Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / V. Sonderfragen, insb. Herabsetzung und Befristung

Rz. 49 Neben bspw. Verwirkung, Verzug, Mangelverteilung und Rangfragen sind an letzter Stelle – abgesehen von einer abschließenden allgemeinen Angemessenheitsprüfung – die Herabsetzung und Befristung des Unterhalts (§ 1578b BGB) zu prüfen. Es stellt sich die Frage: ist die Fortdauer eines Unterhaltsanspruchs von 720 EUR unbillig i.S.v. § 1578b BGB? 1. Ausgangspunkt für die Übe...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / V. Sonderfragen, insb. Herabsetzung und Befristung

Rz. 66 Neben bspw. Verwirkung, Verzug, Mangelverteilung und Rangfragen sind an letzter Stelle – abgesehen von einer abschließenden allgemeinen Angemessenheitsprüfung – die Herabsetzung und Befristung des Unterhalts (§ 1578b BGB) zu prüfen. Es stellt sich die Frage: ist die Fortdauer eines Unterhaltsanspruchs von 720 EUR unbillig i.S.v. § 1578b BGB? 1. Grundsatz der Eigenverant...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / V. Sonderfragen, insb. Herabsetzung und Befristung

Rz. 101 Neben bspw. Verwirkung, Verzug, Mangelverteilung und Rangfragen sind an letzter Stelle – abgesehen von einer abschließenden allgemeinen Angemessenheitsprüfung – die Herabsetzung und Befristung des Unterhalts (§ 1578b BGB) zu prüfen. Es stellt sich die Frage: ist die Fortdauer eines Unterhaltsanspruchs von 720 EUR unbillig i.S.v. § 1578b BGB? 1. Grundsatz der Eigenveran...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / V. Sonderfragen, insb. Herabsetzung und Befristung

Rz. 80 Neben bspw. Verwirkung, Verzug, Mangelverteilung und Rangfragen sind an letzter Stelle – abgesehen von einer abschließenden allgemeinen Angemessenheitsprüfung – die Herabsetzung und Befristung des Unterhalts (§ 1578b BGB) zu prüfen. Es stellt sich die Frage: ist die Fortdauer eines Unterhaltsanspruchs von 955 EUR unbillig i.S.v. § 1578b BGB? 1. Grundsatz der Eigenverant...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / V. Sonderfragen, insb. Herabsetzung und Befristung

Rz. 6 Neben bspw. Verwirkung, Verzug, Mangelverteilung und Rangfragen sind an letzter Stelle – abgesehen von einer abschließenden allgemeinen Angemessenheitsprüfung – die Herabsetzung und Befristung des Unterhalts (§ 1578b BGB) zu prüfen. Es stellt sich die Frage: ist die Fortdauer eines Unterhaltsanspruchs von 720 EUR unbillig[1] i.S.v. § 1578b BGB? 1. Ausgangspunkt für die Ü...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / e) Zeitliche Begrenzung (Befristung) und Begrenzung der Höhe nach (Herabsetzung)

Rz. 42 Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt kann zwar nicht nach § 1578b Abs. 2 befristet werden. Jedoch ist eine – je nach den Fallumständen – sofortige oder künftige Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Bedarf gemäß § 1578b BGB möglich. Der angemessene Bedarf ist – vereinfacht ausgedrückt – der Betrag, den die oder der Unterhaltsberechtigte als Einkommen im Unte...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / Fall 61: M 3.200 EUR – F 1.050 EUR – Begrenzung (Herabsetzung und Befristung) beim Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB) –

Rz. 75 F verlangt von M nachehelichen Unterhalt. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.200 EUR. F hat aus einer (angemessenen) Halbtagstätigkeit ein bereinigtes Nettoeinkommen von 800 EUR. Im Übrigen besteht ein Erwerbshindernis wegen Krankheit (§ 1572 BGB). F erhält eine (halbe) Erwerbsminderungsrente in Höhe von 250 EUR. Bei einer Vollzeittätigkeit würde F 1.400 EUR n...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / Fall 59: M 3.200 EUR – F 800 EUR + K – Begrenzung (Herabsetzung und Befristung) beim Betreuungsunterhalt –

Rz. 44 F verlangt von M nachehelichen Unterhalt. M hat nach Bereinigung und etwaigen Vorwegabzug von Kindesunterhalt ein Nettoeinkommen von 3.200 EUR. F hat aus einer (angemessenen) Halbtagstätigkeit ein bereinigtes Nettoeinkommen von 800 EUR. Es ist unstreitig bzw. nachgewiesen, dass im Übrigen ein Erwerbshindernis wegen Kinderbetreuung (§ 1570 BGB) besteht. Bei einer Vollz...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / Fall 58: M 3.200 EUR – F 1.600 EUR – Begrenzung (Herabsetzung und Befristung) beim Aufstockungsunterhalt –

