Fachbeiträge & Kommentare zu Beschaffung

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 5. Auftragsrecht zwischen Eltern und Kindern

Rz. 24 Nach einer Scheidung durch Trennung oder Tod ist oft zu beobachten, dass Kinder dem überlebenden Elternteil als Partnerersatz dienen, auch zur Regelung wirtschaftlicher Belange. Rechtfertigt dieses "besondere Vertrauensverhältnis" eine Privilegierung des Kindes, das bevollmächtigt wird? Die bisherige klare Linie der Rechtsprechung hat dies stets verneint. Daher gibt e...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / V. Verjährung

Rz. 200 Die Verjährung des Anspruchs auf Auskunft und Rechenschaft gem. § 666 BGB unterliegt gem. § 195 BGB der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt gem. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit Entstehung des Anspruchs. Da Auskunft und Rechenschaft nur auf Verlangen zu erteilen sind, handelt es sich um einen sog. verhaltenen Anspruch,[174] der zwar jederz...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Berechtigung des Miterben

Rz. 54 Ungeachtet des Grundsatzes der gemeinschaftlichen Verwaltung kann der Miterbe gem. § 2039 S. 2 BGB auch alleine Nachlassforderungen beitreiben. Die Leistung muss jedoch für alle Miterben durch Hinterlegung erfolgen. Da unter § 2039 BGB Nachlassforderungen aller Art fallen,[53] kann selbstverständlich auch ein Informationsanspruch der Erbengemeinschaft auf diesem Wege g...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / IV. Stufenklage

Rz. 146 Die Erhebung einer Stufenklage ist dem im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt nicht fremd. So werden z.B. Herausgabeklagen gegen den Erbschaftsbesitzer gem. § 2027 BGB und Pflichtteilsansprüche häufig auf diesem Wege geltend gemacht. Sie weist einige prozessuale Besonderheiten auf, die zu beachten sind. Die Stufenklage erfolgt regelmäßig in drei Stufen:mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Konkrete Auskunftsansprüche bei typischen Verfügungsgeschäften

Rz. 84 Nachdem zuvor die Grundzüge der Auskunftserteilung dargestellt wurden, stellt sich nun die Frage, welche konkreten Anforderungen an die Informationen über das Vertreterhandeln zu stellen sind. Was ist einem Bevollmächtigten "zumutbar"? Welche "erforderliche Sorgfalt" darf man voraussetzen? Wie sieht eine "geordnete Darstellung" von Ein- und Ausgaben aus? Rz. 85 Wenngle...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Geschäftsbesorgungsvertrag

Rz. 28 Wer gegen Bezahlung Geschäfte für den Vollmachtgeber ausführt, hat in aller Regel mit diesem einen Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 Abs. 1 BGB geschlossen. Aufgrund der weitgehenden Verweisung auf das Auftragsrecht sind die Auskunftspflichten zumindest identisch, wenn sie nicht durch Individualvereinbarung abgeändert wurden. Liegt ein schriftlicher Geschäftsbesorg...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Auftragsrecht bei Eheleuten

Rz. 13 Unter Eheleuten darf man hingegen nicht ohne weiteres Auftragsrecht annehmen, wie der BGH ausführt: Zitat "Eheleute müssen während des Zusammenlebens Ausgaben nicht mit der gleichen Genauigkeit abrechnen wie Vertragspartner, die nicht in einer ehelichen Lebensgemeinschaft verbunden sind. Verschwenderische oder unbelegte Ausgaben durch den wirtschaftenden Ehegatten könne...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Ausdrückliche Vereinbarung

Rz. 173 Beruft sich der Bevollmächtigte auf eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vollmachtgeber, ist diese genau zu prüfen. Handelt es sich um eine formularmäßig verwendete Klausel, wonach auf die Rechnungslegung verzichtet wird, kann diese wegen unangemessener Benachteiligung des Vollmachtgebers gem. § 307 BGB unwirksam sein.[150] Rz. 174 Für die Annahme einer vorformuliert...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Benachrichtigungspflicht

