Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet, was jemand infolge einer vom Erblasser gesetzten Bedingung erwirbt, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Es geht also darum, dass der Erblasser von Todes wegen eine aufschiebend oder auflösend bedingte Zuwendung macht. Die Bedingung besteht darin, dass der Bedachte –...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 202 [Autor/Stand] Wird auf Grund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH der Geschäftsanteil eines Gesellschafters bei dessen Tod eingezogen und übersteigt der sich nach § 12 ErbStG ergebende Wert seines Anteils zur Zeit seines Todes Abfindungsansprüche Dritter, gilt die insoweit bewirkte Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbleibenden Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 353 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt, was ein Vertragserbe – und seit 1.1.2009 was ein Schlusserbe eines gemeinschaftlichen Testamentes oder ein Vermächtnisnehmer – auf Grund beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers (§ 2287 BGB) von dem Beschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung erlangt. Der Gesetzgeber[2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der fortgeführte Buchwert als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 3, 5 EStG, § 11d EStDV)

Rn. 151 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 6 EStG, § 11d EStDV sehen folgende Fälle vor, in denen weder die AK/HK noch der (niedrigere) Teilwert die AfA-Bemessungsgrundlage bilden, sondern vielmehr (zwingend) der fortgeführte Buchwert des Rechtsvorgängers:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Zwingender Zeitraum?

Rn. 208 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der 15-Jahres-Zeitraum des § 7 Abs 1 S 3 EStG ist vom Gesetz her zwingend ausgestaltet, dh darf weder unter- noch überschritten werden, auch nicht bei "personenbezogenen" Gewerbebetrieben (BFH BFH/NV 1998, 1467; BMF v 20.11.1986, BStBl I 1986, 532; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz303). Eine Ausnahme will allerdings BFH BStBl II 199...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Erwerber

Rz. 50 [Autor/Stand] Auch in der Bestimmung des Erwerbers folgt das Erbschaftsteuerrecht weitgehend dem Zivilrecht. Da es keinen Erbfall ohne Erben gibt, also keine hereditas iacens oder, wie im österreichischen Recht, einen bis zur Einantwortung als juristische Person bestehenden Nachlass[2], kann Vollerbe oder Vorerbe nur eine natürliche Person sein, die im Erbfall lebt (§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 224 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der Ausdruck "Nachholung" ist klarzustellen: Gemeint ist damit, dass es um die Geltendmachung von AfA-Beträgen von (nicht: in) früheren Wj geht, und zwar im laufenden und in künftigen Wj. Es werden nicht etwa in 2016 unterlassene AfA-Beträge mit Wirkung für dieses Jahr (dh rückwirkend) korrigiert. Das wäre mit dem Prinzip der periodengerecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allg (seit 2000):

Müller-Katzenburg/Hofmann, Abschreibungsmöglichkeiten bei Kunstgegenständen, BB 2000, 2563; Stuhrmann, AfA nach Einlage von privaten WG, FR 2000, 511; Glade, Teilwerte und außergewöhnliche Abschreibungen beim UV in der StB und Auswirkungen auf die HB, DB 2000, 844; Hommel, Neue Abschreibungsfristen in der StB, BB 2001, 247; Beiser, HK bei Gebäuden: Opfertheorie trotz Gebäudeabbr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 230 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Damit sind die beiden Fälle abgedeckt, dass das Recht des Dritten auf die Leistung erst mit dem Tod des Erblassers erworben wird (§ 331 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die wirtschaftliche Bedeutung der Absetzung

