Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Haltefähigkeit und Veräußerungsmöglichkeit

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Kriterium der Dauerhaftigkeit ist allerdings nicht erfüllt – und damit ein Ausweis unter den Finanzanlagen nicht möglich, wenn die wirtschaftliche Situation des anderen UN ein längerfristiges Halten der Anteilspapiere nicht erlaubt. Dieses objektive Zuordnungskriterium der Haltefähigkeit wird in der handelsrechtlichen Literatur weitgehend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bedeutung der Beteiligungsdefinition für den Ausweis im Jahresabschluss

Rn. 3 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Beteiligungsdefinition ist entscheidend für Bezüglich Letzterem sieht § 266 Abs. 2 den Ausweis von Beteiligungen unter dem (gleichnamigen) Posten "Beteiligungen" (A. III. 3.) vor. Rn. 4 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Re...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriffsinhalt

Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Notwendige Voraussetzung für das Vorliegen einer Beteiligung ist es, dass die Anteile an dem anderen UN nach dem Willen des Bilanzierenden ("bestimmt sind") eine dauernde Verbindung herstellen sollen. Damit sind Beteiligungen gesellschaftsrechtliche Kap.-Anteile, die dem AV zuzurechnen sind. Allerdings kann diese Zuordnung nicht wie bei ander...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.1 Körperschaftsteuer

Rz. 4 Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1–4 KStG [1]), die nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Ebenso könne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Sonderregelungen für Genossenschaftsanteile (Abs. 1 Satz 5)

Rn. 60 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 271 Abs. 1 Satz 5 gilt die Mitgliedschaft in einer eG nicht als Beteiligung i. S. d. RL-Vorschriften des Dritten Buchs des HGB (vgl. Bieg/Waschbusch (2017), S. 233f.). Bedauerlicherweise findet sich im Gesetz aber kein Hinweis auf den stattdessen zu wählenden Bilanzposten. Wie die folgenden Erörterungen zeigen werden, täte der Gesetzge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verbriefung der Anteile (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 44 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für die Einstufung von Anteilen als Beteiligung ist es bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind (z. B. Aktien) oder nicht (z. B. GmbH-Anteile oder Anteile an PersG). § 271 Abs. 1 Satz 2 besitzt insofern nur eine deklaratorische Wirkung.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Unternehmen

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Wesentlich für das Vorliegen einer Beteiligung ist ferner, dass es sich um Anteile an einem UN handelt. Da nach vorherrschender Ansicht kein einheitlicher UN-Begriff existiert und auch die Rspr. bislang von einer allg. Definition eines UN abgesehen hat, kann der UN-Begriff nur entsprechend der Zweckbestimmung des im Einzelnen betroffenen Rech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Zustehen von Rechten kraft Fiktion

Rn. 126 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als Rechte, die einem MU nach § 290 Abs. 2 zuzurechnen sind, gelten gemäß § 290 Abs. 3 Satz 1 auch diejenigen Rechte, die zustehen. Zur Begründung eines Mutter-Tochter-Verhältnisses müssen dem MU die in Abs. 2 aufgeführten Rechte somit nicht unmittelbar zustehen. Es ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nahe stehende Unternehmen und Personen

Rn. 146 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Terminus "Nahe stehende UN und Personen" (im Englischen: "related parties") sowie die flankierenden Berichtspflichten bezüglich existierender Geschäftsbeziehungen zu bzw. mit diesen UN und Personen ("related parties transactions") entstammen der angelsächsischen Bilanzierungswelt. Analog zum handelsrechtlichen Konzept der "verbundenen UN...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sachspenden aus dem Betrieb... / 4 Sachspende aus dem Privatvermögen

Handelt es sich um eine Sachspende aus dem Privatvermögen des Zuwendenden, ist der gemeine Wert des gespendeten Wirtschaftsguts maßgebend, wenn dessen Veräußerung im Zeitpunkt der Zuwendung keinen Besteuerungstatbestand erfüllen würde.[1] Ansonsten sind die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Wert der Zuwendung auszuweisen. Dies gilt insbesondere bei Verä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.2 Anwaltliche Begleitung in die Mediation