Rz. 1 F verlangt von M nach vierjähriger Ehe im Rahmen der Scheidung nachehelichen Unterhalt. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.200 EUR. F hat aus einer (angemessenen) Vollzeittätigkeit ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.600 EUR. F hat während der Ehe ihre frühere Erwerbstätigkeit aufgegeben, ist mittlerweile aber wieder erwerbstätig. F hätte ohne Eheschließung he...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / Fall 60: M 3.200 EUR – F 1.100 EUR + K – Bedeutung des Altersvorsorgeunterhalts für die Begrenzung (Herabsetzung und Befristung) –

Rz. 61 F verlangt von M nachehelichen Unterhalt. F betreut das gemeinsame 8-jährige Kind. M hat nach Vorwegabzug des Kindesunterhalts ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.600 EUR. F hat aus einer ¾-Stelle, mit der sie ihrer Erwerbsobliegenheit genügt, ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 1.100 EUR. F hätte im Falle einer Vollzeittätigkeit ein bereinigtes Nettoeinkomm...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / Fall 62: M 2.000 EUR – F 1.000 EUR – Begrenzung (Herabsetzung und Befristung) beim Altersunterhalt (§ 1571 BGB) –

Rz. 96 F und M streiten im Rahmen eines Abänderungsverfahrens um nachehelichen Unterhalt. Beide haben bereits das Rentenalter erreicht. Der Versorgungsausgleich wurde durchgeführt. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen aus Altersrenten von 2.000 EUR. F hat ein bereinigtes Nettoeinkommen aus einer Altersrente in Höhe von 1.000 EUR. F hat während der Ehe ihre frühere Erwerbstät...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 8. Zeitpunkt der Herabsetzung

Rz. 35 Die Frage des Zeitpunkts – sofort, später oder gestaffelt – der Begrenzung (Herabsetzung und Befristung) ist Gegenstand der Unbilligkeitsprüfung. Hinweis zur Befristung:mehr

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Fallübersicht / § 20 Begrenzung des Ehegattenunterhalts

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 9. Zeitpunkt der Entscheidung über die Herabsetzung

Rz. 36 Soweit die maßgeblichen Umstände eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, kann und muss entschieden werden. Die Prüfung hat das Gericht von Amts wegen vorzunehmen und nicht etwa nur auf "Einrede" hin. Soweit möglich, ist über Herabsetzung und Befristung zu entscheiden. BGH, Beschl. v. 13.11.2019 – XII ZB 3/19 Rn 47 Gemäß § 1578b BGB muss das Gericht insoweit ents...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 8. Zum Fall

Rz. 60 Im Fallbeispiel ergibt sich für die Frage der Begrenzung (Herabsetzung/Befristung) zusammenfassend: Ausgehend von einem eheangemessenen Bedarf von 1.800 EUR wurde ein Unterhaltsanspruch von 1.080 EUR errechnet. Ist Unterhalt in Höhe von 1.080 EUR unbillig? Ist eine Herabsetzung geboten? Allenfalls auf den angemessenen Bedarf (hier 1.600 EUR) und somit – wegen Eigeneinkomm...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / b) Vertrauensschutz – durch Titulierung, insb. bei Alttiteln

Rz. 18 Bei der Frage nach der Unbilligkeit ist zunächst die Art des Vertrauens des Unterhaltsschuldners zu beachten. BGH, Urt. v. 7.3.2012 – XII ZR 179/09 Rn 27 Bereits bei der Prüfung der Unbilligkeit nach § 1578b BGB ist außerdem zu berücksichtigen, ob der Unterhaltsanspruch tituliert ist. Denn einem titulierten oder durch Vereinbarung festgelegten Unterhalt kommt ein größer...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / (10) Drohende Sozialhilfebedürftigkeit der Unterhaltsberechtigten

Rz. 31 BGH, Urt. v. 2.3.2011 – XII ZR 44/09 Umgekehrt steht einer Begrenzung oder Befristung des nachehelichen Unterhalts aber auch nicht zwingend entgegen, dass der Unterhaltsberechtigte dadurch sozialhilfebedürftig würde (Urteile vom 30.6.2010 – XII ZR 9/09, FamRZ 2010, 1414 Rn 36 und vom 28.4.2010 – XII ZR 141/08, FamRZ 2010, 1057 Rn 18). BGH, Urt. v. 30.3.2011 – XII ZR 6...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 3. Anwendungsbereich des § 1578b BGB

