Fachbeiträge & Kommentare zu BEEG

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 6 Konsequenzen für Arbeitgeber und die Personalpraxis

Die Einführung des Elterngeldes hat dazu geführt, dass mehr Mütter im Anschluss an die Mutterschutzzeiten und auch vermehrt Väter mit ihrer Arbeit aussetzen oder jedenfalls kürzertreten. Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden ist zulässig; entsprechenden Teilzeitwünschen muss in der Regel entsprochen werden. In den Betrieben sind hier also Flexibilität und Organisationstalen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3.4 Bescheinigung des Arbeitgebers

Nach § 16 Abs. 1 Sätze 8 und 9 BEEG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die beanspruchte Elternzeit zu bescheinigen . Der Arbeitnehmer hat nach der Formulierung der Gesetzesbestimmung einen Anspruch auf die Bescheinigung. Der Arbeitgeber kann allerdings ein Verlangen des Arbeitnehmers abwarten. Diese Bescheinigung hat der Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitgeberwechsels dem n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.1 Grundsatz

Elternzeit kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden.[1] Der beanspruchende Arbeitnehmer muss für den Zeitraum bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes kundtun, für welche Zeit innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen werden soll.[2] Will de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.1.4 Steuerklassenwechsel

Grundsätzlich ist gemäß § 2c Abs. 3 Satz 1 BEEG die Steuerklasse maßgeblich, die im letzten Monat des Bemessungszeitraums galt. Ändert sich die Steuerklasse während des Bemessungszeitraums, ist gemäß § 2c Abs. 3 Satz 2 BEEG die Steuerklasse entscheidend, die während der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums galt.[1] Bei mehrfachem Wechsel ist die Steuerklasse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.2 Leben in einem Haushalt

Anspruch auf Elternzeit hat der Arbeitnehmer nur, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Es kommt darauf an, dass Arbeitnehmer und Kind auf Dauer angelegt räumlich zusammenleben, also eine häusliche Gemeinschaft bilden. Diese Voraussetzung gilt auch für den Anspruch von Großeltern auf Elternzeit gemäß § 15 Abs. 1a BEEG. Unter dem Begriff des Haushalts i. S. v. § 15 Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 2.2 Elterngeld Plus

Das Elterngeld Plus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen und Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs fördern. Elterngeld Plus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: 1 Monat Basiselterngeld entspricht 2 Monaten Elterngeld Plus (§ 4a BEEG). Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das Elterngeld Plus halb so hoch wie das Ba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.1.3 Elternzeit bei mehreren Kindern

Bei mehreren Kindern besteht der Elternzeitanspruch für jedes Kind getrennt, auch wenn sich mögliche Elternzeitansprüche überschneiden.[1] Dies gilt bei Mehrlingsgeburten ebenso wie bei Geburten weiterer Kinder innerhalb der 3-jährigen Elternzeit für das früher geborene Kind. Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb der Elternzeit kommt es folglich zu Überlagerungen. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3 Beantragung der Elternzeit

Die Inanspruchnahme von Elternzeit setzt gemäß § 16 Abs. 1 BEEG einen –schriftlichen – für ab dem 1.5.2025 geborene Kinder in Textform abgefassten –[1] Antrag des Anspruchsberechtigten gegenüber dem Arbeitgeber voraus. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die beantragte Elternzeit zu bescheinigen. 3.1 Antrag und Frist Der Arbeitnehmer muss für die Beantragung der Elternzeit be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2 Anspruchsvoraussetzungen

§ 15 BEEG zählt die weiteren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Elternzeit auf: 2.2.1 Verhältnis des Kindes zum Anspruchsberechtigten Das BEEG gewährt Anspruch auf Elternzeit nur, wenn der Arbeitnehmer in einem bestimmten familienrechtlichen Verhältnis zu dem zu erziehenden Kind steht. In Betracht kommen: Leibliche Mutter und leiblicher Vater des Kindes, wenn ihnen die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.3 Betreuung und Erziehung des Kindes

