Fachbeiträge & Kommentare zu Beschaffung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beschaffung angemessenen Ersatzraums.

Rn 7 Die Beschaffung des Ersatzwohnraumes (Fleindl WuM 19, 165) muss für den Mieter mehr als nur unbequem oder unangenehm sein, dh die mit einem Wohnungswechsel üblicherweise verbundenen Belastungen sind unbeachtlich (BGH ZMR 19, 668; NZM 20, 276). Die nicht vertraglich abgesicherte Aussage des Vermieters ein langfristiges Mietverhältnis eingehen zu wollen führt nicht zu ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufforderung zur Beschaffung der Genehmigung (Abs 3).

Rn 10 Nach III kann der Dritte seinen Vertragspartner, nicht dessen Ehegatten, auffordern, die Genehmigung zu beschaffen, um den Schwebezustand zu beenden. Die Aufforderung ist eine geschäftsähnliche Handlung, keine Willenserklärung (Staud/Thiele Rz 27). Mit ihr kann sich der zustimmungspflichtige Ehegatte fortan wirksam nur noch ggü dem Dritten erklären (III 1), während die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten im Verfahren.

Rn 22 War der RA für den Rechtszug bestellt, gehört die Tätigkeit bei Erbringung und Rückgabe der Sicherheitsleistung zum Verfahren, § 19 I 2 Nr. 7 RVG und ist durch die Gebühren nach VV 3100 ff RVG abgegolten. War der RA nicht Prozessbevollmächtigter, erhält er eine Verfahrensgebühr nach VV 3403 RVG. Da die Beschaffung der Sicherheitsleistung keine ›Erbringung‹ iSV § 19 I 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt.

Rn 28 Bei einem Kfz-Schaden ist im Grundsatz die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs geschuldet (zu den Besonderheiten beim Leasing, wo der nutzende Leasingnehmer nicht Eigentümer des Unfallfahrzeugs ist, BGH NJW 19, 1669). Allerdings soll die Bereitstellung eines gleichartigen und gleichwertigen Gebrauchtwagens noch zur Herstellung gehören (im Grundsatz BGHZ 115, 364, 368 ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / aa.2 Geschäftsmodell

Tz. 23 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Beschreibung des Geschäftsmodells hält DRS 20 den Hinweis bereit, dass – ggf. unter der zulässigen Verwendung eines Verweises – in der nichtfinanziellen Konzernerklärung bzw. dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells in jedem Fall erforderlich ist. Außerhalb der nichtfinanz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Naturalunterhalt.

Rn 4 Der Naturalunterhalt erfasst ebenso wie der Barunterhalt den gesamten Lebensbedarf. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass die zur Befriedigung der Lebensbedürfnisse erforderlichen Dinge in Natura zur Verfügung gestellt werden. Der Naturalunterhalt erfasst damit diejenigen Leistungen, für deren Beschaffung der Unterhaltsberechtigte seinen Barunterhalt einsetzen m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Augenschein.

Rn 26 Nach einhelliger Auffassung greift eine Augenscheinseinnahme durch das Prozessgericht auf ausländischem Territorium in die Gebietshoheit des fremden Staates ein (MüKoZPO/Heinrich Rz 6; Zö/Geimer Rz 18). Sie ist daher nur mit Zustimmung des fremden Staates zulässig. Dabei darf sich das Gericht auch nicht der Hilfe Dritter als Augenscheinsgehilfen bedienen. Unbedenklich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 896 ergänzt die §§ 894, 895. Inhaltlich entspricht er § 792, dessen Anwendbarkeit daran scheitert, dass die Registereintragung selbst keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung darstellt, wie die Norm es voraussetzt. § 896 erleichtert dem Gläubiger die Beschaffung solcher Urkunden, welche für die Eintragung erforderlich sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelne Beweismittel.

