Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Meldeverfahren

Tz. 105 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden von einem Verband/Verein Personen beschäftigt, die versicherungs- und beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung versichert sind, so hat der Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See digital Meldungen abzugeben (s. § 28a Abs. 1 SGB IV). Inhalt und weiteres Verfahren der Meld...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.1 Zweckänderung

Tz. 35 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 85 Abs. 1 BGB sieht vor, dass der Stiftung durch Satzungsänderung ein anderer Zweck gegeben oder der Zweck der Stiftung erheblich beschränkt werden kann, wenn der Stiftungszweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann oder der Stiftungszweck das Gemeinwohl gefährdet. Der Zweck der Stiftung soll nicht mehr dauernd und nachhaltig ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.3 Andere Zweckänderungen und Änderungen prägender Bestimmungen

Tz. 37 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 85 Abs. 2 BGB sieht vor, dass durch Satzungsänderung der Stiftungszweck in anderer Weise als nach Abs. 1 oder andere prägende Bestimmungen der Stiftungssatzung geändert werden können. Voraussetzung ist, dass sich die Verhältnisse nach Errichtung der Stiftung wesentlich verändert haben und eine solche Änderung erforderlich ist, um die Stift...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Beispielsfall

Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beispiel: Der Verein "Lahme Lunge" hat ab Januar 2024 einen Minijobber (geringfügig Beschäftigten) auf Basis der Höchstgrenze (vor dem 01.01.2024: 450 EUR, vor dem 01.10.2022: 520 EUR) beschäftigt. Wie viele Stunden darf er arbeiten, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlt? Ergebnis: Der Mindestlohn beträgt ab Januar 2024 12,41 EUR pro Stund...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen

Tz. 41 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen waren bisher im BGB nicht geregelt. Bislang enthielten lediglich einzelne Landestiftungsgesetze Bestimmungen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Zulegung bzw. Zusammenlegung zulässig ist. § 86 bis § 86i BGB enthalten nunmehr ausführliche Regelungen, unter welchen Voraussetzungen eine Zule...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Entgeltgrenze

Tz. 19 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze monatlich (2024) von 538 EUR nicht überschreitet. Bei der Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts sind auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die generelle Versicherungsfreiheit für geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2013 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rentenversicherungspflicht zur Regel. Der Arbeitgeber trägt von dem für 2015 geltenden Rentenversicherungsbeitrag von derzeit (seit 2018) 18,6 % pauschal 15 % und der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag i. H. v. derz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.5 Abweichungen durch den Stifter im Stiftungsgeschäft

Tz. 39 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 85 Abs. 4 BGB sieht vor, dass der Stifter abweichend von den Regelungen in § 85 Abs. 1 bis 3 BGB im Stiftungsgeschäft abweichende Regelungen treffen kann. Danach kann der Stifter im Stiftungsgeschäft Satzungsänderungen nach § 85 Abs. 1 bis 3 BGB ausschließen oder beschränken. Satzungsänderungen durch Organe der Stiftung können Stifter im St...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.1 Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Tz. 62 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Dabei ist es unerheblich, ob es um eine Pflichtversicherung oder um eine freiwillige Versicherung oder eine Familienversicherung handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob und inwieweit aufgrund der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.2 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Personen

Tz. 69 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ferner sind die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen zu zahlen, die nach § 6 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind oder die bereits am 31.12.1991 von der Rentenversicherungspflicht befreit waren und dies auch über diesen Zeitpunkt hinaus nach den §§ 231 un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.1 Begriff und Rechtsstellung

Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung wird als kommunale Stiftung bezeichnet, wenn sie ihren Tätigkeitsbereich auf die Erfüllung von überwiegend öffentlicher Zwecke innerhalb einer kommunalen Gebietskörperschaft richtet. Sie wird grundsätzlich von einer kommunalen Körperschaft verwaltet. Der Begriff der Kommunalstiftung ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, so ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Meldepflicht für Arbeitgeber

Tz. 26 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss der Arbeitgeber die Minijob-Zentrale i. R.d. DEÜV-Meldeverfahrens oder per maschinelle Ausfüllhilfe (sv.net) informieren. Eine Befreiung gleich zu Beschäftigungsbeginn kann nur greifen, wenn der Minijob-Zentrale diese Meldung zusammen mit der ersten Entgeltabrechnung spätestens sechs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.1 Übergangsregelungen (vor 2013 begründetes Beschäftigungsverhältnis)

