Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / VII. VKH bei Abtrennung und Trennung

Rz. 207 Im Falle einer verbunderhaltenden Abtrennung (§ 137 Abs. 5 S. 2 FamFG) erstreckt sich die bewilligte Verfahrenskostenhilfe auch auf das abgetrennte Verfahren. Rz. 208 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren im Falle der Auflösung des Verbunds ein gesonderter Verfahrenskostenhilfeantrag und eine gesonderte Bewilligung und Beiordnung erforderlich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 67 Grundsätzlich können sich im Rahmen der Dreiecksbeziehung Anwalt – Partei – Fiskus Erstattungsfragen sowohl aus der Sicht der Partei als auch für die Staatskasse stellen, da beide Schuldner des beigeordneten oder bestellten Anwalts sind (vgl. Rdn 7). Eine Ersatzmöglichkeit der Partei kommt allein gegen den Gegner in Betracht und besteht daher nur, wenn dieser für die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verteidigerbestellung ohne gerichtliche Anhängigkeit (Abs. 1 S. 2)

Rz. 96 Abs. 1 S. 2 bildet für Verfahren, die (noch) nicht gerichtlich anhängig geworden sind, scheinbar eine Ausnahme, indem auf das anordnende Gericht zurückgegriffen wird, das den Verteidiger bestellt hat. Hierbei handelt es sich aber immer um ein Gericht des ersten Rechtszuges. Die mangels Anhängigkeit der Sache gegebene Möglichkeit einer Auswahl unter mehreren erstinstan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erfolgt die Festsetzung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts, das den Verteidiger bestellt ha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geltung weiterer Vorschriften (Abs. 2 S. 1)

Rz. 14 § 59a Abs. 2 S. 1 ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften über den gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand an. Der von der Staatsanwaltschaft beigeordnete Zeugenbeistandmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Bedingungen

Rz. 19 Die auf den Abschluss des Mandatsvertrages gerichteten Willenserklärungen können unter einer Bedingung abgegeben werden (§ 158 BGB). Ein praktisch häufiger Fall ist, dass der Mandant die Erteilung des Auftrags davon abhängig macht, dass sein Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage erteilt. Der Rechtsanwalt sollte daher mit dem Mandanten klären, ob er auch beauftra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Finanzierung von Parteikosten

Rz. 52 Zu den Aufgaben eines Anwalts gehört es nicht, als Kreditgeber die Verfahrenskosten der Partei zu finanzieren. Erfüllt er gleichwohl deren insoweit bestehenden Zahlungsverpflichtungen oder gewährt er ihr ein Darlehen, damit sie in die Lage versetzt wird, verfahrensbedingte Aufwendungen zu tätigen, braucht die Staatskasse grundsätzlich nicht dafür aufzukommen. Das folg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausdrücklich genannte Angelegenheiten

Rz. 74 Es ist nicht erforderlich, dass die Erstreckung jeweils eine andere "Angelegenheit" (Abs. 5 S. 1) im technischen bzw. gebührenrechtlichen Sinn (§ 15) umfassen muss. Zwar gelten auch die Verfahren betreffend einen Arrest, eine einstweilige Verfügung, den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung oder eine einstweilige bzw. vorläufige Anordnung (Nr. 2) grund...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. 2Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. 3Sie hat einen Hinweis darauf zu enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteili...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Offene Forderung aus dem Anwaltvertrag

Rz. 10 Aus der gesetzlichen Konstruktion des Dreiecksverhältnisses Partei – Anwalt – Staat folgt, dass der vertragliche Anspruch des beigeordneten Anwalts gegenüber der Partei unabhängig neben der Verpflichtung der Staatskasse aus der Beiordnung besteht, auf diesen Vergütungsanspruch Leistungen zu erbringen (siehe § 45 Rdn 7). Soweit die Staatskasse zahlt, geht der vertragli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 47 Umstritten ist, ob für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann. Hartung [30] ist der Auffassung, dass für eine Rechtsmittelprüfung Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden könne. Die ganz überwiegende Rechtsprechung hat von Anfang an die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Die kostenrechtliche Behandlung, wenn der Titelgläubiger zugleich Rechtsanwalt ist, FoVo 2020, 187 Goebel befasst sich anhand eines praktischen Falles mit der in der Überschrift seines Beitrags angegebenen Problematik. In jenem Falle hatte ein registrierter Inkassodienstleister einen Vollstreckungstitel erwirkt, aufgrund dessen er einen Pfändungs-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 131 Für die Verbindung mehrerer Verfahren enthält Abs. 6 S. 3 eine besondere Regelung, die allerdings nur in bestimmten Fällen anzuwenden ist. In anderen Fällen gelten bereits Abs. 6 S. 1 und Abs. 6 S. 2, sodass es auf Abs. 6 S. 3 erst gar nicht ankommt. Rz. 132 Zu beachten ist, dass die Vorschrift des Abs. 6 S. 3 mit dem KostRÄG 2021 neu gefasst worden ist. Damit ist ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anwalt als Leistungsempfänger

