Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Wichtiger Grund für Verweigerung der Veräußerungszustimmung

Leitsatz Wichtiger Grund für Verweigerung einer Veräußerungszustimmung Normenkette §§ 12, 18 WEG Kommentar Die Voraussetzungen für einen Ablehnungsgrund der Veräußerungszustimmung sind geringer anzusetzen als bei der Entziehung von Wohnungseigentum nach § 18 WEG; darin liegt keine rechtswidrige Ungleichbehandlung. Ist ein Käufer bereits Mitwohnungseigentümer in der Gemeinschaft...mehr

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Bauliche Veränderung - Auch bei vereinbarter Zustimmungsfreiheit baulicher Veränderungen sind nachbarrechtliche Vorschriften zu beachten

Leitsatz Vereinbaren die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, dass die Gemeinschaftsordnung so auszulegen sei, dass jeder Eigentümer im wirtschaftlichen Ergebnis so zu stellen sei, als ob er Alleineigentümer - frei von den Beschränkungen des Wohnungseigentumsrechts - seines Gebäudes und seiner Sondernutzungsbereiche wäre und somit unter anderem bauliche Veränderung...mehr

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Sichtschutzzaun muss beseitigt werden, wenn er gegen öffentliches Recht verstößt

Leitsatz Sichtschutzzaun im Grenzbereich von Sondernutzungsrechten ist beseitigungspflichtig, wenn er kraft Vereinbarung ähnlich realgeteilter Grundstücksflächen gegen öffentliches Recht (örtlich geltendes Landesbauordnungsrecht) verstößt Normenkette §§ 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG; § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB Kommentar Ist in der Teilungserklärung vereinbart, dass "jeder gartensonde...mehr

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Bauliche Veränderung - Keine Verpflichtung zur Zustimmung zum Fahrstuhleinbau

Leitsatz Die Wohnungseigentümer sind auch dann nicht zur Genehmigung des Einbaus eines Aufzugs verpflichtet, wenn ohne den Aufzug die Errichtung einer Dachgeschosseinheit bauordnungsrechtlich nicht mehr möglich ist, weil der Sondereigentümer der Dachgeschosseinheit einen Bauvorbescheid ohne Aufzugserfordernis verfallen ließ. Fakten: Vorliegend wendet sich ein Eigentümer gegen...mehr

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Gartenhaus auf Sondernutzungsfläche nicht zulässig

Leitsatz Zulässige Anfechtungsklage gegen die "Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß anliegender Eigentümerliste" Erfolgreiche Anfechtung der Beschlussgenehmigung eines auf Sondernutzungsfläche aufgestellten Gartenhauses Normenkette §§ 14, 22 Abs. 1, 46 Abs. 1 Satz 1, 62 Abs. 2 WEG Kommentar Eine Anfechtungsklage, die gegen die "Wohnungseigentümergemeinschaft S. (Wohnungseigentü...mehr

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Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten zwischen Eigentümer und Nießbraucher eines Gewerbegrundstücks

Leitsatz Die aus § 1041 S. 1 und 2 BGB folgenden Erhaltungspflichten des Nießbrauchers werden durch die Vorschrift des § 1050 BGB nicht eingeschränkt. (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB §§ 1041, 1050 Kommentar Durch notariellen Vertrag vom 8.4.1971 übertrug der Eigentümer das Eigentum an einem Gewerbegrundstück an seine Tochter. Zugleich räumte der Eigentümer seiner E...mehr

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Bei Nutzungsfragen ist auch Bauordnungsrecht zu berücksichtigen

Leitsatz Geruchsstörende Nutzung eines Teileigentums als Pizzeria (Anschluss der Abluftanlage am gemeinschaftlichen Schornstein) In Nutzungsfragen eines Teileigentums sind auch nachbarschützende bauordnungsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen Normenkette § 15 Abs. 3 WEG Kommentar Ein Teileigentum im Erdgeschoss wurde in der Teilungserklärung mit "gewerblichen Räumen" umsc...mehr

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Fotografieren des Saunabereichs einer Dachterrasse verletzt das Persönlichkeitsrecht des betreffenden Wohnungseigentümers

Leitsatz Fotografieren des Saunabereichs einer Dachterrasse verletzt das Persönlichkeitsrecht des betreffenden Wohnungseigentümers Normenkette § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG; §§ 823 Abs. 1 und 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Art. 1 und 2 GG Kommentar Das Fotografieren einer im Sondereigentum stehenden und kaum einsehbaren Dachterrasse einer Penthousewohnung verletzt das allgemeine Persönlichke...mehr

