Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 474 Der Versicherer ist sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet.[1049] Der Versicherer muss nachweisen, dass der Versicherungsnehmer durch die unrichtigen Angaben auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglich...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XIII. Obliegenheiten, Punkt 15

Rz. 77 Punkt 15.1 bis 3 AVB Reisegepäck 1992/2008 führt im Einzelnen die vertraglichen Obliegenheiten auf, die der Versicherungsnehmer bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat. Kommt er diesen Verhaltensnormen nicht nach, läuft er Gefahr seinen Anspruch ganz oder teilweise zu verlieren. Punkt 15.4 AVB Reisegepäck 1992/2008 ist im Grunde genommen nichts an...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ff) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude, § 1 Nr. 2 f AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 f AERB 2008, 2010

Rz. 52 Auch hier bedarf es eines Einbruchdiebstahls unter Verwendung eines "richtigen" Schlüssels, der allerdings "nur" zu einem Eindringen in einen Raum eines versicherten Gebäudes führt. Anders als in § 1 Nr. 2 e AERB 87 (A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010) bedarf es als "Schlüsselvortat" jedoch keines qualifizierten Diebstahls. Ein einfacher Diebstahl des Schlüssels reicht be...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Vergleich des Gesundheitszustands

Rz. 364 Inhaltlich nachvollziehbar ist die Änderungsmitteilung nur, wenn sie den früheren Gesundheitszustand, der zum Anerkenntnis führte, mit dem Gesundheitszustand vergleicht, der jetzt die Leistungspflicht entfallen lassen soll.[770] Die Mitteilung muss deshalb erkennen lassen, was sich verbessert haben soll.[771] Das Erfordernis der Aufzeigung eines konkreten Vergleichs ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Freie Arztwahl (§ 4 Abs. 2 MB/KK)

Rz. 421 Gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK hat der Versicherungsnehmer die freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Niedergelassen i.S.d. § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK ist ein Arzt, der in irgendeiner objektiven, für jedermann erkennbaren Form (z.B. Praxisschild, Zeitungsanzeige) nach außen hin als praktizierend in Erscheinung tritt. Das Merkmal der Niederlas...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung

Rz. 246 Soweit im Versicherungsvertrag nichts Anderes geregelt ist, richtet sich die Fälligkeit nach § 14 Abs. 1 VVG. Danach sind Geldleistungen des Versicherers fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfanges der Leistung notwendigen Erhebungen. Sind diese abgeschlossen und ist damit die Fälligkeit ausgelöst, ist der Versicherer zur Za...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / V. Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit in bestimmten Berufen

Rz. 113 Zur Berufsunfähigkeit in bestimmten Berufen [242] sind instruktive Entscheidungen ergangen:mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / a) Sicherheitsvorschriften, B § 8 Ziff. 1 a aa VGB 2010

Rz. 167 Gemäß B § 8 Ziff. 1 a aa VGB 2010 (§ 11 Nr. 1a VGB 88) hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierzu gehören: Rz...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Textformerfordernis

Rz. 482 Das Erfordernis der Textform der Belehrung zu den Folgen der Anzeigepflichtverletzung aus § 19 Abs. 1 VVG dient der Rechtssicherheit.[1086] Gemäß § 19 Abs. 5 S. 1 VVG stehen dem Versicherer die Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverlet...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / aa) Eigenschäden

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / IV. Schutz des Verkehrsopfers außerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 233 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 PflVG kann derjenige, der durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers einen Personen- oder Sachschaden erlitten hat, die Ersatzansprüche, die ihm gegen den Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeuges zustehen, auch gegen den "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" geltend machen, wennmehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / dd) Irreguläre Eigenbewegung

