Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragssatz

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.6 Arbeitnehmereigenbeteiligung

Die Finanzierung der Zusatzversorgungskassen ist sehr unterschiedlich. So müssen sich bei einigen Zusatzversorgungskassen die Beschäftigten aufgrund tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen an den Kosten zur Zusatzversorgung beteiligen. Ist eine Beteiligung der Beschäftigten an der Finanzierung tarifvertraglich nicht vorgesehen, können tarifgebundene Arbeitgeb...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.13 450 EUR-Minijob

Viele Arbeitgeber und auch deren Steuerberater wissen nicht, dass 450 EUR-Minijobber grundsätzlich die gleichen Rechte haben wie jeder andere Arbeitnehmer: Der Minijobber hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Minijobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage) zu. Sind i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.3 Geltung des Wettbewerbsrechts

Rz. 7 Kurz erörtert werden soll die Frage der Geltung des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts im Hinblick auf die Tätigkeiten der Pflegekassen allgemein sowie der Landesverbände und dem Spitzenverband der Pflegekassen im Speziellen. Relevant kann dies u. a. beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (vgl. § ...mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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FF 11/2021, Die Höhe des Kr... / II. Krankheits- und Pflegevorsorgeunterhalt

Zusätzlich zum Beitrag für die Krankenversicherung ist der Beitrag für die Pflegeversicherung zu zahlen, da in der Regel die Pflichtmitgliedschaft nach § 20 Abs. 3 SGB XII besteht. Obwohl der Beitragssatz seit Januar 2019 3,05 % und für Kinderlose 3,3 % beträgt, wird dieser Beitrag bei den Berechnungen teilweise nicht[6] oder unzutreffend[7] berücksichtigt. Zu beachten ist, d...mehr

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FF 11/2021, Die Höhe des Kr... / III. Beispiel

Einkommen des Unterhaltspflichtigen: 2500 Euro Beitragssatz Krankenkasse 15,5 %, Pflegeversicherung 3,05 %. 3/7 Regelung bei der Unterhaltsberechnung Berechnung nach der mitgeteilten Formel Gesamtunterhalt 1.198,47 EUR, darin enthalten Elementarunterhalt 976,15 EUR und Vorsorgeunterhalt 222,32 EUR. Zum Vergleich: Schürmann [25] (ohne Pflegeversicherungsbeitrag) Ergebnis: Gesamtunter...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Anspruch, die Voraussetzungen und die Höhe des Beitragszuschusses des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Der Beitragszuschuss tritt für nicht oder nicht mehr Pflichtversicherte in der Krankenversicherung an die Stelle des Anteils, den der Arbeitgeber (oder der sonst als Arbeitgeber geltende Zahlungspflichtige) ansonsten als Pflichtbeitra...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2.3 Beitragszuschuss bei Kurzarbeitergeld (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 96 Wie freiwillig gesetzlich Versicherten steht auch privat Krankenversicherten ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss bei Kurzarbeitergeld zu. Abs. 2 Satz 4 in der seit dem 1.1.2012 geltenden Fassung verweist insoweit auf den Betrag, den der Arbeitgeber nach § 249 Abs. 2 zu tragen hätte. Nach § 249 Abs. 2 trägt der Arbeitgeber für das Kurzarbeitergeld den Beitrag in vo...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.1.1 Grundlagen

Rz. 51 Bei Krankenkassenmitgliedern folgt aus der freiwilligen Mitgliedschaft, die dem Arbeitgeber nachzuweisen ist, die Verpflichtung zur Beitragszahlung (§ 223 Abs. 1, § 250 Abs. 2 i. V. m. den Grundsätzen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und § 240 Abs. 2), sodass hier für die Höhe des Beitragszuschusses auf einen sonst zu zahlen Betrag abgestellt wird. Rz. 52 Di...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2.2 Höhe und Begrenzungen des Beitragszuschusses (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 82 Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) ist die Regelung über den Beitragszuschuss in Abs. 2 Satz 2 bei privater Krankenversicherung neu gefasst worden. Danach ist die Höhe des Beitragszuschusses in mehrfacher Weise begrenzt, nämlich auf Verträge mit Versicherungsleistungen bei Krankheit (Satz 1), durch die Hälfte des Betrages, der sich als Beitrag bei Pflichtv...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.4.1 Freiwillig versicherte Vorruhestandsgeldbezieher (Abs. 3)

