Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.4 Sonstige Satzungsänderungen

Tz. 38 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Sonstige Änderungen der Stiftungssatzung sind gemäß § 85 Abs. 3 BGB zulässig, wenn sie der Erfüllung des Stiftungszwecks dienen. Als Beispiele hierfür sind in der Gesetzesbegründung klarstellende Ergänzungen um Tatbestände aus dem gesetzlichen Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 AO (Anhang 1b) genannt sowie die Einführung der Be...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.1 Voraussetzungen

Tz. 42 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Voraussetzungen für die Zulegung bzw. Zusammenlegung erfolgt nach den gleichen Tatbestandsvoraussetzungen. Erforderlich ist, dass sich die Verhältnisse nach Errichtung der übertragenden Stiftungen wesentlich verändert haben und eine Satzungsänderung nach § 85 Abs. 2 bis 4 BGB nicht ausreichend ist, um die übertragenden Stiftungen an die v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.1 Rentenversicherungsfreie geringfügig Beschäftigte

Tz. 68 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist für versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte zu zahlen, wenn für die geringfügige Beschäftigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 HS 1 SGB VI Rentenversicherungsfreiheit besteht. Der Arbeitgeber hat nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b SGB VI einen Arbeitgeberbeitragsanteil i. H. v. 15 % des aus der geringfügig ent...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Billigkeitsregelungen in Katastrophenfällen

Tz. 20 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zur Vermeidung der Umsatzsteuerbelastung bei Hilfeleistungen in Katastrophenfällen verzichtet die Finanzverwaltung auch einmal auf die Erhebung der Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben. Hierzu gab in den letzten Jahren zu folgenden Anlässen entsprechende Billigkeitsregelungen: Flutkatastrophe Juli 2021 Bei unentgeltlichen Wertabgaben im ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Fälligkeitstermine für Sozialversicherungsbeiträge 2024

Tz. 110 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für 2024 gelten folgende Abgabe- und Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Hauptberuflich tätige Übungsleiter

Tz. 15 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Sozialversicherungspflicht der hauptberuflich tätigen Übungsleiter hängt vom Einzelfall ab. Vielfach haben Vereine bislang erreichen können, dass keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten waren, weil Selbständigkeit vorlag. Die Rentenversicherungspflicht ist aber zu prüfen (s. § 2 Nr. 1 SGB VI). Verwenden Verbände und Vereine für di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Auflösung der Stiftung

Tz. 45 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 87 BGB enthält die Regelung, dass der Vorstand die Stiftung auflösen soll, wenn die Stiftung ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann. Dies ist nach der gesetzlichen Regelung dann der Fall, wenn die Stiftung durch eine Satzungsänderung zwar umgestaltet werden kann, sie ihren Zweck dadurch aber weder dauernd und...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.2 Versicherungsfreie oder nicht versicherungspflichtige geringfügig Beschäftigte

Tz. 63 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung kommt nicht nur für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Betracht, die nach § 7 SGB V krankenversicherungsfrei sind, sondern fällt auch für solche geringfügig entlohnten Arbeitnehmer an, die z. B. aus einem der in § 6 SGB V genannten Gründe krankenversicherungsfrei sind. Der Pauschalbeitrag ist mi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.3 Rentenversicherungsfreie Personen

Tz. 70 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI fällt der Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auch für diejenigen Personen an, die nach § 5 Abs. 4 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Hierunter fallen Bezieher einer Vollrente wegen Alters; Bezieher einer Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze, also...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Abmeldungen

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Stiftungsaufsicht

Tz. 58 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörde. Dies liegt daran, dass die Existenz der Stiftung im Vergleich zu anderen juristischen Personen nicht von Mitgliedern abhängig ist und es daher ein Kontrolldefizit gibt. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Bezirk, in der die Stiftung i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Muster einer Annahmeerklärung einer Sachzuwendung/-spende

Tz. 25 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Textentwurf über die Annahmeerklärung einer Sachzuwendung/-spende durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) als Durchlaufspende:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Kurzfristige Beschäftigung ("Kurzfristiger Minijob")

Tz. 41 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Tz. 42 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV liegt eine kurzfristige (geringfügige) Beschäftigung, auch Saisonbeschäftigung genannt, vor, wenn entweder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 77 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Personengruppenschlüssel "109") ist die Beitragsgruppe zur Krankenversicherung mit "6" und die Beitragsgruppe zur Rentenversicherung bei Versicherungsfreiheit nach § 230 Abs. 8 Satz 1 SGB VI oder Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI mit "5" bzw. bei Versicherungspflich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vertrauensschutz des Stiftungsregisters

Tz. 49 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 82d BGB regelt den Vertrauensschutz durch das Stiftungsregister. Entsprechend § 15 HGB kommt dem Register negative Publizitätswirkung zu. Nach Abs. 1 kann eine in das Stiftungsregister einzutragende Tatsache einem Dritten im Geschäftsverkehr nur entgegengesetzt werden, wenn diese Tatsache im Stiftungsregister eingetragen oder dem Dritten b...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Übergangsregelungen für vor 2013 aufgenommene Beschäftigungen

