Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragssatz

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.6.2 Berechnung der Beiträge

Rz. 31 Die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung ist seit dem 1.1.2006 nicht mehr nach Tabellenwerten vorzunehmen. Soweit die Beiträge nicht ohnehin mit Datenverarbeitungsanlagen errechnet werden, sind sie nunmehr ausschließlich auf der Basis des tatsächlich erzielten centgenauen Arbeitsentgelts prozentual mit den jew...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.4 Leistungsumfang

Rz. 48 Der Zuschuss nach Abs. 1 Satz 1 und 2 ist unterschiedlich hoch. Im Fall der privaten Krankenversicherung darf der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt (und in allen Varianten mit Selbstbehalt) den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 1.1.2017 übersteigen. Das Gesetz enthält keine entsprechende Begrenzung für den Zuschuss (mehr). Rz. 49 Di...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.8 Beitragsbemessungsgrenzen

Rz. 14 § 14 kennt keine Beschränkung des Arbeitsentgelts der Höhe nach. Um die Beiträge für die Sozialversicherung zumindest teilweise zu begrenzen, hat der Gesetzgeber für die verschiedenen Versicherungszweige Beitragsbemessungsgrenzen vorgeschrieben. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist für das Jahr 2023 auf der Grundlage der Verordnungsermäc...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.7 Inhalte der Zielvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 37 Zielvereinbarungen nach § 48b sind in der Regel jährlich abzuschließen. Demgegenüber sind die Ziele selbst nach Möglichkeit über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum zu vereinbaren und somit mittelfristig zu verfolgen. Das stimmt mit dem Inhalt der Zielvereinbarungen anhand der gesetzlichen Ziele und Aufgaben überein. Wesentlich neuer Inhalt einer jährlichen Zielvere...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 2.1.1 Aufbringung der Mittel für gesetzliche Krankenkassen

Rz. 3 Die Mittel der Krankenversicherung werden seit dem 1.1.2009 nach § 220 SGB V durch Beiträge und sonstige Einnahmen aufgebracht. Die Beiträge sind bei der erstmaligen Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes durch die Bundesregierung so zu bemessen, dass die voraussichtlichen Beitragseinnahmen zusammen mit der Beteiligung des Bundes und den voraussichtlichen sonstigen...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2 Fälligkeit der Beiträge für Arbeitnehmer

Rz. 5 Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich gemäß Abs. 1 Satz 1 zunächst nach der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Aus der Vorschrift des Abs. 1 Satz 2 ergibt sich, dass sich die Fälligkeit der Beiträge grundsätzlich nicht nach dem Zeitpunkt der eigentlichen Lohnzahlung richtet; maßgebend ist ausschließlich, für welchen Zeitraum das Arbeitsentgelt tatsächlich erzielt w...mehr

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Altersteilzeit / 1.6 Blockmodell

Die Voraussetzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG (Verminderung auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit) ist auch dann erfüllt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu 3 Jahren oder bei Regelung in einem Tarifvertrag [1] im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu 6 Jahren die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit nic...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Beiträge

Rz. 1015 Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge paritätisch (§ 58 Abs. 1 S. 1 SGB XI). Der Beitragssatz beträgt 2021 gem. § 55 Abs. 1 S. 1 SGB XI 3,05 %. Kinderlose Mitglieder haben einen Beitragszuschlag i.H.v. 0,35 Beitragssatzpunkten zu tragen (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Eine Ausnahme besteht gem. § 58 Abs. 3 SGB XI für die Bundesländer, die am 31.12.1993 keinen lande...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit

Rz. 1002 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sind kraft Gesetzes versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Versicherungspflicht entfällt, wenn der Arbeitnehmer hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausübt, § 5 Abs. 5 SGB V. Dies ist gegeben, wenn die Tätigkeit von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrem zeitlic...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Teilzeitbeschäftigung

Rz. 1674 Bei einer Teilzeitbeschäftigung i.Ü. bestehen zu einem Vollzeitarbeitsverhältnis grds. keine Besonderheiten. Lediglich in einer Gleitzone von 450,01 EUR bis 850,00 EUR ergeben sich zur Minderung der Beitragslast der geringfügig Beschäftigten besondere Beitragssätze.mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.2 Beitragsberechnung

