Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des Abs. 1 regelt, inwieweit der Anwalt, der beigeordnet worden ist, den Vertretenen in Anspruch nehmen kann. Die Vorschrift er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wertgebühren (§ 49) und weitere Vergütung (§ 50)

Rz. 12 Bei Wertgebühren beschränkt sich der Vorschussanspruch auf die Vergütung nach der Gebührentabelle des § 49.[14] Erwächst dem Anwalt bei einer Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe darüber hinaus ein Anspruch gegen die Staatskasse auf weitere Vergütung (§ 50), kann er diesen erst am Schluss des Verfahrens geltend machen (siehe § 50 Rdn 18). Weil dann ohnehin die Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prüfung des Urkundsbeamten

Rz. 25 Der Urkundsbeamte prüft bei der Festsetzung gem. § 55, ob der Rechtsanwalt, der durch seine gerichtliche Beiordnung oder Bestellung den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse erworben hat, den Festsetzungsantrag stellt. Dem Vertreter des Rechtsanwalts i.S.v. § 5 steht kein eigener Anspruch gegen die Staatskasse zu (§ 5 Rdn 74, 78 ff.).[39] Ein anderer Rechtsanwalt k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Pflichtverteidiger

Rz. 81 Der Pflichtverteidiger muss seine Dienste in Person leisten.[74] Im Falle notwendiger Verteidigung muss bei seinem Ausbleiben das Gericht einen anderen Pflichtverteidiger bestellen (§ 145 StPO). Zulässig ist es allerdings auch für den Pflichtverteidiger, dass er sich vertreten lässt.[75] Ebenso wie bei der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe stellt sich hier die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete oder nach § 57 oder § 58 der Zivilprozessordnung zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt erhält, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, die gesetzliche Vergütung in Verfahren vor Gerichten des Bundes aus der Bundeskasse, in Verfahren vor Gerichten eines Landes aus der Landeskasse. (2) Der Rechtsanwalt, de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 158 Im Verfahren vor dem BGH kann einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ein Anwalt oder Patentanwalt beigeordnet werden (§§ 129 ff. PatG); in den Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH kommt allerdings nur die Beiordnung eines dort zugelassenen Anwalts in Betracht. Die Vergütung aus der Staatskasse richtet sich für beide nach den §§ 129 ff. Hat das Gericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Prozesskostenhilfe

Rz. 290 Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem StVollzG nicht vorgesehen (arg. e § 120 Abs. 2 StVollzG). Die Umdeutung eines Pflichtverteidigerbeiordnungsantrags in einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt grundsätzlich in Betracht, wenn der Gefangene eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verrechnungssperre

Rz. 38 Die Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hindert auch eine Verrechnung des übergegangenen Vergütungsanspruchs mit Gegenforderungen der Partei etwa aufgrund überhöhter Gerichtskostenzahlungen, solange der PKH-Beschluss nicht aufgehoben oder abgeändert wurde.[42] Sie greift hingegen dort nicht ein, wo auch der Anwalt berechtigt wäre, seinen Vergütungsanspruch durchzu...mehr

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AGS 06/2021, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Dem Antragsgegner wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – im November 2017 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe (VKH) für den ersten Rechtszug unter Beiordnung eines Rechtsanwalts bewilligt. Im November 2019 wurde der Antragsgegner unter Androhung der Aufhebung der VKH-Bewilligung aufgefordert, eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Prozesskostenhilfe

Rz. 38 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Gerichtsverfahren umfasst über § 48 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 auch außergerichtliche Verhandlungen und damit auch den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs.[38] Eine Beschränkung auf Vergleiche, die vor Gericht protokolliert werden, ist weder in § 48, noch in einer s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nach teilweiser Prozesskostenhilfe-Bewilligung wird der Rechtsstreit nur im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe durchgeführt

Rz. 229 Beispiel: Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage in Höhe von 25.000 EUR Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Gericht ordnet einen Termin im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren an und bewilligt nach mündlicher Verhandlung im Prüfungsverfahren Prozesskostenhilfe lediglich in Höhe von 20.000 EUR; in Höhe der weiteren 5.000...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Forderungssperre für die Staatskasse