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Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts – Würdigung des Sachverständigengutachtens

Leitsatz 1. Legt der Steuerpflichtige zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts das Gutachten eines Sachverständigen für Grundstücksbewertung vor und gelangt der Gutachter nach einer Wertermittlung sowohl im Sachwert- als auch im Ertragswertverfahren mit zutreffender Begründung dazu, dass das Grundstück ausschließlich im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, handelt das ...mehr

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Bauliche Veränderung - Errichtung eines Fahrradabstellplatzes

Leitsatz Die Errichtung eines Fahrradabstellplatzes im gemeinschaftlichen Eigentum kann zu einer nachteiligen Veränderung des optischen Bilds der Wohnungseigentumsanlage führen mit der Folge, dass eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung vorliegt. Fakten: Die Eigentümergemeinschaft hatte ursprünglich beschlossen, rechts und links neben der Eingangstür zum Wohngebäude ...mehr

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Errichtung von Außenbalkonen als bauliche Veränderung

Leitsatz Errichtung von Außenbalkonen als nachteilige, zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung (nach altem Recht) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist bei Glaubhaftmachung, eine Einladung zur Eigentümerversammlung nicht erhalten zu haben Normenkette §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 4 WEG a. F.; § 22 Abs. 2 FGG Kommentar Bei der Errichtung...mehr

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Bauliche Veränderung an Doppelhaus bei realteilungsähnlicher Vereinbarung

Leitsatz Nachbar muss Änderung der Haustür in Doppelhaus-Wohnungseigentum dulden, wenn Teilungserklärung realteilungsähnlichen Zustand vorsieht Normenkette §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; § 1004 BGB Kommentar Sieht die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung zu Doppelhaus-Wohnungseigentum vor, dass bei Anwendung des WEG und Auslegung der Teilungserklärung in jedem Fall zu berüc...mehr

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Beschlussanfechtungsklage gegen "die WEG" ist zulässig

Leitsatz Eine Beschlussanfechtungsklage gegen "die WEG" ist in Auslegung der Parteibezeichnung auf Beklagtenseite zulässig Normenkette §§ 22, 43 ff. WEG Kommentar In der Sache ging es in der Beschlussanfechtungsklage um einen Mehrheitsbeschluss auf Genehmigung des Verbleibens eines Windabweisers am Balkon einer Wohnung. Die Klage des beschlussanfechtenden Eigentümers unter Hin...mehr

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Bauliche Veränderung - Verjährter Beseitigungsanspruch berechtigt nicht zu weiteren Veränderungen

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der im Hinblick auf eine von ihm vorgenommene bauliche Veränderung (im vorliegenden Fall handelte es sich um die Errichtung einer Funkantenne auf einer Sondernutzungsfläche) beseitigungspflichtig ist, aber aufgrund besonderer rechtlicher Gesichtspunkte (hier: Verjährung) von den übrigen Eigentümern auf diese Beseitigung nicht mehr in Anspruch...mehr

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Eigentümer darf unzulässige, aber wegen Verjährung zu duldende Nutzung nicht ausdehnen

Leitsatz Die Vergrößerung einer faktisch duldungspflichtigen, auf einer Gartensondernutzungsfläche aufgestellten Funkantenne ist nach erneuter Beschlussfassung beseitigungspflichtig Protokollunterzeichnung als vereinbarte Beschlussgültigkeitsvoraussetzung Eingeschränkte Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach altem Recht Normenkette §§ 15 Abs. 3, 22, 23 WEG; § 1004 BGB; § 12 F...mehr

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Unzulässiger Kaminanschluss

Leitsatz Unzulässiger Kaminanschluss Normenkette §§ 14, 22 WEG Kommentar Den Anschluss eines holzbetriebenen Kaminofens durch einen Eigentümer an den gemeinschaftlichen Kamin mit zwei derzeit nicht in Betrieb befindlichen Kaminzügen kann die Gemeinschaft zu Recht dem einzelnen Eigentümer verbieten. Auch wenn der Kaminanschluss (zu den jeweiligen Wohnungen mit Blech-Blinddeckel...mehr

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Eigenmächtige bauliche Veränderung - Umfang der Beseitigungspflicht des Rechtsnachfolgers