Rz. 32 An welche Person geleistet werden soll, bestimmt der Leistende bei der Geldhingabe. Er kann sich auch eine Verrechnung zunächst vorbehalten und die Bestimmung dann später nachholen. Hat er keine ausdrückliche Tilgungsbestimmung getroffen, ist nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen anhand der Umstände zu ermitteln, wer das Geld soll vereinnahmen dürfen. Rz. 33 Die Vorsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Spezielles Erfordernis (Abs. 2): Zahlungsverzug (§§ 39, 40)

Rz. 43 Die in Abs. 2 zusammengefassten Vergütungsansprüche des Anwalts gegen die Staatskasse bestehen gleichsam nur hilfsweise. Der Anwalt soll sich zunächst an die von ihm vertretenen Personen halten und dort Befriedigung suchen (§§ 39, 40; vgl. auch § 47 Abs. 1 S. 2). Deshalb sind diese Ansprüche gegen die Staatskasse aufschiebend bedingt konzipiert. Der Zahlungsverzug des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Patentanwalt

Rz. 101 Es gibt keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung für Patentanwälte. Für Patentanwälte gilt eine eigene Gebührenordnung, die allerdings nicht verbindlich wie ein Gesetz ist. Nach § 13 der Berufsordnung für Patentanwälte ist der Patentanwalt berechtigt, eine Honorarvereinbarung mit dem Auftraggeber zu treffen, Teilhonorare zu berechnen und Vorschüsse zu verlangen. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geltungsbereich

Rz. 110 Die Vorschrift des Abs. 6 gilt sachlich für alle Angelegenheiten nach den Teilen VV 4–6, also für Strafsachen, Bußgeldsachen, Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz, Freiheitsentzug und Unterbringungen etc. Sie ist dabei nicht nur auf die Erkenntnisverfahren beschränkt, sondern gilt auch für Beschwerdeverfahren, Vollstreckungsverfahren etc. Rz. 111 Abs. 6 gilt pe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beistand für mehrere Zeugen

Rz. 46 Der in einer Strafsache mehreren Zeugen als Beistand gem. § 68b Abs. 2 StPO beigeordnete oder sonst für mehrere Zeugen tätige Rechtsanwalt wird ebenfalls für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit tätig und erhält deshalb die Gebühren gem. §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 – mit der Erhöhung nach VV 1008 – nur einmal. Der Zeugenbeistand kann deshalb nicht für jeden Zeug...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wahlrecht und Vorschuss

Rz. 16 Mit dem Erfordernis der Antragstellung kann der beigeordnete oder bestellte Anwalt oder sein Rechtsnachfolger (vgl. dazu auch Rdn 25 ff.) frei entscheiden, ob er sich umgehend an die Staatskasse wenden will oder ob er zunächst auf andere Weise versucht, an sein Honorar zu kommen (vgl. Rdn 207 ff.).[28] Hat er noch kein Geld erhalten und geht es nur um die Abrechnung s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 Die VV 4143, 4144 gelten sowohl für den Verteidiger, der anlässlich der Verteidigung für den Beschuldigten gleichzeitig auch die gegen den Angeklagten nach §§ 403 ff. StPO erhobenen Ansprüche abwehrt, sowie für den Pflichtverteidiger [3] (zur Frage des Umfangs der Beiordnung siehe Rdn 67 ff.). Rz. 10 Darüber hinaus gelten die VV 4143, 4144 für den Anwalt, der ausschließl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Dispositionsbefugnis über Kostenausspruch

Rz. 19 Solange das Verfahren, auf das sich die Beiordnung erstreckt, noch rechtshängig, also noch nicht endgültig abgeschlossen ist, umfasst die Dispositionsbefugnis der Partei auch den Kostenausspruch. Etwa durch (einverständliche) Klagerücknahme, einen Prozessvergleich oder auch durch einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Gegner kann sie über einen bereits ergangenen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einstellungsentscheidungen gem. § 120 Abs. 3 ZPO