Rz. 3 Abs. 2 und 3 enthalten die Grundsätze der Beitragsberechnung und tragen der Umstellung auf Entgeltpunkte (§§ 63ff.) Rechnung. Berechnungsbeispiele enthalten die Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen (GRA) der Deutschen Rentenversicherung, die auf der Homepage abrufbar sind. Nach Abs. 2 Satz 2 werden die Entgeltpunkte dadurch ermittelt, dass der Monatsbetrag der Rentenanw...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 2.3 Reihenfolge bei mehreren Rechengängen

Rz. 10 Bei einer Berechnung sind nach § 121 Abs. 4 vor einer Division zunächst die anderen Rechengänge durchzuführen. Ein Beispiel für die in § 121 Abs. 4 enthaltene Berechnungsregelung findet sich in § 76b Abs. 2 letzter HS. Gemäß §§ 76b Abs. 1, 264b sind bei der Berechnung von Renten für Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter versicherungsfreier oder von der Versicherun...mehr

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Jansen, SGB VI § 183 Erhöhu... / 2.1 Nachversicherung bei Versorgungsausgleich

Rz. 2 Anwartschaften des ausgleichspflichtigen Ehegatten bzw. Lebenspartners auf Beamtenversorgung bzw. Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen i. S. d. § 1587b Abs. 2 Nr. 1 BGB werden dadurch ausgeglichen, dass das Familiengericht Rentenanwartschaften unmittelbar zugunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten bzw. Lebenspartners begründet. Die hieraus entstehenden Au...mehr

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Jansen, SGB VI § 188 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschriften regeln die Fälligkeit und Zahlung der Beiträge für Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung nach § 76e. Gemäß § 76e Abs. 1 muss eine besondere Auslandsverwendung nach dem 30.11.2002 mindestens 180 Tage bestanden haben (in Intervallen von mindestens 30 Tagen). Der Begriff der Zeiten der besonderen Auslandsverwendung ist...mehr

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Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.4 Höhe des Ausgleichsbetrages

Rz. 6 Abs. 3 regelt die Ermittlung der zum Ausgleich der nach Abs. 2 ermittelten geminderten Entgeltpunkte zu zahlenden Beiträge. Damit greift die Vorschrift auf die Regelung in § 187 Abs. 3 zurück, wonach zur Wiederauffüllung einer geminderten Rentenanwartschaft für je einen Entgeltpunkt der Betrag zu zahlen ist, der sich ergibt, wenn der im Zeitpunkt der Beitragszahlung ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 181 Berech... / 2.1 Grundsatz

Rz. 2 § 181 Abs. 1 beinhaltet die Grundsatzregelung für die Berechnung der Beiträge. Waren nach § 1402 Abs. 1 RVO, § 124 Abs. 1 AVG für die Berechnung der Beiträge die Vorschriften maßgebend, die im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der versicherungsfreien Tätigkeit galten, so stellt § 181 Abs. 1 nunmehr auf den Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge ab. Gemäß Abs. 1 Satz 2 gilt al...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.4 Zeitpunkt der Beitragsentrichtung

Rz. 5 Die Fiktion des Abs. 5, die das Institut der Bereiterklärung abgelöst hat, legt grundsätzlich das Ende der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft als maßgeblichen Zeitpunkt fest. Dieser Zeitpunkt bleibt sowohl für die Berechnung der Rente als auch für den Beitragssatz und das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten maßgebend, soweit die Beiträge zur Auffüllung von Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.4 Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 31 Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten ergeben sich grundsätzlich aus Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. ab 1.7.2020) und Satz 3 (i. d. F. ab 1.7.2020), Abs. 2 und Abs. 4. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum 31.12.1997 sind darüber hinaus die Übergangsregelungen des § 252 Abs. 2 Nr. 1, Abs....mehr

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Jung, SGB VII § 167 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 sind neben den Arbeitsentgelten (§ 153) die Gefahrklassen (§ 157) und der Beitragsfuß zu berücksichtigen. An die Stelle des Arbeitsentgeltes kann im Wege der Satzung unter Berücksichtigung des Gefährdungsrisikos die Zahl der Versicherten (§ 155) oder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden oder an deren Stelle die für die jeweiligen Arbeiten nach allgemein...mehr

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Jansen, SGB VI § 189 Berech... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Berechnungsgrundsätze bei der Berechnung von Zeiten, Geldbeträgen, Durchschnittswerten und Rentenanteilen gelten aufgrund der Verweisung in § 189 auch für die Berechnung von Beiträgen. Sie finden allerdings keine Anwendung bei der Ermittlung des Beitragssatzes (§ 158 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1). Weitere Sonderregelungen enthalten § 158 Satz 2 und § 275a Satz 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 2.1 Anzahl der zu berechnenden Dezimalstellen

