Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

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Jansen, SGB IV § 26 Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Sozialgesetzbuch (SGB) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Abs. 1 ist durch Art. 1 Nr. 3 des sog. Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingefügt worden...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.1 Private Krankenversicherung

Rz. 43 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.1 Zahlung der Beiträge in Höhe des Vormonatssolls

Rz. 5a Nach der Ergänzung des § 23 Abs. 1 um einen neuen Satz 3 durch das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse v. 22.8.2006 ist die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge in voraussichtlicher Höhe inzwischen erleichtert worden. Nunmehr kann der Arbeitgeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe der Summe der Beiträge des Vormonats zahlen. Bis zum 31.12.2016 war ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.1 Satzungsvorschriften zur Fälligkeit der Beiträge

Rz. 3 Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden weiterhin an dem Tage zur Zahlung fällig, der in der Satzung der Krankenkasse festgelegt ist. Daher sind die Termine der Fälligkeit bei den verschiedenen Krankenkassen durchaus unterschiedlich. Das Recht der Krankenkassen wird nur insoweit eingeschränkt, als der Fälligkeitstermin für Beiträ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.10 Fälligkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte

Rz. 14 Die Fälligkeitsregelung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag gilt grundsätzlich nicht für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der bei einer Krankenkasse freiwillig Versicherten. Insoweit sind die Satzungsbestimmungen der jeweiligen Krankenkasse maßgebend (Abs. 1 Satz 1). Die Krankenkasse kann jedoch die Fälligkeit für diese Beiträge entsprechend Satz 2 be...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.8 Fälligkeit der Beiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in Privathaushalten

Rz. 12 Der mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingefügte Abs. 2a regelt eine besondere Fälligkeit der Beiträge für die geringfügig entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten. Zur Verwaltungsvereinfachung sollen bei Verwendung des Haushaltsschecks die Beiträge von den Privathaushalten nur einmal halbjährlich erhoben werden. Mit Rücksicht auf...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.5 Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge

Rz. 8 Die vorstehend aufgezeigte Verjährung tritt nur dann ein, wenn die Beiträge nicht vorsätzlich vorenthalten worden sind. Entsprechendes gilt mit Rücksicht auf § 348 Abs. 2 SGB III für die Beiträge zur Arbeitsförderung und mit Rücksicht auf § 10 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) auch für die nach diesem Gesetz erhobenen Umlagen. Vorenthaltenbedeutet die Nichtleistung der B...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.11 Fälligkeit der Beiträge für versicherungspflichtige Künstler und Publizisten nach dem KSVG

Rz. 15 Für die nach dem KSVG versicherungspflichtigen selbständigen Künstler und Publizisten richtet sich die Beitragsfälligkeit weiterhin nach den besonderen Bestimmungen der §§ 15 bis 16a KSVG. Danach werden die Beitragsanteile des Versicherten für einen Kalendermonat am 5. des folgenden Monats fällig. Sie sind an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Für die Beitragsza...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.7 Fälligkeit der Beiträge zur Rentenversicherung für rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen

Rz. 11 Personen, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen, sind nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI rentenversichererungspflichtig, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pf...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2 Fälligkeit der Beiträge für Arbeitnehmer

Rz. 5 Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich gemäß Abs. 1 Satz 1 zunächst nach der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Aus der Vorschrift des Abs. 1 Satz 2 ergibt sich, dass sich die Fälligkeit der Beiträge grundsätzlich nicht nach dem Zeitpunkt der eigentlichen Lohnzahlung richtet; maßgebend ist ausschließlich, für welchen Zeitraum das Arbeitsentgelt tatsächlich erzielt w...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.3 Fälligkeit der Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats

Rz. 16 Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind nach § 23 Abs. 1 Satz 2 spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig. An diesem drittletzten Bankarbeitstag des Monats müssen die Krankenkassen über die Beiträge verfügen können. Wenn dieser Fälligkeitstag nicht eingehalten wird, hat die Krankenkasse vom er...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.9 Fälligkeit der Beiträge für versicherungspflichtige Selbständige

Rz. 13 In Abs. 1 Satz 2 ist mit Arbeitseinkommen das Arbeitseinkommen nach § 15 gemeint, es handelt sich also um das Arbeitseinkommen von versicherungspflichtigen Selbständigen, insbesondere die beitragspflichtige Einnahme der rentenversicherungspflichtigen Selbständigen (vgl. § 2 SGB VI und § 165 SGB VI). Die Vorschrift gilt auch für die rentenversicherungspflichtigen Handw...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.2 Freiwillige Versicherung