Rz. 26 Weiterhin wird vertreten (so auch in der 6. Aufl. dieses Werks), dass der Rechtsanwalt, dessen Vergütungsinteresse die Staatskasse zu wahren hat, im eigenen Namen zum Widerspruch gegen eine Einstellung von Zahlungen oder gegen die Ablehnung einer angeregten Wiederaufnahme von Zahlungen in Form der Erinnerung berechtigt sei.[33] Mit diesem Rechtsbehelf solle der Rechts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mögliche Aufträge

Rz. 4 Hinsichtlich der Vergütung sind drei Fälle auseinanderzuhalten:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 1 § 55 ist eine zentrale Verfahrensvorschrift, damit die öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisse infolge Beiordnung oder Bestellung des Anwalts nach einheitlichen Grundsätzen überschaubar abgewickelt werden können. § 55 regelt das Verfahren zur Festsetzung des öffentlich rechtlichen Vergütungsanspruchs des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskas...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Fälle des § 138 FamFG und des § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO

Rz. 40 Der im Fall einer Beiordnung des Anwalts gem. § 138 FamFG oder seiner Bestellung gem. § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO nach Zahlung der Staatskasse auf diese übergegangene Anspruch des Anwalts gegen den oder die Vertretenen hat für das Ziel einer Kostenfreistellung der Staatskasse grundsätzlich die nämliche Bedeutung wie das übergegangene Beitreibungsrecht des Anwalts gegen den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Keine Inanspruchnahme der gegnerischen Partei durch den Anwalt

Rz. 23 Eine Inanspruchnahme der gegnerischen Partei durch den beigeordneten Anwalt ist dagegen nicht vorgesehen.[10] Selbst wenn eine entsprechende Kostenentscheidung ergehen sollte, kann der beigeordnete Anwalt seine Vergütung nicht gegen den Gegner festsetzen lassen. Weder findet sich eine entsprechende Ermächtigung in § 39, noch sieht § 126 Abs. 1 ZPO dies vor. Eine entsp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Allgemeine Vorschriften

Rz. 23 Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes sinngemäß, also insbesondere: §§ 15 ff. (Begriff und Umfang der Angelegenheit), § 8 (Fälligkeit), § 54 (Verschulden des Anwalts). Es gelten dagegen nicht: § 4 (Vergütungsvereinbarung), § 9 (Vorschuss vom Auftraggeber; aber § 47: Vorschuss aus der Staatskasse), § 10 (Abrechnung), da der Gefangene nicht Auftraggeber ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Hemmung der Verjährung der Wahlvergütung des PKH- oder VKH-Anwalts

Rz. 150 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, so kann er den Auftraggeber für die Dauer der Bewilligung wegen seiner Wahlanwaltsvergütung nicht in Anspruch nehmen (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Dies ist erst nach Aufhebung der Bewilligung und Beiordnung möglich. Daher ist die Verjährung der Wahlanwaltsvergütung gegen den Auftraggeber gemäß ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwälte außerhalb des Gerichtsbezirks

Rz. 17 Bei Anwälten, die ihren Kanzleisitz nicht innerhalb des Bezirks des Gerichts haben, kann eine dem Mehrkostenverbot entsprechende Einschränkung der Beiordnung nur "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" ausgesprochen werden.[26] Der im Bezirk des Prozessgerichts nicht niedergelassene und deshalb nur "zu den Bedingungen ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verzicht des neu beigeordneten Anwalts

Rz. 19 Allerdings kann der neu beigeordnete Anwalt jederzeit und also auch schon vor seiner Beiordnung gegenüber dem Gericht wirksam auf jene Gebühren verzichten, die bereits dem ersten Anwalt zustehen, soweit diese in seiner Person abermals entstehen sollten. Verzichtet daher der neue Anwalt ausdrücklich gegenüber der Staatskasse auf die ihm zustehenden Gebühren oder einen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Aufhebungsverfahren nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Rz. 6 Im Verfahren über die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert.[4] Gemeint ist auch hier die Hauptsache, soweit sich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe darauf bezieht. Rz. 7 Bei einer Beschwerde bzw. Rechtsbeschwerde gegen die Prozesskostenhilfe versage...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Berechnungsgrundlage "Vergütungen"