Rz. 52 Ausgangspunkt ist, dass grundsätzlich alle Unterhaltsansprüche begrenzt (herabgesetzt und/oder befristet) werden können. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Begrenzbarkeit aller Unterhaltsansprüche bildet der Unterhalt wegen Kinderbetreuung. Der Betreuungsunterhaltsanspruchmehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 10. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 37 Prüfungsgegenstand ist bei der Begrenzung die Frage der Unbilligkeit einer Fortdauer der Unterhaltspflicht. BGH, Urt. v. 26.5.2010 – XII ZR 143/08 Aus § 1578b BGB ergibt sich, dass nach der gesetzlichen Konzeption die Befristung des Unterhalts nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellt. Das Familiengericht hat demnach zu prüfen, ob die fortdauernde Unterhaltspflic...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 3. Herabsetzung nach § 1578b Abs. 1

Rz. 69 Mögliches Ziel der Herabsetzung: angemessener Bedarf.mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 3. Herabsetzung nach § 1578b Abs. 1

Rz. 104 Mögliches Ziel der Herabsetzung: angemessener Bedarf.mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / (8) Hohe Belastung des Unterhaltspflichtigen

Rz. 29 BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Auch die Wiederverheiratung des Klägers kann bei der Frage der Befristung nach § 1578b BGB Berücksichtigung finden, wenn sie nicht bereits im Rahmen der Neubemessung der Leistungsfähigkeit Niederschlag gefunden hat (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 437 Rn 20; Urt. v. 30.3.2011 – XII ZR 63/09, FamRZ 2011, 875 Rn 23).mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / a) Wahrung der Belange der Kinder

Rz. 17 Stets gilt es, die Belange der Kinder zu wahren. Auf das Kindeswohl ist Rücksicht zu nehmen. Im Fallbeispiel sind keine Kinder vorhandenmehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 1. Grundsatz der Eigenverantwortung als Ausgangspunkt, Inhalt und Anwendungsbereich des § 1578b BGB

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 1. Ausgangspunkt für die Überlegungen zur Begrenzung: Grundsatz der Eigenverantwortung

Rz. 50 Siehe hierzu den vorhergehenden Fall 58, Rdn 7 ff.mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 3. Herabsetzung nach § 1578b Abs. 1

Rz. 83 Mögliches Ziel der Herabsetzung: angemessener Bedarf.mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 5. Herabsetzung nach § 1578b Abs. 1

Rz. 54 Mögliches Ziel der Herabsetzung: angemessener Bedarf.mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / a) Grundsatz: Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltspflichtigen sowie sekundäre Darlegungslast der Unterhaltsberechtigten

Rz. 38 Der Unterhaltsschuldner hat die Tatsachen, die für eine Begrenzung (Herabsetzung und/oder Befristung) erforderlich sind, darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen. Die Unterhaltsberechtigte hat jedoch eine sekundäre Darlegungslast. BGH, Beschl. v. 25.9.2019 – XII ZB 25/19 Rn 54 Der Unterhaltspflichtige, der sich auf eine Herabsetzung oder Befristung des nachehelich...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 6. Herabsetzung bis auf den angemessenen Bedarf?

a) Höhe des angemessenen Bedarfs Rz. 12 Den angemessenen Bedarf bestimmt die hypothetische Lebenslage ohne Eheschließung und Kindererziehung. Was würde die Unterhaltsberechtigte heute – bei hinweggedachter Ehe und Kindererziehung – verdienen? BGH, Beschl. v. 25.9.2019 – XII ZB 25/19 Rn 53 Als Rechtsfolge sieht § 1578b Abs. 1 Satz 1 BGB die Herabsetzung bis auf den angemessenen ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 4. Herabsetzung bis auf den angemessenen Bedarf?

a) Deckung des angemessenen Bedarfs kompensiert ehebedingte Nachteile Rz. 70 Angemessener Bedarf: das, was die F heute hätte, wenn sie nicht geheiratet und das Kind erzogen hätte. D.h.: F soll nur noch so viel Unterhalt erhalten, dass er zusammen mit etwaigem Eigeneinkommen nur noch den angemessenen Bedarf – nicht mehr den eheangemessenen Bedarf – deckt. Ein höheres hypothetisc...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 4. Herabsetzung bis auf den angemessenen Bedarf?

