Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 3 Studentischer Praktikant

Neben den Möglichkeiten einer Beschäftigung als Werkstudent oder als Teilnehmer eines dualen Studiengangs können Studenten auch als Praktikanten tätig sein. Im Gegensatz zum Werkstudenten, bei der die Erwerbstätigkeit im Vordergrund steht, liegt der Schwerpunkt bei Praktikanten auf dem Sammeln von beruflicher Erfahrung und dem Erlernen praktischer Fähigkeiten. Bei Praktika, d...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.1 Vertragsverhältnis

Bei der Einstellung eines dualen Studenten gibt es verschiedene Modelle, die differenziert betrachtet werden müssen: ausbildungsintegriertes, praxisintegriertes, berufsintegriertes und berufsbegleitendes duales Studium. 2.1.1 Ausbildungsintegriertes duales Studium Im ausbildungsintegrierten dualen Studium erwerben die Studenten neben einem Hochschulabschluss auch einen Berufsa...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 4.3 Sonstige Arbeitsbedingungen

Als Arbeitnehmer genießt der Bachelorand die üblichen gesetzlichen Ansprüche. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Urlaub, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und alle weiteren Ansprüche, die einem Arbeitnehmer zustehen.mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2 Dualer Student

Der Begriff "duales Studium" bezeichnet Studiengänge, bei denen sich Phasen des Universitätsstudiums und vergleichbar lange Etappen der praktischen Ausbildung in einem Unternehmen abwechseln. Diese Struktur ist durch einen Vertrag zwischen dem Studenten und dem Ausbildungsinstitut sowie dem beteiligten Unternehmen festgelegt. 2.1 Vertragsverhältnis Bei der Einstellung eines du...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. Ein Wegfall der Versicherungsfreiheit stellt keinen personenbedingten Kündigungsgrund gemäß § 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) dar.[1] Kann jedoch bei einer Exmatrikulation der Verlust des Studentenstatus als vertraglich vorausgeset...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Praxisorientierte duale Studenten werden weder als Arbeitnehmer betrachtet, noch fällt ihr Studium unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Folglich haben sie keine arbeitsrechtlichen Ansprüche, die nicht vertraglich vereinbart wurden. Dies bedeutet beispielsweise, dass der praxisorientierte duale Student nicht vom Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) erfasst wird und keinen gesetzlich...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.2 Befristung

Praxisintegrierte duale Studiengänge fallen nicht unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG),[1] was bedeutet, dass eine vertragliche Befristung frei nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln vereinbart werden kann, sofern dies gewünscht ist. Es ist wichtig zu beachten, dass solche Studiengänge weder als Ausbildungsverhältnis noch als Arbeitsverhältnis klassifiziert werden.[2]...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 4.1 Vertragsverhältnis

Wenn ein Bachelorand als Arbeitnehmer eingestellt werden soll, ist es wesentlich, ihn betrieblich einzugliedern und eine Weisungsgebundenheit sicherzustellen. Eine solche Konstellation liegt beispielsweise vor, wenn die Bachelorarbeit thematisch an einem Problem anknüpft, an dessen Lösung das Unternehmen arbeitet, und der Bachelorand einen Beitrag zur Lösung leisten soll.[1]...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.2 Befristung

Seit 2000 können Arbeitsverträge mit Studenten nur noch im Rahmen des § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) befristet werden. Der Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Studenten ist grundsätzlich formlos möglich.[1] Für eine wirksame Befristung ist es jedoch zwingend erforderlich, dass die Befristungsvereinbarung schriftlich getroffen wird.[2] Zudem verpflic...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Wie bereits erörtert, sind Studenten in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer den Nicht-Studenten gleichgestellt. Folglich gelten für sie sämtliche arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche auf Teilurlaub[1] sowie Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).[2] Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) findet ...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.1.1 Ausbildungsintegriertes duales Studium

Im ausbildungsintegrierten dualen Studium erwerben die Studenten neben einem Hochschulabschluss auch einen Berufsabschluss. Dieses Studienmodell unterliegt den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) [1], was spezielle Vorschriften mit sich bringt: Die Probezeit muss laut § 20 BBiG mindestens 1 Monat und darf maximal 4 Monate betragen. Nach der Probezeit ist eine außerorde...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.3 Vergütung & Mindestlohn

Im Rahmen von praxisintegrierten dualen Studiengängen durchlaufen Studenten mehrere praktische Phasen. Für diese Praxisphasen ist keine Vergütung vorgeschrieben, da das Mindestlohngesetz (MiLoG) hier keine Anwendung findet.[1] Es greift die Ausnahmevorschrift des § 22 Abs. 3 MiLoG, die für praxisintegrierte duale Studiengänge spezifisch ist.[2] Ebenso sind die seit 2020 gelt...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.1.3 Berufsintegriertes und berufsbegleitende duales Studium