Rz. 38 Unstrittiger Ausgangspunkt ist zunächst, dass ein Ereignis auch dann von außen auf den Körper wirkt, wenn die VP durch eigene Bewegung eine Kollision ihres Körpers mit der Außenwelt verursacht hat, z.B. gegen ein Hindernis läuft. Rz. 39 Eine Einwirkung von außen liegt nach allgemeiner Ansicht bei Eigenbewegungen mit regulärem Ablauf nicht vor. Wenn die Eigenbewegung vo...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Psychotherapeutische und psychoanalytische Behandlung

Rz. 407 Besondere Regelungen ergeben sich bei Leistungen für psychotherapeutische und psychoanalytische Behandlungen. Hier können Begrenzungen sowohl hinsichtlich der Anzahl der Sitzungen als auch hinsichtlich der Höchstleistungen pro Kalenderjahr für möglich, da niemand erwarten wird, dass eine psychotherapeutische Behandlung unbegrenzt finanziert wird: Nach einer Entscheid...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Gebührenanspruch des Rechtsanwalts für die Einholung der Deckungszusage

Rz. 65 In der Praxis wird die Einholung der Deckungszusage unterschiedlich gehandhabt. Manche Versicherungsnehmer suchen ihren Rechtsanwalt schon mit der ihnen erteilten schriftlichen Deckungszusage auf. In der Regel wird die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer jedoch dem Rechtsanwalt überlassen. Die meisten Rechtsanwälte erbringen die Abwicklung mit dem Rechtsschu...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / d) Überschwemmung

Rz. 97 Gemäß A § 4 Ziff. 3 a VGB 2010 ist eine Überschwemmung eine Überflutung des Grundes und des Bodens, auf dem das versicherte Gebäude liegt (Versicherungsgrundstück). Eine Überflutung von Grund und Boden liegt vor, wenn sich auf der Geländeoberfläche erhebliche Wassermengen ansammeln. Rz. 98 Die Überschwemmung kann alternativ durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Tötung durch Leistungsberechtigten

Rz. 214 Nach § 162 Abs. 1 VVG ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich durch eine widerrechtliche Handlung den Tod der versicherten Person herbeiführt. Zweck der Vorschrift ist der Schutz der versicherten Person. Anders als bei der Selbsttötung besteht deshalb bei Tötung durch den Versicherungsnehmer auch kein Anspruch auf d...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 87) – Alte Fassung

Rz. 170 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (AERB 2010) mit dem aktuellen Stand April 2014 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versi...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Höhe der Vergütung

Rz. 416 In der Praxis wird grundsätzlich und zulässigerweise die übliche Vergütung als angemessen angesehen und zugrunde gelegt. Welches als üblicher Preis anzusehen ist, ist in der Rechtsprechung streitig. Der Begriff der "üblichen Leistung" findet sich zumeist im Zusammenhang mit Fragen der Erstattungsfähigkeit von physikalischen oder zahntechnischen Leistungen. Die Versiche...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / II. Versicherte Sachen, Punkte 1.2–1.5

Rz. 8 Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte mitgeführte, am Körper, in der Kleidung getragene oder durch ein übliches Transportmittel beförderte Reisegepäck der versicherten Personen (vgl. Punkt 1.1 AVB Reisegepäck 1992/2008). Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs. Der Bedarf ergibt sich aus der konkreten Reise und den persönliche...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / VI. Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen, Punkt 5

Rz. 37 Punkt 5.1 AVB Reisegepäck 1992/2008, die so genannte Kfz-Klausel, schränkt den Versicherungsschutz bei unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen ein, allerdings nur, wenn der Versicherungsfall auf Diebstahl oder Einbruchdiebstahl beruht. Wertgegenstände sind überhaupt nicht versichert (vgl. Punkt 5. 1 lit. d AVB Reisegepäck 1992/2008). Rz. 38 Bei unbeaufsichtigten W...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Ende des Versicherungsvertrages

