Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Durchlaufspendenverfahren

Tz. 21 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Durchlaufspendenverfahren spielt seit der Überarbeitung des Spendenrechts im Jahr 2000 in der Praxis keine Rolle mehr, da seit diesem Jahr sämtliche steuerbegünstigten Organisationen selbst zum unmittelbaren Empfang von Zuwendungen (Spenden) berechtigt sind. Gleichwohl ist es auch weiterhin möglich und zulässig, dass Zuwendungen über öff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Tz. 91 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Steuerbefreiung der Dividendenzahlung (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG)

Rn. 1268 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG sperrt die Besteuerung nach § 20 Abs 1 EStG , soweit eine Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG erfolgt ist. Nach dem Wortlaut tritt somit an die Stelle der Besteuerung nach § 20 Abs 1 EStG die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes des Dividendenscheins oder des sonstigen Anspruchs nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Steuererhebung

Rn. 1292 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung von verbrieften und unverbrieften Zinsansprüchen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 10 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Zins unterliegt – bei Einlösung des Zinsscheins – einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG und somit dem KapSt-Einbehalt nach § 43 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Steuerbefreiung der Zinszahlung

Rn. 1288 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG enthält keine dem § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG vergleichbare Regelung, wonach die Besteuerung des Veräußerungsgewinns der verbrieften und unverbrieften Forderung an die Stelle der Besteuerung der Zinsen aus § 20 Abs 1 (Nr 7) EStG tritt. Nach dem Sinn und Zweck des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schumacher, Die Verfassungswidrigkeit der neuen Zinsbesteuerung, FR 1997, 1; Djanani/Krenzin/Grossmann, Zu den Auswirkungen der Geldentwertung bei den Einkünften aus KapVerm, StuW 2014, 145; Becker, Ökonomische Perspektiven auf die AbgSt, GmbHR 2018, 451. Rn. 51 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach ständiger Rspr des BFH beruht das deutsche Steuersystem auf dem Nominal- oder Nennwer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rengier, Verkauf und Rückkauf von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Winkels, Fondsgebundene Lebensversicherungen im Fokus der Steuerfahndung, BB 2016, 310; Dobner/Schick, Steuerliche Behandlung vermögensverwaltender Lebensversicherungsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 609 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bereits in § 12 S 1 des Preußischen EStG (pEStG) v 24.06.1891 (Preußische Gesetzessammlung 1891, 175) wurden "Zinsen, Renten und geldwerte Vorteile aus Kapitalvermögen jeder Art" der Besteuerung unterworfen. Ähnliche Formulierungen lassen sich in § 8 Abs 1 Nr 4 EStG 1920 (RGBl I 1920, 359), § 37 Abs 1 Nr 4 EStG 1925 (RGBl I 1925, 189) und i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sinngemäße Anwendung für bestimmte Versicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG)

Rn. 584 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der bisherige § 20 Abs 1 Nr 6 S 3 EStG ist durch Einfügung eines neuen S 3 durch das UntStRG 2008, BGBl I 2007, 1912 zu S 4 geworden. Die Vorschriften der Sätze 1 bis 3 sind gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG entsprechend anzuwenden auf Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen, auf Erträge im Erlebensfall bei Rentenversicherungen ohne Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 561 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zinsen aus Lebensversicherungen waren bis VZ 1974 keine Einnahmen aus KapVerm, da sie nach Ansicht des BFH v 20.02.1970, VI R 11/68, BStBl II 1970, 314 weder Ertrag einer Kapitalbeteiligung noch das Entgelt für die Überlassung von Kapital, sondern Rückzahlung im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses darstellten. Sie waren demzufolge nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Unterscheidung zwischen dem laufenden Ertrag einer Anleihe und der stpfl Einlösung

Rn. 690 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Es ist zu unterscheiden zwischen dem laufenden Ertrag einer Anleihe und der stpfl Einlösung bei Endfälligkeit: Rn. 691 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Anleihe mit ausschließlich laufender Verzinsung Der Ertrag von Anleihen mit ausschließlich laufender Verzinsung (zB Anleihen, die nicht oder nicht auch auf- bzw abgezinst werden) ist nach § 20 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Behaltefrist

Rn. 105 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Besteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäfts erfolgt nur dann, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung des nämlichen WG ein bestimmter Zeitraum nicht überschritten wird. Da eine Spekulationsabsicht für die Besteuerung nicht notwendig ist und zudem der Begriff "Spekulationsgeschäfte" durch "private Veräußerungsgeschäfte" ersetzt wu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Grundsätzliches