Bei einem berufsintegrierenden oder berufsbegleitenden dualen Studium handelt es sich um duale Studiengänge im weiteren Sinne, da es hier zu keiner inhaltlichen Verbindung zwischen Studium und praktischer Ausbildung kommt.[1] Hier hat der Student bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und arbeitet. Im Fall des berufsintegrierten dualen Studiums wird die bisherige Tätigk...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 4 Bachelorand/Masterand/Diplomand

Neben dualen Studenten und Werkstudenten werden Studenten auch zur Erstellung ihrer Abschlussarbeiten – sei es eine Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit – in Unternehmen eingestellt. Rechtlich besteht zwischen diesen 3 Gruppen kein Unterschied, daher wird im Folgenden der Begriff "Bachelorand" stellvertretend für alle 3 verwendet.[1] Die rechtliche Einordnung solcher Einstell...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 4.2 Vergütung & Mindestlohn

Da der Bachelorand in diesem Fall auch als Arbeitnehmer eingestuft wird, hat er Anspruch auf eine Vergütung wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist anwendbar, was bedeutet, dass die Vergütung des Bacheloranden nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen darf. Zudem darf der Bachelorand grundsätzlich nicht von freiwilligen Einmalzahlungen aus...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 4.4 Beendigung des Vertragsverhältnisses

In den meisten Fällen handelt es sich bei der Anstellung von Bacheloranden um ein befristetes Arbeitsverhältnis, das automatisch mit Ablauf der festgelegten Frist endet. Während der Probezeit ist eine Kündigung gemäß den vertraglich vereinbarten Regeln möglich. Gemäß § 15 Abs. 3 TzBfG ist ein befristeter Vertrag während seiner Laufzeit nur kündbar, wenn eine solche Kündigung...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.1 Arbeitsvertrag

Der Werkstudent ist ein "normaler" Arbeitnehmer, weshalb beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sämtliche Bestimmungen beachtet werden sollten, die auch bei der Anstellung eines nicht studierenden Arbeitnehmers gelten.[1] In der Regel wird das Arbeitsverhältnis mit einem Werkstudenten befristet sein, daher ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen.[2] S...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.1.2 Praxisintegriertes duales Studium

Im praxisintegrierten dualen Studium stehen Praxisanteile und theoretische Ausbildung gleichwertig nebeneinander, mit dem Ziel, einen Hochschulabschluss zu erlangen.[1] Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG findet das BBiG keine Anwendung auf diese Art der Berufsbildung, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen durchgeführt wird, basierend auf dem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.5 Beendigung des Vertragsverhältnisses

Bei einem praxisorientierten dualen Studium liegt in der Regel ein befristeter Vertrag vor, der automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist endet. Die Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung des Vertrags können von den Parteien flexibel gestaltet und im Vertrag festgelegt werden. Dabei ist sowohl eine Regelung zur Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung als auch deren A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütung, variable

Begriff Manche Arbeitnehmer haben zusätzlich zu ihrer vertraglich fixierten Grundvergütung variable Vergütungsbestandteile oder auch Zusatzvergütungen. Zusatzvergütungen sind Vergütungsbestandteile, die an besondere (und gegebenenfalls wechselnde) Umstände der Arbeitsleistung anknüpfen und nicht als regelmäßiger Vergütungsbestandteil vereinbart sind, etwa Prämien, Zuschläge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Hauptsächlich wird entfallenes Arbeitsentgelt während einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ersetzt. Die Leistung wird von der Krankenkasse gezahlt. Zuschüsse des Arbeitgebers sowie während des Leistungsbezugs gewährte Einmalzahlungen können beitragspflichtig sein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 1.1.3 Ältere Arbeitnehmer

Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und eine Beschäftigung aufnehmen, sind versicherungsfrei. Ihr Versicherungsverhältnis kann sich nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V richten (Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall). Der Anspruch auf Krankengeld ist nicht ausgeschlossen, wenn die Beschäftigung mehr als geringfügig[1] ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 5.3 Abmeldung

Endet die Beschäftigung während einer solchen Unterbrechung z. B. wegen Ablauf der Befristung, ist außerdem innerhalb von 6 Wochen eine Abmeldung mit dem Meldegrund "30" vorzunehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 5.2 Meldefrist

Diese Unterbrechungsmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats ohne Arbeitsentgelt erfolgen. Achtung Keine Wiederanmeldung erforderlich Eine Anmeldung zum Tag der Wiederaufnahme der Beschäftigung ist nicht erforderlich.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss eine Betriebsanw... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

§ 14 Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, den Beschäftigten schriftliche Betriebsanweisungen zugänglich zu machen und zwar in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache. Gemäß TRGS 555 Abschn. 5.1 muss die Unterweisung vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mind. einmal jährlich durchgeführt werden, und zwar arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen. De...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 1.1.2 Entgeltfortzahlung von nicht mindestens 6 Wochen