Rz. 46 Die zweite Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 2 und stellt die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung dar. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung setzt allerdings voraus, dass keine Versicherungspflicht vorliegt, denn eine solche machte die freiwillige Versicherung entbehrlich. Bezieher von Bü...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.8 Verspätete Abführung der Beiträge als Ordnungswidrigkeit

Rz. 11 Neben der Erhebung der Säumniszuschläge besteht die Möglichkeit, Beitragshinterziehung als Ordnungswidrigkeit zu ahnden (§ 111) oder strafrechtlich zu verfolgen (§ 266a StGB). Zu beachten ist, dass § 24 Abs. 1 nach der Rechtsprechung des BGH kein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB ist (BGH, Beschluss v. 14.7.2008, II ZR 238/07). Nach § 8 Abs. 3 SchwarzArbG ist auc...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kranken- und Pflegeversorgung i. S. von Gesundheitsschutz gehört zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sie ist Teil des Systems, das die physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet (Art. 1, 20 GG). Dies zeigt z. B. auch der Umstand, dass die Versicherun...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.2 Übergreifende Grundsätze

Rz. 27 Der Anspruch auf einen Beitragszuschuss besteht bei fehlender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und fehlender Familienversicherung. Zuschüsse werden für Beiträge an ein privates Krankenversicherungsunternehmen bzw. aufgrund Versicherungspflicht oder freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Auch Leistungen ...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.3 Vermeidung von Hilfebedürftigkeit durch den Krankenversicherungsbeitrag (Abs. 2)

Rz. 59 Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung kann auch dann gezahlt werden, wenn dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann. Dabei geht es um Fälle, in denen die Hilfebedürftigkeit durch die Zahlung des Beitrages zur privaten Krankenversicherung eintritt. Das hängt damit zusammen, dass der Beitrag vom zu berücksichtigenden Einkommen abgesetzt werden muss (§ 11b...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.1 Sozialversicherung der Leistungsberechtigten

Rz. 18 Am 1.1.2016 sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) in Bezug auf die Grundsicherung in Kraft getreten. Damit waren umfassende Änderungen verbunden, mit denen ein wesentlicher Beitrag zur Rechtsvereinfachung des Sozialversicherungsrechts gesetzlich versichert...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.3.2 Leistungsumfang bei Versicherungspflicht zur sozialen Pflegeversicherung

Rz. 71 Die Leistung bei Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 bzw. darlehensweisem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 können gewährt werden, soweit eine Absetzung des Beitrags nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 nicht möglich ist, die Absetzung des Beitrages vom Einkommen ist vorrangig vorzunehmen. Eine Angemessenheitsprüfung findet nicht statt. Erhöhte Beiträge ...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2 Rechtspraxis

2.1 Sozialversicherung der Leistungsberechtigten Rz. 18 Am 1.1.2016 sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) in Bezug auf die Grundsicherung in Kraft getreten. Damit waren umfassende Änderungen verbunden, mit denen ein wesentlicher Beitrag zur Rechtsvereinfachung des...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.5 Direktzahlung an Versicherungsunternehmen und Krankenkassen (Abs. 5)

Rz. 76 Abs. 5 regelt eine Direktzahlung sowohl für den Beitragszuschuss nach Abs. 1 und 3 zum Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bei bestehender Hilfebedürftigkeit wie auch für Beitragszuschüsse zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach den Abs. 2 und 4. Die Regelungen schließen den Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bei versicherungspflichtiger oder frei...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.2 Versicherungspflicht zur sozialen Pflegeversicherung (Abs. 3 Satz 2)

a) Versicherungspflicht der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (Abs. 3 Satz 2 HS 1) Rz. 65 Als Folge der möglichen Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 3 SGB XI). Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung setzt allerding...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.1 Bezug von Leistungen

Rz. 60 Der Zuschuss zu den Versicherungen nach Abs. 3 Satz 1 setzt voraus, dass die betroffenen Personen Bürgergeld beziehen, nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig und auch nicht familienversichert sind sowie Beiträge zu zahlen haben. Zum Bezug von Bürgergeld bei Leistungen nur als Darlehen (vgl. die Einzelregelungen in den §§ 22, 24, 27), dem allei...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.6 Zuschüsse an Angehörige von Solidargemeinschaften (Abs. 6)

Rz. 81a Die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft gilt unter den in § 176 SGB V näher bestimmten Voraussetzungen als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und als ein mit dem Anspruch auf freie Heilfürsorge oder einer Beihilfeberechtigung vergleichbarer Anspruch i. S. d. § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Versicherungsvertragsgesetz. In der...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 2.4 Betriebsmittel und Rücklagen