Anspruch auf Elternzeit hat nur, wer das Kind selbst betreut und erzieht.[1] Nicht erforderlich ist aber, dass der Arbeitnehmer in Elternzeit oder bei Großeltern der entsprechende Großelternteil "rund um die Uhr" das Kind betreut. Es wäre auch lebensfremd zu verlangen, dass der nicht in Elternzeit befindliche Ehegatte überhaupt nicht an der Erziehung und Betreuung des Kindes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 2.3 Partnerschaftsbonus

Eltern können jeweils bis zu 4 zusätzliche Elterngeld Plus-Monate als Partnerschaftsbonus (§ 4b BEEG) erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden[1] in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1.9.2021 geboren wurden). Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens 2 und hö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 3 Steuerklasse beeinflusst Elterngeldhöhe

Das Elterngeld berechnet sich nach dem Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes, ermäßigt um pauschale Abzüge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – wobei berücksichtigt wird, nach welcher Steuerklasse versteuert wurde und ob Kirchensteuerpflicht des Antragstellers bestand. Optimale Steuerklasse erhöht Elterngeld Beziehen beid...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.6 Keine Teilzeittätigkeit von mehr als 32 Wochenstunden

Während der Elternzeit für ab dem 1.9.2021 geborene Kinder darf Teilzeittätigkeit bis zu 32 Wochenstunden ausgeübt werden. Für Eltern von bis zum 31.8.2021geborenen Kindern gilt eine Begrenzung auf 30 Wochenstunden.[1] Hält der Arbeitnehmer diesen Rahmen nicht ein, so liegen die Voraussetzungen für Elternzeit nicht vor.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4 Dauer der Elternzeit

Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Sie endet grundsätzlich mit der Vollendung des 3. Lebensjahres. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem 3. und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden[1], kann aber auch vorzeitig beendet werden. Sie endet vorzeitig, wenn das Kind während der Elternzeit stirbt. 4.1 Grundsatz El...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.2.1 Erwerbseinkommen

In den Monaten, in denen der Elterngeldberechtigte Erwerbseinkommen aus einer Teilzeittätigkeit (oder aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- oder Forstwirtschaft) erzielt, wird die Höhe des Elterngeldes nur aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Monatsentgelt und dem durchschnittlichen Entgelt vor der Geburt des Kindes ermittelt. Jede Erwerbseink...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG § 17 Urlaub

1 Allgemeines Rz. 1 § 17 regelt Probleme, die bei einem Zusammentreffen von Erholungsurlaub und Elternzeit auftreten können und verhindert durch Abweichungen von den allgemeinen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) unter Umständen nicht nachvollziehbare Ergebnisse. Die Vorschrift wird als Beleg dafür herangezogen, dass auch im ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaub entsteh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Kürzung des noch nicht gewährten Urlaubs

Rz. 7 Für jeden vollen Monat, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr Elternzeit nimmt, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub um ein Zwölftel kürzen. Die Vorschrift gilt nur für den Urlaub, der während der Elternzeit entsteht. Urlaub, der während eines Beschäftigungsverbots oder den Schutzfristen nach § 3 MuSchG entsteht, kann nicht gekürzt werden (§ 24 Satz 1 MuSchG). Gekür...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Kürzung des zukünftigen Urlaubs wegen Zuvielgewährung vor Antritt der Elternzeit

Rz. 14 Ist eine Kürzung des noch nicht gewährten Urlaubs nicht mehr möglich, weil der Arbeitnehmer ihn schon im Jahr der Inanspruchnahme der Elternzeit vollständig erhalten hat, gibt § 17 Abs. 4 dem Arbeitgeber die dem Urlaubsrecht ansonsten fremde Möglichkeit, den zukünftigen Urlaub zu kürzen. Praxis-Beispiel Zuvielgewährung von Urlaub Der Arbeitnehmer hat im Jahr 2024 bereit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Kürzung des Erholungsurlaubs (§ 17 Abs. 1)