Tz. 32 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die am 31.12.2012 in der "alten" Gleitzone mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 400,01 EUR bis 450 EUR versicherungspflichtig beschäftigt waren, galt die "alte" Gleitzonenformel bis Ende 2014 fort, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 450 EUR nicht überschreitet. Die Gleitzonenformel in Übergangsfällen für 2013 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Tz. 66 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber in den Fällen der Befreiung von der Versicherungspflicht einer geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen; dies gilt auch für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung. Vor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.4 Praktikanten, Studierende

Tz. 71 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 172 Abs. 3 Satz 2 SGB VI gilt die Regelung über den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht für Studierende, die nach § 5 Abs. 3 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Dies bedeutet, dass der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung für ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule, die ein in ihrer Studien- oder Prüfungsor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 14. Beispielsfall

Tz. 89 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Praxis-Beispiel Der Verein "Rote Teufel" beschäftigt Frau Schnell als Hausmeisterin. Sie erhält monatlich 390 EUR. Der Lohn beträgt pro Stunde 15,00 EUR. Frau Schnell übt keine andere Berufstätigkeit aus. Bei ihrem Ehemann ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Techniker Krankenkasse) mitversichert. Eine Option zur freiwilligen Zah...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben versicherungspflichtiger Beschäftigung

Tz. 79 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt, ist für die erste geringfügig entlohnte Beschäftigung grundsätzlich der Personengruppenschlüssel "109" zu verwenden. Für die zweite und jede weitere geringfügige Beschäftigung, die entlohnt wird, ist neben einer versicherungspflichtigen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsschutz

Tz. 60 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Maßnahmen der Stiftungsaufsicht sind Verwaltungsakte, gegen die Widerspruch (§ 68 VwGO), Anfechtungsklage sowie die Verpflichtungsklage (§ 42 VwGO) zulässig sind. Vertreten durch die Stiftungsorgane ist die Stiftung selbst gem. § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt. Bei der Abberufung von Stiftungsorgangen ist das einzelne Organmitglied, soweit e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.4 Kurzfristige Beschäftigungen

Tz. 81 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Auch für kurzfristig Beschäftigte (Personengruppenschlüssel "110") sind Entgeltmeldungen zu erstatten, in denen die Daten zur Unfallversicherung anzugeben sind. Hierbei ist zu beachten, dass sämtliche Beitragsgruppen bei kurzfristig Beschäftigten mit "0" zu verschlüsseln sind; das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt ist mit 0 EUR anzugeb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei steuerverstrickten Wirtschaftsgütern

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei einem steuerverstrickten Wirtschaftsgut des Privatvermögens erfolgt eine Deckelung des gemeinen Werts auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (§ 10b Abs. 3 Satz 3 EStG; Anhang 10). D.h. wenn bei einer (gedachten) Veräußerung des Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen ein dabei erzielter Veräu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Dokumentationspflicht/Aufzeichnungspflicht der täglichen Arbeitszeit

Tz. 3 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Arbeitgeber müssen generell die tägliche Arbeitszeit von Minijobbern (Ausnahme: Privathaushalte), kurzfristig Beschäftigten (s. § 8 Abs. 1 SGB IV) sowie Arbeitnehmern in den nach § 8 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in § 2a Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftszweigen aufzeichnen. Aufzuzeichnen sind: Beginn der t...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Tz. 125 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Auch für geringfügig Beschäftigte gilt die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern generell auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gilt weiterhin das Haushaltsscheckverfahren. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An-...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Nachweispflichten

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die die Zuwendungsbestätigung/Spendenbestätigung ausstellende steuerbegünstigte Einrichtung hat sich über die Wertermittlung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen und ihren den Unterlagen beizufügen (§ 50 Abs. 7 Satz 3 EStDV, Anhang 11). Damit eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung in der Lage ist, eine formell ordnungsgemäße...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.4 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Vorruhestandsgeld

Tz. 35 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Übt ein nach § 5 Abs. 3 SGB V, § 20 Abs. 2 SGB XI und § 3 Satz 1 Nr. 4 SGB VI in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtiger Bezieher von Vorruhestandsgeld eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet keine Zusammenrechnung mit dem Vorruhestandsgeld statt, so dass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Drei Monate oder 70 Arbeitstage

Tz. 43 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Von dem Drei- bzw. Zweimonatszeitraum ist nur dann auszugehen, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird (s. BSG-Urteil vom 27.01.1971, AZ: 12 RJ 118/70, USK 7104). Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche ist bei der Beurteilung auf den Zeitraum von 70 Arbeitstagen abzustellen. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 52 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 538 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze führt nicht zur Versicherungspflicht; als gelegentlich ist dabei ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Familienstiftung