Für den anwaltlichen Parteivertreter ist insbesondere § 2 Abs. 4 MediationsG von Bedeutung. Danach können Dritte nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden. Sind die Parteien anwaltlich vertreten, bedeutet dies, dass eine anwaltliche Begleitung in den Mediationssitzungen nur mit Zustimmung aller anderen Medianten möglich ist. Gemeinhin dürfte dies j...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 2 Prinzipielle Möglichkeiten der Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung

Rz. 25 Für die Abbildung von Steuern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Marx unterscheidet 4 grundsätzliche Alternativen der Abbildung in der deutschen Rechnungslegung (kombinatorische Möglichkeiten aus erfolgswirksamer und ergebnisneutraler Erfolgsauswirkung und aus separatem und verknüpftem Ausweis). Unter Berücksichtigung der Differenzierung in der internati...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Posten des Finanzanlagevermögens

Rn. 42 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für die Darstellung der Verbindungen mit anderen UN stehen mehrere Bilanzposten zur Verfügung. § 266 Abs. 2 sieht auf der Aktivseite unter dem Posten A. III. "Finanzanlagen" die folgenden Einzelposten vor, wobei es sich offensichtlich entweder um Anteils- oder Gläubigerrechte handelt: Anteile an verbundenen UN; Ausleihungen an verbundene UN; Bet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Barlohnumwandlung/Leasingmodelle

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kein Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) ist insbesondere der Barlohnverzicht des ArbN im Rahmen einer > Gehaltsumwandlung (BMF vom 03.03.2022, Rz 55, BStBl 2022 I, 232). In diesen Fällen wird das Bruttogehalt arbeitsrechtlich verbindlich vermindert und der ArbN erhält anstelle von Barlohn den Sachbezug Pkw (BFH 183, 568 = BStBl 1997 II, 667; dazu T...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verteilung an die Aktionäre (Satz 2 Nr. 1)

Rn. 11 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach der gesetzlichen Reihenfolge ist unter Nr. 1 der vom Vorstand zur Verteilung an die Aktionäre vorgesehene Betrag zu zeigen. Er hat den Gesamtbetrag zu umfassen, der an die Aktionäre ausgeschüttet werden soll, also die Dividende. Gemäß § 58 Abs. 4 AktG haben die Aktionäre grds. einen Anspruch auf den Bilanzgewinn, es sei denn, Gesetz, Sat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kriegsflüchtlinge

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Meldet sich ein Kriegsflüchtling bei der Ausländerbehörde oder einer Meldebehörde, wird dadurch auch die Vergabe der steuerlichen > Identifikationsnummer veranlasst. Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kriegsflüchtlinge aus der > Ukraine erhalten idR sofort die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Sie können damit ein > Dienstverhältnis eingehen und >...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Repräsentationskosten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Repräsentation dienen Aufwendungen, die durch die berufliche Stellung eines Stpfl bedingt sind und besonders bei Angestellten in leitenden Funktionen oder bei höheren Beamten vorkommen. Häufig sind sie von Aufwendungen für die private Lebensführung nicht eindeutig zu trennen. Dazu zählen zB Aufwendungen für Kleidung, Wohnung, Beteiligung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Renten im Austausch mit einer Gegenleistung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Renten aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (> Rz 11) und Renten an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (> Rz 13) gilt nicht das Abzugsverbot des § 12 Nr 2 EStG, wenn sie entgeltlich erbracht werden, ihnen also eine Gegenleistung gegenübersteht. Das ist der Fall, wenn die Beteiligten Leistung und Gegenleistung nach k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im finanzgerichtlichen Verfahren des Lieferers; Beweisvermutung nach Art. 9 Abs. 1 CMR

