Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Beschwerde der Staatskasse.

Rn 28 Die Staatskasse ist nur nach Maßgabe des Abs 3 beschwerdebefugt. Eine Beschwerde ist danach nur statthaft, wenn weder Monatsraten noch Beiträge aus dem Vermögen festgesetzt worden sind. Die Beschwerde kann auch nur mit dem Ziel eingelegt werden, dass die Partei Beiträge nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu leisten hat, nicht dagegen mit dem Ziel einer völligen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Deckungsrückstellung in der Krankenversicherung (Alterungsrückstellung)

Tz. 14 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In der Krankenversicherung, die nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, ist eine DR zu bilden (s § 341f Abs 3 HGB), die üblicherweise als Alterungsrückstellung bezeichnet wird. Hierzu gehören auch der RfB entnommene Beträge, die zur Erhöhung der Alterungsrückstellungen verwendet werden, sowie Zuschreibungen, die dem Aufbau einer Anwa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Rechtsgrundlagen

Tz. 6 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die versicherungstechnisch notwendige SchwR ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gem § 249 Abs 1 HGB. Die wirtsch Verursachung besteht in der Übernahme des Versicherungsrisikos zu einem festen Beitrag in der Kenntnis, dass mit Schwankungen des jährlichen Schadenbedarfs gerechnet werden muss. Tz. 7 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Einigung über die Unentgeltlichkeit.

Rn 19 Nicht jeder zweiseitige Vertrag, der dem einen Teil einen größeren Vorteil als dem anderen bringt, ist Schenkung. Die Parteien müssen sich einer Wertdifferenz bewusst sein und der überschießende Teil darf nicht nur ein gewollt günstiger Preis sein (BGH NJW 12, 605 [BGH 18.10.2011 - X ZR 45/10]). Es genügt nicht, dass den Vertragschließenden das Fehlen einer Gegenleistu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungspflichten und Aufgabenverteilung.

Rn 11 Jeder Ehegatte hat für den angemessenen Unterhalt der Familie seine Arbeitskraft (Nürnbg FamRZ 08, 788) und ggf sein Vermögen einzusetzen. Auf welche Weise jeder Ehegatte die ihm obliegende Unterhaltsverpflichtung zu erfüllen hat, hängt im Wesentlichen von der Aufgabenverteilung in der Ehe ab (BGH FamRZ 11, 21). Der Gesetzgeber hat auf ein Leitbild bewusst verzichtet (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Parteianhörung.

Rn 16 Angaben der Parteien iRe Parteianhörung unterfallen nicht dem unmittelbaren Anwendungsbereich der Nr 4. Diese Angaben sind nicht zwingend zu protokollieren (BGH FamRZ 89, 157, 158). Hat das Gericht die Parteianhörung angeordnet, um einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts zu leisten (§ 141 I 1), sind diese Angaben als wesentlicher Vorgang der Verhandlung nach § 16...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Gröbliche Verletzung der Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen gem Nr 6.

Rn 18 Dem Wortlaut nach können nur Gründe berücksichtigt werden, die vor der Trennung entstanden sind, weil es danach einen Beitrag zum Familienunterhalt nicht mehr gibt. Die Verletzung kann sich auch auf die gemeinsamen Kinder beziehen. Verletzt werden müssen die Verpflichtungen, die der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Aufgabenverteilung in der Ehe übernommen hat. Die Pf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 79 Eine Jahresabrechnung (§ 28 II 2 WEG) ist keine Abrechnung iSd § 556 III 1 Hs 1 (LG Dessau-Roßlau ZMR 10, 471; Elzer ZMR 19, 825, 832). Die Jahresabrechnung, wären die Umlageschlüssel und der Abrechnungszeitraum gleich, enthält ua auch nicht umlagefähige Kosten, va – aber nicht nur – die Kosten der Verwaltung, den Beitrag des WEigtümers zu Rückstellungen und Kosten für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mitberechtigter, Mitverpflichteter, Regresspflichtiger.

