Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Nachteil durch verringerte Altersversorgung (Versorgungsausgleich)

Rz. 50 Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit führen regelmäßig zu verringerten Rentenanwartschaften. Folge davon sind Versorgungsnachteile, die dazu führen, dass gezahlt werden wird, als dies bei einer ununterbrochenen eigenen Erwerbstätigkeit der Fall g...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (b) Berufsausbildungsbeihilfen

Rz. 869 Berufsausbildungsbeihilfen: Nach § 97 Abs. 1 SGB III können Leistungen zur Förderung der beruflichen Eingliederung erbracht werden, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um die Erwerbstätigkeit der Behinderten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre berufliche Eingliederung z...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Kinderbetreuungskosten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 845 Ab 2012 [639] werden Kinderbetreuungskosten ausschließlich als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steuerlich berücksichtigt. Erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten werden nicht mehr differenziert. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Kindeseltern, kommt es nicht mehr an. Unter d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Verlängerter Unterhaltsanspruch aus elternbezogenen Gründen

Rz. 1115 Der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils aus § 1570 Abs. 1 BGB als Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sowie der verlängerte Unterhaltsanspruch ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB stellen Ansprüche des betreffenden Elternteils aus kindbezogenen Gründen dar. Es kann aber auch d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Mehrbedarf

Rz. 691 Der Mehrbedarf erfasst regelmäßig und über einen längeren Zeitraum anfallende Bedarfspositionen, die im allgemeinen Lebensbedarf nicht enthalten sind.[895] Der allgemeine Lebensbedarf enthält die Beiträge zur (privaten) Krank- und Pflegeversicherung nicht,[896] daher erhöhen diese Beiträge als Mehrbedarf den allgemeinen Lebensbedarf.[897] Rz. 692 Gleiches gilt für Stu...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Die privilegierten Volljährigen (privilegierte Schülerkinder), § 1603 Abs. 2 Satz 2

Rz. 355 In den Vorteil einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners kommen auch die volljährigen unverheirateten Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, solange sie im Haushalt der Eltern, eines Elternteils oder der Großeltern[457] leben, und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Die Lebensstellung der privilegierten Volljährigen ist mit...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Die Bedarfsbemessung bei Fremdbetreuung durch einen Dritten

Rz. 174 Wird das minderjährige Kind mit Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern von einem Dritten betreut, sind beide Elternteile anteilig barunterhaltspflichtig.[218] Rz. 175 Eine Auffassung will den Bedarf des von Dritten betreuten minderjährigen Kindes in der Regel nach den konkret für die auswärtige Unterbringung (Heim, Internat) anfallenden Kosten unter Berücksichtigung ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Sozialleistungen (subsidiäre und nicht subsidiäre)

Rz. 265 Grundsätzlich stellt der Bezug Sozialleistungen den Lebensunterhalt bzw. -bedarf des Empfängers sicher.[337] Daher sind Sozialleistungen im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs als Einkommen bewerten und konsequenterweise als solches zu behandeln. Die Bezüge aus Sozialleistungen müssen vorrangig für den Lebensbedarf eingesetzt werden und sind als Einkommen des Unterhalts...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Sozialhilfe und Grundsicherung, SGB XII

Rz. 689 Sozialhilfe, die gem. SGB XII geleistet wird, hat auf den Unterhaltsanspruch keinen Einfluss. Sozialhilfe mindert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten nicht. Sozialhilfe hat subsidiären Charakter (§ 2 SGB XII). Der Anspruchsübergang hinsichtlich der Leistung gem. § 94 SGB XII befreit den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Leistungspflicht.[728] Rz. 690 Nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Sonderbedarf

Rz. 550 Voraussetzung für eine Feststellung des Bedarfs als Sonderbedarf ist, dass es sich um einen Regelmäßig außergewöhnlich hoher Bedarf, z.B. wegen Behinderung und unregelmäßiger, nicht außergewöhnlich hoher Bedarf...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / a) "Spielstraße"/verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325)/Fußgängerzone (VZ 242, 243)

Auf einer durch das Verkehrszeichen 325.1 (verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesenen Verkehrsfläche oder in einer ausgewiesenen Fußgängerzone ist von den höchsten Anforderungen an das Verhalten des Fahrzeugführers bei zugleich niedrigen Anforderungen an das Verhalten des Fußgängers auszugehen. In diesen Zonen ordnete schon § 42 Abs. 4a StVO a.F.[13] das Einhalten der Schritt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II (ALG II))