a) Deckung des angemessenen Bedarfs kompensiert ehebedingte Nachteile Rz. 105 Der angemessene Bedarf bestimmt sich danach, was die F heute hätte, wenn sie nicht geheiratet hätte. D.h.: F soll nur noch so viel Unterhalt erhalten, dass der Unterhalt zusammen mit etwaigem Eigeneinkommen nur noch den angemessenen Bedarf – nicht mehr den eheangemessenen Bedarf – deckt. Stünde F noch...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / a) Wegfall des Unterhaltsanspruchs

Rz. 41 BGH, Urt. v. 2.3.2011 – XII ZR 44/09 Erzielt der Unterhaltsberechtigte eigene Einkünfte, die diesen angemessenen Unterhaltsbedarf erreichen, oder könnte er solche Einkünfte erzielen, kann dies im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach einer Übergangszeit, in der er sich nach gescheiterter Ehe von den ehelichen Lebensverhältnissen auf den Lebensbedarf nach den eigenen Ein...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / (1) Ehedauer isoliert ("allein 20 Jahre reichen nicht")

Rz. 22 BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – XII ZB 309/11 Rn 26 = BeckRS 2013, 11682 Im Ausgangspunkt zutreffend ist allerdings die Ansicht des Beschwerdegerichts, dass es unter den obwaltenden Umständen die lange Ehedauer von rund zwanzig Jahren nicht allein rechtfertigt, aus Billigkeitsgründen von einer Begrenzung des Unterhalts abzusehen. Die bloße Ehedauer ist kaum geeignet, nache...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 4. Herabsetzung bis auf den angemessenen Bedarf?

a) Deckung des angemessenen Bedarfs kompensiert ehebedingte Nachteile Rz. 84 D.h.: F soll nur noch so viel Unterhalt erhalten, dass der Unterhalt zusammen mit Eigeneinkommen nur noch den angemessenen Bedarf – nicht mehr den eheangemessenen Bedarf – deckt. Angemessener Bedarf: das, was die F heute hätte, wenn sie nicht geheiratet (und Kinder betreut) hätte. F soll also mit dem ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / a) Wahrung der Belange der Kinder

Rz. 57 Stets gilt es die Belange der Kinder zu wahren. Auf das Kindeswohl ist Rücksicht zu nehmen.mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / cc) Einzelne Entscheidungen zu Fragen der nachehelichen Solidarität

(1) Ehedauer isoliert ("allein 20 Jahre reichen nicht") Rz. 22 BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – XII ZB 309/11 Rn 26 = BeckRS 2013, 11682 Im Ausgangspunkt zutreffend ist allerdings die Ansicht des Beschwerdegerichts, dass es unter den obwaltenden Umständen die lange Ehedauer von rund zwanzig Jahren nicht allein rechtfertigt, aus Billigkeitsgründen von einer Begrenzung des Unterhalt...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 1. Grundsatz der Eigenverantwortung als Ausgangspunkt, Inhalt und Anwendungsbereich des § 1578b BGB

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 7. Umfassende Billigkeitsprüfung

Rz. 16 Ist ein Unterhalt, der einen Bedarf deckt, der über dem angemessenen Bedarf liegt, unbillig? Bei der Unbilligkeitsprüfung sind grds. zu bedenken: Nacheheliche Solidarität BGH, Beschl. v. 16.10.2019 – XII ZB 341/17 Rn 38 § 1578b BGB beschränkt sich allerdings nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile, sondern berücksichtigt auch eine da...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / aa) Trennung ehebedingter Nachteil/nacheheliche Solidarität

Rz. 20 Die nacheheliche Solidarität ist – neben dem ehebedingten Nachteil – ein gesonderter Aspekt im Rahmen der Billigkeitsabwägung. BGH, Urt. v. 7.3.2012 – XII ZR 145/09 Rn 39 Der Gesichtspunkt der nachehelichen Solidarität erfasst … andere Umstände, die unabhängig von ehebedingten Nachteilen Auswirkungen auf den konkreten Unterhaltsanspruch haben. Dies gilt auch beim Aufsto...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 11. Die Folgen der Herabsetzung

Rz. 40 Die "Herabsetzung" kann zu einer Reduzierung des Unterhaltsbetrags führen oder gar dazu, dass sich gar kein Unterhalt mehr errechnet, nämlich dann wenn die Unterhaltsberechtigte bereits so viel verdient oder verdienen könnte, wie sie ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte. a) Wegfall des Unterhaltsanspruchs Rz. 41 BGH, Urt. v. 2.3.2...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 5. Umfassende Billigkeitsprüfung