Rz. 37 Infolge Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist jeder Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Partei für seine Tätigkeiten im Rahmen der Beiordnung grundsätzlich einredebehaftet (Forderungssperre, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Er besteht nur in der Rechtsqualität einer Naturalobligation. Die Einrede der mangelnden Durchsetzbarkeit gehört zu den Einwendungen d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Anwendung von § 56

Rz. 25 Auch eine Beschwerdebefugnis des Anwalts gem. § 56 scheidet aus,[32] weil das Festsetzungsverfahren nach § 55 nur die Ansprüche des Anwalts gegen die Staatskasse aus der Beiordnung, nicht hingegen einen Anspruch der Staatskasse gegen die Partei auf Fortsetzung der angeordneten Zahlungen zum Gegenstand hat. Ebenso wie durch das Unterbleiben einer Zahlungsanordnung nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahren nach VV Teil 3

Rz. 57 Mit den nach Abs. 5 S. 2, 3 erforderlichen Erklärungen, ob und welche Zahlungen der Anwalt erhalten hat, wird eine Verknüpfung hergestellt zu den anderen Befriedigungsmöglichkeiten des Anwalts, weil diese Einfluss nehmen können auf den Anspruch gegen die Staatskasse. Letztlich soll der beigeordnete oder bestellte Anwalt in Verfahren nach VV Teil 3 nicht besser stehen,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entscheidung über Aufwendungen

Rz. 66 Stellt das Gericht die Erforderlichkeit von sonstigen Auslagen ("Aufwendungen") fest, gilt die Bindungswirkung nach Abs. 2 S. 1 hier ebenfalls (vgl. Rdn 58 f.). Diese tritt unabhängig davon ein, ob der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Erforderlichkeit der Maßnahme verneint haben würde. Selbst ein sachlich unrichtiger Beschluss erlangt in dem Umfang Bestandskraft,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kein Wahlgebührenanspruch gemäß § 53

Rz. 23 § 53 findet auf den nach §§ 87e, 53 IRG bestellten Beistand keine Anwendung, da keine Beiordnung i.S.v. § 53 Abs. 1, sondern eine Bestellung vorliegt, und der Rechtsanwalt nicht als Beistand für den in § 53 Abs. 2 enumerativ aufgeführten Personenkreis bestellt worden ist.[19] § 53 Abs. 2 stellt nicht auf den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt, sondern auf den dem Neb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Nach § 7 Abs. 1 ThUG hat das Gericht dem Betroffenen im gerichtlichen Verfahren und für die Dauer der Therapieunterbringung einen Rechtsanwalt beizuordnen (zum Umfang vgl. Rdn 37 ff.), der gemäß § 6 Abs. 2 ThUG durch die Beiordnung als Verfahrensbeteiligter zugezogen wird. Die Vergütungsregelung in § 20 ThUG ist daher in erster Linie auf den gerichtlich beigeordneten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Bewilligungsbeginn

Rz. 34 Ein Prozesskostenhilfebeschluss wird formell wirksam mit seiner Verkündung oder Mitteilung an den Beteiligten. Inhaltlich kann das Gericht eine Rückwirkung der Bewilligung auf den Zeitpunkt belegen, in dem ihm der Antrag nebst den erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlag.[51] Die Rückwirkung muss nicht ausdrücklich in den Beschluss aufgenommen werden.[52] Lieg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verzug

Rz. 16 Zu Lasten der Staatskasse verbleibt allerdings eine bürgschaftsähnliche Position ohne Einrede der Vorausklage. Der nach § 138 FamFG beigeordnete Anwalt darf die Staatskasse bereits in Anspruch nehmen, wenn er Verzug der Partei glaubhaft macht (§ 55 Abs. 5 S. 1). Da diese vorschusspflichtig ist (§ 47 Abs. 1 S. 2), reicht auch der Verzug mit einer Vorschusszahlung aus. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abs. 3 als Auffangtatbestand

Rz. 25 Die Vorschrift wird durch die Verwendung des Begriffs "sonst" zum Auffangtatbestand. Für den Normadressaten kann die Regelung nur so verstanden werden, dass sämtliche gerichtlichen Beiordnungen oder Bestellungen, die nicht bereits Gegenstand der Abs. 1 und 2 sind, unter Abs. 3 fallen sollen. Das ist eindeutig und damit ungeachtet eines etwaigen Vorbehalts des Gesetzge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 65 In sämtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und in denjenigen sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2), entsteht seit dem 1.8.2013 sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Nachprüfungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach VV 2300. Die frühere Gebührenermäßigung im Nachprüfungsverf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Festgebühr

