentives sind ein Hilfsmittel, um die Mitarbeiter zur Erreichung der Ziele zu motivieren. In erster Linie wird dieses Instrument im Bereich der Außendi...mehr

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Incentive / 3 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Die Gewährung von Incentive-Leistungen ist Teil der betrieblichen Lohngestaltung und unterliegt daher der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Es handelt sich um einen Bereich der sog. Teilmitbestimmung: Der Arbeitgeber kann frei über das "Ob" solcher Incentives entscheiden, erst die Ausgestaltung – das "Wie" – der Leistung fällt in d...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.2 Aufenthalt während der Pause

Rz. 8 Es steht im Ermessen des Arbeitnehmers, wie er die ihm zur Verfügung stehende Zeit gestaltet, da er während der Pause von jeder Arbeitsleistung freigestellt ist. Während der Pause kann der Arbeitnehmer grundsätzlich auch das Betriebsgelände verlassen.[1] Letzteres kann jedoch nicht der gesetzlichen Regelung entnommen werden und ist mithin keine begriffsnotwendige und d...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

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Arbeitgeberverband / 3 Aufbau und Organisation

Die Organe Die Organe eines Arbeitgeberverbands sind in der Regel die Mitgliederversammlung und der Vorstand, bei Spitzenverbänden als Dachorganisation mehrerer Einzelverbände noch das Präsidium. Dem Vorstand sind ein oder mehrere Geschäftsführer beigegeben, die im Rahmen der Vollmacht des Vorstands oder kraft Satzung die laufenden Geschäfte führen und den Verband gerichtlich...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.1.5 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung

Die Ausgestaltung von sog. Rückzahlungsklauseln ist in der Regel anhand des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu überprüfen (sog. AGB-Kontrolle). Da Rückzahlungsklauseln geeignet sind, das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG einzuschränken, muss die Rückzahlungspflicht einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arb...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Begriff der Ruhezeit

Rz. 1 Begrifflich ist Ruhezeit der arbeitsfreie Zeitraum zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit bzw. zwischen 2 Schichten desselben Arbeitnehmers.[1] § 5 legt diesen Zeitraum mit mindestens 11 Stunden fest. Arbeitsunterbrechungen innerhalb der täglichen Arbeitszeiten sind in Abgrenzung hierzu Ruhepausen (vgl. § 4 ArbZG)....mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.7 Vorzeitiges Vorlageverlangen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 39 Hinweis Wie oben ausgeführt, gelten die § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG nur noch für Personen- und Fallgruppen. Damit können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet werden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag vorzulegen (sog. Vorlagepflicht). Gesetzlich Versicherten kann aber weiterhin aufgegeben werden, die Arbeitsunfähigkeit bereits a...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.9 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Nachweispflicht

Rz. 45 Der Arbeitgeber kann – insbesondere wenn er gesicherte Kenntnisse über das Nichtbestehen einer Arbeitsunfähigkeit trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat – die Entgeltfortzahlung verweigern. Hat der Arbeitgeber bereits Entgeltfortzahlung geleistet, ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. [1] Hat er keine gesichert...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Mitteilungspflicht

Rz. 21 Die Mitteilungspflicht stellt keine einklagbare Forderung dar, da es sich nicht um eine selbstständige Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Kommt der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nach, hat dies auch keine Auswirkungen auf seinen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG. [2] Dem Arbeitgeber steht auch kein Leistungsverweigerungsrec...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.2 Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland

Rz. 72 Auch der im Ausland erkrankte Arbeitnehmer wird i. d. R. seine Arbeitsunfähigkeit durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen. Es ist ihm aber unbenommen, durch andere Beweismittel die Tatsachen zu beweisen, die belegen, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag. Das Fehlen einer förmlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat nicht zur Folge, dass ...mehr

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Arbeitgeberverband / 1 Tarifrechtliche Bedeutung

Vereinigungen von Arbeitgebern können Tarifvertragsparteien sein.[1] Spitzenorganisationen von Arbeitgeberverbänden können im Namen der ihnen angeschlossenen Verbände Tarifverträge abschließen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht haben.[2] § 2 TVG zählt abschließend Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern als diejenigen auf, die Tarifvertra...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.2 Inhalt der Mitteilung

Rz. 14 Der Inhalt der Mitteilung beschränkt sich auf die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer. Dagegen muss der Arbeitnehmer nicht mitteilen, welcher Art die Krankheit ist und welche Ursachen sie hat.[1] Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Erkrankung des Arbeitnehmers besondere Maßnahmen des Arbeitgebers erfordert (ansteckende Krankheit...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.2 Lage und Dauer der Ruhezeit