Leitsatz 1. Bei einem Reihengeschäft mit drei Beteiligten (X, Y und Z) und zwei Lieferungen (X an Y sowie Y an Z) muss der Ersterwerber (Y) zu einem Rechtsstreit des ersten Lieferers (X) mit seinem Finanzamt nicht nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beigeladen werden. 2. Für die Frage, welcher Lieferung im Rahmen eines solchen Reihengeschäfts die Warenbewegung zuzuordnen is...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 328

Rn. 102 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Verstöße gegen § 328 (inkl. Verstöße gegen die Formatanforderungen durch die ESEF-VO) gelten nach § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 als Ordnungswidrigkeitstatbestände. Dies gilt unabhängig davon, ob betreffende Vorschriften i. R.d. Offenlegung, einer anderweitigen gesetzlich, gesellschaftsvertraglich oder satzungsmäßig vorgeschriebenen Publizität od...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ertragslage

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Begriff "Ertragslage" lehnt sich an die umgangssprachliche Bedeutung des Ertrags als Gewinn bzw. Erfolg eines UN an (vgl. Kommission Rechnungswesen im VHB, DBW 1980, S. 589 (594); Coenenberg/Schönbrodt, in: HWRev (1992), Sp. 476f.). Der Begriff "Ertragslage" bezieht sich somit nicht nur auf die in dem UN erwirtschafteten Erträge, sondern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nachholung von Aufstellungserleichterungen

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Neben den Offenlegungserleichterungen nach § 326 bestehen für kleine UN bereits bei der Aufstellung des JA bestimmte Erleichterungen. Hierzu gehören die Möglichkeit einer Beschränkung der Bilanzgliederung auf die in § 266 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten (vgl. § 266 Abs. 1 Satz 3); die Befreiung von der Erläuterungspflich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis der Offenlegung zu anderen Formen der Publizität

Rn. 171 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 5 stellt klar, dass die Offenlegungsverpflichtung nach § 325 andere Publizitätspflichten nicht etwa ersetzt, sondern zusätzlich zu diesen zu erfüllen ist. Im Gegenzug können aber auch andere Publizitätsformen bzw. -pflichten die Erfüllung der Regelungen des § 325 nicht ersetzen. Rn. 172 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Dies gilt für Publi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

Leitsatz Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 83 Trotz der handelsrechtlichen Fiktion der Einheitstheorie bleiben steuerlich die einzelnen konzernzugehörigen Unternehmen die relevanten Steuersubjekte. Somit ändert sich hinsichtlich der tatsächlichen Ertragsteueraufwendungen nichts beim Übergang vom Einzel- zum Konzernabschluss.[1] Rz. 84 Unterschiede ergeben sich lediglich bei der Abgrenzung latenter Steuern im Konze...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweck der Offenlegung von Verbundbeziehungen

Rn. 87 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 An einem Bild festzuhalten, welches das völlig isolierte Handeln eines UN in seinem wirtschaftlichen Umfeld zeichnet, würde der ökonomischen Realität vollkommen widersprechen. Aufgrund der zahlreichen wirtschaftlichen Verflechtungen von UN, wie sie in der Praxis die Regel sind, kann das eigentliche Interesse des UN durch den Willen anderer Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbundkonzeptionen des HGB und AktG im Vergleich

Rn. 142 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Wie der Übersicht unter HdR-E, HGB § 271, Rn. 145, zu entnehmen ist, führen die beiden Verbundkonzeptionen zu verschiedenen Ergebnissen. Zahlreiche "verbundene UN" des AktG erfüllen den Verbundtatbestand gemäß § 271 Abs. 2 nicht, während nur in wenigen und zudem praktisch bedeutungslosen Fällen ein UN-Verbund nach HGB vorliegt, ohne dass dam...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Dauerhaftigkeit

a) Begriffsinhalt Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Notwendige Voraussetzung für das Vorliegen einer Beteiligung ist es, dass die Anteile an dem anderen UN nach dem Willen des Bilanzierenden ("bestimmt sind") eine dauernde Verbindung herstellen sollen. Damit sind Beteiligungen gesellschaftsrechtliche Kap.-Anteile, die dem AV zuzurechnen sind. Allerdings kann diese Zuordnung ni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Literaturverzeichnis