Rz. 73 Ist ein Unterhalt, der einen Bedarf deckt, der über dem angemessenen Bedarf liegt, unbillig? Bei der Unbilligkeitsprüfung sind grds. zu bedenken: Zu den Einzelheiten siehe den Fall 58, Rdn 10 ff.mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 5. Umfassende Billigkeitsprüfung

Rz. 109 Ist ein Unterhalt, der einen Bedarf deckt, der über dem angemessenen Bedarf liegt, unbillig? Bei der Unbilligkeitsprüfung sind grds. zu bedenken: Zu den Einzelheiten siehe den Fall 58, Rdn 16 ff.mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / b) Speziell Krankheit als Grund für Solidarität

Rz. 94 § 1572 BGB (Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen) ist eine Ausformung des Gebots nachehelicher Solidarität. BGH, Urt. v. 2.3.2011 – XII ZR 44/09 Diese Umstände (Anm.: die nacheheliche Solidarität) gewinnen beim nachehelichen Krankheitsunterhalt gemäß § 1572 BGB, der regelmäßig nicht mit ehebedingten Nachteilen einhergeht, an Bedeutung (Urteile BGHZ 179, 43 = FamRZ ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / c) Krankheit ist in der Regel nicht ehebedingt

aa) Krankheit allgemein Rz. 86 Es gilt der Grundsatz: die Krankheit eines unterhaltsbedürftigen Ehegatten stellt keinen ehebedingten Nachteil dar. BGH, Beschl. v. 14.5.2014 – XII ZB 301/12 Rn 28 = BeckRS 2014, 11505 Wird hingegen die Ehegestaltung für einen Erwerbsnachteil nicht ursächlich, so ist er nicht ehebedingt (Senatsbeschluss vom 13.3.2013 – XII ZB 650/11, FamRZ 2013, ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 7. Umfassende Billigkeitsprüfung

Rz. 56 Ist ein Unterhalt, der einen Bedarf deckt, der über dem angemessenen Bedarf liegt, unbillig? Bei der Unbilligkeitsprüfung sind grds. zu bedenken: a) Wahrung der Belange der Kinder Rz. 57 Stets gilt es die Belange der Kinder zu wahren. Auf das Kindeswohl ist Rücksicht zu nehmen. b) Vertrauensschutz –...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / b) Vertrauensschutz – durch Titulierung, insb. bei Alttiteln

Rz. 58 Bei der Frage nach der Unbilligkeit ist zunächst die Art des Vertrauens des Unterhaltsschuldners zu beachten (s. vorhergehenden Fall 58, Rdn 18). Im Weiteren ist eine Unbilligkeit dann bzw. insoweit zu verneinen, als nacheheliche Solidarität geschuldet ist.mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / (3) Bisherige Dauer der Unterhaltszahlung

Rz. 24 BGH, Beschl. v. 5.12.2012 – XII ZB 670/10 Rn 32 Andererseits wird zu beachten sein, dass der Antragsteller bereits über einen langen Zeitraum (seit 2004) Unterhalt geleistet hat. Hinzu kommt, dass die Antragsgegnerin die ihr entstandenen Nachteile durch ihre Entscheidung, als Schulsekretärin zu arbeiten, mitverursacht hat.mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / (7) Wirtschaftliche Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen

Rz. 28 BGH, Beschl. v. 5.12.2012 – XII ZB 670/10 Rn 32 Bei der zu treffenden Abwägung wird das Beschwerdegericht auf der einen Seite neben der Dauer der Ehe und Kinderbetreuung die guten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers (Anm.: des Unterhaltsschuldners) zu berücksichtigen haben.mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / (9) Geringe Belastung des Unterhaltspflichtigen

Rz. 30 Besonders gute finanzielle Verhältnisse können Anlass für die Beibehaltung eines (nicht herabgesetzten) Unterhalts sein. BGH, Urt. v. 18.1.2012 – XII ZR 178/09 Denn auch bei fehlenden ehebedingten Nachteilen ist eine Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf oder eine Befristung jedenfalls nicht zwangsläufig. Davon kann insbesondere bei guten wirtschaftlichen Verh...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / b) Reduzierung des Unterhaltsanspruchs

Rz. 42 Verdient die Unterhaltsberechtigte noch nicht so viel, wie sie ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte, und kann sie auch noch nicht so viel verdienen, so bestimmt sich der Unterhalt im Falle einer vollständigen Herabsetzung auf den angemessenen Bedarf nach der Differenz zwischen erzieltem bzw. erzielbaren eigenen Einkommen und dem ...mehr