Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Einschränkung deutscher Besteuerung bzgl Gewinn bei Nutzung von WG (Steueranrechnung)

Rn. 266 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Gefahr der Reduktion eines deutschen Steueranspruchs sieht der Gesetzgeber im Fall des einer Anrechnungsbetriebsstätte eingeräumten Nutzungsrechts an einem WG, wenn also im Falle des Bsp unter s Rn 263 keine Lizenzverrechnung uÄ an die ausländische Betriebsstätte möglich ist. Der dann aus Sicht der deutschen Besteuerung überhöhte Gewinn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ausschluss deutscher Besteuerung bzgl Gewinn bei Nutzung von WG (Steuerfreistellung)

Rn. 263 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nutzungsentnahme: Entstrickung tritt auch ein, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des WG ausgeschlossen wird. Der Gesetzeswortlaut des § 4 Abs 1 S 3 EStG ist bezüglich der Nutzung eines WG nicht eindeutig. Er lässt offen, ob Nutzungsüberlassungen zur Entnahme des überlassenen WG selbst oder einer Nutzungsentnahme...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9.1 Einkommensteuer

Tz. 102 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zur Problematik der Abzugsteuer für beschränkt Steuerpflichtige s. "Beschränkte Steuerpflicht bei Darbietungen".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Antrag auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung der Sondervorauszahlung

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Lohnsteueranmeldungen

Tz. 24 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Neben den Umsatzsteuervoranmeldungen sind Lohnsteuervoranmeldungen die zweite Gruppe regelmäßig und wiederkehrend abzugebender Steuererklärungen. 1. Wann sind Vereine/Verbände zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet? Tz. 25 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beschäftigen Verbände/Vereine Arbeitnehmer bzw. Aushilfskräfte, die nicht in einem M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Nur die Gesellschafter sind Subjekt der Besteuerung

Schrifttum: Kruse, Die Grundprobleme der PersGes im Steuerrecht, Köln 1979, 41; Messmer, Die Gesellschafter und Mitunternehmer des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FS Döllerer, 1988, 429; Messmer, Rechtssubjekte iRd Besteuerung gemäß § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FR 1990, 205; Martini, Das Verhältnis des persönlichen KSt-Tatbestandes zur Mitunternehmerschaft – Die steuerliche Zuordnung von Persone...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ballspiele

Tz. 8 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Ballspiele sind als Sport anzusehen. Das sind z. B. Basketball, Fußball, Golf, Handball, Kegeln, wenn sportmäßig betrieben, Minigolf, wenn sportmäßig betrieben, Squash, Tennis.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Lohnsteueranmeldung

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Persönliche Steuerpflicht

1. Unbeschränkte Steuerpflicht Tz. 5 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die unbeschränkte Körperschaftsteuerplicht besteht nur für die in § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3) genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG (Anhang 3) sind rechtsfähige und nicht rechtsfähige Verbände/Vereine (Körperschaften) unbeschränkt körperschaftsteuerpf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Golfsport

Tz. 13 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Golfsport, auch der Minigolfsport, ist wegen der "Förderung des Sports" als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienend anzuerkennen. s. "Golfsport/-clubs", s. "Minigolf/Miniaturgolf" und s. "Gemeinnützigkeit".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Freibeträge

1. Allgemeines Tz. 64 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 24 KStG (Anhang 3) wird vom zu versteuernden Einkommen der rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereine/Verbände, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, ein Freibetrag abgesetzt. Soweit die Körperschaft steuerbefreit ist, gilt der Freibetrag uneingeschränkt für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Elektronisches Voranmeldungsverfahren

1 Umsatzsteuervoranmeldungen Tz. 38 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG (s. Anhang 5) i. V. m. § 27 Abs. 9 UStG (s. Anhang 5) sind Umsatzsteuervoranmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (Muster, Vordruck) auf elektronischem Wege nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittelungsverordnung den zuständigen Finanzämtern zu übermitteln. Für den jeweiligen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Kampfsport

Tz. 14a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Kampfsport kann steuerbegünstigten Zwecken dienen. Kampfsportschulen können durchaus steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen (s. BFH vom 28.05.2013, BStBl II 2013, 879).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Gesamtfall mit Lösung (Veranlagungszeitraum 2021 mit Hinweisen zu den Vorjahren)

1. Sachverhalt Tz. 83 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der eingetragene und in der Vergangenheit als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannte Sportverein X mit Sitz in Y hat dem Finanzamt die nachfolgenden Unterlagen für das Jahr 2021 eingereicht:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 13. Minicar-Sport

Tz. 16 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Minicar-Sport ist gemeinnützig (s. FG Baden-Württemberg vom 10.11.1994, EFG 1995, 337).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ergebnis

2.1 Persönliche Steuerpflicht Tz. 84 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der rechtsfähige Verein X ist für den Veranlagungszeitraum 2021 nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG (s. Anhang 3), bzw. wenn er nicht rechtsfähig wäre, nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG (Anhang 3) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, weil er seinen Sitz im Inland hat. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf sämtl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 15. Motorflugsport