Leitsatz Der Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers, der ohne Genehmigung der Gemeinschaft den zu seinem Sondereigentum gehörenden Dachboden zur Wohnung ausgebaut hat, ist nicht verpflichtet, verbliebene Wände und Decken zu beseitigen. Ist der Rechtsnachfolger als unmittelbarer Besitzer des Dachbodens in der Lage, die verbliebenen Bauteile zu beseitigen und lässt er dies...mehr

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Ungültige Klauseln eines Verwaltervertrags

Leitsatz Objektive Auslegung des Beschlusses über eine Jahresabrechnung (auch mitbeschlossene Einzelabrechnungen?) Ungültige Klauseln eines Muster-Verwaltervertrags; Anfechtung des Beschlusses über die Ermächtigung des Beirats zum Vertragsabschluss Beschlussfassung über die Erneuerung einer gemeinschaftlichen Zentralheizungsanlage mit gleichzeitigem Austausch defekter Heizkörp...mehr

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Eingeschränkte Abwehr bestimmter Nutzungen und baulicher Veränderungen bei Reihenhaus-Wohnungseigentum

Leitsatz Sind Reihenhauswohnungseigentümer nach der Teilungserklärung "wirtschaftlich so weit wie möglich Alleineigentümern gleichgestellt", können Abwehrrechte gegen bestimmte Nutzungen und bauliche Veränderungen (hier: Farbveränderung der Balkonbrüstungsholzverschalung) nur eingeschränkt geltend gemacht werden Normenkette §§ 13, 14 und 15 WEG; § 1004 BGB Kommentar Mangels re...mehr

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Veränderung des Gemeinschaftseigentums durch Trennwand auf dem Balkon

Leitsatz Wenn ein Wohnungseigentümer an dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Balkon eine Trennwand als Sichtschutz anbringt, stellt dies eine bauliche Veränderung dar. Diese müssen die Nachbarn nicht zwingend hinnehmen. Sachverhalt Ein Wohnungsbesitzer hatte ohne die Zustimmung seines Nachbarn eine Balkontrennwand als Sichtschutz errichtet. Der Nachbar war damit nicht einve...mehr

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"Hobbynutzung" des Dachbodens

Leitsatz Nutzung des Dachbodens gestattet auch gelegentliche Benutzung zu Wohnzwecken ("Hobbynutzung") Normenkette §§ 14 Nr. 1, 15, 22 Abs. 1 WEG; § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB Kommentar Wird einem Wohnungseigentümer durch die Teilungserklärung "die ausschließliche Nutzung des Dachbodens" zugewiesen, so schließt dies eine gelegentliche Nutzung zu Wohnzwecken ("Hobbynutzung") nicht ...mehr

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DACHGESCHOSSAUSBAU - Wohnnutzung eines Dachbodens

Leitsatz Wird einem Wohnungseigentümer durch Teilungserklärung "die ausschließliche Nutzung des Dachbodens" zugewiesen, so schließt dies eine gelegentliche Benutzung zu Wohnzwecken ("Hobbynutzung") nicht von vornherein aus. Ein WC und ein Handwaschbecken stellen Ausstattungsmerkmale dar, die bei der Ausübung von Freizeitbeschäftigungen einen gewissen Komfort bedeuten, nicht ...mehr

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Abgrezung eines "allstimmigen"schritlichen Beschlusses von einer schuldrechtlichen Vereinbarung

Leitsatz Abgrenzung eines "allstimmigen" schriftlichen Beschlusses gegenüber einer schuldrechtlichen Vereinbarung Kein Nachteil durch Ersetzung vorher vorhandener Rasenkanten durch eine Trockenmauer im sondergenutzten EG-Terrassenbereich Normenkette §§ 13, 14, 22 WEG Kommentar Ob eine unter Mitwirkung aller Wohnungseigentümer im schriftlichen Verfahren getroffene Regelung als E...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Neben Beseitigung kann auch Besitzeinräumung verlangt werden

Leitsatz Neben dem Anspruch auf Beseitigung einer rechtswidrigen baulichen Veränderung nach § 1004 Abs. 1 BGB, § 22 Abs. 1 WEG besteht auch ein Anspruch auf Verschaffung des unmittelbaren Mitbesitzes am gemeinschaftlichen Eigentum, wenn die bauliche Veränderung sowohl ein Vorenthalten des Besitzes als auch eine andere Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums darstel...mehr

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Haftung des Scheinverwalters nach Auftragsrecht

