Fachbeiträge & Kommentare zu Bagatellgrenze

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Rechnungsabgrenzung unwesentlicher Beträge

Rn. 204 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Wesentlichkeitsgrundsatz als nicht-kodifizierter GoB (vgl. z. B. Scheffler, in: FS Baetge (2007), S. 505 (519)) gestattet es grds., unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis zu vernachlässigen, zu verkürzen oder zu verdichten, soweit zeit- und kostenintensive Arbeiten unverhältnismäßig wären, da die resultierend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.3 Veräußerung oder Entnahme von anderen Wirtschaftsgütern (§ 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG)

Rz. 158 Nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG gehören zu den Sondergewinnen Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme der übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Tieren, wenn der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert für das jeweilige Wirtschaftsgut mehr als 15.000 EUR betragen hat. Rz. 159 § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG betrifft...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.7.3 Verfahrensregelungen bei Rückforderung vom Geldinstitut

Rz. 33 Die Anwendung des Abs. 3 erfordert kein öffentlich-rechtliches Verwaltungsverfahren nach § 50 SGB X . Der Verfahrensablauf für die Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Geldleistungen nach Abs. 3 Satz 2 ist vielmehr als Dialog unter gleichberechtigten Partnern zu verstehen. Der Rentenversicherungsträger/Postrentendienst ist somit nicht berechtigt, seine Forderung nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.5 Keine Auszahlung von Bagatellbeträgen bei Nachzahlungen

Rz. 16 Nachzahlungen, die den dynamischen Betrag von 1/10 des aktuellen Rentenwerts (§ 68) nicht übersteigen (sog. Bagatellbeträge), sollen nach Abs. 2a nicht ausgezahlt werden. Die Bagatellgrenze von 1/10 des aktuellen Rentenwertes (ab 1.7.2022 = 3,60 EUR) für Nachzahlungen i. S. v. Abs. 2a gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandszahlungen. Der aktuelle Rentenwert (Os...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. § 50d Abs 8 EStG (Nachweis bei Arbeitnehmer-Einkünften)

Rz. 343 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl 2003 I, 2645) eingefügte Vorschrift soll verhindern, dass in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines DBA freigestellt werden, wenn der ausländische Staat zwar das Besteuerungsrecht hat, dieses jedoch nicht ausübt, weil er von den Einkünften keine Kenntnis hat, weil sie zB vom Stpfl ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Freigrenzen (Bagatellgrenzen)

Tz. 7 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Verpflichtung, den Steuerabzug vorzunehmen, entfällt für den Auftraggeber, wenn die Gegenleistung (das Bruttoentgelt) je Jahr nachfolgende Beträge nicht übersteigt: 15 000 EUR, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG (Anhang 5) ausführt (hier: Umsätze, die aus der Vermietung und Verpachtung erzie...mehr

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Fragebögen zur umsatzsteuerrechtlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zu § 2b und § 18 Abs. 4f UStG)

Kommentar Bisher gab es keine bundeseinheitlichen Fragebögen zur umsatzsteuerrechtlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR). Die Finanzverwaltung hat jetzt verschiedene Fragebögen veröffentlicht, die bundeseinheitlich verwendet werden sollen. Die Fragebögen sind auszufüllen, wenn die jPöR erstmals ab 1.1.2023 Umsätze zu erklären hat oder eine ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Rechtslage ab dem 1.9.2009

Rz. 82 Eingeführt durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) gilt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG); im BGB ist nur § 1587 BGB als Grundnorm mit dem Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz verblieben.[84] Verfahrensrechtlich gelten, ebenfalls ab dem 1.9.2009, §§ 111 Ziff. 7, 137 Abs. 2 i.V.m. §§ 217 ff. FamFG. Rz. 83 Die w...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Anpassungsanträge in der Zuständigkeit der Versorgungsträger

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Private Veräußerungsgeschäfte – Besteuerung des auf tageweise vermietete Räume entfallenden Veräußerungsgewinns

Leitsatz 1. Wird ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Reihenhaus innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn insoweit nicht gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfällt. 2. Eine räumliche oder zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassun...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.5 Unentgeltliche Abgabe von Werten und Leistungen in besonderen Fällen