Rn 23 Der Ausschluss tritt ein, wenn eine unmittelbare Beziehung zum Streitstoff besteht. Diese ist dann gegeben, wenn der Richter Gesamtgläubiger oder -schuldner gem §§ 421 BGB ff ist; ferner, wenn er für die Schuld der Partei als Gesellschafter einer Personengesellschaft, auch als stiller Gesellschafter oder Kommanditist (St/J/Bork § 41 Rz 4), als Bürge, Wechsel- oder Sche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) ›Weiterfresserschäden iwS‹.

Rn 47 ›Weiterfresserschäden iwS‹ traten in der Rspr erst später auf (BGHZ 117, 183; 138, 230; 146, 144) und werden vielfach nicht als eigenständige Fallgruppe behandelt (vgl aber Brüggemeier JZ 99, 99; Franzen JZ 99, 702 ff; Gsell Substanzverletzung und Herstellung 03, 8 ff u passim; Foerste FS v Westphalen 161, 173 ff), obwohl sie sich strukturell von ›Weiterfresserschäden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Da das Familienrecht vom Grundsatz der Halbteilung beherrscht wird, ist – von Ausnahmefällen wie dem des privilegierten Erwerbs (§ 1374 II) abgesehen – das während des Bestehens des Güterstandes erworbene Vermögen unter den Ehegatten hälftig aufzuteilen. §§ 1373 ff sind dabei Auffangtatbestand für alle Fälle, in denen die Ehe nicht durch den Tod endet. IRd Güterrechts w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Anhang zu §§ 488–515: Finanzierungsleasing BGB

Rn 1 Das BGB verwendet u definiert den Begriff des Finanzierungsleasings selbst nicht, sondern setzt diesen in § 506 I u II, der in Umsetzung der neuen VerbrKrRL (2008/48/EG) die §§ 499 II, 500 aF (früher § 3 II Nr 1 VerbrKrG) ersetzt hat, voraus. In §§ 499 II, 500 aF wurde der Verbraucherfinanzierungsleasingvertrag als sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe qualifiziert, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verbreitung von Werturteilen; Kritik.

Rn 96 Die Verbreitung von Werturteilen oder Kritik ist bei Vorliegen einer geschäftlichen Handlung iSd § 2 I Nr 2 UWG ausschließlich nach dem UWG zu beurteilen (Staud/J Hager § 823 Rz D 27; BeckOGK/Spindler § 823 Rz 231). IÜ kann – in engen Grenzen – das Recht am Unternehmen einschlägig sein (dazu zB BGH GRUR 20, 435 [BGH 14.01.2020 - VI ZR 496/18] Rz 37, 41; GRUR-RS 20, 191...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / Zusammenfassung

Verträge sind mehr als eine bloße Ansammlung von Vereinbarungen. Sorgfältig ausformulierte und ausgehandelte Vertragswerke besitzen eine innere Struktur, die maßgeblich dazu beiträgt, dass nichts Wesentliches ungeregelt bleibt, dass mögliche Konflikte bei der Vertragserfüllung bereits im Vorfeld vermieden werden und dass sich die Parteien und jeder andere, der mit ihnen zu t...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt liegt vor, wenn sie durch einen privaten Haushalt begründet worden ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird (§ 8a SGB IV). Dies ist das sog Haushaltsscheckverfahren, § 28a Abs 7 und 8 SGB IV. Typische Bsp für Tätigkeiten hierfür sind R...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / I. Einführung

Die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zählen zu den häufigsten Tätigkeiten des im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts.[1] Gleichwohl ist schon die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen mit einigen Tücken versehen und es bieten sich sowohl Fehlerquellen als auch Raum für intelligentes und vorausschauendes Vorgehen. Der folgende Beitrag widmet sich schw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Statusverfahren.

Rn 48 Der Bewilligung von VKH in Vaterschaftsfeststellungsverfahren steht es nicht entgegen, dass der Antragsgegner aufgrund der bereits durchgeführten Beweisaufnahme schon als Vater feststeht. Für die Beurteilung der Erfolgsaussicht ist darauf abzustellen, ob der Antragsgegner rechtzeitig und substantiiert die bestehenden Zweifel an seiner Vaterschaft in das Verfahren einge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bezug der Klage auf den Gewerbebetrieb.