Rz. 683 Mit Wirkung vom 1.1.2005 waren die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst worden, dem Bürgergeld [721] (bis 1.1.2023: Arbeitslosengeld II (ALG II)). Bürgergeld im Überblick:[722]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1216 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[1273] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB z...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Der Mehrbedarf

Rz. 98 Der Mehrbedarf ist Bestandteil des Lebensbedarfs nach § 1610 Abs. 2 eines minderjährigen Kindes, der während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfällt, die üblichen Kosten übersteigt und deshalb mit den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht erfasst ist.[122] Der Mehrbedarf muss kalkulierbar und aus diesem Grunde im Rahmen der Bemessung des laufenden Unterhalts ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (2) Beschränkungen des Anspruchsübergangs

Rz. 731 Die Vorschrift regelt den Übergang von Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder, die wegen Behinderung im Sinne von § 53 SGB XII Eingliederungshilfe oder wegen Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 61 SGB XII Hilfe zur Pflege und/oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, gegen ihre Eltern in wesentlichen Punkten neu. Wird den Kind...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Kostenvorschussverfahren

Rz. 780 Der Antrag auf Erlass einer Vorschussanordnung für eine Ehesache selbst setzt voraus, dass diese anhängig ist. Ab diesem Zeitpunkt können Vorschüsse für die Ehesache selbst, alle Folgesachen sowie die während der Ehesache möglichen einstweiligen Anordnungen geltend gemacht werden. Das Verfahren unterliegt dem Antragserfordernis, d.h. der Ehepartner muss einen bestimmt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Anspruch auf Erstausbildung ist erfüllt

Rz. 815 Haben Eltern ihrem Kind eine optimale, begabungs- und neigungsbezogene – auch mehrstufige – Ausbildung gewährt, und hat das Kind eine Ausbildung abgeschlossen, dann sind sie ohne Rücksicht auf die Kosten, die sie dafür aufwenden mussten, ihrer Unterhaltspflicht aus § 1610 Abs. 2 in rechter Weise nachgekommen und grundsätzlich nicht verpflichtet, noch eine weitere, zu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Norminhalt des § 6 AStG im Überblick

Rz. 31 [Autor/Stand] Zweck. Steuersystematisch erstreckt § 6 den Anwendungsbereich des § 17 EStG [2] auf Sachverhalte, in denen es jenseits einer transaktionsbedingten Realisierung der in den Anteilen angesammelten Wertzuwächse nach dem Willen des Gesetzgebers einer vorgelagerten Abrechnung der stillen Reserven bedarf, um das deutsche Besteuerungsrecht hieran abzusichern.[3] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zum Verfassungsrecht

a) Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht Rz. 143 [Autor/Stand] Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf,[2] deren abschließende Beantwortung durch das Bundesverfassungsgericht noch aussteht. Der BFH hat die verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der früheren Fassungen des § 6 in einigen Sonderf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 804 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsch...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Krankheit, Gebrechen, körperliche oder geistige Schwäche

Rz. 1199 Der Krankheitsbegriff ist weit auszulegen und entspricht den entsprechenden Begriffen im Sozialversicherungs- und Beamtenrecht (§ 1247 Abs. 2 RVO bzw. § 42 Abs. 1 S. 1 BBG). Krankheit ist danach ein "objektiv fassbarer regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf".[1239] Der Krankheit stehen Gebrechen oder Schwächen der körperlichen oder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen des Arbeitgebers / 3 Steuerfreie Betreuungsleistungen

Steuerbefreit sind Leistungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen, das die Arbeitnehmer zu Fragen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät bzw. Betreuungspersonen vermittelt – und zwar ohne betragsmäßige Begrenzung.[1] Auch Betreuungskosten, die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen anfallen, können vom Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 3.2 Zuschüsse zur Ausbildung/Qualifizierung von Menschen mit Behinderung

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung[1] eine betriebliche Ausbildung oder eine Weiterbildung ermöglichen, können Zuschüsse zu der Ausbildungsvergütung oder der vergleichbaren Vergütung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht zu erreichen oder gefährdet ist.[2] Eine Förderung kann auch dann erfolgen, wenn sich erst nach Beginn der Maßnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 2 Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung/Ausbildungsgeld

Für Menschen mit Behinderung gelten – über die allgemeinen Förderungregelungen hinaus – besondere Voraussetzungen und Konditionen. So haben sie auch dann Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während einer Berufsausbildung noch im Haushalt der Eltern wohnen oder wenn sie noch minderjährig sind und außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, obwohl die Ausbildungsst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 5.1 Besondere Verhaltenspflichten des Arbeitgebers