1. Zeugen. Rn 23 Da das Prozessgericht im Ausland keine Pflichten für Dritte begründen kann, kann es einem im Ausland weilenden Zeugen nicht unter Androhung der Folgen der §§ 380, 390 zum Erscheinen vor dem Gericht oder zur schriftlichen Aussage veranlassen. Das muss wegen der Gebietshoheit des fremden Staates auch für deutsche Staatsangehörige gelten, die sich im Ausland auf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ertragsteuerliche Beurteilung

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beim Betreuten Wohnen erfüllt die Überlassung von Wohnungen nicht die Voraussetzungen der Förderung der Altenhilfe –. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Wohnungen auf die besonderen Bedürfnisse und Belange älterer Menschen etwa mit einer besonderen Küchen- und Badausstattung sowie technischen Sondereinrichtungen zugeschnitten sind. Die V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit.

Rn 33 Die zusätzlichen Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit des Verzögerungsschadens ergeben sich aus § 286. Wegen der – vom Verzugsschaden des alten Rechts abweichenden – Natur des Schadens ist es dabei unschädlich, ob die Leistung in Natur noch möglich ist oder nicht (s § 286 Rn 9; aA etwa Jauernig/Stadler § 280 Rz 33), am beschränkten Schutzzweck der Leistungszeitpunkte än...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Akkreditiv.

Rn 36 Nennwert, bei anwaltlicher Tätigkeit zur Beschaffung eines Akkreditivs Höhe der zu sichernden Forderung (BGH JurBüro 92, 537). Aktien s Besitz, § 6 Rn 4. Aktiengesellschaft s Anfechtungsklagen und Gesellschaftsrecht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Stundung (Abs 1).

Rn 2 Stundung bedeutet Fälligkeit des Kaufpreises erst nach Erfüllung des Verkäufers (RG 83, 179, 181; BRHP/Faust Rz 2). Sie liegt daher nicht in Gewährung der Zeit, die für die Beschaffung des Kaufpreises erforderlich ist (RG aaO; aA Erman/Grunewald Rz 2) oder in dessen Zahlung per Überweisung oder Scheck (aA Erman/Grunewald Rz 2). Sicherheitsleistung: §§ 232 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Herausgabevollstreckung (§§ 883 ff).

Rn 5 Nach Abs 3 findet § 887 keine Anwendung auf die Verurteilung zur Herausgabe oder Leistung von Sachen; stattdessen wird nach §§ 883 ff vollstreckt. Das Gleiche gilt idR auch für die Hinterlegung oder Vorlegung von Urkunden oder Belegen (Köln NJW-RR 88, 1210, 1211 [OLG Köln 07.12.1987 - 2 W 175/87] mwN; AG Charlottenburg 22.11.18 – 73 C 40/18 m Anm Dötsch jurisPR-MietR 3/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Andere Schäden.

Rn 26 Bei Nichtleistung kann dem Käufer (durch anderweitige Beschaffung) oder dem Verkäufer (durch anderweitige Veräußerung) ein Deckungsgeschäft obliegen; das soll nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden sein (etwa BGH NJW 97, 1231, 1232 [BGH 17.01.1997 - V ZR 285/95] mN). Der Reisende kann iRd § 651c II mit einer gleichwertigen Ersatzunterkunft vorlieb nehmen müs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1048 BGB – Nießbrauch an Grundstück mit Inventar.

Gesetzestext (1) 1Ist ein Grundstück samt Inventar Gegenstand des Nießbrauchs, so kann der Nießbraucher über die einzelnen Stücke des Inventars innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft verfügen. 2Er hat für den gewöhnlichen Abgang sowie für die nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ausscheidenden Stücke Ersatz zu beschaffen; die von ihm angeschaffte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Pfändung einer nach § 811 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 unpfändbaren Sache kann zugelassen werden, wenn der Gläubiger dem Schuldner vor der Wegnahme der Sache ein Ersatzstück, das dem geschützten Verwendungszweck genügt, oder den zur Beschaffung eines solchen Ersatzstückes erforderlichen Geldbetrag überlässt; ist dem Gläubiger die rechtzeitige Ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtzeitige Zustellung.

