Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Muster für die Anmeldung des Vereins

Tz. 9 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Tz. 10 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Beachte! Am Ende des Schriftsatzes erfolgt der Beglaubigungsvermerk der Unterschriften durch einen Notar oder ein Ortsgericht. Die in der Anmeldung genannten Anlagen sind beizufügen. Allerdings sollte statt der vorläufigen Bescheinigung nunmehr die Vorlage des § 60a-Bescheides angekündigt werden. Der Anerkennung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Weitere Erfordernisse aus zivilrechtlicher Sicht

Tz. 6 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Eintragung in das Vereinsregister ist, wie bereits ausgeführt, davon abhängig, dass die Satzung von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet wird (s. § 59 Abs. 3 BGB, Anhang 12a). Sie muss die Angabe des Tages der Errichtung enthalten. Die Anmeldung zum Vereinsregister ist von den Mitgliedern des Vorstandes (Vorstand nach § 26 BGB, s. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Anmelde-/Anzeigepflichten

Tz. 14 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Jede Änderung innerhalb des Vorstandes ist dem Amtsgericht mitzuteilen, weil die Eintragung der bestellten Vorstandsmitglieder nur durch das zuständige Amtsgericht erfolgen kann. Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderungen innerhalb des Vorstandes beizufügen (s. § 67 Abs. 1 BGB, Anhang 12a). Tz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gründungsakt

Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Vereinsgründung bzw. Vereinserrichtung erfolgt auf zwei Stufen: Erste Stufe: Der Abschluss eines (im Zweifel mündlichen) Vertrages über die Errichtung eines Vereins. Die Gründer müssen darüber einig sein, dass die entworfene Satzung verbindlich sein soll. Außerdem muss Einigkeit darüber erzielt werden, ob der Verein eigene Rechtsfähigkeit ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen, die dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind

Tz. 3 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Erfolgt die Vermietung der Kegelbahnen durch den Verein an Nichtmitglieder – an Freizeitkegler – (Freizeitclubs), sind die Einnahmen dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Für Gewinne, die sich aus diesem Tätigkeitsbereich ergeben, ist u. U. Steuerpflicht gegeben. Steuerpflicht wird nur noch dann...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Meldebogen 2020 zur Meldung der abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2020

Tz. 13 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Beachte! Der zur Abgabe verpflichtete Verband/Verein hat nach Ablauf eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, der Künstlersozialkasse die Summe der sich nach § 25 KSVG ergebenden Entgelte zu melden. Für die Meldung ist ein Vordruck der Künstlersozialkasse zu verwenden. Soweit der zur Abgabe verpflichtete Verband/Verei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Satzungsänderungen und Steueraufsicht

Tz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Vereine, die wegen ausschließlicher und unmittelbarer Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke bestimmte Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen wollen, müssen dem Finanzamt die Satzung zur Anerkennung vorlegen, s. § 60a AO (s. Anhang 1b). Werden zu einem späteren Zeitpunkt Satzungsänderungen durchgeführt, besteht gege...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Erhöhung des ohne Zuwendungsbestätigung abzugsfähigen Höchstbetrags

Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Ab dem 01.01.2020 wurde der ohne Vorhandensein einer Zuwendungsbestätigung steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbetrag auf 300 EUR erhöht. Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung 300 EUR nicht übersteigt und der Empfänger eine steuerbegünstigte (z. B....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Muss- und Sollvorschriften

Tz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die §§ 57 und 58 BGB (s. Anhang 12a) schreiben für die Satzung eines rechtsfähigen Vereins gewisse Muss- und Sollvorschriften vor. a) Mussvorschriften: Zweck des Vereins, Name des Vereins, Sitz des Vereins, Bestimmungen darüber, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll. b) Sollvorschriften: Ein- und Austritt der Mitglieder, Bei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sitz des Vereins