Rz. 3 Nach Abs. 1 der Vorschrift sind Berechnungen grundsätzlich auf 4 Dezimalstellen vorzunehmen. Ergänzend hierzu regelt Abs. 2, dass zunächst 5 Dezimalstellen zu ermitteln sind und die 4. Dezimalstelle um 1 zu erhöhen ist, wenn sich in der 5. Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt (= kaufmännische Rundung). Die Berechnungsmethode nach den Abs. 1 und 2 findet vor all...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.1 Paritätische Beitragstragung (Beitragssatz nach § 247 Satz 1)

Rz. 9 Der Grundsatz der hälftigen Beitragstragung aus dem Zahlbetrag der Rente (§ 228 Abs. 1 Satz 1) zwischen Versicherungspflichtigen und Trägern der Rentenversicherung gilt nur für die Beiträge, die sich nach dem Zahlbetrag der Rente und dem allgemeinen Beitragssatz errechnen. Dieser Verweis auf den allgemeinen Beitragssatz betraf an sich den allgemeinen Beitragssatz der j...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.2 Alleinige Beitragstragung (Beitragssatz nach § 242 )

Rz. 11 Bereits ab dem 1.7.2005 war die paritätische Beitragstragung von Rentenversicherungsträger und Mitglied durch die Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes (§ 241a) aufgegeben worden, denn den sich aus der Anwendung des zusätzlichen Beitragssatzes ergebenden Beitrag hatten die Rentenbezieher allein zu tragen. Auf diesen Tatbestand wurde und wird nunmehr in Satz 1 HS ...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.2 Beitragsbemessung

Rz. 10 Ausgangsgröße für die Bemessung des Beitrags sind das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt und die Beitragssätze. Maßgebend für den Beitragsanteil des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sind nunmehr die gesetzliche vorgeschriebenen Beitragssätze nach §§ 241 und 243; (nur) insoweit gilt (noch) die hälftige Beitragstragung. Die Berechnung der Beiträge erfolgt seit de...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.3.1 Beitragstragung bei sozialer Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 13 Die Beitragstragung ist dahingehend geregelt, dass bei Personen, die einen in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Pflegebedürftigen pflegen, die Beiträge, soweit sie auf das Pflegeunterstützungsgeld entfallen, von den Versicherten und der Pflegekasse jeweils zur Hälfte getragen werden, im Übrigen von den für die Pflegeversicherung zuständigen Leistungsträgern...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist erst 1992 eingefügt worden. In der Ausgangsfassung des Gesetzes war die alleinige Tragung der Beiträge durch den Rentenbezieher vorgesehen, was sich aus § 250 Abs. 1 Nr. 1 i. d. F. des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) ergab. Dem Rentenbezieher stand jedoch ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss gegenüber dem Rentenversicherungsträger zu, so dass wirtsc...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.1 Tragung der Beiträge aus der Rente

Rz. 5 Die Vorschrift trifft die Bestimmung darüber, wer die Beiträge aus der Rente zu tragen hat, also wirtschaftlich damit belastet ist. Als Grundsatz galt seit 1992 die hälftige Tragung der Beiträge aus der Rente durch Rentenbezieher und Träger der Rentenversicherung. Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes nach § 241a Abs. 1 war diese paritätische (hälftige) Be...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet den Arbeitgeber eines geringfügig Beschäftigten für einen Versicherten, der in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig ist, zur alleinigen Tragung eines pauschalen Beitrags i. H. v. 13 % (ab 1.7.2006) bzw. 5 % des Arbeitsentgeltes. Das BSG hat mit Urteil v. 25.1.2006 (B 12 KR 27/04 R, NZS 2007 S. 132) die Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.4 Beitragszahlung

Rz. 20 Die Beitragszahlung richtet sich bei Beiträgen aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 255 Abs. 1. Danach sind die Beiträge der Versicherten von den Trägern der Rentenversicherung bei der Zahlung der Rente einzubehalten und zusammen mit den von den Trägern der Rentenversicherung zu tragenden Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung Bund für die Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.4 Ausländische Renten (§ 228 Abs. 1 Satz 2) Satz 3