Bei schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellten treffen nach § 164 Abs. 1 SGB IX den Arbeitgeber insbesondere folgende Pflichten: Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (§ 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bereits vorliegen, ob der Arbeitgeber mehr ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 5 Sonderfall der Bewerbung eines behinderten Menschen

Das Europarecht unterscheidet nicht zwischen Behinderung und Schwerbehinderung. Ein Schwellenwert, wie ihn der Schwerbehindertenbegriff des SGB IX erfordert, ist daher für das AGG nicht erforderlich. Der Schutz vor Diskriminierungen nach dem AGG kommt mithin allen Behinderten unabhängig vom Grad ihrer Behinderung zu. Der Begriff der Behinderung ist hierbei gemeinschaftsrecht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 5.3 Weitere zusätzliche Pflicht für öffentliche Arbeitgeber zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (§ 165 SGB IX)

Gemäß § 165 Satz 1 SGB IX melden die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze. Gemäß § 165 Satz 3 SGB IX werden schwerbehinderte Menschen, die sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben haben oder von der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 5.2 Zusätzliche Pflichten für Arbeitgeber, der seine Beschäftigungspflicht nicht erfüllt

Erörterung mit Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung Die beabsichtigte Entscheidung ist unter Darlegung der Gründe mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat/Betriebsrat zu erörtern, wenn diese mit der beabsichtigten Entscheidung nicht einverstanden sind (§ 164 Abs. 1 Satz 7 SGB IX). Diese Verpflichtung besteht auch in dem Fall, dass bei dem Arbeitge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.10 Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 EUR steuerfrei, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Die Vorschrift regelt nicht den Abzug eines Pauschbetrags, sondern die Berücksichtigung eines...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / Zusammenfassung

Begriff Ausbildungsbeihilfen sind Zuschüsse, die nach dem Recht der Arbeitsförderung zur Unterstützung der beruflichen Ausbildung an Auszubildende, aber auch an ausbildende Arbeitgeber gezahlt werden. Neben dem bekannteren BAföG als Unterstützung bei Schulausbildung oder Studium, kann bei Aufnahme einer beruflichen Ausbildung ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Hörgerät

Ein solches Gerät hilft körperlicher Behinderung ab, wird auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit benutzt und ist deshalb kein Arbeitsmittel; die Kosten hierfür können jedoch als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.4 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe und von Menschen mit Behinderungen

Für Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe zahlt der Träger der Einrichtung der Jugendhilfe den Beitrag. Die Beiträge für Menschen mit Behinderungen in geschützten Einrichtungen zahlt der Träger der geschützten Einrichtung. Es gelten die Regelungen zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling & Nachhaltigkei... / 3.2.3 Die wesentlichen oder berichtspflichtigen Themen finden

Welche Themen wesentlich sind, ist in einem nächsten Schritt in gemeinsamen Dialogen mit den wichtigsten internen und externen Stakeholdern zu erarbeiten. Als Orientierung für Themen und Handlungsfelder lohnt der Blick in Rahmenwerke (siehe Kapitel 1). Dazu gehören z. B. die Global Reporting Initiative (GRI), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) inkl. den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 4.1.4 "Eingriffsschwelle" im Sorgerecht: Entscheidungsübersicht

Beispiele für die durchaus sehr unterschiedlich hohen Eingriffsschwellen finden sich beispielhaft in einzelnen Entscheidungen wie folgt: Spannungen zwischen den Eltern Auch unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Erziehungsfragen (Umgangsrecht, Allergiebehandlung des Kindes) zerstören nicht den Grundkonsens für die Beibehaltung der gemeinsamen eSo[1] Trennungsbedingte Spannu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und Bestandteil der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation. Das AFG trat 1969 in Kraft und sah von Anfang an das Übergangsgeld für behinderte Menschen vor. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI....mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 2.2 Institutionelle Unterbringung (Nr. 2)

Rz. 7 Die Heranziehung des monatlichen Bedarfssatzes ab 1.8.2019 in Höhe von 117,00 EUR, ab 1.8.2020 in Höhe von 119,00 EUR und ab 1.8.2022 in Höhe von 126,00 EUR ist in § 123 Nr. 2 an 2 Tatbestände geknüpft: Unterbringung in einem Wohnheim, einem Internat oder einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen und die Agentur für Arbeit oder ein anderer Leistungsträg...mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bedarfssätze des § 123 sind nur für die Berufsausbildung und die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX anwendbar (vgl. zu den Tatbestandsmerkmalen die Komm. zu § 122). Der Gesetzgeber hat zum 1.8.2019 die individuelle betriebliche Qualifizierung mit der Berufsausbildung bei der Festlegung der Bedarfssätz...mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 2.1 Unterbringung im Elternhaushalt (Nr. 1)