Tz. 18 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Motorflugsportvereine sind gemeinnützig (s. BFH vom 21.08.1985, BStBl II 1986, 88).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Umfang der Steuerbefreiung in den einzelnen Tätigkeitsbereichen

1. Steuerneutraler (ideeller) Bereich (Privatbereich) Tz. 16 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Für den steuerneutralen Bereich (ideellen Bereich) greifen bei einer steuerbegünstigten Körperschaft weder die persönlichen Steuerbefreiungen noch die sachlichen Steuerbefreiungen, weil es sich nicht um steuerbare Vermögensmehrungen handelt. D. h., die Einnahmen können keiner der sieben Einku...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff sportliche Veranstaltung

1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 58 Nr. 8 AO (Anhang 1b) ist es steuerlich unschädlich, wenn ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert. Die Regelung ist notwendig, weil nach § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) sportliche Veranstaltungen als "Zweckbetrieb" gelten, wenn die Bruttoeinnahmen aus diesem Zweckbetrieb 45 000 EUR nicht überst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Begriffsbestimmungen

2.1 Sport Tz. 3 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Das FG Köln hat im Urteil vom 08.10.2009, EFG 2010, 367 zum Begriff Sport Stellung genommen. Nach den Ausführungen des FG hat sich der Begriff des Sports zu einem umgangssprachlichen Begriff entwickelt, der einem ständigen Wandel unterliegt. Während für den Deutschen Olympischen Sportbund die motorische Aktivität im Vordergrund stehe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anwendung des § 67a Abs. 3 AO

3.1 Allgemeines Tz. 133 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) kommt zur Anwendung, wenn die Verzichtserklärung nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) abgegeben wurde. Sportliche Veranstaltungen können bei ausgeübtem Optionsrecht dann dem Zweckbetrieb zugeordnet werden, wenn anlässlich derartiger Veranstaltungen keine bezahlten Sportler zum Einsatz kommen. D.h., ger...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Ermittlung des Einkommens

1. Allgemeines Tz. 33 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Ermittlung des Einkommens erfolgt nach den Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes (s. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, Anhang 3). Das Einkommensteuergesetz ist aber nur insoweit anzuwenden, als es nicht ausschließlich Gültigkeit für natürliche Personen hat. Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Verbände/Vereine kön...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 24. Turnen

Tz. 27 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Turnen ist "Sport" i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b)mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vergütungen an Sportler

3.1 Sportler des Vereins (erlaubte Höhe der Zahlungen an unbezahlte Sportler) Tz. 29 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportler des Vereins i. S. v. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) sind nicht nur die (aktiven) Mitglieder des Vereins, sondern alle Sportler, die für den Verein auftreten (z. B. in einer Mannschaft des Vereins mitwirken, s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 31, Anhang...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XVI. Veranlagung und Erhebung der Körperschaftsteuer

1. Allgemeines Tz. 104 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Für die Veranlagung und Erhebung der Körperschaftsteuer sind die Vorschriften, die für die Einkommensteuer gelten, entsprechend anzuwenden (s. § 31 Abs. 1 KStG, Anhang 3), soweit das Körperschaftsteuergesetz keine Abweichungen vorsieht. 2. Veranlagung Tz. 105 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer wird nach Ablauf des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / VI. Besteuerung des Erbschaftsvertrages über zukünftige Pflichtteilsansprüche gem. § 311b BGB

1. Ausgangspunkt und Steuerbarkeit Rz. 175 Gem. § 311b Abs. 4, 5 BGB können künftige gesetzliche Erben über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil am Nachlass eines noch lebenden Dritten Vereinbarungen schließen. Derartige Verträge nennen sich üblicherweise Erbschaftsvertrag.[239] Ein solcher Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Die Rechtsprechung hatte sich mit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Umsatzsteuervoranmeldung

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Anerkannte Sportarten

1. Angel- bzw. Fischereisport Tz. 6 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Angelsportvereine sind grundsätzlich wegen Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege als gemeinnützig i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO anerkannt, solange kein Wettfischen vorgesehen ist (AEAO zu § 52 AO TZ 2.4, Anhang 2). S. "Angelsportvereine". 2. Ballonsport/-fahren Tz. 7 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Ba...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Anleitung zum Antrag auf Dauerfristverlängerung/zur Anmeldung der Sondervorauszahlung

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Beispielsfall

1. Sachverhalt Tz. 106 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Ein Sportverein wird in verschiedenen Bereichen tätig und hatte im Jahre 01 folgende Einnahmen und Ausgaben:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Billard

Tz. 9 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Pool- und Carambolage-Billard sind als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienend anzuerkennen, wenn die genannten Arten des Billardspiels sportmäßig betrieben werden. Die Pflege der Geselligkeit darf aber nicht im Vordergrund stehen. S. "Billard".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Flugsport