Rz. 103 Nach der Neufassung der Vorschrift ab 1.1.2012 ist der Beitragszuschuss in Höhe des Betrages zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Krankenversicherungspflicht des Beziehers von Vorruhestandsgeld zu tragen hätte. Für die Beitragstragung des Arbeitgebers gilt daher § 249 Abs. 1, denn Vorruhestandsgeldbezieher gelten als krankenversicherungspflichtig Beschäftigte (§ 5 Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.1.2 Beitragszuschuss bei Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 249 Abs. 2)

Rz. 61 Die Regelung über die Höhe des Beitragszuschusses in Fällen des Bezuges von Kurzarbeitergeld ist ab 1.1.2012 neu gefasst worden. Hatte nach dem früheren Recht der Arbeitgeber bei Kurzarbeitergeld einen zusätzlichen Beitragszuschuss zu zahlen, richtet sich die Höhe des Beitragszuschusses nunmehr nach dem Betrag, den der Arbeitgeber bei Pflichtversicherung nach § 249 Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Zuordnung von beitragsfreien Anrechnungszeiten sowie einer beitragsfreien Zurechnungszeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung, wenn ein Versicherter auch Beiträge zur allgemeinen Rentenversicherung gezahlt hat (sog. Wanderversicherungsfälle) und der letzte Pflichtbeitrag vor der jeweiligen beitragsfreien Zeit zur knappschaftlichen Rentenversicher...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 139a und b, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG ...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Eine Zuordnung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. §§ 58, 59, 252 Abs. 1 Nr. 4 bis 6, 253a kann nach dem Wortlaut der Vorschrift ausschließlich aufgrund von Pflichtbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen, die darüber hinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu den vorgenannten beitragsfreien Zeiten stehen müssen. Neben tatsächlich gezahlten Pflichtbei...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.4.2 Privat versicherte Vorruhestandsgeldbezieher (Abs. 4)

Rz. 107 Zuvor privat Krankenversicherte werden durch den Bezug von Vorruhestandsgeld, unabhängig von dessen Höhe, nicht krankenversicherungspflichtig (vgl. Komm. zu § 5). Für privat krankenversicherte Vorruhestandsgeldbezieher bleibt der Anspruch auf den Beitragszuschuss gleichfalls bestehen, wenn unmittelbar vor dem Vorruhestand ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss (zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.5 Beitragszuschuss bei Mehrfachberechtigten (Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 5, Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2)

Rz. 113 Die Regelungen in Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 5, Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2 sehen vor, dass in Fällen der mehrfachen Zuschussberechtigung (mehrere Beschäftigungsverhältnisse, mehrfacher Vorruhestandsgeldbezug) der Zuschuss der beteiligten Zahlungspflichtigen sich anteilig nach dem Verhältnis der Arbeitsentgelte bzw. der Vorruhestandsgelder richtet. Bedeutung hat ...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.2 Durchführung der Versicherung wegen eines Wehr- oder Zivildienstes

Rz. 7 Personen, die aufgrund gesetzlicher Pflicht Wehr- oder Zivildienst leisten[1], sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflicht werden grundsätzlich alle Wehr- oder Zivildienstleistenden erfasst, und zwar unabhängig davon, ob sie zuletzt vor der Dienstpflicht aufgrund einer Beschäftigung oder selbst...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 118 Dreher, Krankenversicherung und Spartentrennung – Zur Europarechtswidrigkeit des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993, VersR 1993 S. 288. ders., Kein Beitragszuschuss für privat krankenversicherten Beschäftigten für Beiträge zu freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung der Ehefrau. Anm. zu BSG, Urteil v. 20.3.2013, B 12 KR 4/11 R, jurisPR-SozR 2/2014 Anm. 4. Heimann, I...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Versicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung durchzuführen hat, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 133, 273 Abs. 1, 2 und 4. Ergänzend hierzu regelt § 137 die Durchführung der Versicherung für sonstige Versicherte i. S. d. § 3 Satz 1 Nr. 1, 2, 3, 3a und 4 in der knapp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) zum 1.1.2003 eingeführt worden. Der mit Wirkung zum 1.1.2003 geltende Großhandelsrabatt basiert auf dem Gesetz zur Einführung von Abschlägen der ph...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Anlass für die Einführung der steuerlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge nach § 10a und Abschn XI