Rz. 4 Für seine Tätigkeit erhält der Anwalt nach VV 4304 eine Festgebühr i.H.v. 3.850 EUR. Rz. 5 Die Vergütung nach VV 4304 erhält der Anwalt mit der ersten Tätigkeit nach seiner Beiordnung, in der Regel mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 4 Abs. 2). Rz. 6 Die Gebühr nach VV 4304 deckt die gesamte Tätigkeit des Anwalts als Kontaktperson ab, einschließlich der Besuc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verjährung

Rz. 60 Ebenso wie der privatrechtliche Anspruch des Anwalts gegen die Partei verjährt auch der öffentlich-rechtliche Anspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse,[83] und zwar gem. §§ 195, 199 BGB mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres auf das Jahr, in dem die Fälligkeit erstmalig eingetreten ist.[84] Rz. 61 Diese Frist ist relativ kurz und sollte daher von dem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Nach teilweiser Prozesskostenhilfe-Bewilligung wird der Rechtsstreit nur im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe durchgeführt

Rz. 30 Beispiel: Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage i.H.v. 25.000 EUR Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Gericht ordnet einen Termin im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren an und bewilligt nach mündlicher Verhandlung im Prüfungsverfahren Prozesskostenhilfe lediglich i.H.v. 20.000 EUR; in Höhe der weiteren 5.000 EUR sieht d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kosten für mündliche und schriftliche Übersetzungen

Rz. 40 Aufwendungen können insbesondere dadurch erwachsen, dass der Anwalt Fremdleistungen zur Erfüllung seiner Aufgaben einsetzt. Soweit diese zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei erforderlich sind, kann der Anwalt Ersatz gem. §§ 670, 675 BGB (VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2) und damit als beigeordneter oder bestellter Anwalt nach Abs. 2 S. 3 Erstattung von der Staa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtliche Feststellung der Notwendigkeit (§ 46 Abs. 2)

Rz. 251 Die gerichtliche Feststellung der Erforderlichkeit von Auslagen kann gem. § 46 Abs. 2 S. 1 aufgrund ausdrücklicher Erwähnung zunächst für Reisekosten getroffen werden. § 46 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 ist darüber hinaus zu entnehmen, dass die Feststellungsentscheidung auch für Dolmetscher- und Übersetzerkosten möglich ist.[386] Nach allgemeiner Meinung ist das Feststellungsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beistandsleistung in einer Hauptverhandlung

Rz. 15 Die Vertretung in der Hauptverhandlung ist jetzt in Nr. 4 ausdrücklich erwähnt. Die BRAGO regelte diesen Fall zwar nicht ausdrücklich, galt aber auch entsprechend für die Teilnahme an der Hauptverhandlung, sofern der Anwalt nicht Verteidiger war. Ist der Anwalt lediglich damit beauftragt, dem Angeklagten, dem Privat- oder Nebenkläger oder einem sonstigen Beteiligten i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung des Bruchteils, der der Beteiligung des Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht

Rz. 153 Nach der dritten Auffassung ist die Erstattungspflicht der Staatskasse der Höhe nach auf denjenigen Bruchteil der Wahlanwaltsvergütung des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten beschränkt, welcher der Beteiligung des bedürftigen Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht.[275] Diese Auffassung überträgt die Rechtsprechung des BGH zur Kostenerstattung zwischen den Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütung

Rz. 82 Lässt sich der Pflichtverteidiger vertreten, so muss er, um über § 5 einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu erwerben, zuvor die Zustimmung des Gerichts einholen; anderenfalls steht ihm keine Vergütung zu,[76] auch nicht für die in § 5 genannten Personen.[77] Das ergibt sich letztlich daraus, dass der Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wird und es – im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Empfehlungen für die zivilrechtliche Praxis

Rz. 107 Steht der Anwalt vor der Aufgabe, seine Beiordnung im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu erwirken, sollte er spätestens im Zeitpunkt der Antragstellung für sich geklärt haben, wie er sich seine Honorierung vorstellt. Dazu hat er insbesondere dann Veranlassung, wenn eine Geschäftsgebühr angefallen, aber noch nicht bezahlt sein sollte. In diesen Fällen ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bindung an das Rechtsschutzbegehren