Tz. 24 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 § 24 BGB (s. Anhang 12a) bestimmt als Sitz den Ort, an dem die Verwaltung des Vereins geführt wird, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Mitglieder können also in der Satzung den Sitz frei bestimmen, allerdings sollte ein Anknüpfungspunkt des Vereins an den Sitz (z. B. Geschäftsräume, Wohnsitz der meisten Mitglieder, Lage des Verei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Besitzt ein Kegelsportverein eigene Kegelbahnen, handelt es sich hierbei um Wirtschaftsgüter des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens (Betriebsvorrichtungen). Tz. 3 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Zu den Grundstücksteilen gehören die allgemeinen Beleuchtungsanlagen. Betriebsvorrichtungen sind: Bahnen, Kugelfangeinrichtungen, Kugelrücklaufeinricht...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Höhe des Beitrages

Tz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Höhe des zu entrichtenden Beitrages an die Künstlersozialkasse im Jahr 2021 beträgt 4,2 % der an die Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte einschließlich aller Nebenkosten. Dies ist unabhängig davon, ob die Künstler/Publizisten selbst nach dem KSVG versichert sind. Beachte! Zur Behandlung der angestellten Künstler und Publizisten s. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Name des Vereins

Tz. 22 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Der Verein muss einen eigenen Namen führen, der nach § 57 BGB (s. Anhang 12a) in der Satzung bestimmt werden muss. In der Wahl des Namens ist der Verein grundsätzlich frei. Er darf aber nicht den Namen seiner Mitglieder führen, sondern muss sich einen eigenen Namen geben. I. d. R wird der Name des Vereins mit dessen Zweckverfolgung identisch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Eintritt der Mitglieder

Tz. 25 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Der Eintritt und die Aufnahme von Mitgliedern ist im BGB nicht geregelt. Entsprechende Regelungen sind daher der Satzung vorbehalten (s. § 58 BGB, Anhang 12a), ein Zwang zur Regelung in der Satzung besteht aber nicht. Grundsätzlich steht es dem Verein frei, selbst zu entscheiden, ob und ggf. wie viele Mitglieder er aufnehmen will. Ebenso kann...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Protokoll über die Gründung eines Vereins

Tz. 8 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das Protokoll hat zu enthalten: Ort der Versammlung, Beginn und Ende der Versammlung, Name des Versammlungsleiters, Tagesordnung, die gefassten Beschlüsse, die Angaben, dass die Satzung beraten und angenommen wurde, Namen, Vornamen, Berufe, Wohnorte der in den Vorstand gewählten Mitglieder, die Bestätigung der Richtigkeit des Protokolls durch den Pro...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einnahmen, die dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind

Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Einnahmen aus der Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen (hier: Kegelbahnen) für sportliche Zwecke gegenüber Sportkeglern des Vereins und dessen Mitgliedern sind weiterhin in einem Zweckbetrieb eigener Art nach § 65 AO (Anhang 1b) zu erfassen (s. AEAO zu § 67a AO TZ 12, Anhang 2); aus Eintrittsgeldern; aus Start...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Unechte Mitgliederbeiträge

Tz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Bezüglich der Mitgliederbeiträge, die erhoben werden, ist zu prüfen, ob sie zum Teil aus echten und zum Teil aus unechten Beitragsteilen bestehen. Unechte Mitgliederbeiträge erfüllen die Voraussetzungen für steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5), weil das Mitglied eine Gegenleistung vom Verein erhält (die Kegelbahn wird o...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorsteuerabzug

Tz. 17 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Vorsteuerbeträge, die entrichtet wurden, sind abzugsfähig, soweit die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für dessen Abzug vorliegen (s. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5). Tz. 18 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Betreffen die Vorsteuerbeträge mehrere Tätigkeitsbereiche eines Kegelsportvereines, ist eine Aufteilung in die jeweiligen Tätigkei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Auswirkungen durch die Corona-Pandemie