Tz. 4 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Familienstiftung ist eine Stiftung, die der wirtschaftlichen Absicherung der Familie über mehrere Generationen dient und das Familienvermögen erhalten soll (vgl. BFH vom 10.12.1997, BStBl II 1998, 114). Dadurch verfolgt die Familienstiftung keinen gemeinnützigen, sondern einen privatnützigen Zweck. Eine Legaldefinition findet sich in § 15...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Tz. 96 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit Oktober 2022 520 EUR. Zum 01.01.2024 wird sie erhöht auf 538 EUR. Entrichtet der Arbeitgeber für derartige geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialabgaben (Rentenversicherung 15 %; Krankenversicherung 13 %), kann er für das Arbeitsentgelt unter Verzicht auf die Vorlage der Lohnst...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Meldungen in Insolvenzfällen

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ehrenamtlich Tätige

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ausgenommen vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes sind neben ihrer Berufsausbildung Beschäftigte "ehrenamtlich tätige Personen" in Verbänden und Vereinen (s. § 22 Abs. 3 MiloG). Bei der Beurteilung, ob eine entgeltliche Tätigkeit für steuerbegünstigte Körperschaften als ehrenamtliche Tätigkeit somit nicht erfasst ist, können die Grenze...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Bürgerstiftung

Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Unter einer Bürgerstiftung versteht man eine gemeinnützige Stiftung, die von einer Mehrzahl von Stiftern errichtet wird, die meist eine Vielzahl regionaler oder kommunaler Zwecke verfolgt. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat Merkmale herausgearbeitet, die eine Stiftung erfüllen sollte, um als Bürgerstiftung zu gelten. Danach ist eine B...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Rentenversicherung

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Stiftungsgeschäft

Tz. 15 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Im Stiftungsgeschäft muss der Stifter gemäß § 81 Abs. 1 BGB der Stiftung eine Satzung geben, die Mindestbestimmungen enthalten muss über den Zweck der Stiftung, den Namen der Stiftung, den Sitz der Stiftung, die Bildung des Vorstands der Stiftung sowie zur Erfüllung des von ihm vorgegebenen Stiftungszwecks ein Vermögen widmen, das der Stiftung zu ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vereinfachte Abrechnung

Tz. 112 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitgeber, denen die Beitragsabrechnung aus den oben angeführten Gründen regelmäßig erschwert wird, dürfen ein vereinfachtes Verfahren nutzen und bei der Berechnung ihrer voraussichtlichen Beitragsschuld für den laufenden Monat die Zahlen aus dem Vormonat heranziehen. Die echte Abrechnung kann vollständig in den Folgemonat verschoben werde...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.4 Pflegeversicherung

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Reuber, Die Besteuerung der... / XII. Erstattung der Jahresmeldung

Tz. 135 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung des Folgejahres, müssen Arbeitgeber für ihre Beschäftigten erstmals den Zeitraum der Beschäftigung im vergangenen Jahr und die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts – unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung – melden. Ab dem 01.01.2017 e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.2 Stiftung von Todes wegen

Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung kann auch von Todes wegen errichtet werden. In diesem Fall muss das Stiftungsgeschäft gemäß § 81 Abs. 3 BGB den Formen der Verfügung von Todes wegen entsprechen, d. h. das Stiftungsgeschäft muss in einem eigenhändigen oder notariell beurkundeten Testament bzw. einem Erbvertrag enthalten sein. Aus Gründen der Rechtssicherheit so...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beschäftigen Vereine oder andere Körperschaften oder Organisationen Arbeitnehmer gegen Entgelt, ist grundsätzlich Sozialversicherungspflicht gegeben, weil jedes angestellte (nichtselbständige) Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Tz. 2 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden zwischen dem Arbeitgeber – "Verband/Verein" ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 13. Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft – Umlage U2

Tz. 88 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 In das gesetzliche Ausgleichsverfahren der Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft (U2-Verfahren) sind, anders als bei der Umlage U1, alle Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der Beschäftigten einbezogen, auch Arbeitgeber mit ausschließlich männlichen Beschäftigten. Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichsverfahrens werden durch eine Umlage au...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6.2 Haftung des Vorstands