Rz. 64 Die Benachrichtigungspflicht umfasst einzelne Informationen, die u.U. schon vor Tätigwerden des Bevollmächtigten für den Vollmachtgeber von Bedeutung sein können. Ist der Bevollmächtigte z.B. vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage, für den Vollmachtgeber tätig zu werden, obwohl dieser sich darauf verlässt, ist dies eine "erforderliche Nachricht", deren unterla...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 113 Wenn das Wissen über den rechten Gebrauch der Vollmacht fehlt, bedarf es der unverzüglichen Aufklärung durch den beauftragten Rechtsanwalt. Insoweit wird das Auskunftsverlangen regelmäßig kurz nach oder zusammen mit dem Widerruf der Vollmacht an den Bevollmächtigten zu richten sein. Insofern gilt das oben Gesagte (siehe § 2 Rdn 1). Nur in Ausnahmefällen wird man das ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Auskunftsklage

Rz. 136 Wird die Auskunft verweigert oder nur unzureichend erteilt, sollte zügig Klage erhoben werden. Bei allen Risiken des Auskunftsanspruchs birgt jede zeitliche Verzögerung das zusätzliche Risiko einer ungenauen oder gar unmöglichen Information. Hier spielen insbesondere die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen eine Rolle. Wenn z.B. Buchungsunterlagen und Bankbelege n...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 3 Auslagen

Rz. 1 unbesetzt Rz. 2 Die Gebühren stellen nicht nur das Entgelt für die berufliche Leistung des StB dar, sondern gelten auch die allgemeinen Geschäftskosten ab; hierzu zählen z. B. auch nicht mandatsbezogene DATEV-Gebühren (OLG Düsseldorf v. 20. 02. 1992 – 13 U 134/91, GI 1993, 151). Diese können nur auf Grund einer besonderer Vereinbarung zusätzlich in Rechnung gestellt wer...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen

Rz. 1 Gegenstand dieser Vorschrift sind die Tätigkeiten im Rahmen einer Außenprüfung (§§ 193 bis 203 AO), einer Prüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, einer Maßnahme der Steueraufsicht (§§ 208 bis 217 AO) oder ähnlicher Prüfungen außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens (z. B. Liquiditätsprüfung bei Stundungen, Augenscheinseinnahmen im Rahmen der Einheitsbewertung e...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

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Vorbemerkung zum Dritten Abschnitt

Rz. 1 Der 3. Abschnitt umfasst Regeln zur Umsatzsteuer, zu Post- und Telekommunikationsgebühren, Schreibauslagen, Geschäftsreisen und zur Verlegung der beruflichen Niederlassung. Während die §§ 16–20 den Auslagenersatz i. S. v. § 1 Abs. 1 ansprechen, ist die USt gesondert in diesem Abschnitt aufgeführt. Sie ist dem Gebühren- und Auslagenersatz hinzuzurechnen. Damit stellt si...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Beschaffung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 35 Zu den Akteineinsichtsrechten u. dergl. vgl. Rdn 7 ff. a) Abschrift des erteilten Europäischen Nachlasszeugnisses Rz. 36 Hinweis Beim Europäischen Nachlasszeugnis wird nicht mehr unterschieden nach Ausfertigung und beglaubigter Abschrift; es werden nur noch beglaubigte Abschriften erteilt. aa) Berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift Rz. 37 Na...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Beschaffung eines Erbscheins

a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht Rz. 7 Das Recht auf Einsicht in FG-Akten ist in §§ 13 ff. FamFG geregelt. Rz. 8 Für alle FG-Verfahren – und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren – unterscheidet § 13 FamFG danach, ob die Akteneinsicht von einem Verfahrensbeteiligten oder von einem Dritten begehrt wird. Nach § 13 Abs. 1 FamFG können die Beteiligten die Gerichtsak...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Beschaffung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ)

a) Abschrift des erteilten Europäischen Nachlasszeugnisses Rz. 58 Hinweis Das Europäische Nachlasszeugnis entfaltet seine Wirkungen in allen Mitgliedstaaten – auch zum Zwecke des Erbnachweises bei öffentlichen Registern, ohne dass es dazu eines besonderen Verfahrens bedarf, Art. 69 Abs. 1, Abs. 5 EuErbVO. Beim Europäischen Nachlasszeugnis wird nicht mehr unterschieden nach Aus...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Beschaffung eines Erbscheins

a) Ausfertigung des erteilten Erbscheins Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels ...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 12.1 Ausschlussfrist der Verantwortlichkeit

