Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kegelbahnen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Kegelsportvereine sind steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b), wenn bei diesen die Förderung des Kegelsports im Vordergrund steht. S."Kegelsportvereine". Damit sie ihre sportliche Betätigung ausüben können, benötigen sie Kegelbahnen, die sehr oft von den Kegelsportverein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Künstlersozialversicherung

I. Künstlersozialversicherung 1. Grundsätzliches Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kegelsportvereine

I. Gemeinnützigkeit Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b ist die "Förderung des Sports" (hier: des Kegelsports) ein gemeinnütziger und somit steuerbegünstigter Zweck. Der Begriff des Sports umfasst auch den Kegelsport, wenn er wettkampf- und turniermäßig ausgeübt wird. Hierzu s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 1–3 (Anhang 2). Stellt das Kegeln ledig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Voraussetzungen für die Steuervergünstigung

1. Allgemeines Tz. 34 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Eine Steuervergünstigung kann nur dann gewährt werden, wenn sich aus der Satzung der Zweck ergibt, den der Verein verfolgt (s. § 59 AO, Anhang 1b). Der Zweck muss ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden und den Anforderungen der §§ 51–57 AO (s. Anhang 1b) entsprechen. Der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung (s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Die Vereinssatzung

1. Begriff der Satzung Tz. 18 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das BGB enthält keine Definition des Begriffs "Satzung". Aus dem umschreibenden Wortlaut des § 25 BGB (s. Anhang 12a) lässt sich folgende Definition ableiten: Die Satzung ist die Verfassung des Vereins, also sein "Grundgesetz". Durch sie wird das rechtliche Leben im Verein von dessen Entstehung bis zum Ende geregelt (au...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Allgemeine Information

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Mustersatzung

1. Allgemeines Tz. 51 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Satzung muss die in der Mustersatzung (s. Tz. 54) bezeichneten Festlegungen enthalten, soweit sie für die jeweilige Körperschaft im Einzelfall einschlägig sind. Unter anderem sind in folgenden Fällen Abweichungen vom Wortlaut der Mustersatzung möglich: Bei Mittelbeschaffungskörperschaften (s. § 58 Nr. 1 AO, Anhang 1b) kann en...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Allgemeines und Verfahren

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Reuber, Die Besteuerung der... / XII. Abgabepflicht bei Gemeinnützigkeit

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Protokoll zur Kassenprüfung des Jahresabschlusses 20..

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

1.1 Unechte Mitgliederbeiträge Tz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Bezüglich der Mitgliederbeiträge, die erhoben werden, ist zu prüfen, ob sie zum Teil aus echten und zum Teil aus unechten Beitragsteilen bestehen. Unechte Mitgliederbeiträge erfüllen die Voraussetzungen für steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5), weil das Mitglied eine Gegenleistung vom Verei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Ende der Mitgliedschaft

Tz. 27 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Mitgliedschaft in einem Verein kann enden durch Tod, durch Austritt bzw. Kündigung, durch Ausschluss eines Mitgliedes. 7.2.1 Tod Tz. 28 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Mitgliedschaft in einem Verein endet bei natürlichen Personen mit dem Tod. Ist eine juristische Person Mitglied in einem Verein, endet die Mitgliedschaft mit der Vollbeendigung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aktuelle Werte in der Sozialversicherung für 2021

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Aufzeichnungspflichten für Unternehmen

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Änderungsmitteilung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens aus künstlerischer selbständiger/publizistischer Tätigkeit

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Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Informationen zur Künstlersozialabgabe für Steuerberater

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Künstlersozialversicherung

1. Grundsätzliches Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Kegelbahnbenutzung

1. Allgemeines Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Besitzt ein Kegelsportverein eigene Kegelbahnen, handelt es sich hierbei um Wirtschaftsgüter des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens (Betriebsvorrichtungen). Tz. 3 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Zu den Grundstücksteilen gehören die allgemeinen Beleuchtungsanlagen. Betriebsvorrichtungen sind: Bahnen, Kugelfangeinrichtungen, Kugelrü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Voraussetzungen für die Eintragung in das Vereinsregister

1. Gründungsakt Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Vereinsgründung bzw. Vereinserrichtung erfolgt auf zwei Stufen: Erste Stufe: Der Abschluss eines (im Zweifel mündlichen) Vertrages über die Errichtung eines Vereins. Die Gründer müssen darüber einig sein, dass die entworfene Satzung verbindlich sein soll. Außerdem muss Einigkeit darüber erzielt werden, ob der Verein eigene R...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Das Wichtigste zu Künstlersozialversicherung in Kürze