Rz. 364 Der Versicherungsschutz endet gem. § 7 MB/KK mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Eine Beendigung kann durch Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung eintreten. Rz. 365 Die Beendigung des Versicherungsvertrages erfasst gem. § 7 MB/KK auch schwebende Versicherungsfälle, also solche, die über das Ende des Versicheru...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Begriff der Kenntnisse bzw. Ausbildung und Fähigkeiten

Rz. 174 Die am Markt befindlichen Bedingungswerke arbeiten mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten, die jedoch im Grunde den gleichen Erklärungsgehalt haben. Einige Bedingungswerke sehen vor, dass der Verweisungsberuf den Kenntnissen und Fähigkeiten der versicherten Person entsprechen muss.[364] Der Begriff "Kenntnis" spricht das Wissen der versicherten Person an. Unter dem ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Auslegung und Umdeutung von Erklärungen

Rz. 501 Die Erklärungen des Versicherers bzgl. der Rechte nach § 19 VVG und der Anfechtung müssen grundsätzlich eindeutig sein. So muss insbesondere ersichtlich sein, dass es sich nicht um eine bloße Leistungsablehnung handelt. Bei der BUZ, die mit einer Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung verbunden ist, muss durch den Versicherer außerdem deutlich herausgestellt werden...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Höhe der Vergütung

Rz. 228 Die Höhe der Gebühren legt § 5 Abs. 1 GOÄ fest. Sie bemisst sich nach dem Gebührenrahmen, der zwischen dem einfachen und 3,5-fachen des Gebührensatzes liegt. Dabei liegt die Regelspanne gem. § 5 Abs. 2 GOÄ zwischen dem einfachen und dem 2,3-fachen Gebührensatz; Bemessungsgröße sind gem. § 5 Abs. 2 S. 1 GOÄ die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der einzelnen Leistung ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / cc) Abgrenzung zum Trickdiebstahl

Rz. 64 Die Abgrenzung zwischen versichertem Raub und nicht unter Versicherungsschutz fallenden Trickdiebstahl bereitet in der Praxis Schwierigkeiten. Gemeint sind die Fälle, in denen das Opfer vom Täter überrascht oder in einen Irrtum versetzt wird und die Überraschung oder der Irrtum zur Wegnahme der Sache führt. So wurde ein unter Versicherungsschutz fallender Raub angenom...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / f) Heizungs- und Sprinkleranlagen

Rz. 40 Zum Leitungswasser gehört auch Wasser, das aus Warmwasser- oder Dampfheizungen austritt. Hierzu zählen insbesondere Fußbodenheizungen, die für den Versicherer von besonderer Bedeutung sind, da sie ein erheblich gesteigertes Risiko darstellen. Durch Wasserlösch- und Berieselungsanlagen verursachte Nässeschäden sind nach den VGB 2010 ausdrücklich mitversichert (A § 3 Zif...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Systematik der Gliedertaxe

Rz. 16 Die Gliedertaxe ist seit jeher Bestandteil der AUB und steht in den Grundzügen nicht zur Diskussion. Seit geraumer Zeit wurde aber die Auffassung vertreten, dass bei einer in mehrere Teilbereiche eingeteilten Extremität nicht auf den Gesamtwert dieser Extremität abgestellt werden soll, sondern nur auf den betroffenen Anteil der Gesamtextremität. Gemeint sind solche Gl...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 334 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / V. Ausländische Unfallbeteiligte

Rz. 239 Grundlage der Schadenregulierung bei Beteiligung ausländischer Kraftfahrzeuge und Anhänger ist das Grüne-Karte-System.[303] Das Grüne-Karte-System regelt Unfälle, die durch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen im Wohnsitzland des Geschädigten verursacht werden. Die meisten europäischen Länder sind dem Grüne-Karte-System angeschlossen. Bei Unfällen im Inland richte...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Rz. 24 Das Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter ist im Jahre 1939 eingeführt und 1965 neu gefasst worden. Das Pflichtversicherungsgesetz gilt nur für die Kraftfahrtzeug-Haftpflichtversicherung. Nur im Rahmen dieses Gesetzes gibt es den Direktanspruch in allen Ländern der Europäischen Union – außer in Großbritannien und Irland – gegen den Kraftfahrtzeug-Haftpfli...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / Literaturtipps