Rz. 43 Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG muss auch die unentgeltliche Abgabe von Werten und Leistungen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, aufgezeichnet werden. Solche unentgeltlichen Wertabgaben werden Lieferungen gleichgestellt, wobei vorausgesetzt wird, dass ein voller oder teilweiser Vorsteuerabzug vorausging.[1] Zu diesen Wertabgaben gehören: die Entnahme eines ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Anzeigepflichten der Gerichte, Notare und deutschen Konsuln (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG i. V. m. §§ 6–9 ErbStDV)

Rz. 16 Die Einzelheiten der den Gerichten, Notaren und deutschen Konsuln durch § 34 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 ErbStG auferlegten Anzeigepflichten ergeben sich aus §§ 7–9 ErbStDV.[1] Für Notare enthalten § 34 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 ErbStG nach Meinung der Finverw eine nicht abschließende Aufzählung der anzeigepflichtigen Vorgänge, sodass bei "potenziell erbschaft- und schenkungsteuerr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und -verwalter (§ 33 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 1 ErbStDV)

Rz. 10 Der Anzeigepflicht unterliegen zunächst gem. § 33 Abs. 1 S. 1 ErbStG geschäftsmäßige Vermögensverwahrer und -verwalter. "Geschäftsmäßig" handelt der, dessen Tätigkeit typischerweise die Vermögensverwahrung oder -verwaltung ist und er daraus Geldeinkünfte bezieht. Daher sind Privatpersonen, die als Angehörige oder aus Hilfsbereitschaft fremdes Vermögen verwahren oder v...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.2 Steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 43 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem "an deren Stelle tretenden Wert" anzusetzen. Hierunter wird der Einlagewert, der Wert anlässlich einer Betriebseröffnung oder anlässlich einer Neubewertung, etwa infolge der Währungsreform 1948 oder der Wiedervereinigung 1990, verstanden. ...mehr

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AGS 07/2022, Zustellauslage... / V. Bedeutung für die Praxis

Das LG Göttingen hat – soweit bekannt als erstes zweitinstanzliches Gericht – der h.A. folgend eine pauschale Kürzung der ersten 10 Zustellungen zugesprochen. Seit dem 1.1.2021 ist ein Streit darüber entbrannt, ob im Rahmen der übertragenen Zustellungen auf den Insolvenzverwalter bei dessen geltend gemachten Auslagen für die Zustellungen ein Abzug der ersten 10 Zustellungen ...mehr

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Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR – Verfassungsmäßigkeit der § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1, § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG i.d.F. des WElektroMobFördG

Leitsatz 1. Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit stehen bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze der Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen (Aufgabe der im BFH-Urteil vom 12.04.2018 ‐ IV R 5/15, BFHE 261, 157, BStBl II 2020, 118, Rz. 34 f. zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG a.F. vertretenen Rechtsauffassung). 2. Die seitwärts abf...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.5 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Rz. 218 Ausschließlichkeit ist gegeben, wenn die Körperschaft (Stiftung) außer ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke keine nicht begünstigten Zwecke unterstützt. Wird ein einziger nicht begünstigter Zweck verfolgt, darf die Tätigkeit der Körperschaft nicht in eine begünstigte und eine nicht begünstigte aufgeteilt werden. Die Steuervergünstigung ist für die gesamte ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Mitunternehmerschaften (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 14 Zu den von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG erfassten PersG gehören: die gewerblich tätigen PersG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), die nur teilweise gewerblich tätigen PersG, die infolge Abfärbung vollumfänglich Gewerbebetrieb sind (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), die gewerblich geprägten PersG (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), die freiberuflich tätigen PersG (§ 18 Abs. 4 Satz 2 EStG), Pers...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.3 Gewinnzuordnung bei Gewerbetreibenden

Rz. 105 In den Jahren von 1950–1956 wurde auch bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr vorübergehend eine zeitanteilige Zuordnung der Gewinne nach dem Verhältnis der Umsätze vorgenommen.[1] Aktuell sieht § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Gewinne von Gewerbetreibenden aber keine derartige Aufteilung auf verschiedene Kalenderjahre mehr vor; vielmehr fingiert die No...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.2 Grundstücke im Dienst des Gewerbebetriebs eines Gesellschafters oder Genossen (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG)

Rz. 77 Die erweiterte Kürzung ist nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG in vollem Umfang ausgeschlossen, wenn der Grundbesitz des Grundstücksunternehmens dem Gewerbebetrieb eines seiner Gesellschafter oder Genossen dient. Dabei ist es gleichgültig, ob das Grundstücksunternehmen den Grundbesitz dem Gesellschafter bzw. Genossen ganz bzw. nur z. T. entgeltlich bzw. unentgeltlich übe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 8 Absehen von der Strafverfolgung gem. § 398 a AO