Rz. 44 Ausgangsbetrag für die Abrechnung gegenüber der Staatskasse bei anrechenbaren Leistungen ist die Summe der "Vergütungen" des Anwalts aus dem erteilten Auftrag (Mandat). Diese braucht sich nicht in den gesetzlichen Gebühren zu erschöpfen, sondern kann auch eine weitergehende Vergütungsvereinbarung (§ 4) zum Gegenstand haben. Das Gesetz macht insoweit keine Einschränkun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Steuerberater in bestimmten gerichtlichen Verfahren

Rz. 132 Steuerberater rechnen nicht nach dem RVG, sondern der Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV ab (vgl. Rdn 133).[216] Allerdings gilt für den Steuerberater gem. § 45 StBVV für seine Tätigkeit im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Strafverfahren, berufsgerichtlichen Verfahren, Bußgeldverfahren und in Gnadensa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Die Möglichkeit einer Pauschvergütung besteht für sämtliche Tätigkeiten, für die der Anwalt beigeordnet oder bestellt ist und für die er aus der Staatskasse seine Vergütung erhält. Auf den Gebührentatbestand kommt es nicht an. Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob der bestellte Anwalt mit der Gesamtvertretung, also mit der Pflichtverteidigung insgesamt oder mit de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestellung eines Anwalts

Rz. 7 Schon durch die begriffliche Abgrenzung zur Beiordnung wird deutlich, dass eine andere Art von Hoheitstätigkeit vorliegt. Wird ein Anwalt zum Verteidiger (§ 140 StPO), Prozesspfleger (§§ 57, 58 ZPO) oder zum gemeinsamen Vertreter (§ 67a VwGO) bestellt, geschieht das aus verfahrensgrundsätzlichen Erwägungen ungeachtet der Frage, ob die Leistungsfähigkeit der Partei hinr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Gegenstand des... / I. Der Fall des Thüringischen Landessozialgerichts

Das SG Gotha hatte der Klägerin PKH unter Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten bewilligt. Nach Beendigung des Rechtsstreits beantragte die Rechtsanwältin die Festsetzung der ihr aus der Landeskasse zustehenden Vergütung i.H.v. insgesamt 780,64 EUR. Dabei hat die Anwältin hinsichtlich der Verfahrens- und der Einigungsgebühr einen Betrag i.H.v. jeweils 200,00 EUR geltend g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz

Rz. 2 Das BVerfG hat die Beschränkungen der Gebühren der Gebührentabelle nach § 123 BRAGO a.F., der der bisherigen Gebührentabelle des § 49 entsprach, verfassungsrechtlich jedenfalls in den Fällen nicht beanstandet, in denen die Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolgt, der gemäß § 121 Abs. 1, 2 ZPO seine Bereitschaft zur Übernahme der Vertretung der betreffenden Partei erklär...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Schuldhaft verursachter Anwaltswechsel (§ 54)

Rz. 48 Hat der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt durch schuldhaftes Verhalten die Beiordnung oder Bestellung eines anderen Rechtsanwalts veranlasst, kann er gem. § 54 Gebühren, die auch für den anderen Rechtsanwalt entstehen, nicht fordern. Der Tatbestand des § 54 ist konzipiert wie ein Schadensersatzanspruch und soll dazu dienen, eine unnötige Doppelzahlung infolge v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Beitreibung des Anwalts in Analogie zu § 126 ZPO

Rz. 219 Das wünschenswerte Bestreben des RVG, die Rechtsverhältnisse der beigeordneten und bestellten Anwälte zusammen sowie möglichst einheitlich zu regeln, legt den Gedanken nahe, in Einzelbereichen normierte Grundsätze auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen, ob sie einer allgemeinen Handhabung zugänglich sind und so zu einem gemeinsamen Regelwerk beitragen können. Rz. 220 Das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zuständigkeit (Abs. 4 S. 2, 3)

Rz. 27 Abs. 4 S. 1 bestimmt nur, dass gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Bundesamts für Justiz gerichtliche Entscheidung beantragt werden kann und dass nach Abs. 4 S. 2 über diesen Antrag das LG entscheidet, in dessen Bezirk die Justizbehörde ihren Sitz hat. Bei der Beiordnung des Zeugenbeistands durch die Staatsanwaltschaft (Abs. 2) entscheidet das LG, bei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Vergütungsfestsetzung

Rz. 95 Soweit § 5 anwendbar ist, kann der Anwalt die Vergütung unter den Voraussetzungen des § 11 gegen den Auftraggeber festsetzen lassen, da es sich ungeachtet der Stellvertretung um den eigenen Vergütungsanspruch handelt. Zur Schlüssigkeit des Antrags gehört es gegebenenfalls, auf die Stellvertretung nach § 5 hinzuweisen, da sich diese nicht zwingend aus der Gerichtsakte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Partei/Mandant/Gegner