Tz. 31 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gemäß § 84a Abs. 1 BGB sind auf die Tätigkeit des Vorstandes die Regelungen der §§ 664 bis 670 BGB (Anhang 12a) entsprechend anwendbar. In § 84a Abs. 2 BGB ist geregelt, dass die Mitglieder des Vorstands bei der Führung der Geschäfte die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers anzuwenden haben. Eine Haftung der Vorstandsmitglieder ergibt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufgabe, Funktion und Aufsichtsmittel

Tz. 59 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Stiftungsaufsicht überwacht als Rechtsaufsicht neben der Erfüllung des Stifterwillens auch das satzungsmäßige Handeln der Stiftung und achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Zur Erfüllung dieser Aufgaben steht der Stiftungsaufsicht Unterrichtungs- und Prüfungsrechte zur Verfügung. Dies können je nach Landesstiftungsgesetz fo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Sachzuwendungen/-spenden zugunsten einer Tombola

Tz. 9 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich erfüllt eine Tombola keinen eigenen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zweck. Sie dient vielmehr der Mittelbeschaffung, die für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke von Verbänden/Vereinen benötigt werden. Einnahmen aus einer Tombola sind nach § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b) bei einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XIII. Beitragspflicht für steuerfreie Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen i. S. v. § 3 Nr. 26a EStG

Tz. 138 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit 2007 können ehrenamtlich tätige Personen von Verbänden und Vereinen eine Vergütung von derzeit (seit 2021) 840 EUR im Jahr steuerfrei erhalten. Eine steuerfreie Vergütung nach § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) ist bei der Sozialversicherung beitragsfrei. Die genannten Beträge gelten somit nicht als Arbeitsentgelt bzw. sonstiges Einkommen (s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Formel für die Berechnung des Gleitzonenentgelts und Übergangsregelungen

Tz. 97 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die sog. Gleitzone wurde ab 01.10.2022 auf 1600 EUR angehoben und neu ausgerichtet. Zum 01.01.2024 wird sie auf 2000 EUR erhöht. Dies zeigt sich auch in einer veränderten Begrifflichkeit. Das Gesetz spricht nun von einem Übergangsbereich von 538,01 bis 2000,00 EUR. Es wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Satzungsänderungen

Tz. 34 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Möglichkeit von Satzungsänderungen ist für Stiftungen, die im Grundsatz auf unbestimmte Zeit errichtet werden, von großer Bedeutung, um Anpassungen an sich ändernde, tatsächliche oder rechtliche Umstände vorzunehmen. Das BGB enthielt bisher keine ausdrücklichen Regelungen zu Satzungsänderungen. Nur die Änderung des Stiftungszwecks war in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Meldung für die Unfallversicherung

Tz. 106 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bislang waren die Unfallversicherungsdaten durch den Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) an die originäre DEÜV-Entgeltmeldung angekoppelt. Dieses Verfahren wurde zum 01.01.2016 umgestellt. Seit 2016 müssen Arbeitgeber die für die Unfallversicherung maßgeblichen Daten in einer besonderen UV-Jahresmeldung je Arbeitnehmer abgeben. Hierzu w...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nahestehende Personen

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist auch gegeben, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Körperschaft zugunsten einer nahestehenden Person erfolgt (R 8.5 Abs. 1 KStR, Anhang 4). Zur Begründung des Nahestehens reicht jede Beziehung des Mitglieds oder Gesellschafters zu einer anderen Person au...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.2 Umwandlung in Verbrauchsstiftung

Tz. 36 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Liegen die Voraussetzungen gemäß § 85 Abs. 1 Satz BGB vor, ist es auch möglich, dass eine Ewigkeitsstiftung durch Satzungsänderung in eine Verbrauchsstiftung umgestaltet wird. Auch bei einer Verbrauchsstiftung muss jedoch die dauernde Zweckerfüllung gesichert sein. Im Hinblick auf die Regelung gemäß § 82 Abs. 1 BGB, dass ein Mindestzeitraum v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.6 Verfahren bei Satzungsänderungen

Tz. 40 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Verfahren bei Satzungsänderungen wird durch § 85a BGB geregelt. Grundsätzlich entscheidet der Vorstand, wenn die Satzung nicht ein anderes Stiftungsorgan mit der Befugnis zur Satzungsänderung betraut. Unabhängig von der Entscheidung des Stiftungsorgans bedarf jede Satzungsänderung zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der nach Landesrecht ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen sind verpflichtet, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten, soweit keine Versicherungspflicht für bestimmte Personengruppen in Betracht kommt. Der Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.2023 2,6 %, somit 0,2 Prozentpunkte mehr als 2022. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung ...mehr