Leitsatz Haftung des Scheinverwalters nach Auftragsrecht (hier: auf Rückzahlung der dem Gemeinschaftskonto entnommenen Beträge für einen eigenmächtig erteilten Pflanzauftrag) Normenkette §§ 10, 26 und 27 WEG; §§ 662 ff. BGB Kommentar Ein Eigentümer hat in der Vergangenheit – ohne zum Verwalter bestellt worden zu sein – Verwaltungsaufgaben wahrgenommen und 1999 über zwei Gemein...mehr

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FAKTISCHER VERWALTER - Haftung ohne Haftungsbeschränkung

Leitsatz Derjenige, der ohne als Verwalter der Eigentümergemeinschaft bestellt zu sein tatsächlich Aufgaben der gemeinschaftlichen Verwaltung wahrnimmt, insbesondere über gemeinschaftliche Geldmittel verfügt, haftet der Gemeinschaft nach Grundsätzen des Auftragsrechts, ohne sich auf eine Haftungsbeschränkung berufen zu können. Fakten: Der Eigentümer der im Erdgeschoss gelegen...mehr

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Fehlen der erforderlichen behördlichen Genehmigung zur vertragsgemäßen Nutzung von Mieträumen

Leitsatz Die Parteien stritten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Klägers beendet worden ist. Vorausgegangen war, dass der Kläger von der Rechtsvorgängerin der Beklagten Gewerberäume zum Betrieb eines Büros/Lagers etc. einer Filmcateringgesellschaft mit Küche angemietet hatte. Die gemieteten baulichen Anlagen waren als "Aut...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Verlegung einer unterirdischen Gasleitung

Leitsatz Für die Verlegung einer unterirdischen Gasleitung über den gemeinschaftlichen Zugangsweg zur Versorgung des Rückgebäudes einer Wohnanlage kann im Einzelfall die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer mangels Beeinträchtigung ihrer Rechte über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinaus entbehrlich sein. Link zur Entscheidung OLG München, Beschluss vom 06.09.2007, 34 Wx 033/07mehr

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Erhebliche Vergrößerung sondergenutzter Terrasse als nachteilige bauliche Veränderung

Leitsatz Erhebliche Vergrößerung sondergenutzter Terrasse als nachteilige bauliche Veränderung Keine bauliche Veränderung bei planabweichender Errichtung durch den Bauträger (hier: Balkonflächenvergrößerung) Normenkette §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 und 22 Abs. 1 WEG; § 1004 BGB Kommentar Vergrößert ein Eigentümer die vom Bauträger entsprechend dem Aufteilungsplan errichtete Terrasse,...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Abgrenzung von abweichender Bauausführung

Leitsatz Vergrößert ein Wohnungseigentümer die vom Bauträger entsprechend dem Aufteilungsplan errichtete Terrasse, stellt dies eine bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG dar. Diese ist zustimmungsbedürftig nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 14 Nr. 1 WEG, wenn sie eine intensivere Nutzung ermöglicht und sich daraus konkrete Beeinträchtigungen des nicht zustimmenden Wohnungseigen...mehr

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Austausch einer Schichtstoffplatte unter einem Fenster durch eine Glasscheibe keine nachteilige bauliche Veränderung

Leitsatz Austausch einer Schichtstoffplatte unter einem Fenster durch eine Glasscheibe keine nachteilige bauliche Veränderung Normenkette §§ 14, 22 Abs. 1 WEG Kommentar Der Austausch einer Schichtstoffverbundplatte durch eine Glasscheibe beeinträchtigt im vorliegenden Fall nicht die übrigen Wohnungseigentümer im Sinne der §§ 14 Nr. 1 und 22 Abs. 1 WEG, weil hier die optische E...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Das störende Schwimmbecken

Leitsatz Ein mobiles Schwimmbecken mit einem Durchmesser von 3,5 Metern und einer Höhe von ca. 90 Zentimetern auf einem Sondernutzungsrecht kann eine bauliche Veränderung darstellen, die die übrigen Wohnungseigentümer über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinaus beeinträchtigt. Link zur Entscheidung KG Berlin, Beschluss vom 19.06.2007, 24 W 5/07mehr

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Sonderrechtsnachfolger als Handlungsstörer; wirtschaftliche Trennung zweier Wohnungseigentums-Doppelhaushälften

Leitsatz Auch ein Sonderrechtsnachfolger (hier: Ehepartner) kann Handlungsstörer sein Vereinbarte wirtschaftliche Trennung zweier Wohnungseigentums-Doppelhaushälften lässt Grundsätze der Zustimmungspflichten nach § 22 Abs. 1 WEG unberührt Anhörungspflicht der Beteiligten seitens des Gerichts im Fall behaupteter, jedoch umstrittener formloser Zustimmungen zu baulichen Veränderu...mehr

