Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückzahlung der Altersvorsorgezulagen nach Übertragen des Kapitals auf den Ehegatten

Leitsatz Wird das Guthaben eines Altersvorsorgevertrags bei Tod des Steuerpflichtigen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen, sind die Zulagen nicht zurück zu fordern, wenn bei den Ehegatten im Todeszeitpunkt die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt sind. Verfügt der überlebende Ehegatte später schädlich über seinen Vertrag, muss er auch die ...mehr

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Einreichung unrichtiger GmbH-Gesellschafterlisten zum Handelsregister

Zusammenfassung Eine einstweilige Verfügung, die die Einreichung einer unrichtigen GmbH-Gesellschafterliste zum Handelsregister untersagt, verpflichtet die Gesellschaft, die Einreichung zu verhindern oder eine Korrekturliste einzureichen. Bei Verstoß gegen diese Pflicht ist die Gesellschaft so zu behandeln, als sei die unrichtige Gesellschafterliste nie ins Handelsregister a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.3 Würdigung der relevanten Umstände

Rz. 150 Die Finanzbehörde hat im Rahmen der Schätzung alle bekannt gewordenen Umstände zu würdigen; insbesondere müssen der Sachverhalt, soweit er bekannt ist, substanziierte Hinweise und Kontrollmitteilungen berücksichtigt werden.[1] Damit ist jedoch nicht gesagt, dass sie diese in jedem Fall zugrunde legen muss. So kann der Stpfl. z. B. nicht verlangen, dass ein Abschlag w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.2 Zulässigkeit der tatsächlichen Verständigung

Rz. 164 Die tatsächliche Verständigung bezieht sich grundsätzlich auf einen in der Vergangenheit abgeschlossenen und jetzt der steuerlichen Beurteilung unterliegenden Sachverhalt. Im Gegensatz zu der verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung, § 204 AO, ist die tatsächliche Verständigung nicht zukunftsorientiert. Vielmehr erfolgt die Verständigung über die steuerliche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.6 Unwirksamkeit und Aufhebung der tatsächlichen Verständigung

Rz. 196 Die tatsächliche Verständigung ist wirksam, wenn sie auf beiden Seiten von den entscheidungsbefugten Personen abgeschlossen wurde, sich auf die Beseitigung sachlicher Unklarheiten beschränkt, also nicht auf Rechtsfragen bezieht, und die Verständigung vom Bindungswillen beider Seiten getragen wurde. Verfahrensfehler im vorausgegangenen Besteuerungs- oder Außenprüfungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4 Schätzung bei Mängeln der Buchführung und der Aufzeichnungen

Rz. 28 Besonders wichtig ist eine Schätzung nach § 162 Abs. 2 S. 2 AO in Fällen, in denen der Stpfl. steuerrechtlich vorgeschriebene Bücher und Aufzeichnungen nicht vorlegen kann oder seiner Buchführung nach § 158 AO die Beweiskraft zu versagen ist.[1] Aus welchen Gründen die gesetzlich vorgeschriebenen Bücher und Aufzeichnungen nicht vorgelegt werden können, ist für die Zul...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Prüfung durch Grundbuchamt

Leitsatz Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, wonach diejenigen, denen ein Miteigentumsanteil gemeinschaftlich zusteht, zur Bestellung eines Bevollmächtigten verpflichtet sind und ihr Stimmrecht bis dahin ruht, ist nicht offensichtlich unwirksam oder unbeachtlich. Anders ist es für eine Regelung, die das Stimm- und Teilnahmerecht in der Versammlung von der Eigentümerst...mehr

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Selbstständiger für eine private Sportschule tätiger Judotrainer mit Trainerlizenzen aber ohne Bescheinigung i. S. v. § 4 Nr. 21 UStG: nicht umsatzsteuerfrei

