Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsnachweis

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 2.2.2 Ermächtigung nach Nr. 2 (Voraussetzungen für die Zulassung)

Rz. 8 Hiernach ist das BMAS befugt, das Nähere über die Voraussetzungen für die Zulassung sowie die Gründe für eine Verweigerung, Rücknahme oder den Verlust einer Zulassung eines Programms oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe im Rahmen einer Systemprüfung per Verordnung zu regeln. Die Begründung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mit Art. 19 Abs. 2 des sog. Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) eingefügte Vorschrift ist am 24.12.1988 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich gab es mehrere geringfügige Änderungen. Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) wurde Abs. 2 gestrichen. Redaktionell angepasst wurde die Vorschrift mi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 2.2.5 Ermächtigung nach Nr. 5 (Datenübertragung)

Rz. 17 Diese Vorschrift ermächtigt den Verordnungseber dazu, das Nähere dazu zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Meldungen und Beitragsnachweise durch Datenübertragung zu erstatten sind. Hierzu verhält sich § 17 DEÜV. Nach dessen Abs. 1 sind die Daten durch https in dem Standard zu übertragen, der in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 95 SGB IV festgelegt ist; das si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 4 Nachweis- und Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers

Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug Der Arbeitgeber musss dem Finanzamt monatlich, vierteljährlich oder jährlich, jeweils bis zum 10. des Folgemonats, eine Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln, aus der die einbehaltenen Lohnsteuerabzugsbeträge, pauschal erhobene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von allen abgerechneten Arbeitnehmern insgesamt her...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1 Beitragsnachweis

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, der Krankenkasse als Einzugsstelle des Gesamtversicherungsbeitrags für jeden Entgeltabrechnungszeitraum einen Beitragsnachweis einzureichen. Der Beitragsnachweis enthält die abzuführenden Beiträge getrennt nach Beitragsgruppen. Er muss spätestens 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge übermittelt werden.[1] 1.1 Entgeltabrechnung...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 3.1 Null-Beitragsnachweis

Sofern in einem Monat ausnahmsweise keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge, keine Umlagen U1 oder U2 und auch keine Insolvenzgeldumlage anfallen (z. B. aufgrund unbezahlten Urlaubs oder Krankengeldbezugs etc.), ist gleichwohl ein Beitragsnachweis einzureichen ("Null-Nachweis"). Ansonsten kann es passieren, dass aufgrund des fehlenden Nachweises eine Schätzung vorgenommen wi...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.2.3 Beitragsnachweis-Datensatz

Die DEÜV sieht die Verwendung eines bundeseinheitlichen Beitragsnachweis-Datensatzes vor, der von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vorgegeben wird und Bestandteil eines jeden Entgeltabrechnungsprogramms sein muss. Für die Beschäftigten in privaten Haushalten ist weiterhin der von der Minijob-Zentrale herausgegebene Haushaltsscheck zu verwenden, dieser wird wei...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 3 Korrektur-Beitragsnachweis

Berichtigungen von Entgeltabrechnungszeiträumen im laufenden Kalenderjahr können in einem späteren Beitragsnachweis für dasselbe Kalenderjahr einfließen. Ein Korrektur-Beitragsnachweis ist also grundsätzlich nicht abzugeben. Wichtig Korrektur-Beitragsnachweise sind grundsätzlich nicht erforderlich Korrektur-Beitragsnachweise sind auch dann nicht abzugeben, wenn nach Ermittlung...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.5 Abgabefrist

Der Arbeitgeber hat den Beitragsnachweis spätestens 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge zu übermitteln.[1] Damit muss der Beitragsnachweis spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags des Monats der Einzugsstelle vorliegen. Dies bedeutet, dass der Beitragsnachweis der Einzugsstelle um 0.00 Uhr des Tages vorliegen muss. Der Beitragsnachweis ist also nur dann re...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 3.2 Einkommensabhängiger Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag ist im Beitragsnachweis-Datensatz gesondert aufzuführen. Dies erfolgt jeweils separat für die krankenversicherungspflichtigen und freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmer.mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Beitragsnachweis: Verfahren