2.1 Kürzung des noch nicht gewährten Urlaubs Rz. 7 Für jeden vollen Monat, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr Elternzeit nimmt, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub um ein Zwölftel kürzen. Die Vorschrift gilt nur für den Urlaub, der während der Elternzeit entsteht. Urlaub, der während eines Beschäftigungsverbots oder den Schutzfristen nach § 3 MuSchG entsteht, kann nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abgeltungsanspruch (§ 17 Abs. 3)

Rz. 29 Eine weitere Sonderregelung im Verhältnis zu § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG stellte § 17 Abs. 3 dar. Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder nach Ablauf der Elternzeit, so ist der übertragene – und ggf. nach § 17 Abs. 1 Satz 1 gekürzte – Urlaub abzugelten. Der Unterschied zu § 7 Abs. 4 BUrlG bestand darin, dass hier die Fristen, innerhalb derer die Abgeltung ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17 regelt Probleme, die bei einem Zusammentreffen von Erholungsurlaub und Elternzeit auftreten können und verhindert durch Abweichungen von den allgemeinen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) unter Umständen nicht nachvollziehbare Ergebnisse. Die Vorschrift wird als Beleg dafür herangezogen, dass auch im ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaub entsteht[1], denn Ur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Übertragung des Urlaubs (§ 17 Abs. 2)

Rz. 17 Im Rahmen eines sachgerechten Interessenausgleichs enthält § 17 Abs. 2 gewissermaßen als Gegenstück zur Urlaubskürzung eine großzügige Übertragungsregelung für den Urlaub, der infolge der Elternzeit nicht mehr genommen werden konnte. Dieser Urlaub überträgt sich ohne Weiteres und ohne besondere Erklärung des Arbeitnehmers auf das Jahr, in dem die Elternzeit beendet wir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Zusätzliches Urlaubsgeld und Elternzeit

Rz. 31 Das Schicksal des zusätzlichen Urlaubsgeldes während der Elternzeit lässt sich nicht pauschal festlegen, sondern hängt von der jeweiligen Regelung ab, aus der sich das Urlaubsgeld herleitet. So hat das BAG[1] für allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen entschieden, dass alleine die Bezeichnung als Urlaubsgeld nicht dazu führt, dass der Arbeitgeber neben dem Urlaub auch d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Urlaubsübertragung bei Wechsel von Vollzeit in Elternteilzeit

Rz. 22 Die allgemeine Problematik des Schicksals eines nicht vollständig genommenen Urlaubsanspruchs aus einer Vollzeittätigkeit bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit stellt sich auch in gleichem Umfang bei dem Wechsel in Elternteilzeit. Ob § 17 Abs. 2 auf diesen Fall anzuwenden ist, ist unklar (dazu Rz 17).[1] Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer während der gesamten Elter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Auswirkungen au... / 3 Rückkehr auf denselben Arbeitsplatz?

Das Ruhen des Arbeitsverhältnisses endet mit Ablauf der Elternzeit. Die Leistungspflichten leben in vollem Umfang wieder auf. Der Arbeitnehmer muss folglich ohne gesonderte Aufforderung durch den Arbeitgeber in den Betrieb zurückkehren. Er hat jedoch keinen Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz, selbst wenn dieser noch besteht. Der Arbeitnehmer hat lediglich Anspruch, entsp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Auswirkungen au... / Zusammenfassung

Überblick Die Inanspruchnahme der Elternzeit hat Auswirkungen auf die Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien für die Dauer der Inanspruchnahme. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer nicht arbeiten muss und der Arbeitgeber sämtliche Leistungen, die zum Arbeitsentgelt zählen, nicht erbringen muss. Besonderheiten gilt es beim Erholungsurlaub zu beachten. Soweit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Auswirkungen au... / 7.1 Erholungsurlaub

Sofern der oder die Beschäftigte keine Teilzeitarbeit leistet, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub anteilig für Zeiten der Elternzeit kürzen (§ 17 BEEG). Die Kürzung kann jedoch nur für volle Kalendermonate der Elternzeit stattfinden. Selbst wenn in einem Monat lediglich Tage ohne Arbeitspflicht (z. B. Feiertage) fehlen, verhindert das die Kürzung.[1] Praxis-Beispiel Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Auswirkungen au... / 7 Urlaub und Urlaubsgeld