Sie kann nicht für die Beschaffung von oder den Zugriff auf Informationen, die sie gemeldet oder offengelegt hat, rechtlich verantwortlich gemacht werden, sofern die Beschaffung nicht als solche oder der Zugriff nicht als solcher eine eigenständige Straftat darstellt. Ebenso verletzt sie keine Offenlegungsbeschränkungen und kann nicht für die bei einer Meldung oder Offenlegun...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / bb) Zweck

Rz. 38 Eine zügige Abwicklung einer Nachlasssache mit Auslandsbezug innerhalb der Mitgliedstaaten soll dadurch gefördert werden, dass Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter ihre Rechte und Befugnisse in einem anderen Mitgliedstaat einfach nachweisen können, Erwägungsgrund (EG) 67.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Vertretung des Gläubigers

Rz. 39 Der Rechtsanwalt als Vertreter des Gläubigers kann nach § 10 FamFG mit schriftlicher Vollmacht als Bevollmächtigter auftreten. Dies gilt auch für die weiteren in § 10 FamFG genannten Personen.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Abschrift des erteilten Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 36 Hinweis Beim Europäischen Nachlasszeugnis wird nicht mehr unterschieden nach Ausfertigung und beglaubigter Abschrift; es werden nur noch beglaubigte Abschriften erteilt. aa) Berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift Rz. 37 Nach Art. 70 EuErbVO reicht ein berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines ENZ. Dieses b...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Zweck

Rz. 60 Eine zügige Abwicklung einer Nachlasssache mit Auslandsbezug innerhalb der Mitgliedstaaten soll dadurch gefördert werden, dass Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter ihre Rechte und Befugnisse in einem anderen Mitgliedstaat einfach nachweisen können, Erwägungsgrund (EG) 67.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Abschrift des erteilten Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 58 Hinweis Das Europäische Nachlasszeugnis entfaltet seine Wirkungen in allen Mitgliedstaaten – auch zum Zwecke des Erbnachweises bei öffentlichen Registern, ohne dass es dazu eines besonderen Verfahrens bedarf, Art. 69 Abs. 1, Abs. 5 EuErbVO. Beim Europäischen Nachlasszeugnis wird nicht mehr unterschieden nach Ausfertigung und Abschrift; es werden nur noch Abschriften er...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ff) Änderung und Widerruf des ENZ

Rz. 64 Da die Urschrift des ENZ stets bei Gericht verbleibt und nur beglaubigte Abschriften zirkulieren, arbeitet die EuErbVO nicht mit dem deutschen Konzept der Einziehung und Kraftloserklärung, sondern sieht nur Änderung und Widerruf eines unrichtigen ENZ vor (Art. 71 EuErbVO). So tritt an die Stelle der Einziehung die Information der Personen, denen eine beglaubigte Absch...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift

Rz. 37 Nach Art. 70 EuErbVO reicht ein berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines ENZ. Dieses berechtigte Interesse hat ein Gläubiger, der im Besitz eines Vollstreckungstitels gegen den Erblasser ist. Die Schwelle ist also niedriger (berechtigtes Interesse) als für die Erteilung einer Ausfertigung eines Erbscheins (rechtliches Interesse, § 35...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Ausfertigung des erteilten Erbscheins

Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels nach § 357 Abs. 2 FamFG von einem bereit...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Qualifikation des pauschalierten Zugewinnausgleichs unter Geltung der EuErbVO – Ausweis im ENZ; EuGH, Urt. v. 1.3.2018

Rz. 66 Die Erhöhung der Ehegattenerbquote gem. § 1371 Abs. 1 BGB, die nach h.M. güterrechtlich zu qualifizieren ist,[65] ist nach der Rechtsprechung des EuGH in einem ENZ zu berücksichtigen.[66] Bei Erbfällen vor dem 17.8.2015 (Inkrafttreten der EuErbVO), bei denen das Erbrechts- und das Güterrechtsstatut auseinanderfallen, verbleibt es bei der vom BGH[67] angenommenen güterr...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / cc) Zuständigkeit