Rz. 10 Es muss auch sichergestellt werden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Betriebsmittel oder Rücklagen bereitgehalten werden können. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Versicherungsträger jederzeit in der Lage ist, alle Ausgaben zu bestreiten. Das muss auch möglich sein, wenn überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben (vgl. § 73) zu bestrei...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten.mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2 Beitragszuschuss an Leistungsbezieher

2.4.2.1 Private Pflegeversicherung Rz. 62 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 3 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem private...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufbringung der Mittel 2.1.1 Aufbringung der Mittel für gesetzliche Krankenkassen Rz. 3 Die Mittel der Krankenversicherung werden seit dem 1.1.2009 nach § 220 SGB V durch Beiträge und sonstige Einnahmen aufgebracht. Die Beiträge sind bei der erstmaligen Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes durch die Bundesregierung so zu bemessen, dass die voraussichtlichen Beitragse...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.3 Leistungsumfang

Rz. 68 Der Zuschuss nach Abs. 2 Satz 1 und 2 ist naturgemäß im Regelfall unterschiedlich hoch. In keinem der Fälle wird jedoch die angemessene private Pflegeversicherung zugrunde gelegt. Angemessen war die Versicherung früher dann, wenn die dargebotenen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in etwa denen aus der sozialen Pflegeversicherung entsprachen. Das mag auch heute n...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3 Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (Abs. 1, 2)

2.3.1 Bezug von Leistungen Rz. 39 Leistungsbezug i. S. d. Abs. 1 liegt vor, wenn Bürgergeld tatsächlich bezogen wird. In wessen Trägerverantwortung Leistungen erbracht werden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2), ist unerheblich. Ebenso kommt es nicht darauf an, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen vorliegen. Rz. 40 Ein Doppelbezug von Leistungen ka...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2 Beitragszuschuss an Leistungsbezieher

2.3.2.1 Private Krankenversicherung Rz. 43 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem priva...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 2.1 Aufbringung der Mittel

2.1.1 Aufbringung der Mittel für gesetzliche Krankenkassen Rz. 3 Die Mittel der Krankenversicherung werden seit dem 1.1.2009 nach § 220 SGB V durch Beiträge und sonstige Einnahmen aufgebracht. Die Beiträge sind bei der erstmaligen Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes durch die Bundesregierung so zu bemessen, dass die voraussichtlichen Beitragseinnahmen zusammen mit der ...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4 Zuschuss zum Pflegeversicherungsbeitrag (Abs. 3, 4)

2.4.1 Bezug von Leistungen Rz. 60 Der Zuschuss zu den Versicherungen nach Abs. 3 Satz 1 setzt voraus, dass die betroffenen Personen Bürgergeld beziehen, nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig und auch nicht familienversichert sind sowie Beiträge zu zahlen haben. Zum Bezug von Bürgergeld bei Leistungen nur als Darlehen (vgl. die Einzelregelungen in den...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 3 Literatur

Rz. 82 Geiger, Neues zur Krankenversicherung der Arbeitslosen und Leistungsberechtigten nach dem SGB II, info also 2016 S. 162. Gerner, Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für Beziehende von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld – ein Überblick über verfassungsrechtliche Grundlagen und einfachgesetzliche Ausgestaltung, NZS 2014 S. 49. Grote/Finkel: Rechtsprechungsübersicht...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 2.1.1 Aufbringung der Mittel für gesetzliche Krankenkassen

Rz. 3 Die Mittel der Krankenversicherung werden seit dem 1.1.2009 nach § 220 SGB V durch Beiträge und sonstige Einnahmen aufgebracht. Die Beiträge sind bei der erstmaligen Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes durch die Bundesregierung so zu bemessen, dass die voraussichtlichen Beitragseinnahmen zusammen mit der Beteiligung des Bundes und den voraussichtlichen sonstigen...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.6 Bruttoentgelt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten

Rz. 12 Im Gegensatz zu den sonst in der Sozialversicherung üblichen Bestimmungen (vgl. Abs. 2) gilt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten (vgl. §§ 8 und 8a) mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von derzeit bis zu 520,00 EUR das gezahlte Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage, wenn der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die Pausch...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.1 Private Pflegeversicherung

Rz. 62 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 3 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen v...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.1 Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen

Rz. 7 Bei einem Antrag auf Erstattung der zur Krankenversicherung entrichteten Beiträge ist zu prüfen, ob die zu Unrecht entrichteten Beiträge in unmittelbarem Zusammenhang mit erbrachten oder zu erbringenden Leistungen an den Arbeitnehmer stehen. Dabei scheidet in der Krankenversicherung eine Erstattung von Beiträgen in den Fällen aus, in denen in der irrtümlichen Annahme e...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.1 Eintritt der Verjährung