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums die einbehaltene und von ihm zu tragende pauschale Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. Lohnsteueranmeldezeitraum ist grundsätzlich der Monat; abweichend hiervon kommt auch das Kalendervierteljahr oder das K...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.3.2 Schlüsselverzeichnis

Für die Bezifferung der Beitragsgruppen ist das numerische Schlüsselverzeichnis zu verwenden. Der numerische Versicherungsschlüssel besteht aus 4 Ziffern. Jede Stelle hat im numerischen Schlüssel eine Bedeutung.mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.2 Form

1.2.1 Elektronischer Nachweis Den Beitragsnachweis gibt es nur in elektronischer Form, er darf nur per Datenfernübertragung an die Einzugsstelle übermittelt werden.[1] 1.2.2 Vordruck Für versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte darf der Arbeitgeber, wenn er bestimmte Zwecke (u. a. mildtätige, kirchliche, wissenschaftliche) verfolgt, auf Antrag weiterhin den Beitragsnachweis a...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.3 Inhalt

Der Inhalt des Beitragsnachweis-Datensatzes ergibt sich aus der Anlage zu den "Gemeinsamen Grundsätzen zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen durch Datenfernübertragung nach § 28b Abs. 2 SGB IV" in der jeweils aktuellen Fassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung. 1.3.1 Beitragsgruppen Die Arbeitgeber haben in den Beitragsnachweisen ...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2 Voraussichtliche Höhe/Schätzung der Beitragsschuld

Der Beitragsnachweis hat die Funktion, die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld anzuzeigen. In den Folgemonaten besteht das Beitragssoll aus der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld des aktuellen Monats und einem eventuell verbleibenden Restbeitrag des Vormonats. Ggf. wird eine Verrechnung durchgeführt, wenn die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld zu hoch ermittel...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.4 Rechtskreisangabe

Der Beitragsnachweis-Datensatz enthält 2 Felder für die Rechtskreise Ost und West. Es ist jeweils der Rechtskreis zu kennzeichnen, für den die Beiträge bestimmt sind. Hat ein Arbeitgeber Beiträge für Beschäftigte in beiden Rechtskreisen nachzuweisen, muss er sowohl einen Datensatz für den Rechtskreis Ost als auch einen Datensatz für den Rechtskreis West übermitteln. Wichtig K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.2.2 Vordruck

Für versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte darf der Arbeitgeber, wenn er bestimmte Zwecke (u. a. mildtätige, kirchliche, wissenschaftliche) verfolgt, auf Antrag weiterhin den Beitragsnachweis auf Vordrucken erstatten. Dazu muss er glaubhaft machen, dass ihm eine Meldung auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch Datenübertragung nicht möglich ist.[1]mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.1 Dauerbeitragsnachweis

Ändert sich die Höhe der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte und damit auch die Höhe der Beiträge nicht jeden Monat, kann der Beitragsnachweis als Dauerbeitragsnachweis gekennzeichnet werden. Bei diesem Verfahren ist der Einzugsstelle erst dann wieder ein neuer Beitragsnachweis-Datensatz zu übermitteln, wenn sich die Beitragshöhe ändert. Diese Notwendigkeit kann sich z. B. t...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.2.1 Elektronischer Nachweis

Den Beitragsnachweis gibt es nur in elektronischer Form, er darf nur per Datenfernübertragung an die Einzugsstelle übermittelt werden.[1]mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.3.1 Beitragsgruppen

Die Arbeitgeber haben in den Beitragsnachweisen die Beiträge getrennt nach den Beitragsgruppen der verschiedenen Versicherungszweige anzugeben. Zur eindeutigen Zuordnung wurden Beitragsgruppen geschaffen, denen jeder mögliche Beitragssatz in den verschiedenen Versicherungszweigen zugeordnet werden kann.mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 4 Einreichung bei der Einzugsstelle