Rn. 156 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf. Bieg et al. (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Busse von Colbe et al. (2010), Konzernabschlüsse, 9. Aufl., Wiesbaden. Claus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Beteiligungsvermutung (Abs. 1 Satz 3)

1. Vorbemerkungen Rn. 45 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Eine Beteiligung wird vermutet, wenn die Anteile an einem anderen UN insgesamt 20 % des Nennkap. dieses UN oder – falls ein solches nicht vorhanden ist – 20 % der Summe aller ­Kap.-Anteile an diesem UN überschreiten (vgl. § 271 Abs. 1 Satz 3). Gegenüber der ehemaligen Regelung des § 152 Abs. 2 AktG 1965 wurde lediglich die An...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Postenzuordnung der Anteilsrechte

1. Anteilsrechte innerhalb des Finanzanlagevermögens a) Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 für große und mittelgroße Kapital- sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Rn. 71 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind die Voraussetzungen der Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, so sind die Anteilsrechte im Finanz-AV auszuweisen. Grds. steht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Inhalt, Anwendungsbereich und Bedeutung der Beteiligungsdefinition

1. Inhalt der Beteiligungsdefinition Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für das AktG 1965 wurde das Fehlen einer Beteiligungsdefinition stets bemängelt. Dieser Mangel ist im gültigen Recht durch § 271 Abs. 1 beseitigt worden. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift vorliegt:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriffsbestimmungen (Abs. 1 Satz 1)

1. Anteile an einem anderen Unternehmen a) Anteile Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Beteiligung kann nach § 271 Abs. 1 Satz 1 nur dann vorliegen, wenn Anteile an einem anderen UN (Anteilsrechte) gehalten werden. Unter Anteilsrechten sind dabei alle gesellschaftsrechtlichen (mitgliedschaftsrechtlichen) Kap.-Anteile zu verstehen, die "wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zwecksetzung

a) Überblick über die Interpretationen in der Literatur Rn. 14 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Formulierung des § 271 Abs. 1 Satz 1, die als Beteiligungen auszuweisenden Anteilsrechte müssten "dem eigenen Geschäftsbetrieb [...] dienen", wird in der Kommentarliteratur in gravierend unterschiedlicher Weise interpretiert, während hinsichtlich des Kriteriums der Dauerhaftigkeit ("H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bedeutung der Begriffsbestimmungen für die Abgrenzung der Posten des Finanzanlagevermögens

a) Grundsatz Rn. 40 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Anteilsrechte sind den Finanzanlagen zuzuordnen, fallsmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anteilsrechte innerhalb des Finanzanlagevermögens

a) Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 für große und mittelgroße Kapital- sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Rn. 71 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind die Voraussetzungen der Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, so sind die Anteilsrechte im Finanz-AV auszuweisen. Grds. steht hierzu aber nicht nur der Posten "Beteiligungen" zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 152 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine § 271 vergleichbare Vorschrift ist dem Normengefüge der IFRS fremd (vgl. auch Bonner HGB-Komm. (2023), § 271, Rn. 501ff.). Sowohl "Beteiligungen" als auch Anteile an "verbundenen UN" stellen zunächst – und insoweit undifferenziert – in der Terminologie der IFRS allesamt finanzielle Vermögenswerte i. S. d. IFRS 9 i. V. m. IAS 32.11 dar (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Bewertung der Anteilsrechte

Rn. 85 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bewertungsfragen bei Anteilsrechten werden im Gesamtzusammenhang der "Wertansätze von VG und Schulden" (vgl. HdR-E, HGB § 253) behandelt.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anteile an einem anderen Unternehmen

a) Anteile Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Beteiligung kann nach § 271 Abs. 1 Satz 1 nur dann vorliegen, wenn Anteile an einem anderen UN (Anteilsrechte) gehalten werden. Unter Anteilsrechten sind dabei alle gesellschaftsrechtlichen (mitgliedschaftsrechtlichen) Kap.-Anteile zu verstehen, die "wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen Unternehmens zum Gegenst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Hinweis im Konzernanhang des Mutterunternehmens