Rn 21 Auch die Rechtzeitigkeit der Zustellung ergibt sich aus dem für das Erstverfahren geltenden Prozessrecht. War die Frist des ausl Rechts unzureichend, und war dem Bekl deshalb eine Verteidigung nicht möglich, ist die Anerkennung zu versagen. Ob die Frist angemessen ist, ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist dem Bekl ein höherer Zeitbedarf, etwa für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fortsetzung nach Fristablauf.

Rn 5 Nach Fristablauf ist das Verfahren fortzusetzen und gem § 216 vAw ein neuer Termin zu bestimmen (St/J/Berger § 431 Rz 9; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 431 Rz 9; Zö/Feskorn § 431 Rz 3; aA MüKoZPO/Schreiber § 431 Rz 4; ThoPu/Seiler § 431 Rz 3; Anders/Gehle/Gehle ZPO § 431 Rz 5: auf Antrag). Eine Fristverlängerung ist nach § 224 II möglich. Ansonsten hängt das weitere Vorgehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbarer Zwang.

Rn 5 Nach einer verbreiteten Rspr soll schon ein bloß mittelbarer Zwang zu Veräußerung oder Erwerb von Grundstückeigentum für die Formbedürftigkeit genügen (BGH NJW 90, 391 [BGH 19.09.1989 - XI ZR 10/89]; NJW-RR 08, 824 [BGH 25.01.2008 - V ZR 118/07]; Karlsr MDR 17, 638 [OLG Dresden 01.12.2016 - 4 U 752/16]). Hierfür soll es nämlich ausreichen, dass für das Unterlassen von V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zeugen.

Rn 23 Da das Prozessgericht im Ausland keine Pflichten für Dritte begründen kann, kann es einem im Ausland weilenden Zeugen nicht unter Androhung der Folgen der §§ 380, 390 zum Erscheinen vor dem Gericht oder zur schriftlichen Aussage veranlassen. Das muss wegen der Gebietshoheit des fremden Staates auch für deutsche Staatsangehörige gelten, die sich im Ausland aufhalten (Le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten der Sicherheitsleistung.

Rn 21 Die unmittelbaren Kosten zur Gestellung der Sicherheit (zB Avalzinsen und -gebühren im Falle einer Bürgschaft) gehören zu den erstattungsfähigen Kosten (Köln Rpfleger 95, 520 [OLG München 06.04.1995 - 11 W 2839/94]). Zuständig zur Festsetzung ist das Prozessgericht (BGH NJW-RR 06, 1001, 1002 [BGH 17.01.2006 - VI ZB 46/05]). Nicht erstattungsfähig sind (mittelbare) Kred...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. 2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift eröffnet neben der vom Gericht selbst ausgehenden Amts- und Rechtshilfe die Möglichkeit, der beweisführenden Partei die Beschaffung des Auslandsbeweises aufzuerlegen. Dies wird allerdings nur ausnahmsweise zulässig sein, wenn eine Rechtshilfe des ausländischen Staates oder eine konsularische Beweiserhebung nicht möglich ist oder nicht zum Erfolg führt und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Informationsanspruch.

Rn 10 Nach ihrem Sinn und Zweck soll die Auskunft oder Rechnungslegung den Kl in die Lage versetzen, den Umfang seiner Leistungsansprüche selbst zu ermitteln. Daher muss sie inhaltlich bestimmt und nachvollziehbar sein (BGH NJW-RR 87, 876 [BGH 12.02.1987 - I ZR 70/85]). Enthält sie Lücken, die der Auskunftspflichtige seiner Einlassung nach in tatsächlicher Hinsicht noch ausf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweis durch Schriftvergleichung.