Während der Elternzeit kann der Erholungsurlaub vom Arbeitgeber gekürzt werden (§ 17 Abs. 1 BEEG). Möchte der Arbeitgeber von seiner ihm gesetzlich eingeräumten Befugnis Gebrauch machen, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen, muss er eine darauf gerichtete empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Erklärung abgeben. Dazu ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Teil des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006[1] mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Nachdem sich die früher in § 25 a. F. geregelte Berichtspflicht erledigt hatte, ist durch das Betreuungsgeldgesetz v. 15.2.2013[2] zum 1.8.2013 eine inhaltlich neue Berichtspflicht eingeführt worden. Die Bundesregierung (BReg) wu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] mit Wirkung zum 18.9.2012 in das BEEG eingefügt worden. Sie ist im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auf Vorschlag des BT-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.[2] Sie ist mit Wirkung zum 1.1.2015 neu bekannt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG § 24a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] mit Wirkung zum 18.9.2012 in das BEEG eingefügt worden. Sie ist im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auf Vorschlag des BT-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.[2] Sie ist mi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG § 25 Datenübermittlung durch die Standesämter

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als Teil des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006[1] mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Nachdem sich die früher in § 25 a. F. geregelte Berichtspflicht erledigt hatte, ist durch das Betreuungsgeldgesetz v. 15.2.2013[2] zum 1.8.2013 eine inhaltlich neue Berichtspflicht eingeführt wor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Inhalt der Norm

Rz. 3 § 25 ermächtigt die Elterngeldstellen im Sinne des § 12 Abs. 1 BEEG bei den Standesämtern Personenstandsdaten abzurufen. Die Standesämter erhalten die Befugnis zur Übermittlung der Daten und die Elterngeldstellen die Ermächtigung, die in der Norm genannten personenbezogenen Daten abzurufen. Ähnliche Regelungen finden sich z. B. in § 108a SGB IV und § 203 SGB V Die Date...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als Teil des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006[1] mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Nachdem sich die früher in § 25 a. F. geregelte Berichtspflicht erledigt hatte, ist durch das Betreuungsgeldgesetz v. 15.2.2013[2] zum 1.8.2013 eine inhaltlich neue Berichtspflicht eingeführt worden. Die Bund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Inhalt der Norm

2.1 Übermittlungsermächtigung (Abs. 1) Rz. 4 § 24a Abs. 1 ist eine Ermächtigung an das Statistische Bundesamt. Dieses wird ermächtigt, Daten aus seinen Erhebungen für die Entwicklung und den Betrieb von Mikrosimulationsmodellen an das fachlich zuständige Bundesministerium zu übermitteln. Die Übermittlung von statistischem Material wird gestattet, auch wenn es sich um Einzelan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] mit Wirkung zum 18.9.2012 in das BEEG eingefügt worden. Sie ist im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auf Vorschlag des BT-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.[2] Sie ist mit Wirkung zum...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Übermittlungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 4 § 24a Abs. 1 ist eine Ermächtigung an das Statistische Bundesamt. Dieses wird ermächtigt, Daten aus seinen Erhebungen für die Entwicklung und den Betrieb von Mikrosimulationsmodellen an das fachlich zuständige Bundesministerium zu übermitteln. Die Übermittlung von statistischem Material wird gestattet, auch wenn es sich um Einzelangaben handelt. Das Statistische Bundes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Organisatorische Anforderungen für Geheimhaltung (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 regelt als weitere organisatorische Anforderung, dass die mit der Durchführung von Zusatzaufbereitungen beauftragten Personen zur Geheimhaltung zu verpflichten sind (§ 16 Abs. 1 und 10 BStatG). Die Anforderungen gelten auch für Auftragnehmerinnen und -nehmer in einem Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis (Art 28 DSGVO). Rz. 12 Es muss sichergestellt sein, dass di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Technisch-organisatorische Vorgaben (Abs. 2)