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Voraussetzung der Leistung

Rz. 213 Es muss ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens X % vorliegen. Bisher werden häufig 50 % vereinbart. Es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Die Höhe der Invalidität bemisst sich wie bei der Invaliditätsleistung. Die Schwelle von X % Invalidität muss durch ein einziges Unfallereignis erreicht werden. Nicht ausreichend ist es, wenn durch einen weiteren Unfa...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 309 Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste. Erforderlich ist ein objektiv grober und subjektiv unentschuldbarer Verstoß gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt.[365] Vorausgesetzt wird hierfür grundsätzlich ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 8. Internationales Versicherungsrecht

Rz. 43 Die deutschen Gerichte sind nach den Regeln der ZPO über die örtliche Zuständigkeit (§§ 12–37 ZPO) und nach der Gerichtsstandregelung in § 215 VVG auch zuständig, soweit Ansprüche gegen einen ausländischen Versicherer geltend gemacht werden. Deckungsansprüche aus einem Versicherungsvertrag mit einem ausländischen Versicherer können daher nach deutschem Recht vor einem...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Gefahrabhängige Einschränkungen

Rz. 169 Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nach A § 7 Ziff. 5 VHB 2010 nur, wenn sich die versicherten Sachen im Schadenszeitpunkt in Gebäuden (vgl. Rdn 83) befinden. Zelte und deren Inhalt sowie Sachen im Freien sind gegen die genannten Risiken nicht versichert. Dasselbe gilt für Sachen in Wohnwagen und Kraftfahrzeugen, sofern sich diese im Schaden...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Beurteilungsmaßstab

Rz. 176 Der Maßstab für die Beurteilung der Ausbildung und Erfahrung bzw. der Kenntnisse und Fähigkeiten ist ein objektiv-individueller. Es kommt nicht darauf an, ob die versicherte Person die Kenntnisse und Erfahrungen, die sie besitzt auch in ihrem letzten Beruf einsetzen musste; es kommt nur darauf an, dass sie überhaupt über diese verfügt – unbeachtlich, auf welchem Wege...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 6. Abhanden gekommene Schlüssel, § 6 Nr. 4 e AERB 87

Rz. 159 Geht dem Versicherungsnehmer ein Schlüssel für einen Zugang zum Versicherungsort oder für ein Behältnis im Sinne der Versicherungsbedingungen verloren, ist er dazu verpflichtet, das betreffende Schloss unverzüglich durch ein gleichwertiges Schloss zu ersetzen. Unterlässt er dahingehende Maßnahmen, begründet das eine Gefahrerhöhung gem. § 6 Nr. 4 e AERB 87. Die Gefahre...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Schulterschäden

Rz. 72 Problematisch ist seit der BGH-Entscheidung vom 1.4.2015[148] die Einordnung der Schulter. Wichtig ist dies für die praxisrelevante Problematik der sog. Rotatorenmanschettenruptur.[149] Bisher wurde überwiegend die Schulter als zu den Gliedmaßen zählend angesehen.[150] Damit waren Leistungen auch für behauptete Verletzungen an der Schulter bei einer erhöhten Kraftanstr...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Versicherungsnehmer

Rz. 328 Die Bestimmung des Wohnsitzgerichtes ist nicht auf den Versicherungsnehmer beschränkt, sie gilt auch für die versicherte Person, nicht jedoch für den Zessionar, den Pfandgläubiger[457] oder den Insolvenzverwalter.[458] § 215 VVG spricht vom "Versicherungsnehmer" und nicht dem "Verbraucher", so dass diese Gerichtsstandregelung auch für juristische Personen gilt.[459] D...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 4. Gemeiner Wert