Rz. 39 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / k) Muster: Gläubigerantrag auf Abschrift aus Familienbuch

Rz. 47 Muster 11.4: Gläubigerantrag auf Abschrift aus Familienbuch Muster 11.4: Gläubigerantrag auf Abschrift aus Familienbuch An die Stadtverwaltung – Standesamt – _________________________ Familienbuch des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ Herr _________________________ ist nach den mir vorliegenden Informationen am __________________...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Zuständigkeit des Nachlassgerichts; kein Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts bei einer geschäftsunfähigen Person

Rz. 68 OLG München, Beschl. v. 22.3.2017:[71] Zitat "Verliert der Erblasser seine natürliche Einsichtsfähigkeit, kann er den gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr wechseln. Da der Aufenthalt etwas Tatsächliches ist, ist eine gesetzliche Vertretung des Erblassers im Zusammenhang mit der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts nicht zulässig; denn andernfalls könnte ggfs. ein Bet...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / ee) Richtigkeitsvermutung und öffentlicher Glaube

Rz. 41 Nach Art. 69 Abs. 2 EuErbVO wird vermutet, dass der im ENZ ausgewiesene Sachverhalt zutrifft. Weiter wird vermutet, dass die aufgeführten Erben, dinglichen Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter die im Zeugnis genannte Rechtsstellung haben und keinen anderen als den im ENZ aufgeführten Beschränkungen unterliegen. Diese Richtigkeitsvermutung w...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Entscheidung über Akteneinsichtsrecht ist Justizverwaltungsakt

Rz. 17 Die Entscheidung über die Akteneinsicht Dritter gem. §§ 13 Abs. 2, 357 Abs. 1 FamFG ist ein Justizverwaltungsakt.[17] Denn bei der amtlichen Verwahrung handelt es sich um einen schlichten Verwaltungsakt, der dadurch ausgelöst wird, dass der Notar die beurkundete letztwillige Verfügung beim Amtsgericht seines Amtssitzes in besondere amtliche Verwahrung zu geben hat, § ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Erteilung eines ENZ auf Antrag des Gläubigers

Rz. 43 Ist ein ENZ noch nicht erteilt, so stellt sich die Frage, ob ein Gläubiger einen solchen Antrag stellen kann. Einerseits sieht dies Art. 63 EuErbVO nicht vor, andererseits ergibt sich ein Antragsrecht aus der allgemeinen Regelung von § 792 ZPO. Deshalb ist davon auszugehen, dass ein Nachlassgläubiger unter denselben Voraussetzungen, unter denen er das Erbscheinserteil...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Muster: Antrag auf Erteilung einer Erbscheinsausfertigung

Rz. 21 Muster 9.1: Antrag auf Erteilung einer Erbscheinsausfertigung Muster 9.1: Antrag auf Erteilung einer Erbscheinsausfertigung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, letzter gewöhnlicher Aufenthalt in _________________________ Herr _________________________ ist nach der Auskunft des Standesamts _____...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Weitere einfache Verwahrung von letztwilligen Verfügungen

Rz. 45 KG, Beschl. v. 15.12.2016:[53] Zitat "Das Amtsgericht … ist für die weitere (einfache) Verwahrung der Verfügung von Todes wegen und ggf. sonstige Maßnahmen (…) gemäß § 343 Abs. 3 FamFG in der bis zum 16.8.2015 geltenden Fassung i.V.m. § 350 FamFG örtlich zuständig. Das folgt aus der entsprechenden Anwendung von Art. 229 § 36 EGBGB. Die Vorschrift gilt nicht nur für Verf...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Rechtliche Beeinträchtigung

Rz. 197 Hat der Erblasser den Vermächtnisgegenstand belastet oder veräußert, so ist der Erbe im Grundsatz verpflichtet, die Belastung zu beseitigen bzw. den Gegenstand dem Vermächtnisnehmer zu beschaffen, § 2288 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BGB. Insofern trifft den Erben in erster Linie ein Erfüllungsanspruch des Vermächtnisnehmers. Dies bedeutet bei einem Grundstücksvermächtnis, dass ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Ausfertigung des erteilten Erbscheins

Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels nach § 357 Abs. 2 FamFG von einem bereit...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / f) Kosten

Rz. 40 Die Akteneinsicht ist gebührenfrei. Für die Erteilung von Kopien und deren Beglaubigung gilt Nr. 31000 KV GNotKG. Für die Erteilung eines Erbscheins wird beim Nachlassgericht nach §§ 34, 40 GNotKG, Nr. 12210 KV GNotKG eine Gebühr von 1,0 erhoben. Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten.[54] Der Erbschein wird lediglich im subjektiven In...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / j) Einsichtsrecht bezüglich Personenstandsbuch

Rz. 44 Der Nachlassgläubiger kann auch das Personenstandsbuch des Erblassers einsehen, um sich die erforderlichen Informationen für das Erbscheinsverfahren zu verschaffen; er hat insofern ein rechtliches Interesse i.S.v. § 62 PStG 2009.[55] Einträge in das Personenstandsregister und Personenstandsurkunden haben die Vermutung der Richtigkeit für sich, § 54 PStG 2009. OLG Brand...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 36 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (§ 31 FamFG). Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / g) Muster: Antrag auf Abschrift aus den Nachlassakten

Rz. 41 Muster 11.1: Antrag auf Abschrift aus den Nachlassakten Muster 11.1: Antrag auf Abschrift aus den Nachlassakten An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ Herr _________________________ ist nach der Auskunft des Stan...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Einsicht in das Personenstandsbuch

Rz. 31 Der Nachlassgläubiger kann auch das Personenstandsbuch bzw. die Personenstandsurkunden des Erblassers einsehen, um sich die erforderlichen Informationen für das Erbscheinsverfahren zu verschaffen; er hat insofern ein rechtliches Interesse i.S.v. § 62 PStG.[43] Einträge in das Personenstandsregister und Personenstandsurkunden haben die Vermutung der Richtigkeit für sic...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift

Rz. 59 Nach Art. 70 EuErbVO reicht ein berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines ENZ. Dieses berechtigte Interesse hat ein Gläubiger, der im Besitz eines Vollstreckungstitels gegen den Erblasser ist. Die Schwelle ist also niedriger (berechtigtes Interesse) als für die Erteilung einer Ausfertigung eines Erbscheins (rechtliches Interesse, § 35...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ee) Richtigkeitsvermutung und öffentlicher Glaube

Rz. 63 Nach Art. 69 Abs. 2 EuErbVO wird vermutet, dass der im ENZ ausgewiesene Sachverhalt zutrifft. Weiter wird vermutet, dass die aufgeführten Erben, dinglichen Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter die im Zeugnis genannte Rechtsstellung haben und keinen anderen als den im ENZ aufgeführten Beschränkungen unterliegen. Diese Richtigkeitsvermutung w...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Erteilung von Abschriften aus den Akten

Rz. 18 Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann auch die Erteilung beglaubigter oder unbeglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten verlangen, § 13 Abs. 3 FamFG. Rz. 19 Der beurkundende Notar hat einen Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des von ihm für seinen Mandanten beantragten und ausgestellten, nur der Verfügung über Grundstücke oder im Grundbuch einget...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Betreiben des Erbscheinserteilungsverfahrens

Rz. 22 Mit § 352a Abs. 2 FamFG ist es den Erben ermöglicht, einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten, weil die genaue Erbquote vor allem interne Bedeutung innerhalb der Erbengemeinschaft hat.[21] Nach der Ansicht des OLG Düsseldorf genügt es für die Erteilung d...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Zuständigkeit

Rz. 61 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Erteilung eines ENZ auf Antrag des Gläubigers

Rz. 65 Ist ein ENZ noch nicht erteilt, so stellt sich die Frage, ob ein Gläubiger einen solchen Antrag stellen kann. Einerseits sieht dies Art. 63 EuErbVO nicht vor, andererseits ergibt sich ein Antragsrecht aus der allgemeinen Regelung von § 792 ZPO. Der Nachlassgläubiger kann das Erteilungsverfahren nur betreiben, wenn er einen Vollstreckungstitel wegen einer Nachlassverbi...mehr