Tz. 27 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die in einer bereits am 31.12.2012 bestehenden Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig waren und ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen 400,01 EUR und 450 EUR erzielten, blieben in dieser Beschäftigung längstens bis 31.12.2014 versicherungspflichtig. In der Krankenversicherung galt dies nur, wenn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung

Tz. 33 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Wurde eine geringfügige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, blieb das Entgelt aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei, d. h., die geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) blieb vor 2013 sozialversicherungsfrei. Es sind nunmehr ggf. pauschale Beiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Loh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Berechnung und Abführung der Beiträge bei Rentenversicherungsfreiheit

Tz. 74 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen, also gegebenenfalls auch aus einem 538 EUR (bis zum 31.12.2023: 520 EUR, bis 30.09.2022: 450 EUR, bis 31.12.2012: 400 EUR) übersteigenden Betrag, z. B. bei schwankenden Arbeitsentgelten, bei unvorhersehbarem Überschreiten ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.3 Meldedaten zur Unfallversicherung

Tz. 80 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zwischenzeitlich überprüfen die Rentenversicherungsträger im Rahmen der Betriebsprüfung auch die Beitragszahlung zur Unfallversicherung. Aus diesem Grund wurde das Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab 2009 um Informationen zur Unfallversicherung erweitert. Beachte! In allen Entgeltmeldungen – Abgabegründe 30 bis 49, 50 bis 57 und 70 bis 72...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anforderungen an die Anmeldung

Tz. 51 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Anmeldung erfolgt gem. § 3 Abs. 1 StiftRG auf Antrag durch die vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstandes. Nach § 3 Abs. 2 StiftRG ist die Anmeldung im Sinne des § 129 BGB öffentlich zu beglaubigen. Sie kann bei Beglaubigung durch einen Notar auch durch diesen eingereicht werden, vgl. § 3 Abs. 3 StiftRG. Dabei ist zu beachten, dass ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.2 Unterbrechungsmeldungen

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abteilungen

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach AO (s. § 51 Satz 3 AO, Anhang 1b) gelten funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften nicht als selbständige Steuersubjekte. Großvereine können aus den genannten Gründen ihre Abteilungen nicht verselbständigen, um die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR gem. § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b), die Zweckbetriebsgrenze "Sport" von 45 0...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Alpenverein

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beim Deutschen Alpenverein e. V. (DAV) und seinen 336 Sektionen (jeweils eigenständige e. V.) handelt es sich um Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke i. S. v. §§ 51ff. AO (Anhang 1b) erfüllen. Als Zweck verfolgt werden die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b), des Natur- und Umweltschutzes (...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Spendenabzug

Tz. 67 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ein Stifter kann bei Errichtung einer Stiftung im Hinblick auf das zugewendete Vermögen von der Möglichkeit des Spendenabzuges gemäß § 10b EStG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG profitieren. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Stiftung handelt, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit ist. Die Möglichkeit, Spenden als Sonderausgaben abzuzie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Definition der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine vGA i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Anhang 7) ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst ist, sich auf den Bilanzgewinn ausgewirkt hat und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (ständige Rechtsprechu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit (Rechtslage vor 2013)

Tz. 38 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zur Rentenversicherungspflicht von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen seit 01.01.2013 s. Tz. 21. Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten, konnten nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und erwarben dadurch volle Leistungsansprüche in d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Pflegeversicherung

Tz. 10 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 1995 wurde die Pflegeversicherung als Fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Gründe waren die steigenden Pflegeaufwendungen, die nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden konnten. Zunächst wurden lediglich Aufwendungen, die durch eine häusliche Pflege anfallen, abgedeckt, seit 01.07.1996 auch die Pfleg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Stiftungsvermögen

Tz. 24 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 §§ 83b und 83c BGB enthalten die Regelungen zum Stiftungsvermögen und zur Verwaltung des Grundstockvermögens. Gemäß § 83b Abs. 1 Satz 1 BGB besteht das Stiftungsvermögen einer auf unbestimmte Zeit errichteten Stiftung aus dem Grundstockvermögen und ihrem sonstigen Vermögen. Zum Grundstockvermögen gehören gemäß § 83b Abs. 2 BGB: Das vom Stifter ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Rentenversicherung

Tz. 11 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung neben Arbeitnehmern regelmäßig folgende Personengruppen: Auszubildende Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Menschen mit Behinderung Personen im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst Personen, die Entgeltersatzleistungen beziehen, etwa ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts

Tz. 28 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für die Frage, ob das Arbeitsentgelt 520 EUR bzw. 2 024 538 EUR monatlich übersteigt, ist zunächst vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Einmalige Einnahmen (z. B. Sonderzuwendungen), die aufgrund tarifvertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen mindestens einmal jährlich zu erwarten sind, müssen mitberücksichtigt werden. Die Höhe eine...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Verfahren der Zu- bzw. Zusammenlegung