Rn 7 Ein Bezug der Klage zur Niederlassung ist ohne weiteres gegeben, wenn das klagegegenständliche Schuldverhältnis, das sowohl vorvertraglich/vertraglich als auch gesetzlich sein kann, durch die Niederlassung begründet wurde oder unmittelbar aus ihr hervorging, ohne dass es darauf ankäme, ob die Niederlassung bei der Begründung des Schuldverhältnisses selbstständig oder au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 897 ist bei mehraktigen Erwerbstatbeständen anwendbar, bei denen zusätzlich zur Willenserklärung des Schuldners (§ 894) die Übergabe einer beweglichen Sache (§§ 929, 1032, 1205 BGB) oder die Aushändigung eines Briefes über ein Grundpfandrecht (§§ 1117 I, 1154 I, 1192 I, 1199, 1274 I BGB) erforderlich ist. Wird in der Urteilsformel irrig nur ein Element des mehraktigen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 111 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Bilanzanalyse, 2. Aufl., Düsseldorf. Dusemond/Küting/Wirth (2018), Küting/Weber: Der Konzernabschluss, 14. Aufl., Stuttgart. Ernst (1999), Auswirkungen des KonTraG auf Rechnungslegung und Prüfung – ein Beitrag zur Schließung der Erwartungslücke, in: Baetge (Hrsg.), Auswirkungen des KonTraG auf Rechnungslegung und P...mehr

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ZErb 06/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bunte/Zahrte AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen Komment...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 6 Der Geschäftsherr kann nach seiner Wahl auch die Ansprüche nach §§ 677, 678, 681, 682 geltend machen. Die Verweisung auf §§ 677 und 681 1 bleibt unklar und dürfte ohne praktische Relevanz sein (Grüneberg/Sprau § 687 Rz 3). Besondere Bedeutung haben neben der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht va die Pflicht zur Herausgabe des Erlangten (§ 667) und der Schadensersatzans...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb.5 ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Biodiversity and ecosystems)

Tz. 127 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Standard hat die Zielsetzung, Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ermöglichen zu verstehen, wie sich das Vorhaben auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme auswirkt. Es ist über alle Maßnahmen und deren Ergebnisse zur Vermeidung oder Milderung von Auswirkungen sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rückgewähr von Zuwendungen.

Rn 14 Ehebedingte oder unbenannte Zuwendungen stellen ein ehebezogenes Rechtsgeschäft eigener Art dar, das darauf ausgerichtet ist, die eheliche Lebens- und Versorgungsgemeinschaft auszugestalten und zu sichern, was nicht mehr der Fall ist, wenn die Zuwendung mit Rücksicht auf die bevorstehende Scheidung erfolgt. Die unbenannte Zuwendung wird als Beitrag zur Verwirklichung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 68 BGB – Vertrauensschutz durch Vereinsregister.

Gesetzestext 1Wird zwischen den bisherigen Mitgliedern des Vorstands und einem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen, so kann die Änderung des Vorstands dem Dritten nur entgegengesetzt werden, wenn sie zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts im Vereinsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. 2Ist die Änderung eingetragen, so braucht der Dritte sie nicht gegen s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine allg, in das Schuldrecht einführende Regelung. Sie gilt – zu Unrecht – als theoretisierende Regel ohne Aussagekraft (etwa MüKo/Bachmann § 241 Rz 1; Grüneberg/Grüneberg § 241 Rz 1). § 241 entfaltet vielmehr nicht zu unterschätzende konzeptionelle und begriffliche Wirkungen: So definiert die Vorschrift implizit die wichtigsten Beteiligten des S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der gemeinschaftlichen Schulden und zur Rückerstattung der Einlagen nicht aus, so haben die Gesellschafter für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis aufzukommen, nach welchem sie den Verlust zu tragen haben. 2Kann von einem Gesellschafter der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so haben die übrigen Gesellschafter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuwiderhandlung an sich.

Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gegen die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gegen das Angebot ›gefälschter‹ War...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Glaubhaftmachung.