Rz. 24 Die durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 1.7.2011 eingefügte Regelung des (jetzt:) Satz 3, dass Beiträge aus ausländischen Renten nach § 228 Abs. 1 Satz 2 von den Rentnern allein zu tragen sind, ist Folge der ab diesem Zeitpunkt ergänzten Regelun...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführte Vorschrift knüpfte an die früheren Regelungen in § 393a Abs. 2, § 381 Abs. 2 Satz 2 RVO an. Die Neuregelung des § 256 ab 1.1.1989 bezog allerdings alle Zahlstellen von Versorgungsbezügen ein, was zuvor erst dann der Fall war, wenn an mehr als 30 beitragspflichtige Mitglieder Versorgungsbez...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.4 Alleinige Beitragstragung durch Pflegeversicherer (Satz 2)

Rz. 22 Nach Satz 2 werden die Beiträge nach § 232b von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen allein oder (in den Fällen von Satz 1 Nr. 3) anteilig von der Festsetzungsstelle für die Beihilfe oder dem Dienstherrn und der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen getragen, wenn das dem Pflegeunterstützungsgeld zugrunde liegende monatliche Arbe...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.1 Beitragszahlung durch die Zahlstelle der Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Regelung knüpft an die gesetzliche Beitragspflicht von Versorgungsbezügen als beitragspflichtige Einnahme zur Kranken- und auch zur Pflegeversicherung für Pflichtversicherte an (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3, § 229 und die Verweisungen in den §§ 232 bis 236, § 237 Nr. 2; § 61 SGB XI). Sie regelt das sog. Einzugsstellenverfahren, also die Indienstnahme der Zahlstellen von...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft die Bestimmung darüber, wer die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt für versicherungspflichtig Beschäftigte zu tragen hat, also wirtschaftlich damit belastet ist. Als Grundsatz galt ursprünglich für die Krankenversicherung, wie auch in anderen Zweigen der Sozialversicherung (vgl. § 168 SGB VI, § 346 SGB III), die hälftige Tragung der Beiträge nach dem...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.3 Beitragstragung bei Waisenrentnern (Satz 2)

Rz. 14 Durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2408) war mit Wirkung zum 1.1.2017 der Satz 2 eingefügt worden. Danach trägt bei Versicherungspflichtigen, die eine für sie nach § 237 Satz 2 beitragsfreie Waisenrente nach § 48 des SGB VI beziehen, der Träger der Renten...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.2 Wirksamwerden der Kündigung bei Krankenkassenwechsel

Rz. 30 Die Voraussetzungen und das Verfahren der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft zum Zwecke des Krankenkassenwechsels richtet sich auch bei Versicherungsberechtigten (freiwillig versicherten Mitgliedern) nach den gleichen rechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, wie dies für pflichtversicherte Mitglieder vorgeschrieben und in § 175 Abs. 4 geregelt ist...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 4 Nr. 17, Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ab 1.1.1992 eingefügt worden und galt seither auch für das Beitrittsgebiet nach Art. 3 des Einigungsvertrages. Mit Art. 1 Nr. 150 des GKV–Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde dem Satz 1 der Hinweis auf den zusätzlichen Beitragssatz des § 241a angefügt, ...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.4 Beitragstragung bei Gleitzone (Abs. 3)

Rz. 38 Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist mit Wirkung zum 1.4.2003 in § 20 Abs. 2 SGB IV eine Gleitzonenregelung eingefügt worden, die allerdings nicht für zur Berufsausbildung Beschäftigte gilt, was nicht verfassungswidrig ist (vgl. BSG, Urteil v. 15.7.2009, B 12 KR 14/08 R, SGb 2010 S. 489). Nach § 226 Abs. 4 ist das zur Beitragsbemessu...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 3 Nr. 4, Art. 17 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) mit Wirkung zum 1.4.1999 eingefügt worden. Durch Art. 3 Nr. 8, Art. 17 Abs. 1a des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) ist die Vorschrift zum 1.4.2003 wie folgt geän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) wurde mit Wirk...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Bittner, Beiträge auf Versorgungsbezüge (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 20.3.2011, B 12 KR 16/10 R), SGb 2012 S. 96. Minn, KVdR-Zahlstellenverfahren – Neuregelungen und Änderungen zum 1.1.1996, ErsK 1995 S. 33. Ders., Neue Verfahrensbeschreibung zur Beitragserhebung aus Betriebsrenten und weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens, BetrA...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.2 Pauschale Beiträge für im Privathaushalt Beschäftigte (Satz 2)