Der Gesetzgeber hat durch § 53 KSVG eine zeitlich begrenzte Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Einkommen aus nicht künstlerischer/nicht publizistischer selbständiger Nebentätigkeit mit Wirkung ab 23.07.2021 beschlossen. Diese "Corona-Sonderregelung" gilt zeitlich befristet bis zum 31.12.2021. Durch diese Regelung wird zur Vermeidung pandemiebedingter Härten ein Zuverdienst v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Umsätze im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Umsätze, die aus der Vermietung der Kegelbahnen an Freizeitkegler erzielt werden, sind wegen des Wettbewerbs- und Konkurrenzgedankens zu anderen Unternehmen im Tätigkeitsbereich "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" zu erfassen, weil die Voraussetzungen für einen Zweckbetrieb nicht mehr erfüllt sind, insbesondere wegen der We...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Rechtsfähigkeit bedeutet, die Fähigkeit zu besitzen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Durch die Rechtsfähigkeit, die ein Idealverein durch die Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht erlangt (s. § 21 BGB, Anhang 12a) und einem wirtschaftlichen Verein durch staatliche Verleihung gewährt wird (s. § 22 BGB, Anhang...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anforderungen an die Satzung, die für die Eintragung in das Vereinsregister notwendig sind

Tz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 § 57 Abs. 1 BGB (s. § 57 BGB, Anhang 12a) bestimmt, dass die Satzung eines rechtsfähigen Vereins Folgendes enthalten muss (d. h. zwingend vorgeschrieben): den Zweck des Vereins und dessen Zweckverwirklichung, den Namen des Vereins, Der Name soll sich von den Namen der an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Eintragung in das Vereinsregister

Tz. 11 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Eintragung des Vereins hat in das Vereinsregister bei dem zuständigen Amtsgericht zu erfolgen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Allerdings führt nicht mehr jedes Amtsgericht ein Vereinsregister. Einigen größeren Amtsgerichten ist die Registerführung auch für benachbarte kleinere Gerichte übertra...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Nutzungsüberlassung von Sportanlagen an Endverbraucher

Tz. 9 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Leistungsentgelte an Endverbraucher sind, weil keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) greift, in vollem Umfang steuerpflichtig (s. Abschn. 4.12.11 Abs. 1 UStAE) und mit dem Regelsteuersatz von derzeit 19 % (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5) zu versteuern. Die Vermietung von Kegelbahnen durch einen gemeinnützigen Kegelvere...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Welche Eintragungen sind noch in das Vereinsregister vorzunehmen?

Tz. 17 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Wird ein Verein mangels Masse oder durch Beschluss der Mitglieder aufgelöst, muss eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgen. Einzutragen sind auch die bestellten Liquidatoren. Der Verlust der Rechtsfähigkeit oder die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens werden ebenfalls im Vereinsregister eingetragen. Erforderl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Abgabepflicht

Tz. 6 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Verbände/Vereine, die die Leistungen von selbständigen Künstlern/Publizisten (z. B. Musikern, Sängern, Dirigenten, Übungsleitern etc.) in Anspruch nehmen, sind ggf. verpflichtet, am gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilzunehmen, und müssen u. U. auch eine Künstlersozialabgabe entrichten. Eine Entrichtungspflicht entsteht nach s. § 24 Abs. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Begriff der Satzung

Tz. 18 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das BGB enthält keine Definition des Begriffs "Satzung". Aus dem umschreibenden Wortlaut des § 25 BGB (s. Anhang 12a) lässt sich folgende Definition ableiten: Die Satzung ist die Verfassung des Vereins, also sein "Grundgesetz". Durch sie wird das rechtliche Leben im Verein von dessen Entstehung bis zum Ende geregelt (auch s. Art. 9 GG, Anhan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Welche Zahlungen der Verbände/Vereine unterliegen der Künstlersozialabgabe?