Rn 6 Die für die Bewilligung der Wiedereinsetzung maßgeblichen Tatsachen müssen, soweit sie sich nicht schon aus den Akten ergeben oder sonst gerichtsbekannt oder offenkundig sind (vgl BGH NJW 06, 1205 [BGH 15.02.2006 - XII ZB 215/05]), glaubhaft gemacht werden (vgl auch den Beitrag von Koch NJW 16, 2994). Die Glaubhaftmachung richtet sich nach § 294. Nach dessen Abs 2 komme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verletzung der Unterhaltspflicht.

Rn 20 Die Verletzung der Unterhaltspflicht setzt einen Unterhaltsanspruch gem §§ 1601 ff voraus, also insb Bedürftigkeit des Kindes und Leistungsfähigkeit der Eltern. Erfasst wird sowohl der Bar- als auch der Naturalunterhalt. Bei einem iSd § 1602 II vermögenden Kind müssen die Eltern diesem das Vermögen zur Verfügung stellen und ihm seinen Arbeitsverdienst in angemessenem U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 4 Der Unterhaltsanspruch ist regelmäßig nicht in Gestalt einer Geldzahlung, sondern als Naturalunterhalt in Form von Sachzuwendungen oder Dienstleistungen geschuldet (BGH FamRZ 16, 1142). Aufgrund vereinbarter Pflichtenteilung kann der Unterhalt durch Haushaltsführung, Betreuung gemeinsamer Kinder etc geleistet werden. Er ist als gegenseitiger Anspruch der Ehegatten darau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgaben.

Rn 30 Handelt der Staat bei einer Leistungserbringung im Wege des Öffentlichen Rechtes, verlangt er idR eine Abgabe (Beitrag, Gebühr, Steuer). Diese schulden – soweit sie auf das gemE bezogen ist – grds (was gilt, bestimmt das jeweilige Gesetz) die WEigtümer als Gesamtschuldner (BGH ZMR 11, 50; NJW 10, 932; BVerwG ZMR 06, 242, 244; OVG Bremen ZMR 19, 641). Eine Abgabenforder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Bei Tötung erfasst § 844 II nur einen Ersatz für den gesetzlich geschuldeten Unterhalt. Dagegen bleiben gesetzlich geschuldete Dienste, die nicht zum Unterhalt gehören, dort außer Betracht. Diese Lücke schließt § 845. Die Pflicht der Ehefrau zur Führung des gemeinsamen Haushalts (§ 1356 aF) hat das 1. EheRG 1977 als Beitrag zum Familienunterhalt eingeordnet (§ 1360). Da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 44 Aus § 16 II 1 verpflichtet sind die – ggf werdenden – WEigtümer. Ein WEigtümer ist allerdings (erst) durch einen Beschl nach § 28 I 1, II 1 zu einem Beitrag zu den Kosten der GdW (Hausgeldschuld) verpflichtet (BGH ZMR 17, 570 Rz 6; NJW 12, 2648 Rz 18). Vor Beschl-Fassung fehlt es nicht nur an der Fälligkeit, sondern an einer Forderung (BGHZ 120, 261, 266 = ZMR 93, 176;...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / I. Entwicklung der Berichtspflichten mit Nachhaltigkeitsaspekten

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Angaben zu sog. "nichtfinanziellen" Leistungsindikatoren können dem Lagebericht bereits seit seiner Einführung in das Handelsgesetzbuch durch Umsetzung der 4. EG-Richtlinie zugeordnet werden (vgl. Böcking/Dutzi/Gros, in: Bilanzrecht, 83. Erg.Lfg., § 289 HGB, Rz. 232 unter Verweis auf § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB und den Lageberichtspflichten im Kont...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Die monatlichen Leistungen sind im gleichen Umfang wie Arbeitseinkommen pfändbar. Nach der gesetzlichen Formulierung bleiben Ansprüche auf derartige Leistungen ungeschützt, könnten also vollumfänglich gepfändet werden. Hierbei handelt es sich um ein Redaktionsversehen durch das § 851d seines wesentlichen Sinns beraubt wird. Vom Pfändungsschutz werden gerade auch die Ans...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Voraussetzungen für die Bildung in der Steuerbilanz

Tz. 11 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 20 Abs 1 KStG sind stlich folgende Voraussetzungen für die Bildung der SchwR insbes erforderlich: in dem betr Wirtschaftszweig muss nach den Erfahrungen mit erheblichen Schwankungen des Jahresbedarfs zu rechnen sein (s § 20 Abs 1 Nr 1 KStG); die Schwankungen des Jahresbedarfs dürfen nicht durch die Prämien ausgeglichen werden (s § 20 Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb durch Arbeit oder Vermögen (Abs 2 Nr 1).