Rz. 31 Die Bewilligung ist an ein bestimmtes Rechtsschutzbegehren gebunden, dessen Erfolgsaussicht und Zweckmäßigkeit einer summarischen Prüfung unterzogen wurden (§ 114 ZPO), weshalb es die sachliche Grundlage der Bewilligung darstellt. Wird das Begehren erweitert, so erstreckt sich die Bewilligung nicht von selbst auf diese Erweiterung, weil sie noch nicht Gegenstand einer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattung der vollen von der PKH umfassten Vergütung

Rz. 149 Die Entscheidung des BGH[268] betraf allerdings eine von vornherein ausdrücklich auf die Erhöhungsbeträge nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO beschränkte PKH-Bewilligung.[269] Hieraus wird zutreffend gefolgert, dass der beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse nur dann lediglich die Gebührenerhöhung erhält, wenn sich die PKH-Bewilligung lediglich auf den Erhöhungsbetrag ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Termine außerhalb der Hauptverhandlung, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung verhandelt wird (Nr. 3)

Rz. 11 Des Weiteren entsteht die Gebühr für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung verhandelt wird (Nr. 3). Rz. 12 Im Gegensatz zu den übrigen Alternativen ist es für diese Gebühr erforderlich, dass eine Verhandlung stattfindet. Damit sollen ausweislich der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung des RVG

Rz. 344 Der Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter kann über die Verwaltervergütung hinaus nach dem RVG zusätzlich Tätigkeiten abrechnen, wenn er in seiner amtlichen Tätigkeit eine Aufgabe wahrgenommen hat, die besonderer rechtlicher Fähigkeiten bedurfte und daher von einem Verwalter ohne volljuristische Ausbildung bei sachgerechter Arbeitsweise i.d.R. einem Rechtsanwalt hätte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anspruch aus einer Vergütungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 15 Die Vorschrift des Abs. 3 ist zum 1.10.2009 durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) v. 29.7.2009 neu eingeführt worden. Mit der Neuregelung ist eine Lücke geschlossen worden, die bislang bestand. Rz. 16 Wird einem Opfer ein Rechtsanwalt im Wege der Prozesskostenhilfe nach § 397a Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Sonderinsolvenzverwalter

Rz. 374 Ein Sonderinsolvenzverwalter erhält nach ständiger Rechtsprechung des BGH seine Vergütung in entsprechender Anwendung der InsVV.[678] Bei der Bemessung der Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters nach der InsVV ist dabei ist einem im Verhältnis zum Insolvenzverwalter verminderten Umfang der Tätigkeit durch Festlegung einer angemessenen Quote/eines angemessenen Brucht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abrechnung des bestellten oder beigeordneten Anwalts

Rz. 67 Ist der Anwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, so erhält er aus der Staatskasse zuzüglich zu seiner Vergütung auch die darauf anfallende Umsatzsteuer, die sich allerdings nicht aus den gesetzlichen Gebühren berechnet, sondern aus der Vergütung, die die Staatskasse tatsächlich zu zahlen hat. Dies gilt auch für die Pauschvergütung nach § 51. Die Pauschvergütung w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anspruch auf Wahlanwaltsgebühren

Rz. 41 § 52 verschafft dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt einen Anspruch auf Zahlung von Wahlanwaltsgebühren gegen den Beschuldigten. § 52 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 ist in § 20 Abs. 2 S. 1 ThUG vom Gesetzgeber für entsprechend anwendbar erklärt worden. Das erscheint bei isolierter Betrachtung von § 52 erforderlich, weil § 52 nur für den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt gi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abänderungsverfahren (§ 120a ZPO) und Aufhebungsverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO)

Rz. 8 Im Übrigen ist das Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gemeint sind hiermit die Fälle des § 120a ZPO und § 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO . Legt der Anwalt also beispielsweise Beschwerde gegen einen Aufhebungsbeschluss ein, der sich auf die Gründe des § 124 Nr. 2–4 ZPO stützt, bestimmt sich der Wert nach dem Kosteninteresse. Dasselbe gilt in den Fällen der Abän...mehr