Rn. 75 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 ist im Anhang des von dem MU aufgestellten KA anzugeben (vgl. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4). Stellt das direkte MU keinen KA auf, gilt dies entsprechend für den befreienden KA durch das indirekte MU. Anzugeben sind im Anhang das jeweilige TU und die Tatsache, dass bei diesem UN die Erleicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsatz

Rn. 40 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Anteilsrechte sind den Finanzanlagen zuzuordnen, fallsmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 271

Rn. 151 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 271 stellt eine reine Definitionsvorschrift dar, die nicht auf direktem Wege verletzbar und insoweit auch keiner unmittelbaren (potenziellen) Sanktionierung zugänglich ist. Gleichwohl kann eine unzutreffende und damit gesetzeswidrige Anwendung der Abs. 1f. zu Verstößen gegen Bestimmungen führen, die sich ihrerseits explizit auf "Beteiligun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anteilsrechte innerhalb des Umlaufvermögens

Rn. 82 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Kurzfristig veräußerbare Anteilsrechte, die sich entweder aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Bilanzierenden nicht längerfristig halten lassen oder für die keine Dauerbesitzabsicht besteht, sind innerhalb des UV im Posten "sonstige Wertpapiere" (B. III. 2.) gemäß § 266 Abs. 2 auszuweisen. Dies gilt auch für nicht verbriefte Anteilsrec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berechnung der Anteilsquote (Abs. 1 Satz 4)

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Während in § 152 Abs. 2 AktG 1965 die Berechnung des für die Beteiligungsvermutung relevanten Kap.-Anteils nicht unmittelbar angesprochen wurde, verweist § 271 Abs. 1 Satz 4 zur Ermittlung des Kap.-Anteils auf § 16 Abs. 2 und Abs. 4 AktG. Damit sind einerseits die Anteile, die das bilanzierende UN direkt an einem anderen UN hält (direkter Ant...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsbereich der Beteiligungsdefinition

Rn. 2 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Obwohl die Beteiligungsdefinition in dem nur für KapG sowie bestimmte PersG (z. B. GmbH & Co. KG), d. h. in dem für KapG i. w. S. geltenden Zweiten Abschnitt des Dritten Buchs ("Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmt...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.3 Sonstige Angaben zu den Ertragsteuern

Rz. 174 Zu den weiteren Offenlegungspflichten für Ertragsteuern nach IAS 12, welche den Ertragsteueraufwand betreffen, zählen insbesondere: ertragsteuerliche Konsequenzen aus Dividenden Betrag der ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen, die vor Freigabe des Abschlusses beschlossen, aber nicht als Schulden angesetzt wurden (IAS 12.81 i), und potenzielle ertragst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Vermögenslage

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ähnlich wie bei der Ertragslage, die neben den Erträgen auch die Aufwendungen umfasst, bezieht sich die Vermögenslage nicht nur auf die Aktivposten der Bilanz, die als das Vermögen des UN bezeichnet werden (vgl. Baetge, in: HWB (1975), Sp. 2089 (2094)), sondern auch auf das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Kap. Der Einblick in die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzgliederung für kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften bzw. diesen qua § 264a gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften

Rn. 81 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 und Kleinst-KapG i. S. d. § 267a Abs. 1 müssen die hier dargestellten Abgrenzungskriterien nicht anwenden, soweit sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, lediglich eine verkürzte Bilanz aufzustellen (vgl. § 266 Abs. 1 Satz 3f.); in diesem Fall wird bei kleinen KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 der Posten A. III. "F...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zusammenfassende Darstellung der Postenzuordnung

Rn. 84 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Vor der sich anschließenden Erörterung der Definition von "verbundenen UN" i. S. d. § 271 Abs. 2 sollen die bisherigen Überlegungen zur Postenzuordnung von Anteilsrechten für die Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 in Form eines Ablaufschemas zusammengefasst werden: Übersicht: Ablaufschema zur Postenzuordnung von Anteilsrechten für die Bilanzgl...mehr