Ist die Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO allein wegen Überschreitens der 25.000 EUR-Schwelle ausgeschlossen, so kann der Täter freiwillig die Regelung des § 398 a AO in Anspruch nehmen. Hierzu muss er die Steuern nachzahlen und innerhalb einer angemessenen Frist einen Zuschlag auf die hinterzogene Steuerschuld sowie Hinterziehungs- bzw. Nachzahlungszinsen zahlen. Dan...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.1 Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO

Wegen des Vollständigkeitsgebots des § 371 Abs. 1 AO ist das nächste Ziel der Beratung, die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen so konkret und vollständig wie möglich zu ermitteln. Die Nacherklärung muss dieselben Anforderungen erfüllen, denen der Mandant bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Offenbarungspflichten schon früher hätte genügen müssen. Er m...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Folgerecht des bildenden Künstlers

Rz. 253 Das Folgerecht gewährt dem bildenden Künstler gegenüber dem Veräußerer eines Originals eines Werkes der bildenden Künste einen Anspruch bis maximal 4 % des Verkaufspreises ohne Steuern (Abs. 1 S. 2), sofern ein Kunsthändler oder Versteigerer an der Veräußerung beteiligt ist ( § 26 Abs. 1 UrhG).[403] Ausgenommen hiervon sind Werke der Baukunst und der angewandten Kunst...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Inhalt der Regelung des § 33 VersAusglG

Rz. 400 Der Ausgleichpflichtige erhält, obwohl der Berechtigte davon noch keinen Vorteil hat, nur eine gekürzte Versorgung. Der Berechtigte hat durch die Kürzung des Versorgungsausgleichs einen geringeren Unterhaltsanspruch. § 33 VersAusglG regelt die Anpassung nach Rechtskraft der Scheidung.[602] Rz. 401 Die Vorschrift ist unabhängig davon anzuwenden, ob der Berechtigte nur ...mehr

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AGS 04/2022, Besondere Zust... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Bisheriger Streit Mit Wirkung zum 1.1.2021 ist § 4 Abs. 2 InsVV durch das SanInsFoG dahingehend angepasst worden, dass hinsichtlich der Höhe der Zustellauslagen eine Bezugnahme auf Nr. 9002 GKG KV etabliert wurde. In AGS 2022, 135 und AGS 2022, 138 wurden bereits die sehr unterschiedlichen Standpunkte der Gerichte und der Lit. erörtert, die sich seit dem 1.1.2021 um die Fr...mehr

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zfs 04/2022, Verletzung der... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … Zu Recht hat das LG die Klage wegen einer Verletzung der Obliegenheit, am Unfallort eine angemessene Zeit zu warten, abgewiesen. 1. Die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls gem. Ziffer A.2.3.2 AKB (Unfall) liegen unstreitig vor, nachdem der Kl. mit seinem bei der Bekl. versicherten Pkw am 27.4.2013 von der Straße abkam und in den Gartenzaun des Anwesens 2 in D. fuh...mehr

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Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 5 Mindestzerlegungsanteil – Bagatellgrenze (Abs. 4)

Rz. 20 In § 22 Abs. 4 GrStG wird schließlich ein Mindestzerlegungsanteil in Höhe von 25 EURfür eine Zuweisung im Zerlegungsverfahren bestimmt. Entfällt auf eine Gemeinde ein Zerlegungsanteil von weniger als 25 EUR, so ist dieser Anteil der Gemeinde zuzuweisen, der der größte Zerlegungsanteil nach § 22 Abs. 2 oder 3 GrStG zusteht. Diese sog. Bagatellgrenze (Rz. 5) gilt unabhän...mehr

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Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschriften über die Zerlegung gehen auf §§ 17 und 19 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1], §§ 35 und 36 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[2] sowie §§ 77 bis 86 der Durchführungsverordnung zum Bewertungsgesetz v. 2.2.1935[3] zurück. Während bis 1973 der Einheitswert des Grundbesitzes zerlegt wurde, wird nach § 22 GrStG in der Neufa...mehr

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Roscher, GrStG § 23 Zerlegu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat die Vorschrift den Regelungsinhalt aus § 18 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und § 35 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952 in sich aufgenommen. Nach Ansicht des Gesetzgebers kann die Zerlegung des Steuermessbetrags jeweils nur auf den Zeitpunkt durchgeführt werden kann...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.4 Abzug überhöhter Vorsorgeaufwendungen (Nr. 3)

