Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Ort der Lieferung/Ort der sonstigen Leistung

1. Ort der Lieferung Tz. 69a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Orte der Lieferung bestimmen sich vorbehaltlich der §§ 3c, 3e, 3f und 3g UStG (Anhang 5) nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG (Anhang 5). Grundsätzlich wird die Lieferung eines Gegenstandes, der nicht befördert oder versendet wird, dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 19. Ausgefüllte Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat März 2020

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.5 Unentgeltliche Zuwendungen an Vereinsmitglieder

Tz. 62 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 S. "Eigenverbrauch/Wertabgabebesteuerung". Tz. 63–65 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 vorläufig freimehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Aufbewahrungspflicht für Rechnungen

Tz. 272 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 In der gesetzlichen Vorschrift des § 14b UStG (Anhang 5) wird die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen geregelt. Wird diesem Erfordernis nicht Rechnung getragen, kann dies unter Heranziehung der gesetzlichen Bestimmungen des § 26a Abs. 1 UStG (Anhang 5) mit einer Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis zur Höhe von 500 EUR bzw. 5 000 EUR) geahndet ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Allgemeiner Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG)

Tz. 210 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der allgemeine Steuersatz – Regelsteuersatz (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5) beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage. Er ist auf alle steuerpflichtigen Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 UStG (Anhang 5) anzuwenden und kommt nur dann in Betracht, wenn keine Befreiungsvorschrift nach § 4 UStG (Anhang 5) eingreift. Sind die Tatbestände von § 12 Abs. 2 Nr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mindest-Istversteuerung von Anzahlungen

Tz. 240 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG (Anhang 5) entsteht die Steuer in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgelts (z. B. Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen) vor Ausführung der Leistung oder Teilleistung gezahlt wird, bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt oder Teilentgelt vereinnahmt wor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 18. Beispielfall

Tz. 317 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das folgende Beispiel soll eine Steuer- und Vorsteuerberechnung bei einem steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Sportverein für den Monat März 2020 verdeutlichen. Beispiel: Der Verein hat folgende Entgelte aus steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen im Monat März 2020 vereinnahmt:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Tz. 271 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 14a UStG (Anhang 5) regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen. Zu den besonderen Fällen gehören: sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG (Anhang 5), für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UStG (Anhang 5) schuldet, Lieferungen i. S. d. § 3c UStG (Anh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Vermietung (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Tz. 217 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuer ermäßigt sich auf 7 % für die Vermietung der in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG (Anhang 5) bezeichneten Gegenstände. Begünstigt ist z. B. die Vermietung von lebenden Tieren gem. lfd. Nr. 1 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG (Anhang 5). Werden einer gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaft (z. B. Reit- ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vereinfachungsverfahren der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen

Tz. 303 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erleichterungen für den Abzug von Vorsteuerbeträgen kann das Finanzamt auf besonderen Antrag gestatten (s. Abschn. 2.10 Abs. 6ff. UStAE). Tz. 304 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es ist u. U. eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Einnahmen aus dem nicht unternehmerischen (außerunternehmerischen) und unternehmerischen Bereich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XXIII. Umsatzsteuernachschau (§ 27b UStG)

Tz. 363 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Amtsträger, die von den Finanzbehörden damit betraut worden sind, können zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung eine Umsatzsteuernachschau durchführen. Sie können eigens zu diesem Zweck Grundstücke und Räume von Verbänden und Vereinen währe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 11.1 Erwerbsteuer

Tz. 66 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Verbänden/Vereinen) kann umsatzsteuerlich eine Erwerbsteuer entstehen. Voraussetzung für diesen steuerbaren Tatbestand ist, dass der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt erfolgt (s. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, Anhang 5). Im § 1a UStG (Anhang 5) werden vom Gesetzgeber folgen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Allgemeine Besteuerung

Rz. 1625 Liegt ein steuerrechtliches Dienstverhältnis vor, unterliegt der den Aushilfskräften oder Gelegenheitsarbeitern gezahlte Arbeitslohn nach den allgemeinen Grundsätzen dem Steuerabzug. Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber seine persönliche Identifikationsnummer vorzulegen. Eine Lohnsteuerkarte ist letztmalig in 2009 für das Kalenderjahr 2010 verschickt worden (Nähe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.1 Einzelfälle zum ermäßigten Steuersatz

3.5.1.1 Sportliche Veranstaltungen Tz. 231 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Dem ermäßigten Steuersatz sind folgende Leistungen der Besteuerung zu unterwerfen: Entgelte aus Eintrittsgeldern, die anlässlich von Veranstaltungen des bezahlten/unbezahlten Sports erzielt werden und die die Voraussetzungen des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) erfüllen (Zweckbetriebsfreigrenze von brutto 45 000 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 12. Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten

Tz. 311 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten ist zu 100 % vorzunehmen. Der 100 %ige Abzug kann auch in den Fällen erfolgen, soweit Steuerbescheide, die die Vergangenheit betreffen, noch geändert werden können (z. B. Steuerbescheide, die unter dem "Vorbehalt der Nachprüfung" stehen, s. § 164 AO, Anhang 1b).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / VII. Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz) v. 15.12.2003 (BGBl. I 2003, 2676)

1. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 15/1553 v. 19.9.2003; BR-Drucks. 609/03 v. 28.8.2003) Rz. 46 [Autor/Stand] Artikel 4 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch ... vom ... (BGBl. I S. ...), wird wie folgt geändert: 1. § 7 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: "(7) Die Absä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 16. Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Tz. 315 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Unternehmer haben den Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn die entsprechende Leistung rückgängig gemacht oder das Entgelt nachträglich geändert wird (s. § 17 UStG, Anhang 5). Eine Änderung des Entgelts kann sich z. B. durch die Inanspruchnahme von Skontobeträgen etc. ergeben.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.1 Anwendungsbereich und Umfang der Steuerbefreiung

2.5.2.1.1 Anwendungsbereich Tz. 97 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 4 Nr. 16 UStG (Anhang 5) selbst enthält nur eine allgemeine Definition der Betreuungs- und Pflegeleistungen. Welche Leistungen letztlich im Einzelnen in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung fallen, ergibt sich aus der Definition der nach § 4 Nr. 16 Buchst. a–k UStG (Anhang 5) begünstigten Einrichtungen. Sowe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2 Schaubild Wertabgabenbesteuerung

Tz. 54 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Tz. 55 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der unternehmerische Bereich von nicht steuerbegünstigten Körperschaften besteht aus der (den) Vermögensverwaltung(en), wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Aus den genannten Bereichen sind bei einer nicht steuerbegünstigten Körperschaft ebenfalls Wertabgaben möglich. Zweckbetriebe sind bei derartigen Körpersch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.4 Leistungen der Altenheime, Pflegeheime und Altenwohnheime

2.5.2.4.1 Altenheime (§ 4 Nr. 16 Buchst. k UStG) Tz. 99b Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Altenheime sind Einrichtungen, in denen ältere Menschen, die grundsätzlich nicht pflegebedürftig, aber zur Führung eines eigenen Haushalts außerstande sind, Unterkunft, Verpflegung und Betreuung erhalten. Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG (Anhang 5) für Betr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5 Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen

2.5.2.5.1 Haushaltshilfeleistungen (§ 4 Nr. 16 Buchst. b, d, i oder k UStG) Tz. 100 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Haushaltshilfe erhalten Personen, denen z. B. wegen einer Krankenhausbehandlung und ggf. weiterer Voraussetzungen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist (s. Abschn. 4.16.5 Abs. 1–4 UStAE). Haushaltshilfeleistungen sind nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG (Anhang...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2 Einordnung in die einzelnen Tätigkeitsbereiche

2.4.2.1 Vermögensverwaltung Tz. 86 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) ist ertragsteuerlich dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen, sofern sich die Vermietung auf die Vermietungstätigkeit beschränkt, S. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2. Handelt es sich um ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 13. Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Pkw

Tz. 312 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es gilt: Wird ein Pkw zu mehr als 10 % unternehmerisch genutzt, ist der volle Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten, der Miete und den Betriebskosten möglich. Die private (außerunternehmerische Nutzung) ist als unentgeltliche Wertabgabe (s. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG, Anhang 5) der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Entgelt

Tz. 182 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff des Entgelts i. S. v. § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) gilt sowohl für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (s. § 16 Abs. 1 UStG, Anhang 5) als auch für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (s. § 20 UStG, Anhang 5). Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufwendet, um die betreffend...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 70 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Im Umsatzsteuerrecht sind keine speziellen Befreiungsvorschriften für Vereine im Allgemeinen und für steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften im Besonderen enthalten. Verschiedene vom Umsatzsteuergesetz erfasste, also steuerbare Umsätze, können unter die einzelnen Steuerbefreiungsvorschriften des § 4 UStG (Anhang 5) fallen. Für die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

Tz. 12a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden, wenn die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen beabsichtigt ist (Verwendungs- oder Verwertungsabsicht) und die Ernsthaftigkeit der Absicht durch objektive Merkmale nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird. So...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.5 Niedrigschwellige Betreuungsangebote (§ 4 Nr. 16 Buchst. g UStG)