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der demographische Wandel erfordert vielfältige Reaktionen, um die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft zukunftsfähig zu gestalten. Der Gesetzgeber hat mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Eine davon ist die im Frühjahr 2001verabschiedete Rentenreform, die nach langwierigen Diskussionen mit allen Teilen (AltersvermögensergänzungsG, BGBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags (§ 39b Abs 2 S 3–5 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39b Abs 2 S 3–5 EStG wird sodann geregelt, welche Korrekturen des Jahresarbeitslohns vorzunehmen sind, um auf den zu versteuernden Jahresbetrag zu kommen (s § 39b Abs 2 S 5 EStG aE). Rn. 24 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zunächst wird gemäß § 39b Abs 2 S 3 EStG von dem hochgerechneten Jahresarbeitslohn ein etwaiger Versorgungsfreibetrag (§ 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Allgemeiner permanenter LStJA (§ 39b Abs 2 S 12 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39b Abs 2 S 12 EStG lässt einen sog permanenten LStJA ausdrücklich zu. Sind die nachfolgenden Voraussetzungen für die Durchführung des permanenten LStJA erfüllt, ist keine ausdrückliche Erlaubnis des Betriebsstätten-FA notwendig, sondern die Genehmigung gilt grundsätzlich als erteilt, sofern sie nicht im Einzelfall widerrufen wird (R 39b.8...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Kranken- und Pflegevorsorgeunterhalt

Rz. 492 Die Berechnung des Krankenvorsorgeunterhalts ist grundsätzlich in zwei Stufen wie folgt vorzunehmen, wobei zu beachten ist, dass sich der Krankenvorsorgeunterhalt im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung nicht nach einem hochgerechneten fiktiven Bruttoeinkommen, sondern allein nach dem errechneten Elementarunterhalt bemisst. Dieser ist mit dem entsprechend...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Berechnungsmethode

Rz. 491 Vorsorgeunterhalt und Elementarunterhalt werden bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen der Beteiligten[844] auf der Basis der Bremer Tabelle[845] in folgenden Schritten berechnet: (1) Zunächst wird der vorläufige Elementarunterhalt in der üblichen Weise ermittelt, und zwar ohne Berücksichtigung des Vorsorgeunterhalts; dieser vorläufige Elementarunterhalt wird ...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 494 Begehrt der Unterhaltsberechtigte neben der Krankenvorsorge auch Altersvorsorgeunterhalt und muss beim Krankenvorsorgeunterhalt der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse in Ansatz gebracht werden, berechnet sich der Elementarunterhalt dreistufig.[848] Für das obige Beispiel (Rdn 484) ergibt sich somit folgende Berechnung (ausgehend von den für das Jahr 2021 geltend...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 493 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[847] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Muster: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

Rz. 87 Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) (Rubrum wie Muster Rdn 84) Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Besondere Arbeitsverhältnisse

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V. Versicherungsabschnitte ... / 25 Zuflussprinzip

Laufende Entgeltzahlungen, einmalige Zahlungen und Nachzahlungen müssen dem Jahr zugeordnet werden, in dem diese dem Beschäftigten zugeflossen sind. Sie sind also mit den zusatzversorgungspflichtigen Entgelten des laufenden Abrechnungsjahres zu verrechnen bzw. diesen zuzuschlagen. Dabei müssen für die Berechnung der Umlage und Beiträge dieser Zahlungen der Umlage- bzw. Beitr...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 25.1 Nachzahlungen/Rückforderungen während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses

Bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis werden Nachzahlungen oder Rückforderungen ("Negativ-Entgelte") grundsätzlich durch Verrechnung mit laufendem Arbeitsentgelt ausgeglichen (Aufrechnung nach §§ 387 ff. BGB). Laufende Entgeltzahlungen, einmalige Zahlungen und Nachzahlungen müssen dem Jahr zugeordnet werden, in dem diese dem Beschäftigten zugeflossen sind. Sie sind a...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Brutto- und Nettolohnmethode

Rz. 93 Der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers ist in der Regel ganz oder jedenfalls in größerem Umfang durch Leistungen Dritter – Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger – abgedeckt, auf die die Ersatzansprüche im Rahmen der Leistungspflicht übergehen. Möglicherweise verbleibt eine ungedeckte Schadensspitze, die der Geschädigte selbst geltend machen kann. Ziel der Schadens...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Beitragsregress vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991

Rz. 478 Ausgelöst durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 (Rdn 238, 244 ff.) hat § 119 SGB X erheblich an Bedeutung gewonnen, ohne dass es insoweit zu einer inhaltlichen Änderung der Vorschrift gekommen ist. Rz. 479 Mit Wirkung vom 1.1.1984 ist für den Barleistungen (z.B. Krankengeld, Verletztengeld) erbringenden Sozialversicherungsträger die Beitragspflicht zur gesetzlichen Re...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Schadensfälle bis zum 31.12.1983