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Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen (Verjährungsfragen)

Leitsatz Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen (Verjährungsfragen) Normenkette §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 WEG a. F., §§ 195, 1004 BGB Kommentar Ein Eigentümerbeschluss, durch den konstitutiv die Verpflichtung eines Miteigentümers zur Beseitigung einer baulichen Veränderung begründet werden soll (hier: Entlüftung der Küchendunstabzugshaube durch ein Entlüftungssieb in...mehr

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Austausch von Fenster- gegen Türelemente (zwecks Zugangs zum Garten) nachteilig

Leitsatz Austausch von Fenster- gegen Türelemente (zwecks Zugangs vom Wohnbereich zum Garten) nachteilig Normenkette §§ 5 Abs. 1, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; § 242 BGB Kommentar Ob und inwieweit bauliche Veränderungen (hier: Umbau von Fenster- in Türelemente mit abweichender Farbgebung an der Rückfront einer Wohneinheit) gegen den Willen eines anderen Wohnungseigentümers durchgef...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Videoanlage ist zustimmungsbedürftig

Leitsatz Der Einbau einer Türsprech-/Videoanlage stellt jedenfalls dann eine bauliche Veränderung dar, wenn diese so angelegt ist, dass nach Betätigung der Klingel eine Beobachtung des Eingangsbereichs für eine Nachlaufzeit von drei Minuten möglich ist und darüber hinaus die Anlage die Möglichkeit bietet, durch den nachträglichen Einbau von Zusatzgeräten die mit Betätigung d...mehr

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Zum Einbau einer Türsprech-/Videoanlage

Leitsatz Einbau einer Türsprech-/Videoanlage als nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums Normenkette § 22 Abs. 1 WEG a. F. Kommentar Der Einbau einer Türsprech-/Videoanlage stellt jedenfalls dann eine (nachteilige) bauliche Veränderung dar, wenn diese so angelegt ist, dass nach Betätigung der Klingel eine Beobachtung des Eingangsbereichs für eine Nachlaufze...mehr

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Parabolantenne - Beseitigung erst nach Abmahnung des Mieters

Leitsatz Im Wohnraummietverhältnis kann ein Beseitigungsanspruch nicht auf § 1004 BGB, sondern allein auf § 541 BGB gestützt werden. Normenkette BGB § 541 Kommentar Der Vermieter hatte die Wohnung mit einem Breitbandkabelanschluss ausgerüstet und im Anschluss hieran die Mieterin aufgefordert, eine auf der Balkonbrüstung befestigte Parabolantenne zu entfernen. Da die Mieterin h...mehr

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Mitwirkungserfordernis aller Eigentümer bei Unterteilung eines Sondereigentums

Leitsatz Gebotene Mitwirkung aller Eigentümer, wenn bei Unterteilung eines Sondereigentums auch neues Gemeinschaftseigentum entsteht (Auflassung und Grundbucheintragung) Andernfalls inhaltlich unzulässige Grundbucheintragung Normenkette § 4 WEG; §§ 892, 873, 925 BGB Kommentar Entsteht bei der Unterteilung eines Sondereigentums neues Gemeinschaftseigentum, bedarf es zur Wirksamk...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Ob ein Nachteil gegeben ist, muss objektiv beurteilt werden

Leitsatz Ein Nachteil gemäß § 14 Nr. 1 WEG ist bei baulichen Veränderungen gemäß § 22 Abs. 1 WEG nicht hinzunehmen, wenn er eine nicht ganz unerhebliche, konkrete und objektive Beeinträchtigung darstellt. Entscheidend ist, ob sich ein Wohnungseigentümer nach der Verkehrsanschauung verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann. Erforderlich ist eine objektive Betrachtungswei...mehr

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Verbindung zweier Wohnungen mittels Treppe

Leitsatz Rechtmäßige Verbindung zweier Wohnungen (mittels Treppe) Verneintes Rechtsschutzbedürfnis für einen späteren Verpflichtungsantrag auf Rückgängigmachung des Deckendurchbruchs Normenkette §§ 14 Nr. 1, 21 Abs. 4, 22 Abs. 1 und 23 Abs. 1 WEG Kommentar Schon 1992 äußerte ein Eigentümer, seine beiden Eigentumswohnungen mittels Treppe verbinden zu wollen. Im Protokoll wurde d...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Anlegen eines Dachgartens