Tz. 100d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, in denen Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen (§ 45c A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Tz. 71 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind stets steuerfrei, auch dann, wenn die Grunderwerbsteuer aufgrund von Steuerbefreiungen nicht erhoben oder wenn sie aus anderen Gründen erlassen wird. Es reicht also aus, dass diese Umsätze steuerbar sind. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG (Anhang 5) trifft auch bei der Entnahme eines zum Unt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.7 Interdisziplinäre Frühförderstellen (§ 4 Nr. 16 Buchst. j UStG)

Tz. 100f Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen, um in interdisziplinärer Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und pädagogischen Fachkräften eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühes...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Verschaffung von Versicherungsschutz (§ 4 Nr. 10 Buchst. b UStG)

Tz. 74 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Auch die Verschaffung von Versicherungsschutz für die Mitglieder eines Vereins ist steuerbefreit. Verschaffung von Versicherungsschutz liegt vor, wenn der Unternehmer (Verband/Verein) mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten (Mitglied) abschließt (s. BFH vom 09.10.2002, BStBl II 2003, 378). Das Mi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XXII. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Tz. 362 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das Bundeszentralamt für Steuern kann Verbänden/Vereinen auf Antrag eine USt-IdNr. erteilen (s. § 27a Abs. 1 UStG, Anhang 5). Der Antrag ist schriftlich unter Angabe des Namens und der Anschrift des Antragstellers, des zuständigen Finanzamtes und der Steuernummer, unter der der Verband/Verein umsatzsteuerlich geführt wird, an das Bundeszentr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.6 Eng verbundene Umsätze

Tz. 101 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Als eng mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen verbundene Umsätze sind Leistungen anzusehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorgenommen und damit unmittelbar...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorsteuerabzug im außerunternehmerischen Bereich

Tz. 298 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Vorsteuerbeträge sind immer dann nicht abziehbar, wenn Lieferungen oder sonstige Leistungen von anderen Unternehmern für den außerunternehmerischen Bereich (ideellen Bereich) eines Vereins bewirkt werden. D.h., die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1–5 UStG (Anhang 5) sind dann für den Vorsteuerabzug nicht erfüllt. Gleiches gilt, wenn bei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XX. Haftung für schuldhaft nicht abgeführte Umsatzsteuer (§ 25d UStG)

Tz. 359 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine haften: für die Steuer aus einem vorangegangenen Umsatz, die nicht entrichtet wurde, soweit diese in einer Rechnung nach § 14 UStG (Anhang 5) ausgewiesen wurde, der Aussteller der Rechnung entsprechend seiner vorgefassten Absicht die Steuer nicht entrichtet oder sich vorsätzlich außer Stande gesehen hat, diese zu entrichten, de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abgabetermine für die Umsatzsteuervoranmeldungen

Tz. 338 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsatzsteuervoranmeldungen sind 10 Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes dem zuständigen Finanzamt einzureichen, im Fall der Dauerfristverlängerung einen Monat (s. §§ 46ff. UStDV) nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraumes. Tz. 339 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Fällt die Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Fe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Leistungen des außerunternehmerischen (unternehmensfremden) Bereichs

Tz. 31 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei der Umsatzbesteuerung von steuerbegünstigten Körperschaften sind drei Gruppen von Leistungen gegenüber den Mitgliedern zu unterscheiden: echte Mitgliederbeiträge, die kraft Satzung zur Erfüllung des Gemeinschaftszweckes des Vereins erhoben werden (Leistungen des außerunternehmerischen Bereichs an das Mitglied). Umsatzsteuer fällt nicht an...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9.2 Veranstaltungen von Theateraufführungen und Konzerten (§ 4 Nr. 20 Buchst. b UStG)

Tz. 131 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Befreit sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG (Anhang 5) die Veranstaltungen von Theateraufführungen und Konzerten durch andere Unternehmer, wenn die Darbietungen von den unter § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5) bezeichneten Theatern, Orchestern, Kammermusikensembles oder Chören erbracht werden. Die Vorschrift betrifft insbesondere Gastspie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.3 Steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 88 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Vermietung der Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer an Nichtmitglieder, tritt der Verein in größerem Umfang in Wettbewerb zu nichtbegünstigten Vermietern von Sportstätten, als es bei der Erfüllung seiner steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist (s. § 65 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Die Entgelte sind im ste...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XVIII. Umsatzsteuerjahreserklärung

Tz. 343 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Verband/Verein, wenn er zur Abgabe verpflichtet ist, dem zuständigen Finanzamt eine Umsatzsteuerjahreserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bzw. Datensatz einzureichen (s. § 18 Abs. 3 UStG, Anhang 5), weil Besteuerungszeitraum das Kalenderjahr ist (s. § 16 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Die Steuer ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Rechnungen über Kleinbeträge