Leitsatz bitte auswählen Bestehen vertragliche Beziehungen nur zwischen dem selbstständigen Trainer und der privaten Sportschule sowie der Sportschule und den trainierenden Kunden, nicht aber zwischen Trainer und den trainierten Kunden, sind die Leistungen des selbstständigen Judotrainers an die private Sportschule nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i oder j MwStSystRL umsatz...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.2.2 Hilfen zur angemessenen Schulbildung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 12 Hierzu gehören alle schulbegleitenden Maßnahmen (Nachhilfe- oder Sonderunterricht, Fahrtkosten, Internatsunterbringung), insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Zur Vorbereitung zählt z. B. der Besuch eines Sonderschulkindergartens. Während des Sc...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.2 Begünstigte Maßnahmen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 10 Abs. 2 Satz 1 zählt die begünstigten Maßnahmen erschöpfend auf. Werden (gleichzeitig) andere, nichtbegünstigte Maßnahmen durchgeführt, greift die Privilegierung des Abs. 2 Satz 1 nur für die dort genannten Maßnahmen. Sämtlichen in Abs. 2 genannten Privilegierungsfällen ist gemeinsam, dass sie einen spezifischen Förderbedarf und eine entsprechende Förderung voraussetze...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.2.8 Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 18 Die Vorschrift ist auch auf schwerstbehinderte Menschen in Fördergruppen und Tagesförderstellen anzuwenden, denen lediglich praktische Fähigkeiten vermittelt werden, damit sie ihre Alltagsprobleme bewältigen können (wie Essen, Waschen usw.). Auch wenn dies keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind, entspricht es Sinn und Zweck der Regelung, den Kostenbeitrag ...mehr

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Jung, SGB XII § 92a Einkomm... / 2.1 Grundregelung zum Einkommenseinsatz bei Leistungen in Einrichtungen

Rz. 4 Abs. 1 regelt den Einkommenseinsatz bei Leistungen sowohl in stationären als auch in teilstationären Einrichtungen. Unter einer Einrichtung wird ein in einer besonderen Organisationsform zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft verstanden, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis z...mehr

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Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.1.2 Tatsächliche Leistungserbringung

Rz. 7 Der Sozialhilfeträger muss Leistungen vor der Überleitung tatsächlich "erbracht" haben. Hiermit ist gemeint, dass die Leistung bewilligt worden sein muss. Damit ist eine Überleitung "auf Vorrat" rechtswidrig, es sei denn, dass sie unter der aufschiebenden Bedingung der späteren Leistungsbewilligung vorgenommen wird (BGH, Urteil v. 13.1.1988, IVb ZR 15/87, NJW 1988 S. 1...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Böhm, Der öffentlich-rechtliche Vertrag statt eines Verwaltungsaktes im Verwaltungsverfahren des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts, VersorgungsB 1986 S. 15, 30, 44. Boerner, Die Neuregelung des § 69 SGB V und ihre Bedeutung für die Leistungserbringerverträge, SGb 2000 S. 389. Bosse, Der subordinationsrechtliche Vertrag als Handlungsform öffen...mehr

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Balanced Scorecard erforder... / 2.1 Das Unternehmen

Europäischer Marktführer mit über 40 Tochtergesellschaften Im münsterländischen Altenberge liegen die Ursprünge der Schmitz Cargobull AG. 1892 als Schmiede gegründet, hat sich das Unternehmen zum umsatzstärksten europäischen Anhänger- und Aufliegerhersteller in der Nutzfahrzeugbranche entwickelt. Der reiche Erfahrungsschatz, die konsequente Unternehmenspolitik und die intensi...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.5 Geltendmachung

Rz. 10 Die Anpassung für die Zukunft erfolgt mit einer neuen Vereinbarung. Bei Weigerung der Gegenseite kann diese durch eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde oder durch Urteil nach § 173 VwGO, § 198 SGG i. V. m. § 894 ZPO ersetzt werden. Auch das Kündigungsverlangen kann durch die Verwaltungs- bzw. Sozialgerichte überprüft werden. Anpassung und Kündigung sind öffentlich-re...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.3 Anpassung oder Kündigung

Rz. 7 Ist einer Vertragspartei das Festhalten an den ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht mehr zuzumuten, so ist zunächst weiter zu prüfen, ob und in welcher Form eine Anpassung des Vertragsinhalts an die geänderten Verhältnisse möglich ist. Erst wenn dies aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, kann...mehr

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Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 3 Literatur

Rz. 35 Eicher, Rezension, 50 Jahre Sozialhilfe. Eine Festschrift, herausgegeben von Jonathan I. Fahlbusch, Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin, 2012, SGb 2013 S. 191. Fahlbusch, Der Anspruch auf Sozialhilfe, in 50 Jahre Sozialhilfe, Festschrift Deutschen Verein, Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürs...mehr

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Schell, SGB IX § 28 Ausführ... / 3 Rechtsprechung

