Fachbeiträge & Kommentare zu Beschaffung

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§ 3 Beschaffung von Informa... / E. Nutzung weiterer Informationsquellen

Rz. 99 Der Auskunftsanspruch gegenüber dem Bevollmächtigten scheitert oft an rechtlichen und tatsächlichen Hürden und gibt den Erben des Vollmachtgebers nur ein bruchstückhaftes Bild von den Verfügungen. Diese Defizite kann man teilweise kompensieren, indem man weitere Erkenntnisquellen zu erschließen versucht. Im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist dabei zu klär...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / G. Mögliche Einwendungen des Bevollmächtigten

Rz. 168 Der Bevollmächtigte hat verschiedene Möglichkeiten, auf ein Auskunftsverlangen zu reagieren. In den meisten Fällen wird das Auskunftsverlangen anerkannt und dann nach bestem Wissen und Können – was sehr relative Begriffe sein können – erfüllt. Es gibt aber auch Bevollmächtigte, die Gründe haben, eine Auskunft über ihr Handeln zu verweigern. Soweit es sich dabei um rec...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Vertragliche Grundlagen

Rz. 83 Neben den gesetzlichen Grundlagen ist zusätzlich zu prüfen, ob zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem die Informationspflichten in irgendeiner Weise abgeändert wurden. Regelmäßig ist dies nicht der Fall, aber es kann immer wieder vorkommen, dass Informationspflichten verschärft oder gemildert werden. Zum vertraglichen Verzicht auf Auskünfte weiter unten (siehe R...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 5. Verfügung über den Pkw

Rz. 98 Hat der Bevollmächtigte den Pkw des Vollmachtgebers verkauft, kann der Erbe die Vorlage des Kaufvertrages verlangen. Da in den seltensten Fällen eine offizielle Schätzung des Wertes vorliegt, kann der Erbe anhand der Fahrzeugdaten im Kaufvertrag auch noch nachträglich über einen Sachverständigen feststellen lassen, ob der Kaufpreis im Rahmen des Angemessenen liegt. Au...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Fehlende Rechtsgrundlage

Rz. 169 Ein häufiger Einwand gegen eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht ist die Auffassung, es gebe hierfür keine Rechtsgrundlage. Dass dem meist nicht so ist, ergibt sich aus den Ausführungen zu Beginn dieses Kapitels (siehe Rdn 6 ff.), wonach regelmäßig ein Auftragsverhältnis anzunehmen ist.mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Ermittlungen bei Notaren

Rz. 106 Auch Notare können um Auskünfte ersucht werden. Es ist allerdings immer damit zu rechnen, dass der Notar unter Berufung auf sein Dienstgeheimnis Auskünfte verweigert und eine Befreiung aller Beteiligter von seiner Verschwiegenheitspflicht verlangt.[106] Dies kann gerade bei Erbengemeinschaften ein Hindernis darstellen. So bleibt nur die Möglichkeit, von den Miterben ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Bargeschäfte

Rz. 94 Hat der Bevollmächtigte über das Barvermögen verfügt, sollte er grundsätzlich im eigenen Interesse dokumentieren, woher das Geld kommt und wohin es fließt. Der überwiegende Teil des Bargeldes wird vom Konto kommen, auf dem sich die Einkünfte des Vollmachtgebers zuvor gesammelt haben. Dennoch kann es auch noch weitere Quellen für Bargeld geben, z.B.:mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Vollstreckung der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 164 Hat das Gericht – was selten vorkommt – festgestellt, dass die Auskünfte so unsorgfältig erteilt wurden, dass vom beklagten Bevollmächtigten eine eidesstattliche Versicherung (e.V.) verlangt werden darf, sollte dieser Anspruch im Weigerungsfalle auch vollstreckt werden. Rz. 165 Dies ist ein nicht alltäglicher Vorgang, der daher auch nicht an die Fachangestellte mit de...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Vertraglicher Ausschluss der Auskunftspflicht

Rz. 172 Auskünfte können dann nicht verlangt werden, wenn dies zwischen Bevollmächtigtem und Vollmachtgeber so vereinbart war oder der Vollmachtgeber einseitig auf sein Recht verzichtet hat. § 666 BGB ist grundsätzlich dispositiv.[149] Ob dem Vollmachtgeber ein solcher Verzicht "untergejubelt" wurde oder es ihm darum ging, vor der Nachwelt seinen persönlichen und wirtschaftli...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Konkludente Vereinbarung