Rz. 40 Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG knüpft bis zum Vz 2023 an die Gewährung der Vorsorgepauschale nach § 39b EStG im LSt-Abzugsverfahren an (Rz. 40a). Ab dem Vz 2024 entfällt die Mindestvorsorgepauschale, sodass im LSt-Abzugsverfahren nur noch die tatsächlich entstandenen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.6 Veranlagung nach Berücksichtigung von Freibeträgen für Lohnsteuerabzugsmerkmale (Nr. 4)

Rz. 44 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist eine Amtsveranlagung durchzuführen, wenn bei der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach § 39 EStG ein Freibetrag gem. § 39a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, d. h. ein Freibetrag für erhöhte Werbungskosten, für erhöhte Sonderausgaben, für außergewöhnliche Belastungen gem. den §§ 33, 33a, 33b Abs. 6 EStG (nicht auch gem. § 33b Abs. 1 bis 5; s. § 39a Abs...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 1 Problematik

Im Mittelpunkt der Änderungen durch das MwSt-Digitalpaket zum 1.7.2021 stehen die Lieferungen innerhalb der Europäischen Union an Abnehmer, die keine innergemeinschaftlichen Erwerbe besteuern müssen.[1] Bisher waren Lieferungen an diese Abnehmer als "Versandhandelslieferungen" über die Altfassung des § 3c UStG im Bestimmungsland ausgeführt, wenn der liefernde Unternehmer ent...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / XI. Bedeutung für die Praxis

1. Höhe der Zustellauslagen geklärt Seit dem 1.1.2021 ist ein Streit darüber entbrannt, ob im Rahmen der übertragenen Zustellungen auf den Insolvenzverwalter bei dessen geltend gemachten Auslagen für die Zustellungen ein Abzug der ersten 10 Zustellungen vorzunehmen ist oder nicht. Die Frage, ob Zustellauslagen zu gewähren sind oder nicht, insbesondere deren "Höhe", wurde zwar...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / IX. Kein Vergleich zu den Zuschlägen

Ein Vergleich von Nr. 9002 GKG KV zu der Regelungssystematik der Zuschläge komme nicht in Betracht. Dort sei zwar anerkannt, dass bei Überschreiten der Bagatellgrenze (Anm.: 5 %) dann nicht nur der übersteigende Betrag an Zuschlägen zu erstatten, sondern auch der bis dahin geringere Aufwand, also der Mehraufwand insgesamt zu erstatten sei. Ein solcher Vergleich verbiete sich...mehr

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AGS 03/2022, Auslagen für Z... / III. Aberkennung grds. der ersten 10 Zustellungen

Nach der Neuregelung der InsVV zum 1.1.2021 durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) (BT-Drucks 19/24181, 212) ist stets ein Abzug der ersten zehn Zustellungen bei der Vergütung des Insolvenzverwalters ausnahmslos vorzunehmen. Dies gilt nach Ansicht des AG Norderstedt auch dann, wenn insgesamt mehr als zehn Zustellungen erfolgt sin...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.4 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 53 Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bestimmen sich nach den einkommensteuerlichen Vorschriften. Mitunternehmer sind danach Gesellschafter, die nach den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten können als auch Mitunternehmerrisiko tragen.[1] Mitunternehmerinitiative bedeutet Teilhabe an den unterne...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 6.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Allerdings wird R hier nicht im Rahmen seines Unternehmens tätig, da er die Musik ausschließlich für private Zwecke verwenden möchte. Der amerikanische Anbieter führt eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG aus, da er dem R gegenüber eine Leistung...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören die Lieferung der Fotoapparate sowie des Zubehörs. Praxis-Tipp Unternehmerische Betätigung gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Gebäude von untergeordneter Bedeutung (Abs. 4)

Rz. 131 [Autor/Stand] § 2 Abs. 4 HmbGrStG enthält aus Vereinfachungsgründen eine Bagatellgrenze, wonach ein Grundstück neben den Regelungen in § 246 BewG auch dann als unbebaut gilt, wenn die Gebäudefläche für alle auf dem Grundstück errichteten Bauwerke weniger als 30 m2 beträgt. Rz. 132 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt nach § 2 Abs. 4 Satz 1 HmbGrStG als unbebaut, wenn die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Nachrangige Möglichkeiten (Absatz 2)