Tz. 8 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 In den Fällen, in denen die Künstlersozialabgabe von den Verbänden/Vereinen zu entrichten ist, sind in die Bemessungsgrundlage nachfolgende Zahlungen einzubeziehen (s. Rz. 11): Gagen, Honorare, Entschädigungen, Aufwendungsersatz, Auslagen, die von den Verbänden/Vereinen an die selbständigen Künstler oder Publizisten zu leisten waren. Tz. 9 Stand: E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zweck des Vereins

Tz. 21 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Grundsätzlich kann ein Verein jeden nicht verbotenen Zweck verfolgen. Das Gesetz unterscheidet zwischen nicht wirtschaftlichen Vereinen (Idealvereinen) und wirtschaftlichen Vereinen. Während der Idealverein einen (in der Regel) ideellen Zweck – z. B. zur Förderung der Allgemeinheit oder seiner Mitglieder – verfolgt, ist Hauptzweck des wirtsc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Satzung muss die in der Mustersatzung (s. Tz. 54) bezeichneten Festlegungen enthalten, soweit sie für die jeweilige Körperschaft im Einzelfall einschlägig sind. Unter anderem sind in folgenden Fällen Abweichungen vom Wortlaut der Mustersatzung möglich: Bei Mittelbeschaffungskörperschaften (s. § 58 Nr. 1 AO, Anhang 1b) kann entgegen § 1 der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Dem Schatzmeister eines Verbandes/Vereins obliegt die ordnungsgemäße Führung der Bücher, Unterlagen und sonstigen Aufzeichnungen. Er ist verpflichtet, ein Rechenwerk zu erstellen, das den zivil- und steuerrechtlichen Vorschriften entspricht. Am Ende eines Geschäftsjahres legt er gegenüber den Rechnungsprüfern, die bestellt oder gewählt wurden...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.2 Austritt

Tz. 29 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 39 Abs. 1 BGB (s. Anhang 12a) sind Mitglieder zum Austritt aus dem Verein berechtigt (sog. Austrittsfreiheit). Genauere Regelungen sind der Vereinssatzung vorbehalten. Diese kann bestimmen, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahres oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist. Die Kündigungsfrist kann hier...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Elektronisches Vereinsregister

Tz. 33 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das Vereinsregister wurde im Jahr 2006 auf eine elektronische Registerführung umgestellt (s. § 55a BGB, Anhang 12a). Mit dem Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24.09.2009 (BGBl I 2009, 3145) wurden die noch notwendigen Voraussetzungen zur Zulassung elektronisc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Satzungserfordernisse (tabellarische Form)

Tz. 31 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Im Folgenden sind die wichtigsten Satzungserfordernisse in tabellarischer Form aufgeführt. Die dort genannten gesetzlichen Vorschriften sind im Anhang 12a abgedruckt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsätze im Zweckbetrieb

Tz. 11 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Getätigte Umsätze aus der Vermietung von Kegelbahnen an Mitglieder des Vereins (Sportkegler) sind dem ermäßigten Steuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) zu unterwerfen, weil die Entgelte im Zweckbetrieb "eigener Art" (s. § 65 AO, Anhang 1b) zu erfassen sind. Hierzu s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2). Auswir...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeit

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b ist die "Förderung des Sports" (hier: des Kegelsports) ein gemeinnütziger und somit steuerbegünstigter Zweck. Der Begriff des Sports umfasst auch den Kegelsport, wenn er wettkampf- und turniermäßig ausgeübt wird. Hierzu s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 1–3 (Anhang 2). Stellt das Kegeln lediglich eine reine Fre...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.3 Ausschluss des Mitgliedes

Tz. 30 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Ausschluss meint die einseitige Beendigung der Mitgliedschaft durch den Verein. Ob und aus welchen Gründen ein Ausschluss vorgenommen werden kann, regelt die Satzung. Der Verein kann ein freies, an keine Gründe gebundenes Ausschließungsrecht vorsehen. Möglich ist aber auch die Aufnahme von Gründen in der Satzung, die einen Ausschluss rechtfe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zweckbindung

Tz. 35 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Aus der Satzung muss hervorgehen, welchen Zweck die Körperschaft verfolgt; dass es sich um einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck handelt; dass der Zweck ausschließlich und unmittelbar sowie selbstlos verfolgt wird. wodurch insbesondere die Zweckverfolgung verwirklicht wird. Beachte! Bitte verwenden Sie hier die Formulierungen de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Nutzung in den einzelnen Tätigkeitsbereichen