Rz. 10 Für die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung der Beiträge ist der Zeitpunkt der Entrichtung der Beiträge maßgebend. Wenn daher der Beitrag für November 2008 verspätet erst im Januar 2009 bei der Krankenkasse eingegangen ist, verjährt dieser Beitrag erst am 1.1.2014. Es ergibt sich daraus also, dass die bis einschließlich 31.12. eines Jahres entrichteten Beiträge am...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung übernimmt im Wesentlichen den Inhalt von § 240 der Abgabenordnung . Die Vorschrift über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Beiträgen (vgl. § 76) ist auch bei der Verhängung des Säunmiszuschlages anzuwenden. Der Zahlungspflichtige hat dafür zu sorgen, dass die Krankenkasse als Einzugstelle spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitstages (vgl. § ...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.1 Bezug von Leistungen

Rz. 39 Leistungsbezug i. S. d. Abs. 1 liegt vor, wenn Bürgergeld tatsächlich bezogen wird. In wessen Trägerverantwortung Leistungen erbracht werden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2), ist unerheblich. Ebenso kommt es nicht darauf an, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen vorliegen. Rz. 40 Ein Doppelbezug von Leistungen kann vorliegen, wenn Bürgerg...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.3 Versicherungspflichtige Hilfebedürftige

Rz. 47 Die dritte Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 2 und stellt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Durch die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten, wird eine Nachrangversicherung aufrechterhalten. Besteht Bedürftigkeit, wird die bestehende Versicherungspflicht während des Bezug...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Abs. 2 wurde rückwirkend zum 1.1.2005 durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) geändert. Mit Wirkung zum 1.8.2006 wurden Abs. 1 und 2 geändert...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung gilt nur für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (= Krankenkassen) und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (= Berufsgenossenschaften und Gemeinde-Unfallversicherungsträger), weil die Beitragssätze für die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die für die Arbeitsförderung durch gesetzliche Bestimmungen fes...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 2.3 Ausgaben des Versicherungsträgers

Rz. 9 Bei den zugelassenen Ausgaben des Versicherungsträgers bleibt es den Selbstverwaltungsorganen überlassen, die Höhe der vorgesehenen Ausgaben im Haushaltsplan (vgl. § 70 ) festzulegen. Soweit für zugelassene Ausgaben jedoch Ansätze im Haushaltsplan enthalten sind, müssen dafür auf der anderen Seite auch Einnahmen zur Deckung dieser Ausgaben zur Verfügung stehen.mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.5 Nettoarbeitsentgelt für freiwillige Mitglieder von Krankenkassen und Versicherte von privaten Krankenversicherungsunternehmen

Rz. 19 Für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Versicherte eines privaten Krankenversicherungsunternehmens schreibt Abs. 1 Satz 2 eine besondere Berechnung des Nettoarbeitsentgelts vor. Danach ist zur Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts auch der um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers verminderte Beitrag des Versicherten zur Kranken-, ...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.3 Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rz. 9 Neben der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge besteht im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Möglichkeit der Erstattung von zu Recht entrichteten Beiträgen. Auf die Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge ist § 26 nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. a) Die zu Recht entrichteten Rentenversicherungsbeiträge werden unter den Voraussetzungen...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.1 Verzinsung des Erstattungsanspruchs

Rz. 4 Wenn zu Unrecht entrichtete Beiträge oder Umlagen zu erstatten sind, ergibt sich daraus zunächst kein Anspruch auf Erstattung des Zinsverlustes. Eine etwaige Verzinsungspflicht ist nicht vom Verschulden des Versicherungsträgers abhängig, sondern richtet sich ausschließlich nach dem Zeitablauf. Durch die Verzinsung sollen die Erstattungsberechtigten vor Nachteilen bewah...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.2 Höhe des Säumniszuschlages

Rz. 5 Die Höhe des Säumniszuschlages regelt Abs. 1 Satz 1. Praxis-Beispiel Ein am 24.2.2023 fälliger Beitrag für den Monat Februar 2023 i. H. v. 897,00 EUR wird erst am 3.5.2023 an die Krankenkasse gezahlt. Es sind dann Säumniszuschläge von dem auf 850,00 EUR abgerundeten Betrag für drei angefangene Monate (25.2., 25.3., 25.4.), also 3 % = 25,50 EUR, von der Krankenkasse zu e...mehr