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Vorwort

Zum 1.1.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Kraft getreten, das umfangreiche Änderungen im RVG mit sich gebracht hat, so dass eine Neuauflage schon aus diesem Grund erforderlich war. Aufgrund dessen, dass der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren im letzten Moment immer noch Änderungen eingefügt und auch Gebührenbeträge mehrfach geändert hat, war eine abschließe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Herbeiführung der Schlussabrechnung

Rz. 23 Wird der beigeordnete oder bestellte Anwalt nicht mehr abschließend im Verfahren nach § 55 tätig (vgl. § 45 Rdn 59), kann die Staatskasse auch von sich aus eine Rückfestsetzung betreiben. Die Staatskasse darf die Schlussrechnung unter Berücksichtigung von § 10 Abs. 3 fordern. Stellt der Rechtsanwalt keinen abschließenden Festsetzungsantrag, darf der Urkundsbeamte die ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 2. Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 192 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Einigung über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Mit dieser zum 1.8.2013 eingeführten klarstellenden Formulierung ist die bis dahin bestehende Streitfrage erledig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kein gesetzlicher Forderungsübergang

Rz. 8 Nicht erfasst vom gesetzlichen Forderungsübergang wird hingegen ein Anspruch des beigeordneten Anwalts gegenüber einem Streitgenossen der bedürftigen Partei, den er ebenfalls in der nämlichen Sache vertritt. Dieser haftet zwar auch in voller Höhe (siehe § 7 Rdn 49). Für ihn ist die Staatskasse aber nicht unterstützungspflichtig und sie leistet nicht für ihn. Dem Streit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Schlussabrechnung

Rz. 22 Die Schlussrechnung dient dem Zweck, eine etwaige Überzahlung zu Lasten der Landeskasse oder auch eine noch offene Vergütungsforderung festzustellen. Die Landeskasse kann die Schlussrechnung auch unter Berücksichtigung von § 10 Abs. 3 fordern. Die Gewährung eines Vorschusses schafft aufgrund ihres vorläufigen Charakters keine rechtlich geschützte Erwartung darauf, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 18 VV 3400 gilt sowohl für den Rechtsanwalt, soweit er nach dem RVG abrechnen kann (§ 1), als auch für den Rechtsbeistand (Art. IX KostRÄndG 1957). Rz. 19 Daraus, dass der Verkehrsanwalt neben dem Verfahrensbevollmächtigten tätig wird und den Verkehr mit der Partei zu führen hat, ergibt sich, dass drei Personen vorhanden sein müssen: Auftraggeber, Verkehrsanwalt, Verfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Innenverhältnis beim Prozesskostenhilfeantrag

Rz. 41 Soll das gerichtliche Verfahren mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach VV 3100 – in Abgrenzung zur Verfahrensgebühr nach VV 3335 – auf den Inhalt des Auftrags abzustellen: Soweit der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Durchführung des Rechtsstreits hat und dann einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellt, ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Unterschiedliche Beteiligung der Auftraggeber (verschiedene Gegenstände)

Rz. 16 Handelt es sich hingegen bei Rdn 17 um "unechte" Streitgenossen, werden also die Gebühren nach § 22 Abs. 1 durch Addition der Gegenstandswerte auf 150.000 EUR (3 x 50.000 EUR) berechnet, weil verschiedene Gegenstände anhängig sind, so würde sich die Verfahrensgebühr des beigeordneten Anwalts ungeachtet der Mehrheit von Auftraggebern gleichwohl nur auf die Höchstgebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütung bei Vertretung

Rz. 74 Ist der Anwalt im Wege der Prozesskostenhilfe oder anderweitig beigeordnet, so erhält er nach § 45 Abs. 1 die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse, also die nach dem RVG berechnete Vergütung. Wird daneben ein weiterer Anwalt beigeordnet, sie es als Verkehrs- oder Beweisanwalt, so erwirbt dieser einen eigenen Anspruch gegen die Landeskasse. Soweit ein beigeordnete...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdegegenstand

Rz. 178 Nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG muss der "Wert des Beschwerdegegenstandes" 200 EUR übersteigen. Um zu verstehen, was damit gemeint ist, muss zwischen den Begriffen "Beschwer" und "Beschwerdegegenstand" unterschieden werden (siehe auch § 33 Rdn 74 ff.). Rz. 179 Beschwer ist dasjenige, was einem Verfahrensbeteiligten durch die Streitwertfestsetzung aberkannt wird. Sie berechn...mehr