Leitsatz Das Anlegen eines Dachgartens stellt jedenfalls dann eine bauliche Veränderung dar, wenn es mit Erdaufschüttungen und einer umfangreichen Bepflanzung verbunden ist. Link zur Entscheidung OLG München, Beschluss vom 28.03.2007, 34 Wx 119/06mehr

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Garten auf gemeinschaftlicher Dachfläche als bauliche Veränderung

Leitsatz Anlegung eines Gartens auf gemeinschaftlicher Dachfläche als nachteilige bauliche Veränderung Berechtigte Abwehransprüche der Gemeinschaft Normenkette § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Auf einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Dachfläche war ein Dachgarten angelegt worden, der ausschließlich von einem Wohnungseigentümer genutzt, d. h. auch umgestaltet und umfangreich neu be...mehr

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Erstmalige ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums

Leitsatz Erstmalige ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums (hier: Einfriedung des gemeinschaftlichen Grundstücks durch einen Zaun nach Baubeschreibung) Normenkette § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG Kommentar Zum Bereich der erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands ist auch die nach Entstehung der Gemeinschaft erfolgte Errichtung einer zwar nicht in der Teilung...mehr

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Auslegung eines Steuerbescheids nach dem Horizont des Empfängers – Wiederaufnahmeabsicht bei Betriebsverpachtung in Bezug auf letzte werbende Tätigkeit

Leitsatz 1. Die Beantwortung der Frage, ob ein Verwaltungsakt mehrdeutig ist, richtet sich danach, wie ein außenstehender Dritter die Erklärung der Behörde auffassen musste; demgegenüber ist für die Auslegung eines Verwaltungsakts maßgeblich, wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Gl...mehr

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Duldungspflicht hinsichtlich baulicher Veränderung aus Treu und Glauben

Leitsatz In Eigenleistung von einigen Eigentümern vorgenommene "Vorgartensanierung" auch als umgestaltende bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums vorliegend duldungspflichtig Normenkette §§ 14, 22 WEG; §§ 275 Abs. 2, 1004 BGB Kommentar Eine ohne die erforderliche Zustimmung vorgenommene bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Vorgartengestal...mehr

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Individualanspruch eines Eigentümers auf Beseitigung von Mobilfunkantennen

Leitsatz Grundsätzlich berechtigter Individualanspruch eines Eigentümers auf Beseitigung von Mobilfunkantennen auf einem Hochhaus in einer Mehrhausanlage Nichtiger Beschluss einer Eigentümer-Teilgemeinschaft Einschränkende Auslegung einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung zu Entscheidungskompetenzen bestimmter gebäudebezogener Eigentümergruppen Strenge Voraussetzungen an...mehr

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Fassadensanierung als bauliche Veränderung

Leitsatz Fassadensanierung als (nachteilige) bauliche Veränderung (in Abgrenzung zu einer modernisierenden Instandsetzung) Freistellung von einer Kostenbeteiligung Normenkette §§ 15 Abs. 2, 16 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2, 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG a. F. Kommentar Es ist zwar allgemein anerkannt, dass ordnungsgemäße (modernisierende) Instandsetzungen des gemeinschaftlichen Eigentums ni...mehr

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MODERNISIERENDE INSTANDSETZUNG - Schwerwiegender Mangel ist erforderlich

Leitsatz Voraussetzung einer sog. modernisierenden Instandsetzung ist stets ein schwerwiegender Mangel des Gemeinschaftseigentums, der dessen Reparatur von einem gewissen Gewicht oder dessen Erneuerung erforderlich machen würde. Liegt eine bauliche Veränderung vor, die eine ordnungsgemäße Instandsetzung überschreitet, und hat ein Wohnungseigentümer der Maßnahme nicht zugesti...mehr

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BAULICHE VERÄNDERUNG - Klimaanlage nicht per se zustimmungspflichtig

Leitsatz Der Einbau einer Klimaanlage, der Kernbohrungen von maximal 50 mm im Außenmauerwerk, das Anbringen eines 6 × 9 cm großen, weißen Kunststoffkanals auf der weiß verputzten Außenwand der zur Dachgeschosswohnung des Sondereigentümers gehörenden Loggia sowie ein auf der Loggia aufgestelltes, von außen nicht sichtbares Gerät erfordert, bedarf als bauliche Veränderung - ma...mehr