Rn. 255 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Besteuerung der Fondserträge findet auf Anlegerebene nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes (InvStG 2004) statt. Das InvStG 2004 findet Anwendung für inländische Investmentvermögen (Investmentfonds und Investment-AG) und Anteile daran und ausländische Investmentvermögen, sofern sie den Vorschriften des InvStG 2004 entsprechen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 1206 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bis zur Einführung der AbgSt wurden die Gewinne aus der Veräußerung von im PV gehaltene Kapitalanlagen grundsätzlich den nicht steuerbaren Vorgängen auf privater Vermögensebene zugeordnet. § 20 Abs 2 EStG (bis VZ 2008) unterwarf ausnahmsweise Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen der Besteuerung, wenn die Kapital- bzw Ertragsforderung get...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1255 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Anspruch des Aktionärs auf Auszahlung des auf seine Beteiligung entfallenden Gewinns aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung kann veräußert und übertragen werden, auch wenn die den Gewinnanspruch vermittelnde Aktie nicht mitveräußert wird. Der Anspruch kann auch bereits vor seiner Entstehung durch den Gewinnverwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG

Rn. 577 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG unterliegen die Erträge aus folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (kapitalbildende Lebensversicherungen): Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird und Kapitalversicherungen mit Sparanteil. Erträge aus Unfallversicherungen mit garantie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einordnung in die Gesetzessystematik

Rn. 31 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gesetzessystematisch ist die Regelung des § 23 EStG den sog Überschusseinkünften zuzuordnen. § 2 Abs 2 EStG teilt die verschiedenen Einkunftsarten in sog Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG) und Überschusseinkünfte (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG). Die wichtigste Konsequenz dieser dualistischen Einkünfteermittlung ist in der Besteuerung bzw Nichtbesteu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 44 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 2 EStG enthält eine Subsidiaritätsklausel für die Fälle, dass ein Lebenssachverhalt abstrakt sowohl unter die eine als auch die andere Einkunftsart subsumiert werden kann. Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt daher nicht vor, soweit Einkünfte iSd § 2 Abs 1 Nr 1–6 EStG gegeben sind. Dies folgt allerdings bereits aus der Bezeichnun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das BVerfG vom 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig g ewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 250 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bis zum VZ 2017 (danach s Rn 470ff) fielen auch die Ausschüttungen aus Beteiligungen an inländischen und ausländischen Investmentfonds unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, s § 2 InvStG 2004. Investmentvermögen sind Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage, die nach dem Grundsatz der Risikomischung in Vermögensgegenständen angelegt sind. Die Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Körner, Änderungen bei der Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch das StSenkG, NWB F 4, 4447; Reich/Helios, Zur Besteuerung einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand nach dem StSenkG, BB 2001, 1442; Schiffers, KapSt bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit, BB 2003, 398; Bürstinghaus, Betriebe gewerblicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bron/Seidel, Missglückte Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalmaßnahmen durch § 20 Abs 4a EStG, DStZ 2009, 268; Bron/Seidel, Die Besteuerung von Kapitalmaßnahmen (§ 20 Abs 4a EStG) nach dem JStG 2010, BB 2010, 2599; Haisch/Helios, Corporate Actions und AbgSt, Ubg 2010, 123; Fölsing, Aktiensplits: Was Depotbanken keinesfalls dürfen, DStR 2014, 1342; Bron, Aktuelle Entwicklung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Befreiungen und beschränkte StPfl

Rn. 50 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 EStG gilt aufgrund des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkt StPfl auch für Veräußerungsgeschäfte betreffend im Ausland gelegener WG. Dies gilt uneingeschränkt jedenfalls dann, wenn zwischen dem Staat, in dem sich das WG befindet und Deutschland kein DBA besteht. Hat Deutschland mit dem Belegenheitsstaat ein DBA abgeschossen, ist zu p...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Veräußerungsbegriff

Rn. 1272 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH vom 03.12.2019, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215ff. Eine unentgeltliche Übertragung eines Anspruchs auf Gewinnausschüttung zB durch Schenkung oder Erbfolge fällt nicht unter § 20 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 800 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zu Einkünften aus KapVerm der Trägerkörperschaft werden qualifiziertmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heinicke, Der Rechtsnachfolger iSd § 24 EStG, DStJG 10 (1987), 99; Offerhaus, Im Dienstvertrag vereinbarte Abfindung oder Entschädigung nicht steuerbegünstigt?, DB 2000, 396; Paus, Ermittlung der Einkünfte bei Veräußerung des Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 2003, 523; Wiemker, Die Besteuerung von gesetzlichen ArbN-Abfindungen beim ArbN in Deutschland und Österreich, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) "Gebrauchte" Versicherungsverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 7 u 8 EStG)