Rz. 199 Der gemeine Wert ist der vom Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis.[203] Er entspricht dem Verkehrswert, also dem Wert, den die Sache nach seiner objektiven Beschaffenheit für jedermann hat.[204] Rz. 200 Der gemeine Wert wird sowohl zur Bestimmung des Versicherungswertes von Gebäuden als auch von technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtungen und Gebrauch...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vorvertragliche Obliegenheiten

Rz. 568 Vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen werden in den MB/KK nicht geregelt. Somit ist für Neuverträge auf die allgemeinen Bestimmungen des VVG, hier insbesondere § 19 VVG zurückzugreifen. Gemäß § 19 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihn bekannten gefahrerheblichen Umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Te...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / I. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 345 Vor der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht sollte zunächst geprüft werden, welches Gericht für das Verfahren angerufen werden kann. In der Praxis wird häufig übersehen, dass neben dem allgemeinen Gerichtsstand des Sitzes der betreffenden Versicherungsgesellschaft (§ 17 ZPO) im Versicherungsrecht besondere Gerichtsstände existieren, die häufig eine K...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Sachverständigenverfahren (A § 15 VHB 2010)

Rz. 245 Bei Streit über die Höhe der Entschädigungsleistung sieht A § 15 VHB 2010 ein Sachverständigenverfahren vor. Es wird aufgrund Vereinbarung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer oder auf dessen einseitigen Antrag hin eingeleitet. Seine Ausgestaltung entspricht im wesentlichen § 14 AKB bzw. § 14 AERB und § 15 AFB. Die Möglichkeit des Sachverständigenverfahrens s...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Einbruchdiebstahl

Rz. 80 Definition Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Diebmehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Kommunale Haftpflichtversicherung

Rz. 68 Die als Eigenbetriebe der Kommunen und Landkreise oder als GmbH (in mehrheitlich kommunalem Besitz) geführten öffentlichen Krankenhäuser sind i.d.R. bei Kommunalversicherern betriebshaftpflichtversichert.[100] Die Kommunalversicherer treten in unterschiedlichen Rechtsformen auf:mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 175 Versicherungsschutz besteht, wenn der Bruch durch eine unter den Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden ist. Neben den anlagebedingten Entstehungsformen (innere Ursachen) können im Ausnahmefall Hernien durch von außen kommende gewaltsame Einwirkungen entstehen, also auf einen Unfall zurückzuführen sein. In diesen Fällen ist Versicherungs...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (2) Einsteigen

Rz. 32 Das Einsteigen im Sinne der Versicherungsbedingungen setzt voraus, dass der Täter die zum Eintritt in einen Raum eines Gebäudes bestehenden Hindernisse dadurch überwindet, dass er einen nicht bestimmungsgemäßen Zugang zum Versicherungsort gebraucht.[40] Dabei muss der Täter auf einem unüblichen Weg in das Gebäude gelangen. Im Rahmen des Einbruchdiebstahls ersetzt die ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Irrtumsanfechtung

Rz. 94 Die Irrtumsanfechtung gem. § 119 Abs. 1 BGB ist in beiden Alternativen (Erklärungsirrtum oder Inhaltsirrtum) möglich. Die Anfechtung nach § 119 BGB muss unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erklärt werden (§ 121 BGB). Bei wirksamer und fristgerechter Anfechtung ist der Versicherungsvertrag von Anfang an nichtig (§ 142 BGB). Bei Nichtigkeit des Vertrages du...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Deckungszusage

Rz. 59 Macht nach einem Versicherungsfall der Versicherungsnehmer seinen Rechtsschutzanspruch geltend (§ 17 Abs. 3 ARB), so muss der Rechtsschutzversicherer über seine Eintrittspflicht entscheiden. Der Versicherungsnehmer ist daran interessiert, den ihm zu gewährenden Rechtsschutz schriftlich dokumentiert zu erhalten. Die Deckungszusage gibt dem Versicherungsnehmer ­"grünes ...mehr