Der Arbeitgeber hat die von ihm errechneten Beiträge zur Führung der Entgeltunterlagen der Einzugsstelle nachzuweisen.[1] Ein Beitragsnachweis ist für jede Einzugsstelle, mit welcher der Arbeitgeber abrechnen muss, getrennt zu erstellen und einzureichen. Durch das Krankenkassenwahlrecht kommt es häufig dazu, dass im Lohnbüro für eine Vielzahl von Krankenkassen Beitragsnachwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.2.2 Rücknahme der Schätzung

Die Schätzung des für die Beitragsberechnung maßgebenden Arbeitsentgelts gilt so lange, bis der Nachweis ordnungsmäßig eingereicht wird.[1] Sobald der Beitragsnachweis ordnungsgemäß eingereicht wird, ist die Schätzung zurückzunehmen. Aufgrund der Schätzung gezahlte Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind mit der tatsächlichen Beitragsschuld zu verrechnen. Der Arbeitgeber kann...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 4.2 Arbeitgeber mit zentraler Entgeltabrechnung

Arbeitgeber mit zentraler Entgeltabrechnung und Arbeitsstätten in den Bezirken mehrerer Krankenkassen können unter bestimmten Voraussetzungen bei den Nachfolgegesellschaften der Bundesverbände der Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Betriebskrankenkassen oder landwirtschaftlichen Krankenkassen beantragen, dass der Beitragsnachweis dieser Nachfolgegesellschaft eingere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7.1 Zuständige Krankenkasse

Zuständige Krankenkasse für den Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist für versicherungspflichtige Arbeitnehmer die Krankenkasse, bei der die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob die Krankenversicherung auf einer Pflichtversicherung oder auf einer freiwilligen Versicherung beruht. Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist die M...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums die einbehaltene und von ihm zu tragende pauschale Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. Lohnsteueranmeldezeitraum ist grundsätzlich der Monat; abweichend hiervon kommt auch das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr in ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 4.1 Minijob-Zentrale

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte und Beschäftigte im Haushaltsscheckverfahren hat der Arbeitgeber bzw. der Privathaushalt den Beitragsnachweis bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen einzureichen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 5 Aufbewahrung

Kopien der vom Arbeitgeber erstellten Beitragsnachweis-Datensätze sind bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger folgenden Kalenderjahres gesondert aufzubewahren.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.2 Schätzung der Beitragsschuld

Für eine Schätzung der Beitragsschuld genügt die Tatsache, dass der Beitragsnachweis nicht rechtzeitig eingereicht worden ist. Welchen Grund dies hat, ist unerheblich. Worauf sich die Krankenkasse bei ihrer Schätzung der Höhe nach im konkreten Fall stützt, bleibt ihr überlassen. Dass sich die Schätzung des Arbeitsentgelts innerhalb der dafür in Betracht kommenden Spanne an d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.1 Entgeltabrechnungszeitraum

Die gesetzlichen Bestimmungen enthalten keine Vorschrift über die Dauer von Beitragsperioden.[1] Jedoch sieht die Beitragsverfahrensverordnung für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrag den Kalendermonat vor.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2 Inhalt der Anmeldung

2.1 Auszufüllende Kennziffern Der Inhalt der Lohnsteuer-Anmeldung ergibt sich aus dem amtlichen Vordruckmuster. Es wird durch die Finanzverwaltung jährlich bestimmt und im Bundessteuerblatt bekannt gemacht.[1] Insbesondere hat der Arbeitgeber anzugeben, wie viel Lohnsteuer im Anmeldungszeitraum einzubehalten bzw. zu übernehmen war. Folgende Kennziffern sind regelmäßig auszufü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.2.1 Abzug der Arbeitnehmeranteile

Die Einzugsstelle fordert zur Einreichung eines ordnungsgemäßen Beitragsnachweises auf. Der Arbeitgeber darf seinem Arbeitnehmer nicht den geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeitrag in dessen Beitragsanteil abziehen, sondern nur den sich aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt ergebenden Beitragsanteil.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7.2.2 Arbeitgeber mit Betriebsstätten in mehreren Kassenbezirken