Rn. 7 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Es sind folgende Funktionen zu unterscheiden (s a Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 19):mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 311 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG muss der Pflichtteilsberechtigte nach seinem Verhältnis zum Erblasser versteuern, was als Abfindung (Surrogat) für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Wird als Abfindung ein Vermögensgegenstand übereignet, der nicht zwingend im Nachlass vorhanden sein muss[2], und weicht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Pflichtteilsberechtigte Rz. 140 [Autor/Stand] Pflichtteilsberechtigt sind bestimmte Personen, denen ein gesetzliches Erbrecht zusteht: Der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern (§ 2303 BGB) und der Lebenspartner des Erblassers (§ 10 Abs. 6 LPartG). Pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge schließen die Eltern des Erblassers aus (§ 2309 BGB), nicht jedoch den Ehegatten/Lebens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 50c EStG wurde durch G. v. 2.6.2021 eingefügt.[1] Dies steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption des § 50d EStG, der in der alten Fassung die jetzt in § 50c EStG und § 50d EStG enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammenfasste. Da diese Regelungen keine Verbindung miteinander haben, war die Zusammenfassung in einer Vorschrift unübersichtlich und unsystemati...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 291 [Autor/Stand] Von Todes wegen erworben wird, was jemand infolge einer vom Erblasser angeordneten Auflage erlangt, sofern keine Zweckzuwendung vorliegt (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG). Da der Begünstigte keinen Anspruch gegen den Beschwerten hat, kann die Besteuerung auch nicht, wie beim Vermächtnis, an den Erwerb eines Anspruchs anknüpfen, sondern nur an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerb von Todes wegen

Rz. 6 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 ErbStG bestimmt, welche Vorgänge als Erwerb von Todes wegen gelten. Zwischen welchen Personen diese Erwerbe stattfinden, wird nicht ausdrücklich gesagt und muss aus der Art des Erwerbs erschlossen werden. Umgekehrt bestimmt Abs. 2 der Vorschrift, was "auch" als vom Erblasser zugewendet gilt, ohne ausdrücklich zu sagen, dass die Zuwendung steuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 321 [Autor/Stand] Als vom Erblasser zugewendet gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, was als Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft gewährt wird. Schlägt der Nacherbe gegen Abfindung aus, so versteuert der Nacherbe die erhaltene Abfindung nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, wobei die Abfindung an die Stelle der Anwartschaft tritt. Der Erwerb der Abfindung gil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 155 [Autor/Stand] Der Erwerb des Pflichtteilsanspruchs per se ist nicht steuerbar. Auch der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch vor Geltendmachung ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG steuerbefreit.[2] Erst die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs löst die Erbschaftsteuer aus (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).[3] Damit korrespondierend gilt für den Verpfli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.7 Gesellschafter und Gemeinschafter

Rz. 112 Bescheide sind an die Person bekannt zu geben, die Stpfl. ist. Ist daher eine Personengesellschaft Stpfl. z. B. für die GewSt, sind die entsprechenden Bescheide an die Gesellschaft und nicht an die Gesellschafter zu richten (vgl. Rz. 89). Rz. 113 Einheitliche Feststellungsbescheide betreffen allerdings nicht die Gesellschaft oder Gemeinschaft; steuerpflichtig sind die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Das Absetzungsvolumen

Rn. 489 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das AfS-Volumen wird durch die für den Bodenschatz aufgewendeten AK bestimmt (BFH BStBl II 2016, 607; FG Mchn v 23.07.2019, 12 K 1055/19, DStRE 2019, 1437, Rev, Az des BFH IV R 25/19). Nach verbreiteter Auffassung sollen HK bei Bodenschätzen idR keine Rolle spielen ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 518; wohl Kulosa in Schmidt, § 7...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die AfA-Tabellen

Rn. 192 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Da die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer anhand der branchenüblichen Nutzungsdauer ermittelt wird (s Rn 193), liegt es nahe, für solche WG, deren Nutzungsdauer von der Verwendung in einem bestimmten Wirtschaftszweig abhängig ist, branchengebundene Erfahrungssätze über die Nutzungsdauer zusammenzustellen. Solche Erfahrungssätze teilt die FinV...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.2 Vereinfachtes Verfahren bei Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 26 § 50c Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zum Absehen vom Steuerabzug und ersetzt das bisher anwendbare Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 5 EStG a. F. durch eine Freigrenze. Das vereinfachte Verfahren ist nach § 52 Abs. 47a EStG erstmals auf Einkünfte anzuwenden, die dem beschränkt Stpfl. nach dem 21.12.2021 zufließen. Für Vergütungen un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbe nach ausländischem Recht