Rz. 7 Pflicht des Rentenversicherungsträgers zur Gewährung beruflicher Rehabilitationsleistungen in Koordination mit der Bundesagentur für Arbeit: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.8.2016, L 22 R 473/16.mehr

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Schell, SGB IX § 127 Verbin... / 2.3 Wegfall der Geschäftsgrundlage (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 regelt das ansonsten über § 59 SGB X (Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen, vgl. auch § 313 Abs. 3 BGB) greifende Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage/Störung der Geschäftsgrundlage ( Freudenberg, in: Jung, SGB XII, § 77 Rz. 2; Neumann, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 77 Rz. 49; Münder, in: HK-SGBXII, § 77 Rz. 22), das über die Regelung in Abs. ...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.3 Verfahrensvoraussetzungen – Schriftform (Satz 3)

Rz. 8 Bei der außerordentlichen Kündigung handelt es sich nach überwiegender Ansicht und der Rechtsprechung um eine einseitige, empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung (Freudenberg, in: Jung, SGB XII, § 78 Rz. 10; Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, 5. Aufl. 2014, SGB XII, § 78 Rz. 10; Jaritz/Eicher, in: jurisPK-SGB XII, § 78 Rz. 31; LSG Berlin-Brandenburg, ...mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 2.1.6 Rechtscharakter von Landesrahmenverträgen

Rz. 13 Landesrahmenverträgen kommt keine Außenwirkung mit allgemeingültiger Verbindlichkeit zu. Anders als in § 123 Abs. 2 Satz 1 (Verbindlichkeit der Wirkung zwischen den Vertragsparteien und darüber hinaus für alle Träger der Eingliederungshilfe, die bei dem vertraglich gebundenen Leistungserbringer Leistungen zu finanzieren haben) fehlt in § 131 die Anordnung der unmittel...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: www.bar-frankfurt.de mit folgenden Praxisleitfäden unter der Rubrik "Publikationen": ICF-Praxisleitfaden 1 beim Zugang zur Rehabilitation, ICF-Praxisleitfaden 2 in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen, ICF-Praxisleitfaden 3 für das Krankenhausteam. Deutsches Institut für medizinische Dokumentation un...mehr

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Schell, SGB IX § 128 Wirtsc... / 1.1 Anlass der Regelung

Rz. 5 Ein Prüfrecht auf vertraglicher Grundlage kannte das bisherige Recht bereits (§ 76 Abs. 3 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis zum 31.12.2019). Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass in der Umsetzung Probleme aufgetreten sind, die in vielen Fällen den Abschluss einer entsprechenden Prüfungsvereinbarung verhindert haben (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428/16 S. 304...mehr

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Schell, SGB IX § 37 Qualitä... / 3 Literatur

Rz. 41 Im Internet auf der Homepage der BAR (http://www.bar-frankfurt.de) sind u. a. folgende Informationen abrufbar: Gemeinsame Empfehlung Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 1 SGB IX v. 27.3.2003, Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX (incl. "Grundsätzliche Anforderungen", Manual und Festlegungen zum Zertifizierungsverfahren), Glossar für ein ei...mehr

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Schell, SGB IX § 81 Leistun... / 2.2 Arten der Leistungen (Satz 2)

Rz. 4 Nach Satz 2 sind die Leistungen insbesondere darauf gerichtet, die Leistungsberechtigten in Fördergruppen und Schulungen oder ähnlichen Maßnahmen zur Vornahme lebenspraktischer Handlungen einschließlich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten zu befähigen, sie auf die Teilnahme am Berufsleben vorzubereiten, ihre Sprache und Kommunikation zu verbessern und sie zu befähigen, si...mehr

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Schell, SGB IX § 132 Abweic... / 2.1 Inhalt der Zielvereinbarungen

Rz. 6 Die Zielvereinbarung kann neue Wege der Bestimmung von Leistungsinhalten und Vergütungsabreden enthalten aber auch Inhalte der Vereinbarungen nach Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 ergänzen (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428/16 S. 306). Zu Vergütungsvereinbarungen nach § 125 Abs. 3 werden alternative Methoden wie Leistu...mehr