Rn 1 Der Beweis durch Schriftvergleichung nach den §§ 441, 442 ist ein spezieller Beweis, bei dem durch den Vergleich mit erweislich vom vermeintlichen Aussteller stammenden Schriftstücken die Urheberschaft hinsichtlich der Beweisurkunde festgestellt werden soll. Der Beweis kann sich sowohl auf den Urkundentext als auch auf die Unterschrift beziehen (MüKoZPO/Schreiber § 441 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ohne vorgängige Entscheidung des Gerichts ist eine vorläufige Austauschpfändung zulässig, wenn eine Zulassung durch das Gericht zu erwarten ist. 2Der Gerichtsvollzieher soll die Austauschpfändung nur vornehmen, wenn zu erwarten ist, dass der Vollstreckungserlös den Wert des Ersatzstückes erheblich übersteigen wird. (2) Die Pfändung ist aufzuheben, wenn der Gläubiger nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verpfändung.

Rn 2 Die Verpfändung erfolgt durch Einigung u Übergabe nach §§ 1205f (BGH WM 18, 657 Rz 37 f, 50; NJW 97, 2110, 2111 f). Das gilt auch für in einer Sammelurkunde verbriefte Inhaberaktien, bei der die verschiedenen Besitz- u Besitzmittlungsverhältnisse zu beachten sind (BGHZ 207, 23 Rz 13 ff). Indossament u Anzeige nach § 1280 sind entbehrlich, aber ratsam. Gutgläubiger Pfand...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg

Rn. 84 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Definitionsgrundsätze dienen primär der Rechenschaft durch die Ermittlung eines vergleichbaren Periodenerfolgs. Mit dem JA soll der Totalerfolg eines UN in Periodenerfolge aufgeteilt werden (vgl. Schmalenbach (1953), S. 49f.; Rieger (1959), S. 203ff.; Kosiol (1949), S. 44). Deshalb ist bei der Bilanzierung zu entscheiden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio, Anwendungsbereich und Tatbestand.

Rn 1 Soweit bereits ein nicht zwingend rechtskräftiger Titel (über den Wortlaut hinaus nicht nur ein Urt nach § 704 I, sondern nach §§ 795, 794 I auch alle sonstigen Titel der ZPO) gegen den Erblasser vorlag, erleichtert § 749 die Beschaffung eines Titels gegen den Testamentsvollstrecker, in dem die Regelung die Möglichkeit einer Titelumschreibung analog §§ 727, 730 bis 732 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1083 BGB – Mitwirkung zur Einziehung.

Gesetzestext (1) Der Nießbraucher und der Eigentümer des Papiers sind einander verpflichtet, zur Einziehung des fälligen Kapitals, zur Beschaffung neuer Zins-, Renten- oder Gewinnanteilscheine sowie zu sonstigen Maßnahmen mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Vermögensverwaltung erforderlich sind. (2) 1Im Falle der Einlösung des Papiers findet die Vorschrift des § 1079 Anwend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Sicherheitsleistung.

Rn 215 Im Zwischenstreit um die Erbringung einer Sicherheit für die Prozesskosten wird der Wert der Hauptsache angesetzt (BGHZ 37, 264; VersR 91, 122; Zweibr NJW 95, 537); nach Anordnung der Sicherheit beläuft sich die Beschwer des Verpflichteten auf deren Umfang (Karlsr MDR 86, 593); der Aufhebungsantrag ist mit dem Aufwand für die Beschaffung zu bewerten (LG Berlin RPflege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erscheinungsformen der Maklertätigkeit.

Rn 27 Der Makler hat die vertraglich vereinbarte Tätigkeit zu erbringen, um den Vergütungsanspruch zu erwerben. Orientiert sich die Vereinbarung am Gesetz, lassen sich die Fallgruppen: Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags (sog Nachweismakler) und Vermittlung eines Vertrags (sog Vermittlungsmakler) unterscheiden. Die erfolgsbezogenen Tätigkeiten können auch k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1046 BGB – Nießbrauch an der Versicherungsforderung.