Rz. 5 Die weiteren Möglichkeiten des Gerichtsvollziehers, die Anschrift des Schuldners zu ermitteln, ist die Datenerhebung beim Ausländerzentralregister (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1), bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) und beim Kraftfahrt-Bundesamt (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3). Diese Möglichkeiten darf er erst dann in Anspruch nehmen, wenn der Aufenth...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.2 Bagatellgrenzen

6.9.2.1 Vorsteuerbeträge bis zu 1.000 EUR Rz. 194 Nach § 44 Abs. 1 UStDV entfällt die Berichtigung des Vorsteuerabzugs, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1.000 EUR nicht übersteigt. Diese Vorschrift gilt jeweils für das einzelne Wirtschaftsgut; d. h., auch bei der Anschaffung mehrerer Wirtschaftsgüter, für die nu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Vorsteuerberichtigung bei Bestandteilen (§ 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG)

Rz. 38 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG ist eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn ein Gegenstand nachträglich (durch eine Lieferung oder Werklieferung) in ein anderes Wirtschaftsgut (des Anlage- oder Umlaufvermögens) eingeht, dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, und wenn sich später eine Änderung der Verwendungsverhältn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 15a Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. Der Begriff "Wirtschaftsgut" wird im UStG nur in § 15a UStG verwendet. Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 2 der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Vorsteuerberichtigung bei Entnahme des Wirtschaftsguts aus dem Unternehmen (§ 15a Abs. 3 S. 3 UStG)

Rz. 55 Nach § 15a Abs. 3 S. 3 UStG in der ab 1.1.2007 geltenden Fassung liegt eine zur Vorsteuerkorrektur führende Änderung der Verhältnisse auch dann vor, wenn das Wirtschaftsgut, in das die Leistungen eingegangen sind, aus dem Unternehmen entnommen wird, ohne dass dabei nach § 3 Abs. 1b UStG eine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern ist. Dies ist dann der Fall, wenn der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.2.2 Geringfügige Änderung

Rz. 198 Haben sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verwendungsverhältnisse in einem Kj. um weniger als 10 Prozentpunkte geändert und beträgt der Berichtigungsbetrag nicht mehr als 1.000 EUR, so entfällt die Berichtigung für dieses Kalenderjahr.[1] Entsprechendes gilt für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie für die in § 15a Abs. 3 u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.2.1 Vorsteuerbeträge bis zu 1.000 EUR

Rz. 194 Nach § 44 Abs. 1 UStDV entfällt die Berichtigung des Vorsteuerabzugs, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1.000 EUR nicht übersteigt. Diese Vorschrift gilt jeweils für das einzelne Wirtschaftsgut; d. h., auch bei der Anschaffung mehrerer Wirtschaftsgüter, für die nur eine Gesamtrechnung vorliegt, kommt es ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 23 § 15a UStG regelt nur die Folgen einer Änderung der Verhältnisse, die den Umfang des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1b und 2 bis 4 UStG bestimmen; Auswirkungen von Änderungen in der Zuordnung eines Wirtschaftsguts bzw. einer sonstigen Leistung zum Unternehmen i. S.v. § 15 Abs. 1 UStG werden von § 15a UStG nicht angesprochen.[1] Über die Zuordnung bzw. den Umfang der Z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 76 Da nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG in der ab 1.1.2002 gültigen Fassung und Abs. 2 S. 1 in der ab 1.1.2005 gültigen Fassung Vergleichsmaßstab für eine Vorsteuerberichtigung allein die beim Leistungsbezug vorhandenen oder beabsichtigten Verwendungsverhältnisse sind (Rz. 9), kann nunmehr auch im Kj. der erstmaligen tatsächlichen Verwendung eine Vorsteuerberichtigung möglich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehungsgeschichte; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben

Rz. 5 Vorgänger des § 15a UStG war die Vorschrift des § 15 Abs. 7 UStG 1967, die allerdings lediglich v. 1.1.1973 bis zum 8.5.1973 anzuwenden war. Durch Art. 6 § 1 Nr. 1 des Steueränderungsgesetzes 1973 v. 26.6.1973[1] wurde § 15a UStG 1973 in das UStG eingefügt, entfaltete aber erst nach dem Auslaufen der damaligen Selbstverbrauchsteuer[2] zum 30.11.1973 volle Wirksamkeit. ...mehr