Arbeitgeber, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge an mehrere Krankenkassen zu zahlen haben, können die Abgabe der Beitragsnachweise und Beitragszahlungen an eine zentrale Stelle vornehmen.[1] Die Regelung gilt nur für die jeweils bei den genannten Kassenarten versicherten Arbeitnehmer (Pflicht- und freiwillig Versicherte). Die Vereinfachungsregelungen zum zentralen Beitrags...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.1 Arbeitgeberhaftung

Auch wenn der Arbeitgeber selbst nur Nettolöhne zahlt, hat er den Umfang der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile nach dem Bruttolohnbetrag zu berechnen. Wenn der Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist, die Arbeitnehmer zu entlohnen und die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, muss er den auszuzahlenden Lohn entsprechend kürzen. Wenn er dies nicht tut, kann e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.5 Bezugsjahr des Arbeitslohns

Grundsätzlich haben Arbeitgeber die Summe der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Steuerabzugsbeträge nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung einem Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum zuzuordnen. Abweichend hiervon hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge für das Kalende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.2 Befreiung von der Abgabeverpflichtung

Der Arbeitgeber muss für Monate, in denen keine Steuerabzugsbeträge (mehr) anfallen, keine (weitere) Lohnsteuer-Anmeldung an das Betriebsstättenfinanzamt übermitteln bzw. einreichen, wenn er dies dem Finanzamt mitteilt. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber nur noch geringfügig entlohnte Arbeitnehmer beschäftigt, für deren Arbeitsentgelt er lediglich die einheitliche Pauschalst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7.2.1 Einzugsermächtigung

Erteilt der Arbeitgeber eine Einzugsermächtigung, so gilt die Beitragsschuld automatisch am Tag der Fälligkeit als entrichtet. Das Risiko der pünktlichen Zahlung geht mit dem Erteilen einer Einzugsermächtigung auf die Einzugsstelle über. Achtung Vorteil einer Einzugsermächtigung Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung kann es nicht zur verspäteten Zahlung der Beiträge und somi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.4 Pflicht zur Abgabe einer Nullmeldung

War im Anmeldungszeitraum keine Lohnsteuer einzubehalten und hat der Arbeitgeber auch keine Lohnsteuer übernommen, so besteht der Inhalt der Lohnsteuer-Anmeldung in der Mitteilung dieser Tatsache. Dies geschieht durch die Eintragung der Zahl Null in den Kennzahlen 42, 41, 44, 48 und 83 der Anmeldung, sog. Nullmeldung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.1 Auszufüllende Kennziffern

Der Inhalt der Lohnsteuer-Anmeldung ergibt sich aus dem amtlichen Vordruckmuster. Es wird durch die Finanzverwaltung jährlich bestimmt und im Bundessteuerblatt bekannt gemacht.[1] Insbesondere hat der Arbeitgeber anzugeben, wie viel Lohnsteuer im Anmeldungszeitraum einzubehalten bzw. zu übernehmen war. Folgende Kennziffern sind regelmäßig auszufüllen: Kennziffer 86: Zahl der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6 Berichtigung von Lohnsteuer-Anmeldungen

Stellt der Arbeitgeber nach Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung fest, dass diese fehlerhaft oder unvollständig ist, so ist für den betreffenden Anmeldungszeitraum eine berichtigte Anmeldung abzugeben. Diese Anmeldung ist als berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung besonders kenntlich zu machen; hierzu ist in Kennziffer 10 eine "1" einzutragen. Jeder Anmeldezeitraum gesondert zu berichti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.6 Weitere Abweichung bei elektronischen Formularen

Ebenfalls abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 "Über die Angaben in der Steueranmeldung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen" ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben enthalten. Seit 2024 gibt es zudem für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers zur Haftungsübe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 3 Anmeldezeitraum