Rz. 181 Gerne wird vom Bevollmächtigten behauptet, dass der Erblasser ihm gegenüber nie einen Bericht über getätigte Verfügungen verlangt habe und insoweit ja wohl selbstverständlich von einem schlüssigen Verzicht auf Auskunft und Rechenschaft auszugehen sei. § 666 BGB ist dispositiv,[156] so dass dieser Vortrag nicht von vorneherein abwegig ist. Dennoch gilt: Ein konkludent...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 6. Auftragsrecht zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern

Rz. 27 Schließlich hatte sich die Rechtsprechung mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit bei Schwiegerkindern Auftragsrecht anzunehmen ist. Das OLG Brandenburg[32] hatte über folgende Fallkonstellation zu entscheiden: Fall Die Vollmachtgeberin lebte seit 1984 im Haus ihres 1999 verstorbenen Sohnes und wurde von ihrer Schwiegertochter versorgt. Die Schwiegertochter wurde 2002...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / IV. Ungerechtfertigte Bereicherung

Rz. 38 Soweit keine der vorstehenden Rechtsverhältnisse einschlägig sind, z.B. weil der Bevollmächtigte den Nachweis für ein Auftragsverhältnis schuldig bleibt, steht dem Vollmachtgeber § 812 BGB als Auffangtatbestand zur Seite. Auch wenn die Vollmacht ohne das Grundgeschäft ausgeübt wird, sei es, weil das Grundgeschäft (i.d.R. der Auftrag) die Handlung nicht erlaubt oder da...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VI. Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers

Rz. 43 Sofern der Bevollmächtigte im Besitz von Sachen des verstorbenen Vollmachtgebers ist oder war, trifft ihn zusätzlich die Auskunftspflicht[43] nach § 2027 Abs. 1 BGB, die gem. § 260 Abs. 1 BGB auch die Erstellung eines Bestandsverzeichnisses beinhaltet. Beispielemehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VII. Tod des Bevollmächtigten

Rz. 205 Führt der Tod zum ewigen Schweigen des Bevollmächtigten, lebt der Auskunftsanspruch des § 666 BGB gleichwohl weiter.[183] Die Erben haben nach Kräften die verfügbaren Informationsquellen aufzubereiten und Rechenschaft abzulegen. Sind die Erben aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, muss hierfür notfalls eine Nachlassverwaltung beantragt werden.mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VIII. Auskunftspflicht aus Treu und Glauben?

Rz. 46 Sofern sich kein anderer Anhaltspunkt für eine Auskunftspflicht ergibt, könnte man aus den §§ 242, 259 BGB eine Auskunftspflicht aus Treu und Glauben ableiten. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass es die Rechtsbeziehungen der Parteien mit sich bringen, dass der Berechtigten in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang eines Rechts im Ungewissen ist und der Verpf...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Grundstücksgeschäfte

Rz. 91 Bei Verfügungen über Grundstücke ist selbstverständlich eine Ausfertigung des notariellen Vertrages vorzulegen. Oft werden von Bevollmächtigten Grundstücke verkauft, deren Wert man vielleicht höher als den erzielten Kaufpreis eingeschätzt hätte. Um dies überprüfen zu können, darf der Auskunftsberechtigte vom Bevollmächtigten auch Informationen über die wertbildenden Fa...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 63 Die zentrale Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung von Informationsrechten gegenüber dem Bevollmächtigten fasst § 666 BGB in einem Satz zusammen: Zitat "Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 4. Wohnungskündigung/Haushaltsauflösung

Rz. 96 Wenn der Vollmachtgeber altersbedingt umzieht und seine Wohnung aufgeben muss, haben dessen Erben je nach Wert des Inventars ein berechtigtes Interesse, den Verbleib der Einrichtungsgegenstände nachzuvollziehen. Meistens wird von Seiten des Bevollmächtigten argumentiert, dass der "wertlose Krempel" entsorgt werden musste und natürlich keine Inventarliste erstellt wurde...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Auskunftspflicht in Form eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 70 Die Auskunftspflicht über den Stand des Geschäfts besteht nur auf Verlangen des Vollmachtgebers. Die Auskunft ist definiert als "die Mitteilung von Tatsachen nach vorheriger Aufforderung". Der Vollmachtgeber kann also in diesem Rahmen einen Tätigkeitsbericht verlangen, in dem auch Informationen enthalten sind, die nicht in einem Rechenschaftsbericht, der sich im Wesen...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Taktische Überlegungen vor Klageerhebung