Rn. 591 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Durch das KroatAnpG v 15.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) wurde der § 20 Abs 1 Nr 6 EStG durch die Sätze 7 und 8 erweitert. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Ergänzung des S 7 eine Besteuerung von Anlagemodellen, die darauf basieren, gebrauchte Versicherungen entgeltlich zu erwerben, die zuvor nicht der Besteuerung unterlagen. Durch die entgeltl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Entsprechende Besteuerungssubjekte iSv § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG

Rn. 755 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG, der auf die unbeschränkt stpfl Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 EStG verweist, ist die Vorschrift nur auf inländische Rechtssubjekte anzuwenden. Durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BStBl I 2010, 1768) wurden durch Hinzufügung von S 2 auch vergleichbare Rechtssubjekte, die weder i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen

Rn. 241 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Zahlung des Veräußerungspreises in Raten stellen die in den Raten enthaltenen Zinsanteile beim Veräußerer Einkünfte aus KapVerm gemäß § 20 Abs 1 Nr 7 EStG dar, die dieser gemäß den Regelungen der AbgSt nach § 32d EStG zu versteuern hat. Nur in Höhe des Tilgungsanteils handelt es sich um Veräußerungserlös, der im Zuflusszeitpunkt (§ 11 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen

Rn. 135 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der BFH hat die vorweggenommene Erbfolge in Anlehnung an das Zivilrecht als Singularsukzession begriffen, die sich im Vorgang der unentgeltlichen Übertragung des WG erschöpft (BFH vom 09.07.1985, BStBl II 1985, 722). Damit wird die vorweggenommene Erbfolge als Sonderfall der Schenkung betrachtet. Eine (Teil-)Entgeltlichkeit liegt vor, soweit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Optionsrechte

Rn. 1315 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Optionsgeschäften erwirbt der Käufer der Option vom Verkäufer (auch "Stillhalter" genannt) gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl von Basiswerten (zB Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem vorab festgelegten Basispreis vom Verkäufer der Option zu kaufen, insbesond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

Rn. 578 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Bei einer Rentenversicherung besteht die Versicherungsleistung grds in der Zahlung einer lebenslänglichen Rente für den Fall, dass die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erlebt. Die Versicherungsleistungen unterliegen einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG nur dann, wenn sie nicht in Form von Rentenzahlungen erbra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Steuererhebung

Rn. 1274 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Dividendenscheinen oder sonstigen Ansprüchen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Die Dividende unterliegt – bei Einlösung des Dividendenscheins – einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und somit dem KapSt-Einbeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Erlebensfall oder Rückkauf

Rn. 579a Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG unterliegen nur der Erlebensfall oder der Rückkauf. Die Versicherungsleistung bei Eintritt des mit der Versicherung untrennbar verbundenen charakteristischen Hauptrisikos (Tod, Unfall) rechnet nicht zu den Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Alle Versicherungsleistungen, die vom Versicherungsunter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerungsbegriff

Rn. 1354 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S Nr 6 S 1 EStG bestimmt, dass die Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG der Besteuerung unterliegt. Hierunter fallen Verträge, in denen die Ansprüche des Versicherungsnehmers, insbesondere aus kapitalbildenden Lebensversicherungen, abgetreten werden, sowie Verträge, durch die ein Dritte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundzüge des KSt-Anrechnungsverfahrens

Rn. 20 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Durch die KSt-Reform 1977 sollte die seinerzeit bestandene Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne nach dem KStG und EStG beseitigt werden. Dieses geschah in einem zweistufigen Anrechnungsverfahren, wobei die endgültige Besteuerung beim Anteilseigner nach § 20 EStG nach dessen individuellen Einkommens- und Progressionssituation erfolgte. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Geldbetrag bzw Vorteil durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße

Rn. 1309 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Mit dem Merkmal Geldbetrag, der durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße bestimmt ist, sind solche Geldleistungen gemeint, die von der Entwicklung einer veränderlichen Bezugsgröße (zB Index, Börsenkurse) abhängen und die neben oder anstelle eines Differenzausgleichs gezahlt werden. Gleiches gilt vor Vorteile, also für sonstige geldwert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 8 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Grundstruktur des § 23 EStG geht auf das EStG 1925 zurück. Spekulationsgeschäfte waren darin als Unterart der "sonstigen Leistungsgewinne" nach §§ 41 Abs 1 Nr 1, 42 EStG 1925 estpfl. Die Spekulationsabsicht wurde regelmäßig unterstellt, der StPfl konnte jedoch dartun, dass der veräußerte Gegenstand nicht zum Zwecke einer gewinnbringenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veräußerung vor Erwerb – sog Leerverkäufe (§ 23 Abs 1 Nr 3 EStG)