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Schell, SGB IX § 4 Leistung... / 2.4.4 Integration in die Gesellschaft/Inklusion (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 16 Ziel der Teilhabeleistungen ist es, den betroffenen Menschen möglichst auf Dauer in Arbeit, Beruf und vor allem Gesellschaft zu integrieren bzw. einzugliedern. Das durch § 4 Abs. 1 Nr. 4 angesprochene Ziel bezieht sich insbesondere auf die Leistungen zur sozialen Teilhabe und orientiert sich insbesondere an der Eingliederungshilfe i. S. d. § 53 SGB XII. Wie das Wort "...mehr

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Schell, SGB IX § 28 Ausführ... / 2.1 Ausführung von Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 § 28 Abs. 1 regelt die Ausführung von Leistungen zur Teilhabe durch den zuständigen Rehabilitationsträger. Diese Ausführung wird in die eigenverantwortliche Entscheidungskompetenz des zuständigen Rehabilitationsträgers gestellt. Nach Abs. 1 kann der zuständige Rehabilitationsträger die Leistungen zur Teilhabe allein, gemeinsam mit anderen in § 6 aufgeführten Rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.5 Rechtscharakter des Schiedsstellenspruchs – Begründung

Rz. 19 Der Rechtscharakter des Schiedsstellenspruchs ist in der Literatur umstritten. Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich um einen vertragsgestaltenden Verwaltungsakt i. S. d. § 31 Satz 1 SGB X (st. Rspr., BSG, Urteil v. 23.7.2014, B 8 SO 2/13 R, Rz. 11, BSGE 116 S. 227 m. w. N. bereits BVerwG, BVerwGE 108 S. 47, 49 und BVerwGE 116 S. 78, 81). Auch die Bundesregier...mehr

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Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 2.3 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung – Schriftform

Rz. 20 Die Vereinbarungen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe (Leistungsträger) und der leistenden Dritten (Leistungserbringer) sind schriftlich abzuschließen (Abs. 1). Als öffentlich-rechtliche Verträge nach dem Sozialgesetzbuch (vgl. §§ 53 ff. SGB X; allg. Ansicht (vgl. Freudenberg, in: Jung, SGB XII, § 75 Rz. 38; Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, 5. Aufl. 2014, ...mehr

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Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.2.2 Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 24a Die aktuelle Rechtslage zum Fragerecht richtet sich in diesen Fällen nach den Vorschriften des neugefassten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des AGG. Nach dem seit 1.9.2009 geltenden § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.4 Verfahrensgrundsätze vor der Schiedsstelle – Mitwirkungspflichten der Vertragsparteien

Rz. 12 Verfahrensgrundsätze regelt der Bundesgesetzgeber nicht; die nähere Bestimmung des Verfahrens der Schiedsstellen erfolgt durch Rechtsverordnung der Länder (§ 133 Abs. 5 Nr. 6). Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze aus SGB X und SGG sind ergänzend (Vorbehaltsklausel in § 37 SGB I zu beachten) heranzuziehen (vgl. Becker, SGb 2013 S. 712). Hierbei haben sich bestimmte Gru...mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 2.1.5 Inhalte von Landesrahmenverträgen

Rz. 10 Im Gegensatz zu den Vorgaben der inhaltlichen Ausgestaltung der Eingliederungsvereinbarungen (§ 125 SGB XII) ist der Katalog der Vereinbarungsgegenstände des Abs. 1 Satz 2 abschließend. Auch wenn der Wortlaut des Abs. 1 nahe legt, dass ein Rahmenvertrag alle enumerativ aufgezählten Bereiche regeln muss (so positioniert sich anscheinend Freudenberg, in: Jung, SGB XII, §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 5 Hinterziehung des Solidaritätszuschlags

Rz. 36 Da der SolZ eine Steuer i. S. d. AO ist (Rz. 3), fällt seine Hinterziehung unter § 370 AO. Es tritt also Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung ein. Damit ist eine Hinterziehung der ESt oder KSt immer auch eine Hinterziehung des SolZ.. § 235 AO (Verzinsung von hinterzogenen Steuern) umfasst auch die Verzinsung des SolZ zur ESt.[1] Auf Hinterziehungszinsen zum SolZ gib...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 3.1 Anwendung des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes (§ 1 Abs. 2 SolZG)

Rz. 8 Nach § 1 Abs. 2 SolZG sind auf die Festsetzung und Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden. Dies betrifft insbesondere die Verfahrensvorschriften des EStG und des KStG (Rz. 21ff.), aber auch einige materielle Vorschriften. Dagegen sind nicht anwendbar die Vorschriften über die Steuerpflicht, die Ermittlung der Bemessungsgrundlag...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinien 1.1.2018