Tz. 306 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine Sonderregelung gilt für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt. Die Umsatzsteuer braucht hier nicht gesondert ausgewiesen werden (s. § 33 UStDV, Anhang 6). Es genügt, wenn die Kleinbetragsrechnung folgende Angaben enthält: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.1 Zivilrecht

Tz. 76 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 535 BGB definiert den Begriff der Miete wie folgt: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten." Die Vertragsdauer ist bürgerlich-rechtlich nicht von Bedeutung; es kann...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Leistungen gegen Zahlung eines Sonderentgelts

Tz. 40 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Vereinnahmen Vereine neben dem Mitgliedsbeitrag von ihren Mitgliedern zusätzlichen Entgelte für Lieferungen und sonstige Leistungen, handelt es sich um steuerbare Leistungen, die auch steuerpflichtig sind, soweit nicht ein Befreiungstatbestand des § 4 UStG (Anhang 5) eingreift. Beispiel 1: Ein Tennisverein erhebt von seinen aktiven Mitglieder...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.1.2 Gesellige Veranstaltungen

Tz. 232 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Gesellige Zusammenkünfte (Veranstaltungen) sind eine steuerliche unschädliche Betätigung (s. § 58 Nr. 8 AO, Anhang 1b). Voraussetzung ist, dass derartige Veranstaltungen zur eigentlichen steuerbegünstigten Tätigkeit der jeweiligen Körperschaft von untergeordneter Bedeutung sind. Einnahmen (Entgelte) aus geselligen Veranstaltungen sind ab di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Hilfsgeschäfte im außerunternehmerischen Bereich

Tz. 45 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hilfsgeschäfte, die im außerunternehmerischen Bereich getätigt werden, sind nicht steuerbar (s. BFH vom 20.12.1984, BStBl II 1985, 176). S. zu dieser Problematik auch BMF vom 15.03.1971, BStBl I 1971, 189. Hilfsgeschäfte, die in den übrigen Tätigkeitsbereichen anfallen, sind mit dem für diesen Bereich maßgeblichen Steuersatz zu versteuern. Tz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 14. Vorsteuerabzug aus Reisekosten und Fahrtkosten des Personals

Tz. 313 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Regelung des § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG a. F., welche die Nichtabziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen auf Reisekosten betrifft, wurde aufgehoben. Die Änderung dient der Rechtsbereinigung, weil der BFH (s. BFH vom 23.11.2000, BStBl II 2001, 266) die Nichtabziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen aus Reisekosten bereits aufgehoben hatte. S. BMF vom 2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.1.4 Umfang der Steuerbefreiung bei Betreuungs- und Pflegeleistungen

Tz. 98b Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuerbefreiung umfasst die mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen eng verbundenen Umsätze, unabhängig davon, ob diese Leistungen ambulant oder stationär erbracht werden. Werden die Leistungen stationär erbracht, kommt es zudem nicht darauf an, ob die Perso...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerschuldnerschaft (§ 13a UStG)

Tz. 245 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerschuldner i. S. v. § 13a UStG (Anhang 5) ist in Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) und des § 14c Abs. 1 UStG (Anhang 5) der Unternehmer; des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG (Anhang 5) der Erwerber; des § 6a Abs. 4 UStG (Anhang 5) der Abnehmer; des § 14c Abs. 2 UStG (Anhang 5) der Aussteller der Rechnung; des § 25b Abs. 2 UStG (Anhang 5) der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.17 Lieferung und Verwendung von Gegenständen, die steuerfreien Tätigkeiten dienen (§ 4 Nr. 28 UStG)

Tz. 174 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verwendet ein Verband/Verein einen Gegenstand des unternehmerischen Bereichs ausschließlich zur Ausführung steuerfreier Umsätze nach § 4 Nr. 8–27 UStG (Anhang 5), so ist die Veräußerung eines Gegenstandes bzw. seine Entnahme oder vorübergehende Nutzung im außerunternehmerischen Vereinsbereich steuerfrei. Tz. 175 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 In der gesetzlichen Vorschrift des § 10 UStG (Anhang 5) sind die Bemessungsgrundlagen für Lieferungen, sonstige Leistungen die Wertabgabetatbestände (Eigenverbrauchstatbestände) geregelt. Tz. 181 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das UStG bestimmt, dass bei Umsätzen, die Lieferungen und sonstige Leistungen und den innergemeinschaftlichen Erwerb betreff...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 321 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Hintergrund der Regelung ist, dass der Vorsteuerabzug bereits bei dem Bezug der Lieferung oder der sonstigen Leistung durch den Leistungsempfänger möglich ist. D.h. der Vorsteuerabzug wird nach der Verwendungsabsicht des Leistungsempfängers vorgenommen. Nun könnte aber zunächst jeder Leistungsempfänger im Zeitpunkt des Bezugs einer...mehr