Rz. 130 Wird der Auskunftsanspruch nicht oder nicht vollständig erfüllt, kann der Berechtigte eine Auskunftsklage anstrengen. Weil aber mit der Erteilung der Auskunft nicht nur ein Erkenntnisgewinn verbunden sein soll, sondern vor allem die Durchsetzung von Zahlungs- und Herausgabeansprüchen vorbereitet wird, ist zunächst zu entscheiden, ob statt einer reinen Auskunftsklage ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / IV. Einschaltung von Staatsanwaltschaft/Polizei

Rz. 109 Ob die Polizei "Dein Freund und Helfer" bei der Aufklärung krimineller Machenschaften im Rahmen von Vollmachtsmissbrauchsfällen hilfreich sein kann, ist fraglich. Die meisten Versuche, mit Hilfe der Staatsgewalt an Informationen zu kommen, die sonst nicht frei zugänglich sind, scheitern an dem mangelnden Interesse der Ermittlungsbehörden. Selbst bei krassen Fällen gi...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 4. Eidesstattliche Versicherung gem. § 259 Abs. 2 BGB

Rz. 80 Ein stumpfes Schwert im Kampf gegen unbefriedigende Antworten auf angeforderte Bestandsverzeichnisse und Rechenschaftsberichte ist die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 259 Abs. 2 BGB. Die Drohung mit strafrechtlichen Konsequenzen bei Falschangaben macht vielleicht Eindruck beim Mandanten. Der anwaltlich beratene Bevollmächtigte wird wissen, dass die Gef...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Erfüllung

Rz. 170 Der Bevollmächtigte wird sich oft darauf berufen, dass er die Auskunftspflichten bereits erfüllt hat. Für diesen Umstand ist er allerdings voll beweispflichtig.[146] Die Einrede der Erfüllung wird oft durch Vorlage einer Ausgleichsquittung des verstorbenen Vollmachtgebers bekräftigt. Als Rechtsanwalt der Erben des Vollmachtgebers hat man in dieser Situation zwei Mögli...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / A. Allgemeines

Rz. 1 Es ist die herausfordernde Aufgabe des Rechtsanwalts, den Sachverhalt zu ermitteln, auf dessen Grundlage Ansprüche geprüft werden sollen. Dies gilt besonders bei einem vermuteten Vollmachtsmissbrauch, weil Unterlagen nicht oder nur sehr bruchstückhaft vorhanden sind. Gerade Erben ohne besondere Nähe zum Erblasser haben hier regelmäßig ein großes Problem. Informationen, ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 4. Anderweitige Informationsmöglichkeiten

Rz. 198 Der Rechtsanwalt des Vollmachtgebers bzw. dessen Erben muss nicht befürchten, dass von dritter Seite eingeholte Informationen, z.B. ein Kontenjournal von der kontoführenden Bank, zum Vorwurf des Rechtsmissbrauchs führen. Der Bevollmächtigte, dem so mögliche Verfehlungen vorgehalten werden, darf nicht einwenden, dass die Gegenseite schon alle Informationen habe und ih...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Auftragsverhältnis

Rz. 6 Der häufigste Fall eines der Bevollmächtigung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses ist der Auftrag gem. § 662 BGB, wonach sich der Auftragnehmer durch die Annahme eines Auftrages verpflichtet, ein ihm vom Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen. Zentrale Rechtsfolge des Auftrags ist neben der hier interessierenden Pflicht zur Auskunft u...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VI. Kostentragung

Rz. 159 Wird eine isolierte Auskunftsklage erhoben, gelten die allgemeinen Grundsätze der §§ 91 ff. ZPO. Hat sich die Auskunftsklage erledigt, kann eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO ergehen, falls die Parteien sich hierüber nicht außergerichtlich geeinigt haben. Der Beklagte muss wissen, dass er im Falle einer Verurteilung zur Auskunft unabhängig von einem späteren Leis...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Gemeinschaftliche Geltendmachung von Auskunftsansprüchen

Rz. 51 Ausgehend von der gesamthänderischen Bindung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft sollten die Auskünfte grundsätzlich von allen Miterben geltend gemacht werden. Rz. 52 Hinweis Es kann vorkommen, dass nach Erteilung von Auskünften die Mitglieder der Erbengemeinschaft sich nicht mehr über das weitere Vorgehen einigen können. Ursache hierfür können z.B. Erkenntnisse üb...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Vollstreckung des Auskunftsanspruchs