Rz. 4 Die Unterbringung hat für die Heranziehung des Bedarfssatzes in § 123 Satz 1 Nr. 1 im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils zu erfolgen. Dazu müssen die Eltern oder der Elternteil in ihrem Haushalt dem Menschen mit Behinderungen den Wohnraum während der Berufsausbildung oder der individuellen betrieblichen Qualifizierung zur Verfügung stellen, d. h. der Mensch mit...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Einkommensanrechnung auf das Ausbildungsgeld (§ 122; Bedarfssätze nach §§ 123 bis 125) von jungen Menschen mit Behinderungen, das im Zusammenhang mit besonderen Leistungen (§ 117) gewährt wird. Es handelt sich dabei um eine vorrangige und abschließende Sonderregelung gegenüber der Einkommensanrechnung bei der Berufsausbildungsbeihilfe (§ 122 A...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Eine Regelung zur Einkommensanrechnung bei Ausbildungsgeld enthielt § 27 Abs. 2 bis 6 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha). Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 119 regelt als Grundsatzvorschrift die Voraussetzungen für das Übergangsgeld, welches als besondere Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in § 118 Satz 1 Nr. 1 benannt wird. Die Norm fasst die Anspruchsvoraussetzungen kumulativ zusammen. Das Übergangsgeld, das nur für Menschen mit Behinderungen vorgesehen ist, hat 2 Regelvoraussetzungen: Nach Satz 1 Nr. 1 muss die Vor...mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Ausbildungsgeld ist eine bedarfsorientierte Leistung (vgl. Komm. zu § 122). Mit der Norm wird die Höhe der pauschalierten Bedarfssätze des Ausbildungsgeldes für Menschen mit Behinderungen im Rahmen einer Berufsausbildung (einschließlich eines Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX) und einer individuellen betrieblichen Qualifizierung (vgl. zu den Inhalten Komm. zu...mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 2.5 Vergleichsberechnung aufgrund der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung

Rz. 14 Der Gesetzgeber hat in § 17 BBiG erstmals eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt, die für alle Ausbildungen/geschlossenen Berufsausbildungsverträge ab dem 1.1.2020 gelten. Dabei wurde nicht zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Berufsausbildung unterschieden, sodass in der Folge die Mindestausbildungsvergütung auch für außerbetriebliche Berufsausbildungen...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.3 Einkommensfreibeträge des Ehegatten oder Lebenspartners

Rz. 22 § 126 Abs. 2 Nr. 3 regelt die Freibeträge abweichend von den Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe (§ 122 Abs. 2 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 2 HS 2 BAföG), wenn der Mensch mit Behinderungen verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Dabei ist es nach dem Gesetzeswortlaut unerheblich, ob die Personen zusammen ode...mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Der Anspruch auf Ausbildungsgeld und die Bedarfssätze waren hingegen in § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 2.6 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 19 Eine grundsätzliche Leistungsberechtigung nach dem SGB II liegt vor, wenn sich der Bedarf des Ausbildungsgeldes nach den Bedarfssätzen des § 123 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 bemisst. Das Ausbildungsgeld wird in diesen Fällen als Einkommen berücksichtigt (vgl. Komm. zu §§ 11 ff. SGB II). Rz. 20 Ein Leistungsausschluss des SGB II greift für Auszubildende mit Anspruch auf Ausbi...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.1 Einkommensfreibeträge des behinderten Menschen

Rz. 13 Erhält der Mensch mit Behinderungen eine Waisenrente, Waisengeld oder eine Unterhaltsleistung sind diese Einkünfte nach § 67 als Einkommen beim Ausbildungsgeld (Bedarfsvarianten nach § 123 Nr. 1, 2 oder 3) zu berücksichtigen. Für die Waisenrente und das Waisengeld werden mit der Sonderregelung des § 126 höhere Freibeträge als bei der Berufsausbildungsbeihilfe berücksi...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.1 Keine Einkommensberücksichtigung während der Teilnahme an einer WfbM

Rz. 6 Das Ausbildungsgeld während der Teilnahme an einer WfbM (§ 125) wird nicht um Einkommen vermindert. Die Einkommensanrechnung unterbleibt sowohl beim Einkommen des Menschen mit Behinderungen, als auch seiner Eltern, eines verwitweten oder getrennt lebenden Elternteils, seines Ehegatten oder Lebenspartners (§ 126 Abs. 1). Hinsichtlich der Erläuterung der Teilnahme am Eing...mehr