Rz. 238 Soweit die Sozialversicherungsträger im Zeitraum bis zum 31.12.1983 Barleistungen (Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld) zu erbringen hatten, oblag es ihnen, hieraus die Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen (§ 12 Nr. 2 RehaAnglG i.E., § 1227 Abs. 1 Nr. 8a RVO a.F., § 2 Abs. 1 Nr. 10a AVG a.F., § 29 Abs. 1 Nr. 5 RKG a.F., §§ 168 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII 185 Gemeindeu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verweist auf die allgemeinen Vorschriften zur Aufbringung der Mittel die – teilweise mit Modifikationen – zur Anwendung kommen. Keine Anwendung finden die Vorschriften über die Beitragshöhe (§§ 152 bis 163), über die Beitragsberechnung (§ 167) sowie über die Bildung einer Rücklage (§ 172a). Rz. 3a Satz 2 eröffnet die Möglichkeit, kraft Satzung abweichende ...mehr

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FF 06/2021, Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 111a Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel des SGB V, das die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern regelt, und dort zum 3. Abschnitt, der die Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen bestimmt. Zu den anderen Einrichtungen gehören auch die Einrichtungen des Müttergenesungswerk-Verbundes (MGW) bzw. gleichartige Einrichtungen. Die Überschrift ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Erklärt ein Bundesland das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person für unzulässig, können nach § 12 Abs. 2 InsO bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer juristischen Person deren Arbeitnehmer von dem Land die Leistungen verlangen, die sie im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit und nac...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Personen

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Begünstigt sind im Wesentlichen Stpfl, die von der Absenkung des Versorgungsniveaus betroffen sind (> Rz 2). Für den SA-Abzug nach § 10a EStG kommen nur Stpfl in Betracht, die der > Unbeschränkte Steuerpflicht unterliegen. Anspruch auf Altersvorsorgezulage (§§ 79ff EStG) haben hingegen auch beschränkt Stpfl (> Rz 5/2), wenn der Stpfl seine Al...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssanitäter / 3 Konsequenzen bei Verstößen

Das Nichtvorhandensein von Betriebssanitätern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Falle einer Kontrolle durch den technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften können bei Verstößen gegen die Pflicht, Betriebssanitäter vorzuweisen, verschiedene "Sanktionen" erhoben werden: Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 EUR, Erhöhung der Beitragssätze durch den Anstieg des betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.2.1 Beitragssatz Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen

Rz. 13 Vor dem 1.1.2009 war die Höhe des maßgeblichen Beitragssatzes für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen vom allgemeinen Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse abhängig, womit Veränderungen des Beitragssatzes einer Krankenkasse von den Zahlstellen beim Beitragseinbehalt nach § 256 umzusetzen waren. Dies bedingte eine gewisse Vorlaufzeit, für die besondere Regelungen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.3 Hälftiger allgemeiner Beitragssatz für Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Nr. 4 (Satz 2)

Rz. 17 Abweichend von der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes bestimmte Satz 2 seit dem 1.1.2004 für die Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 (Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte [AdL] mit Ausnahme einer Übergangshilfe), dass dafür (nur) der halbe allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse der Mitgliedschaft gelte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.2 Voller allgemeiner Beitragssatz seit 2004

Rz. 10 Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde ab dem 1.1.2004 an Stelle der Hälfte, die Anwendung des vollen allgemeinen Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen vorgeschrieben, als Ausnahme (Satz 2 a. F.) verblieb es jedoch bei Versorgungsbezügen nach § 229 Abs. 1 Nr. 4 (also bei Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.2 Allgemeiner Beitragssatz bei Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Satz 1)

Rz. 16 Maßgebend für die Berechnung und Bemessung der Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung der allgemeine Beitragssatz des § 241, obwohl aus den Beiträgen für Renten kein Krankengeldanspruch entsteht. Das entspricht der Rechtsentwicklung. Beiträge sind aus Renten auch dann zu entrichten oder weiter zu entri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.3 Beitragssatz für ausländische Renten (Satz 2)

Rz. 23 Der durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 1.7.2011 angefügte Satz 2 regelt (seit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG ab 1.1.2015) als gesetzlichen maßgeblichen Beitragssatz für ausländische Renten die Hälfte d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.2.2 Beitragssatz bei kapitalisierten Versorgungsbezügen

Rz. 14 Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) war mit Wirkung zum 1.1.2004 in § 229 Abs. 1 Satz 3 die für Versorgungsbezüge geltende Regelung eingefügt worden, dass (neben den bisherigen Fällen, dass an die Stelle der laufenden Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung tritt) nunmehr auch die nicht regelmäßigen Leistunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 248 Beitragssatz aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Abs. 2, der unter bestimmten Voraussetzungen für freiwillig versicherte Mitglieder nach Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres die Anwendun...mehr