Rz. 40 [Autor/Stand] Die Anknüpfung an das Erbrecht des BGB geht nicht so weit, dass Erwerbe nach ausländischem Recht[2] von der Besteuerung ausgenommen sind. Das ist von Anfang an so gesehen worden. Deshalb hat der BFH[3] in st.Rspr. entschieden, dass ein Erwerb nach ausländischem Recht, der im deutschen Recht keine Entsprechung hat, aber einem in § 3 ErbStG genannten Erwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde durch das BewG-ÄndG v. 10.8.1963 [2] als § 17a in das BewG 1934 eingefügt. Nach Art. 10 BewG-ÄndG 1963 ist sie allgemein ab dem In-Kraft-Treten des BewG-ÄndG, d.h. ab 18.8.1963 anwendbar. § 17a BewG 1934 ist mit seinen Absätzen 1 und 2 als § 16 unverändert in das BewG 1965 übernommen worden. Die Anwendung des Absatzes 2 führte zu verfas...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Juni 2021 eine erfreuliche Vereinfachungsregelung zu kleineren Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken getroffen. Die ursprüngliche Verwaltungsanweisung wurde jetzt durch eine ausführlicheres BMF-Schreiben ersetzt. Kleine Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerke Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) bet...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.9.1 Aufzeichnungspflichten

Rz. 104 Verletzt der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungspflichten, ist das Finanzamt dem Grunde nach zur Schätzung nach § 162 Abs. 1, 2 AO berechtigt.[1] Rz. 105 § 4 Abs. 3 EStG begründet selbst keine generelle und umfassende eigenständige Aufzeichnungspflicht für Einnahmenüberschussrechner.[2] Diese Vorschrift schreibt lediglich vor, dass der Gewinn durch den Überschuss der ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.1 Überblick über die Gewinnermittlungsarten

Rz. 11 Das Einkommensteuerrecht kennt die folgenden Gewinnermittlungsarten: Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (unvollständiger Betriebsvermögensvergleich, Bestandsvergleich, Bilanzierung), Gewinnermittlung nach § 5 EStG (vollständiger Betriebsvermögensvergleich, Bestandsvergleich, Bilanzierung), Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung [1], Überschu...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.3 Verhältnis zu § 15a EStG

Rz. 146 Nach § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG ist für Zwecke der Verlustverrechnung nach § 15a EStG (Verluste bei beschränkter Haftung) während der Anwendung der Tonnagebesteuerung parallel zur Gewinnermittlung nach der Tonnagesteuer eine Steuerbilanz einschließlich Kapitalkonten auf Grundlage des Gewinns nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG zu führen. § 15a EStG ist somit neben § 5a E...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.3 Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 5a EStG

Rz. 282 Für Gewerbebetriebe mit Geschäftsleitung im Inland besteht gemäß § 5a EStG ein Wahlrecht, den Gewinn, soweit er auf den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr entfällt, nach der im Betrieb geführten Tonnage zu ermitteln. Voraussetzung ist, dass die Bereederung dieser Handelsschiffe im Inland durchgeführt wird und der Steuerpflichtige einen unwiderrufl...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen i. Z. m. der Flutkatastrophe

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021 Billigkeitsmaßnahmen für die Umsatzsteuer geregelt. Teile dieser Billigkeitsmaßnahmen waren damals bis zum 31.10.2021 befristet gewesen. Die Finanzverwaltung hat diese Frist jetzt bis zum 31.12.2021 verlängert. Von der Verlängerung bis 31.12.2021 sind erfasst: Unentgeltliche Verwendung von Inve...mehr

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Vorfinanzierung der Umsatzsteuer bei Ratenzahlungen