Rz. 162 Bei der Auskunftserteilung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die gem. § 888 ZPO durch Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft vollstreckt wird. In der Praxis kommt es sehr selten vor, dass wegen einer Auskunftspflicht vollstreckt werden muss. Falls doch, muss diese gem. § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges beantragt werden. Ander...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 36 Wenn der Bevollmächtigte mit dem Willen, aber ohne ausdrücklichen Auftrag des Erblassers handelt, ist dies gem. § 677 BGB eine Geschäftsführung ohne Auftrag. Über die Verweisung in § 681 S. 2 BGB hat der Bevollmächtigte auch hier die Auskunftsverpflichtung gem. § 666 BGB. Rz. 37 Beispiel Der Bevollmächtigte B hat eine allgemeine Bankvollmacht, mit der er für den Vollma...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / IV. Treuwidrigkeit des Auskunftsverlangens

Rz. 183 Die Berufung auf Treu und Glauben gem. § 242 BGB wird bei Argumentationsschwächen gerne als juristische Notbremse gegen alle Ungerechtigkeiten der Welt ins Feld geführt. Im Bereich des Auskunftsrechts kann mit Treu und Glauben allerdings recht gut argumentiert werden, wenn man Tatsachen vortragen kann, die dazu führen, dass eine Auskunftserteilung unzumutbar, verwirkt...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 4. Auftragsrecht zwischen Großeltern und Enkeln

Rz. 23 Obwohl das Auftragsverhältnis nur bei Ehegatten auszuschließen ist, gibt es bedauerliche Ausreißer, in denen die Analogie sogar auf Lebensgemeinschaften erweitert wird, die alles andere als eheähnlich sind. Ein Beispiel ist eine Entscheidung des OLG Naumburg[25] zum angeblich fehlenden Auftragsverhältnis des für seine Großmutter wirtschaftenden Enkels. Nach Ausführunge...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / V. Unerlaubte Handlung

Rz. 40 Ein Anspruch aus unerlaubter Handlung ist zu prüfen, wenn dem Bevollmächtigten die vorsätzliche oder fahrlässige Schädigung eines in § 823 BGB geschützten Rechtes nachzuweisen ist. Ein rechtliches Plus im Vergleich zu den vorgenannten Anspruchsgrundlagen bietet die unerlaubte Handlung, wenn ein Vollmachtsmissbrauch so krass ist, dass eine auch strafrechtliche Verantwor...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Schikane

Rz. 189 Ein weiterer Fall der Unzumutbarkeit kann dann bestehen, wenn das Auskunftsinteresse so unbedeutend ist, dass es in keinem Verhältnis zum Aufwand der Auskunftserteilung steht und schon absehbar ist, dass auch nach Erteilung der Auskunft der Berechtigte keine Ansprüche daraus ableiten können wird.[165] Rz. 190 Seit der Schuldrechtsreform gibt es in § 275 Abs. 2 BGB sog...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / a) Rechtsprechung zugunsten des Vollmachtgebers

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VII. Auskunftspflicht des Hausgenossen

Rz. 45 Lebten der Bevollmächtigte und der Erblasser in häuslicher Gemeinschaft, hat der Erbe zusätzlich Auskunft über die erbschaftlichen Geschäfte zu erhalten, die nicht selten auf einer transmortalen bzw. postmortalen Vollmacht beruhen dürften. Als Hausgenosse kann insbesondere ein Lebensgefährte[45] gelten, aber auch Familienmitglieder, die zwar nicht mit dem Erblasser zu...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / b) Rechtsprechung zugunsten des Bevollmächtigten

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§ 3 Beschaffung von Informa... / IX. Auskunftspflicht aus Einsichtsrecht gem. §§ 809 f. BGB?

Rz. 48 Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann dies gem. § 810 BGB verlangen, z.B. wenn darin ein zwischen ihm und dem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist. In Vollmachtsfällen ist dieser Anspruch allenfalls subsidiär,[52] denkbar wäre das Verlangen eines Miterben, Einsicht in die Vollmachtsurkunde z...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VI. Auskunftsverweigerung Dritter

Rz. 204 Der Bevollmächtigte kann dem Auskunftsanspruch nicht entgegenhalten, dass ein Dritter die zur Erfüllung des Anspruchs notwendigen Auskünfte bzw. Unterlagen zurückhält. Ihm ist zuzumuten, dass er notfalls seinerseits den Dritten auf Auskunft bzw. Herausgabe verklagt.[182] Die Kosten hierfür hat indes der Vollmachtgeber gem. § 669 BGB vorzulegen, es sei denn, der Bevol...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Bankgeschäfte

Rz. 88 Die Bankgeschäfte des Vertreters sind ab Beginn seiner Bevollmächtigung nachvollziehbar darzustellen. Idealerweise legt der Bevollmächtigte die gesammelten Kontoauszüge vor und markiert dort die von ihm veranlassten Verfügungen. In einer separaten Aufstellung wird dann der Rechtsgrund der jeweiligen Verfügung dargelegt, jeweils unter Beifügung der Originalbelege. Rz. 8...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / B. Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem

Rz. 4 Das Abstraktionsprinzip gebietet eine Trennung zwischen der Vertretungsmacht auf der einen und dem notwendigerweise zwischen Vertreter und Vertretenem bestehenden Rechtsverhältnis auf der anderen Seite. Während die Vertretungsmacht nach außen das "Können" bestimmt, regelt das Innenverhältnis das "Dürfen". Letzteres ist in den wenigsten Fällen ausdrücklich zwischen den P...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Rechenschaftspflicht durch Ein- und Ausgabenrechnung

Rz. 75 Die Rechenschaftspflicht beinhaltet gem. § 259 Abs. 1 BGB die Verpflichtung, dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen. Damit ist die Rechenschaftspflicht als spezieller Unterfall der Auskunftspflicht anzusehen, dessen Gegenstand d...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Befragung des persönlichen Umfelds

Rz. 107 Die Erben eines verstorbenen Vollmachtgebers stehen manchmal vor der Situation, dass sie keine oder nur geringe Informationen über dessen Lebensumstände verfügen. Daher sind Freunde, Nachbarn, Pflegepersonal, Ärzte und andere Personen wichtige Informationsquellen. Rz. 108 Dabei sind es nicht nur Hinweise zu einzelnen Vermögensgegenständen oder Geschäften des Erblasser...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / b) Rechtsprechung zugunsten des Bevollmächtigten

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§ 3 Beschaffung von Informa... / V. Streitwert

Rz. 153 Für die Streitwertfestsetzung im Rahmen einer Auskunfts- bzw. Stufenklage gelten folgende Grundsätze: Der Streitwert für die Auskunftsklage steht gem. § 3 ZPO im Ermessen des Gerichts, das sich zunächst an dem Informationsinteresse des Klägers im Zeitpunkt der Klageeinreichung[132] orientieren muss. Die Gerichte setzen hier – regional unterschiedlich – zwischen 1/10 u...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Banken

Rz. 100 Die Banken haben den Erben umfassend Auskunft über die Kontenbewegungen zu erteilen, so lange sie hierzu in der Lage sind. Die reguläre Aufbewahrungsfrist für Kontenbelege beträgt gem. § 257 Abs. 4 HGB sechs Jahre. Da das Kreditinstitut in aller Regel die Unterlagen über einen längeren Zeitraum (meist über zehn Jahre) aufbewahrt, ist es auch über diesen Zeitraum hina...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Zustandekommen des Auftragsverhältnisses

Rz. 7 Voraussetzung für die Annahme eines Auftrags ist aber ein Vertragsschluss, der notfalls bewiesen werden muss. Da Auftragsverhältnisse meist von einer persönlichen Nähe der Parteien geprägt sind und aufgrund der Vertrauensstellung, die der Bevollmächtigte zumindest beim Vertretenen hatte, sind schriftliche Auftragsverträge eine Seltenheit. Auch in den gängigen Formulars...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Auftragsrecht bei unverheirateten Paaren

Rz. 18 Ob die Ausnahmen vom Auftragsrecht für Eheleute auch bei unverheirateten Paaren gelten, ist umstritten. Das OLG Düsseldorf[18] hat in Abänderung des untergerichtlichen Urteils entschieden, dass auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die gleichen Grundsätze wie für Eheleute anwendbar seien und deshalb kein Auftrag im Rechtssinne bestünde. Zumindest im konkreten...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Gesundheitliche Gründe in der Person des Bevollmächtigten

Rz. 184 Vor allem bei älteren und kranken Bevollmächtigten kann eingewendet werden, dass es ihnen nicht mehr zumutbar ist, Auskünfte zu erteilen. Das OLG Düsseldorf hat bei einer 77-jährigen Bevollmächtigten, die krebskrank und auf den Rollstuhl angewiesen war, die Auffassung vertreten, dass mangels Zumutbarkeit kein Auskunftsanspruch bestünde.[163] Diesen "Krankheitsbonus" ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Verwirkung durch Zeitablauf

Rz. 192 An eine Verwirkung des Auskunftsrechts ist dann zu denken, wenn der Vollmachtgeber längere Zeit keine Auskunft verlangt hat, und der Bevollmächtigte berechtigterweise davon ausgehen durfte, dass auch in Zukunft keine Auskunft verlangt werde.[166] Andererseits steht es jedem frei, die Geltendmachung seiner Rechte bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nicht geltend zu ma...mehr