Rz. 6 Die mindestens 11-stündige Ruhezeit muss dem Arbeitnehmer ununterbrochen nach der Beendigung der täglichen Arbeitszeit gewährt werden. Tägliche Arbeitszeit ist nicht die Arbeitszeit eines Kalendertags, sondern die individuelle tägliche Arbeitszeit des jeweiligen Arbeitnehmers.[1] Das ArbZG enthält keine konkreten Vorgaben zur Lage der Ruhezeit und verlangt insbesondere...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.3 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 29 Die Bescheinigung muss den Namen des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers sowie die Feststellung, dass er arbeitsunfähig ist, enthalten. Richtigerweise reicht eine Feststellung, dass ein Arbeitnehmer erkrankt ist, nicht aus: Denn eine Erkrankung muss nicht zwingend eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Die Bescheinigung muss außerdem die voraussichtliche Dauer ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.1 Ärztliche Untersuchungen (§ 5 TVHöD)

§ 5 Abs. 1 Satz 1 TVHöD sieht vor, dass die Studierenden auf Verlangen der verantwortlichen Praxiseinrichtung vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Studierende, die u...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.4 Adressat der Mitteilung

Rz. 19 Gegenüber welcher konkreten Person in arbeitsteilig organisierten Betrieben die Mitteilungspflicht zu erfüllen ist, wer also Adressat der Mitteilung ist, bestimmen die Umstände des Einzelfalls. Bei kleinen Betrieben wird dies der Inhaber sein. Dies braucht jedoch bereits dann nicht mehr zu gelten, wenn dieser für die Personalangelegenheiten einen Personalsachbearbeite...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.2 Zeitpunkt der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 Nach der Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG braucht der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung nur dann vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert, und zwar am darauf folgenden Arbeitstag. Für eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 3 Kalendertagen sieht das Gesetz also keine Nachweispflicht vor.[1] Es liegt hier am Arbeitgeber, von der Befugnis des ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.1.1 Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 64 Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die Mitteilung der Adresse am Aufenthaltsort soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer bei Zweifeln...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.3 Vereinfachtes Verfahren (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 77 Das in § 5 Abs. 2 EFZG vorgesehene Verfahren findet in der Praxis häufig keine Anwendung, weil in Ländern, in denen die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. (EG) Nr. 987/2009 [1] Anwendung finden, ein vereinfachtes Verfahren gilt. Alle Länder der Europäischen Union, aber auch die Länder, die dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören und damit Island, Liechten...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.3 Form der Mitteilung

Rz. 18 Eine bestimmte Form der Anzeige sieht das Gesetz nicht vor. Sie kann deshalb mündlich – insbesondere telefonisch – per Telefax, Kurznachrichtendienste (z. B. SMS oder WhatsApp) oder E-Mail erfolgen. Auch die schriftliche Benachrichtigung, die mit der Post versandt wird, ist grundsätzlich möglich. Sie wird jedoch in der Regel mit dem Erfordernis der Unverzüglichkeit ni...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.5 Erneute Mitteilung bei fortdauernder Erkrankung

Rz. 20 Das Gesetz hält für den Fall, dass eine Erkrankung länger als zunächst angenommen andauert, nur hinsichtlich der Nachweispflichten in § 5 Abs. 1 Satz 4 EFZG eine konkrete Regelung vor, nicht dagegen bei der Mitteilungspflicht. Es ist jedoch zwingend, dass der Arbeitnehmer, der zunächst mitteilt, er sei arbeitsunfähig erkrankt, erscheine jedoch am nächsten Arbeitstag w...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.3 Nebentätigkeiten, § 6 Abs. 2 TVHöD

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3 Voraussetzungen und Umfang der Rückzahlung, § 22 Abs. 2 TVHöD

Nach der Rechtsprechung des BAG[1] muss die Rückzahlungsvereinbarung zum Grund und zum Umfang der Rückzahlungsverpflichtung eindeutig sein, damit der Vertragspartner, der sie eingeht, bereits bei Vertragsschluss erkennen kann, was ggf. "auf ihn zukommt". Die Tatbestandsvoraussetzungen und der Umfang der Rückzahlungsverpflichtung der Studierenden ergeben sich aus § 22 Abs. 2 T...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.14.3 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Ansprüche auf Entgeltfortzahlung können sich nicht nur aus den §§ 16, 17 TVHöD ergeben, sondern auch aus gesetzlichen Vorschriften. Soweit § 32 Abs. 1 HebG die Pflicht der verantwortlichen Praxiseinrichtung regelt, dass diese die Studierenden für die Teilnahme an hochschulischen Lehrveranstaltungen und für die Teilnahme an Prüfungen freistellt, ergibt sich aus § 34 Abs. 1 Heb...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.3 Rechtsschutz