Infographic Der Lohnsteuer-Anmeldezeitraum richtet sich grundsätzlich nach der Höhe der für das vorangegangene Kalenderjahr abzuführenden Lohnsteuer. Lohnsteuer-Anmeldezeitraum ist[1]: das Kalenderjahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 EUR betragen hat; das Kalendervierteljahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6 Einbehaltung der Sozialversicherungsbeiträge

Im Allgemeinen hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen vom Entgelt des Arbeitnehmers einzubehalten und zusammen mit seinem Anteil an die Krankenkasse abzuführen. Die Regelungen zur Fälligkeit, der Stundung der Beiträge als auch der Verjährung der Beitragsforderungen sind entsprechend zu berücksichtigen. 6.1 Arbeitgeberhaftung Auch wenn de...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.2 Arbeitnehmeranteile

Der Arbeitgeber hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden.[1] Folglich muss der Arbeitnehmer den Abzug seiner Anteile an den Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslos...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.2.2 Arbeitnehmeranteile in der knappschaftlichen Rentenversicherung

Abweichend von dem Grundsatz der gleichen Beitragsanteile tragen die in der knappschaftlichen Rentenversicherung versicherten Personen die Rentenversicherungsbeiträge in Höhe des Vomhundertsatzes, den sie zu tragen hätten, wenn sie in der allgemeinen Rentenversicherung versichert wären.[1] Den verbleibenden Teil der Rentenversicherungsbeiträge tragen die Arbeitgeber. Damit s...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / Lohnsteuer

1 Anmeldeverfahren 1.1 Betriebsstättenfinanzamt ist zuständig Der Arbeitgeber hat nach Ablauf jedes Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums dem Betriebsstättenfinanzamt eine Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (ELSTER-Verfahren). Vom inländischen Arbeitgeber in der Anmeldung anzugeben sind: die vom gezahlten Arbeitslo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7 Abführung der Sozialversicherungsbeiträge

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist im Allgemeinen vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abzuführen.[1] Er umfasst sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Zu den Beiträgen für geringfügig Beschäftigte existieren Besonderheiten.[2] Die Beitragsabführung durch den Arbeitgeber gilt allerdings nicht für Versicherte ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7.2 Tag der Beitragszahlung

Beitragszahlungen des Arbeitgebers sind an die zuständige Krankenkasse zu leisten. Als Tag der Zahlung gilt nach § 3 BVV bei Barzahlung der Tag des Geldeingangs, bei Zahlung durch Scheck, bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Einzugsstelle der Tag der Wertstellung zugunsten der Krankenkasse auf ihrem Bankkonto. Bei rückwirkend vorgenommener Wertstellung gilt das Dat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.3 Abgabe mehrerer Anmeldungen unzulässig

Für jede Betriebsstätte und für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist eine einheitliche Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Nicht zulässig ist: die Abgabe mehrerer Lohnsteuer-Anmeldungen für ein und dieselbe Betriebsstätte und/oder denselben Anmeldungszeitraum, z. B. getrennt nach den verschiedenen Bereichen der Lohnabrechnung (Geschäftsführer und andere Arbeitnehmer) oder di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 4 Abgabefrist

Die Lohnsteuer-Anmeldung muss fristgemäß spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Anmeldezeitraums dem Finanzamt zugehen (nicht zu verwechseln mit dem Lohnabrechnungszeitraum). Maßgebend für die in der Lohnsteuer-Anmeldung anzugebende Steuer ist die im Anmeldungszeitraum einzubehaltende und nicht tatsächlich einbehaltene Lohnsteuer. Praxis-Beispiel Lohnabrechnung fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.1 Betriebsstättenfinanzamt ist zuständig

Der Arbeitgeber hat nach Ablauf jedes Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums dem Betriebsstättenfinanzamt eine Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (ELSTER-Verfahren). Vom inländischen Arbeitgeber in der Anmeldung anzugeben sind: die vom gezahlten Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer und die von ihm zu tragende pausch...mehr