Rz. 9 Die technischen und organisatorischen Vorgaben, die die empfangende Stelle bei der Datenverarbeitung und -nutzung zu beachten hat, sind in Abs. 2 sowie Abs. 1 Satz 2 geregelt. Die Übermittlung hat danach mittels eines sicheren Datentransfers zu erfolgen. Adressat auch des Abs. 2 ist (nur) das fachlich zuständige Bundesministerium und nicht – wie nach § 24 BEEG – auch d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Zu den Motiven und Zwecken der Regelung führt der BT-Ausschuss für FSFJ in der Beschlussempfehlung und dem Bericht zum Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs aus[1]: "§ 24a regelt, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen das Statistische Bundesamt Einzeldaten an das fachlich zuständige Bundesministerium, derzeit das BMFSFJ, übermitteln darf. Die Üb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Nach § 25 können die zuständigen Elterngeldstellen die im Normtext aufgeführten Daten bei den zuständigen Standesämtern elektronisch und automatisiert abrufen. Die Maßgabe, dass hierfür ein Antrag auf Elterngeld gestellt sein muss, gewährleistet, dass bei der jeweils zuständigen Elterngeldstelle ein Elterngeldantrag vorliegt und diesem die Mitteilung des Standesamtes ü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.5.2 Ausnahmen von der Zwölftelungsregelung

Nach § 20 Abs. 4 Satz 2 unterbleibt die Verminderung der Jahressonderzahlung für Kalendermonate, für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn sie diesen vor dem 1.12. beendet und die Beschäftigung unverzüglich wieder aufgenommen haben. Dieser Vorschrift kommt aufgrund der befristeten Aussetzung der Wehrdi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt i. S. d. § 20 Abs. 2. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c) wegen Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG und/oder wegen Elternzeit nach dem BEEG bis zum Ende des Kalenderjahrs ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1.12.

Beschäftigte, die am 1.12. des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1.10. des Jahres "im öffentlichen Dienst" stehen musste, sowie die Bindungsfrist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 22 Abs. 1 i. V. m. § 21 h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / 2.2 Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Betriebsparteien haben allerdings bei Sozialplänen – wie auch sonst bei Betriebsvereinbarungen – den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu beachten. Im Sozialplan dürfen Höchstgrenzen für Abfindungen festgesetzt werden.[1] Die Betriebsparteien können in einem Sozialplan die Reduzierung oder gar den völligen Ausschluss v...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.4 Urlaubsgewährungszeitraum kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in 2 Fällen zwingend eine Verlängerung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Urlaub vor, nämlich in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG .[1] Insoweit wird die tarifliche Regelung ergänzt. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach dem Ende ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5 Höhe des Urlaubsanspruchs (Absatz 3)

Aus § 14 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das Urteil des BAG vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10 –, wonach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der früheren Fassung nicht AGG-konform und damit rechtsunwirksam war, hat für den TV-V keine Bedeutung. Absatz 3 Satz 1 differenziert nicht nach Lebensalter, sondern sieht einen einheitlichen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / 4 Wirkung der Festlegung

Sobald der Urlaub gewährt und damit erfüllt wurde, erlischt er.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Urlaub von sich aus beantragt hat oder ob der Arbeitgeber ihn einseitig festgelegt hat. Durch die Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben kann ein Arbeitgeber allerdings nur dann wirksam Urlaub gewähren, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 7.2 Teilzeitanspruch (Absatz 1)

Die Grundregelung in Absatz 1 unterscheidet sich vom TzBfG in folgenden Punkten: Sie gilt schon während der ersten 6 Monate der Betriebszugehörigkeit. Der Rechtsanspruch nach dem TzBfG setzt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ein (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Der Arbeitnehmer ist nicht an eine Frist für seinen Antrag gebunden, die er vor dem Beginn der von ihm gewünschten Teilzeit ...mehr