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um die Frage der Zumutbarkeit der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den Unternehmer bzw., ob bei einer Ratenzahlungsvereinbarung bei Erstreckung der hinausgeschobenen Fälligkeit über mehr als 2 Veranlagungszeiträume eine Minderung der Bemessungsgrundlage wegen entsprechender Uneinbringlichkeit des Entgelt...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.6 Wechsel von der Tonnagebesteuerung zu anderen Gewinnermittlungsarten

Rz. 293 Erfüllt ein Steuerpflichtiger die Voraussetzungen des § 5a EStG, so ist er – sofern er einen entsprechenden Antrag gestellt hat – grundsätzlich für 10 Jahre an die Gewinnermittlung nach der in seinem Betrieb geführten Tonnage verpflichtet (§ 5a Abs. 3 Satz 7 EStG).[1] Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Steuerpflichtige seinen Antrag gemäß § 5a Abs. 3 Satz 8 EStG b...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.6.1 Gewinnschätzung als ersatzweise Gewinnermittlung

Rz. 189 In § 88 AO hat der Gesetzgeber den Amtsermittlungsgrundsatz normiert, welcher der Finanzbehörde die Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen auferlegt. Dabei sind die Beteiligten gemäß § 90 AO zur Mitwirkung verpflichtet. In Ergänzung der genannten Grundsätze verpflichtet § 162 Abs. 1 Satz 1 AO die Finanzbehörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen,...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.9.2 Aufbewahrungspflichten

Rz. 114 Wie bei der Verletzung der Aufzeichnungspflicht ist das Finanzamt auch bei der Verletzung der Aufbewahrungsfrist dem Grunde nach zur Schätzung nach § 162 Abs. 1 und 2 AO berechtigt.[1] Rz. 115 Die Regelungen der Aufbewahrungspflichten des § 147 AO gelten auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.[2] Die in § 147 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 4a AO genannten Unterlagen ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.3 Auflösung gesondert festgestellter Nachversteuerungsbeträge nach § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG

Rz. 276 Die Tarifbegünstigung nach § 34a EStG (Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne) kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG) erfolgt (§ 34a Abs. 1 Satz 3 EStG). Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine ermäßigte Besteuerung nicht möglich.[1] Entscheidet sich der Steuerpflichti...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.5 Rückkehr zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Rz. 170 Nach Ablauf der Bindungsfrist von 4 Wirtschaftsjahren, erfolgt die Rückkehr zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen automatisch und kann nur durch erneute Antragsstellung verhindert werden.[1] Rz. 171 Ist der Gewinn nicht mehr nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, da die Voraussetzungen hierfür weggefallen sind, ist eine Rückkehr zur Gewinnermittlung nach Durch...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.2.3 Bereederung im Inland

Rz. 126 Neben einer Geschäftsleitung im Inland hat gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG ebenso die Bereederung als selbstständiges Besteuerungsmerkmal im Inland zu erfolgen.[1] Der Begriff der Bereederung wird im EStG nicht näher konkretisiert, umfasst i. d. R. jedoch die allgemeine Geschäftsbesorgung des Schiffsbetriebs in kommerzieller, technischer und personeller Hin...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.2.1 Vorliegen eines Gewerbebetriebs

Rz. 122 Nach § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Besteuerung nach der Tonnage ausschließlich solchen Gewerbebetrieben vorbehalten, welche den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr zum Zweck haben. Unter dem Begriff des Gewerbebetriebs i. S. d. § 5a EStG ist ein gewerbliches Unternehmen entsprechend der Definition nach § 15 Abs. 2 EStG zu verstehen.[1] Vorausgese...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.5.1 Erste Stufe: Der Unterschiedsbetrag beim Betriebsvermögensvergleich

Rz. 45 Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach Unterschiede zwischen § 4 Abs. 1 EStG und § 5 Abs. 1 EStG bei der Bilanzierung dem Grunde nach sind unter teleologischen Gesichtspunkten grundsätzlich nicht tolerierbar, weil dadurch das Abschreibungs- und Wertsteigerungspotenzial als Ganzes berührt werden würde. Abweichende Ansatzgebote, ‐verbote und -wahlrechte sind hinsichtl...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.4 Antrag