Tz. 12 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Segelflug- und Motorflugsportvereine sowie Vereine, die den Fallschirmsport (Fallschirmspringen) betreiben, erfüllen die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit und sind wegen der "Förderung des Sports" als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft anzuerkennen.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Hinweise für den Arbeitgeber

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Nichtabziehbare Aufwendungen (Steuern)

7.1 Steuern vom Einkommen Tz. 57 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Steuern vom Einkommen, die von rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen bei der Unterhaltung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs entrichtet werden müssen, sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben (s. § 10 Nr. 2 KStG, Anhang 3, R 10.1 KStR 2022, Anhang 4). Das Verbot der Abziehbarkeit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Dart

Tz. 10 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Dartsportvereine fördern den Sport. S. Vfg. der OFD Hannover vom 25.07.1994, AZ: S 0170–23 StO 214/S – 2729–407 – StH 233.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Sportliche Veranstaltungen im Zweckbetrieb

1. Zweckbetriebsgrenze Sport nach § 67a Abs. 1 AO Tz. 107 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 In § 67a Abs. 1 AO hat der Gesetzgeber folgende Regelung getroffen: Sportliche Veranstaltungen des unbezahlten und bezahlten Sports sind dann ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (also brutto) insgesamt 45 000 EUR im Jahr nicht übersteigen. 1.1 Bruttoeinnahmefreigren...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Beispielsfälle

7.1 Allgemeine Fälle Tz. 74 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der Verein oder ein Dritter zahlen einem Spieler eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung von 300 EUR (jährlich 3 600 EUR). Die übrigen Spieler erhalten keine Aufwandsentschädigungen. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) soll erfüllt sein bzw. es wurde vom Recht der Option gem. § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) Gebrauc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Anmeldungs- und Fälligkeitstermine für Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen 2024

1. Abgabetermine für Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen Tz. 35 Stand: EL 138 – ET: 08/2024mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 12. Kegelsport

Tz. 15 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Kegelsport fällt unter den Begriff "Sport", wenn dieser sport- und turniermäßig betrieben wird. Steht die Pflege der Geselligkeit im Vordergrund, handelt es sich um keinen steuerbegünstigten gemeinnützigen Zweck. S. "Kegelbahnen" und s. "Kegelsportvereine".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Einzelfälle

1. Startgelder und Teilnehmergebühren Tz. 79 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Startgelder und Teilnehmergebühren sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a und Buchst. b UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit. Besteht das Entgelt für die Veranstaltungen in Eintrittsgeldern der Zuschauer, kommen die Umsatzsteuerbefreiungen des § 4 Nr. 22a Buchst. a und Buchst. b UStG, (Anhang 5) nicht in B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Wahlrechtsmöglichkeit

2.1 Allgemeines Tz. 125 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt (s. Tz. 110 s. Tz. 111), kann sich die gesetzliche Vorschrift des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) u. U. für Sportvereine nachteilig auswirken. Damit solche Nachteile ausgeschlossen werden, hat der Gesetzgeber in § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) ein Wahlrecht zwischen der Anwendung des § 67a Abs....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Verzichterklärungen

2.2.1 Allgemeines Tz. 126 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) kann ein Sportverein bis zur Unanfechtbarkeit des Körperschaftsteuerbescheides dem Finanzamt gegenüber erklären, dass er auf die Anwendung der Besteuerungsfreigrenze im Zweckbetrieb "Sport" (s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) verzichten will. Diese Erklärung bindet den Sportverein mindestens fün...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Sachliche Steuerpflicht

1. Besteuerungsgrundlagen Tz. 30 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen (s. § 7 Abs. 1 KStG, Anhang 3). Das zu versteuernde Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nach Ausgleich mit etwaigen Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben (s. § 8 Abs. 1 KStG, Anhang 3; s. § 2 Abs. 1 EStG, Anhang 10...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 19. Segelsport

Tz. 22 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Segelsport ist gemeinnützig (s. BFH vom 20.01.1982, BStBl II 1982, 336).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Steuerliche Beurteilung einer Sport-GbR

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 21. Skisport

Tz. 24 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Skisport gehört in all seinen Disziplinen zur "Förderung des Sports".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 23. Tauchsport

Tz. 26 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Gehört als gemeinnütziger Zweck zum Begriff des "Sports".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Umsatzsteuer

Tz. 98 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermietung von Sportstätten auf kurze Dauer an Mitglieder und Nichtmitglieder s. "Vermietung für sportliche Zwecke".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ermittlung der Einkünfte

3.1 Allgemeines Tz. 36 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige steuerbegünstigte Körperschaften, die nicht zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des HGB verpflichtet sind, können grundsätzlich Bezieher sämtlicher Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10) sein. Regelmäßig besteht für Verbände/Vereine keine Pflicht zur Führung von Büche...mehr