Für Arbeitnehmer, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, ist der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Hierzu zählen unständig Beschäftigte und Personen, deren Beschäftigungsverhältnis im Voraus auf weniger als 10 Wochen befristet ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 5.1 Unterbrechungsmeldung

Wird die versicherungspflichtige Beschäftigung für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen, ohne dass Entgelt gezahlt wird, ist für den Zeitraum bis zum Wegfall des Arbeitsentgeltanspruchs eine Unterbrechungsmeldung mit dem Abgabegrund "51" zu übermitteln.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsanweisung / 1 Inhalt und Aufbau von Betriebsanweisungen

Die Vorgaben der Betriebsanweisung müssen auf den Arbeitsplatz zugeschnitten sein. Sie muss übersichtlich gestaltet werden und sollte möglichst auf einer DIN A4-Seite Platz finden. Piktogramme, Symbole, Gebots-, Verbots- und Warnzeichen erleichtern den Beschäftigten die Aufnahme der Informationen. Die erforderliche Kennzeichnung sollte gemäß der ASR A1.3 "Sicherheits- und Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 1 Beschäftigung gegen Entgelt

Mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner unterliegen unter den gleichen Voraussetzungen der Sozialversicherungspflicht wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Voraussetzung für das Zustandekommen von Sozialversicherungspflicht ist, dass durch den Ehegatten oder Lebenspartner ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt ausgeübt wird. Das Arbeitsentgelt ist beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 2 Lohnsteuerabzug

Der an den Ehegatten oder Lebenspartner gezahlte Arbeitslohn kann nach den allgemeinen Grundsätzen nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) oder pauschal besteuert werden, z. B. bei geringfügiger Beschäftigung mit 2 %.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitskleidung im weiteren Sinne ist die für das Erbringen der Arbeitsleistung eingesetzte bzw. erforderliche Bekleidung des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden nach der Funktion der Kleidung: Berufs- und Arbeitskleidung (im engeren Sinne) dient dem allgemeinen Schutz der persönlichen Kleidung. Schutzkleidung wird zum Schutz vor physischen Gefahren und aus hygie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer b... / 2.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Eine Beendigung durch Kündigung, die an der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers anknüpft, wird nur selten aus diesem Grund sozial gerechtfertigt sein. In Betracht kommt eine personenbedingte Kündigung, wenn der ausländerrechtliche Status des Arbeitnehmers eine legale Beschäftigung beim Arbeitgeber endgültig und dauerhaft nicht zulässt. Eine verhaltensbedingte Kündigung komm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer b... / 1.1 Allgemeine Grundsätze

Wird ein ausländischer Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber mit Sitz und Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt, gilt für dieses Arbeitsverhältnis ausschließlich deutsches Recht, sofern zwischen den Parteien keine abweichende Regelung getroffen wurde. Die Staatsangehörigkeit allein hat grundsätzlich keine Bedeutung für das anwendbare Recht. Das Recht eines...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Unter einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis zu verstehen, in dem ein Ehegatte als Arbeitgeber und der andere Ehegatte als Arbeitnehmer fungiert. Dies gilt entsprechend für gleichgeschlechtliche Ehepartner sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wegen der besonderen Beziehung der Ehegatten bzw. Lebenspartner untereinander ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer b... / 2.1 Begründung des Arbeitsverhältnisses

Diskriminierungsverbot Im gesamten Bewerbungsverfahren ist sicherzustellen, dass es zu keinen Verstößen gegen die einschlägigen Diskriminierungstatbestände des § 1 AGG (ethnische Herkunft, Religion) kommt.[1] In Stellenausschreibungen dürfen bestimmte Sprachkenntnisse verlangt werden, die für die auszuübende Tätigkeit erforderlich sind[2]; unbeachtlich muss es bleiben, wie di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 4.2.1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Der versicherungsrechtliche Status des Arbeitsunfähigen bleibt während der stufenweisen Wiedereingliederung erhalten. Aufgrund des verminderten Arbeitsentgelts erfolgt keine neue versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung. Beträgt das Arbeitsentgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung nicht mehr als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze, kommen die Regelu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 4.2.2 Beitragsberechnung

Für das gezahlte, geminderte Arbeitsentgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung gelten die normalen beitragsrechtlichen Regelungen. Für den Zeitraum besteht Beitragspflicht und es sind Sozialversicherungstage (SV-Tage) anzusetzen. Beträgt das Arbeitsentgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung nicht mehr als die obere Grenze des Übergangsbereichs, kommen die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 4.2 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber

Zahlt der Arbeitgeber aufgrund der tatsächlich ausgeübten Beschäftigung während der stufenweisen Wiedereingliederung eine (Teil-)Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung, handelt es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Diese Zahlung gilt nicht als Zuschuss zum Krankengeld. Die Regelungen des § 23c SGB IV kommen beitragsrechtlich für diese Zahlungen nicht zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 8.3 Fahrkosten

Fahrkosten zur Arbeitsstelle werden nicht erstattet.[1] Dafür fehlt es an einem Zusammenhang der Fahrten mit einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die in § 74 SGB V genannte stufenweise Wiedereingliederung ist keine Leistung zur medizinischen Reha. Sie bezweckt die Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Versicherter in das Erwerbsleben. Die stufenweise Wiedereinglie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.1 Begriff des Arbeitslohns

Grundlage des Arbeitslohns sind die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Zu diesen gehören alle Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst, z. B. Gehälter, Löhne, Gratifikationen oder Tantiemen.[1] Die Bezüge oder Vorteile gelten dann als "für" eine Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.5 Was gilt als Arbeitsentgelt bei einem Nettoarbeitsentgelt?

Wenn ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart oder von einem Nettoentgelt auszugehen ist, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.[1] Von einer Nettolohnvereinbarung ist auch dann auszugehen, wenn bei illegaler Beschäftigung Steuern und Sozial...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / Zusammenfassung

Überblick Die Begriffe "Arbeitslohn" und "Arbeitsentgelt" klingen ähnlich, müssen aber sauber getrennt werden. Der Arbeitslohn ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, während das Arbeitsentgelt ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht ist. Dabei ähneln sich die Begriffe nach der rechtlichen Definition für den Arbeitslohn und für das Arbeitsentgelt zunächst sehr. Arbeitslohn ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.1 Auflistung laufender Einnahmen

Als laufende Einnahmen aus einer Beschäftigung sind Einnahmen anzusehen, für die eine Arbeitsleistung in einem konkreten Abrechnungsmonat erbracht wurde. Dazu zählen insbesondere der Lohn und das Gehalt. Zu den laufenden Einnahmen gehören z. B. auch Überstundenvergütungen, Leistungsprämien, Schichtzulagen, Schmutzzulagen, Familienzuschläge, Provisionen und regelmäßige vermögenswirk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.4 Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Der vergünstigte Erwerb von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers kann zu Arbeitslohn führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung, also als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen seiner Arbeitskraft, gewährt wird.[1] Dies gilt auch, wenn der vergünstigte Erwerb im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung vorab gewährt wird.[2] Na...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.6 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Bei versicherungspflichtigen Beschäftigten mit einem monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs richten sich die Beitragsberechnung und die Aufteilung der zu zahlenden Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach den allgemein geltenden Normen. Vielmehr wird anstelle des tatsächlichen Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung bei versicherungspflichtigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3 Bedeutung von Bezeichnung, Form und Erzielung der Einnahmen

Die laufenden oder einmaligen Einnahmen sind unabhängig von der Bezeichnung und Form der Einnahmen Arbeitsentgelt. Als Einnahmen – und damit als Arbeitsentgelt – gelten somit alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen. Dazu zählen grundsätzlich alle Sachbezüge sowie alle Zuwendungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen. Auch Belegschaftsrabatte ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2 Kein Arbeitsentgelt ohne Beschäftigungsverhältnis

Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, unabhängig von deren Form oder Bezeichnung.[1] Der weitgehende Begriff des Arbeitsentgelts führt dazu, dass ein Zusammenhang zwischen Zuwendung und Beschäftigungsverhältnis schon dann anzunehmen ist, wenn eine Zuwendung nur aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt. Eine Zahlu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
PV-Anlage: Besteuerung und ... / 5 Bauabzugsteuer

Die Bauabzugsteuer soll die illegale Beschäftigung im Baugewerbe eindämmen. Seit 1.1.2002 sind unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen (Bauherren, Bauauftraggeber, alle Unternehmer im steuerlichen Sinn gem. § 2 UStG) verpflichtet, 15 % des Rechnungsbetrags einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Von dieser Pflicht werden sie nur dann befreit, wenn das au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 1.4.2 Beendigung der Erlaubnis

Das (stillschweigende) Einverständnis kann grundsätzlich durch eine anderslautende Weisung nach § 106 GewO beendet werden; durch Zeitablauf nach dem (stillschweigenden) Einverständnis kommt es zu keiner Vertragsänderung, die wiederum nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung beseitigt werden kann. Der Arbeitgeber hat durch sein (stillschweigendes) Einverständnis nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.1 Von Dritten gewährte Rabatte und andere Leistungen

Rabatte, die Arbeitnehmern von Dritten eingeräumt werden, können Arbeitslohn sein, wenn die Leistung des Dritten sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht. So spricht es dafür, dass Preisvorteile zum Arbeitslohn gehören, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung dieser Preisvorteile aktiv...mehr