Rz. 165 Der Ansatz der Durchschnittssätze kann bei Vorliegen aller Voraussetzungen nur durch einen wirksamen Antrag gemäß § 13a Abs. 2 EStG ausgeschlossen werden. Ein Land- und Forstwirt, der seinen Gewinn auf Antrag wirksam nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG ermittelt, ist damit vorübergehend aus der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ausgeschieden. Die Gewinnermittlung nac...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 20 Da § 4 Abs. 1 EStG keine Aussage über den persönlichen Anwendungsbereich enthält, ist der Kreis der Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach dieser Vorschrift festzustellen haben, mittelbar anhand einer Negativabgrenzung zu den Anwendungsbereichen des § 5 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG abzuleiten. Klammert man diejenigen Personen aus, die den Gewinn nach § 5 ESt...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 1.1 Gewinnbegriff des Handelsrechts

Rz. 1 Jeder Kaufmann i. S. d. § 1 Abs. 1 HGB (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. d. § 241a HGB i. V. m. § 242 Abs. 4 Satz 1 HGB) ist gemäß § 242 Abs. 1 und 2 HGB verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz, (Jahresabschluss-)Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufzustellen. Die GuV bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss.[1] Der Jahresabschluss hat gemäß § 246 Abs...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 1.2 Gewinnbegriff des Einkommensteuerrechts

Rz. 5 In § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–7 EStG werden verschiedene Einkunftsarten aufgezählt, die der Einkommensteuer unterliegen. Für die hier genannten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–3 EStG) bildet der Gewinn i. S. d. §§ 4–7k[1] und 13a EStG die Bemessungsgrundlage (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). In Ab...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.8 Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung – "Anlage EÜR"

Rz. 100 Nutzt der Steuerpflichtige die Einnahmenüberschussrechnung, so hat er diese gemäß § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz[1] durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Verzichtet die Finanzverwaltung auf Antrag gemäß § 60 Abs. 4 Satz 2 EStDV zur Vermeidung unbilliger Härten[2] auf eine elektronische Übermittlung, so ist die Gewinnermittlung na...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.2.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 259 Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG verbindet Elemente des Betriebsvermögensvergleichs und der Einnahmenüberschussrechnung. So ermittelt sich der Durchschnittssatzgewinn gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 EStG als Summe aus dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (Nr. 1), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (Nr. 2), dem Gewinn der Sondernutzungen (Nr. 3), den So...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.2 Notwendigkeit der Gewinnkorrekturen

Rz. 238 Die unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten in § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG und § 4 Abs. 3 EStG können, bezogen auf einzelne Wirtschaftsjahre, aufgrund ihrer unterschiedlichen Systematiken – im Betriebsvermögensvergleich erfolgt im Wesentlichen eine periodengerechte Erfolgsabgrenzung anhand von Aufwendungen und Erträgen, während die Einnahmenüberschussrechnung dem ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU – Teil I

Leitsatz 1. Für die Frage, ob der Beschäftigungsstaat nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. c EStG"keinerlei" steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung dort bezogener Einnahmen zulässt, sind die einzelnen Sparten der Vorsorgeaufwendungen getrennt zu beurteilen. 2. Vorsorgeaufwendungen, die bei einer grenzüberschreitenden Tätigk...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU – Teil II

Leitsatz 1. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV gebietet es, vom Ausschluss des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 EStG auch dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige im ehemaligen Beschäftigungsstaat keine – wie von Buchst. a der Vorschrift vorausgesetzt – Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, sondern eine vom Bestehen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreistellung des Gewinns aus der Veräußerung eines mit einem "Gartenhaus" bebauten Grundstücks

Leitsatz Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück, das mit einem "Gartenhaus" bebaut ist, welches nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu gewähren, ba...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1986 in Kraft getretene Vorschrift (eingefügt durch das Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz – HEZG) v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) ist mehrfach geändert worden, seit 2001 wie folgt: ab 1.7.2001 durch Art. 4 de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.7.2 Kürzung bei den wichtigsten Einkommensarten:

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