Rn 2a Gem II Nr 1 müssen die im Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Anrechte durch Arbeit oder Vermögen erworben worden sein. Auf Arbeit beruhen Anrechte, die das versorgungsrechtliche Resultat einer nichtselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Stellung als Selbständiger (zB als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Leitungsmacht übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Versicherungsbeiträge (Nr 3).

Rn 19 Als Abzüge anzuerkennen sind die gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwilligen Versicherungsbeiträge, soweit sie angemessen sind. Zum Beispiel für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung. Bei nicht gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen hat das Gericht zu prüfen, ob die Versicherungsbeiträge angemessen sind Das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorsorgeaufwendungen.

Rn 49 Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge können in angemessener und nachgewiesener Höhe einkommensmindernd geltend gemacht werden (vgl Ziff 10.1 der Leitlinien; zu Einzelheiten vgl FAKomm-FamR/Kleffmann vor § 1361 Rz 148). Die Angemessenheit richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bzw dem Versicherungsschutz, der vor der Trennung bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anpassung wegen Todes der ausgleichsberechtigten Person.

Rn 1 Eine Kürzung unterbleibt, wenn die ausgleichsberechtigte Person verstirbt. Es besteht aber kein Anpassungsrecht, wenn nur die Hinterbliebenen von der Regelung profitieren würden. Diese haben die Kürzung ihrer Hinterbliebenenversorgung hinzunehmen. Antragsberechtigt ist nur die ausgleichspflichtige Person (BSG Jurion 13, 39748). Erfolgt eine Rückabwicklung sind die Beitr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Definition.

Rn 3 Zum Einkommen zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Die Definition ist § 82 I 1 SGB XII entnommen. Daraus folgt auch, dass der Einkommensbegriff nicht dem des Unterhaltsrechts entspricht, sondern dem des Sozialrechts. Die in Bezug genommene Vorschrift lautet: Zitat Begriff des Einkommens Beachte Änderungen zum 1.1.23 (G v 16.12.22, BGBl I 2328) (1) Zum Einkommen g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Deckungsrückstellung in der Schaden- und Unfallversicherung

Tz. 19 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei den Schaden- und Unfall-VU sowie den Rückversicherungsunternehmen umfasst die DR die aus angesammelten und verzinsten Sparanteilen der Beiträge gebildete Beitrags-DR für das nach Art der Lebensversicherung betriebene Schaden- und Unfall-Versicherungsgeschäft (s § 25 Abs 6 RechVersV), zB in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Mitgliedsfähigkeit.

Rn 1 Die Mitgliedschaft ist der Inbegriff aller mitgliedschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten als komplexe Dauerrechtsstellung in Bezug auf eine Vereinigung. Im Verein mitgliedsfähig sind juristische Personen, Personengesellschaften (OHG, KG, PartG, EWIV, GbR) sowie nichtrechtsfähige Vereine. Minderjährige sind mitgliedsfähig, bedürfen zur Begründung der Mitgliedschaft abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersicht zu der Pauschalierung § 40a EStG

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung.

Rn 2a Bei Anrechten der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet sich der KoKa gem II nach den Beiträgen, die der Ausgleichspflichtige bei Ende der Ehezeit zur Begründung eines Anrechts iHd auf den Ausgleichsberechtigten zu übertragenden Entgeltpunkte zu zahlen hätte. Gem §§ 187 III 1, 281a III 1 SGB VI ist für einen Entgeltpunkt der Betrag zu zahlen, der sich ergibt, wenn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff der ›ehelichen Lebensverhältnisse‹ ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rdn 2). Die ehelichen Lebensverhä...mehr