Gesetzestext (1) An der Forderung gegen den Versicherer steht dem Nießbraucher der Nießbrauch nach den Vorschriften zu, die für den Nießbrauch an einer auf Zinsen ausstehenden Forderung gelten. (2) 1Tritt ein unter die Versicherung fallender Schaden ein, so kann sowohl der Eigentümer als der Nießbraucher verlangen, dass die Versicherungssumme zur Wiederherstellung der Sache ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 21 § 363 verbietet es nicht, im Ausland belegene Beweismittel für eine Beweiserhebung vor dem Prozessgericht im Inland heranzuziehen. Grenzen werden dem Gericht jedoch durch den Souveränitätsanspruch des fremden Staates gezogen. In seiner Ausprägung als Gebietshoheit steht er einer Ausübung hoheitlicher Gewalt anderer Staaten auf seinem Gebiet entgegen. Dazu zählt auch ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Restitutionsgrund nach § 580 Nr 7b.

Rn 6 Von einem Verschulden des Restitutionsklägers ist regelmäßig auszugehen, wenn die Urkunde während des früheren Verfahrens bereits existiert hat und ihm auch bekannt und zugänglich gewesen ist. Wurde sie erst nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung errichtet und stellt nur ausnahmsweise und allein aufgrund ihres Rückbezugs einen Restitutionsgrund dar (s § 580 Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Auftrag, Dienstvertrag, Werkvertrag.

Rn 10 Der Maklervertrag und der Auftrag unterscheiden sich einerseits im Hinblick auf die Entgeltlichkeit und andererseits dadurch, dass der Beauftragte fremdnützig tätig wird, während der Makler eigennützig handelt (Bremen OLGZ 65, 1965; Grüneberg/Sprau Einf § 652 Rz 5). Zum Ausdruck kommt der Unterschied in der fehlenden Verpflichtung des Maklers zur Tätigkeit; dagegen ste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Ersparte Aufwendungen.

Rn 21 Der Begriff der ›ersparten Aufwendung‹ hat – nicht zuletzt durch die Diskussion um den sog Flugreisefall (BGHZ 55, 128, s iE § 812 Rn 30) – reichlich unscharfe Konturen. Er erlangt in besonders gelagerten Einzelfällen uU dort Bedeutung, wo es bspw bei auftragslos erbrachten, für das Gelingen des Bauvorhabens erforderlichen Bauleistungen um die Bestimmung des Bereicheru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachverständigenbeweis.

Rn 25 Eine vergleichbare Problemlage besteht bei der Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen das Prozessgericht einen Sachverständigenbeweis mit Auslandsbezug erheben darf. Da der SV selbst weder öffentlich-rechtlich tätig wird noch Hoheitsgewalt besitzt, sollen weder die Beauftragung eines ausländischen SV noch die Ermittlungen eines inländischen SV im Ausland in die Sou...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Überwiegen der Täterinteressen.

Rn 13 Schwerwiegende Interessen des Täters können der Überlassung der Wohnung an das Opfer entgegenstehen. Hierzu rechnen etwa die Behinderung oder schwerwiegende Erkrankung des Täters und die damit verbundene unzureichende oder unzumutbare Möglichkeit der Beschaffung von Ersatzwohnraum, uU auch die ernsthafte Suizidgefährdung des Täters (Brandbg FamRZ 20, 2006). Zu berücksi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonstige Vertragstypen.

Rn 11 Übernehmen es Makler iRv Bauherrenmodellen, die Finanzierung zu vermitteln, liegt idR eine Geschäftsbesorgung auf werkvertraglicher Grundlage vor (BGH NJW-RR 91, 914). Entscheidend für die Zuordnung ist, dass nicht die Beschaffung der Finanzierung im Mittelpunkt steht, sondern die Zusage des Bauherrn, die beschaffte Finanzierung zu akzeptieren. Damit handelt es sich um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Andere Antragssteller (Nr 3).