1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Kammergerichts, Stand 1.1.2018 Das Kammergericht verwendet diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Sie entsprechen im Aufbau den Leitlinien anderer Oberlandesgerichte, in...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.6 Sonstiges

25. Rundung Der Unterhaltsbetrag ist auf volle EUR aufzurunden.mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Kammergerichts, Stand 1.1.2018

Das Kammergericht verwendet diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Sie entsprechen im Aufbau den Leitlinien anderer Oberlandesgerichte, inhaltlich ergibt sich nicht in allen Punkten eine Übereinstimmung. 1.1 Unterhaltsrechtlic...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt mindestens 880 EUR. Ist die Mutter verheiratet oder geschieden, ergibt sich ihr Bedarf aus den ehelichen Lebensverhältnissen. Bezüglich der Erwerbsobliegenheit und der Dauer des Anspruchs gilt Nr. 17.1. entsprechend. 19. Elternunterhalt Beim Bed...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.7 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2018) Düsseldorfer Tabelle 2018 II. Tabelle der Zahlbeträge (2018) Tabelle der Zahlbeträge (2018) III. Tabellarische Zusammenstellung der Bedarfssätze und der Selbstbehaltemehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). 11.1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle gehen davon aus, dass das Kind ohne zusätzliche Aufwendungen krankenversichert ist. Be...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse prägend anzusehen sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei ...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Der Eigenbedarf (Selbstbehalt) ist dem Unterhaltspflichtigen zu belassen. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt gilt in allen Fällen der Inanspruchnah...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoein...mehr

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FoVo 1/2018, Keine Übernahm... / 2 II. Die Entscheidung

Übernahme wird abgelehnt Die Übernahme des Verfahrens wird abgelehnt. Nach § 17·Abs. 1 S. 1 ZPO wird der allgemeine Gerichtsstand einer Gesellschaft grundsätzlich durch ihren Sitz bestimmt. Ausweislich der Auskunft aus dem Handelsregister ist mit dem Gesellschaftsvertrag vom 10.5.2016 Berlin als Firmensitz bestimmt worden. Berlin hat jedoch elf Amtsgerichte, welche nach § 828...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Kirchliche Trauung

Rz. 5 Seit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes vom 19.2.2007[10] und der damit verbundenen Aufhebung des Voraustrauungsverbots des § 67 a.F. ist es möglich, sich ausschließlich kirchlich trauen zu lassen. Aber mangels Trauung vor einem Standesbeamten löst das nicht die Folgen einer Eheschließung im Sinne der Rechtsordnung aus.[11] Man kann dann überlegen, ob im Ei...mehr

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FoVo 1/2018, Keine Übernahm... / 1 I. Der Fall

Abgabe der Forderungspfändung an ein anderes AG Die Gläubigerin beantragte beim AG Leipzig den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) gegen die Schuldnerin, deren Sitz der Gesellschaft sich in Berlin befindet. Nach zweifacher Mitteilung der Auffassung des AG Leipzig zur örtlichen Zuständigkeit hat die Gläubigerin die Abgabe des Verfahrens an das Vollstreck...mehr

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AGkompakt 1/2018, Der "wertlose" Versorgungsausgleich

Verfahrenswert des VA beläuft sich auf 10 % des 3fachen Nettoeinkommens beider Eheleute In Verfahren über den Versorgungsausgleich ist der Verfahrenswert gemäß § 50 Abs. 1 FamGKG grundsätzlich mit 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Eheleute festzusetzen. In Verfahren nach der Scheidung (gemeint sind damit Verfahren nach den §§ 20 ff. VersAusglG; siehe dazu die Übersch...mehr

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§ 4 Ehe / I. Nichtigkeit

Rz. 4 Diese Voraussetzung muss nach deutschem Recht ausnahmslos gegeben sein. Wird die Ehe nicht vor einem Standesbeamten, sondern zum Beispiel ausschließlich kirchlich geschlossen, ist sie nicht wirksam.[8] Dann liegt eine "Nichtehe" vor, die wegen ihrer Nichtigkeit keine Rechtswirkungen entfaltet.[9] Die sogenannte "Schlüsselgewalt" im Sinne des § 1357 BGB kommt somit nich...mehr