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Mitglieder

7.1 Eintritt der Mitglieder Tz. 25 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Der Eintritt und die Aufnahme von Mitgliedern ist im BGB nicht geregelt. Entsprechende Regelungen sind daher der Satzung vorbehalten (s. § 58 BGB, Anhang 12a), ein Zwang zur Regelung in der Satzung besteht aber nicht. Grundsätzlich steht es dem Verein frei, selbst zu entscheiden, ob und ggf. wie viele Mitglieder er ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Künstlersozialabgabe für selbständige Künstler und Publizisten durch Verbände/Vereine

1. Abgabepflicht Tz. 6 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Verbände/Vereine, die die Leistungen von selbständigen Künstlern/Publizisten (z. B. Musikern, Sängern, Dirigenten, Übungsleitern etc.) in Anspruch nehmen, sind ggf. verpflichtet, am gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilzunehmen, und müssen u. U. auch eine Künstlersozialabgabe entrichten. Eine Entrichtungspflicht entsteht na...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Künstlerkatalog und Abgabesätze

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Auswirkungen

1. Allgemeines 1.1 Unechte Mitgliederbeiträge Tz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Bezüglich der Mitgliederbeiträge, die erhoben werden, ist zu prüfen, ob sie zum Teil aus echten und zum Teil aus unechten Beitragsteilen bestehen. Unechte Mitgliederbeiträge erfüllen die Voraussetzungen für steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5), weil das Mitglied eine Gegenleis...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Ausfüllhinweise zum "Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz"

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Informationen zur Künstlersozialversicherung

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2021

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Durchführung von Betriebsprüfungen

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Mit BMF-Schreiben vom 23.07.2021, AZ: III C 2 – S 7030/21/10008:001, hat die Finanzverwaltung Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021 im Bereich der Umsatzsteuer bekanntgegeben. Im BMF-Schreiben finden sich Regelungen zur Überlassung von Wohnraum: es wird gem. § 163 AO aus sachlichen Billigkeitsgründen bis zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Rundfunkvereine

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Dienen die Rundfunkvereine nach ihrer Satzung gemeinnützigen Zwecken i. S. d. Förderung der Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO (Anhang 1b), sind sie berechtigt, selbst steuerwirksame Zuwendungen entgegenzunehmen. Rundfunkvereine können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen, wenn der Zweck die Förderung des lokalen Ru...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schießstand

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Einnahmen aus der Vermietung eines Schießstandes können in die Tätigkeitsbereiche "Vermögensverwaltung", Zweckbetrieb oder "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" einzuordnen sein. Nach einem RFH-Urteil vom 25.02.1944, RStBl 1944, 183 soll die Vermietung eines Schießstandes eine vermögensverwaltende Betätigung darstellen. Die erzi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schießscheiben

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Einnahmen, die ein Schützenverein aus dem Verkauf von Schießscheiben, Munition und Leistungsabzeichen für Leistungs- und Meisterschaftsschießen erzielt, sind dem Tätigkeitsbereich "Zweckbetrieb unbezahlter Sport" (s. § 67a AO, Anhang 1b) zuzuordnen, weil die Verwirklichung des Satzungszweckes "Schießsport" nur durch die Unterhaltung eines solch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Anlage 1 zu § 60 AO: Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistlichen Genossenschaften und Kapitalgesellschaften

Tz. 54 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 S. auch JStG 2009 vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794. Literatur: Baumann/Sikora, Hand- und Formularbuch des Vereinsrechts, 2. Aufl., München 2017.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Ruhen der Mitgliedschaft

Tz. 30a Stand: EL 124 – ET: 11/2021 In der Satzung kann bestimmt werden, dass die Mitgliedschaft unter bestimmten Bedingungen für einen genau bezeichneten Zeitraum ruht. Es kann bestimmt werden, dass das Mitglied während dieser Zeit seine Mitgliedschaftsrechte ausüben kann und die mitgliedschaftlichen Pflichten ruhen. Das Ruhen kann etwa für den Fall des Zahlungsverzugs von M...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht und der Höhe der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.1 Tod

Tz. 28 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Mitgliedschaft in einem Verein endet bei natürlichen Personen mit dem Tod. Ist eine juristische Person Mitglied in einem Verein, endet die Mitgliedschaft mit der Vollbeendigung dieser juristischen Person (rechtlicher Tod). Die Satzung kann aber das Ende der Mitgliedschaft durch bloße Auflösung vorsehen. Die Satzung kann die Vererblichkei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Kegelsportvereine sind steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b), wenn bei diesen die Förderung des Kegelsports im Vordergrund steht. S."Kegelsportvereine". Damit sie ihre sportliche Betätigung ausüben können, benötigen sie Kegelbahnen, die sehr oft von den Kegelsportvereinen in eigener ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Schutz des Vereinsnamens