Tz. 43 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Zulegung/Zusammenlegung erfolgt primär durch Abschluss eines Vertrages zwischen den beteiligten Stiftungen. Der Zulegungsvertrag wird zwischen einer übertragenden und der übernehmenden Stiftung geschlossen, ein Zusammenlegungsvertrag zwischen mehreren übertragenden Stiftungen. Stifter der im Wege der Zusammenlegung neu entstehenden Stif...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Unentgeltliche Wertabgabe

Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Sachspende aus einem Unternehmensvermögen (Betriebsvermögen) unterliegt als sog. "unentgeltliche Wertabgabe" nach § 3 Abs. 1b UStG der Umsatzsteuer, sofern die Anschaffung oder die Herstellung des (später gespendeten) Gegenstands zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die unentgeltliche Wertabgabe ist einer Lieferung g...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Grundsätzliche Rentenversicherungspflicht

Tz. 21 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag (ab 2019) von 3,6 % trägt. Allerdings kann der geringfügig Beschäftigte die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen Befreiungs-Antrag stellen, der dann für die gesamte Dauer der ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2 Einzelheiten zum Meldeverfahren

Tz. 76 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Hier eine Auflistung der wichtigsten Meldegründe: Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) Anmeldungenmehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Inhalt des Registers

Tz. 50 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 2 StiftRG regelt den Inhalt des Registers. Danach sind folgende Angaben einzutragen:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben gesetzlicher Dienstpflicht, Elternzeit sowie von Studenten

Tz. 34 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine neben gesetzlicher Dienstpflicht ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist versicherungsfrei. Ggf. sind aber auch in diesen Fällen Pauschalbeiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Lohnsteuerabzugsbeträge i. H. v. 2 % bzw. Umlagen von Seiten des Arbeitgebers zu entrichten. Es spielt keine Rolle, ob die geringfügig ent...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Steuerbegünstigte Einrichtungen dürfen ihre Mittel nur für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Insbesondere dürfen die Mitglieder oder Gesellschafter keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der steuerbegünstigten Einrichtung erhalten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Dieses generelle Ausschüttungsverbot...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Prüfung der Berufsmäßigkeit

Tz. 47 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt dann nicht mehr die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt 538 EUR im Monat übersteigt (s. Abschn. B.2.2.3 Geringfügigkeitsrichtlinien). Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist nicht erforderlich, wenn das erzielte monatlic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Zuständige Einzugsstelle

Tz. 84 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist ausschließlich die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie nimmt die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge entgegen und zieht auch die Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte ein. Mithin sind sämtliche Meldungen für gering...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Einzelfälle

Tz. 14 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zu Fragen der vGA in Zusammenhang mit der Vereinsführung ergingen einige Entscheidungen: Die verbilligte Überlassung von Eintrittskarten an Mitglieder von Vereinen ist nach Auffassung der Finanzverwaltung aus Billigkeitsgründen weder eine vGA noch ein Verstoß gegen die Selbstlosigkeit i. S. v. § 55 AO (Anhang 1b), wenn im Kalenderjahr der Erm...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sachzuwendung/-spende stammt aus dem Betriebsvermögen

Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei Wirtschaftsgütern, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden, setzt die Sachzuwendung/Sachspende eine unmittelbar vorhergehende Entnahme voraus, da eine Spende keine betriebliche Veranlassung (§ 4 Abs. 4 EStG; Anhang 10) hat. Nach § 10b EStG (Anhang 10) bemisst sich in diesem Fall der Wertansatz der Sachzuwendung/Sachspende nach dem We...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Stiftungszweck

Tz. 21 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Bestimmung der Stiftungszwecke ist das Kernelement der Stiftungssatzung. In der Gesetzesbegründung wurde dies wie folgt festgehalten: Als Zweck ist bei der Stiftung wie beim Verein der oberste Leitsatz der Stiftungstätigkeit anzusehen, der das Handeln der Stiftung nach dem Willen des Stifters bestimmen soll. Der Zweck der Stiftung, den de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beginn der Versicherungspflicht bei Feststellung von Mehrfachbeschäftigungen

Tz. 56 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle nach § 28a Abs. 1 SGB IV jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten zu melden. Die Meldung ist durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten. Der Arbeitgeber hat nach § 28e SGB IV d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitsen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Mehrere Minijobs sowie Midijobs

Tz. 29 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander bzw. bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Beurteilung der Frage, ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus versicherungsrechtlicher Sicht gegeben ist, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Beträgt das Arbeitsentgelt 202...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Transparenzregister

Tz. 54 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Transparenzregister dient der Bekämpfung von Geldwäsche sowie der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung und wird elektronisch von der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt Seit dem 1.10.2017 müssen wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des § 3 GwG von rechtsfähigen Stiftungen in das Transparenzregister eintragen werden, vgl. §§ 20 Abs. 1, 1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Anmeldungen

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