Rn 7 Schließlich können sonstige natürliche oder juristische Personen des Privatrechts sowie Behörden Abdrucke erhalten. Die Gesetzesbegründung zur Vorgängerregelung § 915e I aF nennt bspw die Gewerbeaufsicht, Handelsauskunfteien und Gewerbetreibende mit einer Vielzahl von Kreditnehmern (BTDrs 12/193, 11). Sie müssen aber im Unterschied zu den zuvor aufgezählten Institutione...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorlagepflicht.

Rn 3 § 378 begründet keine allgemeine durchsetzbare Pflicht des Zeugen, vorhandene Unterlagen vorzulegen (Zö/Greger § 378 Rz 2). Vielmehr muss der Zeuge – unter der Voraussetzung der Zumutbarkeit – nur solche Unterlagen einsehen und vorlegen, die ihm die Aussage erleichtern. Dies begründet keine Verpflichtung des Gerichts (etwa ggü der beweisführenden Partei), dem Zeugen bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsätzliches.

Rn 4 § 650 findet nur Anwendung auf Verträge mit einer Herstellungs- oder Erzeugungspflicht, dh Pflicht zur Erstellung eines Arbeitserfolgs. Es ist die Schaffung von etwas Neuem geschuldet. Die Erzeugung unterscheidet sich von der Herstellung dadurch, dass der Erfolg nicht wie bei der Herstellung aus eigener Kraft des Unternehmers erfolgt, sondern mittels der Natur, insbes t...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Urkundsbeweis.

Rn 27 Während die Aufforderung an die Parteien, Urkunden beizubringen, unabhängig von deren Aufenthaltsort oder Sitz ohne Souveränitätsverletzung zulässig und nach den einschlägigen Verfahrensvorschriften zu behandeln ist (s.o. Rn 20), gelten für die Vorlageanordnungen ggü Dritten die Beschränkungen für Zeugen entsprechend. Auch insoweit darf das Prozessgericht daher nur übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 28 Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Für das Beschwerdeverfahren gilt KV 1812 GKG. Die Kosten des Rechtsanwaltes sind durch die Verfahrensgebühr abgegolten, § 19 I Nr 7 RVG. War der Rechtsanwalt nicht Prozessbevollmächtigter, erhält er eine 0,8 Gebühr nach VV 3403 RVG. Im Beschwerde- bzw Erinnerungsverfahren fällt eine 0,5 Gebühr nach VV 3500 RVG an. Findet ausnahmswe...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Kapitalerhaltungsgrundsätze

Rn. 104 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Neben den Definitions- und Ansatzgrundsätzen stehen die Kap.-Erhaltungsgrundsätze, nämlich das Imparitäts- und Vorsichtsprinzip, deren primärer Zweck darin besteht, eine bestimmte Form der nominellen Kap.-Erhaltung zu ermöglichen und damit die Gläubiger und andere Adressaten zu schützen. Die beiden Kap.-Erhaltungsgrundsätze sind in § 252 Abs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 650 entspricht § 651 in der bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts zum 31.12.17 geltenden Fassung. Er wurde inhaltlich durch das SMG neu gefasst. MWv 1.1.22 ist die Vorschrift zur Umsetzung der EU-RL über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl 2019 L 136/1) um die Abs 2–4 ergän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 34 Die Partei hat ihr Vermögen – nicht das der Gesamtfamilie – zur Begleichung der Prozesskosten einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Auch das Bestehen von Verbindlichkeiten hindert nicht daran, dass Vermögen zunächst zur Begleichung von Prozesskosten einzusetzen, jedenfalls dann, wenn die Verbindlichkeiten in langfristigen Raten zu tilgen sind. Das gilt selbst bei nega...mehr