Rz. 29 Die Gewährung von Ruhezeiten kann regelmäßig nicht durch eine Klage auf Unterlassung einer bestimmten Arbeitszeitplanung erreicht werden, sondern nur durch eine Feststellungsklage über den Inhalt der Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers.[1] Das BAG anerkennt jedoch zugleich, dass je nach Konstellation auch eine Leistungsklage zulässig sein kann.[2]mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.3 Adressat

Bei einer Kündigung der verantwortlichen Praxiseinrichtung ist Adressat der Kündigung grundsätzlich der Studierende. Ist der Studierende minderjährig, damit nach §§ 106 ff. BGB beschränkt geschäftsfähig, kann die verantwortliche Praxiseinrichtung die Kündigung nur gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen wirksam erklären.[1] Entsprechend muss auch die Kündigun...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.3.1.2 Schriftform

An die gesetzliche Regelung in § 27 Abs. 1 HebG anknüpfend, sieht § 3 Abs. 1 TVHöD vor, dass vor Beginn des Studienverhältnisses ein schriftlicher Studienvertrag zu schließen ist. Zum Schutz der Studierenden ist die elektronische Ersetzung der Schriftform nicht zugelassen. Dies ergibt sich aus § 27 Abs. 2 Satz 2 HebG. Durch das Schriftformerfordernis soll sichergestellt werde...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.19 Weiterbeschäftigung

Gem. § 40 HebG gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Studierende im Anschluss an das erfolgreich absolvierte duale Hebammenstudium beschäftigt wird, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist. Bei der Weiterbeschäftigung handelt es sich um einen Tatbestand schlüssigen Verhaltens kraft gesetzlicher Fiktion. Diese Fiktion tritt...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.1 Kündigung während der Probezeit, § 4 Abs. 2 TVHöD

Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese Möglichkeit gilt sowohl für die verantwortliche Praxiseinrichtung als auch für den Studierenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (vgl. § 39 Abs. 1 HebG), die Angabe von Kündigungsgründen ist jedoch nicht erforderlich (Ausnahme siehe Ziffer 2.4.2.2)....mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.18.2.4 Durch Aufhebungsvertrag

Um Studienverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrages empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im HebG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien nicht entgegen, insbesonder...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2 Nachweispflichten

Rz. 70 § 5 Abs. 2 EFZG enthält nur in Satz 6 insofern einen Hinweis auf die Nachweispflichten, als dort die Geltung des § 5 Abs. 1 Satz 5 EFZG verneint wird. Bereits daraus wird erkennbar, dass die ansonsten fehlende Regelung nicht den Schluss zulässt, dass den Arbeitnehmer bei einer Erkrankung im Ausland keine Nachweispflichten treffen. Vielmehr ist hier § 5 Abs. 1 Satz 2 b...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.1 Die Auslöser der Rückzahlungspflicht im Einzelnen

Entsprechend den Wertungen aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Rückzahlungsklauseln[1] ist Auslösungsgrund der Rückzahlungspflicht jeweils ein Ereignis, welches in die Verantwortungs- und Risikosphäre der Studierenden fällt: Endgültiges Nichtbestehen einer notwendigen Studienprüfung, wenn die Erfolglosigkeit in den Verantwortungsbereich der Studierenden fällt,...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.2.2 Ordentliche Kündigung durch den Studierenden

Das Recht der ordentlichen Kündigung steht nach § 4 Abs. 3 Buchstabe b) TVHöD nur dem Studierenden zu. Ein die Kündigung des Studierenden rechtfertigender Grund kann z. B. die Aufgabe des Studiums bzw. die Aufnahme einer neuen Ausbildung sein. Für die Berechnung der 4-wöchigen Kündigungsfrist gelten die §§ 186 ff. BGB. Da sich der Kündigende grundsätzlich frei entscheiden kan...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.12.1 Voraussetzungen der Kostenübernahme

Familienheimfahrten sind Fahrten der Studierenden vom von der verantwortlichen Praxiseinrichtung veranlassten Einsatzort oder vom Ort der auswärtigen Hochschule zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners. Es fällt auf, dass es an einer der Niederschriftserklärung zu § 10a TVAöD – Besonderer T...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.6.2.3 Mehrarbeit

§ 8 Abs. 5 Satz 1 TVHöD bestimmt, dass Studierende, und zwar unabhängig davon, ob sie unter das JArbSchG fallen oder nicht, grundsätzlich nicht über die nach Abs. 2 geregelte Studienzeit beschäftigt werden dürfen. Eine entsprechende Regelung enthält § 35 Satz 1 HebG. Die §§ 21, 23 JArbSchG bleiben gem. § 8 Abs. 5 Satz 2 TVHöD unberührt. Die Tarifvertragsparteien haben damit l...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.14.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 16 TVHöD

§ 16 Abs. 1 TVHöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Studienvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Studienentgelt (§ 9 TVHöD) in entsp...mehr