Rz. 5 Nicht erinnerungsberechtigt ist die von dem Anwalt vertretene Partei (der von dem Anwalt vertretene Beteiligte), der erstattungspflichtige Gegner oder in Strafsachen der kostenpflichtig Verurteilte.[11] Sie sind an dem Festsetzungsverfahren nach § 55 und dem Rechtsbehelfsverfahren nach § 56 nicht beteiligt, weil es hier nur um das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Personenbezogene PKH-Bewilligung

Rz. 39 Die Bewilligung ist an subjektive Voraussetzungen gebunden (§ 114 ZPO) und deshalb personenbezogen. Daher endet sie ohne Weiteres mit dem Tod der bedürftigen Partei,[61] auch wenn der Nachlass überschuldet ist und die Erben ebenfalls bedürftig sind. Die Bewilligung berechtigt nicht zur kostenfreien Aufnahme des Rechtsstreits. Sie begründet keine übertragbare und damit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Abgrenzung zum Verfahren gem. § 120a ZPO

Rz. 41 Die Prozesskostenhilfe darf nicht vorzeitig, also vor Erledigung des Verfahrens, für das sie bewilligt worden ist, wieder entzogen werden mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 114 ZPO seien zwischenzeitlich entfallen.[64] Solange kein Aufhebungsgrund vorliegt (§ 124 Abs. 1 ZPO), kommt nur die nachträgliche Begründung einer Zahlungspflicht oder die Anpassung vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Auslagen nach VV 7000 ff.

Rz. 134 Auslagen nach VV 7000 ff. sind festsetzbar, da diese einen Teil der Vergütung bilden (vgl. § 1 Abs. 1). Insbesondere ist die Umsatzsteuer (VV 7008) festzusetzen, sofern die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig ist. Eine Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO muss der Anwalt nicht abgeben. Auf seine Vorsteuerabzugsberechtigung kommt es nämlich nicht an, da es hie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebührenhöhe

Rz. 10 Die Höhe der Gebühr ist aus der Tabelle zu § 13 abzulesen, bei der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe aus der Tabelle zu § 49. Rz. 11 Der Mindestbetrag der Gebühr beträgt gemäß § 13 Abs. 2 15 EUR. § 13 Abs. 2 bestimmt allgemein den Mindestbetrag jeder selbstständig im Gesetz genannten Gebühr. In § 13 Abs. 2 ist jedoch nicht bestimmt, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 2 Nach § 34a Abs. 1 S. 1 EGGVG kann dem Gefangenen auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Kontaktperson beigeordnet werden. Die Beiordnung anderer Personen kommt nicht in Betracht. Der beigeordnete Rechtsanwalt darf nicht Verteidiger sein (§ 34a Abs. 3 S. 2 EGGVG). Zu Überschneidungen mit den Vergütungsvorschriften für den Verteidiger nach den VV 4100 ff. kann es daher n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gleichstellung von Mandant und Staatskasse

Rz. 158 Ein eindeutiger und damit leicht feststellbarer Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Prozessführung kann aber ausnahmsweise im Festsetzungsverfahren nach § 55 zu berücksichtigen sein. So hat das OLG Hamm[332] eine zum Verlust des Vergütungsanspruchs führende Pflichtwidrigkeit in einem Fall bejaht, in dem der beigeordnete Anwalt die Sorgerechts- und die Umgangs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Abwickler einer Kanzlei

Rz. 63 Ist ein Rechtsanwalt gestorben, so kann die Rechtsanwaltskammer gem. § 55 Abs. 1 BRAO einen Rechtsanwalt zum Abwickler der Kanzlei bestellen. Gem. §§ 55 Abs. 3 S. 1, 53 Abs. 9 S. 1 BRAO wird der Abwickler in eigener Verantwortung, jedoch im Interesse, für Rechnung und auf Kosten des Vertretenen tätig. Der Vergütungsanspruch steht daher nicht dem Abwickler, sondern den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Geschäftsreisen zu auswärtigen Terminen

Rz. 9 Grundsätzlich kann ein Anwalt Reisekosten nach VV 7003–7006 abrechnen, wenn er eine Geschäftsreise durchführt. Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Anwalts befindet (dazu VV Vorb. 7 Abs. 2).[15] Aus § 46 Abs. 1 ergibt sich aber die zusätzliche Voraussetzung, dass eine Festsetzung vo...mehr