Rn. 99 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Regelung des § 23 Abs 1 Nr 3 EStG war bereits bis VZ 2008 im Gesetz enthalten. Im Zuge der Unternehmenssteuerreform wurde die Vorschrift aber gestrichen. Mit dem Übergang zur AbgSt ab VZ 2009 glaubte der Gesetzgeber, dass in solchen Fällen eine Besteuerung iRd § 20 EStG erfolgt. Allerdings wurde dabei übersehen, dass andere WG, außer Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entnahmen aus dem BV und Betriebsaufgaben (§ 20 Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 1437 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Wurde ein WG aus dem BV in das PV durch Entnahme oder Betriebsaufgabe überführt, tritt an die Stelle der AK der nach § 6 Abs 1 Nr 4 EStG (Bewertung einer Entnahme) oder nach § 16 Abs 3 EStG (Bewertung bei Betriebsaufgabe) ermittelte Wert (§ 20 Abs 4 S 3 EStG). Damit wird berücksichtigt, dass der Besteuerung nach § 20 EStG lediglich die rea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Erweiterung auf Einnahmen aus Abtretung von Dividenden- oder Zinsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 EStG)

Rn. 1297 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 EStG gilt § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 1 EStG sinngemäß für die Einnahmen aus der Abtretung von Dividenden- oder Zinsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 1 EStG, wenn die dazugehörigen Anteilsrechte oder Schuldverschreibungen nicht in einzelnen Wertpapieren verbrieft sind. Hierdurch werden Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Investmenterträge

Rn. 470c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zu den Investmenterträgen gemäß § 16 InvStG 2018 gehören Ausschüttungen gemäß § 2 Abs 11 InvStG 2018, Vorabpauschalen gemäß § 18 InvStG 2018 und Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen gemäß § 19 InvStG 2018. Ausschüttungen gemäß § 2 Abs 11 InvStG 2018 Erfasst werden nach § 1 Abs 11 InvStG 2018 die tatsächlichen Ausschüttungen (Auszahlungen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapierpensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen?, DB 1984, 159; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Oho/Hülst, Steuerrechtliche Aspekte der Wertpapierleihe und des Repo-Geschäfts, DB 1992, 2582; Häuselmann, Wertpapier-Darlehen in der StB, DB 2000, 495; Häuselmann, R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnutzung unterschiedlicher Tarife (§ 20 Abs 7 S 2 EStG)

Rn. 1554 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 7 S 2 EStG liegt ein Steuerstundungsmodell auch vor, wenn die positiven Einkünfte nicht der tariflichen ESt unterliegen. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Einführung der AbgSt. Als Steuerstundungsmodelle sind solche Gestaltungen zu werten, bei denen WK noch unter das alte Regime (voll abzugsfähig sowie Besteuerun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1385 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Erträgen aus § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auch die Aufgabe und Übertragung von Mitgliedschaften oder die Stellung als Gesellschafte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Qualifikation als fünfte Einkunftsart erfuhren die Einkünfte aus KapVerm mit dem EStG 1925, obgleich bereits schon früher die Nutzung von KapVerm zu Einkommen führte. Ihren Platz in § 20 EStG erhielten sie durch die Steuerreform 1934 (EStG 1934). Wesentliche Änderungen bis zum geltenden Rechtsstand: EStRG vom 05.08.1974 (BGBl I 1974, 530):...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Rn. 1276 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Zinsseinen und Zinsforderungen durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung, wenn die dazugehörigen Schuldverschreibungen nicht mitveräußert werden. Diese Vorschrift bewirkt somit eine Vorverlagerung der Besteuerung, indem bereits der Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundzüge des Halb-/Teileinkünfteverfahrens

Rn. 21 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ab dem VZ 2002 wurde das Anrechnungsverfahren bei Anteilseignern zugunsten eines sog Halbeinkünfteverfahrens abgeschafft. Die Besteuerung der Ausschüttungen bei einem Gesellschafter wurde völlig von der Besteuerung des Gewinns bei der Körperschaft losgelöst. Der KSt-Satz wurde generell, dh unabhängig von der Ausschüttung, auf seinerzeit 25 %...mehr