Tz. 5 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Nutzung der Kegelbahnen erfolgt bei einem Sportkegelverein im Regelfall gegen Entgelt und somit nicht im ideellen Tätigkeitsbereich, sondern in dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen", s. §§ 65, 67a AO, Anhang 1b und ggf. im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. In Letzterem wird Steuerpflicht ausgel...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 34 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Eine Steuervergünstigung kann nur dann gewährt werden, wenn sich aus der Satzung der Zweck ergibt, den der Verein verfolgt (s. § 59 AO, Anhang 1b). Der Zweck muss ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden und den Anforderungen der §§ 51–57 AO (s. Anhang 1b) entsprechen. Der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung (s. § 63 AO, Anh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermögensbindung

Tz. 39 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Außerdem muss die Satzung bestimmen, dass die begünstigten Zwecke ausschließlich selbstlos und unmittelbar verfolgt werden. Für die Festlegung der Unmittelbarkeit (s. § 57 AO, Anhang 1b) wird im Allgemeinen die Bestimmung genügen, dass die Zwecke unmittelbar verfolgt werden. Für die Selbstlosigkeit sind die Vorschriften über die Vermögensbin...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insbesondere durch das...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der durch das EStRefG 1975[1] eingefügte Altersentlastungsbetrag sollte im Alter bezogene Einkünfte entlasten, die nicht als Leibrenten lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert oder als Versorgungsbezüge oder als Abgeordnetenversorgung (§ 22 Nr. 4 S. 4 Buchst. b) EStG) durch den Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt wurden. Das StRefG 1990[2] hob den Alt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Abfindung für die Nichtgeltendmachung einer Rechtsstellung (Abs. 2 Nr. 4 Alt. 7)

Rz. 333 [Autor/Stand] Nach Ansicht des BFH[2] stellte die Abfindung, die der weichende Erbprätendent aufgrund eines Prozessvergleichs vom zuletzt eingesetzten Alleinerben dafür erhält, dass er die Erbenstellung des Alleinerben nicht mehr bestreitet, kein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 ErbStG dar. Der Gesetzgeber hat 2017 auf diese Rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 341 [Autor/Stand] Das Entgelt für die Übertragung der Anwartschaft eines Nacherben ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG steuerbar. Für die Steuerbarkeit ist unerheblich, ob der Nacherbe die Anwartschaft auf den Vorerben oder einen Dritten überträgt. Verzichtet der Nacherben auf die Nacherbschaft gegen Abfindung erfolgt die Besteuerung beim Nacherben ebenfal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 116 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gilt auch der Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Was Gegenstand eines Vermächtnisses ist, richtet sich nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügung.[2] Bei einem Vermächtnis ist durch Auslegung zu ermitteln, was der vermachte Gegenstand ist. Diese Auslegung obliegt grundsätzlich dem Tatsachen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Einzelfragen

Rz. 360 [Autor/Stand] Obwohl sich der zivilrechtliche Anspruch gegen den Beschenkten richtet, bestimmt § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG, dass der Herausgabeanspruch als vom Erblasser zugewendet gilt. Für die Besteuerung und damit die Steuerklasse ist damit auf das Verhältnis des Herausgabeberechtigten zum Erblasser und nicht zum Beschenkten abzustellen. Rz. 361 [Autor/Stand] Ist die H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung des § 3 ErbStG

Rz. 1 [Autor/Stand] In § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG hat der Gesetzgeber die Belastungsentscheidung getroffen, den Erwerb von Todes wegen zu besteuern. Daran knüpft § 3 ErbStG an. Er nennt die Vorgänge, die als Erwerb von Todes wegen gelten. Die Regelung ist nach allgemeiner Meinung abschließend. Ein Erwerb, der dort nicht erwähnt ist, kann nicht durch Rückgriff auf § 1 Abs. 1 Nr....mehr