Rz. 30 Im Entwurf des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt war ursprünglich für in Privathaushalten Beschäftigte eine besondere Regelung zur Geringfügigkeit vorgesehen; die Entgeltgrenze sollte unabhängig von der Stundenzahl 500 EUR betragen und eine Zusammenrechnung mit einer anderen geringfügigen Beschäftigung nicht erfolgen (BT-Drs. 15/26). Nach d...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.2 Beiträge aus Kurzarbeitergeld (Abs. 2)

Rz. 30 Durch Art. 5 Nr. 11 AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) war mit Wirkung zum 1.1.1998 in Abs. 2 die Nr. 3 angefügt worden, wonach der Arbeitgeber allein die aus dem Kurzarbeiter- und Winterausfallgeld zu berechnenden und zu zahlenden Beiträge zu tragen hat. Dies entsprach der früheren Regelung des § 163 AFG und war seit dem 1.8.2003 alleinige Regelung des Abs. 2 (Gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Algermissen, Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bedeutung und Umsetzungsstand, NZS 2014 S. 921. Klaiber, Halber Beitragssatz für die KVdR-Mitglieder bei Bezug von Pensionskassenrenten – als zweite Säule – aus der Schweiz, rv 2013 S. 108. Konrad/Weißenberger, Anpassung der Renten zum 1. Juli 2005...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Franoschek, Zum Beitragsanspruch aus Arbeitsentgeltansprüchen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Ausschlussfristen (Verfallfristen) erloschen sind, Die Beiträge 1994 S. 449. Peters-Lange, Tarifliche Ausschlussfristen und Sozialversicherungsbeiträge, NZA 1995 S. 657. Kauke, Beiträge aus fiktiven Entgeltzahlungen, Die Beiträge 2001 S. 577. Klose, Tarifliche Ausschlussfristen...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.3.2 Beitragstragung bei privater Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 19 Für Personen, die einen in der privaten Pflege-Pflichtversicherung versicherten Pflegebedürftigen pflegen, werden die Beiträge, soweit sie auf das Pflegeunterstützungsgeld entfallen, von den Versicherten und dem privaten Versicherungsunternehmen jeweils zur Hälfte getragen. "Im Übrigen", d. h. soweit die höheren beitragspflichtigen Einnahmen nach § 232b Abs. 1 der Bei...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.3 Beitragsprüfung und Überwachung (Abs. 3)

Rz. 44 Die Krankenkasse überwacht zunächst einmal die Beitragszahlung für Ihre Mitglieder, für die Beiträge von den Zahlstellen zu zahlen sind. Die Überwachung beschränkt sich auf den Eingang der nachgewiesenen, d. h. von der Zahlstelle selbst angegebenen Beitragssumme nach dem Beitragsnachweis. Da die Krankenkassen die Berechnung der Beiträge danach nicht auf Richtigkeit un...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.2 Versicherungspflichtige

Rz. 6 Die Vorschrift regelt ausschließlich die Tragung der Beiträge zur Krankenversicherung aus Renten für Versicherungspflichtige. Die Versicherungspflicht und die daraus für das Mitglied entstehende Beitragspflicht muss jedoch nicht auf dem Rentenbezug (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12) beruhen. Desgleichen müssen nicht die zeitlichen oder persönlichen Gründe für die Versicherungs...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.4 Anteilige Beitragstragung durch Beitragsabzug

Rz. 17 Die Regelung über die anteilige Beitragstragung ist vor dem Hintergrund der alleinigen Beitragszahlungspflicht des Arbeitgebers (§ 253 i. V. m. § 28e SGB IV) zu sehen, wegen der ihm nach § 28g Satz 1 SGB IV nur ein Anspruch gegen den Beschäftigten auf die von diesem zu tragenden Beitragsanteile zusteht. Dabei bildet die Regelung des Abs. 1 und 3 i. V. m. § 28g Satz 1 ...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.3 Ergänzende Regelungen

Rz. 29 § 48 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit der Pflegekasse. Für in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversicherte Personen nach § 21 Nr. 1 bis 5, richtet sich die Zuständigkeit der Pflegekasse nach der Zuständigkeit der Krankenkasse, die mit der Leistungserbringung im Krankheitsfall beauftragt ist (§ 48 Abs. 2 Satz 1). Dies ist z. B. bei Personen der Fall, die Leistunge...mehr