Tz. 23 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 § 12 BGB (s. Anhang 12a) schützt den Vereinsnamen. Der Vereinsname genießt daher den gleichen Schutz wie der Name einer natürlichen Person. Wird der Vereinsname in irgendeiner Form verletzt, können nach § 823 BGB (s. Anhang 12a) gegen derartige Personen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Änderungen des Namens bedürfen der Satzun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Meldepflicht

Tz. 11 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Verbände/Vereine haben bis zum 31.03. des Folgejahres die Höhe der im vorangegangenen Kalenderjahr gezahlten und in ihrem Rechenwerk aufgezeichneten Entgelte, die an die selbständigen Künstler und Publizisten geflossen sind, an die Künstlersozialkasse zu melden. Diese erteilt einen entsprechenden Abrechnungsbescheid. Die Künstlersozialabgabe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zuordnung von Einnahmen, die aus der Vermietung von Kegelbahnen erzielt werden – ertragsteuerliche Behandlung

1. Einnahmen, die dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Einnahmen aus der Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen (hier: Kegelbahnen) für sportliche Zwecke gegenüber Sportkeglern des Vereins und dessen Mitgliedern sind weiterhin in einem Zweckbetrieb eigener Art nach § 65 AO (Anhang 1b) zu erfassen (s. AEAO zu § 67a ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Vermietung von Kegelbahnen

Tz. 7 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Bei der Vermietung von Kegelbahnen handelt es sich nach dem Urteil des BFH vom 31.05.2001 (BStBl II 2001, 658) um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung (Aufgabe der früheren Rechtsprechung aufgrund von Urteilen des EuGH). Tz. 8 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Diese Rechtsprechung ist von der Finanzverwaltung in Abschn. 4.12.11 Abs. 1 UStAE um...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schießsport

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) ist als Förderung der Allgemeinheit insbesondere die "Förderung des Sports" anzuerkennen. Die Förderung des Schießsports (Gewehr, Pistole und Revolver, Wurftaubenschießen, Schießen auf laufende Scheiben, Armbrustschießen, Bogenschießen, Schießen mit Vorderladerwaffen – vgl. hierzu auch die Sportordnung des Deu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Säumniszuschläge

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Entrichtet ein Steuerpflichtiger (beispielsweise ein steuerbegünstigter Verein mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) festgesetzte Steuern (Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbesteuer usw.) nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags, entstehen von Gesetzes wegen und ohne gesonderte Festsetzung gem. § 240 AO (Anhang 1b) Säumniszuschläge. Pro angefange...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergeldzahlungen

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Kindergeld wird unter den Voraussetzungen der §§ 62ff. EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mindestens ein gemäß § 63 EStG zu berücksichtigendes Kind haben, gewährt. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte durch die an ihn vergebene Identifikationsnummer (§ 139b AO, Anhang 1b) identifiziert wird. Eine nachträgliche Vergabe der ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergärten

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Kindergärten sind im Bereich der Bildung und Erziehung bzw. der Jugendpflege angesiedelt und dienen damit den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 und 7 AO (s. Anhang 1b) und stellen gemäß § 68 Nr. 1b AO Zweckbetriebe dar. Kindergärten fördern die Erziehung und Jugendpflege und sind daher, wenn sie von einer steuerbegünstigten Körpersch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Feststellung satzungsmäßiger Voraussetzungen

Tz. 39a Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Darüber, ob die Satzung die Voraussetzungen der §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt, wird durch das für den Verein zuständige Finanzamt in einem gesonderten Verfahren durch Verwaltungsakt entschieden, s. § 60a AO (s. Anhang 1b). Dieses Verfahren löst die frühere sog. vorläufige Bescheinigung ab. Während es sich bei der vorläufigen Bescheinigung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schiedsrichter

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen, die von den Fachverbänden an die Schiedsrichter und ihre Assistenten gezahlt werden, sind steuerpflichtig, weil die Einnahmen/Einkünfte unter die gesetzliche Vorschrift des § 22 Nr. 3 EStG (Anhang 10) einzuordnen sind, wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom Verband/DFB einschließlich der Landes- und Region...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Eintragungspflichten in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht

Tz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Folgende Eintragungen in das Vereinsregister muss der Vorstand eines Vereins dem Registergericht mitteilen: Satzung eines neugegründeten Vereins (Ersteintragung); Änderungen in der Besetzung des Vorstandes; Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes; Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung des Vereins; Auflösung des e. V.; Bestellung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mitgliederzahl

Tz. 3 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Für die Gründung eines Vereins durch Vertrag (erste Stufe) ist eine Beteiligung von mindestens zwei Mitgliedern erforderlich. Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht im Fall eines gewollten rechtsfähigen Vereins (zweite Stufe) kann aber nur dann erfolgen, wenn mindestens sieben Mitglieder die Satzung unt...mehr